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Der Ausschuss für Recht und Verfassung befasste sich in der 52. Sitzung am 28. April 2010 mit dem neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Tätigkeitsbericht. In Anlehnung an die Verfahrensweise bei den Beratungen über die vorangegangenen Tätigkeitsberichte empfahl er dem Ausschuss für Inneres, beide Drucksachen zur Kenntnis zu nehmen.

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat dem Landtag Ende Juli vergangenen Jahres seinen neunten Tätigkeitsbericht vorgelegt. Berichtszeitraum - das hat der Kollege Bommersbach bereits gesagt - war 1. April 2007 bis 31. März 2009. Die Landesregierung hat zu dem Bericht im Januar 2010 Stellung genommen.

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Ich möchte hervorheben: Die Landesregierung sieht die im Jahr 2009 auf Bundesebene erreichten Verbesserungen im Datenschutz lediglich als einen Zwischenschritt in Richtung einer umfassenden Novellierung des allgemeinen und bereichsspezifischen Datenschutzrechts an. Der Bundesrat hat daher mit den Stimmen SachsenAnhalts die Bundesregierung gebeten, einen Diskussionsentwurf für ein grundsätzlich überarbeitetes Datenschutzrecht vorzulegen. Darin sollen die allgemeinen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz und die bereichsspezifischen Vorschriften zusammengeführt und systematisiert werden und soll das Datenschutzrecht insgesamt angesichts neuer Formen und Techniken der Verarbeitung personenbezogener Daten risikoadäquat fortentwickelt werden.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Land wird auch in Zukunft bei der Schaffung landesrechtlicher Vorschriften besonderen Wert auf die Beachtung des Persönlichkeitsschutzes legen. Anregungen des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu datenschutzfreundlicher Rechtsetzung werden, soweit möglich, aufgegriffen.

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Wie wichtig die Landesregierung die Arbeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz nimmt, zeigt dessen frühzeitige Einbindung in die Planung automatisierter Verfahren. Kritik wegen zu später Unterrichtung hat es für den Berichtszeitraum nicht gegeben. Ich finde, so soll es auch bleiben.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Jahrelang konnte man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Datenschutz etwas ist, was eigentlich nur die Datenschutzbeauftragten selbst interessiert. Aber insbesondere deren Beharrlichkeit ist es zu verdanken, dass dieses wichtige Thema in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt ist. Dafür sollten wir ihnen und natürlich insbesondere unserem Datenschutzbeauftragten Herrn Dr. von Bose danken.

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Datenschutz war und ist eine wirkliche Puzzlearbeit. Ist ein Teilstück geregelt, tut sich ein anderes Problemfeld auf. Im Zeitalter der modernen Technik werden die Probleme stets diffiziler. Sind auf Länderebene datenschutzrechtliche Probleme erkannt und behoben worden, gibt es einen neuen Ansatz seitens der EU, der alles wieder infrage stellt.

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So verwundert es auch nicht, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz bereits im letzten Tätigkeitsbericht darauf hinwies, dass die Zusammenarbeit zwischen den Polizeibehörden und dem Datenschutzbeauftragten in Teilen dadurch erschwert werde, dass für Stellungnahmen der Dienstweg über das Ministerium des Innern einzuhalten sei. Das kostet nicht nur Zeit, sondern wurde auch der Verpflichtung der öffentlichen Stellen zur Unterstützung des Landesbeauftragten nicht gerecht.

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Nun wurde der Erlass nach Kritik des Landesbeauftragten für den Datenschutz zumindest vorläufig tragbar. Er verkennt aber nach wie vor, dass die öffentlichen Stellen verpflichtet sind, den Landesbeauftragten bei seiner Arbeit zu unterstützen, und er nicht nur - wie vom Innenminister formuliert - nicht behindert werden darf.

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Ein weiteres wichtiges Thema, auf das ich noch kurz eingehen möchte, ist die Frage nach Medienkompetenz und Datenschutzbewusstsein von Schülern. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben in einer Resolution die zuständigen Minister der Länder aufgefordert, bei den Schülern den informationellen Selbstschutz und ein Datenschutzbewusstsein zu wecken und zu stärken und damit zu dokumentieren, dass Datenschutz zum Bildungsauftrag an Schulen gehört - und das nicht nur in den Fächern Moderne Medien und Informatik, sondern vor allem in den Fächern Sozialkunde, Rechtskunde und auch Ethik.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Inzwischen ist es eine gute und begrüßenswerte Praxis in diesem Hohen Hause geworden, über den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu debattieren. Wir entsprechen damit nicht nur und gern dem hohen Anliegen unseres Kollegen Kosmehl von der FDP, der dies in der Vergangenheit vehement forderte.

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Der Datenschutz gewinnt in der heutigen Zeit mehr und mehr an Bedeutung. Dabei danke ich ausdrücklich unserem Landesdatenschutzbeauftragten, Herrn Dr. von Bose, für seine ausführliche, gute Arbeit und seine einprägsamen Berichterstattungen im Ausschuss für Inneres sowie im Ausschuss für Recht und Verfassung, denen ich jeweils beiwohnen durfte. Herrn Dr. von Bose ist es gelungen, in seinem Bericht Problemlagen aufzuzeigen, aber auch Problembereiche, die in seinem letzten Bericht erwähnt worden sind, hinsichtlich ihrer Lösungsansätze zu erläutern.

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Besonders begrüßenswert ist die von ihm angesprochene gute Zusammenarbeit zwischen dem Landesdatenschutzbeauftragten und den einzelnen Ministerien. Der Datenschutz darf in der heuten Zeit nicht zu klein geschrieben werden. Die Gesellschaft geht oftmals allzu leichtfertig mit der Weitergabe von personenbezogenen Daten um, was letztendlich dazu führt, dass jeder Einzelne gläserner wird. Ferner folgt daraus, dass kriminellen Aktionen, die heutzutage allein schon aufgrund der

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Aktuelle Rechtsprechung, zum Beispiel die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung, oder auch Maßnahmen im Rahmen der nicht unumstrittenen Street-View-Aktion zeigen auf, wie gravierend der Datenschutz und der Übergriff Dritter auf höchstpersönliche Daten und Angelegenheiten zum Streitgegenstand werden können.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Mitglieder des Ausschusses für Inneres können sich gut daran erinnern, dass wir intensive Beratungen zum Zensusgesetz durchgeführt haben. Die im kommenden Jahr durchzuführende Volkszählung ist nicht unumstritten und muss bestimmte Anforderungen an den Umgang mit den Daten unserer Bürger erfüllen. Das Statistische Landesamt und der Landesbeauftragte für den Datenschutz stellen sicher, dass der Zensus 2011 ohne datenschutzrechtliche Beanstandungen durchgeführt werden kann. Auch hierfür meinen Dank an Herrn Dr. von Bose.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich schließe mich der Beschlussempfehlung der Ausschüsse für Inneres sowie für Recht und Verfassung an und empfehle dem Landtag, den neunten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz zur Kenntnis zu nehmen. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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„Aus Achtung vor dem Parlament unterbleibt schließlich auch eine Auseinandersetzung mit kritischen Aussagen des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu verabschiedeten Bundes- oder Landesgesetzen.“

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Plätzen, zur Videoüberwachung am Hasselbachplatz in Magdeburg bzw. zur Videoaufzeichnung für künstlerische Zwecke, gar nichts oder sehr wenig gesagt haben, wozu aber der Landesbeauftragte für den Datenschutz sehr viel gesagt hat.

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Ich bin mir sicher, dass wir auch bei der restlichen Regulierung, die von den Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern bereits angedeutet wurde, in den nächsten Jahren den Datenschutz auf eine bessere Grundlage bringen, immer zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und immer in dem Werben für das Bewusstsein, mit seinen eigenen Daten so sorgsam umzugehen, wie es jemand, der vernünftig ist, tun würde.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bericht des Landesdatenschutzbeauftragten findet unsere Zustimmung. Deshalb bittet Sie auch die FDP-Fraktion um Kenntnisnahme. Lassen Sie uns gemeinsam für einen besseren Datenschutz in den nächsten Jahren weiter streiten. - Vielen Dank.

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Trotzdem kann ich dem Antrag in dieser Form nicht zustimmen, denn er geht viel zu wenig sensibel mit der bereits im Innen- und Rechtsausschuss und auch im Europaausschuss diskutierten Problematik um, wie - bei aller Transparenz - ein Ausgleich zwischen Offenlegung und Datenschutz erfolgen kann.

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Nur, wer - wie wir - Ja zur Transparenz sagt, darf deshalb selbstverständlich nicht den Datenschutz ausblenden. Die Balance zwischen Interessen der Öffentlichkeit und dem Schutz personenbezogener Daten sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen muss gewahrt bleiben. Wir werden uns deshalb in den Ausschussberatungen sehr genau darüber informieren müssen, wie sich welche Zahlungen auf welche Art von Betrieben und welche Betriebsgrößen verteilen.

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Nun möchte ich auf den hier vielfach bemühten Datenschutz eingehen. Natürlich gibt es im Sozialbereich einen Schutz. Hier handelt es sich aber nicht um Sozialdaten, sondern um Wirtschaftsdaten.

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und natürlich auch der Datenschutz einheitlich gehandhabt werden. Auch das ist uns wichtig. Beides gehört zusammen. Akzeptieren wir doch die Videoüberwachung als wichtigen Teil der inneren Sicherheit, und stehen wir zur Arbeit unserer Polizei! Bayern muss eine Hochburg der inneren Sicherheit bleiben.

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In diesem Zusammenhang will ich darauf verweisen, dass diesbezüglich auch das Einvernehmen mit dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz erzielt wurde. Das gilt auch bezüglich der Neuregelungen im Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen. Das heißt, wir haben im Zuge der Erstellung des Gesetzentwurfs versucht, auch diese Dinge zu regeln und klarzustellen.

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a) Wahl eines stellvertretenden Mitglieds in die Kommission beim Landesbeauftragen für den Datenschutz Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 15/4585 –

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dort diejenigen in die Pflicht zu nehmen, nämlich das Bundesgesundheitsministerium, eine vernünftige Lösung zu finden. Sie werden immer offene Ohren bei uns finden, wenn es um die Frage von Datenschutz geht und Datensammelwut. Aber Sie

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Was das Internetverbot angeht, so sehen wir hieraus sowohl Konsequenzen erwachsen, die uns beim Datenschutz Bedenken erheben lassen, als auch die Gefahr, dass wiederum riesige zusätzliche Bürokratie aufgebaut wird. Ob die Notifizierungspflicht für die Ausführungsgesetze wirklich wegfällt, ist unserer Ansicht nach ebenfalls noch nicht gesichert.

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Einen Schwerpunkt der Beratungen bildete die bereits erwähnte Regelung der Videoüberwachung bei öffentlichen Einrichtungen. Hierbei wurde vor allem erörtert, inwiefern sich die neue Vorschrift mit der schon bestehenden gefahrenabwehrrechtlichen Rechtsgrundlage in § 32 Abs. 3 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung verträgt. Im Ergebnis wird lediglich eine genauere Fassung des Tatbestandes im neuen § 25 a Abs. 1 des Datenschutzgesetzes vorgeschlagen. Den übrigen Anregungen und Bedenken des Beratungsdienstes sind die Ausschüsse hier weitgehend nicht gefolgt. Sie haben insoweit die übereinstimmenden Ausführungen des Innenministeriums und des Landesbeauftragten für den Datenschutz für überzeugend gehalten, die auf den begrenzten Anwendungsbereich der neuen Vorschrift verwiesen haben.

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Sie haben in der Forderung der Koalition auch das Projekt „Stopp der Jugendgewalt“ angesprochen, ein an sich gutes Konzept, das werden alle Fachleute bestätigen. Es muss allerdings dann auch umfangreich gelebt werden. Dazu fehlen noch sehr viele Bereiche, insbesondere die Fallkonferenzen, die in der Art und Weise, wie sie einmal angedacht worden sind, überhaupt nicht stattfinden. Ich will nicht tiefer in das Thema einsteigen, aber es geht dabei um die Genehmigungspraxis und den Datenschutz, der immer wieder als Grund genannt wird, warum diese Fallkonferenzen nicht im erforderlichen Ausmaß stattfinden können.

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Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 36: Beratung des Antrages der Fraktion DIE LINKE – Entschließung „MV tut gut: Datenschutz durch Technik“, Drucksache 5/1194.