talen Medien und Kartenorganisationen freiwillig überlässt und sich der Staat dann um den Datenschutz kümmern muss.
Einen Punkt, den die Kollegin Frau Strunge auch schon angesprochen hat, wollte ich in meinem zweiten Beitrag ansprechen: Wir haben die Novelle des Landesmediengesetzes vor uns, wir werden jetzt ja in der ersten Lesung das Verfahren auf den Weg bringen, wir werden eine Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit haben. Meine Anregung war schon in der letzten Sitzung des Ausschusses, als wir die Anhörung schon einmal vorbesprochen hatten, dass man auch das Filmbüro in diese Anhörung im Medienausschuss der Bürgerschaft mit einbezieht. Es gibt ja tatsächlich einen Punkt, der hier die verschiedenen Medienbereiche dieser Stadt, die eben größer sind als die reine Filmkunstszene, mit einbezieht, damit wir auch tatsächlich schauen können, wie das, was auch so ein bisschen zum Erliegen gekommen ist, damals noch Bürgerrundfunk hieß, künftig Bürgermedien heißen wird, mit der
Neubau eines Veranstaltungsgebäudes an der Universität und Raumsituation an den bremischen Hochschulen Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit vom 15. September 2017 (Drucksache 19/1237)
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion DIE LINKE „Neubau eines Veranstaltungsgebäudes an der Universität“ vom 8. September 2015, Drucksache 19/60, und der Antrag der Fraktion der CDU „Raumsituation an bremischen Hochschulen - Konzept schnellstmöglich vorlegen“ vom 15. September 2015, Drucksache 19/65, sind von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 6. Sitzung am 14. Oktober 2015 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der DrucksachenNummer 19/1237 seinen Bericht dazu vor.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 19/1237, Kenntnis.
Interfraktionell wurde vereinbart, nach der ersten Lesung den Gesetzesantrag zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zu überweisen.
Verehrter Kollege Lies, ich möchte Sie herzlich einladen, Ihre Einstellung zum Datenschutz noch einmal zu überprüfen. Vor zehn Minuten haben Sie von diesem Mikrofon aus vorgeschlagen, die Telefonnummerunterdrückung generell zu verbieten. Dagegen wehre ich mich ganz energisch. Ich will in der Lage sein, meine Telefonnummer zu unterdrücken - gerade damit sie nicht von denjenigen, die ich anrufe, abgefangen wird und später gegen mich - möglicherweise aus dem Ausland, wo ich den Anrufer nicht verfolgen kann - in einer solchen Weise verwendet wird. Da haben Sie sich ein Stück weit aus dem Fenster gelehnt. Bitte lehnen Sie sich wieder zurück.
Im Zusammenhang mit einem Vorfall in der JVA Salinenmoor im Februar ist bekannt geworden, dass es möglicherweise in mehreren niedersächsischen Justizvollzugsanstalten Lauschanlagen zur akustischen Überwachung der Gefangenen gibt. Unklar ist dabei, unter welchen Voraussetzungen - auch in Bezug zum Datenschutz - Lauschanlagen betrieben werden.
Vielen Dank, Herr Präsident! Meine Frage richtet sich an Herrn Senator Strieder. Es gibt heute im „Tagesspiegel“ Meldungen darüber, dass Aufträge bekommt, wer Datenschutz ignoriert. Es wird darüber berichtet, dass eine Firma aus dem Lieferantenverzeichnis gestrichen wurde, weil sie bestimmte Informationen nicht an die Senatsverwaltung weitergeben wollte. Könnten Sie etwas zum Hintergrund dieses Streits sagen? Was wird mit den abgeforderten Informationen bezweckt?
Aber das werden wir nicht mit diesem Rundfunkänderungsstaatsvertrag erledigen, sondern wir haben uns schon verabredet, wir werden uns langfristig darüber Gedanken machen müssen, wie wir hier zu einer anderen Modalität kommen, was die GEZ betrifft. Denn ich glaube, das System, das wir heute dort aufrechterhalten, ist einerseits sehr teuer, was den Aufwand des Betreibens dieses Systems angeht, und andererseits ist es sehr unbefriedigend, was die Auswirkungen auf den Datenschutz in Bezug auf das von mir geschilderte Vorgehen der betreffenden Gebührenbeauftragten dieser Rundfunkanstalten angeht.
Die Fraktion DIE LINKE erachtete es als notwendig, in Anbetracht der zu erwartenden Auswirkungen auf den Bildungsbereich vor Abschluss einer solchen Vereinbarung alle relevanten Träger im Land zu konsultieren, insbesondere das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung SachsenAnhalt, den Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie den Landtagsausschuss für Bildung und Kultur.
Datenschutz zu genügen. Die Microsoft Deutschland GmbH kann hierbei mit dem vorhandenen Know-how Hilfestellung bieten.
Ganz sicher werden in den weiteren Gesprächen und Verhandlungen mit Microsoft die Interessen beider Parteien zu betrachten sein. Aber seien Sie versichert, dass zum Beispiel das Thema Datenschutz einen entscheidenden und in unseren Augen auch nicht verhandelbaren Parameter darstellen wird. Hierfür wurde seitens Microsoft bereits uneingeschränkte Unterstützung zugesichert.
Nun sind wir dabei, mit dem Büro des Landesbeauftragten für Datenschutz zu klären, an welcher Stelle konkret seine Bedenken liegen und wie diese ausgeräumt werden können. Die Arbeitsebenen haben sich hierzu bereits verabredet.
Aber wir brauchen nicht nur irgendeine beliebige Technik, sondern wir benötigen eine Technik an unseren Schulen, die die Offenheit und eben auch den Datenschutz zu gewährleistet weiß. In dieser Hinsicht ist das Zentralverzeichnis mit Personendaten von allen Schülerinnen und Schülern sowie von allen Lehrerinnen und Lehrern nach wie vor Thema und ein wesentlicher Bestandteil unserer Kritik.
dass Sie in der nächsten Legislaturperiode planen, die von uns aufgeworfenen Fragen, wie es mit der Medienpädagogik und dem Datenschutz weitergeht, noch einmal neu beantworten wollen. Können Sie ungefähr skizzieren, in welche Richtung das gehen soll? Heißt das bei Ihnen auch, mehr Pädagogik? Oder ist das für Sie nach wie vor eine Frage der technischen Ausstattung und der Rahmenverträge?
Natürlich haben Sie Recht. Wir haben nicht nur ein Problem auf der Ebene von Betriebssystemen, Software und Datenschutz, sondern wir haben auch ein Hardwareproblem. Das greift ineinander, weil man, wenn man sich nicht für offene, sondern für andere Systeme entscheidet, partiell Restriktionen für die Hardware hat. Partiell!
Erstens. Wir sind weiter. Ich habe mir vorhin Ihre Aussage notiert, wir seien seit der letzten Debatte nicht weiter gekommen. Ich finde das durchaus. Wir haben jetzt eine konkrete Beschlussempfehlung vorliegen. Der Minister hat es bereits erwähnt. Gerade im Bereich Datenschutz, aber auch in Verhandlungen mit der Firma Microsoft ist meines Erachtens einiges geschehen.
Andere sind aber auch skeptisch gegenüber Microsoft. Diese arbeiten überwiegend mit Google; sie haben wiederum keine Probleme mit dem Datenschutz. - Der Herr Minister hat es eben erwähnt, die Situation vor Ort ist sehr heterogen.
Aber wir sollten auch vermeiden, von oben herab alles zu diktieren und zu sagen: Ihr müsst das jetzt nehmen. Wenn also eine Schule mit Google Docs gut arbeitet, die dann mit dem Datenschutz - ich kann es nur noch einmal sagen - keine großen Probleme haben, und auch die Eltern offensichtlich nicht die Notwendigkeit für einen Wechsel sehen - in Klammern füge ich hinzu: wir müssten noch einmal über Medienkompetenz reden; das ist aber ein anderes Thema -, dann sollten sie meines Erachtens mit Google Docs weiterarbeiten können.
Auch der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Herr Dr. von Bose folgte mehrmals der Einladung der Enquete-Kommission und legte den Mitgliedern seine Standpunkte unter anderem zu den Themen E-Government-Strategie und Sachsen-Anhalt Digital 2020 dar und ließ der Kommission seine Kernempfehlungen zum
Als Sprecher für Netzpolitik möchte ich das Thema Digitalisierung noch einmal kurz behandeln. Auch die SPD-Landtagsfraktion hält eine E-GovernmentStrategie und vor allem auch ein E-GovernmentGesetz in der kommenden Legislaturperiode für zwingend notwendig. Frau Edler ist darauf bereits eingegangen. E-Akte, elektronische Verwaltung, Informations- und Datenschutz, elektronische
Bei allem Respekt vor Datenschutz und auch vor dem Eigentumsrecht - das, meine Damen und Herren, ist eben nicht nachvollziehbar, erst recht nicht, wenn man weiß, dass inzwischen jedes Gerät eine IP-Adresse im Netz hinterlässt, sodass illegale Downloads zweifelsfrei, wie bei einer DNA-Untersuchung, zurückverfolgt werden können.
Jetzt haben wir gemeinsam die Chance, darauf passende Antworten zu finden. Dabei ist uns allen klar, dass mit der Digitalisierung auch eine gewisse Skepsis verbunden ist. Gerade Fragen der IT-Sicherheit und des Datenschutzes in der digitalen Zukunft sind uns sehr wichtig. Es ist sehr zu begrüßen, dass die Aspekte Safety und Security, sicher in die digitale Zukunft und Verbraucherschutz und Datenschutz in der digitalen Welt, ein wichtiger Teil im Dia
Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der CDU „Übersendung der Nutzerdaten von Social-Media-Accounts an die Strafverfolgungsbehörden“ vom 24. August 2016, Drucksache 19/712, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 31. Sitzung am 9. November 2016 zur Beratung und Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres, federführend, und den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Die staatliche Deputation für Inneres legt mit der Drucksachen-Nummer 19/1206 ihren Bericht dazu vor.
sie ihren Sitz haben - erst langwierig zur Herausgabe der entsprechenden Daten gebracht werden, denn nicht selten, meine Damen und Herren, berufen sich diese Provider mangels entsprechender Gesetze, unter anderem in Deutschland, zur Herausgabe der Daten auf den Datenschutz und der daraus resultierenden Pflicht darauf, eine eigene umfassende Prüfung durchführen zu müssen.
Mit einer Richtlinie des Landeskriminalamtes können demzufolge weder Eingriffsbefugnisse noch Maßnahmen ausgeweitet werden. Deswegen ist auch die Fragestellung falsch. Mit der in Bearbeitung befindlichen Richtlinie soll vielmehr den Beamten der Landespolizei eine Handlungsanweisung zur rechtssicheren und landesweit einheitlichen Anwendung der bundesgesetzlichen Regelungen der Funkzellenabfrage gegeben werden. Im Übrigen, auch das ist wichtig und Inhalt Ihrer Frage, ist der Richtlinienentwurf auf Anregung und in enger Abstimmung mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sowie in Abstimmung mit der Generalstaatsanwaltschaft erstellt worden und ist insofern keine Ausweitung, sondern soll die rechtlichen Grundlagen der Bundesrepublik Deutschland festlegen.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Hinners, Sie haben mich ein bisschen verwirrt, denn ich habe die Hoffnung gehabt, dass Sie Ihren Antrag zurückziehen werden, weil Sie Recherchen anstellen, sich nach der Rechtslage erkundigen und dann zu der Erkenntnis gelangen, die wir auch im Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit festgehalten haben und die wir an die Innendeputation weitergeleitet haben, um den Antrag dort mit den Stimmen von Rot-Grün und der Fraktion DIE LINKE zu beschließen.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz kommt zum gleichen Ergebnis. Ich möchte noch einmal zitieren, um Ihnen das in Erinnerung zu rufen, denn der Inhalt dürfte Ihnen bekannt sein: „Social-Media-Plattformen können bereits jetzt rechtlich verpflichtet werden,“ - durch Gerichte, aber nicht durch Strafverfolgungsbehörden - „die Nutzerdaten zu übermitteln, wenn eine konkrete Straftat vorliegt, muss das seinen Rechtsweg gehen.“
Wir haben aus der Geschichte gelernt, Herr Hinners, die CDU anscheinend nicht, denn Sie bemühen immer noch dieses Mantra, das total veraltet ist: Datenschutz darf nicht zum Täterschutz führen. Das ist der Inhalt Ihres Antrags, und Sie vermengen zwei Sachen miteinander.
Es gibt kein Spannungsfeld zwischen Verbrechensbekämpfung und Datenschutz. Mittlerweile liegt die europäische Datenschutzgrundverordnung vor, und das Bundesdatenschutzgesetz