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Schließlich sehen wir umfangreiche Anpassungen im Datenschutz vor. Änderungen des Landespressegesetzes sind davon ebenfalls erfasst. Ich glaube aber, dass die Änderungen des Datenschutzrechts so spezifisch sind, dass ich sie Ihnen nicht im Einzelnen vorzustellen brauche.

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Die niedersächsische Regelung ist unserer Auffassung nach ein guter Kompromiss zwischen einem präventiven Sicherheitsinstrument einerseits und berechtigten Datenschutzbelangen - auch das muss hier festgestellt werden - andererseits. Es ist gut so, dass es keinen undifferenzierten massenhaften Einsatz der Videoüberwachungssysteme geben wird. Das wäre mit dem Datenschutz nicht vereinbar, auch wenn Herr Schünemann etwas anderes behauptet und darstellt.

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Ich kann mir nicht vorstellen, dass die FDP-Abgeordneten dem zustimmen würden, weil es gegen den Datenschutz geht.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sokrates hat einmal gesagt, dass man auch schlauer wird, wenn man Fragen formuliert, und nicht nur, wenn man Antworten bekommt. Herr Jürgens, ich finde es sehr lobenswert, dass Sie sich so intensiv mit der Situation der Studierenden im Land Brandenburg beschäftigen. Allerdings verstehe ich Ihren Angriff auf Frau Prof. Wanka nicht. Man stelle sich einmal lebenspraktisch vor, was das Ministerium tun müsste, um die Antworten für die einzelnen Hochschulstandorte und für das Land Brandenburg zu bekommen. Wir hätten jenseits vom Datenschutz eine Riesenuntersuchung über die Lage der Studierenden in Auftrag geben müssen. Ich erinnere mich noch gut an den Protest des AStA der Universität Potsdam, als wir eine Chipkarte einführen wollten, mit der man sich elektronisch immatrikulieren kann. Von Überwachung von vorne bis hinten und von Datensicherheit wurde gesprochen. Ich stelle mir vor, wie die Reaktion gewesen wäre, wenn man mit Fragebögen an die Universitäten gekommen wäre, in denen abgefragt wird: Was verdient ihr? In welchem Semester seid ihr? Wann habt ihr gewechselt? Wie geht es eurem Kind?

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(Burkhardt Müller-Sönksen FDP: Dann werden Sie mal konkreter! – Norbert Frühauf Partei Rechts- staatlicher Offensive: Wo ist der Datenschutz denn verletzt?)

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Es gibt Menschen, die ergänzenden Unterhalt, zum Beispiel Wohngeld, bekommen. Das abzufragen, verstößt gegen den Datenschutz. Ich weiß im Übrigen nicht, was Sie damit machen wollen.

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Alle Punkte verwenden die Formulierung: darzustellen, zu prüfen und zu berichten. Es kann doch nicht ernsthaft datenschutzrechtliche Probleme aufwerfen, wenn etwas geprüft werden soll. Es sei denn, Sie wollen weiterhin, dass Behörden ihre Erkenntnisse nicht weitergeben. Der Datenschutz ist bei dieser Antragslage überhaupt kein Problem.

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Zu eins: Für das nationale Großprojekt „Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und Aufbau einer elektronischen Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur“ ist die Gewinnung der Akzeptanz der Versicherten ein zentraler Schlüssel zum Erfolg. Patientenautonomie, Datenschutz und Datensicherheit sind grundlegende Voraussetzungen für die Akzeptanz der Gesundheitskarte und entsprechend den Vorgaben des Bundesdatenschutzbeauftragten im Gesundheitsmodernisierungsgesetz verankert. Den „gläsernen Patienten“ darf es nicht geben. Hierzu müssen in Abstimmung mit den Datenschützern des Bundes und der Länder die rechtlichen Vorgaben auf der technischen Ebene umgesetzt und die Versicherten umfassend über die geplanten Maßnahmen aufgeklärt werden.

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leitet, um uns ein Bild zu verschaffen, ob die mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes einer rechtlichen Würdigung standhalten. Es ist ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Hauses. Zur Beantwortung dieser Frage haben wir keine geringere Person als den ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herr Dr. Frisch, den Vizepräsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herrn Fritsche, und den Bundesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Dr. Jacob, angeschrieben. Nach der Auswertung der Stellungnahmen der Angehörten mussten wir aber feststellen, dass sie verschiedene nicht unerhebliche Passagen des Gesetzentwurfs, ich möchte jetzt einmal in Richtung SPD sehr vorsichtig formulieren, kritisch bewerten - sehr vorsichtig benannt. Es soll an dieser Stelle nicht auf alle in den Stellungnahmen aufgeführten Aspekte eingegangen werden. Sie können Sie in den Zuschriften 3/940, 3/986 und 3/990 nachlesen. Lassen mich aber doch kurz einige Überlegungen herausgreifen, die unsere in Drucksache 3/3585 niedergelegte Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf abzulehnen, maßgeblich tragen. Dabei werde ich mich nachfolgend ausschließlich auf den für das Gesetz maßgeblichen Artikel 1 beschränken.

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eine Einheit gesehen werden. Damit stelle ich auch immer wieder klar, dass der Verfassungsschutz Teil unseres gesellschaftlichen Systems ist und nicht außerhalb stehen darf. Meine Damen und Herren, zur Erinnerung: Die mögliche Erfassung von Daten, ich sage mögliche Erfassung von Daten, über einen Landtagsabgeordneten war damals das auslösende Moment unseres Novellierungsvorschlags. Durch das Bekanntwerden dieses Vorganges ging es uns in unserer Gesetzesvorlage darum, zum einen klare Regelungen zu schaffen und zum Zweiten wollen wir auch, dass die Gründe der Ablehnung eines Auskunftsersuchens eines Betroffenen an den Verfassungsschutz aktenkundig gemacht werden. Darüber hinaus soll dem Landesbeauftragten für den Datenschutz grundsätzlich hierüber Auskunft erteilt und Akteneinsicht gewährt werden.

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Zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung. Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums sind übereingekommen, die Aussprache zu diesen beiden Punkten wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam durchzuführen. Da geht es jeweils um die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann verfahren wir so.

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Beide Teile des Gesetzentwurfs dienen der Anpassung medienrechtlicher Vorschriften an die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union, die ab dem 25. Mai 2018, also ab Ende der nächsten Woche, zur Anwendung kommen wird.

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Der Abänderungsantrag greift einige weiterführende Anregungen auf, die die Landesmedienanstalt Saarland im Rahmen der Anhörung vorgetragen hat. So wird unter anderem vorgeschlagen, nicht - wie im Gesetzentwurf vorgesehen - die Datenschutzbeauftragte der Landesmedienanstalt, sondern die Landesmedienanstalt selbst mit der Aufgabe zu betrauen, als unabhängige Aufsichtsbehörde für die Überwachung der Anwendung der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung im Bereich des privaten Rundfunks tätig zu sein.

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Mir ist etwas aufgefallen. Wir haben heute viele Vertreter der Geistlichkeit hier. Unsere angestammte Religion, das Christentum - die meisten von denen, die hier sind, gehören ja zum Christentum -, verliert ja bedauerlicherweise bei vielen Leuten an Zustimmung. Dafür kommen dann neue Religionen mit neuen Göttern zum Vorschein, zum Beispiel der Brandschutz-Gott, der ja schon einige Dinge verbrochen hat. In Berlin kann der Flughafen immer noch nicht in Betrieb genommen werden wegen der vielen Brandschutzauflagen. Jetzt haben wir noch einen neuen Gott, das ist der Datenschutz.

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das nicht zu überweisen brauchen, sondern dass, wenn es neue Erkenntnisse gibt, einmal der internen Ermittlung, und da will ich in die Richtung Justiz schauen, wir dürfen nicht vergessen, es laufen auch staatsanwaltschaftliche Ermittlungen und wir sollten uns dort tunlichst so weit raushalten, bis entsprechende konkrete Ergebnisse vorliegen. Dann ist es selbstverständlich, und so fasse ich die Hinweise des Ministers auch auf, dass dann entsprechend im Innenausschuss unter den gegebenen Dingen, die dort notwendig sind, Datenschutz etc., darüber berichtet wird. Ich denke, dass das entsprechend auch der Weg sein sollte, den wir dort beschreiten. Hier soll nichts vertuscht werden, hier wird aufgeklärt. Wir sollten aber auch die Polizistinnen und Polizisten hier nicht alle in einen Sack stecken, sondern es sind von ca. 7.000, die es insgesamt gibt, bis jetzt 4 Fälle, die gegebenenfalls in Frage stehen. Ich glaube, da sollten wir doch im Rahmen des Möglichen und der Dinge lassen, wie sie denn üblich sind.

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Deshalb ist die Unionsfraktion froh, dass wir mit den übrigen Parteien im Ausschuss immer wieder diskutieren und dieses wichtige Thema, das eben nur auf den ersten Blick so bürokratisch und speziell daherkommt, behandeln konnten und können. Gerade im Medienrecht und in diesem Spannungsfeld zum Datenschutz geht es um mehr als nur um Entbürokratisierung. Es geht darum, durch ein ständiges Abwägen mit den Artikeln 1 und 2 des Grundgesetzes, die in Verbindung mit den einschlägigen Rechtsnormen und dem seit längerer Zeit ausgebildeten Richterrecht eine wichtige Schutzfunktion wahrnehmen, nicht den Kern des in Artikel 5 geschützten Medienrechts auszuhöhlen. Insofern bin ich in dieser Frage bei der Kollegen Spaniol: Es gilt, das Medienprivileg zu bewahren. Diesbezüglich sind wir allerdings auch weniger besorgt.

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Heute erzielen wir ein aus unserer Sicht sehr gutes Ergebnis, das sowohl dem Recht der Pressefreiheit genügt als auch dem Datenschutz. Nach verschiedenen Anhörungen, einer Vielzahl von Gesprächen mit Betroffenen und vor allem auch ausgestattet mit dem klugen Rat von Fachleuten haben wir uns deshalb entschlossen, nicht nur dem Gesetz zuzustimmen, sondern als Ausschuss dem Gesetzgeber auch einige konkrete Änderungswünsche vorzuschlagen. Diese beziehen sich im Wesentlichen auf Nr. 13 des Artikels 2, dort auf § 51d ff. Darin wird geregelt, wie die unabhängige Medienaufsicht für die Überwachung der Einhaltung der EU-Datenschutzgrundverordnung sicherzustellen ist. In diesem Sinne wird mit der Einführung der EU-DSGVO die Landesmedienanstalt mit ihrer Fachkompetenz im Medienrecht die zuständige Aufsichtsbehörde. Sie handelt schon gemäß EU-Recht bei der Erfüllung dieser Aufgabe völlig unabhängig. Der Datenschutzbeauftragte der LMS muss im Einvernehmen mit dem Medienrat benannt werden, also auch unter Beteiligung der gesellschaftlich relevanten Gruppen. Er ist hierdurch ebenso wie durch die Bestellung auf sechs Jahre in einem Höchstmaß souverän und damit des Verdachts der Weisungsgebundenheit in jeder Weise enthoben.

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Des Weiteren geht es um den Zustellungsbevollmächtigten. Die oder der Datenschutzbeauftragte der LMS überwacht im Sinne dieses Gesetzes die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei den Anbietern sozialer Netzwerke. Damit bei Verstößen gegen Datenschutz auch gewährleistet ist, dass der oder die Datenschutzbeauftragte der LMS den Verstoß an das entsprechende soziale Netzwerk melden kann, werden Anbieter sozialer Netzwerke, deren Angebote sich auch an das Saarland richten, dazu verpflichtet, einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen. Dieser muss auf der jeweiligen Plattform leicht erkennbar sein. Der oder die Zustellungsbeauftragte ist verpflichtet, auf Auskunftsersuchen binnen 48 Stunden nach Zugang zu antworten.

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Dazu ein praktisches Beispiel, liebe Kolleginnen und Kollegen, weil die Vorgänge in der Tat komplex sind, aber auch konkrete praktische Folgen haben. Erkennt der oder die Datenschutzbeauftragte der LMS einen Verstoß gegen den Datenschutz bei Twitter, muss die Aufsichtsbehörde diesen Verstoß dem Anbieter auf einem rechtssicheren Weg melden. Der Zustellungsbevollmächtigte ist dann sozusagen die Ansprechperson für die Aufsichtsbehörde. Mit der Einführung eines Zustellungsbevollmächtigten wird eine rechtssichere Zustellung gewährleistet, nur dann kann die LMS ihrer Aufsichtspflicht auch nachkommen.

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Es ist ausdrücklich von der Europäischen Union in dieser Grundverordnung vorgesehen, dass Medienprivilegien, die vorher ja auch schon vorgesehen waren, auch unter der neuen Ägide der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung weiterhin existieren. Deswegen ist es von großer Bedeutung, wenn wir uns heute hier auch zur Eigenständigkeit unseres

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Insofern, liebe Kollegin Spaniol, nehme ich es sehr ernst, wenn Sie sagen, uns macht die Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung schon ein bisschen Bauchweh. Das geht mir auch so. Ich weiß, dass in den Vereinen, dass überall im Land darüber diskutiert wird. Aber lassen Sie uns doch bitte eine Herangehensweise wählen, die nicht alles noch dramatischer darstellt, als es ist, die nicht mystifiziert, sondern eine Herangehensweise, die Bürgern erklärt, worüber wir hier diskutieren.

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Beide Tagesordnungspunkte befassen sich mit der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Unter den Zuschauern möchte ich eine Frau begrü

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Durch das vorliegende Gesetz soll das Saarländische Datenschutzgesetz an diese EU-DatenschutzGrundverordnung angepasst werden. Dazu ist eine grundlegende Neukonzeption des Gesetzes nötig, wobei aufgrund des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts die Regelungen im Saarländischen Datenschutzgesetz nur noch ergänzend neben die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung treten.

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ein Rechtsweg gegen Entscheidungen der Datenschutz-Aufsichtsbehörde.

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Ich komme zu Tagesordnungspunkt 6, der Drucksache 16/278. Das Gesetz zur Anpassung dienstrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/ 679, die Datenschutz-Grundverordnung, Drucksache 16/278, wurde von der Landesregierung am 21. März 2018 in den Landtag eingebracht, in Erster Lesung einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

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Der Ausschuss für Inneres und Sport hat das Gesetz in seiner Sitzung am 22. März 2018 gelesen und die Anhörung von insgesamt 23 Personen und Institutionen beschlossen. In der Anhörung am 12. April 2018 gab es zahlreiche Änderungswünsche, die bei der Auswertung berücksichtigt wurden. Daraus resultierend hat die Fraktion DIE LINKE einen Abänderungsantrag zur Abstimmung gestellt mit folgenden Kernpunkten: eine datenschutzrechtliche Aufsicht und Kontrolle der Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft, eine stärkere Wahrnehmung des Selbstbestimmungsrechts von Betroffenen bei der Verarbeitung ihrer Daten, keine Einflussnahme von Landesregierung und Landtagsverwaltung beim Haushaltsaufstellungsverfahren der Landesbeauftragten für Datenschutz, eine Fristregelung bei der Verarbeitung von Bewerberdaten, eine rechtssichere Möglichkeit zur Nutzung von „besonderen Kategorien“ von Beschäftigungsdaten, eine Klarstellung hinsichtlich der Beteiligungsrechte von Interessenvertretungen, die Verhinderung einer zeitlich unbegrenzten Aufbewahrung von Videoaufnahmen und

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Datenschutz-Grundverordnung ist wirklich ein riesiger Fortschritt. Es ist wichtig und überfällig, dass die Bürgerinnen und Bürger ein Recht darauf erhalten zu erfahren, was mit ihren Daten passiert. Sie können künftig auch personenbezogene Daten löschen lassen. Es ist gut und überfällig, dass die Konzerne mehr in die Pflicht genommen werden. Das begrüßen wir ausdrücklich. Nun ist es höchste Zeit, die rechtlichen Regelungen zu vereinheitlichen, gerade in Zeiten von immer vernetzteren und smarteren Fabriken und immer mächtiger werdenden Internetkonzernen.

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Ja, es ist noch reichlich Luft nach oben bei der Datenschutz-Grundverordnung. So wünschen wir uns hier im Saarland mehr Kontrolle der saarländischen Verfassungsschutzbehörde. Vor vier Jahren hat die DIE LINKE im Landtag einen Antrag gestellt, dass die Bürgerinnen und Bürger umgehend zu informieren sind, wenn personenbezogene Daten erhoben werden, beispielsweise bei der SCHUFA, bei Creditreform und anderen. Damals lehnten CDU und SPD diesen Antrag ab.

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Auf Landesebene haben wir darüber hinaus gerade im Rahmen der Anhörung zahlreiche Verbesserungsvorschläge gehört. Ich möchte einige nennen: Die Datenschutzbeauftragte hat darauf hingewiesen, dass Aufsicht und Kontrolle der Ermittlungstätigkeiten der Staatsanwaltschaft so, wie die gesetzliche Grundlage momentan ist, nicht mehr möglich sind. Dabei ist die Staatsanwaltschaft doch naturgemäß mit sensiblen Daten betraut wie beispielsweise mit verdeckten Ermittlungen, Überwachungen, medizinischen Zwangsmaßnahmen oder Funkzellenabfragen. Wir haben die Anregungen der Datenschutzbeauftragten in unserem Antrag berücksichtigt, damit eine Kontrolle der Staatsanwaltschaft gewährleistet ist. Wir wollen den Gesetzentwurf dahingehend ergänzen, dass jeder Einfluss anderer Stellen auf den Haushaltsvoranschlag der Landesbeauftragten für Datenschutz ausgeschlossen ist, damit das Unabhängige Datenschutzzentrum auch weiterhin unabhängig bleibt.

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Doch entspricht es nicht dem Ideal unserer Fraktion, dass wir nur in der Abstraktheit über Gesetze reden. Gerade beim digitalen Datenschutz gilt: Nicht nur Gesetze werden unsere Probleme lösen. 99 Prozent der Daten, die digital bereitgehalten werden, sind von den Menschen freiwillig zur Verfügung gestellt worden, sei es durch Einwilligung in AGBs der eben erwähnten sozialen Netzwerke, sei es durch die Zustimmung zum Einsatz von Cookies oder sei es durch den allzu sorglosen Umgang mit scheinbar kostenlosen Diensten. Denn machen wir uns eines klar: Die mit Abstand größte Währung im Internet ist nicht etwa der Euro, der Dollar oder Bitcoin, sondern es sind die Daten. Darum, und das will ich an dieser Stelle nicht versäumen, danke ich allen - sei es dem Unabhängigen Datenschutzzentrum und seiner Leiterin, sei es den Bildungseinrichtungen oder den Medien -, die unermüdlich auf diese Gefahren hinweisen, aber auch uns allen helfen, die neuen Rechtsnormen einzuführen.

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Der Grundgedanke, der hinter dieser Verordnung steckt, nämlich den Datenschutz der Bürger zu stärken und den Facebooks und Googles dieser Welt Schranken aufzuzeigen, sodass sie sich nicht hinter den verschiedenen Datenschutzrichtlinien der europäischen Mitgliedsstaaten verstecken können, mag im Kern richtig sein, wenn man voraussetzt, dass dies eben der Grundgedanke war. Auch eine Harmonisierung des Datenschutzes auf europäischer Ebene in einer modernen und digitalisierten Welt, in der Onlinehändler oder Händler, die ihre Waren europaweit verkaufen, weniger Gesetze und Bestimmungen zu beachten haben, mag im Kern richtig sein, wenngleich wir als AfD diese Harmonisierung doch lieber in der Eigenverantwortung der Staaten untereinander sehen würden, und nicht in einem Diktat aus Brüssel.