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Meine sehr verehrten Damen und Herren, die FDP stellt mit diesem Änderungsgesetzentwurf die bürokratisch juristische Denke vom Kopf wieder auf die Füße, denn es ist überhaupt keinem Bürger vernünftig zu erklären, warum eine Videokamera an einem Bahnhof, wenn man sich dagegen wehren will oder Auskunft darüber haben will, Sache des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz ist, aber die daneben liegende videoüberwachte Eingangstür einer Bank hier in den Bereich des Landesverwaltungsamts fällt.

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in diesem Gesetz. DIE LINKE findet nach unserer Ansicht, nach der Ansicht der GRÜNEN, hier die bessere und klarere Formulierung. Deshalb werden wir dem Änderungsantrag der LINKEN zustimmen. In der Substanz bleibt es dabei, dass wir einen Landesbeauftragten für den Datenschutz bekommen, der sowohl für die Angelegenheiten Bürger gegenüber weiteren Privaten oder Bürger gegenüber dem Staat zuständig sein wird.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn die Koalition dann einmal ihren Quartalsstreit beendet hat, könnten Sie uns ja auch etwas vorlegen. Sie könnten uns ja - so wie es eben gesagt wurde nicht Scheibchen, sondern endlich mal ein Stück auf den Tisch legen, über das wir diskutieren können; aber Sie schaffen es nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Gebietsreform ist offen bei Ihnen, das Polizeiorganisationsgesetz ist offen, die gefährlichen Hunde sind offen und auch der Datenschutz ist offen.

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boldt, Sie haben gesagt, dass es nichts Schöneres gibt, als Donnerstag um 9.00 Uhr über den Datenschutz zu reden. Sie haben das so leicht ironisch gemeint.

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Diese Empfehlung ist meines Erachtens aus den folgenden Erwägungen, auf die ich bereits anlässlich der Einbringung des Gesetzentwurfs in der Plenarsitzung am 10. Dezember letzten Jahres hingewiesen hatte, zutreffend. Einerseits bestehen im Hinblick auf Artikel 69 der Verfassung, der eine Anbindung des Landesbeauftragten für den Datenschutz an den Landtag vorschreibt, erhebliche Bedenken gegen dessen Erhebung zur obersten Landesbehörde. Andererseits greift der Gesetzentwurf aus Sicht der Landesregierung zu kurz, da er sich auf eine Umsetzung der Vorgaben des EuGH aus dem Urteil in der Rechtssache C-518/07 beschränkt. Diese müssen zwar trotz aller juristischen Bedenken umgesetzt werden, die Regierungskoalition hat jedoch darüber hinausgehend eine umfassende Novellierung des Thüringer Datenschutzgesetzes vereinbart. Ich will hier nur einige wenige Stichworte nennen, die dabei in Betracht gezogen werden sollen: die Aufnahme von Regelungen über die Einrichtung von Verbundverfahren, die mehreren Stellen den datenverarbeitenden Zugriff ermöglichen, Regelungen zum Einsatz mobiler Datenverarbeitungssysteme sowie die Regelung der Videoüberwachung durch öffentliche Stellen in Wahrnehmung des Hausrechts. Gefordert und zweckmäßig ist also ein umfassender Gesetzgebungsansatz und nicht eine Detaillösung, die darüber hinaus - Stichwort oberste Landesbehörde - verfassungsrechtlich auch noch zweifelhaft ist. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Innenministeriums befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Der vorliegende Gesetzentwurf der FDP-Fraktion ist deshalb aus Sicht der Landesregierung nicht zustimmungsfähig. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Das können wir nicht durchhalten, das ist nicht zu machen in Thüringen. Die Details muss man gut klären, da geht es um Datenschutz und die Frage, wie man das verwaltungstechnisch alles abwickelt, aber das sind alles keine Hinderungsgründe. Es geht ja da um zwei Sachen. Es geht um die Möglichkeit, überhaupt Petitionen öffentlich zu machen, das ist der eine Punkt. Der zweite Punkt ist die entsprechende Sammlung auch im Internet zu machen und nicht, wie das jetzt der Fall ist, dass man das nur schriftlich machen kann.

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Die Bürgerschaft (Landtag) hat die Gesetzentwürfe des Senats in ihrer 6. Sitzung am 14. Oktober 2015 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit den DrucksachenNummern 19/141 und 19/142 seine Berichte und Anträge dazu vor.

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Jetzt lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit abstimmen.

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Wer den Ausführungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit,

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Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Ausführungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit bei.

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Jetzt lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit abstimmen.

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Wer den Ausführungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/142, beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

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Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) tritt den Ausführungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit bei.

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Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von den Berichten des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksachen 19/141 und 19/142, Kenntnis.

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Ich verfolge gemeinsam mit meinem Haus die Diskussion in der Öffentlichkeit zu diesem Thema mit großem Interesse. Mittlerweile stehen zwei Rechtsgutachten im Raum. Die Landesregierung wird sich auf jeden Fall bei Initiativen zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes einbringen. Dabei gilt für mich stets das Prinzip: Datenschutz mit Augenmaß. Die Interessen des Bürgers an der Geheimhaltung seiner Daten müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zum Interesse der Allgemeinheit an der Nutzung stehen. In diesem Sinne sollten wir die weitere Entwicklung von Google Street View und die damit verbundenen Auftritte im Internet verfolgen und auch die Interessen der Bürger vertreten. – Ich danke für die Aufmerksamkeit.

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Das sage ich immer gleich vorneweg. Das wäre unser Vorschlag. Weswegen Rechtssausschuss? Natürlich ressortiert das Thema Datenschutz bei Innen. Aber bei allem Respekt, liebe Kolleginnen und Kollegen, der Innenausschuss hat sehr viel mit der Verwaltungsreform und allen anderen Dingen zu tun. Und wir, glaube ich, im Rechtsausschuss – zumal es sich um Personen

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handelt, die sich durchaus bei dem Thema ähneln und in gleicher Personenausstattung da sind, also die Kollegen, die Datenschutz und ähnliche Dinge machen, sind auch im Innenausschuss –, wir könnten uns im Rechtsausschuss in einer Expertenrunde, einem Expertengespräch mit dem Thema befassen. Und dann können wir auch entscheiden, ob die Regierung wirklich beauftragt wird, denn sie ist formal nicht zuständig.

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Allerdings muss in diesem Zusammenhang auch klar gesagt werden, dass nicht nur Unternehmen den Datenschutz vernachlässigen beziehungsweise gar bewusst missachten, auch der Staat selbst geht nicht immer mit bestem Beispiel voran. Ich denke da nur an das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, welches vom Bundesverfassungsgericht gerade in der letzten Woche als grundgesetzwidrig gekippt wurde,

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Hamburg stellt in absehbarer Zeit Tausende von Akten ins Netz und geht damit bei der Abschaffung des Amtsgeheimnisses einen ganz gewaltigen Schritt nach vorn. Wir Grüne haben die Intention der Volksinitiative, die im vergangenen Jahr gestartet ist, von Anfang an begrüßt und unterstützt. Im Februar, nach der Anhörung im Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung, hätte ich nicht gedacht – das sage ich ganz ehrlich –, dass wir noch vor der Sommerpause einen Gesetzentwurf einvernehmlich verabschieden würden. In der Zwischenzeit ist sehr viel passiert. Die Initiative hat auf Rat vieler Expertinnen und Experten den Gesetzentwurf überarbeitet. Ich glaube, es gab Hilfe von allen Seiten, denn uns lag allen an der Umsetzung. Schon bei der Anhörung gab es große Sympathie für das Anliegen, aber es haperte eben am handwerklichen Geschick und der Frage, wie das in Hamburg zu bewerkstelligen ist. Der Entwurf ist dann wirklich verbessert worden, und aus unserer Sicht kam ein guter Gesetzentwurf dabei heraus, der dem Senat zur Kenntnis gegeben wurde und auch Grundlage eines Volksbegehrens im kommenden August gewesen wäre.

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sen der Bürgerinnen und Bürger an einer transparenten Politik und Verwaltung einerseits und dem Datenschutz sowie dem Schutz der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse andererseits gelungen. Ich möchte nochmals allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit danken. Wir freuen uns darauf, diesen Gesetzentwurf anzunehmen.

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Übrigens - das ist ernsthaft gemeint - interessiert uns zu diesem Punkt, der Weitergabe solcher Informationen, die Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz.

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Wir reden hier nur über die Bereiche Umwelt und Agrar. Wir könnten auch über Datenschutz und andere Wirtschaftsbereiche, ethische Bereiche, Kultur und Ähnliches reden. Das will ich nicht tun. Ich will klar sagen, Investitionsschutz ist nicht ausgeklammert. Die Kommission hat das Ganze ein Stück weit zurückgestellt. Ich bin dem Bundeswirtschaftsminister sehr dankbar, dass er gesagt hat, so etwas wollen und brauchen wir nicht. Er hat vollkommen recht.

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Das sind die von der Ministerin angesprochenen Ernährungsbereiche, die Landwirtschaft gehört dazu, aber auch die Bereiche Kulturgüter, Medien und Datenschutz sowie – das muss man auch anfügen – der Dienstleistungsbereich und damit die sozialen Standards.

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Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin auch mit dem Gedanken in die Debatte gegangen, dass es sich bei diesem Gesetz um eine bürgernahe und positive Regelung handelt. Die Bürger haben klare Vorteile, der Datenschutz ist gewährleistet, deshalb müssten wir eigentlich gar nicht so lange darüber debattieren. Die Reden der Oppositionsvertreter haben aber gezeigt, dass man den einen oder anderen Punkt beleuchten kann.

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Zur Beantwortung: Die Landesregierung sieht sich aufgrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichtes in Greifswald vom 4. Mai 2009 außerstande, die Daten, und das ist Datenschutz, von Landwirtschaftsbetrieben zur Agrarförderung öffentlich bekannt zu geben, wenn dieser Veröffentlichung ausdrücklich widersprochen wird. Und das ist in dem Fall geschehen.

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Was den Umgang mit den Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen betrifft, über den sich die Handelskammer sorgt, verweise ich auf den Tätigkeitsbericht Informationsfreiheit 2010/2011. Dort moniert der Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, dass sich die Verwaltungen und Inhaber vermeintlicher Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse längst nicht immer an die klaren Vorgaben der Rechtsprechung halten, sondern dass sie den Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses so weit auslegen, dass nahezu jedes unternehmensbezogene Datum darunter fallen soll. Gipfel des Absurden war, dass die Grabstätte eines Verstorbenen als Geschäftsgeheimnis des Bestattungsunternehmens qualifiziert wurde. Solchen Absurditäten setzt das Transparenzgesetz mit seiner der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entlehnten engen Definition des Betriebsund Geschäftsgeheimnisses ein Ende.

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ders effizient. Herr Kollege Hanisch und Frau Kollegin Stamm sind auf die zentrale Datei und die einheitliche Lösung eingegangen. Damit nehmen wir den Kommunen die Entscheidung darüber, welches System sie wählen. Der Vorteil dieser Lösung liegt aber darin das sage ich Ihnen als Informatiker -, dass Sie sich sämtliche Schnittstellen ersparen. Wenn Sie bei rund 2.000 Gemeinden in Bayern zehn oder vielleicht noch mehr Systeme hätten, hätten Sie zwischen den einzelnen Systemen gewaltige Schnittstellenprobleme. Deshalb ist die zentrale Lösung sicherlich der richtige Weg. Deswegen ist das über die AKDB voranzubringende Projekt sicher eine gute Lösung, solange der Datenschutz gewährleistet ist. Darüber, ob die Zugriffsberechtigung durch Verordnung oder Gesetz geregelt werden soll, kann man in den Ausschussberatungen noch reden. Ich glaube auch, dass wir mit den Einsparungen die Kosten für dieses Projekt durchaus wieder hereinholen. In der Gesetzesvorlage werden zwei Zahlen genannt. 4,5 Millionen Euro werden sicher eingespart. Auf zehn Jahre können zehn Millionen gespart werden, wenn alle Möglichkeiten des zentralen Registers genutzt werden. Damit würde das Projekt für die Kommunen Null auf Null ausgehen. Das kann man anzweifeln.

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Insofern sollten wir als Europäer uns bei aller Kritik an dem, was passiert ist, zunächst einmal dafür einsetzen, dass wir in Brüssel gemeinsam einen einheitlichen europäischen Standard für den Datenschutz verabschieden. Wenn wir unsere Hausaufgaben gemacht haben, können wir den anderen gute Ratschläge geben.

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Das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Datenschutz ist dabei zwingend zu gewährleisten.

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Viertens wäre es angesichts der Tatsache, dass derzeit die Koalitionsverhandlungen auf der Bundesebene laufen und damit - man sollte es zumindest annehmen - grundsätzliche politische Fragen diskutiert und entschieden werden, die richtige Konsequenz aus dem Überwachungsskandal, die Themen Datenschutz und Datensicherheit - ich freue mich sehr, den Datenschutzbeauftragten des Landes zu sehen -, das Recht auf Privatsphäre, das Recht auf private Kommunikation, kurz, das Recht, nicht überwacht zu werden, auf die politische Agenda zu setzen und somit nicht nur die Grundrechte des Einzelnen, sondern auch den demokratischen Rechtsstaat zu stärken.

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Hierzu kann die Politik einen Beitrag leisten. Die Politik kann einen funktionierenden Wettbewerb zwischen den Diensteanbietern fördern. Die Politik kann darauf verzichten, den Diensteanbietern staatliche Pflichten zur Entschlüsselung ihrer Daten aufzuerlegen. Auch Schlüsselzertifikate-Anbieter müssen ihre Dienste auf dem Markt anbieten dürfen, wenn Unternehmen dies nachfragen. Datensicherheit ist der beste Datenschutz. Dazu gehört es auch, dass Daten legal verschlüsselt werden dürfen.