Meine Damen und Herren, zurück zu unserem Gesetz. Ein Anzuhörender hatte Probleme: natürlich der Datenschutzbeauftragte mit der Problematik Datenschutz. Das wird Sie sicher auch nicht verwundern. Er meinte, dass die Regelungen im Paragrafen 15, die ich gerade noch mal benannt habe, in der Anwendungspraxis problematisch seien. Die Kommunen wären gar nicht in der Lage, in allen Einzelfällen abzuwägen.
Wir trauen den Kommunen zu, den Datenschutz auch bei der zu erwartenden Vielzahl oder Mehrzahl von Fällen zu gewährleisten und den Zugang zu personenbezogenen Daten zu beschränken, wenn es denn erforderlich ist. Aber – und damit will ich meine Rede schließen – sowohl die Landesregierung als auch der Landtag, als auch der neue Landesdatenschutzbeauftragte sind natürlich auch zu diesem Gesetz gefordert, die Praxistauglichkeit des Gesetzes insbesondere vor dem Hintergrund des Datenschutzes genau zu beobachten und bei Fehlentwicklungen gegebenenfalls unverzüglich zu handeln.
Und am Ende haben sich die Fraktionen der SPD, CDU und DIE LINKE mit der antragstellenden Fraktion der FDP auf die Ihnen hier heute vorliegende Beschlussempfehlung verständigt. Das ist sicherlich auch ein Verdienst – das möchte ich hier noch einmal sagen – eines ehemaligen Ausschussmitgliedes, das heute als Landesbeauftragter für den Datenschutz die Debatte verfolgen kann.
Klimaschutz, Energiewende, Bildungsrevolution, neue Integrationspolitik, Kinderbetreuung, Datenschutz, gesunde Ernährung und Verbraucherrechte - wo war eigentlich die CDU, als diese und weitere Fragen auf die politische Themenliste gekämpft wurden? Lebensstil, uneheliche und
29. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 31. März 2007
Wer der Überweisung des 29. Jahresberichts des Landesbeauftragten für den Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 16/1362 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Zu Frage 2: Aufgrund des Selbstverwaltungsrechts fällt die Nutzung bzw. Verwendung der Hard- und Software in die Organisationshoheit der Kommunen. Es kann daher durch die Landesregierung nicht beantwortet werden, welche technischen Möglichkeiten die jeweiligen Kommunen vor Ort geschaffen haben. Gleichwohl haben die Zulassungsbehörden die Einhaltung des Thüringer Datenschutzgesetzes sicherzustellen. Hierbei unterliegen sie der Kontrolle des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz.
Über eines, meine Damen und Herren, besteht sicherlich Konsens, Bibliotheken und Archive, die auch schon erwähnt wurden, gehören zu den ältesten staatlichen wie auch kulturellen Einrichtungen der Menschheit überhaupt. Kürzlich stand ich vor der wiedererbauten Bibliothek von Alexandria und hatte einen Blick zurück in eine zweitausendjährige Geschichte. Mit Blick vor allem auf den Zielkonflikt zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit sowie die Sicherstellung der Dokumentation behördlichen Handelns beim Zusammenwirken von Archiven und Behörden wurde vom Gesetzgeber beim Bund wie auch in den Ländern ein besonderer gesetzlicher Regelungsbedarf gesehen, was auch in Thüringen zu einem Landesarchivgesetz im Jahre 1992 führte. Hingegen völlig unstrittig ist in Deutschland die Bedeutung des freien Zugangs zu den Bibliotheken als Speicher des Wissens für die demokratische, kulturelle und wissenschaftliche Entwicklung des Landes. Der Wert der Bibliotheken insgesamt, gleich ob wissenschaftlich oder allgemein öffentlichen Charakters, ist in seltener Einhelligkeit zwischen allen politischen und gesellschaftlichen Gruppierungen unumstritten. Dies wird auch von allen Trägern, gleich ob staatlich, kommunal oder andere Trägerschaft, gesehen. Diese sind auch nach Kräften bemüht, ihre Einrichtungen zu erhalten und zu fördern.
An dieser Stelle sehen die Datenschutzbeauftragten Handlungsbedarf, was auch in dem letzten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zum Ausdruck kommt. Dem hat sich im Übrigen auch die Rechtsprechung angeschlossen, sodass auf gesetzgeberischer Seite hier Handlungsbedarf besteht.
Es muss drittens ein System sein, das mit den datenschutzrechtlichen Notwendigkeiten in Einklang zu bringen ist. Sie wissen, wir waren schon einmal kurz vor dem Abschluss eines Haushalts- und Familienmaßstabs, der dann mit dem Datenschutz nicht vereinbar war, weil wir tief in insbesondere unternehmerische Strukturen hätten eingreifen müssen. Hätten wir das allerdings mit diesem System nicht getan, hätten wir Milliardenverluste über eine Gebührenperiode hinweg einkalkulieren müssen.
Zu dem Thema Online-Durchsuchungen will ich sagen – da dieses Thema in den letzten Wochen eine wichtige Rolle gespielt hat –: Die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz einerseits sowie die berechtigten Sicher
Werte Kolleginnen und Kollegen, sowohl der Anwaltsverein als auch der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit befürchten, dass mit dem Gesetzentwurf der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wonach der Gesetzgeber intensive Grundrechtseingriffe erst ab bestimmten Verdachts- und Gefahrenstufen vornehmen darf, nicht ausreichend beachtet wird.
31. Jahresbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz vom 27. Februar 2009
Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten vorgesehen. Wer der Überweisung des 31. Jahresberichts des Landesbeauftragten für Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 17/706 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist entsprechend.
Der Rechtsstaat verzichtet hier auf den Zugriff mit dem Ergebnis, dass ein Mörder frei herumfährt. Ich kenne niemanden in unserem Land, der nicht gesagt hätte, in einem solchen extremen Fall muss man auf Mautdaten zurückgreifen können. Hier ist der Datenschutz übertrieben, weil er zum Verbrecherschutz wird.
Es gibt eine Äußerung von Frau Bundesministerin Schmidt, die das alles ablehnt. Sie hat uns Folgendes geschrieben: Wir haben das gleiche Ziel, wir wollen das auch, aber so, wie sich die Bundesländer das gedacht haben, geht es nicht. - Danach kommen viele Seiten, wobei ich sage, dass das von Juristen verfasst worden ist, die in den Datenschutz verliebt sind. Trotzdem sind das Probleme, die wir irgendwie lösen müssen. Auch wir in Sachsen-Anhalt werden ein solches Gesetz erarbeiten. Das haben wir zurzeit vor.
Zur Transparenz wurde ebenfalls bereits gesagt, dass die betroffenen Unternehmen auf jeden Fall benannt werden müssen. Ross und Reiter müssen genannt werden. Im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher muss der Datenschutz hier auf ein Minimum beschränkt werden.
Nach abschließender Abstimmung des Handlungsleitfadens mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen können für die Zielgruppe des Handlungskonzepts im Bedarfsfall flächendeckend sogenannte institutionalisierte Fallkonferenzen stattfinden.
Ich habe zunächst eine Frage nach dem Datenschutz! Sie haben gerade dargestellt, dass es schon Fallkonferenzen zwischen dem Bildungssenator und der Sozialsenatorin gibt, dass im vergangenen Jahr auch bereits acht Fallkonferenzen nach dem neuen Modell stattgefunden haben. Wo liegt jetzt das Datenschutzproblem?
Das Datenschutzproblem stellt sich erst in der Form, wenn fallübergreifend und ressortübergreifend zusammengearbeitet wird. Das heißt, wir haben die verschiedensten Einrichtungen, die auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage hier arbeiten. Das ist auf der einen Seite die Polizei, auf der anderen Seite ist das die Sozialverwaltung. Diese Abstimmung zu Fragen des Datenschutzes ist geschehen, und ich denke, wir sind gut beraten, dass wir diesen Weg gewählt haben. Wir sind jetzt am Ende dieses Prozesses angekommen. Jetzt geht es darum, dass die Fallkonferenzen zügig einberufen werden, wenn es erforderlich ist. Insofern ist das Thema Datenschutz erledigt.
2. Mitteilung des Innenministeriums vom 30. Juni 2005 – Dritter Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zum Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich – Drucksache 13/4469
Der Entwurf der Landesregierung beachtet die vom Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 31. März 2006 aufgestellten Maßstäbe und die geforderten Maßnahmen für einen guten und zielorientierten Jugendstrafvollzug und setzt sie zugleich praxisorientiert um. Deshalb trägt er nach unserer Auffassung den Anforderungen an einen humanen, zeitgemäßen und konsequent am Erziehungsgedanken ausgerichteten Jugendstrafvollzug Rechnung. Die Änderungsvorschläge meiner Fraktion, die im Rahmen der Ausschussbefassung Gegenstand der Beschlussempfehlung zum Regierungsentwurf wurden, dienen der Schaffung notwendiger Rechtssicherheit in bestimmten Bestimmungen. Die grundsätzliche Möglichkeit der Überwachung von Besuchen durch Videokameras soll aus Gründen der Rechtsklarheit in diesem Gesetz geregelt werden. Damit haben wir auch einer Anregung des Landesbeauftragten für den Datenschutz entsprochen. Das betrifft auch bestimmte Folgeänderungen.
Dritter Unterschied, meine Damen und Herren, und damit will ich es auch bewenden lassen, die Frage desjenigen, der für ein solches Anliegen der Informationsfreiheit in Thüringen zuständig ist - die Frage des Informationsfreiheitsbeauftragten. In allen Ländern, in denen bisher ein solches Gesetz - und das ist mittlerweile die Mehrheit der Bundesländer - auf den Weg gebracht worden ist, hat man sich dazu entschlossen, einen Informationsfreiheitsbeauftragten zu installieren und das sinnvollerweise in der Mehrzahl der Fälle an das Amt des Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Länder anzudocken, weil die Fragen Datenschutz und Informationsfreiheit durchaus in einem logischen Zusammenhang miteinander stehen. Dieses Ansinnen wird durch den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion in keinster Weise aufgenommen, insoweit wird das den Ansprüchen an Informationsfreiheit in keiner Weise gerecht und ist deshalb auch an diesem Punkt abzulehnen.
Videoüberwachung und Datenschutz sind keine unversöhnlichen Gegensätze. Sie stehen in einem Spannungsverhältnis, das im Lichte der Verfassung und unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Anwendung im Einzelfall gelöst werden muss. Wenn Überwachungstechnik gezielt und mit Augenmaß eingesetzt wird, gibt es auch keinen Grund, sich dage
Ohne Frage hat Datenschutz einen hohen Stellenwert. Ein hohes Maß an Sicherheit und individueller Freiheit unter Beachtung des Datenschutzes und der Informationsfreiheit zu gewährleisten und hier eine vernünftige Balance zu finden, das ist und bleibt in diesem Spannungsfeld eine Gratwanderung und eine echte Herausforderung. Die CDU-Fraktion stellt sich dieser Herausforderung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussionen über die Massendatenspeicherung, Onlinedurchsuchung und Bundestrojaner sind nur einige wenige Beispiele für die Aktualität der Datenschutzproblematik. Vor diesem Hintergrund bekommt der Bericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit eine besondere Bedeutung.
Der aktuelle Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht enthält zahlreiche Kritikpunkte am Handeln der Landesregierung und der ihr nachgeordneten Behörden.
Der Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht vermeldet aber nicht nur Kritisches, sondern sieht vor allem im Bereich des Informationsfreiheitsgesetzes, also der Öffnung von Behördendaten für interessierte Bürgerinnen und Bürger, deutliche Fortschritte. Allerdings macht die Landesbeauftragte auch deutlich, dass die Herausgabe von Informationen häufig nicht freiwillig erfolgt. Bei der Durchsetzung des Informationsrechtes müssen leider immer noch viel zu häufig die Gerichte bemüht werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, angesichts der technischen Entwicklung ist für meine Fraktion klar, dass die Position der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in Zukunft immer wichtiger werden wird. Die Landesregierung hat aber auch an dieser Stelle den Sparstift angesetzt. Kolleginnen und Kollegen, wenn wir wollen, dass das Amt der Landesbeauftragten nicht zu einem Feigenblättchen wird, müssen wir es mit den nötigen finanziellen und personellen Mitteln ausstatten
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Datenschutz ist Ausdruck eines grundgesetzlichen Freiheitsrechts. Das heißt: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Grundrecht. Die Daten gehören dem Bürger, nicht dem Staat.
Bei neuen technischen Möglichkeiten, die zum Beispiel RFID-Chips und Google Earth bieten, muss auch die Privatsphäre der Bürger gewahrt bleiben. Der RFID-Chip in Hemd, Mütze, Handschuh, Schuh oder wo auch immer sollte hinter der Ladenkasse deaktivierbar sein. Ein freiwilliges Datenschutz-Audit oder ein DatenschutzGütesiegel lässt dem Kunden die Möglichkeit, den Schutz seiner Daten bei seiner Kaufentscheidung zu berücksichtigen.