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11 Datenschutz und Datensicherheit verbes

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Das schwierige Thema Datenschutz ist angesprochen worden, auch von Herrn Tuncel. Wir hatten vor drei Jahren eine Debatte über einen Fall, in dem unglücklicherweise Daten einer Familie aus einem Bremer Labor bei der Bremer Presse gelandet sind; auf welchem Wege auch immer. Die Mutter hatte geklagt, dass ihre Persönlichkeitsrechte verletzt worden seien. Das war damals ein Grund dafür, dass wir gesagt haben: Wir beauftragen die Charité, wir teilen das nicht auf zwischen München, Bremen oder Berlin – dort gibt es die drei Institute, die das können –, sondern wir haben großes Vertrauen in die Arbeit der Charité.

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Besonders hervorheben möchte ich Stellungnahme des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz. Danach ist das Gesetz mit so gut wie keinen Grundrechtseingriffen verbunden und das Niveau der Datensicherheit bei der Erfassung und Auswertung entspricht der Sensibilität der verarbeiteten Daten. Auch ein möglicher Verstoß gegen die Rechtsgrundsätze aus dem Volkszählungsurteil vom 15. Dezember 1983 wurde geprüft und dabei verneint. Von den kommunalen Spitzenverbänden wurden Bedenken hinsichtlich der Ausgestaltung des Mehrbelastungsausgleichs und gegen die Höhe der entstehenden Kosten vorgebraucht. Die Kritik wurde von den Fraktionen der SPD und der CDU zum Teil aufgegriffen und in einem Änderungsantrag umgesetzt. Danach soll die Zeit, in der die Kommunen die Erhebungsstellen aufrechterhalten müssen, um vier Monate verkürzt werden. Der entsprechende Änderungsantrag mit der Vorlagennummer 5/415 wurde vom Ausschuss dann mehrheitlich beschlossen. Ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, mit dem die Beteiligung Thüringens an der Durchführung des Zensus 2011 generell verhindert werden soll, wurde von der Mehrheit der Ausschussmitglieder abgelehnt.

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Gäste, Datenschutz ist ein wichtiges Grundrecht, ein Grundrecht, das an Bedeutung gewinnt. Sicherlich nicht so gewichtig, wie die Forderung nach Weltfrieden, aber in einer Informationsgesellschaft dennoch ein stetig an Bedeutung steigendes Grundrecht. Die Anhörung, von der Herr Kollege Hey gerade eben schon berichtete, hat zwei Aspekte im Wesentlichen hervorgebracht, die ich hier

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Wir haben dazu einen Änderungsantrag gestellt, den ich bitte, mit anzunehmen, weil wir das Gesetz damit um einiges deutlicher, klarer, präziser und im Datenschutz weitergehender gestalten können.

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Datenschutz hat als Einziger in seiner Stellungnahme sich positiv zu dem Ausführungsgesetz geäußert. Alle anderen Stellungnahmen haben datenschutzrechtliche und verfassungsrechtliche Kritik geäußert. Daher bleiben wir bei unserem Ergebnis: Der Zensus 2011 stellt einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung dar

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und verletzt den Datenschutz.

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Der Gesetzentwurf wurde intensiv mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz beraten, dessen Vorschläge Eingang in den Gesetzestext gefunden haben.

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Herr Abgeordneter Hauboldt, wir regeln hier das Rechtsverhältnis zwischen dem Freistaat Thüringen und seinen Bürgern, die bei der Durchführung des Zensus beteiligt werden. Welche privatrechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern auf der Basis welcher Mietverträge im Einzelnen bestehen, kann ich hier, ohne die Akten studiert zu haben, nicht im Einzelnen beurteilen. Ich bin auch kein Spezialist für das Mietrecht, so dass man dort im Einzelnen nachschauen müsste. Ich nehme an, dass der Mieterbund die betroffenen Mieter hinreichend beraten wird. Der Gesetzentwurf wurde hinreichend beraten und trägt einem effektiven Datenschutz Rechnung. Ich freue mich, dass die Zusammenarbeit so intensiv gewesen ist.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sagte es zum Anfang: Datenschutz ist eine mühselige Angelegenheit und sie ist allerdings alternativlos auch in der Mühseligkeit. Herr Minister, vielleicht zwei Aspekte zu dem von Ihnen gerade Gesagten. Sie haben dargestellt, dass sich der von uns geforderte Verweis auf das Thüringer Datenschutzgesetz erübrigen

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Zudem ist im Mai endlich die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Sie ist eine bedeutsame Weiterentwicklung

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aktuellen Vorfälle beim Finanzamt Freiburg sicher, dass die Finanzämter im Land bei der Beauftragung eines Postdienstleisters nicht nur auf die Kostenfrage abstellen, sondern auch auf die Zuverlässigkeit bei der Zustellung von Post, bei der der Datenschutz und das Steuergeheimnis für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in jedem Fall gewährleistet sein müssen?

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(Abg. Thomas Oelmayer GRÜNE: Das unterliegt aber dem Datenschutz, Herr Kollege!)

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Einen weiteren Punkt haben wir bisher noch nicht angesprochen: Was ist mit dem Datenschutz? Wo laufen die Daten zusammen, und wie werden sie geschützt? Hierzu fehlt es in Ihrem Gesetzentwurf an Ausführungen. Die Bewegungsmeldungen, die für solche Personen erstellt werden können, lassen viele Rückschlüsse zu. Das muss nicht unbedingt im Sinne des Strafvollzugs sein.

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2. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass die erhobenen Daten einer behördlichen Zweit- oder Drittverwertung zugeführt werden. Hierzu führt der Landesbeauftragte für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern aus - ich zitiere: „Trotz der im Gesetzentwurf vorgeschriebenen räumlichen und organisatorischen Trennung der Erhebungsstellen sehe ich daher erhebliche datenschutzrechtliche Risiken, weil von niemandem ernsthaft geprüft werden wird, ob im konkreten Einzelfall tatsächlich keine personenbezogenen Daten aus dem Bereich der Statistik in andere Verwaltungsstellen zurückfließen. Zudem ist ausdrücklich vorgesehen, dass die Gemeinden auf die erhobenen Daten einschließlich der Hilfsmerkmale Straße und Hausnummer auf Ersuchen zugreifen können.“

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Ein zweiter Themenbereich ist der Datenschutz. Ja, Fragen des Datenschutzes sind wichtig. Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder haben immer wieder den Finger in die Wunde gelegt und deutliche Worte gefunden, wenn es darum ging, das Recht der informellen Selbstbestimmung zu wahren. Als unabhängige Instanzen werden sie dort gehört und übernehmen eine wichtige Funktion auch im Rahmen der Gesetzgebung. Im letzten Plenum wurde das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1983 angesprochen. Die Debatte um das Zensusgesetz und seine Durchführung wurden von einer eingehenden Reflektion dieses Urteilstextes begleitet und das zuerst auf bundesdeutscher Ebene, dann aber auch hier in Thüringen. Bereits auf Bundesebene sind Fragen etwa der Repersonalisierung und der Anonymisierung oder auch der Trennung von Erhebungsstelle und Verwaltung eingehend diskutiert worden. Im Ergebnis wurde im vorliegenden Gesetzentwurf versucht, die Eingriffe in Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger zu minimieren. Gleichzeitig ist die Grundlage für eine solide Datenbasis durch eine fundierte Methode der Erhebung gesichert. Die Kommunen sind bei der Durchführung ein wichtiger Partner.

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Die Anhörung des Gesetzentwurfs im Innenausschuss bestätigt, dass die möglichen und notwendigen Vorkehrungen getroffen worden sind, um den erforderlichen Datenschutz zu gewährleisten. Darauf haben die Bürger einen Anspruch, nicht zuletzt deshalb, weil sie mitarbeiten müssen bei der Durchführung des Zensus. Der Zensus kann auch nur gelingen, wenn alle Betroffenen sich ihrer Mitwirkungspflicht nicht versagen, und deswegen gibt es Vorschriften, die zur Not die Anwendung von Verwaltungszwang sicherstellen. Das Thüringer Innenministerium und das Thüringer Landesamt für Statistik werden im Vorfeld aktiv die Öffentlichkeit über die Notwendigkeit des Zensus, seine Vorteile für Thüringen und den Ablauf des Verfahrens informieren und

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Probleme in Abstimmung mit dem Bund und den anderen Ländern zu klären. So wurden z.B. in den Bund-Länder-Koordinierungsrunden Regelungen zu Zuständigkeitsproblemen, zum Datenschutz, zur Einkommensberechnung, zu Auschließungsgründen, zur statistischen Erfassung und vieles mehr einer einheitlichen Lösung zugeführt.

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4. 36. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 21. März 2014 (Drucksache 18/1319)

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Für die Aktuelle Stunde liegen zwei Themen vor: erstens, auf Antrag der Abgeordneten Rupp, Frau Vogt und Fraktion DIE LINKE, das Thema „IT-Dienstleister mit Kontakten zum Geheimdienst NSA: Wer garantiert für den Datenschutz in der bremischen Verwaltung?“, und zweitens, auf Antrag der Abgeordneten Strohmann, Imhoff, Röwekamp und Fraktion der CDU, das Thema „Lohses Verbote und grüne Bevormundung? Klimaschutzpolitik geht anders!“.

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IT-Dienstleister mit Kontakten zum Geheimdienst NSA: Wer garantiert für den Datenschutz in der bremischen Verwaltung?

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es vorweg sagen, ich möchte nicht, dass die Daten der Bürgerinnen und Bürger, der bremischen Verwaltung, der Beschäftigten hier in Bremen in der Verwaltung und anderswo, für fremde Geheimdienste zugänglich sind. Ich möchte auch nicht, dass sie für private Konzerne, noch dazu aus den USA, zugänglich sind. Ich finde, wir brauchen Strukturen, die unter dem Stichwort Datenschutz sicherstellen, dass ein solcher Zugriff, wenn er schon nicht unmöglich ist, zumindest so schwer sein muss, wie es geht. Das ist zurzeit meines Erachtens nicht gegeben.

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Meine Frage ist: Wie kann es sein, dass eine solche Firma auf Bundesebene und auch in Bremen öffentliche Aufträge bekommt und niemandem auffällt, dass wir da unter Umständen regelrecht den Bock zum Gärtner machen? Wir machen damit eine Tür auf und vernachlässigen genau diesen Anspruch an Datenschutz, nämlich dass die Daten der Bürgerinnen und Bürger in Bremen vor dem unerlaubten Zugriff von wem auch immer geschützt sind. Eigentlich gewähren wir genau denen den Zugriff, die dafür bekannt sind, dass sie nicht einmal davor zurückschrecken, die Telefone von sogenannten befreundeten Staatsoberhäuptern abzuhören.

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Es gibt seitens der CSC die Verpflichtung, Kontrollen durch den Auftraggeber und eine unabhängige Aufsichtsbehörde zu dulden, das ist in diesem Fall das Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein. Es gibt eine umgehende Informationspflicht der CSC über schwerwiegende Störungen des Betriebsablaufs, damit sie Bescheid sagt, wenn es Probleme gibt, und die Verpflichtung zur sicheren Aufbewahrung der Unterlagen und Datenträgern. Das ist ein Teil des Vergabevertrags, den wir miteinander geschlossen haben, das ist auch ein ordentlicher Standard.

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Massenüberwachung stoppen: Umfassenden Datenschutz auf europäischer und nationaler Ebene gewährleisten

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Einige Punkte allgemeiner Art! Erstens, wir möchten gern, dass das Thema Datenschutz in das Grundgesetz aufgenommen wird. Man kann darüber diskutieren, ob das sinnvoll ist, dann steht es eben darin, aber nein, es ist unseres Erachtens deshalb sinnvoll,

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Die Verhandlungen über das Freihandelsabkommen sind ohne Datenschutz geplant, und ernsthaft überlegt man sich, das zu Ende zu verhandeln, ohne dabei eine klare Datenschutzregelung zu haben. So geht das gegenwärtig weiter, aber ich bin mir sicher, so werden wir das Grundrecht auf Schutz der Daten nicht einlösen können. Europa hätte die Instrumente dafür. Wenn überhaupt jemand, hätte Europa die Instrumente, wir müssen sie nur einsetzen! – Vielen Dank!

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Wir haben den Begriff von Freiheit, dass man auch anders denken und handeln darf, dass man in diesem Land demonstrieren kann gegen Atomkraftwerke und Ähnliches. Ich weiß selbst, weil ich das in meiner Jugend gemacht habe und weil ich auch einer Partei angehört habe, von der man gesagt hat, ihr seid gegen das Grundgesetz, dass ich deswegen auch nachrichtendienstlichen Untersuchungen unterzogen wurde und es bestimmt bei verschiedensten Geheimdiensten Akten darüber gibt, was ich alles gemacht habe. Ich habe mein Verhalten nicht angepasst, aber viele hatten damals Angst und haben Angst. Ich denke, wenn wir uns über die Datenspeicherung und über den Datenschutz und individuelle Selbstbestimmung, was die Daten betrifft, unterhalten, sind wir an einem ähnlichen Punkt, weil wir mittlerweile aufgrund der technischen Entwicklungen nicht mehr selbst sehen, was andere mit uns oder mit unseren Daten machen. Wir haben keinen Einblick mehr, wer uns da gerade eigentlich über die Schulter schaut.

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Ich möchte beginnen mit dem Vortrag der Datenschutzbeauftragten, Frau Dr. Sommer, im Europaausschuss. Sie kam vom 8. Europäischen Datenschutztag im Januar. Ihre zentrale Aussage war, dass für sie ein starkes europäisches Rechtsregime unerlässlich ist; dass für alle, die in Europa Geschäfte machen und hier Vereinbarungen treffen wollen, die Beachtung europäischen Rechts, auch der Grundrechte, Voraussetzung ist und deswegen die Verzögerungen, die jetzt eintreten bei der Verabschiedung der Datenschutzgrundverordnung sehr, sehr bedauerlich sind. Sie hat dann in der Diskussion deutlich gemacht, dass die Datenschutzbeauftragten zunächst einmal in Deutschland auch Bedenken hatten, diese seien aber durch die Arbeit des Europäischen Parlaments vollständig ausgeräumt. Entscheidend ist die Überlegung, wir dürfen nicht weiter zulassen, dass ein Unternehmen sich seinen Unternehmenssitz danach aussuchen kann, wo der Datenschutz gerade am löchrigsten und am wenigsten gewährleistet ist.

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Dieser Antrag hat ja eine sehr lange Geschichte, sie ist auch länger, als das Datum auf der Drucksache andeuten würde. Dieser Antrag hat auch insofern eine sehr lange Geschichte, als er ursprünglich ein sehr stark verbraucherpolitisch orientierter Antrag war und wir dann im Austausch zwischen SPD und Grünen auch ein Stück weit von den Ereignissen überholt wurden und dadurch jetzt auch dieser Aspekt der Überwachung durch staatliche Stellen hier so eine prominente Rolle bekommen hat. Das ist sicherlich auch angemessen, aber trotzdem möchte ich gern auch noch einmal dazu sprechen, was eigentlich der verbraucherpolitische Hintergrund des Themas Datenschutz ist.

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Ich denke, es ist sehr deutlich geworden, dass Datenschutz für Verbraucherschutz immer wichtiger wird und sich beide Bereiche eigentlich heutzutage kaum noch trennen lassen. Daten werden in immer mehr Bereichen gesammelt, von immer mehr Stellen und auch – die meisten werden es wissen – von immer mehr Alltagsgegenständen. Wir können heute mit dem Fernseher, mit dem wir unsere Lieblingsserie schauen, ins Internet gehen, nebenbei können wir auf diesem Gerät auch unsere Einkäufe im Internet erledigen. Möglicherweise bedienen wir den Fernseher gar nicht mehr mit unserer Fernbedienung, sondern mit unserem Smartphone, auf dem wir dann eine App installiert haben, die uns beim Abnehmen hilft und wo wir gleich noch die Chips eintragen können, die wir während der Fernsehserie dann verzehren. Die sportlich Ambitionierten unter uns tragen dann ein paar Stunden später auch noch ein, wie weit sie