Was ist der konkrete Nutzen einer Abschiebehaft? Unsere Behörden besäßen mit dieser Maßnahme mehr Kapazität, den Vollzug der Ausreisepflicht zu sichern. So kann insbesondere die Sicherungshaft angewandt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Diese wären erstens bei einer unerlaubten Einreise, zweitens bei einer Abschiebung nach Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz zur Terrorabwehr, drittens, wenn Aufenthaltsorte ohne Kenntnis der Behörden gewechselt wurden, oder viertens bei einem begründeten Verdacht auf Fluchtgefahr.
Meine Damen und Herren, wegen der Schaffung einer Abschiebehaft fordern wir auch einen Ausreisegewahrsam für Rostock-Laage. Unser Aufenthaltsgesetz zeigt in Paragraf 62b unmissverständlich auf, ich zitiere: So „kann ein Ausländer zur Sicherung der Durchführbarkeit der Abschiebung auf richterliche Anordnung für die Dauer von längstens zehn Tagen in Gewahrsam genommen werden, wenn
lässt, dass er die Abschiebung erschweren oder vereiteln wird“. Zitatende.
Aus den von mir genannten Gründen frage ich Sie, Herr Caffier: Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass ausreisepflichtige Personen ein Verhalten anzeigen, das erwarten lässt, dass sie die Abschiebung erschweren oder vereiteln werden? Wenn Sie dies für wahrscheinlich halten, unseren Antrag aber ablehnen, dann erläutern Sie uns doch bitte Ihr Landeskonzept, um die Ausreisepflicht endlich durchzusetzen!
Wenn der Ausländer dem nicht nachkommt und eventuell gesetzte Ausreisefristen abgelaufen sind, hat die Behörde eine Abschiebung vorzunehmen. Dann kommen wir zu zahlreichen möglichen Instrumenten im Ausländerrecht und unter anderem auch in den Bereich der Abschiebungshaft. Ein Ausländer kann in Abschiebungshaft genommen werden, wenn er ausgewiesen oder abgeschoben werden soll. Die Sicherungshaft, die am meisten vorkommende Form der Abschiebungshaft, ist zum einen zulässig, wenn die Ausreisefrist abgelaufen ist und wenn einer der gesetzlich geregelten Tatbestände vorliegt, aus denen geschlossen werden kann, dass der Ausländer nicht freiwillig ausreisen wird und sich, ganz im Gegenteil, der Ausreise sogar entziehen werde. Dann ist die Abschiebungshaft für höchstens zwei Wochen zulässig.
Generell kommt die Abschiebungshaft nur als letztes Mittel zur Anwendung, wenn keine milderen, ebenfalls ausreichenden Mittel zur Sicherung der Abschiebung zur Verfügung stehen. Die Abschiebungshaft in Mecklenburg-Vorpommern wird unter Beachtung dieser Erfordernisse nur sehr selten angewandt. Im Jahr 2016 war das
Da greifen die Grünen dann schon fast zum Nudelholz und werfen ihm katastrophale Pannen vor. Die Grünen werfen In nenminister Strobl katastrophale Pannen bei der Auswahl von abgelehnten Asylbewerbern für die Abschiebung nach Afgha nistan vor. Ganz vorn mit dabei ist Herr Sckerl, der parlamen tarische Geschäftsführer der grünen Fraktion. Dieser drückt auf die Tränendrüse und greift den Regierungsverbündeten CDU samt Innenminister Strobl frontal wegen Abschiebun gen nach Afghanistan an. Man sieht vor dem geistigen Auge richtig, wie er Teller in Richtung Strobl wirft, die an der Wand zerbersten.
Am Dienstag hat der Koalitionsausschuss aus CDU und Grü nen beschlossen, dass das Land allen Asylbewerbern aus Af ghanistan ausführlich erklären muss, wie sie am einfachsten eine dauerhafte Aufenthaltsbescheinigung erhalten und eine Abschiebung umgehen können. Ja, Sie haben richtig verstan den: Wir bringen jetzt den ausreisepflichtigen Wirtschafts flüchtlingen näher, wie sie am einfachsten hierbleiben kön nen.
Jetzt ist man also im grün-schwarzen Ehealltag angekommen, und man merkt, es funktioniert nichts. Die Bürger wollen die Einhaltung und Durchsetzung der Gesetze. Die Bürger wol len die Abschiebung. Wir haben ein Wahljahr. Die CDU steht unter Druck.
Beispiel Herkunftsländer: Sie sagen, es sei ein Fehler, dass man sichere Herkunftsländer als Kriterium für die Entschei dung über eine Abschiebung heranzieht und nicht nur den Ein zelfall zur Grundlage der Prüfung macht.
Da wir natürlich grundsätzlich wissen, dass Rückführungen erfolgen müssen, wenn kein Bleiberecht besteht und der Rechtsweg ausgeschöpft ist, glauben wir, dass wir hier über den Weg der freiwilligen Ausreise sehr viel weiter kommen als über Verschärfungen bei der Abschiebung. Sogar bei Aus reisen nach Afghanistan erweist sich dieser Weg als richtig; die Zahlen zeigen, dass die freiwilligen Ausreisen auch nach Afghanistan um ein Vielfaches höher sind als die erfolgten Abschiebungen. Wir glauben, dass dieser Weg konsequent weiterverfolgt werden muss.
Im Übrigen bedeutet dies im Bereich der Flüchtlinge, dass für den, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, im Wege einer Ein zelfallprüfung festgestellt wird, ob er ausreisepflichtig ist. Da gegen hat er Rechtsschutzmöglichkeiten. Wenn dann z. B. ein Verwaltungsgericht sagt: „Ja, er ist ausreisepflichtig“, dann kann, wenn er nicht freiwillig ausreist, die Abschiebung ein geleitet werden. Und dies geschieht.
Unter Ziffer 4 thematisieren Sie die Abschiebungen nach Af ghanistan. 2015 wurden dank der unermüdlichen Anstrengun gen der damaligen Landesregierung ganze drei Afghanen kon sequent der Abschiebung zugeführt. Chapeau, kann man da nur sagen.
Nun zu einem Thema aus diesem Papier: die Abschiebung nach Afghanistan. Ich sage dazu deshalb etwas, weil es bei diesem Thema diese Woche eine große Einigung gegeben hat. Es mutet schon wirklich bemerkenswert an, wenn der Frakti onsvorsitzende der Grünen am Ende des Tages, an dem mor gens der Koalitionsausschuss getagt hat, in der Pressekonfe renz nichts anderes tut, als auf die geltende Rechtslage hinzu weisen und das als Fortschritt in der Einigung dieser Koaliti on darzustellen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist kein Fortschritt. Das ist die Rechtslage, mit der Sie ein Problem haben, und sonst niemand.
Wie auch in meiner Initiative bereits gefordert, kann ein ge duldeter Ausländer, der die Mitwirkung bei der Klärung sei ner Identität verweigert oder Gründe, die der Abschiebung entgegenstehen, selbst durch falsche Angaben oder Täuschung über die Identität herbeiführt, mit weiteren Sanktionen belegt werden. Das war mir ein wichtiger Punkt. Dass Amri 14 ver schiedene Identitäten hatte, das ist wahrhaft ein Skandal.
Nach wie vor erheben ja die Grünen den Anspruch, politisch zu entscheiden, wer nach Afghanistan abgeschoben wird. Das ist nach wie vor das, was von den Grünen propagiert wird. Wir haben hier einen Rechtsstaat und Gewaltenteilung. Wenn ein Gericht entschieden hat, jemand ist abzuschieben, dann muss diese Abschiebung auch vorgenommen werden
Unsere Behörden prüfen aktuell sehr genau, ob im Einzelfall solche humanitären Härtefälle vorliegen. Führt diese Einzelfallprüfung zu der Annahme, dass eine Abschiebung in das Herkunftsland während der Wintermonate nicht zumutbar ist, sollen Betroffene und deren Kernfamilien geduldet werden. Der Schutz der Menschen, die wegen Verfolgung, Misshandlung oder Tod in unser Land fliehen, muss Priorität vor jahreszeitlichen Belastungen haben. Ich habe insoweit auch volles Vertrauen in unser Innenministerium.
Aber was ich wirklich nicht ertrage, ist, dass Sie behaupten, es habe in den letzten beiden Jahren einen Winterabschiebestopp gegeben, und nun werde Abkehr von der humanitären Flüchtlingspolitik genommen. Damit verklären Sie zwei Dinge: erstens, dass Menschen, denen die Abschiebung droht, Angst davor haben müssen, dass es für sie keine Möglichkeit gibt, die Wintermonate über hier bleiben zu können. Es hilft den Menschen in der Sache doch überhaupt nicht, wenn man so etwas behauptet. Es gibt die Winterregelung, die seit 2015 in Kraft ist und zu der wir als Jamaika-Koalition mit unserem Alternativantrag fordern, dass diese bestehen bleiben soll.
aussetzungen von Asyl, Flüchtlingsschutz und subsidiärem Schutz, sondern es wird auch das Vorliegen von Abschiebeverboten geprüft. Ein solches Abschiebeverbot liegt bei konkreten Gefahren für Leib und Leben vor. Das wissen Sie genauso gut wie ich. Erst wenn man dieses Abschiebeverbot verneinen würde, wäre der Antragsteller ausreisepflichtig und damit von der Frage eines Winterabschiebestopps betroffen. Über einen solchen ließe sich reden, wenn die vollziehbar festgestellte Ausreisepflicht eine pauschale Abschiebung nach sich ziehen würde. Aber besser und gerechter als pauschale Regelungen in die eine oder andere Richtung ist die Orientierung und Bewertung im Einzelfall.
Abschiebung von Menschen, die sich ohne Aufenthaltsrecht in Schleswig-Holstein befinden, sind hier die Ultima Ratio, wenn es um die Durchsetzung des Aufenthaltsgesetzes geht; etwas anderes wird hier nicht entschieden. Das haben wir bereits gehört. Sie werden dann durchgeführt, wenn alle anderen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen nicht greifen; insbesondere dann, wenn sich die abzuschiebenden Personen dem guten und bewährten Konzept des Rückkehrmanagements entziehen und sich weigern, das Land freiwillig zu verlassen.
Unsere Gesetze sehen doch bereits vor, dass Abschiebungen aus humanitären Gründen ausgesetzt und nicht vollzogen werden können. Das Aufenthaltsgesetz bietet hierfür ausreichenden Spielraum. Wenn also bereits nach geltendem Recht humanitäre Aspekte in die Entscheidungsfindung über den Vollzug von Abschiebungen einfließen, gibt es für einen pauschalen Winterabschiebstopp absolut keinen Grund mehr. Eine pauschale Aussetzung der Abschiebung für die Wintermonate, wie die SPD sie fordert, entbehrt nicht nur jeder rechtlichen Grundlage, es gibt auch tatsächlich kein Bedürfnis für eine solche. Nur bei der SPD gibt es offenbar ein Bedürfnis, sich mit einem solchen Antrag als besonders menschenfreundlich und moralisch überlegen zu inszenieren. Gerade in der Vorweihnachtszeit, so das Kalkül der SPD, lassen sich in der Bevölkerung hohe Sympathiewerte generieren. Das ist Populismus in Reinkultur. Wir lehnen Ihren Antrag ab. - Vielen Dank.
Noch einmal: Der Rechtsstaat bleibt bestehen. Alles das, was in den Verfahren entschieden worden ist, bleibt bestehen. Das wird nicht in irgendeiner Art und Weise untergraben. Nicht dass sich das irgendwo möglicherweise halten möge. Aber, meine Damen und Herren, Humanität und christliche Werte, wie zum Beispiel Nächstenliebe, fallen nicht unter den Tisch, wenn wir die Abschiebung - zumindest in Einzelfällen - bis in den April hinausschieben.
Wenn diese ganze Palette durchgegangen worden ist, hat die Ausländerbehörde, die Verwaltung nach jetziger Rechtslage eigentlich keine andere Möglichkeit, als eine sogenannte Abschiebung in Angriff zu nehmen. Wenn das nicht so sein soll, dann ändern Sie das Gesetz, aber tragen Sie das nicht ständig auf dem Rücken der Mitarbeiter aus!
- Ich habe gesagt, dass ich mir von einer Partei, die mit ihrem Spitzenkandidaten hier für AbschiebeTV geworben hat, die gesagt hat, die Leute sollten das bitte einmal sehen, wie das mit der Abschiebung funktioniere, dass ich mir von einer solchen Partei und ihren Vertretern jede Belehrung verbitte. Ich halte es für eine Schande, ausgerechnet der SPD hier so etwas vorzuwerfen. Das habe ich in der Tat gesagt, das wiederhole ich gern noch einmal.
Winterabschiebungen decken eine Zeit von vier Monaten ab. Was machen wir in den anderen acht Monaten? Auch diese Frage müssen wir hier betrachten. Es löst nicht das Problem der Abschiebung und der Rückführung von Menschen zu sagen: Wir haben mit dem Winterabschiebestopp das Problem für das ganze weitere Miteinander gelöst. Hierüber gibt es in der Koalition und auch darüber, dass wir jeden Einzelfall betrachten wollen, einen ganz großen Konsens. Ich muss sagen, diese große
Pauschale Regelungen hingegen bergen immer die Gefahr, falsche Anreize zu schaffen und vor allem auch falsche Hoffnungen zu wecken. Eine generelle Abschiebestoppregelung hätte das fatale Signal, dass es sich auszahlen könnte, einer Ausreisepflicht freiwillig nicht zu folgen und alles daran zu setzen, eine hierdurch notwendige Abschiebung zu verhindern oder zu verzögern. Das, meine Damen und Herren, widerspricht der Glaubwürdigkeit auch staatlichen Handelns und weckt möglicherweise unrealistische Erwartungen an weitere Bleibemöglichkeiten.
In diesem Sinne hat auch das Verwaltungsgericht gesagt, nach § 25 Abs. 5 des Aufenthaltsgesetzes in Verbindung mit Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention ist dieser Familie ein Bleiberecht zu gewähren, weil ihre Integration gut verlaufen ist und weil es diesen in Deutschland geborenen und aufgewachsenen Kindern zum Zeitpunkt ihrer Abschiebung unzumutbar war, sich in ihrem Heimatland zu integrieren.
Wir haben den Fall einer Familie mit sechs minderjährigen Kindern, die nach Berichten und auch nach der Feststellung des Verwaltungsgerichts gut integriert waren und trotzdem abgeschoben wurden, nachdem sich unter anderem auch die Härtefallkommission in diesem Hause mit diesem Fall beschäftigt hatte. Die Ausländerbehörde hat nach bisher korrekter Rechtsauffassung diese Abschiebung durchgeführt. Ob das heute noch rechtlich so zu bewerten ist, wird sich zeigen.
Tatsache ist aber, dass sich in der Zwischenzeit die Situation geändert hat. Es hat sich ein Helferkreis gefunden, zusammengesetzt aus Bürgern – Frau Öztürk hat das schon erwähnt –, der die Haftungsübernahme für sämtliche anfallenden Kosten erklärt hat: für die Abschiebung in Höhe von 19.000 c, die auch noch aufzubringen sind, für die Wiedereinreise und für den Aufenthalt. Parallel zu dieser Haftungsübernahme hat die Familie Kazan einen juristischen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht erstritten.
Der Fall Kazan ist ein Beispiel für gelungene Integration. Die sechs Kinder, von denen fünf in Deutschland geboren wurden, waren bis zu der Abschiebung im Februar 2007 besser integriert,als man das von manch einem Kind ohne
wenn ein Ausländer Opfer wird, dann kann selbstverständlich eine Abschiebung bei einer ausreisepflichtigen Person temporär, freilich aber nur so lange ausgesetzt werden, wie hierfür die Anwesenheit in einem Strafverfahren notwendig ist. Unser Aufenthaltsgesetz sieht das in Paragraf 60 Absatz 2 – Sie haben es vorhin gesagt – vor.