Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition! Wir haben in der letzten Sitzung des Finanzausschusses lang und breit über die Notwendigkeit zusätzlicher Stellen für den Landesbeauftragten für den Datenschutz diskutiert. Sie erinnern sich sicherlich daran. Die einen wollten, dass gar keine neuen Stellen eingerichtet werden. Die anderen wollten, dass nur beschränkt neue Stellen eingerichtet werden, und das, obwohl sich per Gesetz in erheblichem Umfang neue Aufgaben für den Landesdatenschutzbeauftragten ergeben. Diese Aufgaben hat er sich nicht ins Haus geholt und nicht gewollt, sondern er hat sie von uns übergeholfen bekommen.
Gleichzeitig ergeben sich neue Rechtsfragen, vor allem in den Bereichen Arbeitsrecht, Datensicherheit, Datenschutz, Urhe berrecht, Vertragsrecht, die auch durch uns beantwortet werden müssen. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
In der 18. Plenarsitzung wurde vonseiten der SPD betont, dass der Datenschutz nur auf europäischer Ebene zu lösen sei. Wir haben nun die Datenschutzgrundverordnung, aber wie wird sie in deutsches Recht umgesetzt? Macht sich die Landesregierung hierzu bereits Gedanken?
sind sorgfältig auszuwählen, da die ordnungsgemäße Durchführung der Erhebungen auch von dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Person des Beauftragten abhängt. Sie werden durch das Landesamt für Statistik geschult, insbesondere auf das Statistikgeheimnis und den Datenschutz schriftlich verpflichtet.
Zusammenfassend ist zu sagen: Auch in der hier zur Rede stehenden registergestützten Form der Volkszählung ist die begründete Notwendigkeit des Eingriffs in das Grundrecht auf die informationelle Selbstbestimmung nicht ausreichend dargelegt und Datenschutz und verfassungsrechtliche Grenzen des Eingriffs nicht im notwendigen Maß berücksichtigt.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Renner, ich teile Ihre Sorgen um den Datenschutz der Bevölkerung, aber nicht generell und auch nicht in Bezug auf den Zensus. Es ist durchaus gängige Praxis, dass man solche wichtigen Daten erhebt, um daraus - wir haben es bereits vom Innenminister gehört - Rückschlüsse auf weitere sehr wichtige Maßnahmen zu treffen und diese Rückschlüsse können Steuermechanismen sein, die z.B. auch sehr wichtig für die kommunale Seite sind. Das muss man dann alles erst einmal auswerten und das muss nicht immer unbedingt negativ sein.
Ich teile aber Ihre Sorge um den Datenmissbrauch, selbstverständlich. Ich unterstelle aber dem Gesetzgeber nicht grundsätzlich, dass er nicht selbst in höchstem Maße auf diesen Datenschutz achtet. Ich werde darauf gleich noch einmal eingehen. Ich denke aber, Sie haben bei dieser ganzen Geschichte - und das ist durchaus legitim - auch z.B. noch Herrn Schäuble im Kopf, der eine gewisse Sammelwut entwickelt hat. Herr Recknagel hat sich schon zu dieser berühmten Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen - dankenswerterweise.
Der Zweite Abschnitt des Gesetzes befasst sich insbesondere mit den örtlichen Erhebungsstellen. Die kreisfreien Städte und Landkreise werden verpflichtet, jeweils eine örtliche Erhebungsstelle einzurichten. Diese Erhebungsstellen haben die Aufgabe, die Daten zu erheben und die Vertraulichkeit und Integrität der Daten zu garantieren. Dazu regelt das Gesetz unter anderem, dass die Erhebungsstellen räumlich und organisatorisch getrennt sein müssen von anderen Verwaltungsbereichen, und die Erhebungsstellen vor dem Zutritt Unbefugter geschützt werden müssen. Dem Datenschutz wird damit ein hoher Stellenwert eingeräumt, so wie ihn das Verfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil gefordert hat, um das Recht der Bürger auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten.
Herr Recknagel, Sie haben gesagt, Ihnen ist das Ganze schlichtweg zu teuer, Sie haben die Haushaltsansätze genommen, sich die Gesamtkosten des Gesetzes mal angesehen, ich gehe davon aus, dass gerade hoher Datenschutz - das ist ja letzten Endes auch das, was Frau Renner hier versucht hat anzusprechen - auch Geld kostet. Das ist durchaus sinnvolles Geld, wenn man weiß, dass diese Daten in einer äußerst gesicherten Atmosphäre nicht nur gesammelt und aufbewahrt, sondern auch weitergeleitet werden müssen. Deswegen kann ich mir vorstellen, ist so ein Aufwuchs an Mitteln unbedingt erforderlich, damit nicht das passiert, was Sie angesprochen haben, wie z.B. mit dieser Vorratsdatenspeicherung. Es wären, wenn wir bei der Regelung geblieben wären, die eigentlich vorgesehen war - bei den Erhebungsstelleneinrichtungen in den Kommunen, die über 10.000 Einwohner haben -, insgesamt 50 Städte gewesen, die das betrifft. Beim vorgelegten Gesetzentwurf sind es nur noch die kreisfreien Städte und die Landkreise, dort werden Erhebungsstellen eingerichtet. Statt 50 werden nur noch 23 Erhebungsstellen eingerichtet und das ist wirklich sehr zu begrüßen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Problematik dieses Gesetzes, die Problematik Datenschutz, die Frage, wie viel Wissen soll der Staat über uns Bürger haben im Allgemeinen und Speziellen, ist hier von allen Rednerinnen und Rednern schon hinreichend diskutiert worden und von der FDP noch dazu auch die Frage, wer bezahlt es.
Ich mache es ganz kurz, Frau Präsidentin. In der Tat, Frau Renner, das Volkszählungsurteil von 1983 war ein zivilisatorischer Quantensprung, hat uns ein neues Grundrecht beschert und ist, glaube ich, Ausweis der Leistungsfähigkeit unserer Verfassungsordnung, die sich auf diese Weise modernisiert hat, wie sie es Tag für Tag tut. Alle Gesetze, die wir machen, sind letzten Endes Gesetze, die das Gemeinwohl konkretisieren und in die Rechte der Bürger eingreifen, jedenfalls fast alle. Insofern kann man auch fast kein vernünftiges Gesetz im Bereich der Statistik und der Datenerhebung machen, ohne in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einzugreifen. Die Frage ist nur, wie intensiv ist dieser Eingriff. Hier hat sich seit 1983 doch einiges verändert. Zum Beispiel hat das Bundesverfassungsgericht damals den Datenschutzbeauftragten als organisatorische Vorkehrung gefordert. Diesen Datenschutzbeauftragten haben wir heute. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung im 65. Band, Seite 1 ff. auch die Trennung der Erhebungsstellen von der normalen Verwaltung gefordert. Dass unser Ausführungsgesetz das vorsieht, ist eine datenschutzrechtliche, verfassungsrechtlich im Sinne des Übermaßverbotes geforderte Vorkehrung, die eigentlich ihrem Anliegen gerecht wird und insofern keine Kritik verdient oder - um es platter zu sagen - you can’t have the cake and eat it. Wenn Sie den Datenschutz wollen, müssen Sie die notwendigen Implikationen auch hinnehmen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, am 28. Januar 2004 wurde in diesem Raum in Erster Lesung der Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes behandelt. In der Debatte führte der damalige CDUAbgeordnete Thomas unter anderem aus: „Der“ – ich zitiere – „in Deutschland praktizierte Datenschutz“ sei aus seiner Sicht „eher eine Bedrohung für viele rechtstreue Bürger“. Zitatende. Das Protokoll vermerkt an dieser Stelle, ich zitiere: „(Beifall Lorenz Caffier, CDU)“.
Im Rahmen der Anhörungen und Beratungen werden unter anderem die Fragen zu klären sein, ob beamtenrechtliche Grundsätze derartige Eingriffe in das Wahlrecht legitimieren, welche Missbrauchsmöglichkeiten denkbar sind, wie diese ausgeschlossen werden können und wie ein derartiges Verfahren rechtssicher und transparent auszugestalten wäre, um auch dem Datenschutz zu entsprechen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen diesen Antrag vorgelegt, weil wir am 7. April dieses Jahres eine Anhörung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag durchgeführt hatten, an der auch Bettina Gayk, die Sprecherin des Landesdatenschutzbeauftragten, anwesend war und sich äußerte. Frau Gayk hat in der Anhörung circa neun Minuten lang Stellung genommen und in dieser kurzen Zeit zweimal darauf hingewiesen, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz des Landes Nordrhein-Westfalen verfassungsrechtliche Bedenken sehe.
Da wir aber mit der FDP-Fraktion die Überzeugung teilen, dass Datenschutz oberste Priorität genießt, wird sich die CDU-Fraktion dafür einsetzen, dass nach Inkrafttreten des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrages eine zügige Evaluierung in diesem Punkt erfolgt. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Arbeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit ist wichtig. Im Zuge der Debatte um die
Sie wissen sicherlich auch, Herr Michalowksy – auch wenn Sie sich gerade in einem angeregten Gespräch befinden –, dass beim 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag das Thema „Datenschutz“ ein ganz wichtiges Thema in den Verhandlungen war, um das bis zuletzt gerungen wurde. Es mag sein, dass möglicherweise noch Luft nach oben gewesen wäre.
Zweiter Punkt: Sie kritisieren das beim neuen System vorgesehene Zurückgreifen auf Adresskarteien, also auch auf kommerzielle Anbieter. Das ist ein schwieriges Thema. Dieses Thema können wir aber nicht beim Rundfunkbeitragsstaatsvertrag allein abräumen. Ich empfehle Ihnen daher, sich einmal eingehend mit den Stellungnahmen der Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aus den letzten Jahren zu beschäftigen. Darin stecken viele Informationen zu diesem Thema.
Es ist völlig in Ordnung, wenn Sie nach einer eingehenden Prüfung zu dem Ergebnis kommen, dass das vorliegende Ergebnis für Sie nicht zustimmungsfähig ist. Mit dem, was Sie hier veranstalten, werden Sie, wie ich finde, aber weder dem Thema „Rundfunkfinanzierung“ noch dem Thema „Datenschutz“ noch der Arbeit des Landesdatenschutzbeauftragten gerecht. Deswegen werden wir diesen Antrag ablehnen.
Jetzt reden wir aber über den Datenschutz hier in Nordrhein-Westfalen. Herr Kollege, im letzten Jahr haben Sie sich bei der Debatte über den Jugendmedienschutzstaatsvertrag auch sehr bemerkenswert eingelassen – entgegen allen Erwartungen nach der Beschlusslage Ihrer Partei, in der Sie längst Dinge abgeräumt hatten. Das können wir aber an anderer Stelle vertiefen.
Wir haben diese Warnungen aufgenommen. Weil wir die warnenden Hinweise ernst nehmen, erwarten wir, dass vor der Abstimmung dieses Landtags über den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag noch die offenen Fragen geklärt werden, die beim Datenschutz ausweislich der Stellungnahme des LDI bestehen.
Meine Damen und Herren, bei dem, was SPD und Grüne an Sonntagsreden zum Datenschutz in ihrem Koalitionsvertrag stehen haben, müssen Sie diesen Anspruch für sich selber auch haben. Die Anforderungen, die der LDI hier formuliert, müssen auch für Sie handlungsleitend sein. Daher sind die offenen Fragen entsprechend zu prüfen.
Die Antragsteller fürchten um den Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Ich will deshalb deutlich machen, dass der Systemwechsel gerade auch zu Verbesserungen beim Datenschutz führen wird. Das haben auch schon Kollegen vor mir sehr eindrucksvoll ausgeführt.
desbeauftragten für den Datenschutz, Dr. Hans Peter Bull, das Ihnen allen vorliegt, detailliert nachlesen. Warum hier immer noch Ängste über eine „Supermeldebehörde“ geschürt werden, ist für mich unverständlich und unbegründet.
Ich weiß, dass die informationelle Selbstbestimmung ein hohes Gut ist. Aber wer Terror sät und Mord betreibt, der hat für mich auch das Recht auf Datenschutz verwirkt. Das ist sehr dünnes Eis, auf dem wir uns bewegen, das ist mir klar.
35. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 8. März 2013
Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.
Wer dieser Überweisung des 35. Jahresberichtes der Landesbeauftragten für Datenschutz mit der Drucksachen-Nummer 18/805 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.
Der Datenschutzbericht umfasst regelmäßig 120 bis 140 Seiten, wodurch eine Vielzahl der Beschäftigten einzig mit der Erstellung dieses Berichts beschäftigt sind und für die eigentliche Kernaufgabe, den Datenschutz, zu wenig Zeit haben.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Zimmermann hat der Verlängerung des Berichtszeitraums auf zwei Jahre folgerichtig zugestimmt,