Eine schallende Ohrfeige für die CDU-Landtagsfraktion sind die Ausführungen des Datenschutz~eauftragten zur Frage, ob verdachtsunabhängige Personenkontrollen eingeführt werden sollten und ob diese datenschutzverträglich seien. Ich zitiere den Bericht auf Seite 34: "Unter den derzeit bestehenden Bedingungen allerdings hält der Landesbeauftragte für den Datenschutz die Einführung einer solchen Regehing in Rheinland-Pfalz für unverhältnismäßig. Die Möglichkeiten des Bundesgrenzschutzes, in einem 20 km breiten Streiten an der Grenze entsprechende Feststellungen zu treffen, sind ausreichend. Für die praktische Polizeiarbeit im Land ·reichen schließlich die Möglichkeiten aus, die nach§ 10 POGgegeben siod. Danach kann. die Identität-einer Person festgestellt werden, wenn dies zur Abwehr einer Gefahr erforderlich ist. Darüber hinaus kann die Polizei die Identität einer Person fest
Herr Abgeordneter, die Anfrage der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit beruhte auf einer Eingabe derselben Mitarbeiterin an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit und hatte auch dasselbe zum Gegenstand.
Gleichzeitig danke ich dem ausscheidenden Datenschutzbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein, Herrn Dr. Bäumler, der ebenfalls auf der Tribüne Platz genommen hat, sehr herzlich für seine Arbeit. Es ist insbesondere die Leistung Herrn Dr. Bäumlers, dass das Thema Datenschutz in der öffentlichen Wertung eine hohe Beachtung gefunden hat. SchleswigHolsteins Unabhängiges Zentrum für Datenschutz hat durch die Bemühungen und durch das Wirken Herrn Dr. Bäumlers nicht nur national, sondern auch international ein hohes Ansehen erworben. Wesentliche Impulse für die Entwicklung des Datenschutzes sind aus Schleswig-Holstein gekommen. Darin liegt auch das bleibende Verdienst des scheidenden Datenschutzbeauftragten.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Thorsten Geißler, erst einmal möchte ich mich für Ihre Positionierung in vielen Debatten zum Thema „Datenschutz“ bedanken. Die Unterschiede in dieser Frage waren in der Vergangenheit zwischen unseren Fraktionen nicht allzu groß. Ich hoffe, dass mit oder trotz Ihrem Ausscheiden aus dem Landtag der Datenschutz auch weiterhin in der CDU-Fraktion Gehör finden wird.
Dieses Beispiel macht aber deutlich, dass der Datenschutz für diese Landesregierung weiterhin lästig ist. Das zeigt sich auch darin, dass wir überall dort, wo es keine zwingenden Vorschriften der EU gibt, wie der Datenschutz tatsächlich aussehen soll, wachsweiche Formulierungen von Ihrer Seite haben. Überall dort gibt es keine entscheidenden Verbesserungen.
Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 3. Dezember 1999 – Zwanzigster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz – Drucksachen 12/4600, 12/5050
Ich will auch der Regierung ein Kompliment machen. Sie hat in all den aufgegriffenen Fällen Kooperation und auch Einsichtsfähigkeit gezeigt und zugesagt, Schwachstellen abzuschaffen. Ich denke, auch der Ton zwischen dem Datenschutzbeauftragten und dem Innenministerium ist besser geworden. Das dient der Sache. Das dient auch dem Datenschutz und damit unserem gemeinsamen Anliegen; denn Datenschutz ist ein Individualgrundrecht und damit ein Abwehrrecht, das jedem einzelnen Bürger zusteht und an dem wir Interesse haben sollten.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte auch heute wieder die Gelegenheit nutzen, Ihnen, Herr Schneider, sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für Ihre Arbeit im letzten Berichtszeitraum zu danken. Sie haben kürzlich dem Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses geschrieben, dass das Thema Datenschutz heute nicht mehr die Brisanz hat, wie das vor Jahren noch der Fall war. Damit haben Sie sicher Recht. Auch im Datenschutz ist mittlerweile „business as usual“ eingetreten.
An die Adresse aller, aber auch besonders an die des Kollegen Bebber: Der Datenschutz in Baden-Württemberg ist auf einem hohen Niveau angekommen. Er ist auch in guten Händen: zunächst einmal beim Landesbeauftragten für den Datenschutz, aber auch bei unseren Behörden, bei denen er in den letzten Jahren immer fester verankert werden konnte.
Dass wir dieses insgesamt erfreuliche Ergebnis erreicht haben, liegt vor allem am partnerschaftlichen Umgang miteinander, das heißt an der kooperativen, unterstützenden Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz einerseits und der Aufgeschlossenheit der Verwaltung für den Datenschutz andererseits.
Besonders deutlich wird die beratende Funktion des Landesbeauftragten für den Datenschutz im zweiten Teil des vorliegenden Tätigkeitsberichtes, nämlich „Technik und Organisation“. Wegen der Komplexität und der immer schnelleren Entwicklung gerade im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik steht hier noch mehr als bei anderen Problemen die Mitwirkung des Landesbeauftragten bei der Erarbeitung von Lösungen, die der Datensicherheit und dem Datenschutz Rechnung tragen, zu Recht im Vordergrund.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Sie an den großen Beifall hier im Parlament zum Ausscheiden von Dr. Bäumler aus dem Amt des Leiters des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz bei unserer letzten Sitzung erinnern. Ich denke, das hat deutlich gemacht, dass der Datenschutz und die Datenschützer in unserem Land ein hohes Ansehen besitzen. Ich möchte bei dieser Gelegenheit auch noch einmal Herrn Dr. Bäumler für seine Arbeit danken und Herrn Dr. Weichert für seine Funktion alles Gute und viel Erfolg wünschen.
Neben der Kontroll- und Aufsichtsfunktion hat das ULD unter der Leitung des ausscheidenden Landesbeauftragten für Datenschutz, Herrn Dr. Bäumler, auch für die Verleihung von Gütesiegeln, das Datenschutzaudit und andere innovative Projekte, wie das kürzlich eingerichtete ULD-Innovationszentrum, über die Landesgrenzen hinaus einen Namen. Ich danke Herrn Dr. Bäumler und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für ihre konstruktive Kritik in den Tätigkeitsberichten, die kompetente Beratung und die richtungsweisenden Impulse für einen modernen Datenschutz. - Ich wünsche Herrn Dr. Bäumler für seine Zukunft von Herzen alles Gute.
In den vergangenen Jahren hat das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz eine Zahl von Modellprojekten entwickelt, die nunmehr Marktreife erfahren haben. So sind das Datenschutzaudit und das Datenschutz-Gütesiegel dem Entwicklungsstadium entwachsen und haben sich zu erfolgreichen Innovationsinstrumenten weiterentwickelt. Darüber wurde gesprochen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 14/50 in Erster Lesung unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz ist, den bitte ich eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann stelle ich fest, dass dieser Gesetzentwurf in Erster Lesung einstimmig mit der Zustimmung aller Abgeordneten angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Inneres und Datenschutz überwiesen ist.
Weil die Bediensteten des Landesbeauftragten in den letzten Jahren in erheblichem Umfang unentgeltlich Beratung bei privaten Firmen auf dem Gebiet des Datenschutz ausgeführt haben, sind wir jetzt auf einem guten Weg, wenn die Landesgesellschaft für Datenschutz GmbH ihre Arbeit demnächst aufnimmt. Diese Gesellschaft wird sich mit Multimediaprojekten befassen. Die Gesellschaft wird sich mit der Erstellung von Datenschutzkonzepten befassen, und sie wird sich weiter mit der Ausbildung von Datenschutzbeauftragten in Betrieben und auch in Personalräten befassen. Sicherheitsmaßnahmen im Datenschutzbereich und Fortbildungsveranstaltungen sollen von dieser Gesellschaft ebenso durchgeführt werden.
Durch die Gründung dieser Gesellschaft wird die Sicherheit bei der Anwendung der I- und K-Technologie erhöht. Viele Unternehmen haben erkannt, dass ihre Produkte ohne Datenschutz am Markt nicht akzeptiert werden, und sind daher bereit, in den Datenschutz zu investieren. Wie wichtig die Datensicherheit sein muss, haben wir am Mittwoch in den Zeitungen gelesen zu dem Thema, dass der Diebstahl von Steuerdaten bei der elektronischen Steuererklärung möglich ist. Hier müssen jetzt neue Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.
Herr Knäpper hat schon auf diese Datenschutz GmbH hingewiesen. Ich halte sie für eine sehr sinnvolle Sache. Wichtig ist nur, das haben wir im Datenschutzausschuss gerade von der SPD-Fraktion auch sehr energisch betont, dass zwischen der GmbH, die gegründet werden soll, und der Dienststelle des Datenschutzbeauftragten eine ganz klare Trennung erfolgt. Die Dienststelle hat die hoheitliche Aufgabe wahrzunehmen. Die neu zu gründende GmbH hat ein Beratungszentrum. Sinnvoll ist dies deswegen schon, weil zu dem Datenschutz sehr viele neue Aufgaben gekommen sind. Aber ich wiederhole noch einmal: Wichtig ist die klare Kompetenztrennung, denn sonst, denke ich einmal, ist der hoheitliche Aspekt nicht zu gewährleisten.
Unverzichtbar sind bei diesem Verfahren der Datenschutz und die Wahrung des Steuergeheimnisses. Ich habe den Landesbeauftragten für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht über das Projekt unterrichtet und ihn gebeten, den Projektverantwortlichen beratend zur Seite zu stehen. Mit ihm und dem Bundesamt für die Sicherheit der Informationstechnik soll der Sicherheitsstandard der noch nicht einheitlichen deutschen Signaturverfahren abgesprochen werden.
Wir halten es aus den Gründen, die ich gerade dargelegt habe, für sehr wichtig, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen einen hohen Stellenwert haben, denn es nutzt niemandem etwas – auch nicht denjenigen, die mit viel Hoffnung neue technologische Wege einschlagen –, wenn sich hinterher herausstellt, dass manipuliert wird, verfälscht wird oder Daten verloren gehen. Wenn der Datenschutz nicht eingehalten wird, wird es insgesamt zu einem Verlust des Vertrauens in die neuen technologischen Möglichkeiten kommen. Der Datenschutz muss von Anfang an einen hohen Stellenwert haben.
Noch einmal: Der Gesetzentwurf soll aus unserer Sicht im Kern gar nicht geändert werden. Wir haben lediglich gefordert, dem Datenschutz und der informationellen Selbstbestimmung stärker Rechnung zu tragen. Aber leider zeigt die Weigerung der Koalitionsfraktionen auf diesem Gebiet wieder einmal, dass ihre Sensibilität für den Datenschutz äußerst gering ausgeprägt ist. Wir sehen daher leider keine andere Möglichkeit, als dem vorliegenden Gesetzentwurf die Zustimmung zu verweigern; wir werden ihn ablehnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Natürlich stehen Datenschutz und Akteneinsichtsrecht in einem Spannungsverhältnis. Es produktiv zu gestalten, darum geht es uns. Der vorliegende Gesetzentwurf hat jedenfalls nichts mit mehr Datenschutz zu tun, wenn überhaupt, geht es wahrscheinlich um weniger Aktenschutz für die Verwaltung. Das mag Ihnen ja nicht passen.
Der uns vorliegende Entwurf der PDS-Fraktion zielt demgegenüber darauf ab, den Datenschutz von Einzelpersonen, Betrieben und der Öffentlichkeit nachhaltig zu schwächen. Unserer Auffassung nach entspricht dies nicht dem Erfordernis der praktischen Konkordanz, da das Recht auf Datenschutz im Verhältnis zum Recht auf Akteneinsicht einseitig zurückgedrängt wird.
tragten für den Datenschutz gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1130, und Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme zum Vierten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 3/1358, hierzu Beschlussempfehlung und Bericht des Petitionsausschusses, Drucksache 3/2012.
Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz: Vierter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz gemäß § 29 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG MV) – Drucksache 3/1130 –
Eine organisationsrechtliche Regelung möchte ich ganz besonders hervorheben. Künftig sind grundsätzlich alle öffentlichen Stellen verpflichtet, Beauftragte für den Datenschutz einzusetzen. Schon heute gibt es in vielen Verwaltungen Beauftragte für den Datenschutz, ohne dass bisher die gesetzliche Pflicht dazu bestand. Die Einsetzung von Beauftragten bündelt Fachkompetenz und stärkt die Eigenverantwortlichkeit der Daten verarbeitenden Stellen. Zusätzlicher Verwaltungs- oder Kostenaufwand entsteht nicht.
Über den nächsten Punkt, der Beschränkung der Rechte des Datenschutzbeauftragten, haben wir uns x-mal gestritten, Stichpunkt: Akteneinsicht nur bei Anlass. Das wird jetzt gestrichen. Als wir dies früher forderten, wurde uns immer entgegengehalten, dass der Datenschutz zum Täterschutz werde, wenn uns der Datenschutz so am Herzen liege, dass wir dem Datenschutzbeauftragten Einsicht gewährten. Mittlerweile gab es eine gute Einsicht. Dann aber, Herr Beckstein und Herr Brosch, gehen Sie bitte weg von Ihren Schlagworten, die alle, die sich um die Persönlichkeitsrechte kümmern, in die Ecke von Hilfsorganen Krimineller stellen. Sie ändern das jetzt ganz klammheimlich. Genügend Diskussionsstoff ist vorhanden.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon die Tatsache, dass über ein Jahr lang in den Ausschüssen der Vierte Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten und die hierzu von der Landesregierung abgegebene Stellungnahme beraten worden sind, verdeutlicht den hohen Stellenwert, den der Datenschutz im Parlament, aber auch in der Regierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat. Dass der Landesdatenschutzbeauftragte gegenüber den Behörden des Landes in, insgesamt gesehen, nur relativ geringem Umfang Kritik bei der Einhaltung des Datenschutzes zu üben vermochte, zeigt, wie schnell und wie gründlich – auch wiederum unter dem Strich betrachtet – trotz aller Belastungen der Aufbaujahre der Datenschutz bei dem komplexen Geflecht der Landesbehörden eingehalten werden konnte.
Die Beauftragten erfüllen nur Aufgaben, die anderenfalls in anderen Organisationseinheiten innerhalb der verantwortlichen Stelle zu erledigen wären. Es kommt so zu einer Straffung der Verfahren, insbesondere durch den Wegfall von Meldungen zum zentralen Dateienregister beim Landesbeauftragten für den Datenschutz. Auf dieses Register kann nach der EG-Datenschutzrichtlinie bei Einsetzung von Beauftragten für den Datenschutz verzichtet werden.
Weiterhin werden die Beauftragten für den Datenschutz auch zu einem verbesserten Schutz der Persönlichkeitssphäre führen. Automatisierte Verfahren, von denen besondere Risiken für die Betroffenen ausgehen, bedürfen nämlich von nun an einer Vorabkontrolle durch den Beauftragten oder die Beauftragte für den Datenschutz. Dies betrifft zum Beispiel den Umgang mit besonders sensiblen Daten und die Einrichtung von Abrufverfahren.
Ich will Ihnen dann darüber hinaus auch sagen, Herr Dr. Güldner, dass Sie in Ihren Ausführungen noch einmal deutlich gemacht haben, dass Sie den Datenschutz, wie wir im Übrigen auch, sehr wohl achten. Ich habe aber trotzdem das Gefühl, dass Sie mitunter dazu neigen, eben diesen Datenschutz zum Täterschutz werden zu lassen, und das ist genau nicht unsere Linie!