Wir haben im März ausführlich und technisch diskutiert - Sie mangels Kenntnis weniger technisch, andere mehr. Ich will das aber nicht alles wiederholen, sondern nur darauf hinweisen, dass neben dem Chaos Computer Club und einer Reihe anderer Fachleute auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar die erfolgten Staatstrojanereinsätze für rechtswidrig hält. Sie bekommen solche Software nicht so hin, dass sie definitiv und nachweisbar unzulässige Dinge nicht kann. Das ist mathematisch und technisch unmöglich. Sie verletzen mit dem Einsatz solcher Software den Kernbereich der privaten Lebensführung unverhältnismäßig. Ihnen fehlt nicht nur meiner Einschätzung nach die Rechtsgrundlage; denn § 100 a der Strafprozessordnung reicht da nicht.
Die Einzelbestandteile der Pflegesatzkalkulation stellen trägerinterne Daten dar, die nur den Parteien der Pflegesatzverhandlungen auf Kostenträgerseite zur Verfügung zu stellen sind, insbesondere also den Pflegekassen und den örtlichen Trägern der Sozialhilfe. Diese Daten unterliegen, anders als der vereinbarte Pflegesatz insgesamt, dem Datenschutz. Eine Veröffentlichung der im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen vereinbarten Personalkosten einer Einrichtung ist daher nur mit Zustimmung der jeweiligen Einrichtungsträger zulässig.
Kai Biermann – das ist einer der Journalisten, der sich mit den Themenfeldern „Datenschutz“, „Internet“, „Vorratsdatenspeicherung“ usw. beschäftigt – hat kürzlich in einem Kommentar für „Die Zeit“ gesagt, dass das, was die Vorratsdatenspeicherung darstellt, egal, ob man sie jetzt Höchstspeicherfrist, Mindestspeicherfrist oder wie auch immer nennt, letztendlich geschichtsvergessen und ignorant gegenüber der Verfassung ist. Ich kann es zuspitzen und möchte sagen angesichts der Überwachungsgeilheit, die insbesondere in der CDU im Bundestag vorhanden ist: Ganz im Ernst – der Stasi wäre angesichts dieser Methoden, die Sie jetzt einsetzen wollen, einer abgegangen.
schutzrechtlern wie Herrn Thomas Hofer vom Rechtsinformatikzentrum der LMU widersprochen. Auch die Praxis in anderen Bundesländern belegt, dass der Datenschutz der Veröffentlichung dieser Daten nicht im Wege steht. Auf den Internetseiten des Landesamtes für Umwelt findet man gegenwärtig nur die Messergebnisse, die im Rahmen des Integrierten Messund Informationssystems zur Überwachung der Umweltradioaktivität – IMIS – gemessen werden. Für das letzte Kalenderjahr 2013 gab es in Bayern nur 79 Messwerte für Radium- und Cäsiumbelastung bei Wildschweinen.
Angemessene personelle Ausstattung für die oder den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) sicherstellen – Drs 21/17929 – 7957,
Unbedingt notwendig erscheint uns nach erster Analyse des Entwurfs aufgrund der zurückliegenden Erfahrungen eine zusätzliche explizite Anordnungsbefugnis des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit gegenüber der Polizei, da diese offenbar durch den aus anderen Gründen entfallenden Verweis auf das Landesdatenschutzgesetz nunmehr durch eine gesonderte Regelung im Gesetz über die Datenverarbeitung der Polizei ersetzt wird. Wir stellen uns hier die Frage, ob das lediglich ein Versehen ist oder ob eine Absicht dahintersteht.
Und nun kommen wir zum Tagesordnungspunkt 108, Antrag der SPD und GRÜNEN Fraktion: Angemessene personelle Ausstattung für die oder den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sicherstellen.
[Antrag der Fraktionen der SPD und der GRÜNEN: Angemessene personelle Ausstattung für die oder den Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) sicherstellen – Drs 21/17929 –]
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit vergangenem Jahr im Mai ist die Europäische Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland und damit auch in Hamburg in Kraft getreten und damit auch anzuwenden.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Arbeitsbelastung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten ist ein Dauerthema, und selbstverständlich hat sich die Belastung verstärkt durch das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung im letzten Jahr, denn dadurch sind die Rechte, aber auch die Anforderungen an den Datenschutzbeauftragten erheblich gestiegen.
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist bekanntlich seit 2017 vollständig unabhängig und benötigt natürlich eine entsprechende Ausstattung, die ihn arbeitsfähig macht, sodass er den erweiterten Verpflichtungen, Aufgaben und Zuständigkeiten dauerhaft nachkommen kann. Deshalb haben wir Regierungsfraktionen die Arbeitsbelastung evaluiert anhand mehrerer Anfragen nach Artikel 60a der hamburgischen Verfassung.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Hamburgerinnen und Hamburger, liebe Abgeordnete! Gegen die geplante Aufstockung der Stellen des Datenschutzbeauftragten kann man erst einmal überhaupt nichts sagen; deshalb stimmen wir dem Antrag zu. Ob das nun allerdings zu einer angemessenen Ausstattung führt, stellen wir sehr infrage, denn – Sie haben es vorhin schon gesagt – durch die Umstellung der EU-Datenschutz-Grundverordnung und der entsprechenden Landesverordnung und gleichzeitig der Selbstständigmachung – ich sage das jetzt einmal salopp so – des Datenschutzbeauftragten ist es zu Mehraufwand gekommen. Deshalb hat er fünf Stellen mehr bekommen. Er bräuchte aber, um angemessen ausgestattet zu sein, mindestens sieben Stellen mehr. Wir als Links-Fraktion wünschen uns, dass Sie dem Datenschutzbeauftragten zuhören und das entsprechend gewähren.
Zusätzlich finden wir es wichtig, dass dem Datenschutzbeauftragten zugehört wird. Er hatte viel Kritik. Zum Beispiel sind die Beschäftigtenrechte auf Datenschutz in der Landesverordnung nicht genügend berücksichtigt worden. Beim Transparenzgesetz-Änderungsentwurf könnte es jetzt dazu kommen, dass Daten von Beschwerdeträgern herausgegeben werden, die zu Gefährdung führen. Hören Sie dem Datenschutzbeauftragten bitte auch zu, wenn er inhaltlich etwas zu sagen hat. Dann wird ein bisschen Arbeit abgewendet.
Verehrtes Präsidium, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein höchst komplexes, in Teilen ein äußerst schwierig verständliches Regelungswerk; deswegen gibt es auch heute noch diverse Unsicherheiten. Herr Dolzer, wenn Sie sagen, man hätte mehr mit Verweisungen arbeiten müssen, dann ist das gerade nicht der Fall; dadurch wird ein Gesetz nicht verständlicher. Wenn Sie ständig irgendwelche Querverweise auf andere Gesetze haben, dann müssen Sie zehn Gesetzbü
Aus dieser neuen Europäischen DatenschutzGrundverordnung sind gewisse Beratungspflichten entstanden und weitere Pflichten zur Abstimmung auf der europäischen Ebene erwachsen. Ich glaube, dass der Personalbedarf, der hier geltend gemacht wird, sicherlich unstreitig ist. Wir haben gerade dargelegt bekommen, inwieweit die Antragszahlen beziehungsweise die Nachfragen beim Landesbeauftragten für Datenschutz zugenommen haben. Infolgedessen stimmen wir der beantragten Stellenzahl zu. – Vielen Dank.
Diese Drucksache möchte die FDP-Fraktion an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.
Diese Drucksache möchte die Fraktion DIE LINKE an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.
Die Fraktion DIE LINKE möchte diese Drucksache an den Ausschuss für Justiz und Datenschutz überweisen.
besonderen Datenschutz für Internetnutzer abzuschaffen, würde dazu führen, dass die Dienste und Anbieter selbst plötzlich die Möglichkeit hätten, unser Internetverhalten zu Sicherheitszwecken zu speichern.
struktur mit 15 Maßnahmen, Wirtschaft, Wissenschaft, Arbeit mit 38 Maßnahmen, Bildung in der digitalen Welt mit 25 Maßnahmen, Kultur und Medien mit 15 Maßnahmen, digitale Daseinsvorsorge mit 16 Maßnahmen, öffentliche Verwaltung mit 18 Maßnahmen und es gibt drei weitere Maßnahmen im Bereich Verbraucherschutz, Datenschutz und Informationssicherheit. Für die Umsetzung dieser Maßnahmen sind etwa 350 Millionen € veranschlagt ohne den Breitbandausbau.
Wenn man sich anguckt, dass es diese Diskussion vor inzwischen schon anderthalb Jahren gab, dann müssen wir die Diskussion heute vielleicht ein Stück weit klarer bewerten. Denn an diesem Punkt zeigen sich Dilemmata, die sich durch die Digitalisierung für den Datenschutz ergeben, über die wir diskutieren müssen. Aber das darf nicht bedeuten, dass wir jetzt den Aluhut zur Arbeitskleidung machen und nur noch Faxe verschicken. Im Gegenteil, ich wünsche mir gerade auch aus der Wirtschaft Impulse für die weitere Entwicklung.
Nicht zuletzt unsere Beratungen zur europäischen Datenschutzreform im Frühjahr haben gezeigt, dass Datenschutz nicht die Bremse, sondern im Gegenteil der Beschleuniger für Innovationen und wirtschaftliche Impulse sein kann. Das muss endlich Berücksichtigung finden. Auch vor diesem Hinter
Datenschutz sowie die Wahrung der Persönlichkeitsrechte bei der Informationsbeschaffung liegen der FDP bekanntlich besonders am Herzen. Wir stehen einer wissenschaftlichen Evaluierung von Gesetzen oder auch einer wissenschaftlichen Begleitung in bestimmten polizeilichen Bereichen immer offen gegenüber.
Die Piraten schließlich haben einen Prüfauftrag eingebracht, die elektronische Führung der Denkmallisten gesetzmäßig zu regeln. Eine Gesetzesänderung brauchen wir dafür aber überhaupt nicht. Wir werden das im Rahmen einer Rechtsverordnung regeln; diese Option haben wir. Wir werden die Rechtsverordnung zur Denkmalliste so ändern, dass das, was Sie angeregt haben und was gemeinsamer Wille war, Wirklichkeit wird. Dann haben wir das abgeräumt; und dieses Thema wird nach Änderung der Rechtsverordnung keines mehr sein. Den Datenschutz werden wir bei dieser Änderung natürlich vollumfänglich berücksichtigen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Was kommt dabei heraus, wenn sich die Innenminister der SPD-geführten Länder zusammensetzen und darüber beraten, was man dagegen tun kann, dass die Bürger in unserem Land zunehmend verunsichert sind? - Dabei kommt eine Wunschliste für mehr Überwachung heraus. Da soll der besondere Datenschutz für Internetnutzer abgeschafft werden, obwohl der Norddeutsche Rundfunk gerade erst vor drei Wochen enthüllt hat, dass mit Surfprotokollen gehandelt wird, das heißt mit Daten darüber, welche Seiten wir im Internet besuchen. Dabei ist unter anderem herausgekommen, dass Polizeibeamte ermittelt haben, auf welchen Seiten gesurft wurde; dabei ist herausgekommen, dass Richter bestimmten sexuellen Vorlieben nachgehen. Solche Daten sind so sensibel, dass Menschen erpressbar wären, wenn sie anfallen und gehandelt werden. Eine solche Sammlung zuzulassen, ist das Gegenteil von Sicherheit, Herr Innenminister.
Allerdings sage ich in dem Zusammenhang auch ganz klar: Niemand sollte überrascht tun. Wer es wissen wollte, konnte wissen, dass es Möglichkeiten zur Ausspähung von Daten – sowohl Daten von Privatpersonen als auch von Unternehmen; dabei geht es um Unternehmensspionage – gibt. Vor dem Hintergrund halte ich und hält meine Fraktion den Antrag der Piratenfraktion und die damit zusammenhänge Diskussion, die wir im Ausschuss führen werden, für sehr sinnvoll und hilfreich. Allerdings will ich – weil Sie sich, Herr Schwerd, hier dazu aufgeschwungen haben zu sagen, dass Sie die einzige Fraktion sind, die hier irgendwie Partei ergreift – allerdings auch darauf hinweisen, dass wir als FDPFraktion in dieser Legislaturperiode im Bund ganz massiv als Garanten für den Datenschutz gewirkt haben.
Bündnis 90/Die Grünen eine mündliche Anhörung beschlossen. Die Liste der Anzuhörenden wurde am 15.12.2017 beschlossen. In Drucksache 6/3568 mit Datum vom 25.01.2018 ging dem Ausschuss eine Stellungnahme des Thüringer Rechnungshofs zu, die sich vor allem mit Kostengesichtspunkten des Gesetzentwurfs befasst. Auch der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nahm zu dem Gesetzentwurf Stellung, und zwar in Vorlage 6/3598. Die mündliche Anhörung wurde in der 57. Ausschusssitzung am 16. Februar 2018 durchgeführt. Teil der Anhörung und der weiteren Beratung sind bzw. waren die mündlichen bzw. schriftlichen Stellungnahmen folgender Anzuhörender: abgeordnetenwatch.de, Prof. Dr. Bätge von der Fachschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, der Bund der Steuerzahler in Thüringen, der Deutsche Gewerkschaftsbund Hessen-Thüringen, Prof. Dr. Grzeszick von der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg, LobbyControl – die Initiative für Demokratie und Transparenz mit dem Büro Berlin, Prof. Dr. Schwarz von der Universität Würzburg, PD Dr. Speth, Transparency International Deutschland e. V. und der Verbund von beamtenbund und tarifunion thüringen. Die ganz überwiegende Zahl der angehörten Verbände und Einzelpersonen befürworten und unterstützen das Grundanliegen des Gesetzentwurfs und heißen im Grundsatz auch das gewählte Untersagungsmodell gut.
Wir haben in der Anhörung viele spannende Beiträge gehört, unter anderem von Transparency International, vom Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, vom Thüringer Rechnungshof, von der Landtagsverwaltung, vom Bund der Steuerzahler und auch weiteren Expertinnen und Experten aus dem juristischen und politikwissenschaftlichen Bereich – beispielhaft genannt wurde schon Herr Speth. Die Anzuhörenden haben wirklich viele Anmerkungen zur Länge der Karenzzeit, zur Zusammensetzung des Gremiums, zu möglichen Sanktionen, zur Evaluation des Gesetzentwurfs gemacht und haben auch empfohlen, an einigen Stellen aus ihrer Sicht zu vage Formulierungen zu präzisieren. Genau das ist auch passiert. Das haben wir vorgenommen, das ist auch gute parlamentarische Praxis, das, was in den Anhörungen vorgetragen wird, dann auch an der einen oder anderen Stelle aufzugreifen.
Bei allem, was wir tun, müssen wir immer auch die berechtigten Interessen des einzelnen Bürgers oder der Firmen beachten. Es gibt auch Firmengeheimnisse. Die Bürger und die Firmen müssen zu Recht darauf vertrauen können, dass der Freistaat Bayern, dem Informationen anvertraut werden, entsprechend dem verfassungsmäßig garantierten Datenschutz handelt.
Datenschutz – ja. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse – ja, auf jeden Fall. Das gilt auch für den Kernbereich der Verwaltungsvorgänge. Niemand möchte in die Polizeiakten hineinschauen oder gar gerichtliche Verfahren sowie Protokolle offenlegen. Das ist im Ge
So langsam machen Sie sich diesbezüglich etwas lächerlich. Die Argumente, die Sie vorbringen, entbehren jeglicher Grundlage. Es ärgert mich, wenn Sie sagen, dass der Gesetzentwurf und damit die Opposition den Datenschutz opfern möchte. Ich weiß nicht, ob Sie sie gelesen haben, aber es gibt mehrere Artikel, Artikel 8, Artikel 9 und Artikel 10, in denen klar geregelt wird, dass es einen Schutz von personenbezogenen Daten gibt, einen Schutz, der die öffentlichen Belange regelt und der regelt, dass vertrauliche Akten im Rahmen von behördlichen Entscheidungsprozessen nicht einfach herausgegeben werden dürfen. Das steht doch dort alles drin.