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Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/1631:

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Tagesordnungspunkt 56, Drucksache 20/2649, Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: Viertes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/1631: Viertes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes (Senatsan- trag) – Drs 20/2649 –]

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Allein der Versuch, der im Herbst des Jahres möglicherweise noch stattfinden wird, eine Million Akten von kommunalen Unternehmungen und Verwaltungseinheiten auf die Bundesagentur zu übertragen, die damit verbundenen Schwierigkeiten, was Datenschutz und vieles andere anbelangt, allein dieses Unterfangen zeigt deutlich, wo Sie weitermachen wollen, nämlich hin zu noch mehr Zentralismus und nicht genau in die umgekehrte Richtung, wie es richtig wäre, zu dezentraler Struktur und Subsidiarität.

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Ich halte das, was wir im Bereich des Laufbahnrechtes mit diesem Gesetz tun, für etwas sehr Zukunftsweisendes, für etwas sehr Vernünftiges und für etwas sehr Mutiges. Ich glaube, es ist gut, dass wir das so tun. Wir haben uns, und auch das sei erwähnt, mit den Fragen des Gesundheitsschutzes für unsere Beamtinnen und Beamten befasst. Wir waren teilweise in der Situation, dass Gesundheitsschutz und Datenschutz sowie der Schutz von Persönlichkeitsrechten dieser Beamten nur schwierig unter einen Hut zu bringen waren. Ich glaube, wir haben auch hier vernünftige Regelungen gefunden.

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Wir müssen ganz klar über die Probleme reden. Ich habe dies selbst erlebt: Wenn jemand einmal nicht in meinen Betrieb kam und ich den Sozialarbeiter daraufhin angerufen habe, habe ich folgende Antwort bekommen: Datenschutz! Sie bekommen keine Antwort von uns. – Ich wusste noch nicht einmal, was da los war.

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Dieses Verhalten ist unerträglich und muss ein Ende haben. Stück für Stück haben wir in den vergangenen Tagen von den unglaublichen Fehlern des Jugendamts erfahren. Besonders fassungslos macht uns, dass das Bezirksamt sehr umfassend über die Missstände in Chantals Pflegefamilie informiert war, aber nichts dagegen unternommen hat. Und, Herr Senator Scheele, so richtig und wichtig die Maßnahmen sind, die Sie heute in der Debatte angesprochen haben und die wir auch unterstützen werden, so zutreffend ist es doch auch, dass es nicht der Datenschutz war, der das Jugendamt daran hinderte, Chantal zu schützen. Es lag auch nicht in erster Linie an fehlenden Vorschriften oder einer zu geringen Personalausstat

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Wie schwierig der Einsatz von Social Media manchmal ist, zeigt die Diskussion um den Facebook-Auftritt der Polizei Hannover. Im Spannungsfeld von Information, Aufklärung und Datenschutz drohte dieses beispielhafte Projekt beinahe zu scheitern. In Hamburg hatten wir die Diskussion um die sogenannte Hamburg-WG; die Einzelheiten sind der Presse bekannt. Wenn wir aber wollen, dass Stadt und Verwaltung neue Wege gehen, dann müssen wir auch Experimente erlauben, und Experimente können manchmal auch scheitern. Deswegen sollte nicht jeder missglückte Versuch gleich zu einer Staatsaffäre hochgeschaukelt werden, sondern hinterfragt werden, welche Lehren daraus gezogen wurden. Dies gilt insbesondere für die Bürgerbeteiligung über das Internet. Hamburg hat hier mittlerweile auch einen weiten Weg hinter sich gebracht. Ich kenne die Verfahren zur Uni-Verlagerung, die Diskussion um die Living-Bridge, ebenso zeigen zivilgesellschaftliche Akteure wie NEXTHAMBURG, welches Potenzial gerade in der Beteiligung an der Stadtentwicklung liegt. Diesen Weg sollten wir weiter positiv unterstützen.

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Ich könnte als Rechtspolitikerin und Bürgerrechtlerin sagen: Wenn die FDP blockiert, könnte am Ende vielleicht etwas Gescheites herauskommen. Aber das ist leider nicht so, Herr Fischer. Wir warten z. B. immer noch auf den unabhängigen Datenschutz und anderes.

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Ich wollte aber eigentlich etwas ganz anderes fragen: Heute hat die Europäische Kommission Deutschland aufgefordert, die Unabhängigkeit seiner Datenschutzbehörden sicherzustellen. Ich frage hier noch einmal nach, weil ich bisher im Ausschuss recht unglücklich war über das, was man mir dort erzählt hat. Die Kommission hat Deutschland heute förmlich aufgefordert, dem Urteil des EuGH nachzukommen und die Richtlinie umzusetzen, das heißt, für Unabhängigkeit zu sorgen. Sie sagen auch ganz deutlich, dass die Aufsicht, der viele unserer Stellen unterliegen, die für den nicht öffentlichen Bereich und den öffentlichen Bereich zuständig sind, nicht der EU-Datenschutzrichtlinie entspricht. Können Sie mir jetzt endlich sagen, ob wir hier zu einem unabhängigen Datenschutz kommen werden oder nicht?

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Es gibt Einwände, die wir auch nachlesen können. Ein Einwand betrifft den Datenschutz. Daher ist weiterhin – das gilt für die künftigen Beratungen im Ausschuss – eingehend über die Missbrauchsgefahr zu debattieren, weil wir es mit großen Datenmengen zu tun haben.

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Dasselbe gilt für den Datenschutz. Sie haben ausgeführt, dass der Landesdatenschutzbeauftragte vorher informiert wird. Aber wir fragen uns: Warum sitzt er nicht mit am Tisch und kann dort seine Argumente einbringen?

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Diesen präventiven Ansatz finden wir in verschiedenen Bereichen, sei es im Einzelplan des Landtags bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sei es im Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz durch die Workshops, die dort und durch die Verbraucherzentrale realisiert werden. Die intensive Medienkompetenzförderung in den Schulen gehört auch dazu. All das ist aktive Unterstützung unserer Bürgerinnen und Bürger in einer digitalen Zeit. Das kann man aus dem Blickwinkel der Innenpolitik nur begrüßen.

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Im Zusammenhang mit der Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes danke ich dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sowie den Gewerkschaften auf diesem Wege noch einmal für ihre Einschätzungen. Der wesentliche Aspekt dieses Gesetzentwurfs ist die Verkürzung der Quellentelekommunikationsüberwachung auf zwei Minuten.

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Entschließungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Informationssicherheit, Datenintegrität und Datenschutz durch adäquate Personalausstattung des Landesbetriebs für Daten und Information (LDI) gewährleisten“ – Drucksache 16/3118 –. Wer stimmt zu? – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.

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Diese Drucksache möchte die FDP-Fraktion an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

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Wer stimmt einer Überweisung der Drucksache 20/2831 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Damit ist das Überweisungsbegehren abgelehnt.

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Nun habe ich die CDU-Fraktion so verstanden, dass sie eine nachträgliche Überweisung beantragt hat. Sie haben den Rechtsausschuss genannt, ich nehme aber stark an, dass Sie den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung gemeint haben. – Sehr schön.

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Andere Bundesländer sind völlig entspannt beim Datenaustausch zwischen den unterschiedlichen Behörden, mit Wohlwollen der dortigen Landesdatenschutzbeauftragten. Warum nicht in Bremen? Wieso wird der gleiche Sachverhalt hier anders behandelt als in Hamburg? Wieso fehlen uns, oder genauer gesagt Ihnen, an der Stelle anscheinend der Mut und die Kraft, die notwendigen Entscheidungen zu treffen, zu verantworten und damit auch umzusetzen und durchzusetzen? Datenschutz darf eben nicht zum Täterschutz werden, meine Damen und Herren! Das ist für uns glasklar.

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Der Sozialdatenschutz existiert also nicht nur weil Daten zum Fetisch erhoben werden, was Sie eben hier auch noch der Bremer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit unterstellt haben, sondern er ergibt Sinn. Die Wahrung des besonderen Vertrauensschutzes ist gesetzlich festgeschrieben, die Abweichung davon ist eng reglementiert. Eine Herausgabe von Sozialdaten vom Jugendamt an die Polizei ist überhaupt nur zulässig, wenn es einen richterlichen Beschluss gibt, sonst nämlich gar nicht.

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Ich habe von ganz vielen Seiten von Betroffenen deutlich gehört, und eine Schulsozialarbeiterin hat es jetzt auch noch einmal schriftlich niedergelegt, dass der Datenschutz ihnen konkret die Hände bindet.

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Sie kommen mit ihrer Arbeit nicht voran. Sie sehen, dass der Datenschutz aufgehoben werden muss, damit sie ihre Arbeit machen können, denn die Betroffenen, die teilweise täglich mit den Kindern vor Ort – wie Kindergarten und Schule – betraut sind, werden bei den Fallkonferenzen nicht zwingend einbezogen, sondern können einbezogen werden, und da verweigert sich teilweise das Amt und sagt: Nein,

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lassen Sie mich einen einzigen Punkt noch einmal betonen, weil es schon wirklich perfide ist, Frau Ahrens! Sie haben jetzt gerade noch einmal wieder gesagt: Der Datenschutz bindet dem Jugendamt die Hände, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind verzweifelt, sie können nichts tun. Das heißt, Sie weigern sich zur Kenntnis zu nehmen, dass ab der Minute des geäußerten Verdachts die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Jugendamtes wochenlang rund um die Uhr aktiv waren, um diese Geschichte aufzuklären und für den Schutz des Kindes zu arbeiten.

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hinaus bemüht haben, mit allen vorgesehenen und zur Verfügung stehenden Mitteln diese Fragen zum Fall dieses Kindes zu klären, diesen Mitarbeitern waren nicht die Hände gebunden, denen hat auch kein Datenschutz die Hände gebunden, sondern sie haben genau das gemacht –, dann ist das eine unglaubliche Frechheit! – Danke!

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Es ist interfraktionell vereinbart, diesen Gesetzesantrag nach der ersten Lesung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.

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Der ehemalige Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herr Ulrich Lepper, gab in der Anhörung zum Thema „Bodycam“ im letzten Jahr zu bedenken – ich zitiere mit Erlaubnis der Präsidentin –,

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Drittens: Der Gebrauch in Rheinland-Pfalz folgt transparenten und dem Datenschutz entsprechenden Regelungen.

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Das Problem ist, dass Sie hier einen grünen Koalitionspartner am Bein haben; die SPD ist das Problem nicht. Auch in diesem Fall stehen Sie nicht auf der Seite der Schwächeren, sondern auf der Seite von falsch verstandenem Datenschutz – genau wie die Piraten – und fordern, dass nicht jeder Verkehrsteilnehmer gefilmt werden darf. – Wer will das denn schon? Sie wissen doch genau, unter welchen Kriterien solche Kameras eingesetzt werden. Herr Stotko, bei einer Alkoholkontrolle haben Sie die nicht.

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Damit komme ich zu unserem Antrag. Im Oktober 2015 wurde die undemokratisch getroffene SafeHarbor-Entscheidung der EU-Kommission vom EuGH gekippt. Mit dem Konstrukt Safe Harbor hatte die EU alle Transfers von personenbezogenen Daten in die USA pauschal erlaubt, weil man einfach gesagt hat, dass dort das gleiche Datenschutzniveau gilt wie hier in Europa. Doch nicht erst seit den Snowden-Enthüllungen wissen wir: Safe Harbor war eine reine Datenschutz-Fata-Morgana.

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Angesichts des EuGH-Urteils war die Kommission nun gezwungen, einen neuen Datenschutz-Deal mit den USA auszuhandeln. Ende Februar 2016 wurde das sogenannte Privacy Shield ausgehandelt und präsentiert. Kern des Deals: Das Datenschutzniveau in den USA wird einfach erneut als angemessen erklärt. Einziger Unterschied zu vorher: Einige USSicherheitsbehörden haben zugesagt, sich an das sowieso geltende Datenschutzrecht zu halten.

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Selbst die minimalen Verbesserungen, die der Deal mitbringen könnte, etwa Beschwerdemöglichkeiten, werden zur Farce. So soll eine unabhängige Datenschutz-Ombudsperson geschaffen werden. Diese