Ich fasse zusammen: Katastrophen- und Zivilschutz ist ein wesentlicher Bestandteil des Gesamtsystems der integrierten Gefahrenabwehr im Land Brandenburg. Im Mittelpunkt steht dabei, dass das Land, der Bund und die Kommunen in den vier genannten Bereichen zusammenarbeiten. Ich gehe davon aus, dass wir das von Ihnen geforderte Konzept bis zum III. Quartal 2006 vorlegen werden. Die Arbeiten dazu haben bereits begonnen.
Katastrophenschutz ist Sache der Länder und Bevölkerungs- sowie Zivilschutz Aufgabe des Bundes, das wird im Grundgesetz geregelt. Deshalb ist an––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Nachdem sich der Bund vor Jahren mit Kürzungen aus dem Zivilschutz fast verabschiedet hatte, wurden auch im Katastrophenschutzbereich Einsparungen vorgenommen. Wir dürfen diese Problematik hier nicht polemisch, wir müssen in diesem Bereich sachlich diskutieren. Ich will es auch nicht verschweigen, weil wir ehrlich sein müssen: Der massive Abbau der Zivilschutzkapazitäten hat schon Anfang 1990 begonnen und wurde dann von der jetzigen Bundesregierung fortgesetzt. Ein erstes Umsteuern im Bereich des Zivil- und Katastrophenschutzes hat
Ein anderer Anlass, Erwin Knäpper hat daran erinnert, ist eindeutig der Anschlag auf das World Trade Center gewesen. Dieser Anschlag hat den Weg des Katastrophenschutzes, des Bevölkerungsschutzes, der Anfang der neunziger Jahre eingeschlagen worden ist, geändert. Nach dem Wegfall des Ost-West-Konflikts schien die Notwendigkeit von Zivilschutz, also des Bevölkerungsschutzes im Verteidigungsfall, niemandem mehr einzuleuchten, also wurde beim Bund, der für diesen Bereich nach dem Grundgesetz zuständig ist, abgebaut, Ressourcen wurden verkürzt, finanzielle Mittel umgesteuert. Das gleiche Schicksal erfuhr zu weiten Teilen auch der Katastrophenschutz in Friedenszeiten, nach dem Grundgesetz in der Zuständigkeit der Länder. Ein völlig falscher Schluss, denn zivile Katastrophen wie Überschwemmungen halten sich nicht an Friedensabkommen, die Ereignisse an Oder, Elbe oder Donau haben das gezeigt!
Wir müssen den Abbau des Zivilschutzes rückgängig machen. Wir brauchen ein Wiederaufbauprogramm für den deutschen Zivil- und Katastrophenschutz. Aus diesem Grunde fordere ich auch die Wiedereinführung des Bundesamtes für Zivilschutz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits im Oktober-Plenum habe ich für meine Fraktion angekündigt, dass wir das Thema Katastrophenschutz und Zivilschutz in Niedersachsen wieder auf die Tagesordnung bringen. Mit ihrem Antrag „Stärkung des Katastrophen- und Zivilschutzes in Niedersachsen“ vom November 2001 hat die CDU-Landtagsfraktion Wort gehalten. Wir haben Ihnen ein konkretes 14-Punkte-Programm vorgelegt. Ich erwarte, dass dieses Programm in den Ausschüssen abgearbeitet wird.
das 1998 von der rot-grünen Bundesregierung fortgesetzt und verschärft wurde. Insgesamt wurden die Ausgaben des Bundes für den Bereich Zivilschutz um ca. 65 % reduziert. Dieses Einsparvolumen wurde weder ganz noch ansatzweise durch Mehrausgaben und Investitionen der Länder abgefedert.
Für die Neuorientierung der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes wird ein Investitionsbedarf in mehrstelliger Milliardenhöhe angesetzt. Nach Einschätzung von Sachverständigen benötigt der im Aufgabenbereich des Bundes liegende Zivilschutz im Hinblick auf den veralteten Zustand der vorhandenen Geräte und Fahrzeuge eine einmalige Wiederaufbauspritze von mindestens einer halben Milliarde Euro.
kehr, haben wir ein hohes Maß an Zugangsüberwachung und interner Sicherheitstechnik. Im Bereich der Industrie gibt es ausgefeilte gewerberechtliche und immissionsschutzrechtliche Sicherheitsbestimmungen, und auch bei den Vorkehrungen gegen Naturkatastrophen, in Niedersachsen vor allem Sturmflut und Waldbrand, haben wir einen hohen Standard erreicht. Schadenslagen wie Eisenbahnunglücke und Flugzeugabstürze sind seit jeher in den Szenarien enthalten und gehören zum Repertoire der Übungen der Akademie für Notfallplanung und Zivilschutz. Mit der Umsetzung der Seveso-II-Richtlinie gibt es inzwischen auch noch ausgefeiltere Bekämpfungsstrategien bei Industrieunfällen, für die Sonderkatastrophenschutzpläne die so genannten externen Notfallpläne - zu erstellen sind. Was die Waldbrandgefahr angeht, so haben wir seit 1975 die Überwachungs- und Bekämpfungsmittel in so großem Umfang aufgerüstet, dass eine Wiederholung der damaligen Katastrophe so nicht denkbar erscheint.
In Deutschland ist daher die Frage des Terrorismus vor dem Hintergrund der militärischen Krisenintervention unter dem Aspekt Zivilschutz, also dem Katastrophenschutz bei militärischen Auseinandersetzungen, zu diskutieren. Damit ist schwerpunktmäßig die Verantwortung des Bundes angesprochen, die er jedoch nur mit den für den friedensmäßigen Katastrophenschutz zuständigen Ländern gemeinsam tragen kann. Zumindest gehen alle Beteiligten von einer Gemengelage von friedensmäßigem und verteidigungsbezogenem Katastrophenschutz aus. Hier kommen wir in der Tat zu einer neuen Dimension, denn im Gegensatz zu den früheren Szenarien und im Gegensatz zu den klassischen Kriegs- und Angriffshandlungen unterscheiden sich terroristische Akte insbesondere unter dem Aspekt der nicht vorhandenen Vorwarnzeit und der Missachtung aller völkerrechtlichen Regularien.
Das Gefahrenschutzsystem in der Bundesrepublik Deutschland muss insofern verändert und die Rechtsvorgaben müssen den neuen Herausforderungen angepasst werden. Die Zweiteilung von Katastrophenschutz bei den Ländern und Zivilschutz beim Bund muss nach unserer Sicht der Dinge nicht nur optimiert, sondern möglicherweise auch insofern überwunden werden, dass Zivil- und Katastrophenschutz zusammenzuführen sind. Die Aufgabe der Gefahrenbekämpfung ist im Sinne eines kooperativen Föderalismus von allen infrage kommenden Stellen wahrzunehmen.
Wir haben uns des Weiteren mit dem Thema Bevölkerungsschutz befasst. Der Katastrophen- und der Zivilschutz haben sich verändert; die Anteile des Bundes und des Landes müssen neu definiert werden. Darüber hat es noch keine Einigung gegeben, sondern wir haben vereinbart, auf der Ministerebene eine Arbeitsgruppe einzusetzen, um die künftigen Finanzaufteilungen zwischen Bund und Ländern sicherzustellen und zu klären, welche Aufgaben die Länder aus eigener Kraft erfüllen und welche Aufgaben vom Bund übernommen werden. Ich werde an den Sitzungen dieser Arbeitsgruppe teilnehmen.
Der Entwurf scheint wirklich wesentlich umfangreicher zu sein als alles bisher Dagewesene - oder wie sonst sollten wir die Anti-Europaparolen aus dem Alpenvorland verstehen, die da jetzt aufkommen. Es scheint dort tatsächlich die Angst umzugehen. Reinhold Bocklet von der CSU, seines Zeichens Europaminister in Bayern, spricht von einem „Weg zum Zentralismus Brüsseler Prägung“. Weiter äußert sich Herr Bocklet über die neuen Aufgaben der EU, die sich jetzt auch auf den Sport und den Zivilschutz beziehen - was für schlimme Ziele; ich weiß gar nicht, was er dagegen hat - und damit auch in Aufgaben der Länder eingriffen.
Ziel ist es, Geoinformationen aus den Behörden der Mitgliedstaaten unter einheitlichen Bedingungen Bürgern, Wirtschaft, Verwaltung und Wissenschaft zugängig zu machen. Es geht also um den ungehinderten und raschen Zugang sowie die Nutzung von Geodaten. Ohne Frage, der Geodatenbereich ist ein Markt, der wachsen wird. Schon heute spielen in 80 Prozent aller Verwaltungsentscheidungen raumbezogene Daten eine Rolle. Raumplanung, Umwelt- und Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft, innere Sicherheit, Zivilschutz, Verkehrslenkung, Ver- und Entsorgungslösungen, Eigentumssicherung an Liegenschaften sowie Bodennutzung stützen sich auf Geodaten. Im Grundsatz befürwortet auch DIE LINKE dieses Gesetz. Es ist zukunftsweisend und unabdingbar für eine moderne Gesellschaft und eine bürgerfreundliche Verwaltung. Es ist zu begrüßen, wenn umfassend Umweltinformationen, Naturschutzgebiete, Verteilung von Arten, Lebensräumen, Biotopen usw. EU-weit bereitgestellt werden. Das Gesetz beschränkt sich aber eben nicht nur auf umweltrelevante Daten, sondern ist viel umfassender. Erfasst sind beispielsweise auch alle Grundstücke,
Ich möchte in der Kürze der Zeit auf einen weiteren Aspekt in besonderer Weise eingehen. Wie wir alle wissen, sind die Länder und Kommunen im Rahmen der Gefahrenvorsorge derzeit für alle Katastrophen und Großschadensereignisse zuständig. Der Bund ist nur bei kriegerischen Auseinandersetzungen mit anderen Staaten für den Schutz der Bevölkerung zuständig – Stichwort: Zivilschutz. Ein kriegerischer Überfall ist erfreulicherweise unwahrscheinlich geworden. Aber andere Bedrohungsszenarien, zum Beispiel Terroranschläge, Pandemien, Naturkatastrophen, sind durchaus vorstellbar. Die Kompetenzaufteilung wird aus unserer Sicht den heute vorstellbaren Bedrohungen nicht mehr gerecht, da diese nicht mehr in jedem Fall strikt zwischen innerer und äußerer Sicherheit zu trennen erlauben. Sie können deshalb zu Kompetenzkonflikten führen und organisatorische Reibungsverluste zur Folge haben.
Lassen Sie mich zum Terrorismus noch einige Zahlen nennen. Die Bundesregierung, die jetzige Bundesregierung, hat seit 1998 konsequent die Sicherheitsbehörden auf Bundesebene gefördert. Trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierungen sind die Finanzmittel für das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesgrenzschutz, das Technische Hilfswerk, die Zentralstelle für Zivilschutz, das Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik und die Mittel für die Beschaffung der Bereitschaftspolizei der Länder erhöht worden. Der Ausbau der Personalkapazität wurde begleitet von erheblichen Investitionen für die moderne Ermittlungstechnik und Logistik. Es wurden, Herr Beckstein, im Bundeshaushalt im Jahr 2002 für Sicherheit 203,5 Millionen Euro zusätzlich verausgabt und im Jahr 2003 278,7 Millionen Euro. In diesem Jahr wird es noch mehr sein. Damit will ich zeigen, dass die Bundesregierung ihre Hausaufgaben erfüllt hat, während Sie versuchen, durch Organisationsreformen und durch die Verlängerungen von Arbeitszeiten einzusparen. In diesem Zusammenhang muss man sagen, dass es bei der Bundesregierung völlig anders aussieht.
Seit 1998 hat die Bundesregierung die Sicherheitsbehörden kontinuierlich verstärkt. Trotz der notwendigen Haushaltskonsolidierungen sind die Finanzmittel für das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Bundesgrenzschutz, das Technische Hilfswerk, die Zentralstelle für Zivilschutz, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und für die Beschaffungen für die Bereitschaftspolizeien der Länder erhöht worden. Der Ausbau der Personalkapazitäten wurde von erheblichen Investitionen in moderne Ermittlungstechnik und Logistik begleitet. Zusätzlich – ich betone das Wort „zusätzlich“; mein Vorredner der SPD, Herr Prof. Dr. Gantzer, hat es auch schon angesprochen, aber man soll das ruhig zweimal hören – wurden im Sicherheitsbereich im Haushaltsjahr 2002 203,5 Millionen Euro verausgabt. Davon entfielen auf das BKA 34,5 Millionen Euro und den BGS 113,6 Millionen Euro. Im Jahr 2003 wurden zur Umsetzung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes zusätzlich 279 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Davon entfielen auf das BKA 58 Millionen Euro und auf den Bundesgrenzschutz 147,7 Millionen Euro. Sie sehen also, dass die Bundesregierung in die innere Sicherheit investiert.
Die Anhebung der Katastrophenschutzmittel wurde vom Kollegen Heinz vorhin schon angesprochen. Das ist natürlich eine „kleine Schaufel“. Ich sage das, weil Sie vorhin von „freischaufeln“ gesprochen haben. Die 250 000 € sind nicht viel. Im Katastrophenschutz wurde in den letzten Jahren und in den letzten anderthalb Jahrzehnten sehr viel vernachlässigt, und zwar nicht nur in Baden-Württemberg, sondern in allen Bundesländern. Hier wird es zu einer Neustrukturierung kommen, vielleicht gerade auch – Sie haben das erwähnt – in der Neuverteilung von Aufgaben auf Bund und Land und in der Verzahnung von Zivilschutz und Katastrophenschutz. Allerdings möchte ich unseren Katastrophenschutz nicht mit großer Begeisterung dem Bund unterstellen; denn das wird sicherlich sehr teuer und nicht so effektiv, wie wenn wir es selbst machen.
Ich denke, gerade der grenzüberschreitende Zivilschutz ist eine geradezu natürliche Aufgabe, die der EU zuwachsen sollte.
Wurde in Bayern bereits eine Risikoanalyse erarbeitet und an den Bund abgeschickt, denn nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz ist die Auslieferung von Einsatzfahrzeugen für den erweiterten Katastrophenschutz momentan gestoppt, bis ein neues Ausstattungskonzept mit dem Namen „Strategische Neukonzeption der ergänzenden technischen Ausstattung des Katastrophenschutzes im Zivilschutz“ umgesetzt ist, da die Ergänzung mit Fahrzeugen nicht mehr fl ächendeckend nach dem so genannten Gießkannenprinzip erfolgen soll, sondern nach einer detaillierten Risikobewertung mit der vollständigen Integration aller verfügbaren Ressourcen des Bundes, der Länder und der Kommunen?
Wir haben gesehen, dass sich die EU in den Bereichen Energie, Raumordnung, Zivilschutz, Sport, Tourismus und Gesundheit neue Kompetenzen schaffen will. Diese Bereiche sind neu aufgenommen worden. Wir haben große Bedenken. Ich erwähne nur die Stichworte Daseinsvorsorge und Wasser. Diejenigen, die sich mit diesen Themen beschäftigen, wissen, wovon ich rede. Ich brauche dazu nichts Weiteres auszuführen. Wo bleibt da das Subsidiaritätsprinzip?
Schließlich gibt es noch neue Kompetenzen wie die Daseinsvorsorge, Energiepolitik, Raumordnung, Zivilschutz, Sport, Tourismus, Gesundheit. Sie sind entweder auf die europäische Ebene übertragen worden oder, soweit sie dort schon vorhanden waren, ausgeweitet worden. Ich füge hinzu: Es war der sehnlichste Wunsch der Sportverbände, endlich in der europäischen Verfassung wahrgenommen zu werden. Wir selbst haben mit dazu beigetragen, dass der Zivil- und Katastrophenschutz auf die europäische Ebene gehoben worden ist, als wir nach dem großen Hochwasserunglück des Jahres 2002 auch um die Hilfe der Europäischen Union gebeten haben. Die Europäische Union hat uns natürlich geholfen, aber daraus ist der Nukleus dieser Kompetenz im europäischen Verfassungsvertrag entstanden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Dr. Scharfenberg, wir bedanken uns für die Zustimmung der Linken, denn das ist wirklich ein wichtiger Gegenstand, über den wir heute diskutieren. Wir wollen nicht erst darüber reden, wenn es zu einer Katastrophe gekommen ist. Diese Situation hatten wir ja schon mehrfach in der relativ kurzen Geschichte des Landes Brandenburg seit der Wiedergründung. Wir haben damals bei den Hochwassern und den anderen Ereignissen erfahren, wie wichtig es ist, einen funktionierenden Katastrophen- und Zivilschutz zu haben.
Sicherlich ist der Verweis auf den Zivilschutz und die wirtschaftliche Bedeutung der Bundeswehr für die betroffenen Regionen mehr als berechtigt. Es wurde gestern auch bereits in der Aktuellen Stunde zu Recht mehrfach die große Bedeutung der Bundeswehr bei der Bewältigung der Brandenburger Hochwasserkatastrophen hervorgehoben. Allerdings ist die Schließung eines Standortes für jede Region, ob nun im Norden oder im Süden, ob in den alten oder in den neuen Bundesländern
Darüber hinaus werden die Polizeidirektionen zu Gemischtwarenläden. In Zukunft soll die Polizei nicht mehr nur für ihre Kernbereiche verantwortlich sein, nein, sie soll auch den Katastrophenschutz, die Rettungsdienste, den Zivilschutz und die Feuerwehr verantworten, ja sogar für die Spielbankenaufsicht zuständig werden. Ihre unüberlegte Entscheidung zur ersatzlosen sofortigen Abschaffung der Bezirksregierungen rächt sich jetzt.
Im Entwurf wird zum einen das öffentliche Geoinformationswesen erstmals gesetzlich fixiert. Hinsichtlich der Bedeutung des Geoinformationswesens sind wir auch nicht im Widerspruch, insofern findet dessen gesetzliche Fixierung unsere Zustimmung. Auch das im Einklang mit Aktivitäten zum Aufbau europäischer und bundesweiter Geodateninfrastrukturen im Land Thüringen eine eigene Geodateninfrastruktur aufgebaut werden soll, ist zu begrüßen. Mit Geodaten werden die vielfältigsten Sachverhalte in Verwaltung und Wirtschaft nachgewiesen. Geodaten vorzuhalten ermöglicht es, nicht nur Fachaufgaben wahrzunehmen, sondern auch Bürgerdienste und Serviceleistungen zu entwickeln und anzubieten. Täglich werden viele Entscheidungen getroffen, die einen Raumbezug benötigen. Raumplanung, Umwelt und Naturschutz, Land und Forstwirtschaft, innere Sicherheit, Zivilschutz, Verkehrslenkung, Ver- und Entsorgungslösungen, Eigentumssicherung an Liegenschaften sowie Bodennutzung stützen sich auf Geodaten. In 80 Prozent aller Entscheidungen spielen raumbezogene Daten eine Rolle, so war es auch der Regierungserklärung zu entnehmen. Wie wichtig ein gut geführtes Liegenschaftskataster, also die Geobasisdaten der Kataster- und Vermessungsverwaltungen, für die Geoinformationen sind, ist mehrfach übereinstimmend dargestellt worden. Sie sind Grundlage für fast alle Geoinformationen und folglich für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes.
Landesverteidigung, für Zivilschutz und anderes – erweitert. Schließlich regelt der Entwurf die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts doppelt – –
Zu b: Der Bund beschafft nach dem Zivilschutz- und Katast rophenhilfegesetz die Ausstattung für den Schutz der Bevöl kerung im Verteidigungsfall und stellt sie den Ländern auch für Aufgaben des Katastrophenschutzes zur Verfügung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit der Begründung, Deutschland habe nach dem Ende des Kalten Krieges und der Auflösung des sogenannten Ostblocks keine Feinde mehr, die eine Bedrohung darstellen würden für unsere Zivilbevölkerung, hat der Bund Zug um Zug seit Anfang der Neunzigerjahre den Zivilschutz und damit verbundene entsprechende Einrichtungen wie Schutzräume und Bunker aufgegeben. Auch im Bundesland Bremen wurden auf Veranlassung politischer Entscheidungsträger öffentlicher Schutzraum und Schutzraumkonzepte eingemottet. Über mehr als 130 bombensichere Luftschutzbunker verfügte allein die Stadt Bremen, und über Jahrzehnte hieß es, es sei die Pflicht des Staates, durch Ausbaumaßnahmen den Schutz und die Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern vor Angriffen durch biologische, chemische oder atomare Waffen zu gewährleisten.
Entsprechende Wartungsarbeiten und Notfallübungen des ZBV, des Technischen Hilfswerks und anderer Organisationen sollten sicherstellen, dass im Falle eines Falles möglichst große Teile der Bevölkerung Zuflucht finden könnten. Zivilschutz ist Lebensschutz und wurde immer wieder betont, es wurde bei jeder Gelegenheit betont, jetzt scheint dieses Verantwortungsbewusstsein gegenüber Normalbürgern nicht mehr gefragt zu sein.
Meine Damen und Herren, dass ausgerechnet das Ministerium des Herrn Schäuble am 7. Mai 2007 den Bunkerausstieg beschlossen hat, kann doch nur als grotesk bezeichnet werden. Man fragt sich doch, was den Mann angesichts seiner Bekundungen in puncto Gefahr durch Terroristen antreibt, auch noch die letzten rund 2000 für den Zivilschutz bereitgehaltenen Bunker und Schutzräume im gesamten Bundesgebiet aufzugeben, zumal mangelndes Verantwortungsbewusstsein politisch Verantwortlicher bereits dazu geführt hat, dass allenfalls nur zwei Prozent der Bevölkerung ein Schutzraumplatz zur Verfügung stehen würde, das heißt also, 98 Prozent der Menschen nicht!