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Das Verfahren sieht folgendermaßen aus: Das Geld, der Überweisungsträger bzw. die Kopie der Überweisung oder des Befreiungsantrags mit der Empfangsbestätigung werden in einem verschlossenen Umschlag bei der Schule abgegeben. Der verschlossene Umschlag ist sehr wichtig, damit nicht von Schüler zu Schüler sensible Daten bekannt werden. Damit ist der Datenschutz aus meiner Sicht gewährleistet. Das ist der erste Schritt.

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Man ist dann auch bereit – auch wenn Sie sagen, Sie wollten keine gesetzliche Verpflichtung für die Früherkennung –, Rechtsgrundlagen zu schaffen, damit ein solches Einladungssystem funktioniert. Man ist auch bereit, den Datenschutz so zu ändern, dass dann die Kassen in der Lage sind, den Jugendämtern Mitteilung zu machen, wenn Eltern einer solchen Einladung zur Früherkennungsuntersuchung nicht nachkommen.

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Schleswig-Holstein ist mit diesem Gesetz Vorreiter in Deutschland. Uns haben viele Anfragen aus anderen Bundesländern und aus dem europäischen Ausland erreicht. Einige Länder überlegen, dem Beispiel Schleswig-Holsteins zu folgen und ihrerseits entsprechende Regelungen dort auf den Weg zu bringen. Wir sind uns mit unseren Kommunen einig, dass wir damit gemeinsam einen großen Schritt in Richtung eines kooperativen E-Governments tun können. Die Wirtschaftskammern haben das Gesetz genau aus diesem Grunde ausdrücklich begrüßt. Sie wissen, dass wir auch bei der Dienstleistungsrichtlinie sowohl mit den Kommunen als auch mit den Wirtschaftskammern in einer gemeinsamen Anstalt eng zusammen arbeiten. Das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz hat dem vorliegenden Text zugestimmt.

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diese bekannte Problematik zu lösen und die Themen wie beispielsweise „Datenschutz“, die „praktische Umsetzung im Bereich der EDV“ und das „Abrechnungsverfahren mit betroffenen Kommunen“ untereinander zu bearbeiten. Diese zufriedenstellende Lösung spiegelt sich aus meiner Sicht und auch aus Sicht meiner Fraktion in diesem Gesetz wider.

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Sie haben zweitens bei dem Problem des Einblicks in das Wählerverzeichnis den Datenschutz vernachlässigt, indem Sie die öffentliche Auslegung zur allgemeinen Einsicht nach wie vor vorsehen.

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Wir kommen zur Frage 5. Sie wird von dem Abgeordneten Veit Wolpert von der FDP-Fraktion gestellt. Es geht um Public-Viewing-Veranstaltungen/Datenschutz.

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Auch sollten die Möglichkeiten der Verfahrensvereinfachung genutzt werden, zum Beispiel der Verzicht auf das Widerspruchsverfahren, die Reduzierung von Abwägungsklauseln auf das zulässige Minimum, etwa durch die Regelung des Zugangs zu personenbezogen Daten durch andere Personen als den Sachbearbeiter usw., durch die Verweisung auf das Datenschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt und auf bereichsspezifische Vorschriften zum Datenschutz. Diese Regelungen sind sachnäher.

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Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Vorschlägen, die wir ablehnen. Wenig hilfreich ist es, den Datenschutz pauschal zu verunglimpfen. Das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung ist und bleibt ein wichtiges Grundrecht, das nicht eben mal schnell auf dem Altar der inneren Sicherheit geopfert werden kann.

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10. 2. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und Informationsfreiheit zur Informationsfreiheit

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Herr Minister,wo Sie wirklich nacharbeiten müssten – das meine ich ganz ernst –, ist im Datenschutz. Bei den Regelungen des Datenschutzes in den §§ 58 ff.müssen Sie wirklich einen sensibleren Umgang wählen. Sie gehen mit persönlichen Daten von Gefangenen viel zu leichtfertig um. Daten aus der Gefangenenakte sind zwei Jahre nach der Entlassung der Gefangenen zu löschen und nicht, wie es der vorliegende Entwurf vorsieht, nach fünf Jahren. Diese Regelung erhöht die Gefahr des Missbrauchs und ist aufgrund der Datenaufbewahrung bei Polizei und Ermittlungsbehörden auch keineswegs erforderlich. Herr Minister, ich bin sicher, der Datenschutzbeauftragte wird Ihnen das in der Anhörung ins Stammbuch schreiben.

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

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Die hier einstimmig angenommenen Anträge dienen vor allem der Umsetzung geplanter Organisationsänderungen, von denen die künftig hauptamtliche Ausgestaltung des Amts des Landesbeauftragten für den Datenschutz besonders hervorzuheben ist.

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Lassen Sie mich noch einen kurzen Satz zum Landesdatenschutzgesetz sagen, über das wir gemeinsam mit dem Einzelplan 01 beraten. Es freut mich sehr, dass die Fraktionen auch auf diesem wichtigen Feld Einigkeit erzielt haben und die Möglichkeit eröffnen, dass das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz künftig auch im Hauptamt wahrgenommen werden kann.

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Das Parlament folgt damit nicht zuletzt einem Vorschlag des jetzigen Landesbeauftragten für den Datenschutz, Herrn Professor Dr. Walter Rudolf, dem ich für seine wichtige und erfolgreiche Tätigkeit, die er nun schon viele Jahre im Nebenamt für dieses Land leistet, an dieser Stelle ganz herzlich Dank sagen möchte.

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Auch ich möchte Herrn Professor Rudolf herzlich für seine bisherige erfolgreiche Tätigkeit für den rheinlandpfälzischen Datenschutz danken.

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- Datenschutz zur Stärkung des Schutzes der Petenten;

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Es macht nicht zuletzt mit Blick auf die Finanzausstattung wenig Sinn, diesen Häusern noch mehr Aufgaben aufzuladen. Das Geld ist an anderer Stelle, zum Beispiel beim Datenschutz, besser aufgehoben. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Und nun komme ich zum Datenschutz. Der Datenschutzbeauftragte Vetter hat bei dem groß angekündigten neuen Verfahren des Kultusministers nicht sehen können, wo die große Verwaltungsvereinfachung sein soll. Er hat auch festgestellt, dass er eine wesentliche Verschlechterung zulasten der Kinder und der Eltern sehe und eine förmliche Beanstandung erwogen. Das ist im Grunde seine schärfste Waffe. Er hat dieses Instrument allerdings nicht eingesetzt, weil er aus dem Amt ausgeschieden ist und seinem Nachfolger keinen offenen Fall hinterlassen wollte.

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Das Büchergeld wird vom Sachaufwandsträger erhoben, die Schulen wirken dabei mit, der Datenschutz wird aus meiner Sicht eingehalten, weil die Lehrer mit sensiblen Daten umgehen können.

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Bei diesem Modellversuch ist eine kritische Begleitung unumgänglich. Schon im Vorfeld ist die Frage zu klären, welche Aufgaben erforderlich und notwendig sind. So ist die Gitterkontrolle angesichts der angedachten Sicherheitsvorkehrungen nach meiner Auffassung höchst fragwürdig. Außerdem sind die folgenden Fragen zu klären: Wie werden die zu privatisierenden Aufgabenbereiche vergütet, um Bestechungen als Sicherheitsrisiko vorzubeugen? Wie kann der Datenschutz umfassend gewährleistet werden?

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hat es Grenzen, und deshalb beraten wir heute die Gesetzentwürfe. Die Verbesserung und Einführung direktdemokratischer Elemente in das repräsentativ demokratische System, insbesondere auch auf der Grundlage von themenspezifischen, politikinhaltlichen Massenpetitionen und öffentlichen Petitionen, können zu mehr Bürgerbeteiligung und lebendiger Bürgergesellschaft führen. Das jetzige Petitionsgesetz von 1994 ist nicht mehr zeitgemäß. Als Instrument parlamentarischer Kontrolle, im Hinblick auf zunehmende Inanspruchnahme von Massenpetitionen sowie veränderten gesellschaftlichen Konstellationen, wie Privatisierung staatlicher Bereiche, der Daseinsvorsorge, Kompetenzrangeleien, Petitionsinformationsrechten, Datenschutz und Schutz der Petenten z.B. bedarf es einer Weiterentwicklung. Diese Weiterentwicklung wird es aber nur geben, wenn wir es tatsächlich auch wollen, dass demokratische Teilhabe gefördert und das Petitionsrecht über die Lösung individueller Anliegen hinaus zu einem politischen Mitwirkungsrecht der Bürgerinnen und Bürger ausgestaltet wird.

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Aus zwei Gesundheitszentren sind inzwischen 13 geworden. – Der schon sicher geglaubte Beginn beim Brustkrebsscreening ist wegen Datenschutz- und melderechtlicher Bedenken noch nicht zum Laufen gekommen. – Der Vorsorgegedanke scheint allerdings besser zu greifen, als ich das im Februar eingeschätzt habe.

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Weiterhin erklären Sie in Ihrer Textfassung, Sie könnten, wenn man sich darauf verständigen würde, sofort einen verfassungskonformen Vorschlag auf den Tisch legen. Wahrscheinlich meinen Sie die Formulierung, die Sie für die jetzt in der im parlamentarischen Verfahren befindlichen Novelle zum Polizeigesetz gefunden haben. Darin wählen Sie eine Formulierung, die nach meinem Verständnis und auch nach dem Verständnis des Landesbeauftragten für den Datenschutz ein Trick ist, mit dem Sie versuchen, nach außen hin der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu tragen, für die Polizei und ihre Ermittlungsarbeit aber zu retten versuchen, was zu retten ist. Dieses Thema können wir hier wegen der Diffizilität der Interpretation nicht weiter vertiefen. Das wird sicherlich im Ausschuss geschehen und dann hier im Plenum abschließend behandelt werden.

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Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung vom 9. Juli 2001 zur Vorlage – zur Kenntnisnahme – über Stellungnahme des Senats zu Berichten des Berliner Datenschutzbeauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht,

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Stellungnahmen des Senats zu Berichten des Berliner Datenschutzbeauftragten für Datenschutz und Akteneinsicht a) zum 31. Dezember 1998 – Drs 13/3817 – b) zum 31. Dezember 1999 – Drs 14/423 –

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„Der Senat wird aufgefordert, den Erlass von Nutzerordnungen durch Schulen mit Internetanschlüssen umgehend durchzusetzen und dabei die Hinweise des Berliner Beauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zu berücksichtigen.“

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Diesbezüglich möchte ich zwei Punkte ansprechen: Zum einen müsste der Datenschutz insgesamt in unserer Gesellschaft über eine größere Bedeutung verfügen. Berichte der vergangenen Tage über Versäumnisse in sozialen Netzwerken und an anderen

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Ich bin der Meinung, dass wir mit diesem Gesetzentwurf heute einen notwendigen Schritt tun. Allerdings sind wir tatsächlich auf die kommenden Herausforderungen, insbesondere was neue Medien, das Internet und neue technische Möglichkeiten betrifft, auch in Brandenburg insgesamt unzureichend vorbereitet. Es lohnt sich, in den Landtagsausschüssen vertiefte Diskussionen zu führen und die Bereitschaft mitzubringen - darauf hat die Datenschutzbeauftragte hingewiesen -, die notwendigen materiellen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, um einen effektiven Datenschutz für die Menschen in Brandenburg zu verwirklichen. - Vielen Dank.

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Der Datenschutz als Aufgabe des Staates ist noch recht jung. Es gab und gibt auch heute noch sehr viele Staaten, denen das Sammeln von Daten ihrer Bürger viel näher liegt als der Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Behörden und Dritte.

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Ich habe es gestern schon am Rande der Haushaltsdebatten zum Landtag und der bei uns angesiedelten obersten Datenschutzbehörde gesagt: Man kann Freiheit nicht schützen, indem man sie beseitigt. Ich hatte Beispiele genannt, bei denen Datenschutz im Land Brandenburg verletzt worden ist. Ich bringe Ihnen heute drei andere Beispiele. Aus dem Bericht der Datenschutzbeauftragten geht hervor, dass ein reicher Katalog darüber vorliegt, was im Land Brandenburg alles schiefgelaufen ist.

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Eigentlich soll damit die gesamte Datenschutzarbeit geleistet werden. Praktisch ist das mit 21 Leuten angesichts der gewachsenen Herausforderungen im IT-Bereich, die wir im Datenschutz haben, nicht zu machen. Deswegen setzen wir uns weiterhin intensiv dafür ein, dort für personelle Ausstattung der Behörde zu sorgen, die es nicht nur vom Gesetz, sondern von den tatsächlichen Verhältnissen her ermöglicht, die Aufgaben, die vor uns allen stehen, die unser aller Sicherheit, unser aller Freiheit dienen, wirklich zu erfüllen.