Wir fordern Sie deshalb auf, nicht auch mit diesem Antrag ein Bibliotheksgesetz vorzulegen, auch wenn wir es für sinnvoll halten. Aber wir fordern die Staatsregierung auf, wenigstens die rechtlichen Rahmenbedingungen, die wir haben, an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Das betrifft aus unserer Sicht nicht nur die Pflichtexemplarregelung, sondern auch den Datenschutz und die Belegexemplarregelung am besten unter Verweis auf das Archivgesetz. Hier gibt es aus unserer Sicht ein Regelungsdefizit und eine Ungleichbehandlung öffentlicher Bibliotheken. Das hat die Anhörung zum schon erwähnten Gesetzentwurf deutlich gezeigt.
Ich will – darauf ist die Kollegin Mitteldorf eingegangen – darauf hinweisen, dass dieses Archivgesetz, das wir hier vorlegen, tatsächlich der Schlussstein einer Veränderung ist, die im Jahr 2002 begonnen wurde und die eine Zielperspektive bis 2020 hatte, in dem es tatsächlich um die Modernisierung des Archivwesens in Thüringen geht. Ich finde es interessant, dass Sie die beiden kritischen Beiträge, die es hier zu dem Gesetzentwurf gegeben hat, etwas vernachlässigt haben, was wiederum Schwerpunkt der Beiträge der Vertreterinnen der Regierungsfraktionen ist: In Ihrem Beitrag, Herr Kellner, und im Beitrag des Vertreters der AfD tauchte nämlich das Thema „Digitalisierung“ nicht ein einziges Mal auf. Sie haben im Prinzip argumentiert, als ob wir über ein Archivwesen reden, das im Wesentlichen darin besteht, dass eine Akte von A nach B getragen wird, und bei dem man Bleistifte in Weimar beantragen muss. Ich weiß nicht, ob Sie tatsächlich eine sinnliche Erfahrung damit gemacht haben, dass die wenigste Archivarbeit heute noch mit Bleistiften stattfindet, sondern dass es sich hier um Archive handelt, die den Sprung in das 21. Jahrhundert bereits gemacht haben, während Ihre Argumentation noch im Wesentlichen auf der Ebene der 70er- und 80er-Jahre des 20. Jahrhundert stattfindet.
Die uneingeschränkten Befürworter verweisen darauf, dass ja in Schmalkalden die Möglichkeit bestünde, im Anschluss an ein Studium der Dualen Hochschule auch einen Masterabschluss zu erwerben. Aber genau dieses Argument, was dagegen sprechen soll, spricht ja für unsere Auffassung und auch für die Auffassung des Rechnungshofs, dass nämlich eine Zusammenarbeit und dann später eine unter einem Dach zusammengefasste Fachhochschule Schmalkalden mit mehreren Standorten etabliert wird. Dass mehrere Standorte unter einem gemeinsamen Dach nicht per se etwas Verwerfliches sind, haben Sie vor wenigen Minuten selber deutlich gemacht, als es um das Archivgesetz ging. Da haben Sie völlig anders herum argumentiert und gesagt, die Standorte würden doch erhalten bleiben. Da wurde nicht davon gesprochen, wie gerade hier von einer Vorrednerin, es würde von oben etwas oktroyiert. Genau andersherum haben Sie da argumentiert. Also bleiben Sie doch einfach mal auf
Wenn Sie das nicht machen, wie wir das im Entschließungsentwurf verlangen, dann stochern Sie weiter im Nebel und Herr Poppenhäger bleibt weiterhin der Zuschauer und nicht der Akteur, der er eigentlich als der verantwortliche Minister sein müsste. Herr Poppenhäger, schade, dass Sie auch in der Anhörung nur Zuschauer waren. Sie weigern sich, Politik auf Grundlage von Fakten zu machen. Sie handeln hier ideologisch, das muss ich Ihnen mal so sagen. Sie persönlich vielleicht nicht, aber die Leute, die Sie umzingeln, Herr Poppenhäger, die handeln ideologisch, ohne Vernunft, ohne Verstand und ohne Verantwortung. Sie wollen – das haben wir beim Archivgesetz gesehen, ich bin sicher, es kommen noch weitere Anträge oder Vorschläge – zerstören, nichts besser machen, Sie wollen kaputt machen und dadurch wird alles noch teurer.
Die Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform leistet dazu einen Beitrag und ich denke, dass ich auch für die Europäerinnen und Europäer in Ihrer Fraktion, Herr Emde, gesprochen habe. Nicht zuletzt hat ein Austausch mit Ihrer Kollegin, die für Europapolitik zuständig ist und die auch Sie und Thüringen im Ausschuss der Region in Brüssel vertritt, deutlich gemacht, dass sie möchte, dass ein solches Signal, wie das des Parlamentspräsidenten, der auch Ihrer Partei angehört, lieber Herr Emde, von dieser Plenarsitzung ausgehen sollte. Insofern kann ich auf Herrn Höcke nur mit den Worten von Winston Churchill antworten: „Therefore I say to you: let Europe arise!“ – Lassen Sie Europa entstehen! Genau um diese Stärkung europäischer Regionen geht es. Thüringen ist eine dieser europäischen Regionen. Wenn wir über das Gesamtthema „Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreform“ gehen, dann geht es darum, wie wir uns als Freistaat Thüringen innerhalb einer Europäischen Union aufstellen. Und wir haben gestern sehr intensiv den Gesetzentwurf und das gestern beschlossene Vorschaltgesetz zur Gebietsreform diskutiert. Ich habe bereits am Mittwoch deutlich gemacht, als wir über das Archivgesetz gesprochen haben, dass diese Tagesordnung tatsächlich wie ein roter Faden die Modernisierung, die Renovierung unseres 25 Jahre alten Freistaats betrifft. Es ist von verschiedener Seite aus gesagt worden: keine Gebietsreform ohne Verwaltungs- und Funktionalreform. Das ist richtig. Insofern hat diese Landesregierung ein Verwaltungs- und Funktionalreformgesetz auf den Weg gebracht, das die Grundsätze von Verwaltungs- und Funktionalreform festlegt und mit dem einen oder anderen Irrtum aufräumt, der mit der Funktional- und Verwaltungsreform verbunden ist.
So verwundert uns in der Stellungnahme der Staatsregierung schon, dass eine Anpassung des Belegexemplarrechts oder des Datenschutzes für irrelevant gehalten wird. Ein kurzes Beispiel. Wenn jemand eine Doktorarbeit in Sachsen schreibt und dabei die historischen Bestände einer öffentlichen Bibliothek nutzt, gibt es zurzeit keinerlei Verpflichtung, ein Belegexemplar abzugeben. Und was den Datenschutz angeht: Auch bei neueren Beständen müsste hier auf den Persönlichkeitsschutz geachtet werden. Dies müsste auch für öffentliche Bibliotheken gelten und wäre unter Verweis auf das Archivgesetz möglich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wilhelm von Humboldt hat einmal gesagt: „Nur wer die Vergangenheit kennt, hat eine Zukunft.“ Ich bin sicher, mit dieser Aussage hat er sehr recht. Deshalb ist es wichtig, dass sich Bund, Land, Kommunen, Kirchen und weitere Träger genau dieser Verantwortung stellen. Archivalien sind dabei unter anderem Originalkirchenbücher, Kirchenbuchduplikate, Einwohnerlisten, Steuerlisten, Stadtbücher, Bürgerbücher, Innungsakten, Musterungsrollen und vieles mehr. Details dazu werden bei uns im Land Mecklenburg-Vorpommern durch das Archivgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern geregelt, übrigens in 14 Paragrafen.
Die Landesregierung bzw. das Innenministerium ist bis heute dieser Aufforderung leider nicht nachgekommen. Wir haben deswegen den Termin 31.12.2020 gesetzt. Bis dahin sollte und muss eine entsprechende Regelung vorgelegt werden, damit die Akten aus dem Landtag in das Landesarchiv überführt werden können. Es ist wichtig, dass die Grundlage dafür erst einmal geschaffen wird, damit es keine Verluste gibt. In diesem Zusammenhang muss auch das Archivgesetz angefasst werden, damit die Fristen, was die Einsichtnahme anbelangt, gegeben sind, sodass man unverzüglich mit der Forschung beginnen kann und die Aufarbeitung damit letztendlich unterstützt.
ausbaubeiträge dafür erheben. Da kann sich überhaupt keiner mehr erinnern, da gibt es keine Originalbelege mehr, weil nach Thüringer Archivgesetz nach zehn Jahren die Originalbelege zu vernichten sind und die Bücher allein nicht ausreichen. Da hat der damalige Innenminister Geibert gesagt: Na dann schätzen wir eben die Kosten. Herzlichen Glückwunsch! Im Übrigen hat dort die Gemeinde, die Mitgliedsgemeinde der Verwaltungsgemeinschaft Bad Tennstedt ist, festgestellt, dass der Aufwand, das alles zu erheben, dreimal so hoch ist wie der zu erwartende Erlös. Dazu hat das Landesverwaltungsamt mitgeteilt, April, April, die Verwaltungsgemeinschaft hat die Personalkosten mit eingerechnet und das wäre unzulässig, weil das Personal ohnehin da ist. Um es anders zu formulieren – ich halte das alles für bedenklich –: da haben sie wenigstens was zu tun in der Verwaltungsgemeinschaft, wenn sie Straßenausbaubeiträge berechnen.
Ich fand die Sitzung des Innenausschusses am 6. Juni logisch, weil Katastrophen – so war und ist die Flut vom Juni 2013 zu bezeichnen – in die Zuständigkeit des Ministeriums des Innern und des Innenausschusses fallen. Die Tagesordnung für diese Sitzung war bereits radikal gekürzt worden. Die Anhörung zum Archivgesetz findet nun im September statt. Der Polizeikommissionsgesetzentwurf der GRÜNEN ist erst einmal weg. Der Antrag zur Fachkräftegewinnung für den öffentlichen Dienst – auch weg.
Heute beraten wir das Gesetz zur Änderung des Archivgesetzes für den Freistaat Sachsen in 2. Lesung. Nach nunmehr 20 Jahren hat sich für das im Jahr 1993 hier im Hohen Haus verabschiedete Sächsische Archivgesetz Änderungs- und Anpassungsbedarf ergeben. Galt es 1993 erstmalig nach der friedlichen Revolution, rechtliche Grundlagen für die Archive im Freistaat Sachsen zu schaffen, so reagiert die Staatsregierung – Sie, Herr Staatsminister Ulbig – mit dem Gesetzentwurf auf einen enormen Anstieg der zu archivierenden elektronischen Unterlagen.
Nun zum Einzelnen. Im Gesetzentwurf wird klargestellt, dass zur Umwidmung der Verwaltungsunterlagen zu Archivgut neben der Feststellung der Archivwürdigkeit auch die Übernahme in ein öffentliches Archiv erforderlich ist. Gleichzeitig wird der Begriff der Speichermedien erweitert und auf eine stärkere Entwicklung der elektronischen Medien ausgerichtet. Die Fragen der standardisierten Aussonderung, der Anbietung und der Übernahme werden neu geordnet. Auch Unterlagen, die ausschließlich elektronisch geführt werden, sind von diesem Archivgesetz umfasst. Damit keine Lücken in der Überlieferung entstehen, sind insbesondere elektronische Register und Datenbanken davon betroffen. Sie sind anzubieten und zu übernehmen.
Meine Damen und Herren, das Archivgesetz geht jetzt über das derzeitige Datenschutzgesetz hinaus. Das möchte ich an dieser Stelle nochmals deutlich betonen. Es bleibt nun nur zu hoffen, dass die entsprechenden Unterlagen auch wirklich angeboten und übernommen werden. So manches ist ja in der Vergangenheit geschreddert worden; da fragt man sich, warum das nicht in Archiven gelandet ist. Vielleicht hätten dann Generationen nach uns mehr Erfolg bei der Aufklärung der Zusammenhänge zum neonazistischen Terrornetzwerk NSU.
Ein zweites Problem betrifft auch eine Erneuerung im Gesetz: Erstmalig soll das Sächsische Archivgesetz Verwaltungsvereinfachungen zur Aktenvernichtung
Das betrifft übrigens auch andere Ressorts. Das betrifft übrigens auch ganz andere staatliche Ebenen. Gehen wir sie kurz durch: Archivgesetz, Pflichtexemplargesetz, Denkmalschutzgesetz. Wie schaut es aus bei der Kinder- und Jugendgesetzgebung: Wo ist da Kultur drin? Wo ist in den Schulgesetzen Kultur drin? Wie sieht es mit der Weiterbildung aus? Die
sichtsbehörden. Es müssen auch bestehende Rechtsvorschriften an die neuen Begriffsbestimmungen der DSGVO angepasst oder aufgehoben werden. Anpassungsbedarf ergibt sich z. B. im Hinblick auf das Niedersächsische Archivgesetz, das Pressegesetz, das Mediengesetz, das Brandschutzgesetz, das Rettungsdienstgesetz und das Beamtengesetz - um nur einige zu nennen.
Meine Damen und Herren, unsere Handlungsfelder beim Bürokratieabbau umfassen neben den eben genannten Beispielen die Prüfung der landesrechtlichen Gesetzeslage von A wie Archivgesetz bis Z wie Zuständigkeitsverordnungen. Die Bürokratie kostet unsere Unternehmen - den Mittelstand in Deutschland - allein aufgrund bundesrechtlicher Regelungen derzeit rund 45 Milliarden Euro jährlich.
Natürlich wissen wir auch jetzt schon, dass die Kommunen durch das Archivgesetz einer Pflichtaufgabe unterliegen. Aber kennen wir wirklich die Situation der Archive auch in den kleinsten Gemeinden, oder sieht es mit der personellen Ausstattung und damit mit der Archivsituation dort vielleicht noch schlimmer aus?
Gesetz über die Sicherung und Benutzung von Archivgut des Landes Berlin (Archivgesetz des Landes Berlin – ArchGB)
Gesetz über die Sicherung und Benutzung von Archivgut des Landes Berlin (Archivgesetz des Landes Berlin – ArchGB)
Zu der Gesetzesvorlage auf Drucksache 17/2402 empfiehlt der Fachausschuss einstimmig – mit allen Fraktionen – die Annahme mit Änderung. Wer der Gesetzesvorlage mit der Änderung der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der SPD und CDU, Bündnis 90/Die Grünen, die Linksfraktion, die Piratenfraktion. Gegenstimmen? – Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? – Ich sehe auch keine Enthaltungen. Damit ist das Archivgesetz des Landes Berlin so beschlossen.
4. Wie geht die Landesregierung damit um, dass derzeit keine geeignete Lösung existiert, archivwürdige Daten der Landesverwaltung zu archivieren, obwohl das Thüringer Archivgesetz seit dem Jahr 2018 dieses fordert?
Erste Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Hessisches Archivgesetz (HArchivG) – Drucks. 20/8737 –
Im Archivgesetz werden die Archive seit 1989 benannt als „Häuser der Geschichte“. Das genau trifft den Kern: Archive gehören zu den bedeutenden Kultur- und Bildungseinrichtungen unseres Landes. Die Aufgabe ist, eine authentische Überlieferung der Geschichte des Landes Hessen zu sichern, zu bewahren als kulturelles Erbe, und das möglichst in seiner vollen Vielfalt.
Heute liegt Ihnen der Gesetzentwurf zur Neuregelung des Archivwesens vor. Das Archivgesetz hat sich aus unserer Sicht grundsätzlich bewährt. Wir wollen es aber weiterentwickeln, wir wollen es an die aktuellen Herausforderungen anpassen.
Dann gibt es auch strukturelle Änderungen im Landesarchivwesen. Die hessischen Archive haben in den vergangenen Jahren – ich glaube, da sind wir uns im ganzen Haus einig – sehr gute Leistungen in Erfüllung ihrer vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben erbracht. Zu dieser Steigerung hat die Gründung des Landesarchivs als zentrale Archivbehörde erheblich beigetragen; das war ein wichtiger Schritt. Diesen wichtigen Schritt möchten wir im Archivgesetz dokumentieren.
Nach wie vor gehören Kirchen, Weltanschauungsgemeinschaften und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten nicht zum Geltungsbereich des Gesetzes. Und das, obwohl gerade in diesen Institutionen archivwürdige Unterlagen vorhanden sein dürften. Daher würden wir vorschlagen, dass Kooperationsvereinbarungen mit diesen Institutionen im Archivgesetz geschlossen werden.
Zu guter Letzt befinden wir uns im Zeitalter der Digitalisierung. Daher wäre es gut, wenn das Hessische Archivgesetz auch auf das Archivgut der Kommunen Anwendung finden könnte und nicht nur einen allgemeinen Verfahrensrahmen darstellt. Insbesondere der Verweis auf die Selbstverwaltungsgarantie scheint uns im Rahmen einer Nutzenabwägung korrekturbedürftig zu sein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen! Das derzeitig geltende Archivgesetz tritt zum 31.12.2022 außer Kraft. Unsere Archive sind wichtige kulturhistorische Einrichtungen. Man könnte sie auch als Häuser der Geschichte bezeichnen. Sie machen das Geschehene greifbar und leisten durch die Bewahrung des Kulturguts eine gesamtgesellschaftlich wichtige Aufgabe. Archive sorgen aber auch für Transparenz, indem sie über lange Zeiträume das Handeln der Verwaltung nachvollziehbar machen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, auch wenn die hessischen Archive gerade in dieser Zeit, in der so viel um uns herum passiert, leider nicht ausreichend im Interesse der Öffentlichkeit stehen, sind wir uns, denke ich, fraktionsübergreifend einig, dass sich das bisherige Archivgesetz bewährt hat und ein passender Rahmen über den 31.12. hinaus von großer Bedeutung ist.
Auf gerade einmal zwölf Seiten Gesetz kommt so eine Vielzahl von redaktionellen und inhaltlichen Änderungen zusammen, die das Hessische Archivgesetz modernisieren.