Diese Tendenz erschwert beispielsweise auch die Auftragslage in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Auch für diese Personengruppe gibt es weiterhin einen großen Handlungsbedarf. Noch gestern hat Minister Laumann betont, dass die Arbeitswelt von einer echten Integration von Menschen mit Behinderung noch weit entfernt ist – und das, obwohl sich die Lage am Arbeitsmarkt zum Glück allmählich entspannt. Wir denken aber, dass das Programm „Teilhabe für alle“ dazu beitragen wird, auch die Situation der behinderten Menschen Stück für Stück zu verbessern.
Das Amt des Landesbehindertenbeauftragten soll hier, wie das Verfahren festlegt, mit dem die beauftragte Person gewählt, vorgeschlagen und ernannt wird – –. Für die Aufgaben, die dieses Amt erfordert, ist es sicherlich von Vorteil, wenn die beauftragte Person möglichst ein Mensch mit Behinderung ist. Wichtig ist, dass sie in der Wahrnehmung des Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist. Neu hinzu kommen die Aufgaben und Befugnisse. Hierbei geht es darum, für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu wirken. Die bisher getroffenen Regelungen im Einsetzungsbeschluss haben sich bewährt und werden hier übernommen. Der Landesbehindertenbeauftragte hat sich bisher in hervorragender Weise mit verschiedenen Stellungnahmen für die Belange der Behinderten eingebracht, so zu geplanten Verkehrsmaßnahmen, zu Gesetzentwürfen und zu den Rechtsgrundlagen des persönlichen Budgets. Wir als SPD begrüßen deshalb ganz besonders die Novellierung des Gesetzes, weil es die beauftragte Person stärkt, die personelle Ausstattung verbessert und eine finanzielle Ausstattung gewährleistet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Wichtigkeit dieser Konvention für uns als Menschen mit Behinderung finden wir vor allen Dingen darin, dass erstmals rechtsverbindliche und weltweit geltende Prinzipien wie der Schutz der Würde, die individuelle Selbstbestimmung, die Nichtdiskriminierung, die Teilhabe und der Respekt vor der Unterschiedlichkeit, die Chancengleichheit, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung aufgestellt wurden. Der Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Dr. Bielefeld, äußerte sich sinngemäß: Behinderung wird in
Behinderung kann jeden treffen und das jeden Tag. Dessen sollten wir uns bewusst sein, wenn wir über die Teilhabe, Chancen von Menschen mit Behinderungen am Leben in unserer Gesellschaft sprechen. Durch Unfall, Krankheit, und im Alter besonders durch Krankheit, aber auch durch Abbauprozesse kann Behinderung für jeden von uns zu einer ganz persönlichen Erfahrung werden.
Wir haben zum Beispiel einen Anstieg der Menschen mit Behinderung ab 65 Jahren in der Zeit von 1995 bis 2005 um 22 %, und wir wissen aufgrund der Demografiedebatten, dass dieser Anstieg deutlich weitergehen wird. Wir müssen bei diesen älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern einen überproportionalen Anstieg auch der Behinderung feststellen.
wird festgestellt, dass sie unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarkts mehr als drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachgehen können und damit die Leistungen der Grundsicherung für Arbeit Suchende beziehen, oder sie können nicht oder nur weniger als drei Stunden arbeiten, damit sind sie automatisch erwerbsgemindert und beziehen Leistungen nach der Grundsicherung im Alter entsprechend SGB XII. Entscheidend ist, entscheidet sich ein Mensch mit Behinderung für eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, so ist der Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII ausgeschlossen. Wenn er diesen Weg geht und nach seiner sogenannten Erprobungsphase für sich feststellt, es ist nicht der richtige Weg und er muss zurück in den Rechtsraum des SGB XII, so werden Hürden über Hürden aufgebaut. Ein Zurück zu einem Platz in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung ist so gut wie ausgeschlossen. Aufgrund der Schwierigkeiten dieser Gesetzeslage, dass ein fließender Übergang sowie ein „vorübergehendes Austesten“ der eigenen Möglichkeiten oft durch das Gesetz schon ausgeschlossen werden, muss uns zu denken geben und sollte dazu führen, dass wir gemeinsam im Thüringer Landtag eine Gesetzesinitiative auf den Weg bringen, um genau hier eine Änderung auf Bundesebene einzufordern.
Eltern wissen, wie der Zustand der Betreuung, der Unterstützung gerade für geistig Behinderte, schwerst mehrfach geistig Behinderte war, und die dankbar sind, dass der Staat und die Kassen so viel Geld in die Hand genommen haben, die Gesellschaft insgesamt, nach der politischen Wende, um hier Abhilfe zu schaffen, um Teilhabe am Leben und vor allen Dingen Förderung zu schaffen. Die Lebenshilfe mit ihren 11 Lebenshilfeorganisationen hier in Thüringen hat 20 Werkstätten. In allen Thüringer Werkstätten sind über 8.570 Beschäftigte und ich unterscheide nicht zwischen Beschäftigten mit Handicap und Beschäftigten ohne Handicap. Sie sind gemeinsam dort beschäftigt, die einen fördern und fordern und die anderen arbeiten gemeinsam an nützlichen Projekten, die dann auch verkauft werden. Ich glaube, das ist den Mitarbeitern auch mit Handicap und Behinderung sehr, sehr wichtig, dass sie dienlich sind, dass sie nützlich sind, sich einbringen können mit ihrer Arbeit in die Gesellschaft und dass sie genauso wie alle anderen ein monatliches Entgelt bekommen - Frau Kollegin Künast hat ja auf die Spezifik des Entgelts hingewiesen -, dass sie Urlaub, Mutterschutz haben, und wir freuen uns, wenn eine junge Kollegin dort in Mutterschutz geht, die ganze Werkstatt, wie sich die anderen Mitarbeiter freuen, wenn jemand einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt gefunden hat. Herr Kollege Nothnagel, man bekommt nicht so einfach einen Platz in der Werkstatt, das wird sorgfältig geprüft, die Behinderung beurteilt. Es gibt eine Aufnahmepflicht der Werkstatt, die kann nicht nach Belieben auswählen, das wissen Sie ganz genau. Es ist aber in der öffentlichen Diskussion der Eindruck entstanden, dass man beliebig aufnehmen könnte, die Leistungsstarken in den Vordergrund, damit man „just in time“ - haben Sie auch genannt - die Arbeit in der Werkstatt organisieren kann.
Damit auch das klar ist: Wir haben auch kein Problem mit dem, was wir mit Ihnen zusammen gut finden, etwa MEKA. Da nölen wir nicht herum. Aber bitte seien Sie vorsichtig mit den Badenern. Ich weiß nicht, ob diese die Steine so weit schmeißen können, wie Sie vorhin gesagt haben. Die elsässischen Landwirte sagen uns: Ihr kriegt unser Heizöl, wenn wir dafür MEKA kriegen. Wenn wir uns mit anderen Ländern vergleichen, müssen wir die ganze Zuschusspalette nehmen und nicht nur einen Teil. Da sind Sie nicht fair. Wenn Sie mal mit agrarischem Biodiesel fahren wollen, dann tausche ich einmal meinen Audi mit Ihrem Fahrzeug. Dann fahren Sie einmal 14 Tage mit Biodiesel. Da werden Sie sehen, dass es keinerlei Behinderung gibt. Die Behinderung ist bei Ihnen im Kopf, weil Sie es nicht wollen. Das hat jetzt nichts mit Ihrem Kopf zu tun.
Testfeld benutzt, wie weit kann ich gehen, wenn ich Sozialleistungen streiche? Sie haben erst einmal das Blindengeld generell gestrichen. Jetzt führen Sie es wieder ein. Warum haben Sie das denn überhaupt gemacht? Dann hätten wir gleich über einen neuen Entwurf eines Blindengeldgesetzes diskutierten können. Nein, Sie haben es im Rahmen der Haushaltsdebatte erst einmal gestrichen. Wir testen mal, wie die Reaktionen unter den Betroffenen sein werden. Die Reaktion war Protest, Herr Minister. Die Reaktion war ein angekündigtes Volksbegehren. Das wäre das zweite Volksbegehren gegen die Landesregierung gewesen. Ich behaupte ganz einfach, zwei Volksbegehren kann sich die Landesregierung, selbst diese Landesregierung, nicht leisten. Also mussten wir einmal sehen als Landesregierung, wie können wir jetzt aus diesem Teufelskreis herauskommen. Die Zahlen, die Sie genannt haben, die wollen wir erst einmal überprüfen. Herr Minister, die Opposition hat Ihnen die Zahlen in der Debatte zur Streichung des Blindengeldes schon angekündigt. Warum ging denn die Blindenhilfe zurück, Herr Minister? Die Blindenhilfe ging zurück, weil es ein Almosen war, weil ich als Betroffener Almosen erbetteln musste, indem ich auch meine finanzielle Situation vollkommen offenlegen musste und sollte. Davor haben sich viele Betroffene gescheut und haben sich einfach teilweise geschämt und wollten diese Erniedrigung nicht erdulden und haben kein Blindengeld beantragt. Das ist doch Tatsache, genauso wie es Tatsache sein wird, Herr Minister, dass mit der jetzigen Regelung, falls sie so kommt, die Blindenhilfe wieder ansteigen wird, nämlich durch diesen niedrigen Betrag des Blindengelds werden wieder mehr Betroffene zusätzlich Blindenhilfe beantragen müssen, weil nämlich dieser Betrag nicht ausreichen wird, um ihre Nachteile auszugleichen. Herr Minister, Sie können es nicht leugnen, es geht hier nur um Einsparen, es geht hier um Geld. Dann muss ich Ihnen auch die Frage stellen, für mich unverständlich: Warum werden auch in der neuen Regelung diese Unterschiede gemacht, Betroffene bis zu 27 Jahren, ältere Betroffene bekommen weniger Geld? Lassen dann die Nachteilsausgleiche nach oder dergleichen? Für mich ist eine Behinderung mit 27 Jahren genauso eine Behinderung wie mit 38 Jahren oder älter. Warum setzen wir das dann nicht für alle gleich? Die Frage konnten Sie an dieser Stelle auch nicht beantworten.
Es ist auch eine Grundposition, die wir bei allem Lob und Stolz auf das bisher Erreichte anmahnen, dass wir es mehr als bisher schaffen müssen, Integration nicht in einem Sonderbereich stattfinden zu lassen, der von Trägerlandschaft und staatlichem Handeln geprägt wird. Wir müssen den Sprung schaffen, wenn wir zukunftsgerichtete Politik in diesem Bereich anstreben, für ganz normale Firmen, für Mittelständler, für Industrie, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung attraktiv zu machen. Denn diese Menschen haben neben ihrer Behinderung oft außergewöhnliche Qualitäten, die es zu nutzen gilt.
Wenn wir diese UN-Konvention in nationales Recht umwandeln wollen - und das, denke ich, ist von uns gefordert -, dann werden wir sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene rechtlich noch einiges zu erledigen haben. Denn worum geht es in der Konvention? Es ist das erste UN-Dokument, das Behinderung nicht aus medizinischer, sozialer Sicht betrachtet, sondern stattdessen die Sicherstellung der Menschenrechte in den Vordergrund stellt. Dabei geht es um die Wahrung der Würde, um individuelle Autonomie einschließlich der Freiheit, eigene Entscheidungen zu treffen. Es geht um die Unabhängigkeit der Person. Es geht um Nichtdiskriminierung. Es geht um die volle und wirksame Teilhabe und Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen als gleichberechtigte Bürger der Gesellschaft. Es geht um Respekt vor der Unterschiedlichkeit und Akzeptanz von Behinderung als Teil der menschlichen Vielfältigkeit und um Chancengleichheit, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung von Mann und Frau. Dann finde ich das schon ein kleines bisschen traurig, Herr Panse, wenn Sie sich hier hinstellen und sagen, das ist nicht richtig formuliert und da fehlt was, aber inhaltlich gar nichts dazu sagen.
verändern und darauf vorbereiten, dass sie mit Menschen mit Behinderung anders umzugehen hat. Wir finden in der Zwischenzeit im Verhältnis zu dem, was wir vor Jahrzehnten vorgefunden haben, eine große Veränderung. Wir wissen, dass wir in Rheinland-Pfalz erfreulicherweise kein Problem haben, wenn Menschen mit Behinderung zum Beispiel in Gemeinden zuziehen. Wir haben kein Problem mit Diskriminierung an Schulen. Wir haben kein Problem mit der Diskriminierung in der Gesellschaft. Wir werden auch im Sinne des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes, das jetzt gilt, mehr als je zuvor darauf achten, dass wir die alltäglichen Situationen verändern können.
Festgelegt ist auch, dass die Leistungsform des persönlichen Budgets allen behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen offen steht, und zwar unabhängig von Art und Schwere der Behinderung und unabhängig von der Art der benötigten Leistungen.
Folgende Grundsätze werden verfolgt: Erster Grundsatz: Schutz gewährleisten und Selbstbestimmung stärken. Der Schutz von Menschen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung ist seit Langem eine sozialstaatliche Aufgabe, und sie muss es auch bleiben. Dennoch darf dieser Schutz nicht Abhängigkeit, Einschränkung oder möglicherweise Bevormundung bedeuten. Auch Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung haben ein Anrecht darauf, möglichst selbstbestimmt und unabhängig leben zu können. Deshalb ist es nur folgerichtig, wenn als erstes Ziel des Gesetzes Vorschriften zur Stärkung von Belangen des Verbraucherschutzes festgeschrieben werden. Wenn zum Beispiel vorge
Was schlagen wir vor? - Der Perspektivenwechsel des Gesetzes muss sich einprägsam im Titel wiederfinden. Die Verbände haben uns darauf aufmerksam gemacht, dass das mit dem von der Koalition vorgeschlagenen Text nicht unbedingt der Fall ist. Deswegen nehmen wir den Vorschlag auf und sagen: Zielgruppe des Gesetzes sind nicht nur Menschen, die einen Pflegbedarf haben - von diesen war hier heute viel die Rede -, sondern ebenso Menschen, die mit einer Behinderung leben. Damit sich beide Zielgruppen gleichermaßen angesprochen fühlen, stellen wir ganz bewusst die Menschen mit Behinderung nach vorn und geben dem Gesetz den Kurztitel „Teilhabe und Pflegegesetz“ oder noch kürzer „Teilhabegesetz“.
Ich komme zum Berichtsantrag der FDP. Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist in verschiedenen Gesetzen ausdrücklich gefordert. Sie wird zunehmend auch im öffentlichen Raum umgesetzt. Trotzdem gibt es nach wie vor eine ganze Reihe von Bereichen, in denen Menschen mit Behinderung nicht ohne fremde Hilfe zum Beispiel öffentliche Transportmittel nutzen oder Gebäude betreten können. Ein Beispiel besonderer Art ist der Flensburger Bahnhof, der Menschen mit Einschränkungen unterschiedlichster Art zum Spießroutenlauf zwingt, wenn sie einen Zug besteigen wollen.
Ziel dieser Klage ist die Anerkennung eines Grades der Behinderung von 50 % rückwirkend zum 15. November 2000 - ich werde im Einzelnen noch darauf zurückkommen, warum er das will -, nachdem ihm mit Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Osnabrück vom 27. Juni 2005 - zugestellt am 5. Juli 2005 - bereits ein Grad der Behinderung von 70 % rückwirkend auf den Monat Juli 2003 anerkannt worden ist.
platz zu verlieren und von heute auf morgen aus seinem beruflichen Leben gerissen zu werden. Besonders schwierig ist es, einen beruflichen Wiedereinstieg zu finden, wenn als Folge eine lebenslange Behinderung zurückbleibt, bzw. als Mensch mit einer angeborenen schweren Behinderung überhaupt einen Einstieg ins Berufsleben zu finden. Insofern sollte es eine selbstverständliche sozialpolitische Aufgabe sein, die Eingliederung behinderter Menschen ins Arbeits- und Berufsleben zu fördern, sofern dies im Einzelfall möglich ist.
Meine Damen und Herren, Menschen mit Behinderung haben besondere Kompetenzen. Sie haben lernen müssen, mit ihrer Behinderung umzugehen und auch damit, wie ihre Umgebung mit ihnen umgeht. Daraus haben sie meist eine hohe soziale und sehr oft auch eine hohe fachliche Kompetenz erwerben können. Arbeitgeber wären schlecht beraten, diese Kompetenzen nicht zu nutzen.
Menschen mit Behinderungen sind Teil der Gesellschaft und leben mitten in ihr. Deshalb gehört es dazu, dass jegliche baulichen, kommunikativen und kognitiven Barrieren abgebaut werden und dass die Betroffenen selbst für ihre Belange eintreten können. Nach einer Statistik des Landesamtes für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg lebten mit Stichtag 31.12.2009 399 388 Menschen in Brandenburg, die als behindert oder schwerbehindert gelten, also einen Grad der Behinderung ab 30 aufweisen. 286 347 Menschen waren als schwerbehindert anerkannt, hatten also einen Grad der Behinderung ab 50. Diese Zahlen zeigen eindeutig, dass wir von keiner kleinen Gruppe von Betroffenen sprechen.
Aus meiner Sicht sind weitere Initiativen im Vorfeld und auch auf unserer nächsten Gesundheitsministerkonferenz notwendig, um bestehende Regelungslücken - die gibt es ganz offensichtlich - im Sozialrecht des Bundes schließen zu helfen. Gleichwohl müssen wir im Interesse der Menschen mit Behinderung beginnen, die Zugangshürden in der ambulanten medizinischen Versorgung abzubauen. Ich will hier unterstreichen: Es geht nicht nur um die Menschen mit Behinderung - um die geht es vordringlich -, sondern es geht auch um junge Menschen, Eltern, Frauen und Männer mit Kleinstkindern, mit Kinderwagen, und um ältere Menschen, die besondere Probleme haben, die Zugangshürden zu überwinden.
Das Amt eines Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt und damit gestärkt. Für einen Landesbeirat für Menschen mit Behinderung oder vergleichbare Gremien als Teilhabeforen in den Landkreisen und kreisfreien Städten wird eine verbindliche Rechtsgrundlage geschaffen.
Wir bauen die Rechte des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung deutlich aus. Eine Überprüfung, die bereits 2010 stattfinden soll, stößt auch bei den Menschen mit Behinderung und bei den Verbänden ausdrücklich auf Zuspruch. Das ist gut so.
Politik für Menschen mit Behinderung ist uns sehr wichtig. Deshalb sind wir sehr froh darüber, dass wir hier einen weiteren Baustein anfügen können. Ich freue mich über dieses Gesetz. Ich freue mich für alle Menschen mit Behinderung. Mit diesem Gesetz machen wir unsere Gesellschaft heute ein Stück behindertengerechter, und das ist gut so. Vielen Dank.
Ich möchte noch ein Weiteres sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Ich bin froh darüber, dass wir den Gesetzentwurf heute verabschieden. Dies ist aber nur ein wesentlicher Baustein auf dem Weg hin zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben. Viel, viel wichtiger ist meines Erachtens aber, wie wir uns aktiv zu behinderten Menschen stellen, was wir aktiv tun, damit Menschen mit Behinderung gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Wir haben in den letzten Jahren eine ganze Menge in dieser Hinsicht getan. Ich erinnere nur einmal an das Modellvorhaben zum Persönlichen Budget. Das Persönliche Budget ist etwas, was Menschen mit Behinderung zu wesentlich mehr Selbstständigkeit verhilft, wiederum zu verbesserten Wahlmöglichkeiten führt und von behinderten Menschen gern angenommen wird.
Und das sind viertens Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, öffentliche Veranstaltungen zu besuchen, meistens oder oft gar nicht zu besuchen. Dazu ist ein Grad der Behinderung von 80.
Hier könnte man nun sagen, im Gesetzentwurf ist es ganz genau aufgeschrieben worden, dass für Menschen, die finanziell schwach sind, Sonderregelungen geschaffen werden. Tut mir leid, meine Damen und Herren, Nachteilsausgleich und finanzieller Ausgleich haben nichts und gar nichts miteinander zu tun. Nachteilsausgleich bedeutet immer, dass eine Behinderung, eine chronische Erkrankung oder beides im Zusammenhang nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilhaben lassen, nicht uneingeschränkt an Kommunikation teilhaben lassen und, und, und. Es wird also eine Behinderung als Handicap anerkannt und als Nachteilsausgleich, wenn man sich die Kommunikationsformen zur Erreichung von Wissen, von Informationen nicht aussuchen kann.
Es hat also nichts damit zu tun, dass irgendwelche Einkommen ausgeglichen werden. Der Nachteilsausgleich ist – Sie haben das alles schon mal von mir gehört im Zusammenhang mit Landesblindengeld – nach der Behinderung orientiert, nach dem Grad der Behinderung, nach der Einschränkung, nach dem Handicap, egal, wie Sie das bezeichnen wollen, und nicht nach dem Einkommen. Außerdem steht im Entwurf noch drin, dass man daran denkt, Menschen, die leistungsschwach sind, in einer Art und Weise dadurch ihre Gebühren auszugleichen. Es geht nicht um Leistungsschwäche, es geht nach wie vor um den Nachteilsausgleich.
Kein Mensch wird dazu aufgefordert, in Vorkasse zu gehen, wenn er irgendeine Leistung beanspruchen will, die es noch gar nicht gibt. Der Deutsche Behindertenbeirat, die Bundesarbeitsgemeinschaft für die Menschen mit Behinderung, Landes- und Bundesverbände haben sich ganz eindeutig gegen diesen 15. Änderungsstaatsvertrag ausgesprochen, dahin gehend, dass von Menschen mit Behinderung Gebühren verlangt werden. Sie machen auch auf den Nachteilsausgleich aufmerksam.
Die Ergebnisse der Schulversuche, meine Damen und Herren, waren allesamt positiv. Die Gegner der Schulversuche, die es, auch hier in diesem Haus, am Anfang durchaus noch gab, konnten nicht mehr länger behaupten, dass eine Integration, eine gemeinsame Unterrichtung von Kindern mit und Kindern ohne Behinderung nicht möglich wäre, dass Kinder mit Behinderung Opfer wären. Das Gegenteil ist der Fall.
Es war eindeutig so, dass alle – sowohl Kinder mit Behinderung als auch Kinder ohne Behinderung – im kognitiven Bereich enorm zugelegt haben. Geistig behinderte Kinder beispielsweise konnten plötzlich lesen, obwohl man ihnen dies vorher gar nicht zugetraut hat.