Suchtipps

Wenn Sie auf eines der Segmente im Diagramm klicken, sehen Sie die Absätze für diese spezifische Periode und Zugehörigkeit

Ergebnisse

Suchergebnis-Ranking

Ergebnisse können nach Relevanz oder Datum sortiert werden. Wenn das Ergebnis nach Relevanz sortiert wird, erscheinen Absätze, die Ihre exakten Begriffe enthalten, zuerst, wobei diejenigen mit mehreren Vorkommen oder prominenten Platzierungen höher eingestuft werden. Diese Rangfolge kann durch die Verwendung von Relevanz-Operatoren beeinflusst werden. Wenn Sie lieber nach Datum sortieren möchten, können Sie zwischen aufsteigender und absteigender Reihenfolge wählen.

Link kopiert

Erstens. Die Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz auf der Grundlage des Wahlvorschlages der Landesregierung in der Drs. 5/2973 hat folgendes Ergebnis: abgegebene Stimmen 87, ungültige Stimmen keine, gültige Stimmen folglich 87.

Link kopiert

Damit hat der Wahlvorschlag die geforderte qualifizierte Mehrheit der Mitglieder des Landtages erreicht. Herr Dr. Harald von Bose ist somit vom Landtag zum Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt gewählt. Bevor die Glückwünsche ausgesprochen werden können, frage ich Herrn von Bose: Nehmen Sie die Wahl an?

Link kopiert

Herr Dr. von Bose, Landesbeauftragter für den Datenschutz:

Link kopiert

Diese Regelung wurde zwar vom Ausschuss in der Fassung der Beschussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung angenommen, jedoch wurde der Landesbeauftragte für den Datenschutz dazu kurzfristig um eine Stellungnahme gebeten.

Link kopiert

Nach der abschließenden Beratung ging dem Ausschuss für Soziales die Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz zu § 13 Abs. 2 zu. Dieser würde der Entwurfsfassung der Landesregierung den Vorzug geben, um sicher zu gehen, dass die Daten, die nicht mehr erforderlich sind, wirklich nach fünf Jahren gelöscht werden.

Link kopiert

Das ist laut der Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz jedoch bei weitem nicht ausreichend. Er hält eine verpflichtende Löschungsanordnung aus datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten für unbedingt notwendig. Deshalb empfiehlt er, der Formulierung im Gesetzentwurf der Landesregierung zu folgen. In diesem ist das Löschen von Aufzeichnungen und sonstigen Unterlagen und Belegen nach fünf Jahren vorgeschrieben.

Link kopiert

Positiv ist auch die Regelung zum Datenschutz, die Sie heute noch einmal per Änderungsantrag einbringen. Wir haben im Ausschuss lange darüber diskutiert. Es war am Ende auch der zeitlichen Enge geschuldet, dass wir im Ausschuss keine entsprechende Regelung gefunden haben, die die Bedenken des Datenschutzbeauftragten auf der einen Seite und die Wünsche und Notwendigkeiten der Betreiber auf der anderen Seite in Einklang gebracht hat. Ich halte das für eine sinnvolle Vorgehensweise.

Link kopiert

Entwicklungszusammenarbeit und der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, überwiesen.

Link kopiert

23 zu beratene Produktpläne gibt es im Produktgruppenhaushalt. Die Produktpläne sind im Umfang und in ihrer Bedeutung im Haushalt ganz unterschiedlich. Sie reichen von Produktplan 09, Staatsgerichtshof, mit nur einem Produktbereich und nur einer Produktgruppe, bis hin zu Produktplan 41, Jugend und Soziales, der acht Produktbereiche und 30 Produktgruppen enthält. Dennoch hat nicht der Kollege Gottschalk, der Berichterstatter für Jugend und Soziales war, die meiste Arbeit auf sich genommen, sondern der Kollege Rupp. Er hat es übernommen – wie schon in den letzten Haushaltsberatungen –, über alle vier Produktbereiche der Senatorin für Finanzen und auch noch über den Datenschutz und die Häfen zu berichten. Trotzdem war er einer der Ersten, der seine Berichte bei der Ausschussassistenz eingereicht hat.

Link kopiert

Bevor vonseiten der CSU-Fraktion hier im Hohen Haus das Datenschutzargument angeführt wird, möchte ich Folgendes ausführen: Erst vergangene Woche hat die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten, die alle auch gleichzeitig Datenschutzbeauftragte sind, ein Positionspapier beschlossen, in dem klipp und klar gefordert wird, dass auch die übrigen fünf Bundesländer, die jetzt noch das Schlusslicht bilden, unter ihnen natürlich Bayern, endlich ein Informationsfreiheits- und auch ein Transparenzgesetz erlassen sollen. In aller Deutlichkeit wird darin ausgeführt, dass in allen Bundesländern, in denen es Informationsfreiheitsgesetze gibt, diese sich großer Akzeptanz erfreuen, intensiv genutzt werden und vor allem reibungslos angewandt werden. Die täglichen Erfahrungen werden von den Datenschutz- bzw. Informationsfreiheitsbeauftragten als sehr positiv beschrieben. Sie verweisen auch ausdrücklich darauf, welcher Mehrwert entsteht, wenn zusätzlich die Daten proaktiv von den Verwaltungen veröffentlicht werden. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten inzwischen von den Verwaltungen, dass sie Informationen von sich aus aktiv und transparent zur Verfügung stellen und nicht erst auf Antrag.

Link kopiert

dern sie muss auch so arbeiten, dass der Bürger und die Bürgerin sich darauf verlassen können, dass die dort abgelegten Daten auch geschützt sind und vertraulich behandelt werden. Im vorliegenden Gesetzentwurf wird aber nicht nur ein voraussetzungsloser Zugang zu den Daten gefordert, sondern auch ein Informationsregister. Wie ich bereits in den anderen Plenardebatten ausgeführt habe, haben wir bereits heute eine Vielzahl von Informationsrechten. Ich nenne nur das Umweltinformationsgesetz, das Verbraucherinformationsgesetz und die Akteneinsicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG. Außerdem gibt es in vielen Fachgesetzen Auskunftsansprüche etwa in polizei-, datenschutz- oder in melderechtlichen Bereichen. Danach hat der Betroffene immer dann Anspruch auf Auskunft, wenn es um die über ihn gespeicherten Daten geht. Darüber hinaus hat unabhängig davon jeder einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, wenn er Zugang zu entsprechen Auskunftsmöglichkeiten verlangt. Das Gleiche gilt übrigens auch für die Veröffentlichung von behördlichen Informationspflichten. Auch diese sind bereits umfassend, aus unserer Sicht auch ausreichend bundesrechtlich und landesrechtlich geregelt.

Link kopiert

Aber wir haben bereits bei dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, dem dieser nicht zufällig stark ähnelt, klargemacht, dass wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden. All das, was ich damals gesagt habe, gilt auch heute. Es geht nicht nur um die Informationsfreiheit und Transparenz, sondern auf der anderen Seite auch um den Datenschutz und um Bürokratiekosten.

Link kopiert

Meine Kolleginnen und Kollegen, auch der Bundesdatenschutzbeauftragte fordert, Kreditinstitute sollten Kenntnis von der Religionszugehörigkeit ihrer Kunden nur mit deren Einwilligung erhalten. Wir fordern Sie auf: Kümmern Sie sich nicht nur verbal um den Datenschutz, sondern nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei der Weitergabe sensibler persönlicher Daten das Widerspruchsrecht nicht ausreicht, sondern eine Zustimmung erforderlich ist, wie wir es bei der Weitergabe anderer sensibler persönlicher Daten auch immer andernorts gemeinsam verlangen. Wir bitten um Zustimmung zu einer entsprechenden Zustimmungslösung.

Link kopiert

daten umfassend geregelt sind. Die vorliegende Rahmenrichtlinie zeigt, dass einerseits die Informationstechnologie genutzt wird; andererseits wird die Bestrebung deutlich, dies mit einem hohen Maß an Datenschutz und Datensicherheit für die einzelnen Bürgerinnen und Bürger zu verbinden. Ich bin davon überzeugt, dass mit den vorgeschlagenen Maßnahmen ein weiterer wichtiger Beitrag zur Erhaltung und zum Ausbau der inneren Sicherheit in unserem Lande geleistet wird.

Link kopiert

Auch das ist in der Öffentlichkeit leider schon anders dargestellt worden. Zusätzlich sind die Zwecke, zu denen die Daten verwendet werden dürfen, leider zu unbestimmt. Sie sollen neben der Verfolgung terroristischer Verbrechen auch „im Zusammenhang mit Strafprozessen oder anderen gesetzlichen Erfordernissen verwendet werden“ dürfen. Die Einschätzung des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz vom Dezember dieses Jahres, dass hier wohl eher die illegale Einwanderung als schwere Straftat ins Visier genommen werden soll, liegt durchaus nahe, auch wenn Minister Döring darauf hingewiesen hat, dass dies noch einmal zu einem eigenen Thema werden wird.

Link kopiert

Es ist auch keine unabhängige Kontrolle durch Datenschutzbehörden vorgesehen. Die Einhaltung der Bestimmungen soll durch den EU-Justizkommissar sichergestellt werden. Damit wird der uns bekannte und vertraute Datenschutzstandard tatsächlich unterlaufen. Ein solches Verständnis von Datenschutz haben wir nicht. Darüber hinaus würden bei den vorgesehenen Datenmengen und Speicherfristen natürlich erhebliche finanzielle Belastungen für Fluggäste, Fluggesellschaften und die EU-Mitgliedstaaten entstehen.

Link kopiert

Das Vorhaben, die Daten von den Fluggästen zu speichern und weiterzugeben, ist nicht nur gefährlich, es widerspricht auch Rechtsnormen, die zum Schutz der Bürger von einem übermächtigen Staat geschaffen wurden. Nach Ansicht unseres Datenschutzbeauftragten widerspricht es sowohl Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta, dem garantierten Grundrecht auf Datenschutz, es widerspricht auch Artikel 2 Abs. 1 unseres Grundgesetzes, dem garantierten Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Link kopiert

Der nun vorliegende Vorschlag des Rates über die Verwendung von Fluggastdatensätzen - es wurde schon gesagt: Passenger-Name-Records oder PNR zu Strafverfolgungszwecken regelt unter anderem Verwendungszweck, Datenumfang, Speicherungsund Übermittlungsbedingungen, Datenschutz und Datensicherheit. Passenger-Name-Records dürfen im Rahmen der Verhütung und Bekämpfung terroristischer Straftaten und der organisierten Kriminalität nur verarbeitet werden zur Identifizierung von Personen und deren Komplizen, die an einer Straftat beteiligt sind oder sein könnten, zur Entwicklung und Aktualisierung von Risikoindikatoren, zur Gewinnung von Erkenntnissen über Reisegewohnheiten, zur Verwendung im Rahmen polizeilicher Ermittlungen und der strafrechtlichen Verfolgung.

Link kopiert

Alle Mitgliedstaaten müssen auch dafür sorgen, dass die Daten physisch geschützt sind, das Kontrollen des Zugangs, der Datenträger, der Speicherung, der Verarbeitung, des Zugriffs, der Übermittlung und der Übertragung eingerichtet werden sowie Personalprofile für Zugriffsberechtigte erstellt werden. Darüber hinaus werden gemeinsame Protokolle und Verschlüsselungsstandards festgelegt. Der Datenschutz ist entsprechend dem Rahmenbeschluss des Rates über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, geregelt. Das beinhaltet für die betroffenen Personen insbesondere das Recht auf Information, Zugang, Berichtigung, Löschung oder Sperrung sowie das Recht auf Schadenersatz.

Link kopiert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn dies dazu führt, dass permanente Eingriffe in Grundrechte wie das Fernmeldegeheimnis, die informationelle Selbstbestimmung stattfinden, wenn der Kernbereich der Privatsphäre und der Datenschutz abgeschafft, ausradiert werden und wenn die Perpetuierung dieser Praxis diese Grundrechte nahezu verhöhnt, dann kann das für uns nur heißen: Alle normative Kraft, alle politische Kraft, alle bürgerliche Kraft und alle Anstrengungen aufbringen gegen dieses Faktische und nicht gesundbeten, sondern wirklich dagegen aufbegehren!

Link kopiert

Wir diskutieren sowohl in Bayern als auch im Bund intensiv über die Bedeutung von Grundrechten. Zahlreiche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts haben wir angeregt, und wir werden sie in unsere Entscheidungen einbauen. Gefestigte Ansichten zum Datenschutz liegen weitgehend vor. Es kommt mir so vor, als ob uns diese Ansichten im Dialog mit den Amerikanern mehr oder weniger nach unten ziehen. Wenn wir uns darum kümmern, diese Dinge wahrzumachen, schert sich der Partner nicht darum, auf gut Deutsch gesagt. Mit Verlaub, das ist keine Art und Weise des demokratischen Umgangs miteinander.

Link kopiert

aktionen dar. Sie bedrohen unsere freiheitlich-demokratischen Grundrechte und damit die Fundamente und den Kernbestand unseres Rechtsstaats. Diese Gesamtüberwachung verstößt eklatant gegen unser Verständnis von Datenschutz, gegen die EU-Grundrechte und gegen das Völkerrecht.

Link kopiert

Es ist auch davon auszugehen, dass der US-Geheimdienst auch die Bundesregierung, Botschaften in den USA, EU-Einrichtungen in Brüssel und europäische Unternehmen ausspäht. Der britische Geheimdienst greift mit Tempora auf transkontinentale Seekabel und damit auf einen wesentlichen Teil des Gesamtverkehrs des weltweiten Internets zu, filtert und rastert diese Daten. Diese stehen auch anderen Geheimdiensten offen. Durch den Datenabgriff sind sensible private Daten, aber auch sensible Kommunikationen von Verfassungsorganen und für die Wirtschaftsspionage interessante Daten betroffen. Das verstößt gegen alle internationalen Regelungen zum Datenschutz, darunter auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, weil völlig unterschiedslos gespeichert und anlasslos gesammelt wird.

Link kopiert

Ich beziehe hier ausdrücklich den Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz ein. Ich will wissen, welche US-Unternehmen in Bayern und welche Unternehmen mit amerikanischen Konzernmüttern oder -töchtern in welchem Umfang Daten bayerischer Nutzer an die NSA weitergegeben haben. Das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes schuldig.

Link kopiert

Kolleginnen und Kollegen, auch wenn die USA eine andere Rechtstradition als wir in Deutschland pflegen, auch was den Datenschutz angeht, tut es unseren amerikanischen Freunden sicherlich gut, wenn sie aus Deutschland in Debatten wie der heutigen daran erinnert werden, was ihre ureigensten Ideale, die Ideale der Freiheit, sind. Deshalb meine ich, dass wir uns an diesem Punkt durchaus noch einig sind.

Link kopiert

Das gilt aber auch für das eigene Verhalten. Ich bin fast ein Jahr der Kollegin Tausendfreund im Untersuchungsausschuss gegenübergesessen und konnte feststellen, dass sie eine "Apple"-affine Art der Datenkommunikation pflegt. Ich weiß nicht, wie es beim Herrn Kollegen Pohl ist. Ich glaube, er benutzt Blackberry. Viele Kollegen verwenden Produkte internationaler Firmen bei ihrer Kommunikation. Wir müssen uns an die eigene Nase fassen und überlegen, was wir eigentlich tun, um den Datenschutz derjenigen sicherzustellen, die mit uns kommunizieren.

Link kopiert

Der Datenschutz ist aber in der globalisierten und digitalisierten Welt nicht nur ein besonders hohes Gut, sondern er ist auch ein besonders gefährdetes Gut. Unsere Daten, seien es persönliche Daten oder Informationen von Unternehmen, sind durch Spionage anderer Länder gefährdet, egal, ob das nun Russland, China oder vielleicht befreundete westliche Länder sind. Ich habe an dieser Stelle vor wenigen Wochen in meiner Regierungserklärung zur Cyber-Sicherheit ausdrücklich darauf hingewiesen. Unser gemeinsames Anliegen muss es sein, den Bürger und auch unsere Wirtschaftsunternehmen vor Ausforschung zu schützen, und zwar gegenüber jedem in der Welt.

Link kopiert

Wenn Sie mich nach meinen Erkenntnissen fragen, muss ich sagen: Ich habe im Moment keine konkreten Erkenntnisse. Die Vorwürfe, die durch die Medien in den Raum gestellt werden, müssen natürlich sorgfältig betrachtet werden. Klar ist: Außerhalb des deutschen Hoheitsgebiets haben wir keinen unmittelbaren Zugriff. Wir müssen aber auch dort unser Interesse an einem ordentlichen Datenschutz wirksam verfolgen. Dazu gehört natürlich der Dialog mit unseren Partnern.

Link kopiert

Wir müssen in Gesprächen mit unseren amerikanischen Partnern die Notwendigkeit wirksamen Datenschutzes mit allem Nachdruck vertreten. Dieser Schutz unserer Daten ist Ausdruck unserer gemeinsamen Wertvorstellungen und unverzichtbare Grundlage des vertrauensvollen partnerschaftlichen Miteinanders. Die NATO ist gegründet worden, um die Freiheit der Menschen zu verteidigen. Es kann aber keine vernünftige Verteidigung der Freiheit geben, wenn Datenschutz nichts gelten sollte. Das muss man auch innerhalb der NATO unmissverständlich klarmachen.

Link kopiert

mehr als Stirnrunzeln verursacht, wenn ein Kämpfer für Freiheit und Datenschutz ausgerechnet in Russland Zuflucht sucht, meine Damen und Herren,

Link kopiert

Die Bayerische Staatsregierung steht ein für Datenschutz in unserem Land, aber sie steht auch ein für bestmöglichen Schutz gegen Mord und Terror. Dafür werden wir auch in Zukunft stehen.