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samten neuen Medien und das Internet sind ein sehr umfangreiches Thema in diesem Jahresbericht. Entsprechend fand ich es bemerkenswert, dass auch die Unternehmen, aber auch die Behörden und inwieweit dort der Datenschutz gewährleistet wurde, wenn sie Onlinedienste anbieten, in den Bericht aufgenommen worden sind.

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Dass das so wichtige Thema Datenschutz in der Tat eine unheimliche Brisanz hat, hat uns die letzte Ausschusssitzung deutlich gemacht. Es waren 30 Austauschschüler aus Frankreich und Deutschland vom Gymnasium Horn anwesend, und es gab eigentlich kein anderes Thema als Facebook und wie man damit umgeht. Bei der anschließenden Befragung durch die Schülerinnen und Schüler, bei der alle anderen Abgeordneten außer meiner Person noch Fragen beantworten durften, wurde deutlich, dass 95 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit Facebook zu tun haben. Das ist ein Punkt!

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Das gelingt aber nur, wenn der Datenschutz etwas von seinem Nischendasein verliert und stärker auf die tatsächliche Durchsetzung geachtet wird, und das ist ja auch gerade hier ein Problem. Wenn beispielsweise die wichtige Funktion des Datenschutzbeauftragten im Stadtamt, wo viele sensible Daten verarbeitet werden, von einer externen Person übernommen wird, und zwar zusätzlich zu den eigenen Aufgaben in einer ganz anderen Behörde, dann geht das nicht, und das ist auch zu Recht moniert worden.

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Wir müssen tatsächlich einmal über Möglichkeiten nachdenken, die bestehenden Regelungen zum Datenschutzgesetz auch scharfzustellen. Das bloße Bekunden des guten Willens reicht meines Erachtens nicht mehr aus. Wir müssen dafür sorgen, dass die Behörden seriöse Zeitpläne für konkrete Maßnahmen vorlegen, deren Einhaltung von der verantwortlichen Stelle dann auch tatsächlich gewährleistet werden muss. Das wäre nötig, damit der Datenschutz nicht mehr so stiefmütterlich behandelt wird.

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weil ich glaube, dass es der Wissenschaft und dem Medienthema sowie dem Datenschutz gut täte.

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Ein weiterer sensibler Bereich ist, auch das hat Frau Vogt bereits genannt, „Stopp der Jugendgewalt“. Da ist es eine Gratwanderung, dass auf der einen Seite der Datenschutz berücksichtigt wird, auf der anderen Seite die Arbeit der Polizei nicht behindert werden darf, auch das ist wichtig! Damit will ich es an dieser Stelle bewenden lassen.

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Beim Datenschutz liegt traditionell einiges im Argen, beispielsweise die EDV des Stadtamtes, bei der Überwachung „Stopp der Jugendgewalt“, aber auch in der Privatwirtschaft. Interessanterweise ziehen sich diese Themen wie ein roter Faden durch diverse Jahresberichte und spielen auch im Zeitraum 2010, den wir jetzt hier beraten, eine Rolle. Das ist ein Problem, weil es zeigt, dass Belange des Datenschutzes immer noch nicht die Aufmerksamkeit genießen und gerade hier jetzt auch nicht den Stellenwert haben, die ihnen nach der Gesetzeslage eigentlich zustehen. Die Lösungsvorschläge liegen lange auf dem Tisch, das Problembewusstsein muss auf allen Ebenen in der Verwaltung wie im Betrieb geschärft werden. Korrekt mit sensiblen Daten umzugehen, muss zum Standard werden.

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Zum Bericht selbst! Hier sitzt Herr Senator Mäurer, und es gibt viele Bereiche, die seinen Bereich betreffen, Frau Vogt hat einen genannt, das ist das Stadtamt. Es ist im Hinblick auf den Datenschutz einer der sensibelsten Bereiche, und auch ich kann wirklich nicht nachvollziehen, dass niemand im Stadtamt bereit ist, die Aufgabe der Datenschützerin oder des Datenschützers zu übernehmen, und man aus einem anderen Ressort jemanden dafür beauftragen musste. Herr Senator, vielleicht werben Sie im Stadtamt noch einmal dafür, dass das auch jemand macht, der vor Ort ist und nicht erst herangefahren werden muss. Ich halte das für sehr problematisch. Im Übrigen müssen wir genau darauf achten, dass alle Ressorts Datenschutzkonzepte für ihren Bereich entwickeln und dass sie natürlich auch Datenschutzbeauftragte haben.

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist bereits ausführlich diskutiert worden, ich werde mich daher kurz fassen. Auch wenn hier von stiefmütterlicher Behandlung gesprochen worden ist, für den Senat, das möchte ich hier noch einmal klar herausstellen, hat der Datenschutz eine wichtige, eine besonders herausgehobene Bedeutung, was dann ja in der Stellungnahme des Senats zum Datenschutzbericht immer dokumentiert wird.

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Der Senat hat dazu jetzt am Dienstag die Verordnung über die Innenrevision beschlossen und hat dort ausdrücklich festgehalten, dass es Aufgabe der Innenrevision ist, das Vorliegen und die Umsetzung von Datenschutzkonzepten, zum Beispiel im Wege der Innenrevision, auch zu überprüfen, also nicht den Job der Datenschützerin zu machen, sondern überhaupt nachzufragen, ob der Datenschutz hier eingehalten wird, wenn Veränderungen vorgenommen werden wie die Einführung neuer IT-Systeme und so weiter. Wir haben damit ein neues Instrument, das wir auch nutzen wollen.

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Als Erstes lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Drucksachen-Nummer 18/290 abstimmen.

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Wer den Bemerkungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Drucksachen-Nummer 18/290 beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Ich will Ihnen dazu nur stellvertretend zwei Stichworte nennen: Datenschutz und Internetkriminalität.

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Zum Datenschutz. Wenn ich sehe, in welchem Ausmaß heute in unserem Land Persönlichkeitsprofile erstellt, Daten erhoben oder preisgegeben werden, teilweise völlig unbedacht, dann halte ich das auch für ein Thema des Opferschutzes. Proaktiver Opferschutz versucht immer schon zu vermeiden, meine Damen und Herren, dass Menschen zu Opfern werden.

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Weiterhin müssen wir stärkere Anstrengungen unternehmen, um die Sensibilität für die Belange des Datenschutzes und der Identitätswahrung in die Gesellschaft zu tragen, insbesondere in unsere Schulen. Ich würde es, sehr geehrte Frau Ministerin Wolff, für angezeigt halten, wenn in den Schulen ein Pflichtfach Datenschutz eingeführt würde,

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Neue Aspekte für die Zukunft sind, fand ich, ein wenig kurz gekommen. Das haben dankenswerterweise die Vorredner angesprochen. Mir bleibt leider in meiner Redezeit nicht mehr viel Zeit, um auf Internet und Datenschutz einzugehen. Allerdings sind wir dabei nicht weit weg voneinander.

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Dabei kristallisierten sich drei mögliche Verfahren heraus. Einerseits wäre ein Verfahren nach § 29 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages - wie auch bei anderen Gesetzgebungsverfahren üblich - vorstellbar gewesen. Andererseits hätte ein Verfahren analog der Behandlung des Tätigkeitsberichtes des Landesbeauftragten für den Datenschutz Anwendung finden können, bei dem vonseiten der mitberatenden Ausschüsse Empfehlungen an den federführenden Ausschuss erarbeitet worden wären, die wiederum als Beratungsgrundlage für die Erarbeitung der Beschlussempfehlung an den Landtag gedient hätten.

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Willkommen heiße ich auch Herrn Professor Dr. KarlFriedrich Meyer, den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz, Herrn Klaus Behnke, den Präsidenten des Rechnungshofs, Herrn Dieter Burgard, den Bürgerbeauftragten, und Herrn Edgar Wagner, den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Seien Sie uns herzlich willkommen!

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Ein ganz anderes Thema liegt mir als Parlamentarier, der sich seit Jahren für den Datenschutz einsetzt, in besonderer Weise am Herzen. Es sind die Folgen einer neuen Revolution, der sogenannten digitalen Revolution und in diesem Zusammenhang die Bedeutung des Datenschutzes.

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Lieber Carsten Pörksen, für deine Rede herzlichen Dank. Wenn ich bei dem vertrauten „du“ bleibe, ist das ganz einfach zu erklären, meine Damen und Herren: Wir kennen uns zu lange, um jetzt zu sagen „Lieber Herr Pörksen“. Ich denke aber, die Rede war wichtig für uns, weil mit diesen Reden auch Anregungen gegeben werden. Dass du dem folgend, was du viel gemacht hast, den Datenschutz in den Vordergrund gestellt hast, auch dafür herzlichen Dank.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier stehen, wie in vielen anderen Problemfeldern auch, Datenschutz und Persönlichkeitsrechte gegen Gefahrabwehr. Dazu gibt es den Standpunkt der Naivlinge, der da lautet: Ich habe nichts zu verber

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Herr Abgeordneter, die Zulässigkeit einer Datenerhebung und Speicherung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses richtet sich nach den Vorschriften des dritten Abschnittes des Bundesdatenschutzgesetzes. Zusätzliche Regelungen fi nden sich im Telemediengesetz und im Betriebsverfassungsgesetz. Die Einführung automatischer Verfahren unterliegt in weiten Bereichen bereits der Mitbestimmung der Betriebsräte. Datenschutzrechtliche Sachverhalte werden daher in zunehmendem Maße in Betriebsvereinbarungen geregelt. Umfangreiche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, insbesondere der zu Leistungskontrollen und Videoüberwachungen am Arbeitsplatz ergänzen diese Regelungen. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz überwacht in Mecklenburg-Vorpommern die Einhaltung des Datenschutzes für den Bereich der Wirtschaft. Jeder Bürger, und dies bedeutet letztendlich auch jeder Arbeitnehmer, kann sich mit Beschwerden an den Landesbeauftragten wenden. Dieser darf zur Prüfung Geschäftsräume betreten, Unterlagen einsehen und unter bestimmten Umständen den Einsatz einzelner Verfahren untersagen.

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Wie wahrscheinlich die sind, kann niemand sagen. Es gibt viel Panikmache, aber auch viel Verharmlosung. Solange nichts passiert, neigt die Öffentlichkeit eher zum Datenschutz. Nach einem entsprechenden Ereignis wird sich die Stimmung erfahrungsgemäß völlig drehen und auch die Bereitschaft der Gerichte, entsprechend zu urteilen.

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Neben den Intendanten der Rundfunkanstalten äußerten sich schriftlich wie mündlich unter anderem Vertreter der privaten Medien, der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs, der kommunalen Spitzenverbände, der Verbraucherzentrale, verschiedener Sozialverbände und Wirtschaftsverbände sowie der Landesbeauftragte für den Datenschutz.

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Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt gemäß § 20 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten der Bürger (DSG - LSA)

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Es geht jetzt um die Einbringung. Ich bitte den Ministerpräsidenten Herrn Professor Dr. Böhmer, den Wahlvorschlag der Landesregierung zum Tagesordnungspunkt 5 - Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz - zu begründen. Bitte schön.

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die erste Amtszeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz Herrn Dr. Harald von Bose endet mit Ablauf des 15. März 2011. Ich möchte die Gelegenheit nutzen und zu Protokoll geben, dass ich Herrn Dr. von Bose für die in den fast sechs Jahren in dieser Funktion für das Land Sachsen-Anhalt geleistete Arbeit ausdrücklich meinen Dank ausspreche.

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Es ist nicht üblich, an dieser Stelle Einzelheiten zur Person zu erörtern. Sie haben mit dem Wahlvorschlag einen tabellarischen Lebenslauf von Herrn Dr. von Bose erhalten. Er wurde, nachdem er am 3. März 2005 durch den Landtag von Sachsen-Anhalt gewählt wurde, mit Wirkung vom 16. März 2005 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sechs Jahren zum Landesbeauftragten für den Datenschutz ernannt. Der Vorschlag der Landesregierung setzt bewusst auf Kontinuität zur Fortsetzung dieser erfolgreichen Arbeit des Landesbeauftragten im Interesse der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.

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Deshalb bitte ich Sie, Herrn Dr. Harald von Bose Ihre Stimme zu der von uns vorgeschlagenen Wiederwahl zum Landesbeauftragten für den Datenschutz zu geben.

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Die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz erfolgt gemäß Artikel 63 Abs. 2 der Landesverfassung in Verbindung mit § 20 Abs. 1 des Datenschutzgesetzes durch den Landtag mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Abgeordneten, mindestens jedoch mit der Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Die Wahl wird geheim, also mit Stimmzetteln, durchgeführt. Dieser Stimmzettel hat die Farbe Gelb.

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Erstens. Die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf der Grundlage des Wahlvorschlages der Landesregierung in der Drs. 5/2973 hat folgendes Ergebnis: abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen keine, gültige Stimmen folglich 87.