Das ist eine entscheidende Voraussetzung für die Teilhabe aller am politischen, gesellschaftlichen und kulturellen Leben der Stadt. Dazu gehört aber auch der Abbau von Barrieren und Vorurteilen in den Köpfen. Dafür ist eine wichtige Voraussetzung, dass Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung auf Spielplätzen und in Kindergärten und Schulen gemeinsam spielen und lernen. So erfahren und begreifen sie ihre Verschiedenheit als Normalität und gegenseitige Hilfe als etwas Selbstverständliches. Dann werden sie auch als Erwachsene mit und ohne Behinderung selbstverständlich und gleichberechtigt miteinander umgehen.
Im Übrigen sollen nicht nur junge Menschen von diesen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen profitieren, sondern natürlich auch Frauen, dies vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung, natürlich auch Langzeitarbeitslose und Menschen mit Behinderung. In den letzten Jahren haben wir erhebliche Steigerungen zu verzeichnen gehabt, Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Diesen Weg wollen wir weitergehen. Damit werden wir auf keinen Fall diesen Streichungen zustimmen.
Einheitliche Ländergesetze wären sehr wünschenswert gewesen. Dann würde es für einen Menschen mit Behinderung keinen Unterschied mehr machen, ob er in Schleswig-Holstein, Bremen, Köln oder in Berlin wohnt. Aber das ist auch nicht realisiert worden. So sind die Chancen für Menschen mit Behinderung, am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt und barrierefrei teilzunehmen, in den meisten anderen Bundesländern besser als bei uns hier in Hamburg. Das halte ich für beschämend.
Meine Damen und Herren, von verschiedener Seite wird sowohl in der Diskussion zu unserem Gesetzentwurf als auch gegenüber den Betroffenen zum Ausdruck gebracht, dass es für diese Kinder ja die Möglichkeit der Hilfe nach § 35 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gebe. Dieser Paragraf regelt die Eingliederungshilfe bei drohender seelischer Behinderung. Ich finde es schlimm, wenn einem Kind erst einmal eine seelische Behinderung drohen muss, damit es endlich Hilfe erhalten kann. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das beenden und die
Deswegen halte ich es für besser, mehr in die Qualität zu investieren. Drei Förderfaktoren werden künftig ausschlaggebend sein: das Alter des Kindes, der Betreuungsbedarf des Kindes und die Buchungszeit des Kindes. Es wird um nicht mehr als um diese drei Faktoren gehen. Die kindbezogene Förderung bildet damit die tatsächlichen Betreuungs- und Erziehungsaufgaben in der Einrichtung ab und gewährleistet zum Beispiel, dass für Kinder unter drei Jahren wie auch für ältere Kindergartenkinder ein höherer Zuschuss zur Verfügung gestellt wird. Auch für Kinder mit Behinderung zahlen wir mehr als für Kinder ohne Behinderung. Gerade im Bereich der Einzelintegration für Kinder mit Behinderungen werden wir eine verbesserte Situation anbieten können.
Integration darf nicht als einseitiger Prozess der Anpassung des Menschen mit besonderem Förderbedarf an die bestehenden Verhältnisse verstanden werden. Immer ist vom einzelnen Kind auszugehen. Maßgebend ist allein der individuelle Förderbedarf. Befremdlich mutet es deshalb an, dass als Argument gegen unseren Gesetzentwurf vorgebracht wird, bezüglich der Dyskalkulie gebe es noch keine wissenschaftlichen Erkenntnisse darüber, woher diese Behinderung kommt. Das ist ebenso falsch wie unerheblich. Es gibt verschiedene Erklärungsansätze für die Entstehung dieser Behinderung. Allen gemeinsam ist, dass sie eine Teilleistungsstörung anerkennen und eben nicht nur eine vorübergehende Schwäche, die möglicherweise in der aktuellen Situation, den familiären Verhältnissen oder dem Leistungswillen des Kindes begründet ist.
Aber sie musste zugeben, dass überall in der Bundesrepublik und weltweit Legasthenie und Dyskalkulie als Behinderung anerkannt sind, nur in Sachsen nicht. Da beschränkt man sich auf LRS, die eben therapierbar ist, ein vorübergehendes Phänomen. Sie können doch auch einen Einbeinigen nicht zwingen, im Hürdenlauf Erster zu werden. Das geht doch einfach nicht. So müssen Sie auch mit Dyskalkulikern und Legasthenikern umgehen. Sie müssen an der Behinderung ansetzen und danach das Umfeld Schule ausrichten. Sich zu verstecken hinter solchen Phrasen, was die LRS-Klassen anbelangt, halte ich wirklich für verwerflich auch im Umgang mit den Betroffenen.
rechten für Menschen mit Behinderung. Barrierefreiheit dient aber nicht nur Menschen mit Behinderung, sondern der Bevölkerung insgesamt. Deutlich kann man das immer sehen an den vielen Kinderwagen, die die Bremer Niederflur-Bahnen und -Busse nutzen. Aber auch die Hotelgäste der hier benachbarten Hotels profitieren davon, wenn sie mit ihren Rollenkoffern den barrierefreien ÖPNV benutzen können und dann in einem barrierefreien Bahnhof ihren vielleicht etwas schweren Koffer auch noch bis zum Gleis und zum Zug bringen können. Das vielleicht als einige Vorbemerkungen!
Wichtig bei der Internetgestaltung ist aus meiner Sicht auch, dass natürlich die Informationsgewinnung nicht nur gegenüber staatlichen Stellen, also Behörden des Landes Bremen und der Stadtgemeinden, wichtig ist, sondern dass auch für Menschen mit Behinderung generell ein barrierefreier Internetzugang wichtig ist. Ich sage das deshalb an dieser Stelle so deutlich, weil mich in den letzten Tagen gesicherte Informationen erreicht haben, dass das Portal bremen.de beabsichtigt, aus Kostengründen zumindest Teile seines Internetauftritts in Zukunft nicht mehr barrierefrei zu gestalten, wie mir zugetragen wurde, wie gesagt, aus meines Erachtens sicheren Informationsquellen. Für Menschen mit Behinderung ist dies nicht hinnehmbar, und ich hoffe, dass diese Absicht oder diese Überlegung nicht weiterverfolgt wird, sonst, denke ich, müsste ich mich da auch einschalten.
Wir sind uns ebenso bewusst, dass ein Kernproblem ist, dass es heute in Deutschland noch keine einheitliche Sicht gibt, wann eigentlich ausreichend taktile Elemente im Straßenraum erforderlich sind, dass es keine einheitliche Bauweise gibt zwischen den großen Städten in Deutschland beispielsweise, dass in Berlin die taktilen Elemente anders angeordnet sind als beispielsweise hier bei uns Bremen und dass Menschen mit Behinderung in schwierige Situationen kommen, in die wir uns ohne Behinderung relativ schwer hineindenken können, weil es keine einheitlichen Standards in Deutschland gibt.
wird in dem Entwurf § 35 a, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, komplett gestrichen. Zur Begründung heißt es lapidar: Um die Gleichstellung aller jungen Menschen mit Behinderung zu gewährleisten, wird § 35 a SGB VIII ersatzlos gestrichen. - Was für ein Erfolg für die Gleichstellung! Auf den Gedanken, die Gleichstellung zu vollziehen, indem man die Kinder und Jugendlichen mit körperlicher Behinderung in das KJHG aufnimmt, ist vermutlich niemand gekommen. Warum auch? Schließlich hätte das eine finanzielle Mehrbelastung bedeutet. Auf jeden Fall wäre es die bessere Art der Gleichstellung gewesen.
Ein vierter Punkt, der mir auch ganz wichtig ist, ist der barrierefreie Tourismus. Meine Damen und Herren! Das ist ein Punkt, der zwar nicht im Zusammenhang mit Trends genannt wird, der aber dennoch ein sehr wichtiger ist. Mehrere Millionen Menschen sind in Deutschland auf Barrierefreiheit angewiesen. Hier meinen wir natürlich nicht nur Menschen mit Handicaps, mit einer Behinderung. Wir haben im Übrigen im Jahr 2003 das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderung. Nein, wir meinen hier zum Beispiel auch Mütter und Väter mit Kinderwagen; das sage ich aus eigener Erfahrung. Auch diese brauchen Barrierefreiheit.
Die massiven Kürzungen beim Landesplan für Menschen mit Behinderung im Nachtragshaushalt 2004 wirken auch im Doppelhaushalt fort. Besonders beschämend ist in diesem Zusammenhang, dass für den Freistaat Bayern als Arbeitgeber 3,5 Millionen Euro als Ausgleichsabgabe – also dafür, dass er keine Menschen mit Behinderung einstellt – im Haushalt eingestellt sind. Allerdings sind in Bayern die privaten Arbeitgeber nicht besser; hierfür sind 100 Millionen Euro Ausgleichsabgabe eingeplant.
Der Paradigmenwechsel in der Politik für und mit Menschen mit Behinderung muss weiter vollzogen werden. Ich begrüße ausdrücklich das persönliche Pflegebudget, das Frau Staatsministerin Stewens in die aktuelle sozialpolitische Diskussion eingebracht hat. Integration und gleichberechtigte Teilhabe sind im Bayerischen Gleichstellungsgesetz festgeschrieben. Gerade der ambulante Dienst und die offene Behindertenarbeit genießen im Haushalt einen hohen Stellenwert. Aber ich mahne auch an, dass wir die Situation in den Werkstätten für Behinderte weiterentwickeln und die zunehmende Zahl von älteren Menschen mit Behinderung bei der Infrastruktur berücksichtigen müssen.
So fand beispielsweise am 14. September 2005 das erste behindertenpolitische Forum unseres Landes statt. Die Barrierefreiheit war dabei eines der bestimmenden Themen. So konnte dort von dem Vertreter des Kultusministeriums vorgetragen werden, dass sich die Anzahl der gemeinsamen Unterrichtsstunden für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung stetig erhöht hat. Waren es im Jahr 2001 lediglich 202 Schülerinnen und Schüler mit Behinderung, die gemeinsam mit ihren nichtbehinderten Schulkameraden unterrichtet wurden, steigerte sich die Anzahl auf 623 im laufenden Schuljahr 2005/2006. Selbst wenn die Zahlen noch nicht die wünschenswerte Größenordnung erreicht haben, wurden hier doch erhebliche Fortschritte erzielt.
Schließlich kommen wir zum Fragekomplex 8, das ist der letzte Punkt des Berichtsersuchens: Bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt hat sich bezogen auf die Betreuungssituation für Kinder mit Behinderungen und mit erhöhtem Förderbedarf nichts Grundlegendes geändert. Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind und für die bereits zum 31. Dezember 2005 ein amtsärztliches Gutachten vorlag, werden wie bisher sowohl in integrativen Kindertageseinrichtungen als auch in Einzelfällen in so genannten Regeleinrichtungen gefördert. Kinder, die seit dem 1. Januar als behindert oder von Behinderung bedroht eingeschätzt werden, werden gemäß Sozialgesetzbuch XII über Eingliederungshilfe in erster Linie in integrativen Kindertageseinrichtungen gefördert. Die Betreuung und Förderung kann auch in einer Regeleinrichtung erfolgen, wenn dies nach der Besonderheit des Einzelfalls geboten ist. In jedem Fall erfolgt die Finanzierung über die Eingliederungshilfe. Ein pauschaler, nicht am jeweiligen Einzelfall orientierter und fachlich nicht untersetzter Einsatz zusätzlicher Fachkräfte ist künftig nicht mehr möglich; allerdings, alle bestehenden Betreuungsverhältnisse bleiben unberührt.
Und ein zweites Vorurteil: Es gibt die Aussage, dass die Standards in der Betreuung der Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, abgesenkt wurden. Auch hier muss entgegnet werden, dass dies überhaupt nicht zutrifft. Mit dem Kindertageseinrichtungsgesetz wird es ermöglicht, dass alle Kinder in gleicher Weise vom Land gefördert werden, unabhängig davon, ob sie behindert sind oder ob sie nicht behindert sind. Für alle Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sind die Faktoren für die Berechnung der Mindestausstattung an pädagogischem Fachpersonal anzuwenden, ebenfalls unabhängig davon, ob sie behindert sind oder nicht. Kinder, die behindert oder von Behinderung bedroht sind, erhalten darüber hinaus - ich betone, darüber hinaus - Eingliederungshilfe gemäß Sozialgesetzbuch XII. Die Eingliederungshilfe umfasst auch einen Personalschlüssel zur spezifischen Förderung des Kindes, der zur Mindestpersonalausstattung nach dem Kindertageseinrichtungsgesetz hinzukommt. Für alle betroffenen Kinder sind Förderpläne zu erstellen und ist entsprechend qualifiziertes Fachpersonal vorzusehen. Das gilt nicht nur für die Kinder in einer integrativen Einrichtung, sondern auch für solche, die in der Regeleinrichtung gefördert werden.
Bereits seit dem Jahr 1997 hat das Europäische Parlament alle Mitgliedsstaaten zu Regelungen aufgerufen, die die alltäglichen Diskriminierungen, unter anderem auch für den Bereich der Menschen mit Behinderung, abzuschaffen haben. Seinerzeit wurde oft gesagt, wir in Mecklenburg-Vorpommern wollen erst einmal warten, bis das Bundesgleichstellungsgesetz verabschiedet wird, und wollen daran unser Landesgesetz ausrichten. Wir wissen, das Bundesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung wurde im Jahr 2002 verabschiedet, sodass die Forderung der Linkspartei.PDS, seinerzeit noch PDS, nur logisch für diese Legislatur war, dass wir ein solches Gesetz wollten und weiter wollen.
Kolleginnen und Kollegen, auch am Arbeitsmarkt haben es Menschen mit Behinderungen, vor allem Schwerbehinderte, sehr schwer. Die Arbeitslosenquote bei Schwerbehinderten ist doppelt so hoch wie bei Nichtbehinderten. Doppelt so hoch! Der VdK hat recht, wenn er eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe fordert, denn bloße Appelle haben in den letzten Jahren ganz offensichtlich nichts gebracht. Man ist nicht behindert, man wird behindert. Wir müssen diese Behinderung von Menschen mit einer Behinderung endlich beseitigen. - Vielen Dank!
Zugleich stagniert der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung, die in einer Integrationsklasse gefördert werden, seit Ende der 90er-Jahre auf einem sehr niedrigen Niveau. Noch immer besuchen 25 mal mehr Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung eine gesonderte Schule als eine Integrationsklasse.
Kindern, bei denen die Behinderung schon durch die pränatale Vorgeschichte „eingefädelt“ wird, ist es eigentlich egal, wie der soziale Hintergrund aussieht. Wichtig ist es eben, diese Behinderung zu bekämpfen und mir ihr umzugehen, und es ist nicht so wichtig, zu wissen, aus welchem Umfeld sie kommt.
1. Wann wurden Träger von integrativen Kindertageseinrichtungen oder Regeleinrichtungen mit Kindern mit Behinderung und solchen, die von einer Behinderung bedroht sind, über die geltenden Rechtsverordnungen informiert und wie erfolgte die Information der Eltern dieser Kinder?
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung muss geprägt sein von Selbstbestimmung und Teilhabe. Unsere Diskussion hier im hohen Haus vom Februar 2003 haben wir im Sozialausschuss aufgegriffen und, wie ich finde, in einem vernünftigen und sachgerechten Beschluss zusammengefasst, einem Beschluss, der den nebulösen Katalog von Forderungen der CDU-Fraktion erledigt hat und unsere gemeinsame Verantwortung für eine Politik beschreibt, die die Bedürfnisse der Menschen mit Behinderung aufgreift und die Chancengleichheit und ein Benachteiligungsverbot in den Mittelpunkt stellt.
Gemeinsames Ziel ist es doch, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Menschen mit Behinderung ermöglichen, mehr Gestaltungsspielraum für ihr Leben zu erlangen. Dazu gehört, dass in jedem Lebensabschnitt und in jeder Lebenssituation Menschen mit Behinderung die Möglichkeit erhalten, ihr Leben so zu gestalten, wie sie es möchten und wie sie es können, ohne dass es zu einer Nivellierung der individuellen Unterschiede kommt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zu dem Thema: Wo und wie kann ich wohnen? Das entscheidet auch bei Menschen mit Handikap über ihre Lebensqualität. Bereits in der Vergangenheit haben wir hier bei uns im Saarland ganz konsequent ein vielfältiges Angebot von selbstbestimmtem Wohnen mit ambulanter Unterstützung bis hin zu stationären Wohngruppen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung ausgebaut. Und dennoch war es wichtig, wissenschaftlich fundiert klare Daten über die zukünftige Entwicklung der Platzzahlen sowie die strukturelle Weiterentwicklung der Angebote zum Wohnen und zur Tagesstrukturierung für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung bis zum Jahr 2025 zu erhalten, um den Bedarf daran ausrichten zu können.
Zu Frage 1: Das Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz vom 16. Dezember 2005 sieht keine Ermächtigung für eine Verordnung zur besonderen Regelung zur Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder vor. Das Kindertageseinrichtungsgesetz regelt für alle Kinder die Grundversorgung. In einem Brief vom April 2006 informierte der Staatssekretär im Thüringer Kultusministerium die Bürgermeister, Spitzenverbände, Landräte und Jugendamtsleiter über wesentliche Veränderungen des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes, die auch integrative Kindertagesstätten betreffen. Die Entscheidung, wie künftig der behinderungsbedingte Mehrbedarf für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder abgegolten wird, wurde am 14. Juni 2006 durch die Gemeinsame Kommission, die paritätisch aus Vertretern der Liga, der Kommunen und dem Land zusammengesetzt ist, einstimmig im Rahmen des Leistungstyps BLT2.1 beschlossen. Die örtlichen Sozialhilfeträger wurden mit Schreiben vom 21. Juni 2006 über den Inhalt des Leistungstyps informiert und es wurde den Trägern integrativer Kindertageseinrichtungen ein entsprechendes Leistungsangebot unterbreitet.
Ich möchte noch auf einen weiteren Aspekt Ihres Antrages eingehen, und zwar auf die Situation der Frühförderung für Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern, da Sie ja diesen Punkt ganz besonders angesprochen haben. Hier können wir wirklich gute Ergebnisse vorweisen. Wir können uns mit dem Erreichten sehen lassen. Die Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder, welche ja bundesweit Vorgaben für diesen Bereich gibt, trat am 24. Juli 2003 in Kraft. Und seitdem gibt es für interdisziplinäre Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren eine Grundlage für ihre Leistungen zugunsten noch nicht eingeschulter behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder für die Übernahme und die Teilung der Kosten zwischen den beteiligten Rehabilitationsträgern sowie die Vereinbarung der Entgelte. Neben Bayern und Nordrhein-Westfalen ist Mecklenburg-Vorpommern das dritte Bundesland, das dazu Landesempfehlungen mit den zuständigen Rehabilitationsträgern vereinbart hat. Und die komplexen Leistungen in den interdisziplinären Frühförderstellen, auch IFF genannt, und den sozialpädiatrischen Zentren, auch SBZ genannt, beinhalten sowohl Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als eben auch heilpädagogische Leistungen.
Auf dem 13. Symposium zur Frühförderung, veranstaltet von der Universität Potsdam im März dieses Jahres, musste leider festgestellt werden – in einer Resolution wurde darauf hingewiesen –, dass das SGB IX zwar im Jahr 2001 verabschiedet wurde und darin festgeschrieben ist, dass behinderte und von Behinderung bedrohte Menschen Leistungen nach dem SGB IX und den für die Rehabilitationsträger geltenden Leistungsgesetzen Leistungen erhalten sollen, um ihre Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern, Benachteiligungen zu vermeiden oder ihnen entgegenzuwirken. Dabei wird den besonderen Bedürfnissen behinderter oder von Behinderung bedrohter Frauen und Kinder Rechnung getragen.
Unsere Aufgabe ist es an dieser Stelle, die Rahmenbedingungen so einzurichten, dass Familien mit behinderten Kindern oder mit Kindern, die von Behinderung bedroht sind, eine allumfassende Unterstützung erhalten. Versetzen wir uns nur einmal in die Lage der Eltern, denen gerade eine Behinderung ihres Kindes bescheinigt wurde. Sie sind durch die neue Lebens- und Familiensituation stark belastet und häufig extrem verunsichert. Deshalb muss unsererseits als Gesetzgeber etwas getan werden, diese Familien zu entlasten und zu unterstützen. Diese Unterstützung muss so gestaltet sein, dass es selbstverständlich ist, dass die verschiedenen Rehabilitations- und heilpädagogischen Leistungen aufeinander abgestimmt sind. Diese Unterstützung muss so aussehen, dass es sich dabei für die Familie auch um eine echte Entlastung
Viele Maßnahmen, um Nachteile für Menschen mit Behinderung auszugleichen, sind auch oder gerade auf Landesebene möglich und auch notwendig. In Schleswig-Holstein wurde durch die Einführung eines Gleichstellungsgesetzes beispielsweise ein erster Schritt getan, um Menschen mit Behinderung bessere Umgebungsbedingungen zu ermöglichen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Menschen mit Behinderung brauchen die Eingliederungshilfe auch weiterhin als ihr gutes Recht. Die Regierungsfraktionen im Kieler Landtag gehen davon aus, dass die Zahl der Menschen mit Behinderung bis zum Jahr 2010 stetig ansteigen wird. Dem ist durch entsprechenden Ausbau von Angebo