Mit der letzten Änderung des Datenschutzgesetzes durch das Zweite Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vom 26. September 2011 wurde dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt ab dem 1. Oktober 2011 auch die Aufgabe der Datenschutzkontrolle im nicht-öffentlichen Bereich übertragen.
Es vergeht kaum ein Tag, an dem nicht über den Datenschutz geredet, geschrieben oder debattiert wird. Leider geht es dabei oftmals um schwerwiegende Verletzungen. Wir müssen empört zur Kenntnis nehmen, dass die NSA mehr über uns weiß als wahrscheinlich wir selbst.
Um die vielbeschworene Strafzahlung nicht leisten zu müssen, könnte sich Deutschland zum Beispiel auf EU-Ebene gegen die Vorratsdatenspeicherung stark machen. Herr Heintze ist schon oft benannt worden, auch von uns. Setzen Sie sich gegen die Vorratsdatenspeicherung auf EU-Ebene ein oder streben Sie im Notfall eine Nichtigkeitsklage vor dem EuGH an. Wie die NSA-Affäre gezeigt hat, ist mittlerweile zudem auch die EU-Kommission eher kritisch im Umgang mit staatlicher Totalüberwachung. Gerade in Anbetracht der kommenden Datenschutzgrundverordnung, für die sich die SPD ebenfalls stark gemacht hat, wäre es daher nur konsequent, wenn Sie Datenschutz nicht nur privatwirtschaftlich, sondern auch im staatlichen Bereich groß schreiben würden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gleich zu Beginn der laufenden Wahlperiode haben die Koalitionsfraktionen einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der Entscheidung des EuGH vom 9. März 2010 eingebracht und beschlossen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auch die Überwachung der nicht-öffentlichen Stellen übernimmt. Der Landesbeauftragte kontrolliert seitdem auch für den nicht-öffentlichen Bereich die Einhaltung des Datenschutzes in völliger Unabhängigkeit.
muliert und Eckpunkte für eine erneute Novellierung festgelegt. Die Landesregierung hat geliefert und diesem Hohen Haus einen Gesetzentwurf vorgelegt, der gemeinsam mit unserem Landesbeauftragten für den Datenschutz erarbeitet worden ist und die Vorgaben des Landtags erfüllt.
Neben dem Schutz sogenannter Whistleblower sieht der Gesetzentwurf ein sogenanntes Jedermann-Anrufungsrecht, also das Recht auf Anrufung des Landesbeauftragten für den Datenschutz, vor. Weiterhin beinhaltet er die Pflicht zur Information des Landesbeauftragten und der Betroffenen bei Datenpannen und eine Legaldefinition für die Verschlüsselung als wichtiges Element eines effektiven Datenschutzes.
Zur Rechtsstellung des Landesbeauftragten möchte ich an dieser Stelle weiterhin daran erinnern, dass uns im Ausfluss des Urteils des EuGH vom 9. März 2010 aufgegeben worden ist, die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten zu stärken. Daher haben wir mit der zweiten Novelle des Datenschutzgesetzes dem Landesbeauftragten für den Datenschutz die Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern seiner Geschäftsstelle verliehen.
Aus meiner Sicht trägt die Novelle zu einem modernen und bürgernahen Datenschutz bei. Ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Einbringung dieses Gesetzentwurfes habe ich ausgeführt, in diesen Tagen nicht über den Datenschutz zu reden, hieße, die größte Bedrohung des 21. Jahrhunderts für Demokratie, Bürgerrechte und Rechtstaat zu ignorieren. Wir sind nun ein Jahr weiter und an dieser Ausgangssituation hat sich eigentlich nichts geändert. Der NSAUntersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages bringt weiter Ungeheuerliches zutage, wird aber weiterhin durch die Bundesregierung behindert. Die Selektoren liegen den Abgeordneten immer noch nicht vor. Auch der Überwachungszombie Vorratsdatenspeicherung feiert unter CDU und SPD fröhliche Urstände.
Meine Damen und Herren! Der Datenschutz ist in Gefahr durch öffentliche Stellen und Private. Wir in Sachsen-Anhalt machen unsere Hausaufgaben nur zum Teil.
Ebenso eine Verbesserung stellt die Einführung des § 14b dar, in dem eine Pflicht zur Information des Landesbeauftragten für den Datenschutz und auch der Betroffenen bei Datenpannen normiert wird. Jedoch wurden in dieser Hinsicht die qualitativen Vorgaben auf der Bundesebene auch nach der Befassung im Innenausschuss nicht erreicht.
Das mache ich gern. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Tiedge, es trifft zu, wir reden hier im Hohen Hause häufig über den Datenschutz, unlängst in der letzten Sitzung, in der wir den Elften Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten erörtert und dazu im Landtag einmütig eine Entschließung beschlossen haben, in der im Grunde genommen die Grundzüge der Entwicklung des Datenschutzes aufgezeigt werden und das, was wir bei der Umsetzung des Datenschutzrechts im Land bewerkstelligen können.
Dass der Datenschutz längst eine Dimension erreicht hat, die nicht mehr mit dem Landesrecht Sachsen-Anhalts einzufangen ist, ist allen Beteiligten klar. Das klang eben auch bei Herrn Striegel an. Aufgrund der Datenvielfalt in einer digitalen Welt und deren Kommerzialisierung brauchen wir europaweit und darüber hinaus Regeln, die datenschutzrechtliche Barrieren aufbauen. Das ist auf dem Weg. Eine EU-Datenschutzverordnung ist im Entstehen.
Der zweite Punkt, den ich hier noch einmal erwähnen möchte: Frau Tiedge, darin sind wir unterschiedlicher Auffassung, was eine EU-konforme Ausgestaltung der Stellung des Landesbeauftragten für den Datenschutz anbelangt. Ich weiß, die Wunschliste des Herrn Dr. von Bose war länger. Das hat er in der Anhörung auch vorgetragen und dazu Stellung genommen. Dem vermochte die SPD-Fraktion nicht zu folgen.
Es ist gut, dass sich die Landesregierung mit Beschluss vom 17. März eindeutig positioniert hat und dass sie klargestellt hat, unter welchen Rahmenbedingungen die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft TTIP eingegangen werden kann: Abbau von Handelshemmnissen für baden-würt tembergische Unternehmen ja, aber keinerlei Absenkung des Schutzniveaus der EU und der Mitgliedsstaaten, sei es beim Verbraucherschutz, sei es bei den Sozialstandards, beim Schutz der Umwelt und beim Klimaschutz, beim Tierschutz, beim Datenschutz, bei Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz. Das steht für uns fest.
Der Kollege Salomon hat auf eine Anregung des Landesbe auftragten für den Datenschutz hingewiesen, der wir selbst verständlich gern gefolgt sind, weil es einfach Sinn macht, die technischen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Daten sicherheit stärker als bisher gewährleistet werden kann.
Bei Ihrer versuchten Aufklärungskampagne betreffend Staatssekretärin Kaykin wandeln Sie auf dem sehr schmalen Grat zwischen Datenschutz und Aufklärung, ein Zwiespalt, der sich in unserem Rechtsstaat üblicherweise dadurch löst, dass man das Ergebnis einer Ermittlung, gegebenenfalls auch ein Urteil abwartet.
Zweitens und abschließend: Der Haushalt ist Ihnen schon jetzt zu unübersichtlich. Darum sollen nach der Logik Ihres Antrags noch weitere Zigtausende Belege digital dazugepackt werden. Sie treten für Datenschutz ein, wollen aber gleichzeitig datenschutzwürdige Haushaltsbelege online stellen.
4 EU-Datenschutzreform: Hohe Datenschutz
Beim dritten Punkt wird es wirklich spannend, denn die Durchsetzung der Standards erhält einen Rechtsrahmen, der so gestaltet ist, dass er auch wirklich wirksam ist. Ich spiele damit insbesondere auf die Frage der Sanktionen an. Das ist endlich vernünftig ausgestaltet. Wer gegen Datenschutz verstößt, kann nach dem Verordnungsentwurf in einem empfindlichen Maß zur Kasse gebeten werden. Das ist ganz richtig so.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Appell zum Abschluss: Wir möchten – das beabsichtigen wir auch mit dem breit angelegten Ausschussverfahren –, dass sich viele von Ihnen mit dieser neuen Datenschutzverordnung beschäftigen. Denn ich glaube, dass die Datenschutz-Grundverordnung eines Tages für viele Bürgerinnen und Bürger ein Beispiel sein wird, weshalb sich Europa lohnt und weshalb Europa große Vorteile und Freiheiten bringt. Auch deshalb sollten wir sie gemeinsam zum Erfolg führen. – Herzlichen Dank.
Die Frage nach einem einheitlichen Datenschutz, den wir auf hohem Niveau sichern müssen, steht auch im Zusammenhang mit der Frage, wie wir uns die weitere Entwicklung der Europäischen Union vorstellen. Auf partnerschaftlicher Zusammenarbeit in Europa gründen unser Wohlstand und unser Glück in der globalen Welt.
Zusätzlich ist aber auch eine inhaltliche Differenzierung geboten. Der Datenschutz ist letztlich immer daran zu orientieren, welches Gefährdungspotenzial vorliegt und wie dann das jeweilige Schutzniveau ausgestaltet werden muss. Es ist eben ein Unterschied, ob ein Klempner eine Rechnung erstellt oder aber eine App auf einem Smartphone installiert wird mit einer ganz anderen Reichweitenproblematik. Diese schon kraft der Natur der Sache gebotene Unterscheidung ist im Verordnungsentwurf überhaupt nicht berücksichtigt.
Dabei hängen für uns Datenschutz und die Achtung des privaten Familienlebens eng zusammen. Beides sind Grundpfeiler unserer modernen Gesellschaft im digitalen Zeitalter. Beides wird durch die Grundrechtecharta der EU geschützt.
Doch der rasche technologische Fortschritt stellt an den Datenschutz erhebliche neue Anforderungen, denen das Datenschutzrecht aus den 90ern bei Weitem nicht gerecht wird. Alle Redner haben darauf hingewiesen. Unser deutsches Datenschutzrecht wird ihnen übrigens auch nicht gerecht.
Mit dem EU-Datenschutzreformpaket hat die Europäische Kommission im Januar dieses Jahres Verordnungs- und Regulierungsvorschläge auf den Tisch gelegt, um den Datenschutz in Europa an die Gegenwart und vor allen Dingen an die Zukunft anzupassen. Zurzeit wird im Europäischen Parlament und in den Ausschüssen darüber beraten und teilweise kontrovers diskutiert. Es gibt viele Eingaben und Änderungswünsche, vor allem aus der Wirtschaft und von den Regierungen der Mitgliedsländer. Für mich ist das im Übrigen ein Zeichen dafür, dass der Entwurf für die Bürger im Moment in die richtige Richtung geht – noch.
Verbünde, ganz klar: Landestarif. Das gibt es in den Niederlanden. Die Digitalisierung, für die du bis jetzt auch schon maßgeblich zuständig warst, erlaubt einem das. Ich denke, bei allen Bedenken, was Datenschutz und Bewegungsprofile angeht, wäre das eine sehr sinnvolle Geschichte, um einen bayernweiten Landestarif zu erreichen, um von A nach B zu kommen. Gerade für einen Fremden ist es sehr befremdlich, dass er sich erst durch einen Wust von Angeboten quälen muss, bevor er dann zur Sache kommen kann.
Die Zahl der Ermittlungspannen, der falschen Verdächtigungen und der Justizirrtümer würde eher zurückgehen als zunehmen, und auch der Faktor Abschreckung wäre deutlich höher. Hier geht es nicht darum, ein ganzes Volk unter Generalverdacht zu stellen. Auch soll der Datenschutz nicht ausgehebelt werden.Vielmehr bietet sich hier die Chance, weitere Erfolge bei der Aufklärung von Verbrechen zu erzielen.
weil Sie das Thema Datenschutz und Internet nicht verstehen und nicht erkennen, dass Sie sich in diesem Punkt anders positionieren müssen, als das heute der Kollege Bernstein dargelegt hat.
Zu Beginn möchte ich Folgendes sagen: Das Thema, mit dem wir uns hier beschäftigen, ist tatsächlich ein sehr diffiziles Thema. Wir sollten nicht so tun, als bestünde in diesem Hause ein grundlegender Dissens über die Frage, wie weit Datenschutz reichen sollte oder auch nicht.
Diese Drucksache möchte die GRÜNE Fraktion an den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überweisen.