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alleinerziehend sind. Das hat nichts mit Ideologie, sondern mit Lebenschancen und Lebensformen zu tun. Wir haben vielfältige Lebensformen und unterschiedliche Lebenschancen, gerade bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Wenn wir an Frauen mit Behinderung oder Frauen, die behinderte Kinder haben, denken, müssen wir erkennen: Offiziell haben Frauen mit Behinderung auch die Chancengleichheit und trotzdem erscheinen behinderte Frauen und Mädchen weit weniger im öffentlichen Leben als Männer. Frauen und Mädchen mit körperlicher, geistiger und seelischer Behinderung entsprechen etwa 5% der Bevölkerung.

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Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der vorgelegte Gesetzentwurf dient der Gleichstellung der Menschen mit Behinderung. Dabei geht es keineswegs um eine kleine Gruppe von Menschen. Nein, es geht um 1 Million Menschen mit Behinderung, die in Bayern leben. Behinderung kann jeden Einzelnen von uns treffen. 80% der Behinderungen entstehen im Laufe des Lebens durch Krankheit, durch Unfälle oder auch durch ein entsprechendes Alter.

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Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Zeiten des sozialen Kahlschlags und ständig steigender Preise ist es nicht angenehm, mit einer Behinderung leben zu müssen, wobei eine Behinderung nicht unbedingt ein geistiges oder körperliches Handicap voraussetzt. Was einige vergessen, ist die Tatsache, dass viele Arbeitslose auch mit einer Behinderung leben müssen; denn sie werden durch die aus der Arbeitslosigkeit resultierenden fehlenden Einkommen in ihrer normalen Lebensführung behindert und eingeschränkt.

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Ich habe das Gefühl, ich hätte da etwas verpasst. Ich kann mich noch an die vergangene Regierungen erinnern. Damals wurde mit dem sogenannten gemeinsamen Unterricht vollmundig ein Projekt gestartet, das so richtig schön in den Sand gesetzt worden ist. Ich kann mich noch gut erinnern: Es gab Modellprojekte für den gemeinsamen Unterricht. Fünf Kinder mit Behinderung – nach AO-SFVerfahren bestimmt – konnten mit 15 Kindern ohne Behinderung in eine Klasse gehen. Pro Kind mit Behinderung gab es fünf Stunden zusätzlichen Unterricht. Das sind bei fünf Kindern 25 Stunden und bedeutet also eine zweite Lehrkraft in der Klasse.

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Eben diese Erfahrung, die Tabuisierung des Themas Behinderung, das Erleben von Berührungsängsten und Ausgrenzung waren für die Eltern in den 70er- und 80er-Jahren der Anstoß, darauf zu dringen, dass ihre behinderten oder von Behinderung bedrohten Töchter und Söhne gemeinsam mit den Nachbarkindern ohne Behinderung in Kindergarten und Schule spielen, lernen und leben können.

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Was bleibt? – Auch 30 % der Kinder mit Behinderung, die immer noch in Sondereinrichtungen, in heilpädagogischen Einrichtungen, betreut werden, sind 30 % zu viel. Denn wir wissen, dass die integrativen Einrichtungen die besseren Einrichtungen für die Kinder mit Behinderung und für die Kinder ohne Behinderung sind, die lernen, dass gemeinsames Leben und Aufwachsen möglich ist.

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Alle Bürgerinnen und Bürger dieses Landes haben das Recht auf eine bedarfsgerechte gesundheitliche Versorgung. Dieses Recht ist ein elementares Recht. Darüber hinaus müssen Menschen mit Behinderung – so Art. 25 des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung aus dem Jahre 2006 – die medizinische Versorgung erhalten, die sie aufgrund ihrer Behinderung zusätzlich benötigen. Der Deutsche Bundestag hat diese Bestimmung Anfang 2009 ratifiziert. Dennoch ist es so, dass in dieser Ratifikation ein Handlungsauftrag liegt und dass dieser Handlungsauftrag uns auch auf Dauer beschäftigen und als Herausforderung begleiten wird.

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Es ist wichtig und notwendig, dass Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen und auch gemeinsam voneinander lernen. Von Anfang an muss in die Köpfe hinein, dass Kinder ohne Behinderung von Kindern mit Behinderung eine Menge lernen können – umgekehrt natürlich auch.

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Frauen und Mädchen mit Behinderung müssen feststellen, dass ihnen der Zugang zu vielen Hilfsangeboten erschwert oder verwehrt wird. Frauenhaus, Zufluchtswohnung, Notruf oder Polizeidienststellen - viele dieser Einrichtungen sind bislang für Frauen mit Behinderung aufgrund von baulichen oder Kommunikationsbarrieren unzugänglich. Auch viele spezielle Beratungsangebote sind nicht barrierefrei zu erreichen und Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung bieten selten eine spezielle Beratung für behinderte Frauen an. Die Beraterinnen dort sind mit dem Thema Gewalt einfach nicht vertraut.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Natürlich geht auch unser Dank an die Mitglieder der Kommission. Im Gegensatz zu den hauptamtlichen Kommissionsmitgliedern geht unser Dank auch an die Ehrenamtlichen, weil diese – im Gegensatz zu den anderen – viel Freizeit und auch Geld geopfert haben, um diese Arbeit machen zu können. Das haben wir gerade von Frau Dr. Freudenberg gehört. Das Ergebnis der Kommission liegt vor. Das ist eigentlich keine Überraschung. Es gibt keine diskriminierenden Gesetze. Dennoch ist der Alltag von Menschen mit Behinderung auch in Hamburg viel zu oft von Ausgrenzung, von Barrieren, Benachteiligungen und Vorurteilen geprägt. Wir meinen, ein wichtiges Mittel, um dieser Situation zu begegnen, ist ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit und ohne Behinderung auf Bundes- wie auch auf Landesebene. Natürlich kann es einen Sinn machen, ein Landesgesetz auch vor einem Bundesgesetz zu erlassen. Genaues haben wir gerade beim Naturschutz gemacht. Da war es die gleiche Debatte. Es muß aber auch beim Thema Benachteiligung durch Behinderung möglich sein, denn erst ein derartiges Gesetz, das festlegt, was eine Benachteiligung ist, gibt behinderten Menschen und auch ihren Verbänden das Recht zu klagen.

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„Die gesamte Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der PDS-Fraktion zur Lebenssituation von Mädchen und Frauen mit Behinderung in Sachsen-Anhalt atmet den Geist des Nebenwiderspruchs. Die Situation von Frauen und Mädchen mit Behinderung wird nicht ernst genommen. Bei der Eröffnungsveranstaltung zum Europäischen der Menschen mit Behinderung im Februar 2003 hatte ich das Gefühl, dass von Professor Böhmer ein Perspektivwechsel noch nicht verstanden und vollzogen worden ist. Jetzt habe ich das Gefühl, dass die derzeitige sach

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Bei den älteren Menschen mit Behinderung ist die Entwicklung aber andersherum. Wenn die hier besprochenen Menschen mit Behinderung älter werden, befinden sie sich häufig schon in betreuten Umständen. Erst seit Einführung der Pflegeversicherung rücken bei ihnen medizinisch-pflegerische Aspekte weiter in den Vordergrund und drohen, den ganzheitlichen Betreuungsansatz einer integrierenden Behindertenhilfe in den Einrichtungen zu verdrängen. Damit ist diese Entwicklung auch gegenläufig zu den Leitbildern in der Politik für Menschen mit Behinderung. Gerade das macht die Brisanz dieses Themas aus.

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Meine Damen und Herren, übrigens sehen Sie auch daran, dass wir sehr wohl der Schwere der Behinderung in besonderer Weise Rechnung getragen haben, indem die leichtere Behinderung stärker angerechnet wurde als die schwerere Behinderung. Ich hatte schon gesagt, das In

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Die beiden Gesetzentwürfe sollen scheinbar so schnell wie möglich beerdigt werden. Dies wird den Menschen mit Behinderung im Freistaat gerade im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung in tiefer Erinnerung bleiben als segensreicher Fehlschritt für mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderung. Aber, wie gesagt, diese heutige Beratung findet fast ohne Ausschussberatung statt. Die PDS-Fraktion hatte einen Selbstbefassungsantrag für die letzte Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit gestellt, um zumindest die ominösen in der ersten Sitzung von Herrn Minister Dr. Pietzsch genannten 500 Mio.    !

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Hauptbestandteile und Schwerpunkte des bayerischen Gleichstellungsgesetzes sind die Definitionen zur Behinderung, zur Barrierefreiheit und – ein ganz wichtiger Bereich! – die Regelungen zur Gleichstellung von Frauen mit Behinderung, welche unter einer doppelten Benachteiligung zu leiden haben. Diese doppelte Benachteiligung soll endlich ausgeglichen werden. Hinzu kommen die Kostenerstattung für Gebärdensprachdolmetscher in Verwaltungsverfahren, das Benachteiligungsverbot für Träger öffentlicher Gewalt gegenüber Menschen mit Behinderung, barrierefreie Bescheide sowie Vordrucke, barrierefreie Internetauftritte. Alle künftigen öffentlichen Neubauten sind barrierefrei zu errichten. Das gilt für Schulen, Behörden usw.

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Zu den Fragen 3 und 4 möchte ich die Antwort zusammenfassen, denn es lässt sich die Antwort auf beide Fragen recht gut zusammen geben: Es kann nämlich zu der Zahl der behinderten Studierenden und der Art der Behinderung keine Aussage getroffen werden. Eine Erhebung des Merkmals "Behinderung" ist nach der Thüringer Verordnung zur Erhebung personenbezogener Daten der Studienbewerber, Studierenden und Prüfungskandidaten der Hochschulen des Landes vom 10. November 1992 (Amtsblatt des TKM und des TMWFK Nr. 12 von 1999) nicht vorgesehen, so dass auch aus datenschutzrechtlicher Sicht Bedenken bestehen, allgemein nach einer Behinderung zu fragen. Eine Erfassung seitens der Hochschulen erfolgt daher nicht. Bekannt sind jeweils nur Einzelfälle, die sich mit der Bitte um Unterstützung an die jeweilige Hochschule gewandt haben. Hierbei handelt es sich nach Aussage einiger Hochschulen - der Friedrich-Schiller-Universität Jena und der Bauhaus-Universität Weimar - insbesondere um Rollstuhlfahrer, aber auch um Sehbehinderte und Gehörlose.

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Eine Behinderung kann jeden treffen – sei es durch Krankheit, Unfall oder wegen des Alters. Die durch eine Behinderung eingeschränkte Bewegungsfreiheit wird noch weiter eingeschränkt, weil es für diesen Personenkreis Barrieren gibt, die gesunde Menschen nicht als solche empfinden. Im Jahr 1994 wurde Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland durch den Absatz 3 ergänzt. Diese Ergänzung sagt Folgendes aus: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ Aber leider ist es so, dass für behinderte Menschen die Bewegungsfreiheit durch Barrieren eingeschränkt ist. Dies gilt auch für den Bau von Wohnungen. So wird bei der Planung und beim Bau von Wohnungen nicht in Erwägung gezogen, diese entsprechend behindertengerecht zu planen und zu bauen.

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nächsten Schritt, daß Kinder aufgrund oder wegen der Art ihrer Behinderung nicht von den Integrationsbestrebungen ausgegrenzt werden. Ziel muß sein, daß Eltern behinderter Kinder wirklich die Wahl haben, ob ihre Kinder eine Sonderschule oder eine integrative Schule besuchen. Solange auch nur ein angemeldetes Kind aufgrund fehlender Plätze oder zum Beispiel aufgrund von Elternprotesten abgewiesen wird und ein Quereinstieg aus diesem Grunde nicht möglich ist, solange auch nur ein inkontinentes Kind im Rollstuhl aufgrund seiner Behinderung von unserem gemeinsam erklärten Ziel, niemand dürfe aufgrund seiner Behinderung benachteiligt werden, ausgeschlossen wird, liegt zwar ein erfolgreich bewältigter Weg hinter uns, aber ein großes Stück sehr steiniger Weg noch vor uns. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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Hilfe zum Leben für Menschen mit Behinderung: So breit wie die Palette der möglichen Behinderungen, der Beeinträchtigungen des Lebens ist, so breit muss und soll auch - daher auch sicherlich die 175 Seiten Gesetzestext bei diesem ersten Versuch die Möglichkeit der Regelung sein, um Behinderten die Möglichkeit des Lebens mit ihrer Behinderung zu geben. Dazu gehören auch die Fragen der Rehabilitation, die Hilfe zum selbstbestimmten Leben, die Eingliederung oder Wiedereingliederung von behinderten Menschen, aber auch die Integration und Wiedereingliederung in das Berufsleben. Denn auch zu einem Leben in der Gesellschaft gehört die Integration in das Berufsleben. Das Gesetz selbst hat sich in seiner Einleitung ein großes Ziel gesetzt. Behinderte Menschen sollen zu selbstbestimmten Individuen mit exakt beschriebenen rechtlichen Ansprüchen kommen. Das ist ein hohes Ziel und dem wird das Gesetz in der vorliegenden Form noch nicht gerecht, obwohl es ein Weg ist, der beschritten wird, der in die richtige Richtung führt. Aber das Gesetz hat sicherlich noch eine ganze Reihe von Mängeln, die auch schon von den Vorrednern vorgetragen wurden, deswegen will ich jetzt hier nicht noch einmal alles wiederholen. Das größte Problem ist sicherlich, dass man eine Reihe von Ansprüchen festschreibt, aber nicht genau definiert, wer denn nachher die Leistungsstelle für diese Ansprüche ist und vor allen Dingen, wer das alles zu bezahlen hat. Wobei es mir immer schwer fällt, bei Menschen, die mit Behinderungen leben müssen, darüber zu reden, wer denn nachher am Ende zahlen soll, um ihnen ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Trotzdem halte ich es bei einem Gesetz mit diesem Anspruch für notwendig, dass auch diese Dinge dann geregelt werden. Ich suche z.B. auch Regelungen im Gesetz, die Menschen mit chronischen Krankheiten betreffen. Es ist leider bei der einen oder anderen chronischen Krankheit der Übergang zu einer Behinderung sehr fließend. Auch da gehören nach meiner Meinung Regelungen in ein Gesetzeswerk, das sich diesem Anspruch stellt. Aber sicherlich sollten wir im Facharbeitskreis über diese Problematik an der einen oder anderen Stelle auch in Zukunft noch intensiv reden. Ich wünsche mir, dass die Diskussion dort intensiv weitergeführt wird, wo die Entscheidungen in den nächsten Wochen und Monaten fallen werden; das ist der Bundestag und das ist der Bundesrat. Ich gehe davon aus, dass auch von Seiten der CDU noch der eine oder andere Änderungsantrag einge

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Es gab zum Beispiel Sonderschulen für Blinde in der starken Form der Behinderung und für Sehschwache in der schwachen Form der Behinderung. Es gab Sonderschulen für Gehörlose in der starken Form der Behinderung und für Schwerhörige in der

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schwachen Form. Im kognitiven Bereich gab es die Sonderschulen für geistige Behinderte in der schweren Form der Behinderung, das ist auch nach dem Gesetz anerkannt. Es gab die Sonderschulen für Lernbehinderte. Das ist die leichtere Behinderung, das ist eigentlich keine Behinderung.

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Wir haben in unserem Antrag eine weitere Forderung, wir sagen, wir hätten gerne die Ernennung eines Landesarztes oder einer Landesärztin für Demenz. Die Landesärzte selbst sind in § 62 SGB IX geregelt. Wir haben im Saarland fünf Landesärzte, die sehr spezialisiert sind. Das sind der Landesarzt für körperliche Behinderung, für blinde Menschen beziehungsweise für Menschen mit Sehbehinderung, für Erwachsene mit geistiger und seelischer Behinderung, ein Landesarzt für Kinder mit seelischer Behinderung sowie für Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung. Wir sehen in der Ernennung eines Landesarztes oder einer Landesärztin für De

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Regelungen sie brauchen, um tatsächlich gleichberechtigt am Leben teilnehmen zu können, und streiten wir uns nicht, wann, wer, was gebracht hat. Wie sieht es denn aus mit dem Landesspielraum nach SGB IX? Gibt es denn tatsächlich nur "nach" SGB IX? Sollten wir nicht alle überlegen, ob es ein "schon" gibt ohne SGB IX? Wo sind dort unsere Aktivitäten gewesen, um tatsächlich unser Gleichstellungsgebot in der Verfassung so umzusetzen, wie es entsprechend der Landesebene die rechtliche Möglichkeit ist? Wo ist unser Gesetz für den Nachteilsausgleich? Wo ist unser Gesetz über die Anerkennung der Gebärdensprache? Wo ist unser Gesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung? Ich hoffe, Frau Arenhövel, Sie haben es gehört. Ich frage immer: Wo ist unser Gesetz? Wenn wir endlich anfangen, wenigstens bei diesem Problem uns einmal so zu verhalten, dann würden wir nicht bei Menschen mit Behinderung den Eindruck erwecken, als wenn Abgeordnete nur für sich arbeiten würden und ab und an auch einmal für Menschen mit Behinderung ein Wort, ein Ohr, vielleicht auch einmal eine Aktion starten können und sie vielleicht auch einmal hier mit teilhaben können. Wenn wir diesen Zustand überwunden haben, dann können wir davon reden, dass Selbstbestimmtheit tatsächlich mit selben Agieren für die Menschen im Gesetz geregelt ist. Da hat das Land noch sehr viel zu tun.

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Mit Hilfe der Präimplantationsdiagnostik ist eine genetische Untersuchung von in vitro erzeugten Embryonen schon vor einer Implantation in den weiblichen Körper möglich. Das erste Kind, an dem im Embryonalstadium eine solche Diagnostik durchgeführt wurde, kam 1990 in den USA zur Welt. Inzwischen gibt es weltweit 200 Kinder nach einem solchen diagnostischen Eingriff. Die PID eröffnet also eine neue Dimension der Möglichkeiten menschlichen Handelns. In der gesellschaftlichen Diskussion darüber, was künftig zugelassen werden soll und was auch gesellschaftlich akzeptiert wird, dürfen dabei aus meiner Sicht nicht nur wirtschafts- oder forschungspolitische Gesichtspunkte im Vordergrund stehen. Bei der PID geht es darum, prinzipiell Embryonen mit unerwünschten Merkmalen zu selektieren. An erster Stelle steht hier der Wunsch, durch medizinischen Fortschritt dazu beizutragen, das individuelle Leid zu verhindern – medizinisch und menschlich nachvollziehbare Argumente. Doch die Frage ist, ob der Blick auf den Einzelfall ausreicht, um zu einer Antwort auf das Für und Wider zu kommen. Ist, was auf den Einzelfall bezogen anzuwenden ist, gesellschaftlich wünschenswert, wenn es zu Konsequenzen wie einem perfekten Menschen führen würde? Welche Krankheiten sollen überhaupt zu diesen Einzelfällen zählen, und wer wählt diese Krankheiten aus? Lassen sich diese Einzelfälle wirklich begrenzen, oder wird Tür und Tor geöffnet, um den Medizinern, aber auch den Eltern die Möglichkeit zu geben, über lebenswertes und nicht lebenswertes Menschenleben zu entscheiden? Wie weit sind wir dann entfernt von der Selektion eines Kindes nach Maß oder eines Menschen nach Maß? Wie würde die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik den Blick auf Krankheit und Behinderung verändern? Würden Krankheit und Behinderung auf einmal nicht mehr selbstverständlicher Teil des Lebens sein, sondern nur noch ein Makel für diejenigen, die es nicht getan haben, obwohl doch die medizinischen und technischen Voraussetzungen vorhanden waren? Wie ändert sich dadurch der Blick auf Menschen mit Behinderung, und wie kann das Selbstbestimmungsrecht der Menschen in diesen Fragen insbesondere den Frauen Rechnung tragen?

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Meine Damen und Herren! Nach der Verfassung des Freistaates Sachsen besteht eine Verpflichtung für die Gemeinschaft, alte Menschen und Menschen mit Behinderung zu unterstützen und auf die Gleichwertigkeit ihrer Lebensbedingungen hinzuwirken. Mit der Einfügung des Satzes „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ in Artikel 1 des Entwurfes mit der Überschrift „Änderung der Verfassung des Freistaates Sachsen“ soll auf die Beseitigung noch vorhandener Ungleichbehandlungen von Menschen mit Behinderung mit Nachdruck hingewirkt werden. Dieser Grundsatz wurde bereits am 15. November 1994 mit der Grundgesetzänderung als Benachteiligungsverbot in den Grundrechtskatalog des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen. Es ist nicht verständlich, dass wir dieses gleichwertige Grundrecht und diesen Grundrechtsschutz in der Verfassung des Freistaates Sachsen immer noch nicht verankert wiederfinden.

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Ich weise noch auf einen weiteren Aspekt dieses Themas hin: Dass diese Frage in Deutschland aktuell und offensichtlich ein wenig neu ist, muss uns innehalten lassen. Neben den dankenswerterweise guten Gründen, auf die die Ministerin und andere hingewiesen haben, muss an dieser Stelle auch gesagt werden, warum erst jetzt mehr Menschen mit Behinderung das Lebensalter von 60 Jahren plus erreichen, das uns allen selbstverständlich erscheint. Die Ermordung vieler Menschen mit Behinderung in der Nazizeit hat dafür gesorgt, dass die Zahl dieser Menschen bisher recht gering war. Würden all diese ermordeten Menschen noch leben, hätte sich die Frage danach, was mit Menschen mit Behinderung im Alter passiert, schon viel dringender und früher gestellt.

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Wir wollten mit unserem Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts für Menschen mit Behinderung erreichen. Wir wollten, dass den besonderen Bedürfnissen der verschiedenen Formen von Behinderung durch differenzierte Angebote Rechnung getragen wird. Auch die seelische Behinderung, die nicht so offenkundig ist, wollten wir aufnehmen. Das ist einer der kleinen Schritte, dem zugestimmt wurde.

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Herr Minister Zeh, lassen Sie mich noch einige Worte sagen, was Sie uns vorgeworfen haben hinsichtlich der Begrifflichkeit in unserem Gesetzentwurf. Das war eine ganz bewusste Entscheidung von uns, Behinderung so, wie wir das in unserem Gesetzentwurf festgeschrieben haben, zu definieren. Denn wir wollen die gesellschaftliche Komponente, die immer noch heißt, Diskriminierung von Menschen mit Behinderung hier mit in das Bewusstsein bringen. Deshalb haben wir uns für diese Definition entschieden. Wie Sie dazu stehen, haben Sie ja mehrmals gezeigt, was das Antidiskriminierungsgesetz betrifft, wo Sie ja die Menschen mit Behinderung einfach außen vor lassen. Vielen Dank.

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Es geht um die Wechselwirkungen von Kind, Jugend, Familie und Behinderung, von Ausbildung, Beruf und Berufstätigkeit und Behinderung, von Alter und Behinderung. Natürlich gilt es, diese Herausforderungen auch in der Politik zu meistern. Diesen sollte sich die Koalition in besonderer Weise stellen.

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Bisher hat es für die Politik keine besondere Rolle gespielt, was mit den Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung im Alter geschieht. Weder in Berichten zur Altenhilfe noch zur Behindertenpolitik haben sie eine besondere Rolle gespielt. Im Bericht der Bundesregierung zur Lage der Behinderten und der Entwicklung der Rehabilitation aus dem Jahre 1998 wird zum Beispiel neben den medizinisch-pflegerischen Aspekten weniger als einer Seite auf die Gestaltung des Lebensabends von Menschen mit geistiger Behinderung verwendet. Nicht einmal in den Alterswissenschaften hat man sich besonders intensiv mit diesen Fragen auseinander gesetzt, weil es bis heute um eine sehr kleine Gruppe von Menschen ging. Dies haben auch die Ministerin und Frau Birk bereits gesagt. Jetzt zeichnet sich aber ab, dass diese Gruppe größer wird und dass man sich Gedanken über das Altern der Menschen mit Behinderung machen muss. In diesem Zusammenhang möchten wir ausdrücklich begrüßen, dass die CDU-Fraktion mit ihrer Großen Anfrage dieses Thema auf die Tagesordnung gesetzt hat.

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Das Erste ist natürlich, nach den Wünschen der Betroffenen zu fragen. Bisher gibt es hierzu wenige empirische Daten. Die bisher vorliegende Befragung scheint aber zwei wichtige Punkte aufzuzeigen: Diese Menschen wollen mehrheitlich möglichst einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Das wünschen im Übrigen auch viele Senioren ohne Behinderung. Die meisten wollen auch in ihren bisherigen Wohngruppen bleiben. Diese Anforderungen entsprechen auch unseren Vorstellungen einer nach dem Normalitätsprinzip organisierten Hilfe für Menschen mit Behinderung. Ebenso wie ihre Altersgenossen sollen die älteren Menschen mit Behinderung - soweit es möglich ist einen aktiven Lebensabend genießen können. Sie sollen - soweit möglich - in ihrem Zuhause wohnen können. Das stellt die Behindertenhilfe - wie von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt - vor ganz neue Herausforderungen.