Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Datenschutz und Informationszugang sind Grundrechte. die in unserer Landesverfassung als einzige unter den deutschen Landesverfassungen gemeinsam garantiert sind und die zu wahren ständige Aufgabe der Behörden in Brandenburg ist. Der Landesbeauftragte ist zur Wahrung dieser Grundrechte gewählt worden. Die Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu Datenschutz und Akteneinsicht liegt allerdings bei den Leitern der öffentlichen Stellen des Landes, der Ämter und der Gemeinden. Ich betone dies deshalb, weil ich regelmäßig dem
Missverständnis begegne. der Landesbeauftragte oder die behördlichen Datenschutzbeauftragten hätten den Datenschutz zu gewährleisten. Datenschutz und Verwaltungstransparenz sind vielmehr in jeder brandenburgischen Behörde Chefsache. Wo sie dies noch nicht sind, sollten sie es bald werden.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht stellt an vielen Stellen seines Berichtes fest, dass das Internet neben einer Vielzahl von Möglichkeiten und Vorteilen auch eine große Herausforderung für den Datenschutz darstellt; denn die fortschreitende Ausweitung und Akzeptanz dieses Mediums hängt auch wesentlich von der Sicherheit und Verlässlichkeit des Datentransfers ab. Wir werden deshalb mit Interesse das Vorhaben der Bundesregierung, zur Unterstützung des Datenschutzes bezüglich des Mediums Internet in den kommenden fünf Jahren die Investitionen zu erhöhen, verfolgen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfs Drucksache 14/566 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig, bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion und des einen oder anderen der Fraktion DIE LINKE, angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/567 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig - mit den Stimmen aller Abgeordneten - angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/568 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig - mit den Stimmen aller Abgeordneten - angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/596 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf in Erster Lesung mit Stimmenmehrheit angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen und die SPD-Landtagsfraktion bei Ablehnung der Fraktion DIE LINKE.
Ich glaube, dass damit zum Ausdruck gebracht wird, dass der Datenschutz in Hessen ein nachgeordnetes Politikfeld ist, seitdem die CDU regiert. Anders ausgedrückt: Mit dem Datenschutz in Hessen geht es bergab.
Es wird ein hohes Maß an technischem Sachverstand brauchen – auch in Ihrer Behörde –, um diese Schritte, die beim E-Government vorausgedacht werden müssen, zu begleiten und bis zum Ende datenschutzrechtlich zu durchdenken. Ich denke, dafür brauchen wir Datenschutz auf hohem Niveau, und dafür brauchen wir eine Behörde, die sich auf diesem hohen Niveau gut bewegen kann und in der auch immer Gleichklang zwischen E-Government und Datenschutz herrscht.
Auch bei Ihrem Vorgänger und Ihrem Vorvorgänger habe ich oft genug gesagt, der Datenschutz ist kein Suprarecht. Wer ihn als Suprarecht ausformt, tut dem Datenschutz keinen Gefallen.
Wenn Sie das so verstehen, wenn Sie den Bericht des Datenschutzbeauftragten noch einmal würdigen und dabei feststellen, dass bei den hessischen Behörden ernsthafte Verstöße gegen den Datenschutz glücklicherweise nicht zu beklagen sind, dann ist damit meine Bemerkung im ersten Satz begründet: Der Datenschutz hat in Hessen nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch derzeit und, ich bin mir sicher, auch in der Zukunft ein hohes Maß an Qualität und Beachtung. Dass das so ist, ist sicherlich Ausdruck der hohen Wertschätzung, welche die Landesregierung diesem Thema beimisst, aber auch aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Bei ihnen bedanke ich mich ebenso herzlich wie bei Ihnen, Herr Prof. Ronellenfitsch, und den Damen und Herren Ihrer Behörde. – Vielen Dank.
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! „Datenschutz ist Grundrechtsschutz.“ So hat der Datenschutzbeauftragte Herr Vetter seinen letzten Datenschutzbericht überschrieben. Dieses Grundrecht auf Datenschutz möchten wir mit unserem Gesetzentwurf auch auf den nichtöffentlichen Bereich ausgedehnt wissen. Die Möglichkeiten der Datenerhebung und der Datenverarbeitung wachsen immer schneller. Angesichts der weltweit zunehmenden Vernetzung durch das Internet ist ein bestmöglicher Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor unberechtigten Eingriffen in ihre Rechte auf datenrelevante Selbstbestimmung notwendig.
Ich möchte Sie aber daran erinnern, dass Datenschutz immerhin Verfassungsrang hat. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist verfassungsrechtlich geschütztes Freiheitsrecht. Im Übrigen: Der Datenschutz hat die erforderliche Datenverarbeitung, zum Beispiel im Sicherheitsbereich, auch bisher nicht verhindert. Der letzte Punkt wird immer wieder von der Mehrheitsfraktion eingefordert.
Zudem stellen wir fest, dass eine immer weiter fortschreitende Verquickung von Datenverarbeitungen öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen stattfindet. Dies lässt sich häufig nicht mehr ändern. In weiten Bereichen erfolgt bereits eine – meistens sinnvolle – Zusammenarbeit. Ich nenne nur die Forschung und das Gesundheitswesen. Auch die öffentliche Verwaltung bedient sich zunehmend privater Dienstleister, soweit dies rechtlich zulässig ist. Wir aber wollen Datenschutz aus einer Hand. Unser Gesetzentwurf stellt daher eine Verwaltungs– und Regelungsvereinfachung des Datenschutzes in Bayern dar. Er bestimmt den Landesbeauftragten für den Datenschutz als neue Aufsichtsbehörde für den nichtöffentlichen Bereich gemäß § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes. Die bisher nur durch Verordnung bestimmte Aufsichtsbehörde in Bayern wird nun durch ein Gesetz festgeschrieben.
Der zweite Punkt, den wir auch unterstützen, ist die Vorabkontrolle. Hier ergibt sich eine neue Aufgabe für den Datenschutz. Es ist so eine Art TÜV, obligatorisch und als Vorabinstitution. Aber, meine Damen und Herren, auch die Regierungskoalition muss sicherlich einräumen, dass sich hier ein zusätzlicher Personalbedarf beim Landesbeauftragten für den Datenschutz ergibt, der künftig bei den Haushaltsplanberatungen berücksichtigt werden muss.
Erstens: Wir halten es nach wie vor für das Hauptmanko des Datenschutzes in Baden-Württemberg, dass man zwischen dem behördlichen Datenschutz einerseits und dem privaten Datenschutz andererseits trennt. Dies erweist sich zunehmend als unzweckmäßig.
Trotz des klaren Sparkurses im Rahmen der Schuldenbremse haben die Koalitionsfraktionen in den Haushaltsberatungen deutliche Akzente gesetzt. Ich will dazu einige Beispiele nennen. Neben der Entlastung der Kommunen haben wir den Datenschutz deutlich gestärkt und Vorkehrungen gegen die steigende Internetkriminalität getroffen. Der Datenschutz ist uns Liberalen ein besonderes Anliegen. Es handelt sich um einen sensiblen und schwierigen Bereich. Angesichts dessen haben wir uns immer wieder für ein unabhängiges Datenschutzzentrum ausgesprochen. Diesbezüglich sind wir nun am Ziel angelangt.
Die Aufgaben der saarländischen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sind seit dem 02. Juni 2011 neu geregelt. Der öffentliche und der private Datenschutz sind nun in einem unabhängigen Zentrum zusammengefasst. Im Rahmen der Haushaltsberatungen haben wir auch dafür gesorgt, dass für das Datenschutzzentrum eine gute personelle und sachliche Ausstattung sichergestellt ist. Das Zentrum wird sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Bereich tätig durch Schulungen und Datenschutzüberprüfungen.
schutz, wir sind für Datenschutz. Aber erst einmal sind wir natürlich dafür, dass durch den Datenschutz nicht die Täter geschützt werden. Das muss in diesem Zusammenhang deutlich sein.
Umbruchs und der Umgestaltung unserer Gesellschaft in Richtung einer Informations- und Kommunikationsgesellschaft. Diese Umgestaltung umfasst – wer hätte das gedacht? – auch die öffentliche Verwaltung. Sie wirft allerdings auch neue Fragen zum Datenschutz auf und erfordert neue Antworten. Wir sind uns bewusst, dass diese Novellierung angesichts der aktuellen Problematik, die ja noch in einem sehr dynamischen Prozess begriffen ist, nur ein Zwischenschritt ist. Wir wollen aber diesen Zwischenschritt wegen der erwähnten zeitlichen Vorgaben der EURichtlinie nicht weiter hinauszögern; wir dürfen das ja auch nicht. Wir werden aber die weitere Entwicklung des Datenschutzes, insbesondere im Telemedienbereich, für den der Bund zuständig ist, sorgfältig verfolgen und zu gegebener Zeit die notwendigen Schlussfolgerungen auch für den Datenschutz in der öffentlichen Verwaltung des Landes zu ziehen haben.
Sie haben es ja selbst gesagt: Sie haben keine andere Wahl. Sie müssen das, was die EU-Richtlinie vorschreibt – und da sind eine ganze Reihe von Punkten drin, die wir über Jahre hinweg durchzusetzen versucht haben –, in Landesrecht umsetzen. Das erfüllt uns mit Zufriedenheit, wobei ich gleich sagen muss: Überall dort, wo Sie einen Spielraum hatten – es gibt eine oder zwei Ausnahmen; es sind zu wenige, als dass ich lange darüber reden könnte –, etwas klarzustellen oder auch etwas im Sinne eines effektiven Datenschutzes im Land, im Sinne einer Entlastung des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu tun, haben Sie eben gerade nichts gemacht. Das ist bedauerlich und tut dem Datenschutz im Land nicht gut. Aber es ist typisch für Datenschutzminimalisten, die Sie ja sind, dass Sie das so handhaben.
_ Fachkenntnis_und Fachkompetenz der Landesbeauftragte für den Datenschutz und seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Land Rheinland-Pfalztätig sind. Zum anderen mache ich aber auch deutlich - in dem Bericht wird das unmissverständlich zum Ausdruck g~bracht-, dass gerade im technischen Bereich heute ein großer Bedarf vorhanden ist, um die Angelegenheiten und die Aufgaben bewältigen zu können, und dass wir bei unserem Datenschutzbeauftragten mit einer Besetzung von 1,5 Personen eine bescheidene Ausstattung haben, die wahrscheinlich in der Zukunft nicht ausreichen wird. Wenn wir andere Länder betrachten, wie zum Beispiel Schleswig-Holstein, sind dort allein für den technischen Datenschutz zehn Personen zuständig. Allein anhand dieser
Die Kehrseite dieser guten alten Tradition ist, dass wir vergleichsweise alte Gesetze haben, weil wir so früh mit dem Datenschutz angefangen haben. Diese alten Gesetze werden_ der Beschreibung der heutigen Vlfirklichkeit im Datenschutz nicht in jedem Fall gerecht. Nicht umsonst gibt es eine EURichtlinie. Dazu erfolgt· mit Sicherheit in den nächsten Monaten eine bundesdeutsche Anpassung. Es g_ibt einen Referelltenentwurf, der in Berlin vorliegt. Wenn dies Gesetz geworden ist, was im Moment in Berlin ausgearbeitet wird, Herr Kollege Bische I, dann scheint es mir erst Sinn zu machen, dass wir auch unser Landesdatenschutzgesetz anpassen, und zwar im Sinne einer Gleichheit der einzelnen Bundesländer. Wenn jetzt jeder etl:vas- bastelt, wird daraus am Ende ein Flickenteppich. Das Bundesgesetz nützt herzlich wenig, wenn die ganzen Bundesländer unterschiedliche l'.egelungen haben.
Meine Damen und Herren, ich komme nun zu der Zukunft des Datenschutzes. Die Themen, die wir he4.te besprechen, fallen natürlich allesamt nur unter den Datenschutz des öf~ fentlichen Bereichs, da nur dies in die Kompetenz 9es Datenschutzbeauftragten fällt. Wenn wir aber von der Zukunft des Datenschutzes sprechen, so müssten wir auch den privaten Datenschutz mit einbeziehen. Herr Redmer hat dies ebenfalls bereits angesprochen.
schlafen; denn die Herausforderungen an den privaten Datenschutz sind- das ist uns sicherlich allen klar- in der letzten Zeit enorm gestiegen. Erst die Zusammenschau von öffentlichem und privatem.Datenschutz macht es möglich, dass das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung wirksam geschützt wird.
·Meine Damen und Herren, deswegen fordern wir, dass der Datenschutz in einer Hand organisiert wird, wie dies auch in anderen Ländern gehandhabt wird, dass also der öffentliche und der private Bereich zusammengeführt werden. Dies hat auch ganz interessante Folgen, wie wir an den Bundesländern sehen, in denen dies bereits praktiziert wird. Ich nenne als Beispiel Schleswig-Holstein. Dort hat eine Zusammenfas- · sung in ein unabhängiges Zentrum für Datenschutz stattgefunden, in dem die Kontrollfunktion, aber auch- das ist ganz wichtig- verstärkt die Beratung UJ"!d Prävention i~ Fragen des Datensch1,1tz.es und der Datensicherheit angeboten wird. Ge-. rade diese Beratung wird von-Bürgerinnen und Bürgern immer häufiger wahrgenommen, aber natürlich auch von Be
Der Bericht insgesamt zeigt, welch hohe Fach- und Sachkompetenz die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbeauftragten für den Datenschutz besitzen. Sie müssen in der Datenverarbeitung immer den neuesten Stand der Technik nutZen und-darüber hinaus Entwicklungen beobachten, die den Datenschutz berühren könnten.
Für die engagierte Arbeit-:des Landesbeauftragten für den Datenschutz und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darf ich für die F.D.P.-Landtagsfraktion noch einmal unseren Respekt und unsere höchste Anerkennung aussprechen. Nur durch _ihre engagierte Arbeit kann der Bürger von Rheinlandl'falz sicher sein, dass der Datenschutz bei uns in guten Händen ist. '
beauftragten für den Datenschutz, die ja keinen Verfassungsrang haben. Das muss man einmal klar sagen. Der Rechnungshof und der Landesbeauftragte für den Datenschutz könnten mit einfachem Gesetz wieder abgeschafft werden, die kommunalen Landesverbände hingegen nicht. Diese haben ihre verfassungsmäßige Stellung, und deshalb müssen sie mindestens genauso behandelt werden wie die zwei Organe, die ich gerade erwähnt habe.
Frau Abgeordnete Boos, es hat in der Zwischenzeit nicht nur Schreiben an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit gegeben, sondern es haben aufgrund diverser Eingaben, die immer wieder kamen und durch die sich die Beantwortung verzögert hat, auch Telefonate und Gespräche mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit stattgefunden. Was die Zahlen betrifft, da müsste ich jetzt nachzählen.
Eine schallende Ohrfeige für die CDU-Landtagsfraktion sind die Ausführungen des Datenschutz~eauftragten zur Frage, ob verdachtsunabhängige Personenkontrollen eingeführt werden sollten und ob diese datenschutzverträglich seien. Ich zitiere den Bericht auf Seite 34: "Unter den derzeit bestehenden Bedingungen allerdings hält der Landesbeauftragte für den Datenschutz die Einführung einer solchen Regehing in Rheinland-Pfalz für unverhältnismäßig. Die Möglichkeiten des Bundesgrenzschutzes, in einem 20 km breiten Streiten an der Grenze entsprechende Feststellungen zu treffen, sind ausreichend. Für die praktische Polizeiarbeit im Land ·reichen schließlich die Möglichkeiten aus, die nach§ 10 POGgegeben siod. Danach kann. die Identität-einer Person festgestellt werden, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist. Darüber hinaus kann die Polizei die Identität einer Person fest