Es ist notwendig, durch den Landesbehindertenrat und durch die Behindertenbeauftragten eine verbesserte Beteiligungskultur für Menschen mit Behinderung zu erreichen. Schließlich muss die Umsetzung des Paradigmenwechsels von einer ausschließlich fürsorgebestimmten Behindertenpolitik hin zu einer Politik des selbstbestimmten und autonomen Lebens gefördert werden. Ich sage an dieser Stelle aber auch: In diesem Gesetz – deswegen konnten wir vielen Vorschlägen nicht folgen – geht es darum, das Verhältnis zwischen Menschen mit Behinderung und öffentlichen Stellen zu regeln, nicht um Leistungsgesetze. Das sind andere Themen, andere Gesetze, bei denen wir natürlich miteinander darum ringen müssen, was der beste Weg ist; aber hier geht es um ein anderes Gesetz. Darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen.
Nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, dass als Antwort auf die Forderungen nach einer konkreten Verbesserung der Situation, die hier im Raum stehen, aus unserer Sicht drei Schritte notwendig sind: Zum einen müssen wir bei der Eingliederungshilfe das Thema „Zuständigkeitsverlagerung“ offensiv angehen; offensiv in dem Sinne, dass das Leistungsspektrum für Menschen mit Behinderung weiterentwickelt und verbessert wird. Zweitens müssen wir den nach der Sanierung des Staatshaushalts weiterentwickelten Weg mit Investitionen in den Behindertenbereich und einer Stärkung und Verbesserung der offenen Behindertenarbeit im Staatshaushalt weitergehen. Der Nachtragshaushalt 2008 zeigt dies deutlich. Drittens ist natürlich auch ein eigenes Leistungsgesetz für Menschen mit Behinderung zu fordern, an dem sich letztlich Kommunen, Bund und Länder beteiligen. Zu dieser Forderung bekenne ich mich persönlich ganz offen. Es gibt in meiner
Im zweiten Fall, den ich heute erwähnen möchte und der den Ausschuss in mehreren Sitzungen beschäftigte, bedurfte es einer interministeriellen Klärung zwischen den Ministerien für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie sowie dem Ministerium für Finanzen und Europa, um dem Anliegen des Petenten zu entsprechen. Bei dem Petenten handelt es sich um einen Menschen mit Behinderung, der Grad der Behinderung beträgt unbefristet 40 Prozent. Dies wurde ihm nach § 65 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung vom Landesamt für Soziales so bescheinigt. Mit dieser Bescheinigung kann der Petent beim Finanzamt eine Steuerermäßigung geltend machen. Allerdings erkannte das zuständige Finanz
Erfolgreich war der Ausschuss für Eingaben auch im Falle eines Petenten mit Behinderungen, der eine Neufeststellung seines Behinderungsgrades wegen Verschlimmerung erreichen wollte. Der Petent hatte bereits erhebliche Beeinträchtigungen der Bewegungsfähigkeit und somit das Merkzeichen G und Grad der Behinderung 80 Prozent. Aufgrund der Tatsache, dass sein Zustand sich verschlimmert habe und er dauerhaft auf einen Rollstuhl angewiesen sei, beantragte er eine Neufeststellung seines Behinderungsgrades mit dem Ziel, ihm zum Merkzeichen aG - außergewöhnliche Gehbehinderung - zu verhelfen. Er wandte sich an den Ausschuss für Eingaben, monierte den Ablauf des Verfahrens zur Feststellung des Grades der Behinderung und beklagte, dass ein von ihm eingereichter Widerspruch nicht bearbeitet werde.
Grundtenor des vorliegenden Landesgesetzes ist, die Situation von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein dadurch zu verbessern, dass eben nicht allein gegebenenfalls weiter bestehende oder unvermeidbare Nachteile ausgeglichen werden, sondern dass Menschen mit einer Behinderung einen Anspruch darauf haben, das eigene Leben so weit wie möglich normal, das heißt individuell zu gestalten, zu gestalten frei von Ausgrenzung und frei von Diskriminierung.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Menschen mit Behinderung leben heute nicht in der Mitte unserer Gesellschaft. Sie sind noch in vielerlei Hinsicht ausgeschlossen. Um mitmachen zu können, müssen sie aber erst in die Lage versetzt werden, überall dort zu sein, wo Menschen ohne Behinderung hinkommen. Dafür müssen noch viele Hindernisse abgebaut
Häufig ist es so, dass nicht behinderte Menschen die Barrieren und die Benachteiligungen erst gar nicht sehen. Deshalb benötigen Menschen mit Behinderung die Unterstützung von Personen, welche die Welt mit ihren Augen sehen. Der wichtigste Mensch in Schleswig-Holstein ist in dem Zusammenhang der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung. Er leistet für die Betroffenen eine enorme Arbeit, die wir gar nicht hoch genug einschätzen können.
Behinderung ist kein Randphänomen in der Gesellschaft, Behinderung ist eine Situation, die nicht immer angeboren ist, sondern man kann - wann auch immer, durch welche Umstände auch immer - plötzlich von einem auf den anderen Tag zu einem Menschen mit Behinderungen werden, und das heißt in vielen Bereichen: Schwierigkeiten der Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben.
- was ist da frech, das sind Wahrheiten -, das Gesetz sei viel zu weitgehend. Nun legen Sie noch eins drauf und beschwören den Untergang der Wirtschaft in Thüringen und - noch viel schlimmer - den Niedergang des Abendlandes. Nun ist die EU wegen ihrer früheren Worte in einer Wirtschaftsgemeinschaft nicht besonders wirtschaftsfeindlich eingestellt, im Gegenteil. Man denke nur an den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und Ähnliches. Trotzdem legt die EU schon seit Jahrzehnten viel Wert auf Antidiskriminierungspolitik, auch in Form von Richtlinien, also Rechtsvorschriften. Die Antidiskriminierungsvorschriften der EU beziehen auch Menschen mit Behinderung ein, und zwar bezogen auf alle Lebensbereiche, also auch auf den Bereich Arbeit und Wirtschaft. Die Arbeitgeber sind aufgefordert, im konkreten Falle alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Menschen mit Behinderung den Zugang zu Beschäftigung, Ausübung eines Berufs und den beruflichen Aufstieg und die Teilnahme an Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen zu ermöglichen. Ist das etwas Verwerfliches oder etwas Unmoralisches? Ist das eine Zumutung für die Thüringer Wirtschaft, frage ich Sie? Es kann zum Beispiel darum gehen, einem Rollstuhlfahrer ein barrierefreies Büro im Erdgeschoss zur Verfügung zu stellen, statt einen Raum zwei Etagen höher, zu dem es keinen Fahrstuhl gibt.
Zur fachlichen Kritik des Ministers über die Definition, die die PDS-Fraktion in dem Gesetzentwurf in § 2 erwähnt: Ich finde es ja lustig, wir haben einen Sozialminister, der die WHO-Definition nicht kennt. Soll ich dieses fragen? Oder Sie machen uns den Vorwurf, dass die Behinderung bei uns in der Definition die mindestens sechsmonatige Zeitbegrenzung nicht enthalten hat. Ist Ihnen nicht bekannt, dass es durch die kritischen Juristen und behinderte Juristen, die am Bundesgesetz geschrieben haben, genau diesen Definitionsvorschlag gibt, der nämlich genau beinhaltet, dass man nicht erst jahrelang einen Nachteil aufbauen muss, sondern dass ohne Zeitbegrenzung geholfen wird in dem Moment, wenn die Benachteiligung durch die Behinderung schon existiert. Eine fachliche Debatte im Ausschuss wäre möglich. Oder, Sie haben kritisiert, dass unser Begriff des Nachteilsausgleichs, den wir immer wieder bringen würden, nicht definierbar wäre. In
Ja recht vielen Dank, Herr Panse, dass ich fragen darf, und zwar hatten Sie die Bemerkung zu den Behinderungen und von Behinderung bedrohten Kindern, die haben Sie nicht erwähnt, aber die sind ja vor allen Dingen die Kinder, die verstärkt sowohl in der ambulanten mobilen Frühförderung sind als auch in den Regeleinrichtungen mit den zusätzlichen pädagogischen Fachkräften. Da ist jetzt meine Frage dazu: Gehen Sie denn davon aus, weil Sie haben ja von der Steigerung gesprochen, dass die angefragten und begutachtenden Ärzte in den kreislichen Gesundheitsämtern falsche Diagnosen stellen an dieser Stelle oder wie können Sie sonst erklären, dass Sie diese Summe an Kindern für zu hoch erachten? Das muss ja irgendwo herkommen. Also, die Ärzte begutachten die Kinder, stellen fest, sie sind von Behinderung bedroht oder behindert. Und wenn Sie jetzt sagen, das sind zu viele, muss ich ja schlussfolgern, die Ärzte diagnostizieren falsch oder wie mir ein Kollege von Ihnen im kommunalen Bereich erklärt hat, die Kinder werden alle hingeschleppt und dann quasi fast vergewohltätigt dazu.
Die von der Koalition gewollte Stärkung der Selbstverantwortung und Selbstbestimmung verlangt aber die Ausgestaltung entsprechender Rahmenbedingungen, denn Behinderung hat eine gesellschaftliche Komponente. Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigung und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren. Es ist eben nicht alles in bester Ordnung. Hören wir auf, uns etwas vorzumachen, auch wenn Sie uns mit dem Konzept für Sachsen im Jahr 2020 etwas anderes weiszumachen versuchen, indem Sie den Personenkreis der Menschen mit Beeinträchtigungen mit keinem einzigen Wort im Blick haben. Aber auch – wenn ich Ihnen das jetzt positiv unterstellen möchte – wenn Sie davon ausgehen sollten, dass bereits im Jahr 2020 eine besondere Zuwendung zu dem genannten Personenkreis nicht mehr erforderlich sei, weil zu diesem Zeitpunkt schon längst die von uns schon lange erhoffte Normalität Wirklichkeit geworden sei und damit die sich aus der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ergebenden Anforderungen längst realisiert worden seien, dann verkennen Sie bitte nicht: Zu diesem Ergebnis kommen Sie erst, wenn Sie etwas dafür getan haben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hauptziel der Debatte und unserer Arbeit sollte allerdings die Frühförderung in der Komplexleistungserbringung sein, um allen Kindern in unserem Land Chancen zu geben und sie nicht nur bei Behinderung, sondern auch bei drohender Behinderung ordnungsgemäß behandeln zu können und ihnen für das weitere Leben alle Möglichkeiten zu eröffnen. Ich bitte Sie, dabei mitzuwirken.
Dieser Forderung ist auch im Koalitionsvertrag Rechnung getragen, wo es heißt - ich zitiere mit ihrer Erlaubnis Frau Präsidentin -: „Die Landesregierung beabsichtigt unter Berücksichtigung der UNBehindertenrechtskonvention eine selbstbestimmte und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Sport, gerade auch mit Blick auf die Barrierefreiheit von Sportstätten zu fördern und das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit Behinderung im Sport zu stärken."
hinderung ist Thema gewesen. Wir haben das Thema „Selbstbestimmung der Menschen mit Behinderung“ im Landtag aufgegriffen und haben einen Modellversuch in einem Kreis und in einer kreisfreien Stadt vorgeschlagen zu dem Thema „Persönliches Budget“. Das persönliche Budget soll es dem einzelnen Behinderten ermöglichen, selbst zu bestimmen, in welchem Zeitrahmen, in welchem Umfang er Hilfen finanziert bekommen möchte. Ich glaube, auch dieser Versuch macht deutlich: Wir reden nicht nur darüber, die Situation von Menschen mit Behinderung in diesem Bundesland zu verbessern, sondern wir arbeiten auch daran.
ständlichkeit, mit der erstmals nach 1945 Menschen mit Behinderung in aller Ruhe alt werden können, ohne um ihr Leben zu bangen. Ein guter Grund mag sein, dass durch die gerade in den letzten Jahren verbesserte Beratungsinfrastruktur mehr Menschen mit Behinderung rechtzeitig zu ihrem Recht kommen.
Behindertenverbände, Einrichtungen und Einrichtungsträger sollen in das begonnene Prüfverfahren gleichberechtigt einbezogen werden. Information und Transparenz für alle Beteiligten, auch und gerade für die Leistungsempfängerinnen und -empfänger sollen gewährleistet werden. Es soll keine Verschlechterung der Lebenssituation der Menschen mit Behinderung geben. Dazu gehören für uns unabdingbar die Freiheit bei der Wahl der Unterstützungsangebote und eine größtmögliche Autonomie für Menschen mit Behinderung und eine große Vielfalt in der Trägerlandschaft.
Meine Damen und Herren, es ist hier von verschiedenen Rednern gesagt worden, wir würden uns bei der Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder nicht angemessen weiter verhalten. Auch das ist nicht der Fall. Für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf werden neben der Eingliederungshilfe für 4,5 Prozent des jeweiligen Altersjahrgangs, die eine Einrichtung besuchen, weitere 50 € pro Monat zur Verfügung gestellt. Diese 4,5-Prozentregel ist eine Regel, die sehr erfolgreich im Bereich der Grundschulen angewendet wird und dort vollkommen ausreicht. Außerdem wird die Umstellung - auch die Frage, welche Kinder erhalten Eingliederungshilfe - nicht abrupt erfolgen. Wir wollen keine Abstriche machen bei Kindern, die jetzt als behindert und von Behinderung bedroht eingestuft sind, die derzeit Kindertageseinrichtungen nutzen. Die zur Betreuung notwendigen zusätzlichen Fachkräfte stehen auch in den kommenden Jahren zur Verfügung.
Um auf Herrn Nothnagel einzugehen: Irgendwann ist auch bei uns Ende der Fahnenstange und deswegen haben wir uns an dieser Stelle entschlossen, keiner weiteren Kürzung zuzustimmen. Diese Protestwelle war der Auftakt gewesen; am Samstag, das ist erwähnt worden, wird es eine weitere Demonstration vor der Staatskanzlei geben. Noch können wir etwas retten, das Landesblindengeld, wenn wir bzw. wenn die Damen und Herren der Mehrheitsfraktion, die gerade nicht vermehrt vorhanden sind, wenn Sie nur wollen. Menschen mit Behinderung haben verstanden, dass die Versprechungen der Landesregierung und der sie tragenden CDU überall dort nichts wert sind, wo es um die Benachteiligung in unserer Gesellschaft geht. Dazu zählen nun mal auch Menschen mit Behinderungen, sie sind auf die Solidarität von uns, von der Gesellschaft und einem starken Sozialstaat angewiesen. Und Versprechungen der CDU und der von ihr getragenen Landesregierung, die gab es und die gibt es. Im Wahlprogramm der CDU zur Landtagswahl 2004 wurde zum Beispiel mit Blick auf blinde Menschen Folgendes genannt, ich erlaube mir das Zitat: „Das Landesblindengeld wurde erhalten und die Situation blinder Kinder verbessert, ein Netz von Integrationsfachdiensten geschaffen und die Barrierefreiheit erheblich ausgebaut. Wir werden diese sehr erfolgreiche Politik für Menschen mit Behinderung fortsetzen, indem wir dafür sorgen, dass der Grundsatz der Barrierefreiheit möglichst durchgängig umgesetzt wird.“ Und ein wenig später heißt es: „Ein Höchstmaß an Eigenständigkeit und gleichberechtigter Teilhabe sind für uns Eckpunkte der Behindertenpolitik.“ Nun wird jeder Bürger, der sich mit den Finessen der Formulierungskünste eines CDUParteiprogramms nicht auseinander setzt, annehmen, dass das Landesblindengeld nicht nur erhalten wurde, sondern auch erhalten bleibt. Das war - so glauben wir auch - die Botschaft dieses Wahlprogramms der CDU und genau das, denke ich, wollten Sie den Menschen vermitteln. Nach den Wahlversprechun
Der Integration behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder wird sowohl im System der bisherigen Personalkostenförderung als auch im System der kindbezogenen Förderung ein hoher Stellenwert eingeräumt. Während bislang die Kosten zusätzlichen pädagogischen Personals nur nach Einzelfallentscheidungen der zuständigen Behörde bezuschusst werden konnten, gleicht die kindbezogene Förderung den erhöhten Aufwand für die Betreuung eines behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindes generell durch die Gewährung eines so genannten Gewichtungsfaktors in Höhe von 4,5 aus. Konkret bedeutet dies: Der für die kindbezogene Förderung maßgebliche Basiswert in Höhe von derzeit 753,80 Euro, der ein Äquivalent für die drei- bis vierstündige Bildung, Erziehung und Betreuung eines drei- bis sechsjährigen Kindes darstellt, wird mit 4,5 multipliziert. Die kommunale Förderung erhöht sich dann im entsprechenden Umfang, also auch um das 4,5fache. Dieser Gewichtungsfaktor ermöglicht die für die integrative Tätigkeit notwendige Gruppenstärkenabsenkung.
Es ist auch schon angesprochen worden, dass 1995 im Bundestag eine Änderung des § 218 a Abs. 2 StGB beschlossen wurde, und zwar wurde die embryopathische Indikation durch die medizinische Indikation ersetzt. Danach sind Schwangerschaftsbrüche nach der zwölften Woche dann nicht strafbar, wenn Gefahr für das Leben der Schwangeren oder die Gefahr körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung der schwangeren Frau besteht. Jetzt wird nicht mehr überprüft, Frau Helmhold, inwieweit eine embryopathische Indikation zu einem Abbruch führt - also eine Behinderung, eine nicht reversible Schädigung des ungeborenen Kindes. Wenn man bedenkt, wie eine Frau dadurch beeinträchtigt sein kann, dann ist es durchaus vorstellbar, dass ein Abbruch durch eine Behinderung des Kindes ausgelöst wird. Das überprüft man nicht mehr. Das muss aber vor dem Hintergrund von aktuellen medizinischen Erkenntnissen durchaus noch einmal durchdacht werden.
Die Maßstäbe für ein humanes Leben und die Lebensumstände der Menschen mit Behinderung haben sich in den letzten Jahrzehnten gewaltig zum Besseren verändert. Das spiegelt sich auch in den jüngst verabschiedeten Gesetzen wie dem SGB IX oder dem Landesgleichstellungsgesetz und so weiter wieder. Deshalb ist es natürlich nicht verwunderlich, dass die Kosten steigen. Damit müssen wir auch leben, wenn wir den Menschen mit Behinderung ein menschenwürdiges Leben bieten wollen.
Vor diesen enormen Herausforderungen dürfen wir doch nicht die Augen verschließen und so tun, als ob wir uns damit nicht beschäftigen müssten. Es ist deshalb auf jeden Fall und zuvorderst unabdingbar, dass wir die notwendigen Hilfen mit höchster Effizienz erbringen, dass wir dieses Leistungssystem - der Herr Abgeordnete Baasch hat es schon gesagt - zügig absichern, bevor es uns finanziell zusammenbricht. Da liegt unsere Verantwortung, hauptsächlich da, und da bin ich im Sinne derjenigen betroffen, die unter einer Behinderung zu leiden haben, die mit einer Behinderung leben müssen.
„Sehr geehrter Herr Präsident, deshalb sollte meines Erachtens die Wahlrechtsreform erst in Kraft gesetzt werden, wenn geklärt ist, ob und durch welche konkreten Maßnahmen die Entstehung neuer Barrieren für Menschen mit Behinderung bei einer Änderung des Wahlrechts vermieden werden kann. Eine Verschiebung des Inkrafttretens des neuen Wahlrechts bis zur übernächsten Bürgerschaftswahl wäre schon deshalb gerechtfertigt, weil die Verpflichtung des Staates zur Förderung der gleichwertigen Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft und zur Hinwirkung auf die Beseitigung bestehender Nachteile für Menschen mit Behinderung Verfassungsrang genießen.“
Meine Damen und Herren, vom Kind her denken, gerade auch bei dem Thema, bei den Kindern, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, hier haben wir in der Tat eine Umstellung zu Gunsten der Kinder vorgenommen. Denn wir sind der Meinung, dass es die Pflicht ist, den individuellen Förderbedarf bei behinderten Kindern oder von Behinderung bedrohten Kindern vorher festzustellen. Das ist in einem Verfahren nach SGB IX möglich. Erst dann ist die Entscheidung zu fällen, ist es ein Fall für die Eingliederungshilfe, ist das ein Kind, das in der integrativen Einrichtung, in einer integrativen Gruppe oder in einer Regeleinrichtung betreut werden kann. Deswegen zitiere ich hier ausdrücklich noch einmal den § 7: „Zu diesem Zweck sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit den Trägern der Sozialhilfe bei der Planung, konzeptionellen Ausgestaltung und Finanzierung des Angebots zusammenarbeiten.“ Das kann am Ende natürlich auch bedeuten, dass der Träger der Sozialhilfe einen Vertrag mit den Regeleinrichtungen schließen kann. Aber das ist nicht eine Frage der Entfernung vom Ort, sondern es ist eine Frage von dem individuellen Förderbedarf, der vorher zweifelsfrei festgestellt werden muss.
Meine Damen und Herren, wenn wir nach möglichen Kostenfaktoren suchen, dürfen wir uns auch nicht vormachen, dass sich die Bevölkerung im Zuge der demographischen Entwicklung entsprechend verändert hat: Denn nicht nur die Zahl der Menschen mit Behinderung und die Komplexität der Behinderungen nimmt zu, es sind vor allem auch immer mehr ältere Menschen mit Behinderung zu versorgen. So verfügen nach Auskunft des Statistischen Landesamtes rund 23 % der über 65-Jährigen in Schleswig-Holstein über einen gültigen Schwerbehindertenausweis. Dieser Anteil wird sich aufgrund der demographischen Entwicklung künftig noch stärker erhöhen. Gleichzeitig werden sich mit dem steigenden Alter der Betroffenen auch die Bedürfnisse der Betroffenen ändern.
Schlechte Gründe für den Anstieg der Eingliederungshilfekosten könnten sein: fehlende Frühförderung für Kinder mit Behinderung mit schwer wiegenden Folgen. Ich hoffe, dass wir diesen schlechten Grund nicht finden. Grund könnte aber auch - dies bestätigen zahlreiche Untersuchungen der Krankenkassen - eine Zunahme von Behinderung vor allem durch psychische Erkrankungen aufgrund der schlechten Arbeitsmarktlage sein. Wir könnten aber auch Bürokratieleerlauf und Doppelarbeit vorfinden. Sicher sind auch ein Grund für die Kostensteigerung oder zumindest die Kostenunsicherheit die mangelnden Verträge, die es in manchen Gebieten gibt. Es liegt ja immer noch eine Reihe von Vereinbarungen auf dem Tisch, die noch nicht unterschrieben sind. Sicherlich wird man auch gucken müssen, ob es unzulässige Abrechnungstatbestände gibt. Zumindest gibt es Anzeichen dafür, dass Kostenverschiebungen von der Jugendhilfe in die Behindertenhilfe stattge
Lassen Sie mich nach diesem kurzen Ausflug in die Geschichte noch kurz auf einige konkrete Punkte der Großen Anfrage eingehen, die für uns von besonderer Bedeutung sind. Ich denke hier insbesondere an den Telebus, der im Gleichberechtigungsgesetz abgesichert ist. Viele Menschen mit Behinderung können wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung, oder der Notwendigkeit von Treppenhilfe beziehungsweise der ungenügend behindertengerechten Ausstattung des Verkehrsangebots nicht am öffentlichen Personannahverkehr teilnehmen. Für diese Menschen wird ein besonderer Fahrdienst vorgehalten. Im Vergleich der Bundesländer stellt Berlin seit Jahren einen der qualitativ ausgewogensten Fahrdienste sicher, welcher monatlich von 10 000 Personen genutzt wird.
Noch einen Schlussappell: Ich denke, das Landesgleichberechtigungsgesetz für Menschen mit und ohne Behinderung geht jeden in der Stadt etwas an. Es gibt Menschen, die schon mit Behinderung zur Welt kommen, und andere, die es durch Krankheit oder Unfälle werden. Deshalb bitte ich Sie heute, dem Thema die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. – Vielen Dank! [Beifall bei der CDU – Beifall der Frau Abg. Dr. Lötzsch (PDS)]
Gleichwertigen Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung sind wir, Frau Schöttler, allenfalls einige Schritte näher gekommen, erreicht haben wir sie noch nicht. Das vor zwei Jahren in diesem Haus verabschiedete Landesgleichberechtigungsgesetz ist aber in der Tat ein wichtiger und großer Schritt zur Gleichstellung der Menschen mit und ohne Behinderung in Berlin. – Ich möchte die Gelegenheit hier nutzen, für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen all jenen zu danken, die sich jahrelang in Berlin für ein solches Gesetz eingesetzt haben, die sich an der Erarbeitung und an den vielen Diskussionen hier
Das ist eine entscheidende Voraussetzung für die Teilhabe aller am politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Stadt. Dazu gehört aber auch der Abbau von Barrieren und Vorurteilen in den Köpfen. Dafür ist eine wichtige Voraussetzung, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung auf Spielplätzen und in Kindergärten und Schulen gemeinsam spielen und lernen. So erfahren und begreifen sie ihre Verschiedenheit als Normalität und gegenseitige Hilfe als etwas Selbstverständliches. Dann werden sie auch als Erwachsene mit und ohne Behinderung selbstverständlich und gleichberechtigt miteinander umgehen.