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Sehr geehrter Herr Schulenburg, auch Sie frage ich: Finden Sie es ausreichend, eine Abschiebehaftanstalt mit 30 Plätzen zu bauen, wenn sich jährlich ca. 1 500 Abzuschiebende der Abschiebung entziehen?

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Die SPD verwies darauf, dass von den in Deutschland bundesweit rund 240 000, also einer Viertelmillion, vollziehbar ausreisepflichtigen Menschen 180 000 geduldet seien, deren Abschiebung also ausgesetzt sei. Mit dem neuen Gesetz - dafür hat man sich in Berlin auf die Schulter geklopft - schaffe man nun endlich straffe Regelungen, um die Ausreisepflicht besser durchzusetzen. - Hier im Landtag von Sachsen-Anhalt widersetzt man sich dem, was die Kollegen in Berlin von den gleichen Parteien, von der SPD und der CDU, machen.

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Dabei sei für die SPD die Abschiebung auch ein geeignetes Mittel. Deshalb spreche sich auch die SPD in Berlin für eine bis 2022 geltende Übergangsregelung aus, nach der Abschiebehäftlinge gemeinsam mit Strafgefangenen in Justizvollzugsanstalten, also in einem Objekt, untergebracht werden können - komischerweise. Ich weiß nicht, ob die in Berlin eine andere Rechtsauffassung haben als Sie hier in Sachsen-Anhalt.

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute Morgen zu einem ähnlichen Teil die AfD gehört, die gerne jeden, der sich der Abschiebung entzieht, in Justizvollzugsanstalten unterbringen wollte, obwohl wir noch kein Bundes

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Wenn jemand daran nicht mitwirkt, wenn sich jemand einer Abschiebung als Ultima Ratio entzieht, widersetzt er sich dem in unserer Bundesrepublik Deutschland und damit in Sachsen-Anhalt geltenden Recht. Da ist es doch ausdrücklich richtig, wenn ein Staat zur Wahrung seiner Rechtsordnung dafür Sorge trägt, dass geltendes Recht umgesetzt wird und diejenigen, die bei uns zu Gast sind, sich erst recht daran halten. Insofern ist das ein völlig richtiger Ansatz. Wer dieser gesetzlichen Mitwirkungspflicht nicht nachkommt, wer seine Identität nicht nachweist oder täuscht, muss in einem Rechtsstaat damit rechnen, dass das geahndet wird.

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In der Erklärung der Landessynode der EvangelischLutherischen Kirche in Norddeutschland zur Dublin-IIIVerordnung im Kontext der europäischen Flüchtlingspolitik wird festgestellt, dass aus unabhängigen Berichten hervorgeht, dass Geflüchtete nicht überall in Europa menschenwürdig behandelt werden. Auf Grundlage der Dublin-III-Verordnung erfolgt Abschiebung auch in unzumutbare Zustände und das hat zum Beispiel Familientrennung, Obdachlosigkeit oder ungerechtfertigte Inhaftierung zur Folge.

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Das Kirchenasyl steht in einer jahrhundertealten Tradition, aus der es sich in den letzten drei Jahrzehnten zu einer Art Institution entwickelt hat, die dann eingreift, wenn Abschiebung in Gefahrensituationen droht. Kirchenasyl – die Definition dazu hat Frau Gajek bereits geliefert – setzt keine anderen Rechtsnormen um, als die in der Verfassung und im internationalen Recht geltenden. Aber es unterstellt, dass auch staatliches Handeln im Einzelfall Rechtsnormen übersehen kann.

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In der Dublin-III-Verordnung ist vorgesehen, dass, wenn zum Beispiel Deutschland einen anderen Staat zur Rücknahme eines Asylsuchenden anfragt, nach Zustimmung des angefragten Staates höchstens sechs Monate Zeit bleiben, um die Abschiebung dorthin durchzuführen.

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Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Das Kirchenasyl hat eine langjährige Tradition. Es hat sich zu einer Art Institution entwickelt, die den Menschen hilft, denen Abschiebung in Gefahrensituation droht. Das hat meine geschätzte Kollegin Kaselitz auch erzählt.

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Sehr verehrte Damen und Herren, wir alle wissen, dass im Falle einer Abschiebung den Betroffenen Tod, Repressalien und Haftstrafe drohen. Und daher...

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linge Manfred Schmidt aus einem Interview mit MiGAZIN vom 16. Oktober 2014. Dort kritisiert dieser ausdrücklich die mittlerweile gängige Praxis der Kirchen im Land. Schmidt kommt unter anderem zu der Feststellung, dass es früher in den Kirchen ein Bewusstsein gab, dass das Kirchenasyl nur ein Instrument für besondere Fälle ist, in denen die Verwaltung gedrängt werden soll, sich den konkreten Einzelfall noch einmal genau anzuschauen. „Das ist in den letzten Jahren verloren gegangen“, so Schmidt. Weiter heißt es, dass das Kirchenasyl früher dazu da war, „weil es etwa eine Abschiebung in den Iran geben sollte. Heute geht es teilweise um eine Rückführung nach Österreich.“

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Es ist ein Vorschlag, der für die freien Radios – erstens – die Abschiebung in die Nacht und – zweitens – ins Internet vorsieht. Wenn Sie als Koalition das begrüßen, dann muss ich Ihnen entgegnen: Sie verlängern gerade die UKW-Sendelaufzeit, was durchaus vernünftig ist. Aber dann dürfen Sie nicht fordern, die freien Radios sollten aus dem UKW-Bereich heraus. Das ist dann auch falsch.

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Die Kommission kam zu dem Ergebnis – ich zitiere aus dem Abschlussbericht –, dass die Abschiebung schwer traumatisierter Flüchtlinge weder ethisch noch medizinisch, noch rechtlich zu verantworten ist, wenn hierdurch eine erhebliche Verschlechterung ihrer gesundheitlichen Situation droht.Alle Bundesländer sollten gutachterliche Standards, wie sie die Landesärztekammer Hessen vor Jahren vorgelegt hat und wie sie in Nordrhein-Westfalen per Erlass seit dem Jahr 2004 gelten, als verbindliche Leitlinie für Ärzte und Behörden übernehmen.Auch das war eine Forderung der Kommission.

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Frau Kollegin Lehmann, stimmen Sie mir denn zu, dass es, wie es der Minister ausgeführt hat, keinen Fall gab, wo die Abschiebung eines Täters für die Relevanz zum Ausgang des Strafverfahrens maßgeblich war?

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Die Abschiebung eines Opfers – Entschuldigung.

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Dieses tiefe linke Misstrauen gegenüber unserer Polizei drückt die Formulierung, nach der die Landesregierung aufgefordert wird – Zitat –, „dafür Sorge zu tragen, dass in allen Fällen rechter und rassistisch motivierter Gewaltstraftaten die Ausländerbehörden von Beginn an über entsprechende Ermittlungen informiert werden sollen“, aus. Ich will darauf hinweisen, dass in der bereits erwähnten Februar-Sitzung des Justizausschusses deutlich zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Polizei schon jetzt die Möglichkeit hat, die Ausländerbehörden darüber zu informieren, eine Person, der unter Umständen die Abschiebung droht – Klammer auf: Sie droht aber so gut wie nie. Klammer zu –, als Zeugen zu benötigen. Dieser Hinweis in Ihrem Antrag lässt mich vermuten, dass das Innenministerium hierfür offenbar nicht hinreichend sorgt. Und damit weisen Sie wohl auf eine weitere offene Flanke Ihres ja schon sturmreif geschossenen Innenministers Poppenhäger – ist der schon zurückgetreten oder warum ist er nicht hier? – hin. Wie auch immer, wir von der AfD und vielleicht auch von der CDU sagen: Danke, Polizei.

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Es geht um Menschen mit einem unsicheren Aufenthaltsstatus, beispielsweise vollziehbar ausreisepflichtige Personen, bei denen die explizite Gefahr besteht, dass sie bereits während des Ermittlungsbzw. Gerichtsverfahrens abgeschoben werden könnten. Und dass es solche Fälle gibt – das habe ich auch im Ausschuss gesagt, das sage ich hier noch einmal –, berichten Opferschutzorganisationen immer wieder und auch an uns sind immer wieder derartige Einzelfälle herangetragen worden. Richtig ist, wir haben im Justiz- und Migrationsausschuss bereits über diesen Sachverhalt gesprochen, nach einem Selbstbefassungsantrag von unseren Koalitionsfraktionen, und vonseiten der Landesregierung wurde uns mitgeteilt, dass es eben keine verlässlichen Statistiken über diese Fallgruppen gibt. Das haben wir aufgegriffen und bitten die Landesregierung entsprechend, zukünftig auch den Aufenthaltsstatus der betroffenen Personen in die statistischen Verfahren und Erhebungen einzubeziehen, damit wir künftig Aussagen über solche Fälle treffen können. Außerdem braucht es eine lückenlose Information, wenn Geflüchtete zum Opfer einer rechtsextremen Gewalttat werden. Es kann und darf nämlich einfach nicht sein, dass aufgrund einer fehlenden Information an die Ausländerbehörde seitens der Ermittlungsbehörden Abschiebungen von Menschen erfolgen, die Opfer von Gewalttaten wurden. Auch das haben wir aufgegriffen und bitten die Landesregierung, in allen Fällen rechter und rassistisch motivierter Gewaltstraftaten die Ausländerbehörden von Beginn an über entsprechende Ermittlungen zu informieren und die Abschiebung nach § 60 Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz auszusetzen. Dabei handelt es sich – und das sage ich jetzt noch mal ganz deutlich – eben nicht um eine vermeintliche Besserstellung der Betroffenen gegenüber anderen Opfergruppen, stattdessen geht es darum, die von vornherein bestehende rechtliche Schlechterstellung

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Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, nach meiner festen Überzeugung darf kein Strafverfahren scheitern, weil das Opfer zwischenzeitlich Deutschland verlassen musste. Nicht nur hat jedes Opfer ein Recht darauf, seine Belange im Strafverfahren effektiv zu vertreten und dabei zu sein, wenn die Entscheidung des Gerichts ergeht. Es wäre darüber hinaus auch eine Niederlage des Rechtsstaats, wenn Täter das Gericht mit einem Freispruch verlassen könnten, wenn der Tatnachweis nach einer Abschiebung des Opfers nicht mehr gelingen kann.

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Und wir alle wissen, dass ein Geständnis des Tatverdächtigen aus dem Ermittlungsverfahren gern einmal widerrufen wird und dann doch die Einvernahme von Zeugen und gerade des Opfers notwendig wird. Im Freistaat Thüringen wurden in den Jahren 2015 und 2016 insgesamt neun Abschiebungen ausgesetzt, weil die Anwesenheit der betreffenden Personen für die Durchführung eines Strafverfahrens für sachgerecht erachtet wurde. Nach der derzeit geltenden Rechtslage, das ist richtig, ist gemäß § 60 a Abs. 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes die Abschiebung eines Ausländers auszusetzen, wenn seine vorübergehende Anwesenheit im Bundesgebiet für ein Strafverfahren wegen eines Verbre

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Im Sinne einer erleichterten Abschiebung wollen wir die Abschiebehaft für minderjährige Ausländer nicht nur als Ausnahmefall, wenn diese aufgrund der rechtlichen Regelung angebracht ist. Das ist zum Beispiel wiederum bei der illegalen Einreise oder einer terroristischen Gefahr der Fall. Hier muss die Abschiebehaft von der Ausnahme zur Regel werden.

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Ich sage Ihnen: Wenn die Menschen in SchleswigHolstein Äußerungen von Frau Midyatli lesen, die zu unseren Vorschlägen, wie man für bessere Abschiebung sorgen kann, allen Ernstes sagt, die meisten abgelehnten Asylbewerber würden freiwillig ausreisen, dann stimmt das schlicht nicht, und das wissen Sie auch. Deswegen sollten Sie so etwas der Öffentlichkeit nicht erzählen. Wenn das wirklich die Antwort der Politik ist zu glauben, dass das alles freiwillig läuft, dann kann ich Ihnen nur sagen: Damit werden Sie nicht durchkommen.

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Wir alle wissen doch: Wenn die erst auf die Kommunen verteilt werden, dann brauchen wir uns über das Thema Abschiebung überhaupt nicht mehr zu unterhalten, weil das soziale Härten wären, die keiner von uns will. Das funktioniert nicht. Deswegen müssen die in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben. Deswegen müssen direkt vor Ort Gerichte sein. Die Verwaltungsverfahren vor Ort müssen so schnell wie möglich durchgeführt werden, weil wir in Deutschland sonst nicht zu Abschiebungen kommen werden, die wir definitiv brauchen, um das Problem in den Griff zu bekommen.

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Ja, ich hoffe, Sie haben die Maler nicht gemeint. Die Politik der inneren Unsicherheit muss ein Ende haben. Die AfD-Fraktion schlägt, nachdem wir den Vorgang im Plenum, Anträge mit Maßnahmen auf der Landesebene, vorgestellt haben, nun einen ganzen Maßnahmenkatalog vor, für den sich die Landesregierung auf Bundesebene einsetzen soll. Erstens wollen wir die Abschiebung von ausländischen Straftätern erleichtern. Dafür senken wir die Hürden, um bei bestimmten Straftaten Abschiebungen trotz eines Abschiebeverbots nach § 60 Aufenthaltsgesetz durchführen zu können, für rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr Verurteilte. Zudem erweitern wir den bestehenden Strafkatalog um die illegale Einreise. Diese ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach § 95 Aufenthaltsgesetz, wobei selbst der Versuch strafbar ist. Es darf einfach nicht sein, dass unsere Grenzen schollenweit offen sind und die Straftäter nach Belieben ein- und ausreisen können.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, im letzten Tagesordnungspunkt hat die AfD mit Verve argumentiert, dass Sie nicht auf jeden Fall bereit ist sicherzustellen, dass Opfer von Kriminalität, hier rassistischer Kriminalität, rassistischer Überfälle, auch am Tag der Verhandlung vor einem Gericht noch da sein können, um ihre Zeugenaussage zu machen oder als Opfer die Genugtuung zu erleben, dass der Täter auch verurteilt wird. Da haben Sie gesagt, das wollen Sie nicht unbedingt haben, das sei Ihnen überhaupt nicht so wichtig. Einen Tagesordnungspunkt später sagen Sie, wichtiger aber wäre es, besondere Nachteile für Nichtdeutsche zu haben und sie deshalb vor allen Dingen schnell abzuschieben, meine sehr verehrten Damen und Herren, ohne dass die Gründe oder gar Hemmnisse für die Abschiebung, wie sie international so auch festgelegt sind – die möchten Sie weghaben. Ich glaube, dass eines sehr deutlich wird, dass dieser Gedanke, den man in zwei aufeinanderfolgenden Debattenpunkten bringt, von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit trieft.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, Ausländerrecht und Asylgesetz wurden auch vor dem Hintergrund sicherheitspolitischer Debatten in den letzten beiden Jahren mehrfach verschärft. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz, das im Oktober 2015 in Kraft trat, wurden Albanien, Kosovo sowie Montenegro als sogenannte sichere Herkunftsstaaten eingestuft. Zugleich wird seit dieser Gesetzesnovelle Personen, die abgeschoben werden sollen, der Termin ihrer Abschiebung nicht mehr genannt. Mit dem Asylpaket II vom März 2016 wurde unter anderem ein beschleunigtes Verfahren für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden normiert. Der Familiennachzug wurde für viele Geflüchtete für eine bestimmte Zeit ausgesetzt und derzeit befindet sich – der Abgeordnete Herrgott hat hierauf bereits hingewiesen – der Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht im Gesetzgebungsverfahren. Mit diesem Gesetz soll die Abschiebehaft für vollziehbar Ausreisepflichtige erweitert werden, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben anderer oder die innere Sicherheit ausgeht. Auch soll die zulässige Höchstdauer des Ausreisegewahrsams von vier auf zehn Tage erweitert werden. Eine vertiefte Bewertung der Regelung der Asylpakete und des derzeit auf Bundesebene diskutierten Gesetzentwurfs muss ich an dieser Stelle nicht vornehmen, die Position meines Hauses hierzu dürfte hinlänglich bekannt sein. Feststeht aber, in weniger als zwei Jahren wurden bedeutsame Einschnitte im Ausländerrecht und im Asylrecht vorgenommen.

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Sie kommen gar nicht aus Syrien. Sie wissen, dass man, wenn man aus Syrien kommt, in Deutschland relativ schnell bleiben kann. Die kommen mit gefälschten Pässen zu uns. Es gibt Menschen, die Asylfolgeanträge stellen. Es kann doch nicht sein, dass, wenn man an einer Stelle einen Asylantrag gestellt hat, der abschlägig beschieden worden ist, sodass eine Abschiebung durchgeführt werden kann, an anderer Stelle in Deutschland ein gleicher Antrag noch einmal gestellt werden darf. Es gibt Menschen, die an unterschiedlichsten Stellen in Deutschland 18 verschiedene Asylanträge gestellt haben. Das kann doch kein Zustand sein, den wir in Deutschland zulassen, dagegen müssen wir doch vorgehen!

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Überschrift geht es nicht um Aufnahme und Integration, im Vordergrund stehen Repression und Abschiebung. - Auf dieser Basis wird das mit der Gemeinsamkeit nichts, meine sehr verehrten Damen und Herren.

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Bundesinnenminister Thomas de Maizière will die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber nunmehr erleichtern. Das melden die „Ruhr Nachrichten“. Das war bereits seit zwei Wochen bekannt. Überraschend ist, in welcher Geschwindigkeit ein Gesetzentwurf ausgearbeitet wurde, der zudem in einem Punkt noch unbekannt war. So sollen die Abschiebungen künftig nicht mehr wie bislang angekündigt werden, damit die Betroffenen nicht untertauchen können. Zudem sollen Bundesländer Abschiebungen nur noch drei statt wie bislang sechs Monate aussetzen können. Es wäre beim Winterabschiebestopp komisch, wenn man im Oktober sagt: Im Dezember müsst ihr gehen.

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Die AfD-Fraktion hat in dieser Legislaturperiode zehn Anträge für eine bessere Ausstattung unserer Landespolizei sowie der Kriminalitäts- und Terrorismusbekämpfung eingebracht. Ich will gern die Kernpunkte unserer Anträge aus diesem Jahr rekapitulieren, die von den Medien totgeschwiegen wurden. Auf Bundesebene fordern wir, die Hürden für eine Abschiebung von ausländischen Kriminellen abzusenken, die DNS-Analyse auf alle technisch möglichen und ermittlungstaktisch sinnvollen Merkmale auszuweiten und die Strafbarkeit von Sympathiewerbung für terroristische Vereinigungen wieder einzuführen.

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(Peter Ritter, DIE LINKE: Trotzdem wird Schülern die Abschiebung angedroht.)

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Meine Damen und Herren, wie groß muss die Angst vor Abschiebung eigentlich sein, wenn Menschen in die Illegalität abtauchen und ein Leben