Ich denke, es ist sehr deutlich geworden, dass Datenschutz für Verbraucherschutz immer wichtiger wird und sich beide Bereiche eigentlich heutzutage kaum noch trennen lassen. Daten werden in immer mehr Bereichen gesammelt, von immer mehr Stellen und auch – die meisten werden es wissen – von immer mehr Alltagsgegenständen. Wir können heute mit dem Fernseher, mit dem wir unsere Lieblingsserie schauen, ins Internet gehen, nebenbei können wir auf diesem Gerät auch unsere Einkäufe im Internet erledigen. Möglicherweise bedienen wir den Fernseher gar nicht mehr mit unserer Fernbedienung, sondern mit unserem Smartphone, auf dem wir dann eine App installiert haben, die uns beim Abnehmen hilft und wo wir gleich noch die Chips eintragen können, die wir während der Fernsehserie dann verzehren. Die sportlich Ambitionierten unter uns tragen dann ein paar Stunden später auch noch ein, wie weit sie
Rad gefahren sind, um die Kalorien der Chips wieder zu verbrauchen, also die ganze Palette persönlicher Daten, aus denen geschöpft werden kann, sowohl aus kommerziellem als auch aus staatlichem Interesse. All das sind keine Daten, die irgendwie erschlichen worden sind, sondern Daten, die wir überwiegend freiwillig von uns geben, bei denen sich aber die meisten Menschen nicht so richtig bewusst sind, was sie dadurch eigentlich bewirken. Hinzu kommt, oft besteht auch das Problem, dass nicht so richtig deutlich wird, welche Daten eigentlich abgegeben werden, wenn ein bestimmter Dienst in Anspruch genommen wird. Genau deswegen geht es beim Thema Datenschutz und Verbraucherpolitik nicht nur darum, Gesetzesverstöße zu identifizieren, sondern rechtliche Regeln auch so zu entwerfen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher wieder Autonomie über ihre Daten erlangen.
Kollege Dr. Kuhn hat vorhin deutlich gemacht, dass wir hier mit der Datenschutzgrundverordnung eine gute Voraussetzung hätten, genau an diesen Punkten anzuknüpfen. Das ist auch bitter nötig, die letzte Regelung zum Datenschutz auf europäischer Ebene stammt aus dem Jahr 1995. All die Möglichkeiten, die ich vorhin beschrieben habe, hat man damals für Fiktion gehalten. Daher ist eine Revision dort möglich.
Der Datenschutz wurde immer wieder bemüht. Zweimal musste der Landesdatenschutzbeauftragte klarstellen, dass niemand an die Daten fremder Leute und Kinder herankommen kann. Manchmal ist man schon überrascht, mit welchen Aufgeregtheiten argumentiert und diskutiert wird.
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 7. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 8. März 2013 (Drs. 18/806) und zur Stellungnahme des Senats vom 27. August 2013 (Drs. 18/1038) vom 4. März 2014
Meine Damen und Herren, der siebte Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 8. März 2013, Drucksache 18/806, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 39. Sitzung am 17. April 2013 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 27. August 2013, Drucksache 18/1038, in ihrer 48. Sitzung am 26. September 2013 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden.
Der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit legt mit der Drucksachen-Nummer 18/1293 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Erfreulich ist die Zunahme der von den Behörden in das zentrale Informationsregister eingestellten Dokumente. Auch wenn der Zuwachs beachtlich ist, sind weitere Verbesserungen erforderlich, wenn es darum geht, nicht nur Pressemitteilungen einzustellen, sondern auch Dokumente aus anderen Bereichen, die das Informationsfreiheitsgesetz fordert und die von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit auch explizit in ihrem Bericht benannt werden.
Ebenso wichtig wie eine hierdurch entstehende Verbesserung der Benutzerfreundlichkeit des Informationsregisters ist dessen Vermarktung bei den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch innerhalb der Verwaltung selbst, denn wie die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in ihrem Bericht anführt, gab es mehrere Vorfälle, in denen sie Abhilfe leisten musste. Diese Vorfälle machen deutlich, dass die Grundidee des Informationsfreiheitsgesetzes unabhängig vom berechtigten Interesse, grundsätzlich jedem Zugang zu Informationen zu gewähren, noch nicht überall in der Verwaltung durchgedrungen ist und weiterhin noch Fortbildungen durchgeführt werden sollten.
Mit Blick auf die Bundesebene und die von der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit dargestellten aktuellen Entschließungen der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland sind deren Positionen generell positiv zu bewerten.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute geht es nach Namen. Mein Namensvetter und geschätzter Kollege Patrick Öztürk hat schon sehr ausführlich zum siebten Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit berichtet. Auch ich möchte mich hier im Namen meiner Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erst einmal für den ordentlichen Bericht bedanken, aber auch meinen Dank an die Mitglieder des Ausschusses richten, die wie immer sehr konstruktiv an dem Bericht mitgewirkt haben!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zum Schluss des Tages noch zwei Berichte, einmal zur Informationsfreiheit und einmal zum Datenschutz! Womit wir gestern angefangen haben, hören wir heute auf, heute Abend wahrscheinlich friedlicher, weil es, wie gesagt, um die Berichte des Ausschusses geht.
vor –, das zeigt, wie intensiv wir uns im Ausschuss auch mit den einzelnen Detailfragen beschäftigen, das Ganze hat quasi ein Jahr gedauert. Informationsfreiheit sehe ich häufig hier als das „Gegenstück“ zum Datenschutz. Wir haben in dem Bereich sicher eine führende Rolle, wie es meine Kollegen vorhin schon gesagt haben. Bezogen auf das Informationsfreiheitsgesetz gilt genau wie für zwei, drei andere Themen: Wir sind einmal Vorreiter in der ganzen Republik und nicht das Schlusslicht. Auch das ist ja ganz schön, denn im Sinne von Servicefreundlichkeit der Verwaltung, denke ich einmal, kann das nur positiv sein.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Ich lasse als Erstes über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit abstimmen. Wer diesen Bemerkungen des Ausschusses, Drucksache 18/1293, beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Bemerkungen des Ausschusses bei.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 7. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, Drucksache 18/806, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 18/1038, und von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 18/1293, Kenntnis. Meine Damen und Herren, es wurde interfraktionell vereinbart, den Tagesordnungspunkt 44 mit der Drucksachen-Nummer 18/1302 für die Sitzung im März auszusetzen.
35. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 8. März 2013
Stellungnahme des Senats zum 35. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz
Herr Präsident, Frau Berichterstatterin, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Der 35. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz liegt vor, wir haben ihn im Ausschuss intensiv beraten. Ich möchte eben auf zwei, drei Punkte eingehen, ich gehe davon aus, dass alle Kolleginnen und Kollegen den 82-seitigen Bericht ausführlich gelesen haben.
In Zeiten von Big Data – wem das kein Begriff ist, das ist dieser ganze Wahn, die ganze Wut, Daten zu sammeln, wie man das auch nennen mag –, NSA, britischem Geheimdienst und BND hat natürlich die EU-Datenschutzverordnung eine enorm hohe Bedeutung, denn wenn wir sie schon längst gehabt hätten, würden wir hier heute mit Sicherheit über ganz andere Themenbereiche debattieren, wir würden nämlich sagen, wie toll auch unsere Verwaltung mit dem Datenschutz umgeht. Das macht sie im Großen und Ganzen sowieso, aber nicht immer zu unserer Zufriedenheit.
Dass das Bessere der Feind des Guten ist und wir daran alle weiterarbeiten können, brauchen wir hier, glaube ich, auch angesichts der fortgeschrittenen Zeit nicht weiter zu vertiefen. Wichtig ist mir noch einmal – genau wie wir es eigentlich in unserem gestrigen Antrag hatten –, dass man auf privater Ebene das Problembewusstsein für Datenschutz und für den Umgang mit privaten Daten einfach schärft, denn ich glaube, ein Großteil unserer Kollegen hier im Parlament ist bei Facebook angemeldet
Als Erstes lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit mit der Drucksachen-Nummer 18/1305 abstimmen.
Wer den Bemerkungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfrei
und 2010. Der Dramenstoff ist bekannt: Demokratie, Transparenz, Offenheit, Grundrechtsachtung und Schaffung eines grundsätzlichen Anspruchs für die Bürger, bei Bedarf zu erfahren, wie die Verwaltung, die der Bürger selbst finanziert, arbeitet und tickt. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte sowie die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren. Frau Kollegin Guttenberger, dies gilt selbstverständlich auch für den Datenschutz. Die Anspruchsgrundlage ist bekannt: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist zweifellos ein anerkanntes Grundrecht.
Viele von uns sind auch ehrenamtlich tätig, haben Kinder, Freunde, Verwandte, die vielleicht in Sportvereinen Sport treiben und nicht immer die deutsche Staatsbürgerschaft haben. Die Landesbeauftragte für Datenschutz hatte den Bremer Fußballverband gerügt, es geht dabei um sogenannte Fußballspielberechtigungen ausländischer Minderjähriger. Der Bremer Fußballverband fordert hier von den Eltern ein, dass die Spielerinnen und Spieler normalerweise Arbeitserlaubnisse, Verträge und Informationen über ihre Nationalität und Herkunft vorlegen müssen, sonst bekommen sie keine Berechtigung zu spielen. Leider ist der Bremer Fußballverband hier gezwungen, eine Regelung der FIFA umzusetzen. Aus grüner Sicht ist das überhaupt keine datenschutzkonforme Regelung, und ich bitte hier ausdrücklich darum, im Gespräch zwischen der Datenschutzbeauftragten und der FIFA, das jetzt, glaube ich, noch für dieses Jahr anberaumt ist, für klare Ergebnisse und eine klare Haltung zu sorgen. Ich glaube, auch wir als Parlament sollten hier einmal in Richtung FIFA ein klares Signal senden, damit der Bremer Fußballverband hier nicht in dieser schwierigen Lage ist und alles das aushalten muss.
In dem Gesetzentwurf der Freien Wähler ist der Datenschutz gewährleistet. Selbstverständlich unterstützen wir diesen Gesetzentwurf. Nach den Gesetzentwürfen der GRÜNEN und der SPD ist dies der dritte Vorstoß in dieser Legislaturperiode und der siebte innerhalb der letzten zehn Jahre. An sich - hier schaue ich auf die FDP - müsste dieser Gesetzentwurf heute eine Mehrheit bekommen. Die FDP hat inhaltlich nichts daran auszusetzen und hat sich die Informationsfreiheit auf die Fahnen geschrieben. Die CSU alleine kann diesen Gesetzentwurf eigentlich nicht verhindern. Die FDP ist immer noch Mitglied im Bündnis für Informationsfreiheit. Deshalb müsste sie heute eigentlich Farbe bekennen. Haben Sie Mut, sich zu Ihrer Meinung zu bekennen und diesem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Änderungen an diesem ausgewogenen System von Informationsrechten sind immer mit Einbußen beim Schutz anderer Rechte und Belange verbunden. Das Thema Informationsfreiheit verlangt eine ehrliche Diskussion, bei der das Spannungsverhältnis zwischen Informationsfreiheit und Datenschutz berücksichtigt wird und bei der die Grenzen der Informationsfreiheit einbezogen werden. Stattdessen wird jedes Mal zum Beweis der Notwendigkeit eines Informationsfreiheitsgesetzes auf andere Länder verwiesen, die bereits ein solches Gesetz haben, ohne dass jemals der Mehrwert eines solchen Gesetzes nachgewiesen wurde. Allein die Existenz eines Gesetzes in einem anderen Land ist noch kein hinreichender und zwingender Grund für den Bayerischen Landtag, ebenso ein solches Gesetz zu erlassen. Wir müssen nicht sagen: Weil die das haben, müssen wir es auch haben. Es
Wir regeln mit unserem Gesetzentwurf einen ordnungsgemäßen Vollzugsverlauf. Es wird klargestellt, dass die U-Haft lediglich eine dem Strafverfahren dienende Funktion hat. Wir legen in einem sehr wichtigen Punkt Regelungen für die Selbstmordprophylaxe und die Gewaltprophylaxe fest und räumen den Häftlingen detaillierte Verfahrens- und Informationsrechte ein. Wir sehen vor, sie von den übrigen Strafgefangenen getrennt unterzubringen, es sei denn, sie wünschten etwas anderes. Wir haben die Einschränkung in Bezug auf das Recht auf Leben mit unserem Gesetzentwurf wieder herausgenommen. Wir regeln die medizinische Versorgung, wir regeln die Arbeitsentgelte und die Kommunikation mit der Außenwelt sowie die Sanktionsmöglichkeiten. Außerdem regeln wir den Vollzug bei jungen U-Häftlingen. Natürlich haben wir auch ein Augenmerk auf den Datenschutz. Es gibt die unselige Übung der Polizei, dass Daten, die erst einmal im Computer gespeichert sind, egal ob es die Daten eines Opfers, eines Zeugen oder eines anderweitig Beteiligten sind, nicht mehr gelöscht werden, unabhängig von einer Verurteilung. Diese unselige Übung wollen wir nicht auch noch im Strafvollzug fortsetzen.
a) Wahl von Mitgliedern des Landtags in die Kommission beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/35 –
Zum Datenschutz, der auch noch angehängt ist in dieser Behörde; abgehängt wäre wahrscheinlich das treffendere Wort. Der Datenschutzbeauftragte musste erst an die Öffentlichkeit gehen und sagen, er sei praktisch nicht mehr richtig arbeitsfähig,
Darum geht es auch beim Datenschutz. Der Datenschutzbeauftragte – er wird endlich gut ausgestattet, wir alle warten schon sehr lange darauf, er wahrscheinlich auch – überwacht die Rechtmäßigkeit von Verwaltungshandeln und die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen durch die Hamburger Unternehmen. Das ist, wie wir wissen, kein Pappenstiel, dennoch haben Sie, Frau Schiedek, wieder Monate gebraucht, um eine ausreichende Ausstattung des Datenschutzbeauftragten sicherzustellen.
Leider bleibt mir nicht die Zeit, die Notwendigkeit einer Stärkung des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit zu begründen, wir unterstützen jedoch die diesbezüglichen Anträge von GRÜNEN und FDP. – Schönen Dank.