Danke, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Toleranz gegenüber Kritik ist bei ehrenamtlicher Tätigkeit wesentlich niedriger als bei bezahlter Arbeit. Den Satz kann man sich ganz allgemein, unabhängig von der konkreten Faktenlage, hinter die Ohren schreiben. Er hat aber natürlich auch Relevanz gerade im Falle der Härtefallkommission, die ehrenamtlich arbeitet. Dementsprechend ist es nicht gerade schön für die Mitglieder der Härtefallkommission, wenn sie sich mit einem Fall befassen, eine Empfehlung abgeben und dieser Empfehlung nicht gefolgt wird. Äußerst unschön wird es, wenn noch nicht einmal eine Begründung dafür abgegeben wird, und regelrecht frustrierend wird es, wenn eine solche Begründung auf Nachfrage hin sogar ausdrücklich verweigert wird. Was dem Fass dann endgültig den Boden ausschlägt, ist, wenn die Empfehlung gar nicht erst abgewartet wird und die Abschiebung vollzogen wird, bevor sich die Härtefallkommission überhaupt mit dem Fall befassen konnte. Genau das ist in der Vergangenheit passiert, das wurde hier auch schon ausgeführt.
Im Antrag der GRÜNEN ist zu lesen, dass in der letzten Zeit mehrere Abschiebungen stattgefunden haben, obwohl das Verfahren in der Härtefallkommission noch nicht abgeschlossen war. Die anderen Kolleginnen und Kollegen haben in die gleiche Richtung argumentiert. Wir hatten dieses Thema auch im Innenausschuss. Die Landesregierung hat im Ausschuss eindeutig alle Fälle nachvollziehbar darstellen können. Unter anderem wurde klargestellt, dass es im Saarland geübte Praxis ist - entgegen dem, was hier dargestellt wurde -, dass das Landesverwaltungsamt in den Fällen, mit denen sich die Härtefallkommission befasst, von einer Abschiebung bis zum Abschluss des Härtefallverfahrens grundsätzlich Abstand nimmt. Hieran soll sich auch in Zukunft nichts ändern.
Da die Familie nicht freiwillig ausgereist ist, wurde die Abschiebung am 12.05.16 veranlasst. Der Flug ging um 07.55 Uhr ab Frankfurt, deshalb musste die Polizei die Wohnung um 03.50 Uhr betreten. Das ist nicht immer angenehm für die Betroffenen, das wird niemand bestreiten, ich mit Sicherheit auch nicht. Es ist aber auch nicht angenehm für die eingesetzten Polizeibeamten, es ist eine schlimme Sache. Ich kenne viele Polizeibeamte, die Abschiebungen durchführen mussten. Ich sage bewusst: mussten! Keiner hat sich darum gerissen. Sowohl die physische als auch die psychische Belastung der Beamten ist in diesen Fällen oft sehr, sehr hoch.
Im Falle eines indischen Staatsangehörigen, der vor einer Befassung durch die Härtefallkommission abgeschoben worden ist, ist darauf hinzuweisen, dass in diesem Fall vor Kenntnisnahme des Härtefallersuchens durch das Landesverwaltungsamt die Abschiebung bereits eingeleitet war, also auch hier entsprechend der Regelung der vergangenen Jahre verfahren wurde.
Somit erfolgte lediglich in drei der vorgenannten Fälle vor Abschluss des Härtefallverfahrens eine Abschiebung, wobei in einem Fall das Härtefallverfahren vom Betroffenen überhaupt nicht mehr betrieben wurde und somit eine Befassung durch die Härtefallkommission nicht in Betracht kam.
Die Gründe für die berechtigte Durchführung der Abschiebung wurden, das möchte ich hier festhalten, von mir nun deutlich dargelegt, diese Fälle sollten auch nicht länger als Negativbeispiele herangezogen werden.
Abschließend möchte ich noch Folgendes sagen: Die Befassung der Härtefallkommission beziehungsweise das Vorliegen eines Härtefallersuchens stellt kein Abschiebungshindernis dar und bewirkt auch keinen Suspensiveffekt. Das Härtefallersuchen ist insoweit auch kein Grund für die Aussetzung der Abschiebung nach § 60a Aufenthaltsgesetz, sodass eine rechtliche Verpflichtung zur Aussetzung von Abschiebungen während der Befassung der Härtefallkommission nicht besteht. - Bei mir blinkt die Redezeitanzeige.
Schließlich gibt es noch den Fall eines türkischen Staatsangehörigen. Dieser reiste am 20.01.2014 im Rahmen des Ehegattennachzugs ein. Die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis wurde vom Landesverwaltungsamt am 20.10.2015 abgelehnt. Am 14.04.2016 erfolgte die Abschiebung. Hier ist darauf hinzuweisen, dass der Betroffene einer Aufforderung der Geschäftsstelle der Härtefallkommission, nähere Informationen vorzulegen, nicht nachgekommen ist und daher die Geschäftsstelle das Landesverwaltungsamt auch nicht über das Vorliegen eines Härtefallersuchens offiziell unterrichten konnte. Der Betroffene hat das Härtefallverfahren offensichtlich nicht weiterbetrieben. Auch sollte hier erwähnt werden, dass die getrennt lebende Ehefrau dem Landesverwaltungsamt mitgeteilt hat, dass sie sich von ihm bedroht fühle.
Der Härtefallkommission ist, das wurde schon gesagt, die einzig verbleibende Hilfe für einzelne Schicksale, bei denen das Rechtssystem ausgeschöpft wurde, ohne dass die begehrte Hilfe hätte ermöglicht werden können, obwohl dringende humanitäre und persönliche Gründe für einen Aufenthalt in Deutschland gegeben sind. Die Härtefallkommission ist oftmals der letzte Rettungsanker für Menschen, die von Abschiebung bedroht sind, längst aber keine andere Heimat als Deutschland mehr haben. Sie ist notwendig, weil jedes auch noch so gut ausgestaltete Gesetz in unserem Rechtsstaat einfach nicht jedes Einzelschicksal erfassen kann. Denn ein Gesetz ist immer allgemein und abstrakt gehalten, nicht für den Einzelfall gemacht.
Das Hindurchfallen durch das rechtliche Netz wirkt sich im Migrationsrecht besonders gravierend aus. Die Ausweisung und Abschiebung zerstört nicht nur die Hoffnung auf ein besseres Leben in Deutschland, sie zerschlägt auch den Lebensmittelpunkt, den sich die Menschen über Jahre oder gar Jahrzehnte in Deutschland aufgebaut haben. Das kommt für die Betroffenen einer Zerstörung ihrer bisherigen Existenz nahe.
Und ja, auch für unsere Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten stellt eine Abschiebung, gleichgültig, ob sie zur Nachtzeit oder tagsüber stattfindet, eine besondere Herausforderung dar. Sie müssen gewappnet sein, wenn Familien auseinandergerissen werden, wenn es darum geht, Kinder abzuschieben in andere Länder. Auch hier sind Menschen am Werk, die das nicht gerne machen, die unseren Respekt verdienen und auch unseren Rückhalt haben müssen. Hier sind rechtliche Regelungen nötig und auch Einigkeit in diesem Hause, denn unsere Polizistinnen und Polizisten brauchen ein starkes Signal von uns.
Aufgrund eines Beton-Beschlusses der Innenministerkonferenz sollen die Menschen aus Restjugoslawien, die seit zehn Jahren mit ihren Familien in diesem Land leben, deren Kinder hier geboren sind, bei denen es sich um ausgebildete Facharbeiter handelt und die die deutsche Sprache perfekt beherrschen, jetzt aus dem Land ausgewiesen werden, wobei sich mittlerweile einzelne Kommunen weigern, die Abschiebung zu vollziehen. Gleichzeitig versuchen wir, in der Gesellschaft Verständnis für eine Debatte dahin gehend zu entwickeln, dass die Einwanderung zusätzlicher Facharbeiter notwendig ist.
Meine Damen und Herren, ich möchte darauf hinweisen, dass wir in dieser Wahlperiode eine große Debatte hatten, in der es um Kinder- und Jugendgewalt ging, in der die Union sehr lautstark die Möglichkeit der schnellen Abschiebung ausländischer jugendlicher Gewalttäter und in der Herr Laschet Jugendcamps gefordert hat. Wir sind froh, dass die Landesregierung von all diesen Forderungen nun abgerückt ist. Jedenfalls hat Minister Laschet zu unserer Frage nach einer Verschärfung der Ausweisungsvorschriften geschrieben, dass sich diese Frage derzeit nicht stellt. Vielleicht können Sie das in Ihrer Partei noch weiter kommunizieren; denn da hören wir gerade im Wahlkampf wieder ganz andere Töne.
Zusatzfragen liegen nicht vor. Die siebte und damit letzte Anfrage in der Fragestunde bezieht sich auf die Abschiebung von Schwerkranken. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Frau Kollegin Linnert!
piere, Reiseunfähigkeit wegen Erkrankung oder Erkrankung eines Familienangehörigen oder wegen der Maßnahme der ständigen Konferenz der Innenminister und –senatoren der Länder, die die Aussetzung der Abschiebung für bestimmte Ausländergruppen vereinbart haben, die Duldung anerkannt wurde. Das möchte ich hier noch einmal mit aller Deutlichkeit sagen, dass dort die Duldung anerkannt wurde. Außerdem ist auffällig, dass der größte Anteil der Asylbewerber aus der Türkei, Serbien und Montenegro kommt, also aus Ländern, die Europa zuzuordnen sind. Es besteht die Hoffnung, dass sich durch die EU-Osterweiterung und durch das gemeinsame europäische Asylrecht auch hierzulande Verfahrensregeln im Asylrecht vereinfachen lassen.
Meine Damen und Herren, das sind Probleme des Alltags, die die Mitarbeiter der Ausländerbehörde natürlich auch frustrieren, weil sie merken, sie haben 3700 Fälle, von denen sind 800 aus humanitären Gründen hier, weitere, sage ich einmal, 600 sind hier, weil wir sie aus gesundheitlichen Gründen zurzeit nicht zurückführen können. Der überwiegende Teil aber hält sich hier widerrechtlich in Deutschland auf, weil wir nicht rechtzeitig die notwendigen Passpapiere bekommen. Das scheitert teilweise an den Auslandsvertretungen. Das scheitert aber auch teilweise an den Menschen und dem Verhalten der Menschen, die in der Tat mit Tricks versuchen, jede Möglichkeit der Abschiebung zu umgehen.
Es ist in der Tat so, dass wir ein Problem haben mit denjenigen, die in unserem Rechtsstaat Mittel und Wege finden, die dazu führen, dass wir eine an sich rechtmäßige Abschiebung nicht durchführen können.
Wir haben ein Problem! Metin Kaplan ist der Ausfluss und das größte Beispiel dafür, was wir für ein Problem in unserem Rechtsstaat mit der Abschiebung von unrechtmäßig hier lebenden Menschen haben.
aber wenn ich jetzt etwas sage, was nicht Ihre Meinung ist, bin ich plötzlich ein Unmensch und ein Scharfmacher! Ich will an dieser Stelle sagen, dass wir die Maßnahmen verstärken müssen, die dazu führen, dass wir die Menschen, die sich illegal in Deutschland aufhalten und die wir aus tatsächlichen Gründen bisher nicht abschieben können, vermehrt einer Abschiebung zuführen können.
Häufig begeben sich Menschen in Fluchtoasen und Fluchträume, weil sie vor der Abschiebung und dem, was sie in ihrem Heimatland erwartet, Angst haben. Es gibt aber sehr gute Programme der Europäischen Union, REAG, übrigens sehr erfolgreich, auch eingesetzt von der Arbeiterwohlfahrt in Bremerhaven, die mittlerweile, was den Balkan betrifft, auch für andere Länder solche Rückführerprogramme begleiten, wo der Sozialhilfeträger und die Europäische Union gemeinsam Geld in die Hand nehmen, zur Verfügung stellen, um den Menschen vor Ort die Integration in ihr altes Heimatland wieder zu ermöglichen.
lionen Euro aufwenden müssen. Das mag berechtigt sein oder nicht, das will ich hier überhaupt nicht diskutieren. Ich stelle nur fest, das ist ein sehr erheblicher Betrag, und wenn ich mir den Sozialhaushalt anschaue, den ich mir sehr genau angeschaut habe, weil ich Berichterstatter bin, dann, muss ich allerdings sagen, ist die Frage doch wohl berechtigt: Können und müssen wir das nicht auch einsparen, und zwar indem wir eben solche Verfahren so verkürzen, dass diese Menschen nach rechtsstaatlichen Prinzipien entweder ein Bleiberecht bekommen oder aber in ihr Heimatland zurückkehren müssen, ob mit Hilfe des Staates oder auf freiwilliger Ebene oder letztendlich auch, wenn sie sich weigern, über eine Abschiebung?
Man kann doch nicht diese Menschen in einem Abschiebekomplex bis zur Abschiebung einsperren,
Frau Kollegin Grützmacher, ich weiß um Ihr besonderes Engagement in diesem Bereich. Wir haben auch versucht, das eine oder andere gemeinsam im Interesse von betroffenen Menschen auf den Weg zu bringen. Es kann und darf aber nicht so sein, dass diejenigen, die eine gewisse Raffinesse an den Tag legen, sich einer Entscheidung zur Abschiebung entziehen und dann gegenüber denjenigen Personen bevorteilt sind, die einer solchen Aufforderung dann Folge leisten. Das kann auch nicht sein.
Meine Damen und Herren, mir liegt daran, da ich jedes Missverständnis ausschließen möchte, hinzuzufügen, es ist völlig klar und richtig, dass Ausländer, die zum Beispiel durch das Vernichten ihres Passes die Abschiebung verhindern, von Sozialleistungen ausgeschlossen werden können. Es ist auch völlig richtig und klar, dass wir weiterhin alle Anstrengungen unternehmen müssen, damit Asylverfahren sehr zügig abgeschlossen werden können.
Wir sehen im Haushaltsentwurf der Landesregierung die zunehmende Bereitschaft, Befugnisse staatlicher Gewalt zuungunsten von Grund- und Persönlichkeitsrechten zu erweitern. Mit unseren Änderungsanträgen zum Einzelplan 03 wollen wir diesem politischen Kurs ein Stück weit entgegenwirken und gleichzeitig eine Debatte darüber initiieren, die wir mit parlamentarischen Initiativen und außerparlamentarischen Aktivitäten begleiten werden. Diese werden zum Gegenstand haben die Reduzierung der Größe des Landesamtes für den Verfassungsschutz und den gleichzeitigen Entzug der Mittel für geheimdienstliche Arbeit, den Verzicht auf geheimdienstliche Befugnisse der Polizei, Fragen der Erfassung und Speicherung der DNA-Identifizierungsmuster, die Beschränkung der Volks- und Wohnungszählung auf das erforderliche Maß an notwendigen Daten für eine Sozialplanung und Beratungsstellen für Ausländerinnen statt Abschiebung.
Diese drei Kinder leben hier alleine und werden ständig von Abschiebung bedroht. Erst hieß es: am Freitag, dann hieß es: heute Morgen 8 Uhr, gestern hieß es: am 28. Februar. Das ist ein Unding im Umgang mit so kleinen Kindern.
Es ist ein schöner Wunsch, künftig frühzeitige behördliche Begleitungen zum Flughafen zwecks Abschiebung von Familien mit Kindern nicht mehr zur Nachtzeit beginnen zu lassen. Dem kann sich sicher jeder anschließen. Aber wenn es nicht möglich ist, muss es auch zu einer anderen Zeit gehen. Ein bisschen realistisch müssen wir auch sein.
derbehörde anzuweisen, künftig keine längeren Duldungen an Ausreisepflichtige auszustellen, die vorrangig dem Zweck der Täuschung über die tatsächlich unmittelbar bevorstehende Abschiebung dienen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Obwohl keine gesetzlichen Vorschriften existieren, die eine nächtliche Vollstreckung untersagen, ist es natürlich für keine Seite sonderlich angenehm, einer nächtlichen Vollstreckung beizuwohnen, weder für die Beamten, die die Abschiebung zu vollstrecken haben, noch für die betroffenen Ausreisepflichtigen.
Dennoch kann eine nächtliche Vollstreckung durchaus erforderlich sein, nämlich beispielsweise in den Fällen, in denen eine Abschiebung in den Morgenstunden oder zur Tageszeit nicht möglich ist.
Darüber hinaus ist uns der grundgesetzliche Schutz der Familie wichtig. Ein Auseinanderreißen einer Familie, um die Abschiebung nach Möglichkeit tagsüber durchführen zu können, ist nicht humaner als eine nächtliche Vollstreckung.