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Im Jahr 2013 betrug die Zahl der Asylanträge laut dem Bun desamt für Migration und Flüchtlinge 127 023. Damit nähern sich die Antragszahlen wieder Werten an, bei denen sie vor dem Jahr 2000 lagen. Im Jahr 1999 waren es nämlich 138 319 Anträge. Nun kann man sich fragen, was die Gründe für die steigenden Flüchtlingszahlen sind, woher diese Menschen kommen und – vor allem – wie wir mit der zunehmenden Zahl von Asylsuchenden umgehen wollen.

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Die Gründe, weshalb Menschen aus ihrer Heimat fliehen, sind meist Verfolgung, Vertreibung und Krieg – das wissen wir al le; das ist nichts Neues –, und das sieht man deutlich an den Herkunftsländern der Asylsuchenden. Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind die fünf zugangsstärksten Herkunftsländer in den ersten zwei Monaten des Jahres 2014 mit 15,1 % Syrien, mit 11,8 % Serbien, mit 7,6 % Afghanis tan, mit 5,5 % Albanien und mit 5,2 % Mazedonien.

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Die zweite Variante ist ein Quotenmodell. Auch darüber wur de diskutiert. Nach diesem Modell müsste Deutschland etwa genauso viele Flüchtlinge aufnehmen, wie es bereits heute der Fall ist. Auch das hat der Sachverständigenrat deutscher Stif tungen für Integration und Migration ausgerechnet. Einige Länder würden bei diesem Modell entlastet, und andere Län der würden belastet; dazu zählen beispielsweise Großbritan nien und – man höre und staune – Italien.

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se, dann sind wir alle wirklich sehr beeindruckt von dem Niveau der Debatten, von der Ernsthaftigkeit der Auseinandersetzung. Auch dieses Mal hat man wieder gemerkt, die Themenauswahl, ein geeintes, ein solidarisches Europa, von dem wir weit entfernt sind, die Frage der Migration, der Integration, das sind alles unglaublich wichtige Themen. Im Übrigen, Frau Veit, ist auch DIE LINKE eine der Fraktionen, die das Thema Mieten immer sehr auf die Tagesordnung setzt. Also keine Werbung bitte für eine Partei, wenn Sie in Teilen auch als Bürgerschaftspräsidentin sprechen. Das fand ich ein bisschen schwierig.

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Ein weiterer Schwerpunkt dieses Gesetzentwurfs sind die Alphabetisierungsmaßnahmen, die Sie den Personen zukommen lassen wollen, die Sie an anderer Stelle in der Gesetzesbegründung als „neue Bürger“ bezeichnen. Nach einer Analyse des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge haben ein Drittel aller Asylantragssteller aus dem Jahr 2015, also diejenigen, die uns fortwährend nicht nur als „Neubürger“, sondern auch als „Fachkräfte“ verkauft werden, entweder gar keine Schulbildung in ihrem Herkunftsland genossen oder sie haben nur eine Grundschule besucht. Das heißt also, das vom deutschen Steuerzahler erwirtschaftete Geld soll jetzt dafür ausgegeben werden, illegalen Einwanderern aus aller Welt Lesen und Schreiben beizubringen, und das auch noch in einer Sprache, die die meisten von ihnen weder sprechen noch verstehen. Erzählen Sie das mal den Thüringern, die von wenig Rente leben müssen, obwohl sie ihr ganzes Leben lang gearbeitet haben.

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Ich glaube, dass wir hier verkehrt liegen, wenn wir das Gan ze auf eine Debatte über Sozialleistungsmissbrauch reduzie ren. Der Zwischenbericht der Bundesregierung zur Armuts migration liegt vor. Darin konnten keine Zahlen dazu genannt werden. Es ist nicht bekannt, in welchem Umfang – entspre chende Fragen wurden bei der Pressekonferenz nicht beant wortet – es zu Sozialleistungsmissbrauch kommt. Für das Jahr 2012 gibt es Zahlen für Bayern; das sind die neuesten Zahlen, die vorliegen. Die CSU ist ja die Partei, die am entschiedens ten ein Gesetz gegen Sozialleistungsmissbrauch durch Aus länder fordert. In Bayern gab es zwölf Fälle von Sozialleis tungsmissbrauch durch Rumänen – es handelt sich wohlge

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Verehrte AfD-Kollegen, wir begrüßen an Ihrem Vorhaben einzig, dass Sie sich den Masterplan Migration unserer Bundesregierung zu Herzen genommen haben, der, wie Sie wissen, eine Fülle von erforderlichen Maßnahmen im Nachgang zur sogenannten Flüchtlingskrise beschreibt. Inhaltlich schießt Ihr Antrag jedoch über das Ziel hinaus und klingt so, als ob Sie am liebsten Internierungslager etablieren würden, in denen die Menschen von Wasser und Brot, am besten noch mit Gutscheinen leben müssen.

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Fachlich gesehen beschränkt sich Ihre beziehungsweise die Initiative Ihrer Kollegen aus Mecklenburg-Vorpommern auf die Kooperation mit dem Bundesinnenministerium. Was die Asylbewerberleistungen angeht, müsste jedoch zumindest das Bundessozialministerium mit einbezogen werden. Den in unseren Augen zweckmäßigsten Passus des Abschnitts zu Asylbewerberleistungen im Masterplan Migration lassen Sie dabei außen vor, die Verlängerung des Leistungsbezugs nach Asylbewerberleistungsgesetz, bevor der Übergang in das SGB II erfolgt. Denn genau hiermit bewirkt man in der Tat, dass der Leistungsbezug an sich nicht interessant wird und gleichzeitig trotzdem niemand menschenunwürdig behandelt wird.

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Nunmehr stimmen wir über die unveränderte Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zum Einzelplan 05 - Ministerium für Arbeit, Soziales und Migration - ab. Wer dafür ist, den bitte ich

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Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen hier im Thüringer Landtag, der Gesetzentwurf in der Drucksache 6/1840 zum Thüringer Gesetz zur direkten Demokratie auf kommunaler Ebene wurde am 08.03.2016 von den Koalitionsfraktionen vorgelegt. In der 45. Plenarsitzung am 17. März 2016 wurde er einstimmig vom Landtag federführend an den Innen- und Kommunalausschuss und mitberatend an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen. Der Innen- und Kommunalausschuss beschloss am 14.04.2016 mit einer Enthaltung die Durchführung einer mündlichen Anhörung gemäß § 79 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags und terminierte die Anhörung einstimmig auf den 12.05.2016. Gleichzeitig

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In seiner 32. Sitzung am 22.09.2016 lehnte der Innen- und Kommunalausschuss bei 6 Gegenstimmen und 1 Enthaltung den Änderungsantrag der CDU ab und nahm den Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bei 6 Gegenstimmen an. Die Beschlussempfehlung wurde bei 6 Gegenstimmen angenommen. Der Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz nahm die Beschlussempfehlung am 23.09.2016 bei 5 Gegenstimmen an. Vielen Dank.

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blem erkennen, betrachten wir Ihre vor einem halben Jahr vorgebrachte Kritik an unserem Antrag als hinfällig. Wir bitten um Zustimmung zur Überweisung beider Anträge an den Ausschuss für Inneres und an den Ausschuss für Migration. Vielen Dank.

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entgegentreten können. Da begreifen wir antichristliche Gewalt als einen ersten Schritt bei der antireligiös motivierten Gewalt. Wir können gern auch über Gewalt gegen andere religiöse Gruppen hier insgesamt sprechen, meine Damen und Herren. Daher beantrage ich die Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und freue mich auf die Diskussion mit Ihnen.

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Es gibt eine weitere an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen aus der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen bitte. Die Gegenstimmen kommen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen und es gibt 1 Enthaltung des Abgeordneten Gentele.

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Jetzt kommen wir zu den Abstimmungen zum Alternativantrag der AfD-Fraktion. Auch hier wurde Ausschussüberweisung beantragt, wenn ich es richtig verstanden habe, sowohl an den Innen- und Kommunalausschuss als auch an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz.

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Es ist weiterhin die Überweisung an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz beantragt. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Das sind die Stimmen aus der AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen bitte. Diese kommen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen und des Abgeordneten Gentele. Die Enthaltungen? Diese kommen aus den Reihen der CDU-Fraktion. Damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt.

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Wenn er die Differenz aufmacht zwischen den vom Minister genannten 5.313 bis zum 28. September in Thüringen Angekommenen und dann laut ruft: „Aber es sind doch über 13.000 Asylanträge bisher in Thüringen“, kann ich nur sagen, als Mitglied des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz könnte man wissen, dass zahlreiche Asylanträge von 2015 angekommenen Geflüchteten eben

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Eine Politik geschlossener Grenzzäune kann und wird die Landesregierung nicht mittragen. Das haben wir Ihnen bereits mehrfach in diesem Parlament mitgeteilt. Wir als Thüringer Landesregierung bekennen uns stattdessen deutlich zu Europa und zur europäischen Solidarität. Uns ist klar, dass die Steuerung der Migration und die Bekämpfung der Fluchtursachen nicht allein im nationalen Alleingang geschehen kann. Zu verantwortungsvollen und nachhaltigen Ergebnissen kann Deutschland nur gelangen, wenn es mit der europäischen Staatengemeinschaft eng zusammenarbeitet. Europäische Solidarität, Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention und eine konsequente Umsetzung des Grundrechts auf Asyl – das sind die Leitlinien der Politik dieser Landesregierung. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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und zwar – das ist noch nicht gesagt worden – entspricht er wortwörtlich dem am 22. Juni zurückgezogenen Antrag vom März. Nicht einmal die in der Begründung angegebenen Zahlen, mit denen im März operiert wurde, sind aktualisiert worden. Diese waren schon im März falsch. Ich will das mal nachweisen. Entgegen der in der Begründung angegebenen Zahl von 960.000 noch nicht entschiedenen Asylanträgen waren Ende August 2016 noch 567.000 Verfahren anhängig. Aber schon im März waren es nicht 960.000, denn die Asylgeschäftsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zählte in der Geschäftsstatistik vom Februar 393.000 noch anhängige Verfahren und nicht 960.000. Da wurde die Zahl einmal schnell einfach verdreifacht von der rechtspopulistischen, demagogischen AfD-Fraktion.

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Zum Thema „Migration und Integration“ auch in den Kindertagesstätten: Das ist ein Thema, was dort längst angekommen ist. Alle, die sich auch auf kommunaler Ebene engagieren, wissen das. Die CDU hat in ihrer Großen Anfrage – das finden wir völlig richtig – auch nach dem Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund in den Kindertagesstätten gefragt. Es gibt die Antwort: Zum 1. März 2016 befanden sich etwa 5.300 Kinder mit Migrationshintergrund in unseren Einrichtungen. Die Hälfte davon – das ist beachtlich und das gibt uns sicherlich auch eine Menge Arbeit mit – kommt aus Familien, in de

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Die Westbalkanregelung leistet also einen wichtigen Beitrag zur regulären Migration und ist maßgeblich für die Sicherung des Arbeitskräftebedarfs in Deutschland. Davon profitiert ganz besonders die nordrhein-westfälische Wirtschaft. Gerade die

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Wir hatten hier im Saal – ich meine, das ist zwei Jahre her – eine große Anhörung des Integrationsausschusses zum Thema „Beschäftigung, Migration, Flüchtlinge“ mit vielen Beteiligten. Wenn ich den Oberbegriff der Anhörung noch richtig in Erinnerung habe, lautete dieser: Wir wollen, dass Einwanderung zum Nutzen aller Beteiligten legal passiert – zum Nutzen der Menschen, die zuwandern, und zum gesellschaftlichen Nutzen in Deutschland.

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Von der Systematik her ist es notwendig, dass von vornherein vermittelt wird, dass es hier darum geht, sich auf einen regulären Zugang zum Arbeitsmarkt einzulassen und nicht das Vehikel des Asyls zu nutzen, um auf irgendeine Art und Weise in den Arbeitsmarkt zu kommen. Wir können jeden Versuch, von einer irregulären zu einer regulären Migration zu kommen, vergessen, wenn wir dies einfach beiseitewischen.

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Migrationshintergrund, ein Schwachsinnsbegriff, weil er mit Migration/Wanderung fast nichts zu tun hat.

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im Ausland geboren, wohnt nacheinander in zwei Ländern, ist sechs Monate nicht sesshaft, kommt mit zwei Jahren nach Deutschland. Viel Migration, aber alle drei haben keinen Migrationshintergrund, weil von deutscher Abstammung.

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Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/2506 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz - Drucksache 6/2711 dazu: Änderungsantrag des Abgeordneten Krumpe (frak- tionslos) - Drucksache 6/2978 ZWEITE BERATUNG

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Das Wort hat Frau Abgeordnete Berninger aus dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz zur Berichterstattung. Bitte schön, Frau Berninger.

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Genau deswegen biete ich Ihnen noch einmal die Gelegenheit, zu zeigen, dass Sie es besser können, und beantrage nochmals die Überweisung unseres Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz. Dort können Sie uns all Ihre Verbesserungsvorschläge unterbreiten und sich vor allem unseren Argumenten stellen. Herzlichen Dank.

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte mich zunächst ganz herzlich beim Minister für Justiz, Migration und Verbraucherschutz für die Einbringung bedan

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An den Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, um ganz genau zu sein. Wir stimmen über diesen Antrag auf Ausschussüberweisung ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus allen Fraktionen des Hauses. Damit ist dieser Antrag angenommen.

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Das Beispiel Kosovo zeigt, dass wir als Land wenig Einfluss auf solche Entscheidungen haben. Deswegen müssen wir an dieser Stelle auch Forderungen an den Bund richten. Wir müssen erwarten, dass die Asylverfahren im Bund schneller bearbeitet werden. 180.000 Verfahren stauen sich mittlerweile im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf. Das führt bei den Kommunen und den Ländern zu großen Problemen und zu vielen Kosten. Mehr Personal und die Einrichtung von BAMF-Außenstellen in allen Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder wäre eine Lösung.