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Umso wichtiger ist, dass der Datenschutz in einen guten Fo kus gerückt worden ist.

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Umso erfreulicher ist es, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass diese Forderungen nach dem Datenschutz heute wieder gutes Gehör finden.

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Insbesondere sollten wir im Datenschutz Folgendes regeln: Wenn jemand von mir Daten sammelt, muss er mir meines Er achtens auf eine Frage von mir immer sagen können, woher er die Daten hat, und die Daten auf mein Geheiß hin wieder löschen. Wenn er das nicht tut, dann muss es auch Sanktions möglichkeiten geben.

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Meine Damen und Herren, mit seinem Urteil zur automati sierten Kennzeichenerfassung hat das Bundesverfassungsge richt zu einem besseren Datenschutz beigetragen und festge stellt, dass das Gesetz aus Hessen verfassungswidrig ist. Auch hier war ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften feststell bar. Bei der Speicherung der Daten müssen die entsprechen den datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Ich darf daran erinnern: Dies gilt auch für die heimliche Online durchsuchung, die teilweise geplant war.

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Man kann also festhalten, dass in Baden-Württemberg beim Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich weiterhin Problem bewusstsein gegeben sein muss und dass wir die Anregungen und die Feststellungen des Datenschutzbeauftragten berück sichtigen und umsetzen müssen.

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Bevor ich jedoch auf den Bericht eingehe, möchte ich zu nächst einmal im Namen der Landesregierung dem Landes beauftragten für den Datenschutz, Herrn Klingbeil, und sei nen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre wirklich enga gierte und kompetente Arbeit danken. Diese Arbeit spiegelt sich im 29. Tätigkeitsbericht wider.

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Wie schon seine Vorgänger äußert sich der Landesbeauftrag te in seinem Bericht zu verschiedenen Gesetzgebungsvorha ben. Dafür bin ich dankbar. Es gibt Gesetzgebungsvorhaben, bei denen die Landesregierung die Einschätzung des Landes beauftragten für den Datenschutz nicht teilt; auch dies räume ich ein. Beispielsweise – um gleich konkret auf diesen Punkt einzugehen – hält die Landesregierung die rechtlichen Grund lagen für die polizeilichen Informationssysteme oder auch die Systeme zur Videoüberwachung im Polizeibereich für erfor derlich und auch in ihrer datenschutzrechtlichen Ausgestal tung für angemessen. Das will ich ausdrücklich sagen.

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Dem Kultusministerium ist es dabei wichtig, die öffentlichen Schulen stärker für die Belange des Datenschutzes zu sensi bilisieren und sie bei der Einhaltung der Vorschriften besser und wirksamer zu unterstützen. Dazu hat es mehrere Maßnah men gegeben, beispielsweise die Intensivierung von Schulun gen zum Datenschutz, an denen die Schulleitungen, die Leh rerinnen und Lehrer sowie behördliche Datenschutzbeauftrag te teilnahmen.

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Auch wenn wir die Zusammenlegung, meine Damen und Her ren – das will ich zum Schluss ausdrücklich sagen –, sehr zü gig vornehmen wollen – das ist ausdrücklich unser Wille –, müssen wir trotzdem im Blick haben, gerade wegen der eu roparechtskonformen Ausgestaltung, dass wir die Abstim mung mit dem Bund und den übrigen Ländern zeitnah hinbe kommen. Herr Kollege Walter, der Entschließungsantrag der Grünen bringt uns schon deshalb nicht wesentlich weiter, weil er das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schles wig-Holstein als Vorbild nimmt. Dieses hat der Europäische Gerichtshof als Kontrollstelle für den nicht öffentlichen Be reich, wie die Kontrollstellen der anderen Länder auch, als nicht richtlinienkonform beurteilt.

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Ich will abschließend nochmals dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbei tern danken. Ich hoffe und wünsche mir, dass sie die Arbeit der Verwaltung weiterhin kritisch, aber auch konstruktiv be gleiten und vor allem bei der anstehenden Zusammenlegung einen guten Einstieg in das zweifellos wachsende Aufgaben feld finden.

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Hier ist Überweisung zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vorgesehen.

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will darauf hinweisen, dass wir als Liberale schon stolz sind, dass das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Präsidiumsmitglieds der Bundes-FDP Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und unseres ehemaligen nordrhein-westfälischen Innenministers Dr. Burkhard Hirsch und des ehemaligen Bundesinnenministers Gerhart Rudolf Baum festgestellt hat,dass der Lauschangriff nicht ausgeweitet werden darf, sondern nur sehr begrenzt einzusetzen ist. Denn es ist auch jedem klar:Wenn man mit einer Wanze in eine Wohnung hineinhört, so ist natürlich der intimste Bereich einer Personen in Gefahr. Man kann sich nicht mehr zurückziehen. Deshalb muss eine Abwägung zwischen dem Datenschutz auf der einen Seite und den Interessen des Staates auf der anderen Seite, Verbrechen aufzuklären bzw. zu verhindern, vorgenommen werden.

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Das digitale Schlüsselprojekt ist LOGINEO NRW, das Dach für die vielfältigen Anforderungen an die digitale Unterstützung in Schulen, für die Unterrichtsgestaltung, für die Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern, zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Schulverwaltung, für Dateimanagement und Datenschutz.

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In dem Maße, in dem Vernetzung und Computer unser Leben immer weiter durchdringen, wird der Umgang mit den Maschinen selbst immer weniger zum Selbstzweck. Immer mehr muss gelehrt werden, mit den Begleiterscheinungen umzugehen. Man muss über Datenschutz und Privatsphäre aufklären, über Cybermobbing und Netiqette. Man muss Mittel der digitalen Selbstverteidigung erlernen. Zusammenhänge in der digitalen Welt müssen erkannt und verstanden werden. Verantwortungsbewusster Umgang mit Medien und Inhalten muss trainiert werden. Nicht zuletzt müssen Maschinen und Algorithmen auf abstraktem Level verstanden und beherrscht werden. – So stelle ich mir ein Fach Informatik vor, kombiniert mit Medienkunde und Digitaler Demokratie.

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Aus unserer Sicht brauchen wir diesen eigenen Modellversuch in Nordrhein-Westfalen, da wir den Einsatz von Bodycams im Gegensatz zu den anderen Bundesländern eben nicht nur auf den öffentlichen Raum beschränken wollen. Außerdem wollen wir, dass er von Beginn an wissenschaftlich untersucht wird. Zudem wollen wir, dass Betroffene die Möglichkeit erhalten, ihrerseits in die Aufzeichnungen Einsicht zu nehmen. Wir haben bei diesem Gesetzentwurf dem Datenschutz einen hohen Stellenwert eingeräumt und sind der Meinung, dass wir hier eine sehr ausgewogene Regelung gefunden haben.

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keits- und Datenschutz im Internet sowie im Medienkonzentrationsrecht?

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Zu 2: Zielsetzung des Arbeitskreises Medien- und Telekommunikationsrecht war es, praktische Tipps im Umgang mit Onlinekommunikation für Unternehmen, die keine Medienunternehmen sind, zur Verfügung zu stellen. Eine Bewertung der Ergebnisse „im Hinblick auf die ungeklärten Rechtsfragen im Urheberrecht, im Persönlichkeits- und Datenschutz im Internet“ schließt sich von daher aus. Eine stetige Weiterentwicklung des Urheberrechts, des Persönlichkeits- und Datenschutzes ist angesichts der technologischen Veränderungen sicher erforderlich; dies war jedoch bisher nicht Gegenstand dieser Arbeitsgruppe.

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Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/3867:

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Wer möchte die Drucksache an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen? –Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist dann einstimmig so erfolgt.

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Punkt 19, Drucksache 20/4936, Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung: Fünftes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung über die Drucksache 20/3867: Fünftes Gesetz zur Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes (Senatsan- trag) – Drs 20/4936 –]

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Gesetz zur Stärkung der Regionalsprache Niederdeutsch im Medienbereich – Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes und des Radio-Bremen-Gesetzes Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 22. September 2015 (Drucksache 19/78) 2. Lesung Wir verbinden hiermit: Gesetz zur Stärkung der Regionalsprache Niederdeutsch im Medienbereich – Gesetz zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes und des Radio-Bremen-Gesetzes Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 18. Januar 2016 (Drucksache 19/247) 2. Lesung sowie Bremisches Ausführungsgesetz zu § 21 des ZDFStaatsvertrages Mitteilung des Senats vom 5. Januar 2016 (Drucksache 19/233) 2. Lesung

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Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 19/78, in ihrer 6. Sitzung am 14. Oktober 2015 in erster Lesung beschlossen und zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 19/247 seinen Bericht und Antrag dazu vor.

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Punkt zwei: Dem Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit wird die Möglichkeit gegeben, einen Vertreter in den Rundfunkrat zu entsenden, der sich für die Belange der Barrierefreiheit einsetzt. Das war vorher nicht so vorgesehen, stellt in meinen Augen aber eine längst überfällige Erweiterung dar, nicht nur dadurch, dass durch die Neuregelung der Rundfunkgebühren nun auch behinderte Menschen einen Beitrag zahlen müssen, sondern auch, weil behinderte Menschen ein Recht und einen Anspruch auf mediale Teilhabe haben, sollte dafür gesorgt werden, dass ein Repräsentant für behinderte Menschen im Rundfunkrat vertreten ist.

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Sie sehen also, liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, dass das Gesetz in Kombination mit den Anträgen der SPD-Fraktion den Auftrag erfüllt, einen Menschen in den Rundfunkrat zu entsenden, der sich für Behinderte einsetzt, und damit auch das Vorhaben, das Thema Barrierefreiheit zu intensivieren, verwirklicht. Deswegen sehen wir die Notwendigkeit Ihres Antrags nicht. Wir sind aber gern bereit, im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit noch einmal darüber zu diskutieren.

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Dabei möchte ich es erst einmal belassen. Ich bedanke mich bei allen, die an der Gesetzgebung beteiligt waren und mitgewirkt haben. Ich werbe dafür, die vorliegenden Anträge in den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen und die vorliegenden Gesetzentwürfe zu unterstützen. – Vielen Dank!

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Sicherlich ist noch das eine oder andere verbesserungswürdig, daher ist verabredet, dieses Gesetz nur in erster Lesung zu behandeln, um es anschließend im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit weiter zu beraten und gegebenenfalls weitere Änderungen und Verbesserungen aufzunehmen. Auch da sind die Fraktionen von CDU und FDP gefordert. Weil die Anträge in der Tat erst heute eingegangen sind, sehe ich Ihnen nach, dass Sie jetzt vielleicht nicht die Gelegenheit hatten, auch entsprechende Anträge einzubringen, aber im Rahmen der Ausschussbefassung wird es möglich sein, dass das eine oder andere in dem Gesetz ver

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Der Sozialverband Deutschland vertritt schwerpunktmäßig die Belange von Menschen mit Behinderung und die Ziele der Inklusion sowie der sozialen Gerechtigkeit. Der Verband ist gemeinnützig, parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Deshalb haben wir dazu einen entsprechenden Antrag eingebracht und wünschen die Überweisung in den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit.

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Wir sehen das anders. Ich möchte mir vorbehalten, im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit mir auch Gedanken darüber zu machen, wer am Verwaltungsrat teilgenommen hat und wer nicht, um zu schauen, wie wir dieses Gremium zukünftig besetzen können. Ich möchte eine fachliche Diskussion darüber führen.

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Plattdeutsch, also Niederdeutsch, ist eine von 200 Sprachen, die in Europa gesprochen werden. Das ist gut, und das wollen wir erhalten und fördern. Im Oktober 2015 hat die Bremische Bürgerschaft in erster Lesung das Gesetz zur Stärkung der Regionalsprache Niederdeutsch beschlossen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen. Der Ausschuss hat übereinstimmend den Gesetzesantrag auf Hochdeutsch beraten. Mit dem Antrag zur Änderung des Bremischen Landesmediengesetzes sowie des Radio-Bremen-Gesetzes wollen wir unserer Verpflichtung aus der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen nachkommen, um die Regionalsprache Niederdeutsch zu wahren und zu fördern.

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Der Gesetzesantrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 19/78, ist durch den Gesetzesantrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit erledigt.