wie die Kollegin Ries von der Koalition. Denn es gibt immer noch das Problem mit Punkt 5. Die Punkte 1 bis 4 halten auch wir für zustimmungsfähig, aber Punkt 5 ist das, was auch wir kritisch sehen. Da treiben Sie meines Erachtens den Teufel mit dem Beelzebub aus. Meiner Auffassung nach ist das das Gegenteil von dem, was Sie eigentlich wollen. Sie wollen bei dem Punkt eine staatliche Institution einführen, die Sie der Schufa zur Seite stellen. Sie wollen die Schufa aber nicht ersetzen oder verstaatlichen, sondern eine zusätzliche Institution schaffen. Dazu kann man schon einmal ganz lapidar sagen: Datenschutz beginnt bei Datensparsamkeit. Wenn ich noch eine Institution mehr habe, die Daten sammelt, macht das die Sache nicht unbedingt besser. Das ist allerdings zugegebenermaßen noch ein schwaches Argument. Viel wichtiger bei dieser Sache ist: In dem Moment, wo Sie nicht eine private Auskunftei haben, sondern eine staatliche, greifen solche Dinge wie Amtshilfe. Sie können sich nicht auf der einen Seite über die steigende Anzahl an Kontenabfragen beschweren und andererseits eine staatliche Institution schaffen, die genau diese Daten sammelt und im Rahmen der Amtshilfe weitergeben muss. Das ist widersprüchlich und kann nicht Sinn und Zweck der Sache sein.
Da ist, Frau Huonker, Datenschutz besonders gefragt!
Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über den Gesetzentwurf. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf Drucksache 15/1082 - neu - zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen. Wer für die Annahme dieses Gesetzentwurfes in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den zuständigen Ausschuss ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit abgelehnt ist. Zugestimmt haben die Oppositionsfraktionen, dagegen gestimmt haben die Regierungsfraktionen.
Es ist sichergestellt, dass sich die Prüfungsbefugnis der Rechnungshöfe in Bezug auf diese Steuerarten auf beide Länder bezieht. Die Rechnungshöfe werden eine eigene Vereinbarung zur Durchführung der Prüfungen abschließen. Es ist gewährleistet, dass die Aufgaben und Rechte, der für den Datenschutz
zuständigen Behörden durch die Organleihe nicht beeinträchtigt werden. Das heißt, die gesetzlichen Prüf- und Kontrollrechte für alle Steuerfälle des jeweiligen Landes bleiben unberührt in Bezug auf die für den Datenschutz zuständigen Behörden.
„Landesverwaltung im Sinne dieses Gesetzes sind auch Verwaltungsbereiche des Landtages, der Hochschulen des Landes, des Landesrechnungshofes und des Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht.“
(Frau Paulig (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Beim Landwirt gilt der Datenschutz, okay!)
Meine Damen und Herren, anscheinend geht es bei dem so genannten Kampf gegen den islamistischen Terror immer nur ums Draufsatteln. Datenschutz, Persönlichkeitsrechte, wie Schutz der Privatheit, Unschuldsvermutung, Verhältnismäßigkeit der Mittel, alles wird zur Disposition gestellt.
Stellungnahme des Senats zum 24. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz
Wer der Überweisung der Stellungnahme des Senats zum 24. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 15/1224 zur Beratung und Berichterstattung an den Datenschutzausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Zu den weiteren Änderungen im Polizeirecht noch folgende Ergänzungen. Zum § 55 Polizeigesetz gibt es auch einen Änderungsantrag, das betrifft die Fesselung. Wir haben die Formulierung ganz bewusst so gewählt, dass bereits bei Anhaltspunkten für körperlichen Widerstand die Fesselung einer Person erfolgen kann, und zwar um der steigenden Gewalt gegen Polizeibeamte Rechnung zu tragen und deren Eigenschutz zu verbessern. Zur Abschaffung der Möglichkeit von Bild- und Tonaufzeichnungen durch Ortspolizeibehörden sei noch ergänzt, dass dieses Instrument wie auch die automatische Kennzeichenerfassung nie zum Einsatz gekommen ist und daher auch entbehrlich erscheint. Selbstverständlich sind Videoüberwachungsmaßnahmen im öffentlichen Raum nach wie vor möglich und vielfach auch sinnvoll, wenn sie der Gefahrenabwehr dienen - dann kann das auf Basis des Polizeirechts weiter geschehen - oder wenn sie mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und dem Saarländischen Datenschutzgesetz abgestimmt sind.
Und viertens – das ist der Hauptpunkt dieses Gesetzentwurfs – soll der Zugang zu Umweltinformationen erleichtert werden, insbesondere durch die Verbreitung der Daten auf elektronischem Wege, also über das Internet. Dabei – das war ein besonderes Anliegen der Bauernverbände – wird der Datenschutz in vollem Umfang gewährleistet werden.
Da aber keinerlei Aufschub mehr möglich ist, wenn wir dieses Gesetz überhaupt noch in dieser Legislaturperiode verabschieden wollen, stimmen wir dem Entwurf zu, sagen jedoch: Es darf eigentlich nicht passieren, dass dem Gesetzentwurf nicht auch die konkreten Anhörungsergebnisse beigefügt werden und insbesondere die Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten fehlt. Denn wo spielt Datenschutz eine Rolle, wenn nicht in dem Bereich der Meldedaten, in dem Bereich der Befugnisse des Bürgers, über seine Daten zu verfügen?
Der Innenminister hat, wie im Innenausschuss zugesagt, die Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorgelegt.
Da die Gemeinden das Meldegesetz ausführen müssen, war es uns von Anfang an wichtig – ich bin dem Kollegen Scheuermann dankbar, dass er darauf hingewiesen hat –, sie so früh wie möglich in die Planungen einzubeziehen. Das Innenministerium, Herr Kollege Scheuermann, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, hat deshalb schon zu Beginn des Jahres 2004 eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Kommunen und der beteiligten Landesbehörden gebildet – unter Beteiligung des Landesbeauftragten für den Datenschutz. Der Gesetzentwurf berücksichtigt auch die Empfehlungen, die auf Bund-Länder-Ebene zur Gewährleistung der erforderlichen Ländereinheitlichkeit bereits erarbeitet worden sind.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz – das will ich Ihnen mitteilen –, Herr Peter Zimmermann, ist heute wegen Krankheit entschuldigt. Er wird vertreten durch seinen Vertreter im Amt, Herrn Ministerialrat Jörg Klingbeil.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beschäftigen uns mit dem Datenschutzbericht, der erfreulicherweise die bisher geringste Zahl an Beanstandungen enthält. Damit zeigt der Bericht, welche hohe Wertigkeit der Datenschutz in unserer öffentlichen Verwaltung hat.
Es sind gerechtfertigte Beanstandungen enthalten. Wir sind dem Innenministerium für seine Stellungnahme dankbar, dass bestimmte Punkte schon aufgegriffen wurden, zum Beispiel die Kritik im Bereich der Speicherung von Daten bei der Polizei zu so genannter „politisch motivierter Kriminalität“, wo tatsächlich Daten erhalten waren, die nachweisbar zu lang gespeichert waren, oder von Menschen, die keine politisch motivierten Kriminalitätstaten befürchten ließen. Daher ist es vernünftig, dass wir den Datenschutz haben und dass berechtigte Kritik auch aufgegriffen wird.
Einen Punkt möchte ich noch herausheben, bei dem ich glaube, dass der Datenschutz eine ganz wichtige Rolle spielen wird – auch ein medizinisches Thema –: die elektronische Gesundheitskarte. Wir haben ja in Baden-Württemberg mit Heilbronn eine Region ausgewählt, die eine Testphase für die elektronische Gesundheitskarte durchführt. Wir glauben, dass darin auch große Chancen liegen, medizinische Daten von niedergelassenen Ärzten, von Kliniken, von Krankenkassen und anderen Beteiligten im Gesundheitswesen miteinander zu verknüpfen und auch Doppelund Mehrfachuntersuchungen zu verhindern. Auf der ande
ren Seite aber steht bei einem so groß angelegten Projekt natürlich der Schutz der Patientendaten im Vordergrund. Ich finde es gut, dass sich der Landesdatenschutzbeauftragte in die Diskussion eingeklinkt hat und diesen Prozess auch vor Ort begleiten wird, wie insgesamt festzustellen ist, dass wir zu vernünftigen Ergebnissen kommen, je früher der Datenschutz in die Gesetzgebungsverfahren oder in die Umsetzung verschiedener Projekte mit eingebunden wird.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Sechsundzwanzigste Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg enthält meiner Ansicht nach aus folgendem Grund sehr wenige Beanstandungen: Wenn man den Bericht aufmerksam liest und sieht, mit welcher Detailgenauigkeit hier einzelnen Problemen nachgegangen wird, stellt sich natürlich die Frage, ob der Landesbeauftragte mit seinen 15 Bediensteten überhaupt noch in der Lage ist, die Stichprobenkontrollen durchzuführen, wie er es für die früheren Datenschutzberichte des Öfteren getan hat.
Dies ist heute meine fünfte Rede zu einem Datenschutzbericht. Ich habe mir die alten Reden alle einmal angesehen. Die Komplexität der Aufgabe des Datenschutzbeauftragten nimmt zu. Ich möchte auch gar nicht alles schlechtreden, was den Datenschutz in Baden-Württemberg angeht, auch wenn das Kapitel über die Arbeitsdatei „Politisch motivierte Kriminalität“ natürlich schon dem Fass den Boden heraushaut. Dabei stellt man fest, dass ohne jegliche Sicherung, ohne jegliche Dokumentation der Daten wahllos Daten gesammelt wurden. Das ist ja nicht nur eine Frage des Datenschutzes, sondern auf der anderen Seite ist auch die Frage zu stellen: Was ist eine solche Datei denn überhaupt noch wert, wenn darin willenlos und wahllos Daten gespeichert werden?
Abschließend möchte ich sagen, auch wenn das klingt wie bei Cato dem Älteren vom Römischen Senat: Wir von der SPD-Landtagsfraktion sind für die Zusammenlegung des öffentlichen und des nicht öffentlichen Bereichs des Datenschutzes. Wir sind dafür, den Datenschutz beim Landtag anzusiedeln, und wir sind auch dafür, ihn personell besser auszustatten. Das alles sind Forderungen, die wir jedes Jahr stellen. Das alles sind Forderungen, die bei den Regierungsfraktionen auf keinen fruchtbaren Boden fallen. Aber es
gibt ja noch einen Souverän im Land, und steter Tropfen höhlt den Stein. Ich bin frohen Mutes, dass ich es hier noch erleben werde, dass das Land Baden-Württemberg mit einer anderen Regierung einen zeitgemäßen Datenschutz bekommt.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit heute nutzen, um im Namen der FDP/DVP-Landtagsfraktion dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Zimmermann, sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die im letzten Berichtszeitraum geleistete Arbeit zu danken. Sie alle zusammen haben, wie wir meinen, eine hervorragende Arbeit geleistet, und das auch noch bei der bekannt engen Personaldecke in der Behörde.
Meine Damen und Herren, die FDP/DVP unterstützt die Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz am so genannten Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit. Der Sechsundzwanzigste Tätigkeitsbericht weist klar auf die noch immer gravierenden datenschutzrechtlichen Bedenken hin. Das Bankgeheimnis existiert praktisch nicht mehr, da es vielen Behörden möglich ist, Kontendaten abzufragen. Die Konsequenzen werden von Bankenverbänden derzeit geschildert: Seit Inkrafttreten des Gesetzes verzeichnen sie eine verstärkte Kapitalflucht aus Deutschland. Die Kontenabfragen zeigen damit eine fatale Wirkung. Die Folgen des faktisch abgeschafften Bankgeheimnisses sind gravierend. Nach Angaben der Deutschen Steuer-Gewerkschaft wurden keine spektakulären Fälle von Steuerhinterziehung mithilfe der Kontenabfrage aufgedeckt.
Die Bundesregierung ist noch immer nicht der Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz sowie sämtlicher Datenschutzbeauftragter der Länder nachgekommen, das Gesetz zu überarbeiten. Zwar gibt es einen „Erlass zur behördlichen Selbstbeschränkung“ bei der Abfrage von Kontendaten, doch müssen die aus verfassungsrechtlicher und datenschutzrechtlicher Sicht gebotenen Regelungen klar und deutlich im Gesetz selbst verankert werden.
Wir teilen auch die Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz an den bundesweit möglichen elektronischen Zugriffen der Finanzämter auf die Lohnsteuerbescheinigungen. Dass es den baden-württembergischen Finanzbeamten samt ihren Länderkollegen möglich ist, bundesweit auf beliebige, in den 16 Landesspeichern zum Abruf bereitgehaltene Lohnsteuerbescheinigungen zuzugreifen, ist schon etwas starker Tobak.
Wir fragen uns natürlich, inwieweit sich die Verhältnisse in Bayern von denen in Baden-Württemberg unterscheiden. Besagter Fraktionsvorsitzender ist übrigens auch der Auffassung, dass es bei der Nutzung der Mautdaten nicht sein dürfe, dass der Datenschutz nachträglich durch die Hintertür ausgehöhlt wird. Der Bundesinnenminister will in diesem Zusammenhang die Mautdaten nicht nur für die Aufklärung von Verbrechen nutzen,
Meine Damen und Herren, die EU-Kommission hat gegen die Bundesrepublik ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um endlich den privaten und öffentlichen Datenschutz in einer Hand zusammenzuführen. Wir begrüßen dies. Die Liberalen fordern dies schon seit Jahren mit der gleichen Begründung. Die Zusammenlegung ist aus Gründen der Verwaltungsökonomie, Effizienz und Bürgernähe absolut sinnvoll.
Meine Damen und Herren, es wäre noch vieles zu sagen. Wichtig scheint mir noch, zu betonen: Eine Aufnahme des Grundrechts auf Datenschutz in die Verfassung hätte eine positive Signalwirkung, würde das Grundrecht auch bei sich ändernder Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sichern und dem Anspruch einer Verfassung für die Informationsgesellschaft entsprechen. Aus diesem Grund setzen wir uns für die Aufnahme des Datenschutzes in die Landesverfassung ein.