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Nach Artikel 33 a der Bayerischen Verfassung ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz auf Vorschlag der Staatsregierung vom Landtag zu wählen. Die Amtszeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz beträgt sechs Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl soll mit Wirkung vom 1. Februar 2006 erfolgen.

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Die BBS hat für die Handhabung der Lernmittelverordnung einen detaillierten Leitfaden für die Schulen erarbeitet. Die erste Teillieferung wird ab der nächsten Woche an die Schulen ausgeliefert. Der Leitfaden wird ein besonderes Kapitel "Datenschutz" enthalten, das mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt sein wird. Dort wird insbesondere der Umgang mit den Daten zur Förderungsberechtigung geregelt. Auch in den weiteren Schulungen der Schulsekretariate wird der Datenschutz zentral behandelt.

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Wir müssen in dem, wie wir über Datenschutz denken und reden, stärker unterscheiden zwischen dem, was die Datenschutzbestimmungen für den Staat sind und dem, welchen Regelungen Private unterliegen. Ich persönlich habe den Eindruck, dass sehr lange sehr genau geschaut wurde, was darf und was macht der Staat, und dass der Datentransfer von Privaten eher nicht so sehr im Fokus gewesen ist. Es ist wichtig, dass wir jetzt an einem Punkt sind, wo das besser werden kann. Ich möchte aber auch nicht – –. So war es nicht in der Debatte, aber manchmal gibt es da ja auch leicht die Tendenz zur Hysterie, wir sind hier nicht bei George Orwell, und es ist auch nicht so, dass die Sicherheit aller Menschen gefährdet ist. Es geht auch nicht darum, die Funktionsweise des Staates durch übertriebenen Datenschutz zu gefährden.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Thema Datenschutz war in den letzten Jahren sowohl auf Bundesebene als auch auf Brandenburger Ebene Gegenstand mehrerer Gesetzgebungsverfahren. Sicherer Datenschutz ist eine Querschnittsaufgabe; da sind wir uns einig. Es geht sowohl um das Verhältnis des Staates und der staatlichen Organe zu seinen Bürgerinnen und Bürgern als auch um die Nutzung personenbezogener Daten durch die Wirtschaft, aber auch durch Verbände und im privaten Verantwortungsbereich.

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Ich halte es in diesem Fall für sehr wichtig, dass man weiß, wo diese verunreinigte Saat ausgebracht worden ist. Wir wissen, dass Rapssaatgut bis zu 15 Jahre keimfähig ist. Das heißt, man muss sehr lange beobachten, ob es zu Durchwuchs kommt. Insofern wundert es mich wirklich, warum sich der Minister hier weigert, die Flächen zu nennen, auf denen dieses Saatgut ausgebracht worden ist. Er tut dies mit dem Hinweis auf Datenschutz. Deswegen frage ich Sie: Wenn man einmal das Recht auf Umweltinformation dagegenhält, aufgrund welcher rechtlichen Bestimmungen machen Sie dann den Datenschutz geltend? Ich kann nicht erkennen, dass hier in irgendeiner Art und Weise einzelbetriebliche Interessen oder Ähnliches verletzt sind.

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Ich glaube, beides ist falsch. Ich habe mich nie als Don Quichotte begriffen, der den Datenschutz mit seiner Lanze durch die Lande trägt, aber im Wesentlichen gegen Windmühlen kämpft. Ich habe mich auch nicht als Erzengel gesehen, der den Datenschutz mit flammendem Schwert gegen alles verteidigt, was sonst an staatlichen Bedürfnissen aufgetreten ist.

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Dieses neue System heißt „HEADS“, Haftentlassungsauskunftsdatei Sexualstraftäter. Damit wollen wir die Straftäter gleichermaßen an die Hand nehmen und sie begleiten, sie lokalisieren, Informationen entsprechend bewerten, Überwachungsstrategien konzipieren, Maßnahmen koordinieren und dokumentieren, um weitere Straftaten zu verhindern. Dies ist keine Theorie. Wie ich vorhin schon erwähnt habe, hatten wir in Oberfranken einen solchen konkreten Fall: Es wird ein Sexualstraftäter entlassen, der seine Strafe abgesessen hat, bei dem aber nicht auszuschließen ist, dass er sein Opfer noch einmal attackieren wird; eine nachträgliche Sicherungsverwahrung ist momentan aber nicht möglich. Daher müssen wir bereit sein, neue Konzepte zu entwickeln und andere Rechtsgüter zurückzustellen, wie zum Beispiel den Datenschutz. Da können wir nicht einfach zur Tagesordnung übergehen und sagen, da gehe der Datenschutz vor, deswegen nehme man das eine oder andere Opfer in Kauf. Das werden wir nicht zulassen und nicht dulden.

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Alles in allem war das sehr überzeugend, meine Damen und Herren. Wir beschneiden keine Rechte, wir verletzen keinen Datenschutz. Gerade zum Thema Datenschutz ist noch einmal explizit nachgefragt worden, und für mich sind die Dinge sehr nachvollziehbar erklärt und auch begründet worden. All diese Dinge werden beachtet.

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Ich hatte immer gedacht, meine Damen und Herren von der GAL, bei Ihnen gäbe es einige heilige Kühe und der Datenschutz gehöre dazu. Ich aber konstatiere, dass Sie zumindest den Datenschutz auf dem Altar der tagespolitischen Opportunität rücksichtslos opfern.

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Der Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten – ich benutze im Weiteren die Kurzform Medienausschuss – beschäftigte sich in dieser Wahlperiode zum zweiten Mal mit dem Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz, nachdem diese Aufgabe in der Vergangenheit dem Rechtsausschuss oblag. Die Bürgerschaft (Landtag) hat den 30. Jahresbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in ihrer Sitzung am 7. Mai und die Stellungnahme des Senats in der Sitzung am 10. September 2008 dem Medienausschuss zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Als Vorsitzende des Medienausschusses möchte ich nachfolgend Bericht für den Ausschuss erstatten.

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Hiermit verstärken sich die Ängste der Bevölkerung, jeder fühlt sich beobachtet. Das ist nicht in Ordnung! Wie gesagt, an dieser Stelle fehlt Vertrauen. Herr Holst spricht, wenn ich das mit Genehmigung des Präsidenten zitieren darf, in seinem Vorwort davon, dass der Respekt vor der Verfassung verloren geht und einige Regeln, die dort getroffen worden sind, dagegen verstoßen. Herr Holst führt auch aus, dass vielleicht ein anderer Staat entwickelt werden soll. Wichtig ist für uns: Datenschutz ist kein Täterschutz, wie dann und wann noch gesagt wird, sondern exakt das Gegenteil. Datenschutz ist in unseren Augen ein Grundrecht.

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Vielleicht zuletzt: Es ist viel von der Wirtschaft die Rede. Die Wirtschaft ist einmal mehr gefordert, für den innerbetrieblichen Datenschutz zu sorgen. Man kann nicht auf der einen Seite halbherzig Datenschutzbeauftragte einstellen, aber auf der anderen Seite für den Datenschutz nicht sorgen. Dann haben wir solche Fälle wie bei den großen Konzernen, wie bei Siemens oder bei der Telekom. Da fragt man sich: Was passiert bei mittelständischen Unternehmen? Das

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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der gestrigen Debatte über Mettbach, Osmani und die organisierte Kriminalität hat die CDU, die sich ja immer als Partei der Inneren Sicherheit bezeichnet, das Herz für den Datenschutz entdeckt. Das war in der Tat eine neue Erkenntnis. Früher hieß es aus Ihren Reihen immer, Innere Sicherheit gehe vor Datenschutz. Zumindest beim Thema der organisierten Kriminalität in Hamburg war es bei dem Kollegen Jäger umgekehrt.

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6. Trennung von Datenschutz und Informationsfreiheit: Als problematisch bewerten wir Überlegungen, den Datenschutzbeauftragten auch mit der Aufsicht über die Durchführung des Informationsfreiheitsgesetzes zu betrauen. Informationsfreiheit und Datenschutz stehen aber in einem Interessenkonflikt. Hier glauben wir, dass der SPD-Entwurf zwei unverträgliche Dinge miteinander vermengt.

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heimhaltung, die noch über das ohnehin bereits restriktive Informationsfreiheitsgesetz des Bundes hinausgehen, aus meiner Sicht unnötigerweise ein.“ Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit - man achte auf die Bezeichnung, dazu komme ich noch - Nordrhein-Westfalen hat in ihrer Stellungnahme vom 25. Mai 2007 u.a. ausgeführt, ich zitiere: „Der Vorschlag der Fraktion der CDU, den Entwurf für ein Thüringer Informationsfreiheitsgesetz als ein Verweisungsgesetz auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zu verfassen, wird seitens der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW nicht begrüßt.“ Last, but not least eine kurze aber recht knackige Stellungnahme des Thüringer Landesverbands des Deutschen Journalistenverbands, der in seiner Stellungnahme ausgeführt hat: „Nach Auffassung des Deutschen Journalistenverbands sollte daher dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion insgesamt nicht gefolgt werden.“ So viel dazu, meine sehr verehrten Damen und Herren.

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§ 10 Abs. 3 und die §§ 12 und 15 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes werden mit dem Verweis auf die folgenden Gründe ausgenommen. Der § 10 Abs. 3 enthält eine an das Bundesministerium des Innern gerichtete Verordnungsermächtigung für die Gebührenerhebung. Auf Landesebene wird demgegenüber eine Regelung in einer Gebührenordnung zu treffen sein oder Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung zu erheben sein. § 12 des Bundesgesetzes weist dem Bundesbeauftragten für Datenschutz die Funktion eines Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit zu. Im Sinne der Deregulierung soll von einer Übertragung dieser Regelung auf das Landesrecht abgesehen werden. Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz hatte sich in seiner Stellungnahme - wir hatten ja alle schon darauf hingewiesen, dass dieser Themenkomplex ausgiebig schon beraten wurde - gegen seine Beauftragung mit dieser Funktion gewandt. Tatsächlich ist sie auch nicht nötig. Anders als im Bereich des Datenschutzes, in dem es darum geht, die Bürger gegen eine für sie nicht erkennbare Beeinträchtigung ihrer Rechte durch Verarbeitung ihrer Daten zu schützen, geht es im Rahmen der Informationsfreiheit um bestimmte Anträge der Bürger auf Informationszugang, die von den Behörden zu bescheiden und gegebenenfalls in einem Widerspruchsverfahren zu überprüfen sind und gegen die der Rechtsweg eröffnet ist. Die Installation eines besonderen weiteren Verfahrens zum Schutz der Antragsteller bedeutete eine unnötige Verkomplizierung. Es ist auch nicht ersichtlich, dass gerade

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Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 1. Dezember 2004 – Fünfundzwanzigster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Baden-Württemberg – Drucksachen 13/3800, 13/4234

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Natürlich ist der Datenschutz ein Grundrecht. Das muss auch jeweils mit in die Diskussion über die Gesetzesausgestaltung einbezogen werden. Aber Datenschutz darf auch kein Selbstzweck an sich sein, sondern muss in die politische Diskussion, in die Abwägungsprozesse der verschiedenen Grundrechte und vor allem auch des Allgemeinwohls, die hier betrachtet werden müssen, einbezogen werden. Deswegen brauchen wir in diesen Punkten eine offene Diskussion, die den Menschen keine Ängste vermittelt. Wir wollen den Staat weiter reformieren und verändern und vor allem den Menschen keine Angst machen.

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Uns liegt der 25. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz vor. 1980 wurde der Datenschutz in Baden-Württemberg eingeführt, und man muss festhalten, dass wir eines der letzten Bundesländer waren, die auf diesen Zug aufgesprungen sind. In dieser

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, der öffentliche und der nichtöffentliche Bereich im Datenschutz wachsen technisch und inhaltlich zusammen. Es wäre gut, wenn wir daraus Konsequenzen ziehen und uns überlegen würden, wie man in Baden-Württemberg einen modernen Datenschutz ausgestalten kann. Es wäre gut, wenn Baden-Württemberg seine Schlusslichtposition an dieser Stelle aufgeben würde. Das würde unserer Industrie und auch unserer Kultur gut tun. Das gäbe auch einen nachhaltigen Schub für die Dienstleistungsgesellschaft, in der wir uns alle befinden.

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Im Übrigen begrüße ich es, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz zunehmend auch beratend, also präventiv tätig wird, um eventuellen Verstößen gegen den Datenschutz vorzubeugen. Auch dies zeigt die Wertschätzung dieser Einrichtung, meine Damen und Herren. Der Datenschutzbeauftragte wird zunehmend nicht als Gegner, sondern als Partner gesehen.

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aus dem ich gerade einen besonders krassen Fall geschildert habe. Wir als FDP/DVP-Fraktion würden es begrüßen, wenn man öffentlichen und privaten Datenschutz bei e i n e r Stelle, nämlich bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, zusammenführen würde.

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Diese hervorragende Arbeit findet auch ihren Niederschlag in dem vorliegenden 25. Tätigkeitsbericht, und zwar sehr eindrucksvoll, wie ich meine. Der Datenschutz in BadenWürttemberg befindet sich auf einem guten Weg. Ich glaube, dies dürfen wir feststellen. Das ist ganz wesentlich das Verdienst von Herrn Zimmermann und auch von dessen beiden Amtsvorgängern, aber auch von den zahlreichen behördlichen Datenschutzbeauftragten und den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung, die den Datenschutz angenommen haben und ihn vor allem auch im Alltag umsetzen.

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Ich glaube, guten Gewissens sagen zu können, dass der sensible Umgang mit persönlichen Daten von Bürgerinnen und Bürgern in der öffentlichen Verwaltung heute einen hohen Stellenwert hat. Die Dienststelle des Landesbeauftragten für den Datenschutz feiert in diesem Jahr ihr 25-jähriges Bestehen. Ein Rückblick auf die vergangenen 25 Jahre zeigt, wie ich meine, eine sehr positive Entwicklung des Datenschutzes in Baden-Württemberg. In den ersten Jahren gab es ja viele grundsätzliche und strittige Fragen zum Datenschutz. Das hat sich mittlerweile geändert. Über das Anliegen des Datenschutzes besteht heute weitestgehend Einigkeit.

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Ich möchte zum Abschluss meinen Dank an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und sein Team wiederholen. Durch die kritische Begleitung der Verwaltung sorgen sie dafür, dass dem Datenschutz in Baden-Württemberg nach wie vor ein insgesamt sehr hohes Niveau bescheinigt werden kann.

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Bei Kapitel 01 02 - Landesbeauftragter für den Datenschutz - wurde eine mit einem Sperrvermerk versehene neue Stelle ausgebracht, um es dem Landesbeauftragten für den Datenschutz zu ermöglichen, die Aufgabe eines Informationsfreiheitsbeauftragten wahrzunehmen. Zugleich wurden die Ansätze bei den Titeln erhöht, die entsprechende Arbeitsmöglichkeiten für die zu schaffende Stelle wie auch für den IT-Beauftragten sichern.

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Zum Datenschutz: Das Bundesamt für Finanzen ist verpflichtet, 18 Monate lang diese Daten zu speichern. Das heißt, der Datenschutz kann in dieser Zeit auch aktiv werden.

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Datenschutz gewährleisten, aber auch, wo Datenschutz wichtig ist und an welcher Stelle er auch nur vorgeschoben wichtig ist.

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Das war bisher nicht im Fokus unserer Überlegungen, und ich sichere Ihnen zu, dass wir nicht in der Form arbeiten, wie es die Telekom und andere getan haben. Der Datenschutz ist in Bremen in guter Hand, und auch die Senatskommissarin für den Datenschutz – die Frau Bürgermeisterin – achtet darauf, dass alles nach Recht und Gesetz zugeht, insofern müssen wir hier nicht nacharbeiten. Mein Fazit ist: Die Sache steht, wir sollten sie fortsetzen! Wir haben nun auch – das haben Sie ja selbst beschlossen – eine Änderung im Bremischen Polizeigesetz, wonach die Innenrevision zur Behörde des Senators für Inneres gewechselt hat, also weg von der Polizei, weil wir gesehen haben, dass es hochproblematisch ist, wenn Polizeibeamte unmittelbar gegen ihre eigenen Kollegen ermitteln. Wir haben uns überlegt, wo wir es ansiedeln wollen, zeitweise haben wir die Frage diskutiert, ob es nicht pragmatisch wäre, es mit der Arbeit der ZAKS zu verbinden. Wir haben es mit den Ressorts diskutiert, die letztlich auch davon betroffen sind, denn diese neue Zuständigkeit erstreckt sich auch auf alle Straftaten anderer Bereiche. Wir haben uns dafür entschieden, die Sachen separat zu bearbeiten. Wie gesagt, die Innenbehörde wird dafür zuständig sein, aber wir werden es nicht mit der Arbeit der ZAKS vermengen, sondern diese Sachen sehr sauber trennen, damit die ZAKS ihre Aufgabe in der bisher bewährten Form erfüllen kann, insofern ist dies der Abschluss der Diskussion. – Vielen Dank!

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Die Koalitionsfraktionen haben im Innenausschuss gefordert, dass wir den Bericht so zur Kenntnis nehmen können. Wir haben auf Initiative der Koalitionsfraktionen noch einen Antrag zustande gebracht, der vom Grunde her noch einmal formuliert hat, dass der Datenschutz in den Schulungen der Kommunalakademien und der kommunalen Studieninstitute mehr Raum einnehmen muss und dass dafür durch die Landesregierung Sorge zu tragen ist. Dann haben wir gerade auch im Bereich der Schule eine Nachbesserung gefordert. Eine Nachbesserung beim Recht auf Akteneinsicht im schulischen Datenschutz ist unbedingt notwendig; darauf ist der Bericht noch einmal speziell eingegangen. Und wir haben die Landesregierung gebeten, im Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz die Frage des Rechtsanspruchs auf Kopien zu klären. Ich finde, es ist eine wichtige Frage, dass, wenn Leute Akteneinsicht nehmen, sie dann auch den Anspruch haben, dass die Verwaltung ihnen Kopien aushändigt, dass sie verbindlich Auszüge dessen, was zur Einsicht vorgelegt werden soll, zu machen hat.

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Datenschutz gewinnt vor dem Hintergrund einer rasanten technischen Entwicklung immer mehr an Bedeutung. Die bekannten Datenschutzskandale in den vergangenen Jahren waren offenbar nur die Spitze des Eisbergs im missbräuchlichen Umgang mit persönlichen Daten. Wesentliche Rahmenbedingungen für den Datenschutz werden durch den Bund gesetzt, aber auch das Land Brandenburg muss mit den Herausforderungen bei der Gewährleistung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung Schritt halten. Notwendig sind vor allem entsprechende Schutzmaßnahmen beim Einsatz moderner Technik. Dazu nimmt die Landesdatenschutzbeauftragte in ihrem Tätigkeitsbericht grundsätzlich Stellung. Auch wenn es in diesem Bericht noch keine Rolle spielen kann, will ich hier doch erwähnen - andere haben das auch getan -, dass die Zusammenlegung der Datenschutzaufsicht über den öffentlichen und den nichtöffentlichen Bereich bei der Landesdatenschutzbeauftragten zweifellos ein wichtiger Schritt gewesen ist. Dieser Schritt stand schon lange an. Er ist allerdings vonseiten der CDU in der früheren Koalition nicht möglich gewesen.