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Auch aus dieser Sicht ist es unabdingbar, den Datenschutz in eine Hand zu geben, und zwar in die Hand einer unabhängigen Stelle, das heißt konkret: in die Hände der Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Länder. Da können wir uns nur dem Dank anschließen, den Herr Kosmehl bereits gegenüber dem Landesdatenschutzbeauftragten geäußert hat.

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Es gilt jetzt, zügig die verschiedenen Möglichkeiten der Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes zu prüfen und sich dann für die bestmögliche Variante zu entscheiden. Die verschiedenen Modelle sollten unter der Prämisse geprüft werden, dass die Zuständigkeit tatsächlich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz gebündelt wird. Das ist auf jeden Fall sinnvoller als eine mit dem Landesverwaltungsamt geteilte Zuständigkeit, wie wir sie bisher hatten.

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Insofern wollen wir über den von Ihnen vorgelegten Gesetzentwurf, den wir als Beratungsgrundlage nehmen wollen, gemeinsam reden. Ich habe aber die herzliche Bitte, dass wir das nicht nur in den Innenausschuss, sondern auch mitberatend in den Finanzausschuss überweisen, weil wir uns auch Gedanken über den Haushalt machen müssen. Schließlich muss das bezahlt werden. Des Weiteren bin ich dafür, es auch in den Ausschuss für Recht und Verfassung zu überweisen. Ich bin aus verständlichen Gründen gebeten worden, dass auch der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit darüber berät, weil es genau dessen Bereich betrifft, in dem der Datenschutz neu und unabhängig implementiert werden soll. Insofern werden wir gute Beratungen haben.

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Eine Zusammenfassung der personellen und sächlichen Ressourcen wird gerade dem Datenschutz für den nichtöffentlichen Bereich zugute kommen. Dass das wichtig ist, wissen wir seit den Datenschutzskandalen bei der Bahn, bei der Telekom, bei Lidl und bei anderen Unternehmen.

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- Das stimmt, lieber Herr Bullerjahn, sehr wohl. Dafür gibt es mehrere Zeugen. Wir haben natürlich auch schon eine Prüfung durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst durchführen lassen. Wir haben Gespräche mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz gehabt.

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Was ich zumindest für meine Fraktion heute schon sagen kann, Herr Kollege Rothe, ist, dass Sie bei einem so wichtigen Thema, bei dem Sie schon über Jahre hinweg mit Herzblut dabei sind, trotzdem noch - ich sage einmal - eine Sperre im Kopf haben und sofort daran gedacht haben, ob man das vielleicht künftig mit weniger Personal machen kann und somit im Parteigehorsam dem Spitzenkandidaten gefolgt sind. So weit bin ich noch nicht. Ich würde um jede zusätzliche Stelle beim Datenschutz kämpfen.

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Ich denke, wir werden auswerten, wie die Modelle sind, und feststellen: Wir brauchen noch mehr für einen effektiven Datenschutz.

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Es gibt einige Themen, die dauerhaft von Bedeutung oder aktuell von großer Bedeutung sind. Es ist zum Beispiel das Thema oder das Stichwort „Datenschutz ist Verbraucherschutz“. Da will ich mich ganz herzlich für die Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und dem Datenschutzbeauftragten bedanken. Wir haben im vergangenen Jahr einiges hierzu auf den Weg gebracht und werden aber auch im nächsten Jahr einiges hierzu auf den Weg bringen.

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Benzodiazepine abgibt ohne Rezept, das kann man auch dealen nennen. Das habe ich gemeldet an die Kripo, an die Staatsanwaltschaft und an die Behörde, da gibt es eine Telefonnotiz. Die Kripo konnte nichts machen, hat nichts festgestellt, die Staatsanwaltschaft hat auf die Anzeige der Mitarbeiterin dieser Apotheke gesagt, Datenschutz, wenn sie anonym bleiben will, können wir nichts machen, und wissen Sie, was die Behörde gesagt hat? Das kann ich Ihnen zeigen, es ist dokumentiert: Ich weiß gar nicht, was Sie haben, es sind doch alle zufrieden. Ja, sage ich, alle sind zufrieden – –.

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Dann sind wir mit dem Gutachten so verfahren, wie verantwortbar mit dem Gutachten verfahren werden kann. Wir haben es zur Grundlage des Handelns genommen – Entlassung – und es an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Wir haben, bevor es in der Presse veröffentlicht wurde, Ihnen im Ausschuss die Zusage gemacht, dem Parlament wird das Gutachten vertraulich zugeleitet, weil bei uns Datenschutz beachtet wird.

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Hier geht es um die Beurteilung des Verhaltens, des Fehlverhaltens von Personen. Das sind Daten, die berechtigterweise dem Datenschutz unterliegen. Daran haben wir uns gehalten. Das werden wir auch weiterhin tun.

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Wir haben die Vermögensinteressen des Landes zu wahren; denn in einem Rechtsstreitverfahren, Arbeitsrecht bzw. bei Geschäftsführern vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit kann es nicht sinnvoll sein, dass wir unsere Argumente und Gutachten im Internet veröffentlichen. Deswegen haben wir davon Abstand genommen. Wir werden nicht des tagespolitischen Erfolges willen gegen Datenschutz und die Interessen des Landes verstoßen. Wir haben den Mut und den langen Atem, das ordnungsgemäß und korrekt zu machen, meine Damen und Herren.

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Im Planungsrat sitzen Vertreter von Bund und Ländern. Der Vorsitz wechselt dabei jährlich zwischen Bund und Ländern ab. Die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz können mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen. Dadurch ist sichergestellt, dass die Interessen der Kommunen sowie des Datenschutzes bei Entscheidungen entsprechend berücksichtigt werden können.

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Beim Datenschutz wettert Ministerin Aigner zwar gegen die sozialen Netzwerke, bei den Verhandlungen über die EUDatenschutz-Grundverordnung in Brüssel will sie jedoch Prinzipien wie die Datensparsamkeit und den Einwilligungsvorbehalt aufweichen.

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Vielen Dank. - Die Frage 1241 (Datenschutz bei GEZ) stellt der Abgeordnete Scharfenberg.

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Scharfenberg, zunächst einmal: Es gibt eine Umfrage, die die „Märkische Allgemeine Zeitung“ am 18. März allgemein zur Umstellung veröffentlicht hat. Diese hat ergeben, dass 78 % der Befragten diese Umstellung grundsätzlich für richtig halten. Aber heute geht es ja um einen kleineren Aspekt, nämlich den Datenschutz.

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Die konkrete Ausgestaltung des einmaligen Meldedatenabgleichs ist mit den Datenschützern ausführlich erörtert worden. Brandenburg hat die Arbeitsgruppe „Datenschutz und 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag“ geleitet und so nach unserer Auffassung dafür gesorgt, dass sämtliche Einwände der Datenschützer abgearbeitet wurden.

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Die, die mich kennen, werden mir bescheinigen, dass ich durchaus ein sehr offener Mensch bin, der die Transparenz geradezu liebt. Aber wenn Persönlichkeitsrechte und datenschutz

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Danke, Frau Präsidentin. – Herr Minister, wir haben jetzt gelernt, dass Transparenz und Redebereitschaft bei Ihnen eine Frage des richtigen Zeitpunktes und des Themas ist. Ich habe Sie eben nach dem Amtsverständnis gefragt und nicht nach Datenschutz und Personen. Sie haben mitgeteilt, dass das bei Ihnen auf eine kollektive Absprache bei Personalien hinauslaufe. Das sei halt so.

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Zum Letzten: Dies ist keine Frage, was wo steht – ab bestimmten Einkommenskategorien gibt es das natürlich auch –, sondern eine Frage des guten Stils in einer Landesregierung. Ich bin gerne bereit, Ihnen schriftlich nachzureichen, welche Rechtsgrundlagen meine Antworten, die ich zu Beginn gegeben habe, haben. Da kommen wir sehr schnell zueinander. Aber ich wundere mich – das muss ich Ihnen auch sagen –, dass Sie als liberaler Abgeordneter mit dem Datenschutz so umgehen. Die Rechtsstaatsliberalen hätten das eigentlich anders gemacht.

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Herr Minister, Sie haben mehrfach von einer bestimmten Besoldungsgruppe gesprochen. Ich würde von Ihnen gerne hören, welche Besoldungsgruppe Sie meinen. Oder gehört auch das zum Datenschutz?

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Nach meiner aktuellen Beurteilung unterliegt dies dem Datenschutz. Wir werden das prüfen. Auf jeden Fall ist die Stelle so besoldet, dass eine Kabinettsentscheidung nicht erforderlich war.

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Zu Frage 3: Die Senatorin für Finanzen will den Informationszugang zu Dokumenten und Daten kontinuierlich verbessern. Die Eckpunkte dazu hat sie gemeinsam mit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Politikerinnen und Politikern und anderen interessierten Akteuren in der im Januar veröffentlichten „Bremer Empfehlung zu Open Government Data – Ein elektronischer Weg zu besserem Informationszugang und mehr Transparenz in der öffentlichen Verwaltung“ festgehalten.

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daher richtig. Die Sammlung von Daten beinhaltet aber auch immer das Recht auf Datenschutz, das gilt es zu berücksichtigen. Ich persönlich möchte allerdings nicht warten, bis eine solche Schrift erstellt wurde. Prävention muss die Stärkung von Kindern aufbauen, die Unabhängigkeit der Kinder fördern, die Mobilität der Kinder erweitern und die Freiheit von Kindern vergrößern. Prävention darf auf keinen Fall Angst machen, denn Angst erzeugt Schwäche, Angst lähmt und entsteht aus Gefühlen von Ohnmacht und Hilflosigkeit. Es entsteht das Gefühl, ausgegrenzt zu werden oder sogar mitschuldig zu sein.

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Es ist richtig, die Ergebnisse des runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch“ auszuwerten und daraus Rückschlüsse zu ziehen, wie das in Bremen umgesetzt werden kann und welche Folgen in Bremen daraus erwachsen sollen. Es ist richtig zu schauen, dass die Institutionen, die daran beteiligt sind, besser zusammenarbeiten, natürlich unter Beachtung des Datenschutzes, aber Datenschutz darf hier kein Täterschutz sein, sondern es muss genau dosiert und richtig gemacht werden. Auch ist es unterstützenswert und richtig, die Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern zu stärken. Natürlich sind Lehrerinnen und Lehrer an vielen Fronten gefordert, aber an dieser insbesondere, denn es ist doch so, dass die Zukunft der Kinder völlig dahin ist, wenn sie solche Gewalterfahrungen erlitten haben, dann nützt auch die beste Schulnote in einem anderen Fach nichts. Deswegen ist dies gerade ein Punkt, bei dem Weiterbildung notwendig ist und stattfinden muss. Als Letztes ist es richtig, dass dieser Punkt in der Ausbildung aller Professionen, die in dem Prozess beteiligt sind, berücksichtigt wird, seien es nun Pädagoginnen und Pädagogen, Erzieherinnen und Erzieher, Lehrerinnen und Lehrer, Ärztinnen und Ärzte, Staatanwältinnen und Staatsanwälte, Richterinnen und Richter und so weiter, auch das ist richtig und unterstützenswert. Deswegen werden wir diesem Antrag zustimmen und wünschen uns, dass es dann auch dazu kommt, dass er Wirkung hat, denn es ist vielfach so: Wir können viele Anträge behandeln. Sie müssen umgesetzt werden. Die Umsetzung erfolgt dann von den Menschen, die ich genannt habe, die dabei vieles leisten – was anzuerkennen ist – und ohne die wir das als Parlament nicht machen können, dann wären wir ein Raumschiff und weit weg von den Problemen. Uns ist es als Aufgabe gegeben, hier die Finger in die Wunde zu legen und dafür zu sorgen, dass die richtigen Maßnahmen ergriffen werden. Das wird hier mit dem Antrag getan, deswegen unterstützen wir ihn.

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33. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 25. März 2011

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Wer dieser Überweisung des 33. Jahresberichts der Landesbeauftragten für Datenschutz seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu dem Antrag der CDU stellen sich einige Fragen. Beim Lesen habe ich mich immer gefragt, was will die CDU eigentlich? Eben habe ich an Ihren Erläuterungen in Kurzform gemerkt, Sie möchten eine weitere Statistik. Ob das so klug ist? Ich denke nicht nur an den Datenschutz, ich glaube, wir können unsere Polizisten nicht damit beschäftigen, Statistiken zu schreiben.

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Als weiteren Punkt, um Ihren Vorwurf der Ankündigungspolitik und des Ankündigungshaushalts zu widerlegen, haben wir das Informationsfreiheitsgesetz überarbeitet mit mehr Rechten für die Bürgerinnen und Bürger und wir haben zwei neue Stellen beim neuen Datenschutz- und Informationsfreiheitsbeauftragten eingerichtet. Also auch hier haben wir gehandelt und das innerhalb von zehn Monaten gemacht; das müssen Sie uns erst einmal nachmachen. Wir haben übrigens Ihren Anträgen nicht entnehmen können, dass Sie genauso aktiv sind wie wir als Regierung.

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Über das Thema Datenschutz und Informationsfreiheit haben wir bereits im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes gesprochen und auch über eine wesentliche Aufwertung und Stärkung des Datenschutzbeauftragten. Ich sehe den neuen Datenschutzbeauftragten in der Verpflichtung, die gegebenen Potenziale zu nutzen, die ihm dadurch zur Verfügung stehen, dass wir jetzt behördliche Datenschutzbeauftragte haben. Diese Potenziale muss der neue Amtsinhaber dann auch tatsächlich nutzen; aus dieser Verantwortung dürfen wir ihn nicht so leicht entlassen.

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2. Mitteilung des Innenministeriums vom 28. Juni 2007 – Vierter Tätigkeitsbericht des Innenministeriums zum Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich – Drucksache 14/1475