bote. Deswegen brauchen wir meiner Meinung nach beim Datenschutz den Ansatz, um dort die Informationen austauschen zu können. Das ist nämlich auch die Klage vieler Fachleute, die sagen, das ist ein Mangel, daran muss gearbeitet werden.
Wenn Sie ein Problem mit dem Datenschutz haben, Herr Glawe hat es angesprochen, dann haben wir die Möglichkeit, wenn wir durch die Bundesratsinitiative die entsprechenden Gesetzmäßigkeiten so unterfüttert bekommen, das hier in Mecklenburg-Vorpommern umzusetzen. Dann brauchen wir jetzt überhaupt nicht an unseren Datenschutzbeauftragten ran, dann muss er es tun.
Meinungs- und Versammlungsfreiheit auch den Verbraucherschutz, den Datenschutz, ein Recht auf eine gute Verwaltung und weitgehende Rechte von Kindern, Behinderten und Alten. Auch soziale Rechte werden in die Charta aufgenommen. So sind unter anderem würdige Arbeitsbedingungen und eine kostenlose Arbeitsvermittlung garantiert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das aus der Verfassung resultierende Recht auf informelle Selbstbestimmung ist ein hohes Gut. Es ist jedoch nicht schrankenlos. Das Recht des Einzelnen auf Datenschutz darf und kann nach Abwägung mit höherrangigen Interessen des Staates eingeschränkt werden.
Frau Kollegin Düker, ich hatte im November die Gelegenheit, auf Einladung des US-Außenministeriums die USA zu besuchen und drei Wochen lang mit verschiedensten Regierungsstellen genau diese Frage des Datenschutzes zu erörtern. Wenn Sie sich im Einzelnen anschauen, wie in den USA Datenschutz praktiziert wird, würden Sie sicherlich noch andere Betätigungsfelder sehen. Dort wird durchleuchtet und gespeichert; das ist mit Deutschland gar nicht vergleichbar.
Im Ringen mit Brüssel ist es gelungen zu erreichen, dass erfolglose Anrufversuche nicht gespeichert wird, was vorher Bestandteil der Richtlinie war. Inhalte von Websites werden entgegen Ihrer Verlautbarung nicht gespeichert, sondern nur die aufgerufene Seite ohne Inhalt. Außerdem gibt es klare Sanktionen, wenn gegen Datenschutz verstoßen wird.
Dem Landesgesetz haben die kommunalen Spitzenverbände, der Gemeinde- und Städtebund, der Städtetag, der Kommunale Rat, die evangelische und katholische Kirche sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz zugestimmt. Deshalb können wir vonseiten der Union guten Gewissens diesem Landesgesetz zur Ände
Dann muss man feststellen, durch dieses Gesetz und durch die Vorarbeiten, die wir in Rheinland-Pfalz haben – Herr Kollege Schnabel hat darauf hingewiesen –, ein zentrales System, ein indikatives System – es gibt nur ein Bundesland, das das hat, nämlich Rheinland-Pfalz mit all den Vorteilen –, gibt es nunmehr elektronische Melderegisterauskünfte, eine elektronische Rückmeldung und eine elektronische Anmeldung. Was wollen wir mehr? Also einen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger. Die Bürgerinnen und Bürger erfahren selbst, dass die Verwaltung weniger wird, die Bürokratie wird weniger, es wird sehr viel einfacher, also eine wunderbare Sache. Da der Datenschutz auch noch zugestimmt hat – ich bedanke mich, dass alle zustimmen – bin ich sehr froh.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auf dem Weg hin zu mehr Bürgerbeteiligung und Transparenz geht der Gesetzentwurf zu einem Thüringer Informationsfreiheitsgesetz, den die SPD-Fraktion eingereicht hat, durchaus in die richtige Richtung. Es wäre tatsächlich ein großer Fortschritt für die Demokratie in Thüringen, wenn die Mehrheit dieses Hauses sich den Argumenten nicht verschließen würde. Ob Verschärfungen bei Hartz IV, ob Autobahnmaut, ob Antiterrordatei, die Bürgerinnen und Bürger werden immer gläserner und der Datenschutz wird immer löchriger.
Als problematisch bewertet unsere Fraktion auch, dass nach dem eingereichten Entwurf der Datenschutzbeauftragte auch mit der Aufsicht über die Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes betraut werden soll. Informationsfreiheit und Datenschutz stehen aber in einem Interessenkonflikt. Genau das war der Grund, warum z.B. in der Bundestagsanhörung zu einem Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene von einer Reihe von Sachverständigen für eine Trennung der beiden Funktionen plädiert wurde.
gehen muss, um dort einen Akt herauszusuchen, sondern dass immer ein Abwägungsprozess notwendig ist, denn in dem Einzelfall muss abgewogen werden, ob das Recht auf Information, das jedermann geltend machen kann, nicht gegen die Geheimnispflicht des Staates in bestimmten Fällen oder gegen das Recht einer einzelnen Person auf Datenschutz verstößt. Ein solcher Abwägungsprozess benötigt Zeit, führt zwangsläufig zu einer Behinderung der Verwaltung und steht im Widerspruch zu den Bemühungen um Deregulierung und Verfahrensbeschleunigung. Auch das sollte man in aller Ruhe bedenken.
Letztens und zehntens: Schließlich soll das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz nach zwei Jahren zum ersten Mal - ich will es mal salopp ausdrücken - in die Inspektion. Wir haben eine Evaluierungsklausel eingebaut. Die sozusagen „ausführende Werkstatt“ dabei soll der Landesbeauftragte für den Datenschutz sein, der nach unseren Vorstellungen in diesem Gesetz auch die Aufgaben eines Beauftragten für die Informationsfreiheit wahrnehmen soll. Ich denke, diese Kombination ist sinnvoll. So weit, meine Damen und Herren, zu den Neuerungen in unserem Gesetzentwurf.
Mildernde Umstände will ich Ihnen diesbezüglich einräumen aufgrund der Tatsache, dass wir uns im Oktober 2001 in der Tat in einer sicherheitspolitisch sensiblen Zeit befunden haben. Das sei Ihnen zugestanden, Herr Kollege Fiedler, deshalb will ich das auch nicht zu weit überbewerten. Aber es bleibt eine Tatsache, im Innenausschuss - und da sind Sie ja nun, Herr Kollege Fiedler, schon seit vielen Jahren ansässig - verweigerten Sie damals eine mündliche Anhörung mit den Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten, die es damals gab, nämlich in Brandenburg und Berlin und brauchten sich deshalb nicht mit den ganz offensichtlich unangenehmen, weil wahrscheinlich positiven Erfahrungen der anderen Länder auseinanderzusetzen. Ich muss allerdings dazu sagen, die Ausführungen eben vom Herrn Kollegen von der Krone stimmen mich zumindest vorsichtig optimistisch, dass das diesmal etwas anders verläuft. „Schauen wir mal!“, sagte ein bedeutender bayerischer Philosoph.
Mir ist aber nicht bekannt, Herr Kollege Fiedler, dass seit dem Machtwechsel in Nordrhein-Westfalen - der war wohl, glaube ich, im Mai 2005, das ist auch schon über ein Jahr her - die dortige Regierung irgendeine Initiative unternommen hätte, dieses Gesetz wieder rückgängig zu machen oder auch nur zu verändern. Aber auch in den anderen Bundesländern, nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sind die Erfahrungen mit dieser Gesetzgebung durchaus positiv. So hat auch der Berliner Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit - Sie sehen also, auch diese Kombination ist nicht neu - in einem Beitrag zu einem Symposium festgestellt: „Nicht überraschend blieb die Flut von Tausenden von Anträgen, vor der die Opponenten des IFG gewarnt hatten, aus.“ Er hat auch ganz interessante Ausführungen gemacht über die Bandbreite der angefragten Informationen. Dort wurde ausgeführt, dass das zum wesentlichen Teil in Bezug auf bauplanungs-, bauordnungsrechtliche Fragen geschehen ist und Einsicht beispielsweise in Gewerbeakten von Gaststätten, Wirtschaftspläne - hört, hört - landeseigener Unternehmen usw. genommen worden ist. Ich denke, gegen diese Einsichtsersuchen spricht nichts, dass man sie nicht dem Bürger zukommen lassen könnte. Und offensichtlich haben viele Ministerpräsidentenkollegen gerade von der CDU in puncto Informationsfreiheitsgesetz ohnehin schon ein ganzes Stück weitergedacht, als das hier in Thüringen der Fall ist. Ganz aktuell hat vor Kurzem, am 1. August, die CDU/FDPRegierung in Hamburg ein solches Gesetz in Kraft gesetzt. Gleiches ist in Bremen geschehen, wo die CDU ebenfalls mit in Verantwortung ist, und der zumindest in CDU-Kreisen allseits geschätzte Ministerpräsident Müller im Saarland hat eine solche Gesetzgebung.
Am Donnerstagnachmittag beginnt die Sitzung der Bürgerschaft (Landtag) mit dem Tagesordnungspunkt 42, Betriebsbezogene Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsförderung. Im Anschluss daran werden der Punkt außerhalb der Tagesordnung „Stalking-KIT beim Opfer-Täter-Ausgleich finanziell absichern“, Drucksache 17/201, der Tagesordnungspunkt 7, Persönliches Budget für Menschen mit Behinderungen im Land Bremen, und die miteinander verbundenen Tagesordnungspunkte 9 bis 11 zum Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz behandelt.
Sehr viele unschuldige Bürger fühlen sich doch heute schon als gläserne Menschen in einem Überwachungsstaat. Der Roman von Orwell scheint doch schon bereits heute teilweise nicht nur eine bloße Horrorvision zu sein. Es heißt ja zu Recht, muss ich ja zugestehen: Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten, aber darum geht es gar nicht. Es geht um das Prinzip, es geht um die Einhaltung der Persönlichkeitsrechte unschuldiger Bürger und Bürgerinnen, es geht um die Einhaltung des Datenschutzes insgesamt, der nicht nach Belieben, wie es Innenminister Schäuble gerade einmal so passt, Stück für Stück eingeschränkt werden darf, bis der Datenschutz am Ende auch vielleicht gänzlich abgeschafft worden ist.
Wie bereits gesagt, gibt es bislang offenbar keinen Plan B im Kultusministerium. Wir fordern daher dieses Ressort auf, umgehend, umgehend ein Verfahren zu erarbeiten, wie die Thüringer Eltern so unbürokratisch wie möglich, aber auch auf juristisch unbedenkliche Weise, insbesondere natürlich im Hinblick auf den Datenschutz, an ihr Geld kommen. Ferner wollen wir wissen, ab welchem konkreten Zeitpunkt mit einer Rückzahlung der Lernmittelpauschale zu rechnen ist, und wir verlangen außerdem, dass die Durchführung dieses Rückzahlungsverfahrens nicht noch den Schulen aufgelastet wird.
Das Wohl des Kindes und seine Gesundheit müssen über allem stehen, auch über dem Datenschutz. Fortbildungsveranstaltungen für alle beteiligten Gruppen, also für die Mitarbeiter des Jugendamts, der Justiz und der Polizei, sind erforderlich. Das machen wir schon seit zwei Jahren. Das ist der richtige Weg.
Bevor ich jetzt dem nächsten Redner das Wort erteile, möchte ich Ihnen mitteilen, dass inzwischen interfraktionell vereinbart wurde, nach der Debatte zum Datenschutz den Tagesordnungspunkt 5 auszusetzen. Das heißt, der Tagesordnungspunkt, in dem es um die Verwendung von zugesicherten Bundesmitteln für den Ausbau der Kleinkinderbetreuung im Land Bremen, Große Anfrage der Fraktion der CDU vom 13. November 2007, Drucksache 17/123, zusammen mit der Mitteilung des Senats vom 15. Januar 2008, Drucksache 17/207, geht, wird heute nicht mehr debattiert.
29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz
Stellungnahme des Senats zum 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz
Bericht und Antrag des Ausschusses für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten zum 29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vom 31. März 2007 (Drs. 16/1362) und zur Stellungnahme des Senats vom 28. August 2007 (Drs. 17/31) vom 26. November 2007
Gemäß Paragraf 28 der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft soll der Landesbeauftragte für Datenschutz als Sachverständiger hinzugezogen werden und zu Beginn der Aussprache gehört werden.
Als erster Redner hat das Wort der Landesbeauftragte für Datenschutz, Herr Holst.
Dem Vorschlag ist gefolgt und § 52 a Landesverwaltungsgesetz durch einen neuen Absatz 5 ergänzt worden. Damit soll unabhängig von der bisher geringen Akzeptanz qualifizierter elektronischer Signaturen eine rasche Verwirklichung des elektronischen Rechtsverkehrs ermöglicht werden. So könnten den Verwaltungskunden Zugangsmöglichkeiten geboten werden, die hinsichtlich Bequemlichkeit und Sicherheitsniveau denen kommerzieller Anbieter, zum Beispiel Banken, entsprechen. Zudem ermöglicht die Anpassung an das hamburgische Landesrecht Synergieeffekte aus der Fusion der Datenzentrale Schleswig-Holstein und des Hamburgischen Landesamtes für Informationstechnik zu Dataport, insbesondere durch gemeinsame Nutzung des im Aufbau befindlichen Hamburg Gateway. Ungelöste technische Probleme bestehen derzeit noch bei der Sicherstellung der langfristigen Überprüfbarkeit elektronischer Signaturen. Hierauf hat das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz in seiner Stellungnahme hingewiesen. Soweit die Probleme bei Dauerverwaltungsakten
Die Erörterung selbst wird von uns in Inhalt und Stil kritisiert. Hier war die notwendige und gebotene Sensibilität im Umgang mit den Daten der Betroffenen nicht ausreichend beachtet. Angriff – Herr Staatsminister, ich habe es bereits gesagt – ist nicht immer die beste Verteidigung. Auch auf die Beanstandung des Datenschutzbeauftragten hin hätten wir uns eine etwas andere Reaktion, als hier gekommen ist, gewünscht. Das hartnäckige Festhalten an begangenen Fehlern macht die Sache nicht besser. Auch die kurze und prägnante Formulierung auf die Beanstandung des Datenschutzbeauftragten hin, man werde dem Datenschutz auch in Zukunft die angemessene Beachtung schenken, lässt sich wohl eher als grobe Unhöflichkeit im diplomatischen Sprachsinne einordnen, denn als ein ausreichendes Entgegenkommen im Hinblick auf die Anliegen, die der Datenschutzbeauftragte geäußert hat.
Herr Holst (Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit): Sehr geehrte Frau Präsi
dentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bedanke mich, dass ich hier zum 29. Jahresbericht sprechen darf. Ein neues Parlament sieht oft alte Dinge neu. So war es auch Anfang dieser Legislaturperiode. Der Datenschutz, der in der letzten Legislaturperiode vom Rechtsausschuss begleitet worden ist, ist nun dem Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, kurz Medienausschuss, zugeordnet.
Der Landesbeauftragte hat die Einhaltung der Vorschriften nach dem Bundesdatenschutzgesetz in der privaten Wirtschaft zu kontrollieren und darüber Bericht zu erstatten. Auch dies ist im 29. Jahresbericht wieder geschehen. Auch der jetzt zur Beratung anstehende Jahresbericht enthält daher Ausführungen über den Datenschutz in der privaten Wirtschaft. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen einmal kurz einige Arbeitsergebnisse aus diesem Gebiet vorzustellen.
Bundesbeauftragte für Datenschutz dem Gremium der Aufsichtsbehörden als offizielles Mitglied beitreten wollte. Ich konnte ihn davon überzeugen, dass die Veröffentlichung der Beschlüsse auf seiner Homepage eine gute Mitgift sei. Im Übrigen, denke ich, ist das auch der richtige Ort für die Veröffentlichung von Beschlüssen zu einem Bundesgesetz.
Die Themenvielfalt der Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die häufig in Firmen und Betrieben eine Nachprüfung erforderlich machen, von A wie Arbeitszeitüberwachung über I wie Internet bis Z wie Zugangskontrollen, lassen sich jeweils im Anhang meines Jahresberichts finden. Zum Schluss möchte ich von dieser Stelle aus allen danken, die den Datenschutz in den Büros wie in den Betrieben in vielfältiger Weise unterstützen und mir damit die Arbeit erleichtern! – Ich danke für Ihr Interesse!