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Landesbeauftragten für den Datenschutz hin blieb es bei den Ordnungswidrigkeitsregelungen allerdings bei einer dynamischen Verweisung.

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Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin eigentlich nur nach vorn gegangen, um mich zu bedanken. Sachsen-Anhalt ist mit dem heutigen Tage, was den Datenschutz angeht, wenn wir den Gesetzentwurf gemeinsam beschlossen haben werden, EU-rechtskonform.

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Wenn ich schon hier vorn stehe, dann möchte ich ein paar kleine Punkte ansprechen. Wir haben jetzt auch den nicht-öffentlichen Bereich des Datenschutzes als eine unabhängige Stelle geregelt. Insofern, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion DIE LINKE, habe ich Verständnis für Ihren Änderungsantrag, mit dem Sie den schriftlich formulierten Wunsch unseres Datenschutzbeauftragten aufgegriffen haben. Sie fordern unter Punkt 1, dass die Bediensteten nur im Einvernehmen mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz versetzt oder abgeordnet werden können und dass sie ausschließlich an seine Weisungen gebunden sind.

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Dem kann man zustimmen, weil man damit verhindert, dass möglicherweise ein Mitarbeiter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz, der vielleicht aus der Sicht einer Regierung oder aus wessen Sicht auch immer missliebig sein könnte, versetzt wird. Damit hätten wir fast eine solche Regelung wie im Bereich der Justiz, wo geregelt ist, dass Richter nicht ohne Weiteres versetzt werden können.

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Die Landesregierung, insbesondere mein Haus, hat vor, die Regelungen zum Datenschutz weiter zu überarbeiten, weil wir eben in den drei Monaten - das war gemeinsam vereinbart worden - nur das regeln wollten, was der Europäische Gerichtshof uns aufgeschrieben hatte.

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In vielen anderen Bundesländern hat man diese Regelungen bereits übernommen. Sie klären eindeutig, dass Stellen nur auf Vorschlag des Datenschutzbeauftragten besetzt werden, dass Mitarbeiter nur mit seinem Einverständnis abgeordnet bzw. versetzt werden können, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz Dienstvorgesetzter ist und dass die Mitarbeiter nur seinen Weisungen unterliegen.

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Drittens. Einen weiteren Änderungsantrag hat die Fraktion DIE LINKE zur Einrichtung einer Datenschutzkommission vorgelegt. In Berlin gibt es einen Unterausschuss „Datenschutz und Informationsfreiheit“, der sich in der parlamentarischen Praxis überaus gut bewährt hat. Diese Datenschutzkommission soll die Stellung des Landesdatenschutzbeauftragten stärken und der Kooperation zwischen dem Landesbeauftragten, dem Landtag und der Landesregierung dienen.

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin zunächst froh zu hören, dass wir in der Zukunft gemeinsam weiter an dem Thema Datenschutz arbeiten können. Ich denke, dass wir das sehr produktiv tun werden. Nichtsdestotrotz hätten wir das schon in der Vergangenheit erreichen können; denn Sie wissen sehr genau: Bereits im Landtag der fünften Wahlperiode lag ein Gesetzentwurf vor, an dem die damals im Landtag vertretenen Fraktionen gemeinsam hätten arbeiten können; doch das ist nicht geschehen. Momentan setzen wir eigentlich nur das Selbstverständliche um.

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Ein moderner Datenschutz muss mit dem Stand von Wissenschaft und Technik Schritt halten. Er muss auf veränderte Techniknutzung reagieren. Er muss neuen Missbrauchsmöglichkeiten vorbeugen und er muss das vom Bundesverfassungsgericht ausgestaltete Recht auf informationelle Selbstbestimmung durchsetzen helfen.

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Die besten gesetzlichen Wirkungen, meine Damen und Herren, bleiben jedoch wirkungslos, wenn ihre Einhaltung nicht kontrolliert werden kann. Mit der Übertragung der Kompetenzen für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich auf den Landesbeauftragten zum 1. Oktober 2011 wird absehbar ein großes Personalproblem entstehen.

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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für Bürgerrechte und Transparenz ein. Deshalb werden wir auch weiterhin für einen starken und personell auskömmlich besetzten Datenschutz streiten.

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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind uns wohl darüber einig - das hat die bisherige Debatte gezeigt -, dass wir heute, was die Veränderungen im Datenschutz anbelangt, gewissermaßen lediglich eine Zwischenetappe hinter uns bringen.

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Dazu, wie wir dem Datenschutz hier im Landtag ansonsten breiteren Raum verschaffen können, habe ich bereits als Berichterstatter etwas gesagt.

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Zum Thema Datenschutz möchte ich ebenfalls noch kurz Stellung nehmen. Dazu gab es Presseartikel, wonach künftig Hausbesitzer ihre Mieter an die GEZ melden sollen. Diese Regelung in § 9 des Vertrages wirkt sich aber nur aus, wenn zuvor alle anderen Möglichkeiten zur Feststellung des Inhabers einer Wohnung ergebnislos ausgeschöpft worden sind. Sie ist also subsidiär. Der Normalfall ist die regelmäßige Meldedatenübermittlung nach § 11 Absatz 4, die seit elf Jahren ohne Beanstandung funktioniert. Sie wird in einer Übergangsbestimmung ergänzt durch eine einmalige stichtagsbezogene Meldedatenübermittlung, damit die GEZ bei Einführung des neuen Modells eine sichere Datenbasis besitzt.

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Dem Thema Datenschutz haben alle Beteiligten besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Es fanden auf der Fachebene drei Verhandlungen mit Vertretern der Landesdatenschutzbeauftragen statt, in denen eine lange Liste von Änderungen von Details des vorliegenden Staatsvertrages oder klarstellende Hinweise in der Begründung verabredet und umgesetzt worden sind. Auch unser Aus

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ler möglichen Systeme, wie man den Datenschutz strukturieren kann, wie man die Stellung des Datenschutzbeauftragten regeln kann uns zu diesem Entwurf entschieden und der Landtag hat ihn auch so verabschiedet. Ich sage, es ist ein ausgewogenes Gesetz.

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Also warum dieses Gesetz? Es ist eingebracht worden an dem Tag, an dem man den Datenschutzbeauftragten wählen wollte, also für mich ist es nur ein „Gesetzchen“ gewesen, das das Ziel hatte, die Frage dieser Wahl ein Stück infrage zu stellen. Hätte man nicht manches andere machen können? Hier ging es nicht um die Sache, sondern um eine Personengeschichte und das halten wir für falsch. Ich freue mich, dass wir den Datenschutzbeauftragten haben, der heute leider nicht da sein kann. Er hätte sicherlich die Diskussion verfolgt, denn er hat heute die Tagung der Datenschutzbeauftragten aller Länder - wenn ich mich recht erinnere - in Potsdam, wo es auch um einige neue Themen geht. Der Datenschutz ist eines unserer zentralen Bürgerrechte, über die wir ständig nachdenken müssen, wie müssen wir das regeln auch in Zukunft.

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Besucher, es tut mir ja fast leid, dass ein so spannendes Thema, was ja eigentlich Leidenschaften wecken müsste, wie der Datenschutz, manchmal so sehr trocken rüberkommt.

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Nun zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Wir hätten den Gesetzentwurf gern im Ausschuss diskutiert. Letztendlich haben es die Fraktionen von CDU und SPD im Februar-Plenum abgelehnt. Auch wenn wir nicht der Überzeugung sind, dass wir in Thüringen ein eigenes Landeszentrum für Datenschutz brauchen, die Errichtung eines solchen Landeszentrums wäre nur mit einem - aus unserer Sicht - unverhältnismäßig hohen Aufwand zu realisieren. Es braucht kein Landeszentrum, wenn der Thüringer Datenschutzbeauftragte ausreichende Mittel für personelle Kapazitäten und natürlich auch Sachmittel zur Verfügung gestellt bekommt.

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Meine Damen und Herren, unser Vorzeigemodell, das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein, zeichnet sich ja durch eine sehr breite und intensive Informations- und Aufklärungsarbeit aus, dies auch deshalb, weil ein wichtiger Teil des Datenschutzes der Selbstschutz der Nutzer ist. Zu diesem Datenselbstschutz brauchen wir, brauchen die Nutzerinnen und Nutzer aber fundierte und kritische Informationen. Der neu gewählte Thüringer Datenschutzbeauftragte hat in Sachen Information und Öffentlichkeitsarbeit schon verstärkte Aktivitäten nicht nur in den Fraktionen, sondern auch von dieser Stelle aus, hier in diesem Haus, versprochen. Es ist zu hoffen, dass diese An

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Vielleicht eine Sache noch mal in Richtung der CDU. Einen Datenschutzbeauftragten zu haben, der alleinig die gesetzlichen Regelungen erfüllt, das ist heute nicht mehr genug. Die Frage der Gesellschaft im Netz, wie will diese Netzgesellschaft organisieren, wie wir die Bürgerinnen im Netz schützen und sich aus dem Netz ergebende Gefahren schützend uns vor die Bürger stellen? Diese Sache ist nicht mehr nur damit getan, dass man Paragraphen erfüllt, sondern wir brauchen hier Landesdatenschutzbeauftragte, die wie der Chef des unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz in SchleswigHolstein das machen kann, pointiert und stark sich auch einmal mit so einem Konzern, mit so einer Riesenmacht wie Facebook anlegen kann, um hier für die Bürgerinnen und Bürger etwas zu erreichen. Da sind wir in Thüringen noch lange nicht, da müssen wir hinkommen. Deshalb hoffe ich, dass wir bald einen Gesetzentwurf haben, der diese Unabhängigkeit des Landesdatenschutzbeauftragten wirklich herstellt und dem dann auch eine Mehrheit hier im Haus folgen kann. Vielen Dank.

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Grund, die Bedenken anzumelden gegen die Subsidiarität oder auch Verletzung der Subsidiarität im Europaausschuss. Dann haben wir aber zum Beispiel den Artikel 48, über den habe ich mich persönlich gefreut, in dem bei den nationalen Aufsichtsbehörden auch die Auswahl von Personen verlangt wird, an deren Unabhängigkeit kein Zweifel besteht und die nachweislich über die für die Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Erfahrung und Sachkunde, insbesondere im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten, verfügen müssen. Ich denke, wir haben dieses Kriterium mit unserem Personalvorschlag, den der Landtag ja auch mit der erforderlichen Mehrheit bestätigt hat, schon erfüllt und darüber freue ich mich, dass das jetzt auch EU-weit so ist, dass der Datenschutz und die nationalen Aufsichtsbehörden keine Honoratiorenaufgabe mehr sind, sondern dass da auch wirklich die erforderliche Sach- und Fachkunde bestehen muss.

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die Verpflichtung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes, dass wir Leute aussuchen für so etwas, die über die entsprechende Sachkunde verfügen. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung wird uns das künftig vorschreiben, dass solche Leute ein bestimmtes Profil haben müssen und - wie ich Ihnen gesagt habe - nicht nur für die Aufsichtsbehörden, sogar auch für die Datenschutzbeauftragten, die in Betrieben, die in Unternehmen oder die in Behörden zu bestellen sind. Wir hatten deswegen die Überweisung an den Ausschuss im letzten Plenum schon abgelehnt, weil wir nach wenigen Wochen keinen Nutzwert darin sehen konnten, das Gesetz in diesen zwei kleinen Fragen, also ein anderes Gebäude, auch wenn das eine größere Unabhängigkeit wäre, nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein eine Wahl mit Zweidrittelmehrheit, mit einem Vorschlagsrecht nach Ausschreibung für jeden im Lande, das ist nicht das, was wir jetzt als Novellierung brauchen.

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Noch einmal die Hinweise, was alles auf uns zukommen wird mit der Europäischen DatenschutzGrundverordnung, auch wenn die noch in der Diskussion ist und erst einmal nur ein Vorschlag. Das Wichtigste ist, dort wird überhaupt kein Unterschied mehr gemacht zwischen öffentlicher und privater Datenschutzverarbeitung. Bestimmte Grundsätze müssen überall gelten. Was wir zum Beispiel bisher in unserem Gesetz nicht haben hier in Thüringen oder auch auf Bundesebene, dem Bundesdatenschutzgesetz, das für die privaten Datenverarbeiter gilt, sind spezielle Schutzanforderungen zum Schutz von Kindern, die werden jetzt neu normiert in der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. Es gibt Sachen wie Fristen zur Bearbeitung und Abhilfe von Beschwerden, die Bürger haben, aber auch Angestellte von Unternehmen oder Mitarbeiter von Behörden, also nicht nur bei der Aufsichtsbehörde. Es gibt eine Ausweitung von Informationsverpflichtungen gegenüber den Bürgern, also was über sie weshalb gespeichert wird, und es gibt dann vor allen Dingen auch für die ganz „normalen“ Datenschützer in Betrieben, Unternehmen und Behörden die Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde bis hin zur Bereitstellung von Räumlichkeiten oder Übernahme von Kosten. Man muss sich das so ein bisschen vorstellen, dass die Aufsichtsbehörden künftig mit der Kompetenz quasi wie Betriebsprüfer ausgestattet werden. Es gibt dann, wie gesagt, extrem ausgeweitete Befugnisse, aber auch die Verpflichtungen der behördlichen Datenschutzbeauftragten. So wie für den Landesdatenschutzbeauftragten werden auch für die betrieblichen und behördlichen Datenschutzbeauftragten Anforderungsprofile vorgeschrieben, nämlich auch Sachkunde. Also es kann dann nicht mehr sein, dass in der Behörde irgendeiner, weil sie keinen anderen Dummen gefunden haben, zwangsverpflichtet wird, das Metier des Datenschutzes zu übernehmen, von dem er vielleicht

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hat. Ich habe dies bereits mehrfach ausgeführt. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz müsste deshalb über eine Änderung der Landesverfassung der Status einer obersten Landesbehörde verliehen werden.

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den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Herrn Professor Dr. Dieter Kugelmann,

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Das Problem bei diesen Notruf-Apps ist allerdings, dass die privaten Anbieter eben keine 100%ige Sicherheit geben und das auch gar nicht können. Das ist teils auch aus technischen Gründen so. Selbstverständlich gibt es auch große Bedenken, was den Datenschutz bei diesen Apps angeht, wenn dort datenschutzrelevante Informationen an private Anbieter weitergegeben werden.

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Wer stimmt einer Überweisung federführend an den Ausschuss für Wirtschaft, Innovation und Medien und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zu? – Die Gegen

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Diese Drucksache möchte die FDP-Fraktion auch an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.

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Wer einer Überweisung der Drucksache 20/8202 an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das Überweisungsbegehren ist abgelehnt.

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Wir mussten durch die Studie aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es bisher nur in erschreckend wenigen Fällen ausreichende Ermittlungen zur Person des Täters gegeben hat. Man kann jetzt schon sagen, natürlich spielen die Unschuldsvermutung und der Datenschutz eine Rolle, aber sie spielen auch in anderen Bereichen eine Rolle. Es kann überhaupt nicht akzeptiert werden, dass in diesem Bereich, in dem wir es nie mit Zeugen zu tun haben, das Umfeld des Täters komplett ausgeblendet wird, während das Opfer nach allen Seiten hin auf seine Glaubwürdigkeit und vieles andere untersucht wird.