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dieser vielmehr bestätigt hat, dass die alte Regelung dem Datenschutz voll und ganz genügt.

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Es ist schön, das wir bis zum Jahre 2001 eine Regelung hatten, die Ihrem Vorhaben in diesem Punkt ähnelte, wo es eine Amtseintragung gab, allerdings eine, über die alle Bürgerinnen und Bürger mit einer Benachrichtigungskarte informiert wurden, was ja der wesentliche Unterschied zu der Neuregelung ist, die Sie vorhaben. Ich bin mir aus eigener Anschauung absolut sicher, dass das Thema "sozialer Druck" durch die Amtseintragung überhaupt nicht besser geregelt ist und dass auch da der Datenschutz nicht hinreichend gewährleistet ist. 1998 war ja das auch in der Drucksache erwähnte Volksbegehren zum Thema der Volksabstimmung. Ich bin zur Eintragungsstelle gegangen – man musste ja zum Amt gehen – und es war für mich ganz leicht zu erkennen, welche meiner Nachbarinnen und Nachbarn sich schon eingetragen haben,

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wenn es Ihnen gelingt, aus Ihrer Auffassung heraus den inneren Schweinehund ohne den notwendigen Diskurs einer Gesellschaft zu aktivieren, ihn vor Ihren politischen Karren zu spannen, dann wollen Sie Unterschriften sammeln ohne Datenschutz, ohne alles, dann ist es Ihnen recht. Wenn es aber zum Wohle unserer Stadt ist, wenn es um die Interessen der Menschen geht und wenn es auch um die Stärkung von Demokratie und von Republik geht, dann ziehen Sie alle Reißleinen und wollen heute die Volksgesetzgebung zu Grabe tragen. Das ist ein schwarzer Tag für Hamburg und ein schwarzer Tag für die CDU in Hamburg.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren. Das geht auch ganz schnell! Ich will mich nur auf bildungspolitische Aspekte des Gesetzes zum Datenschutz im Schulwesen, Schuldatenschutzgesetz, beziehen, das dieses Jahr in seiner unveränderten Form 20 Jahre alt würde oder wird. Nach der Pisa-Studie haben wir festgestellt, wir haben kein Transparentsystem im Schulwesen. Schülerkarrieren können innerhalb des Schulwesens nicht nachvollzogen werden, weiterführende Schulen erfahren nicht die wichtigen grundlegenden Daten, die sie brauchen, um einen Schüler kontinuierlich zu fördern. Es hat sich technisch ein bisschen was in den letzten 20 Jahren verändert, auch in der Bildungsbehörde, wo noch vor wenigen Jahren mit Zettelkästen gearbeitet wurde, haben wir eine neue Software. Wir haben ein System, das Magellan heißt, eingeführt, das auch dazu beitragen soll, Transparenz ins Schulsystem zu bringen mit dem Ziel, besseren Unterricht für bessere schu––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vor uns zum Beschluss liegt die Novelle des Bremischen Schuldatenschutzgesetzes, die ursprüngliche Fassung stammt aus dem Jahr 1987. Der Prozess zu dieser Gesetzesnovellierung dauert jetzt drei Jahre und hat unseres Erachtens einen guten Abschluss in dieser Form gefunden. Die Veränderung fußt auf einer EUDatenschutzrichtlinie, die letztlich dazu geführt hat, dass das bremische Datenschutzgesetz im Jahr 2002 geändert wurde. Aber auch der technische Fortschritt, was die Datenverarbeitung anbelangt, machte diese Novelle dringend erforderlich. Diese technischen Möglichkeiten beinhalten auch wieder Möglichkeiten in Bezug auf die Verwaltungsökonomie. Die Novelle ist bereits im Jahresbericht des Landesdatenschützers, und zwar in den Berichten 27 und 28, Gegenstand gewesen. Auch mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz wurden die Ressortgespräche in enger Abstimmung und auch zu seiner Zufriedenheit geführt.

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Datenschutz ist, was personenbezogene Daten betrifft, auch immer Personenschutz. Von daher ist es wichtig, dass bei der Anwendung dieses Gesetzes eine Einzelfallentscheidung immer im Vordergrund stehen sollte, grundsätzlich auch die Einwilligung zur Übermittlung von Daten. Auf die Einwilligung kann nur verzichtet werden, wenn es darum geht, dass Daten in anonymisierter Form verwendet werden, wenn das für Untersuchungen notwendig ist. Aber die Einwilligung sollte meines Erachtens doch den Vorrang haben.

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Ich finde, dass uns das mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ganz gut gelungen ist. Es wurde eben darauf hingewiesen, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit – ein wichtiger Zusatz – hieran mit uns sehr konstruktiv zusammengearbeitet hat, das war Thema im Rechtsausschuss und auch wiederholt Thema in der Bildungsdeputation. Der bremische Bildungssenator ist durch seinen Staatsrat auch auf KMK-Ebene vertreten, in den Gremien, in denen derzeit über Daten und Datenweitergabe diskutiert wird.

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Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz Wahlvorschlag der Landesregierung - Drucksache 4/1569 -

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Ich glaube, das Gebot der Stunde sind - das haben nicht zuletzt die letzten „Datenskandale“ gezeigt - Datenschutz, Datenabbau, Datensparsamkeit und Datensicherheit!

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4. Bericht und Antrag des Rechtsausschusses zum 28. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 31. März 2006 (Drucksache 16/980) und zur Stellungnahme des Senats vom 22. August 2006 (Drucksache 16/1111) vom 14. Februar 2007

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Ich möchte Ihnen folgende Hinweise zur Tagesordnung geben: Wie im Ältestenrat verabredet, wird der Tagesordnungspunkt 18, „Verpflichtung des Landesbeauftragten für den Datenschutz“, heute vor der Mittagspause gegen 13.00 Uhr aufgerufen und es werden die Tagesordnungspunkte 16 und 17, „Nachwahl eines Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission“ sowie „Nachwahl eines stimmberechtigten Mitglieds des erweiterten Gremiums nach § 4 des

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Nach § 35 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes wählt der Landtag den Landesbeauftragten für den Datenschutz auf Vorschlag der Landesregierung mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl seiner Mitglieder (45). Der Gewählte wird von der Landesregierung ernannt und durch die Landtagspräsidentin vor dem Landtag verpflichtet. Der Wahlvorschlag liegt Ihnen vor. Es ist ja auch ausreichend darüber Bericht erstattet worden. Wird zu diesem Wahlvorschlag die Aussprache gewünscht? Das ist nicht der Fall. Auch hier haben wir wieder die Möglichkeit, offen, und zwar per Handzeichen, über diesen Wahlvorschlag abzustimmen, falls dem nicht widersprochen wird. Auch hier wird dem nicht widersprochen, so werde ich diesen Wahlvorschlag aufrufen. Wer dem Wahlvorschlag der Landesregierung in der Drucksache 4/1569 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen.

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Bei den Pflegesätzen möchte ich noch einmal darauf aufmerksam machen, wie sich das in der letzten Zeit entwickelt hat. Auch in der Drucksache 4/1547 wird auf die Fragen nach den differenzierten Pflegekostensätzen in den einzelnen Klinikgesellschaften sich immer wieder auf den Artikel 67 der Landesverfassung bezogen, also auf den Datenschutz verwiesen. Damit ist zwar eine differenzierte Betrachtung der Pflegesätze in den einzelnen Kliniken für den Maßregelvollzug nicht möglich, doch weist der durchschnittliche Pflegekostensatz eine Steigerungsrate im Jahr 2005, bezogen auf das Jahr 2002, eine Prozenthöhe von 12,8 auf. Ist diese Steigerung begründet in den Investitionen? Worin ist diese noch? Die tarifliche Entwicklung derer, die dort arbeiten, die kann es nicht sein, denn da konnten wir nachlesen, wie die tatsächliche Tarifsteigerung ist. Diese Steigerung ergibt sich auch nicht aus der Zunahme der Fälle, die in diesen sind, also muss doch irgendwo hinterfragt werden, woher die 12,8 kommen. Die Inflationsrate ist es zum Glück auch nicht und die Heizkosten damit auch nicht.

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Die jüngsten Vorfälle, bei denen die Einwohnermeldedaten einiger weniger kommunaler Meldebehörden für einen begrenzten Zeitraum - auch für Unbefugte - im Online-Verfahren abrufbar waren, haben keinen Einfluss auf die Entscheidung der Landesregierung zur Errichtung des landesweiten elektronischen Meldedatenauskunftsregisters und einer Online-Meldedatenauskunft. Verantwortlich für die Datenpanne waren und sind die betroffenen Behörden, die beim Betrieb der Online-Auskunft insbesondere aus datenschutzrechtlicher Sicht Fehler begangen haben, indem sie nach der Installation des Systems die voreingestellten Zugangsdaten des Verfahrensherstellers nicht geändert haben. Diese Vorgänge werden gegenwärtig von der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht geprüft. Die Fachleute meines Hauses unterstützen sie dabei.

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Bei der Prüfung wird auch die Rolle des Verfahrensherstellers, der das System entwickelt und bei den betroffenen Meldebehörden installiert hat, untersucht. Die in diesem Fall von der LDA und dem Innenministerium praktizierte schnelle, unkomplizierte und sachbezogene Zusammenarbeit sowie die gemeinsamen Bemühungen zur Aufklärung des Vorfalls waren zu keinem Zeitpunkt von Kompetenzstreitigkeiten belastet, wie es bisweilen öffentlich dargestellt wird. Es ist daher auch nicht richtig, dass in diesem Zusammenhang erneut über die Zusammenlegung der Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich diskutiert wird. Um es deutlich zu sagen: Diese Vorfälle haben mit der Organisation des Datenschutzes nichts zu tun.

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Angesichts der zunehmenden technischen Möglichkeiten der Datenverarbeitung muss die Gewährleistung von Datensicherheit einen hohen Stellenwert haben. Hier dürfen keine Abstriche zugelassen werden. Wie wenig sensibel die Landesregierung in dieser Frage ist, zeigt die Diskussion um die lange überfällige Zusammenlegung der Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich. Da bin ich natürlich anderer Auffassung als der Herr Minister. Seit 1998 wird diese Diskussion im Land Brandenburg geführt. Man hat den Eindruck, dass sich das Innenministerium immer weiter einbuddelt in dem Bemühen, die Aufsicht über den nichtöffentlichen Bereich zu behalten.

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Vor zwei Jahren erteilte der Landtag einen entsprechenden Prüfauftrag, dessen Ergebnis jetzt mit Ach und Krach vorgelegt wurde. Die leichte Fristüberschreitung wäre noch hinnehmbar gewesen; das abschlägige Ergebnis ist es nicht. Wir sagen ganz klar, dass eine Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht bei der Landesdatenschutzbeauftragten längst überfällig ist. Was in Berlin seit längerem funktioniert, wird auch in Brandenburg funktionieren. Das Argument, dass man erst die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abwarten müsse, greift nicht; denn andere Bundesländer sind diesen Schritt der Zusammenlegung jetzt auch gegangen. Wir fordern die Landesregierung auf, ihre Blockadepolitik endlich aufzugeben und gerade angesichts der sich häufenden Verstöße gegen den Datenschutz im privaten Bereich endlich zu handeln.

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Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich bitte Sie, Ihre Plätze einzunehmen. Wir haben uns dahin gehend geeinigt, dass wir nach der Unterbrechung jetzt die Vereidigung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vornehmen. Deshalb habe ich kurzfristig die Sitzungsleitung wieder übernommen und wir werden dann die Diskussion zum Tagesordnungspunkt 2 a und b fortsetzen und erst nach Abschluss der Diskussion in die Mittagspause eintreten.

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Verpflichtung des Landesbe- auftragten für den Datenschutz gemäß § 35 Abs. 3 des Thürin- ger Datenschutzgesetzes

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Der Landtag hat am 26. Januar 2006 Herrn Harald Stauch als Landesbeauftragten für den Datenschutz für eine Dauer von sechs Jahren gewählt. Er wurde von der Landesregierung zum 1. März 2006 ernannt und ist durch mich vor dem Landtag zu verpflichten. Gemäß § 35 Abs. 3 des Thüringer Datenschutzgesetzes hat der Datenschutzbeauftragte vor dem Landtag seinen Eid zu leisten. So ist die Vorschrift und ich bitte Herrn Stauch, nach vorn zu kommen, um den Eid zu leisten. Die Anwesenden bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben.

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Stauch, Landesbeauftragter für den Datenschutz:

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Viertens Gentests und Datenschutz. Der Fortschritt der humangenetischen Forschung lässt eine Fülle neuer diagnostischer Möglichkeiten erwarten. In den vergangenen Jahren war eine Zunahme sowohl der Anbieter als auch der Inanspruchnahme genetischer Diagnosemöglichkeiten zu verzeichnen. Genetische Daten sind persönliche, identitätsrelevante Gesundheitsdaten mit hohem prädikativen Potenzial, die auch Informationen über Dritte, wie zum Beispiel Verwandte, offenbaren können. Zum einen sind der Umfang und ihre mögliche Bedeutung für die Betroffenen oft nicht abschätzbar, zum anderen bergen genetische Daten Risiken sozialer, ethnischer und eugenischer Diskriminierung, die deshalb ein entsprechend hohes Schutzniveau gegenüber möglichem Missbrauch erfordern.

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Im Sonderausschuss haben wir den Gesetzentwurf sehr umfangreich und streckenweise recht kontrovers diskutiert. Wir haben insbesondere eine umfangreiche Anhörung mit Experten durchgeführt, wobei ein großer Teil der Experten vergleichbare Behörden aus anderen Bundesländern vertreten hat und uns über die dortige Situation berichtete. Schwerpunkte der Diskussion waren zunächst einmal die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Zusammenführung dieser Behörden, so, wie die Landesregierung sie uns vorschlägt. Es ging aber neben dieser grundsätzlichen Frage der Sinnhaftigkeit auch um ganz wichtige Einzelfragen, etwa um die Frage der Sicherstellung der Einhaltung des Statistikgeheimnisses, wenn man das Statistische Landesamt in eine größere Behörde integriert, es ging aber auch um Probleme der Polizei und weitere. Sie entnehmen dem schriftlichen Bericht und der Beschlussempfehlung das Ergebnis dieser Diskussion. Das Ergebnis war unter anderem, dass wir den Gesetzentwurf an mehreren Punkten verändert haben. Wir haben an einer Stelle, das möchte ich besonders erwähnen, einen Formulierungsvorschlag des Landesbeauftragten für den Datenschutz übernommen. Deswegen muss auch hier der Dank an Herrn Neumann gerichtet werden.

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Aber schon mit der Einschätzung der Weisungsbefugnis in Artikel 19 gemäß Änderungsantrag werden die datenschutz- und verfassungsrechtlichen Bedenken des Landesdatenschutzbeauftragten unseres Landes nur teilweise ausgeräumt, denn Artikel 19 Nummer 3 – Änderung des Paragraphen 4 des Landesstatistikgesetzes, es geht um Funktionsübertragung auf der Grundlage von Regelungen ohne Rechtsnormqualität – bleibt völlig unverändert. Meine Damen und Herren von der PDS, Karsten Neumann, der diese verfassungs- und datenschutzrechtlichen Bedenken geltend gemacht hat, saß bis vor Kurzem in Ihren Reihen. Und wenn Sie schon nicht auf uns hören, dann sollten Sie es vielleicht bei ihm tun.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Landtag hat in seiner letzten Sitzung Herrn Harald Stauch als Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt. Er ist von der Landesregierung zum 1. März ernannt worden und hat entsprechend den gesetzlichen Vorgaben sein Mandat als Mitglied des Landtags niedergelegt. Herr Stauch hat dem Thüringer Landtag von Anfang an angehört. In der 1. Legislaturperiode war er Vorsitzender des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses und seit 1994 Parlamentarischer Geschäftsführer der CDUFraktion. Ich möchte Herrn Stauch im Namen aller Abgeordneten sehr herzlich für seine Arbeit zum Wohl des Landes Thüringen danken. An Stelle von Harald Stauch gehört nunmehr Frau Elisabeth Wackernagel dem Thüringer Landtag an, die ich hiermit herzlich wieder in unserer Mitte begrüße.

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Stauch, Landesbeauftragter für den Datenschutz:

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Des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zur Verbindung der Tagesordnungspunkte 14 bis 15, hier geht es um Verbraucherschutz verbessern, der Tagesordnungspunkte 21 und 22, 15. Bericht der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, der Tagesordnungspunkte 27 und 28, In Kinder investieren heißt in die Zukunft investieren, der Tagesordnungspunkte 32 bis 34, 28. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, der Tagesordnungspunkte 41 und 42, 2. Bericht zur Umsetzung des Gender-MainstreamingKonzepts, der Tagesordnungspunkte 43, 44 und außerhalb der Tagesordnung Drucksache 16/1334, hier geht es um den Jahresbericht des Petitionsausschusses, der Tagesordnungspunkte 47 und 48, Kompetenzen von Frauen anerkennen, der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit der Föderalismusreform II befassen, und der Punkte außerhalb der Tagesordnung, die sich mit dem Bremischen Jugendstrafvollzugsgesetz befassen, es handelt sich hier um die Drucksachen 16/1283, 16/1311 und 16/1343. Des Weiteren wurden Vereinbarungen von Redezeiten bei nahezu allen Tagesordnungspunkten getroffen.

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Datenschutz gewählt wurde. Alles Gute im neuen Amt, danke für die gute Zusammenarbeit in der Parlamentarischen Kontrollkommission.

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Dass das Thema Datenschutz und das Thema Beachtung der informationellen Selbstbestimmung hier eine zentrale Rolle spielen, muss ich, glaube ich, nicht unterstreichen. Wir werden uns im Innenausschuss sicherlich mit diesem Thema auseinander setzen und sicherlich auch den Datenschutzbeauftragten fragen, wie weit in etwa Regelungen wie elektronische Signatur und andere sind, wie weit hier die Möglichkeiten tatsächlich bestehen, dies alles sicher und unter datenschutzrechtlichen Aspekten vernünftig zu gestalten.

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Also ich glaube, so war es. Er ist ein sehr guter Landwirt, wenn ich das jetzt, ohne den Datenschutz berührt zu haben, sagen darf.

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Sosehr Sie sich bei der Polizei aus dem Fenster hängen und sagen: „Bei den Polizisten konsolidieren wir nicht“, was aber nur für den operativen Bereich zutrifft und nicht für den Verwaltungsbereich, so sehr werden Sie Ihrem Versprechen, Sicherheit und Freiheit seien bei Ihnen gleichberechtigt prioritär, beim Datenschutz nicht gerecht. Denn bei der Datenschutzbeauftragten werden Stellen abgebaut. Sie ist nicht vom Stellenabbau ausgenommen, wie man das für den operativen Bereich der Polizei durchaus feststellen kann. Auch da keine Bewegung von Ihnen! – Ich sehe mit Sorge, wie es um die Bürgerrechte in diesem Land bestellt ist.