betreut werden, stetig zunimmt. Gerade diese positive Entwicklung ist auch wieder eine Folge der Verankerung im Kinderbildungsgesetz. Diese sieht nämlich zum ersten Mal vor, dass Kinder mit Behinderung und Kinder ohne Behinderung grundsätzlich gemeinsam gefördert werden.
diese Wohnangebote etwa gleichmäßig auf die Stadtteile verteilt sind, befinden sich solche Wohnungen in Bremerhaven in den Stadtumbau-West-Gebieten Wulsdorf, Lehe und Geestemünde. Hier würde ich mir sehr wünschen, dass auch Bremerhaven die Möglichkeit nutzt, zu einer ausgewogeneren Verteilung der barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen auf alle Stadtteile überzugehen, um damit dem berechtigten Wunsch und dem Rechtsanspruch auf uneingeschränkte Wahl des Wohnortes gerecht zu werden und so einer Ausgrenzung der Menschen mit Behinderung entgegenzuwirken. Das Signal, Menschen mit Behinderung gehören in unsere Mitte, wäre dann noch glaubwürdiger.
Technik, wir haben Schriftsprachdolmetscher und wir haben auch Gebärdendolmetscher. Aber erst, wenn es uns gelingt, Menschen mit Behinderung in die Ausschussarbeit einzubeziehen, wird diese Gesellschaft sich ändern, und nicht, weil der Senat es aufschreibt. Sie, die Fraktionen, müssen Mitglieder berufen, die diese Sorte von Behinderung haben, dann ändern wir uns alle, sonst ändern wir uns nie.
Diese Ziele werden in der DIN 18040 beschrieben, und sie zeigen tatsächlich auf, was möglich ist, das finde ich wirklich ausgesprochen spannend. Ich habe festgestellt, wenn man Gebäude so ausrüstet, dann nützt das nicht nur Menschen mit Behinderung, das nützt auch Menschen, die ganz normal im Alltag unterwegs sind, weil manche Gebäude schon so unübersichtlich und die Fluchtwege schwierig zu finden sind. Um zu erkennen, welchen Weg man eigentlich gehen muss, helfen sorgfältig gekennzeichnete Türen, große Schilder und Orientierungshilfen im Aufzug. Es ist ja nicht nur so, dass wir dann diese Maßnahmen für eine kleine Minderheit durchführen, obwohl sie ein Recht darauf hat, sondern diese Maßnahmen nützen natürlich auch uns, das ist doch völlig klar, das merkt man auch. Außerdem gehören wir vielleicht auch irgendwann zu den Menschen mit Behinderung, wenn wir älter werden.
Ich betone ausdrücklich, dass wir sonst immer viel von Integration in diesem Bereich sprechen, aber der Begriff, den wir nun benutzen wollen, ist Inklusion. Das bedeutet noch mehr als Integration. Früher wurden Menschen mit Behinderung eher in Sondersystemen untergebracht, am Rande der Gesellschaft. Das könnte man als Separation bezeichnen. Danach hat man die Sondersysteme in die Gesellschaft integriert. Wir wollen aber, dass die Menschen mit Behinderung Bestandteil der Gesellschaft sind. Heterogenität als Vielfalt soll ein Normalfall sein, dahin wird sich die Gesellschaft entwickeln. Das bedeutet aber auch ein Umdenken, und hier sind wir erst am Anfang, es ist ein weiter Weg. Wir müssen klar machen, dass jeder Mensch Gottes Geschöpf ist, das ist uns als Christdemokraten besonders wichtig. Daher ist gerade der Gedanke von Inklusion von großer Bedeutung.
Dazu komme ich noch. Die Zahlung der gestundeten Gebühren muss erst bei erfolgreicher Berufstätigkeit erfolgen. Es stimmt, dass Studenten mit Kindern und/oder mit Behinderung in Zukunft genauso behandelt werden während der Stundungszeit wie alle anderen Studenten. Dies ist aber aus meiner Sicht auch konsequent und folgerichtig, denn die Befreiungstatbestände waren ausdrücklich mit dem Hinweis darauf geschaffen worden, dass diese Studenten keine Möglichkeit oder schwerer die Möglichkeit hätten als andere Studenten, sich die Studiengebühren während des Studiums zu besorgen, also das Geld dafür aufzutreiben. Das müssen sie aber mit der neuen Regelung nicht. Insoweit ist es auch gerechtfertigt, dass sie gleichbehandelt werden. Wenn aber aus diesem Tatbestand, dass sie Kinder haben oder mit Behinderung studieren, resultiert, dass sie länger als die gestundete Zeit für ihr Studium benötigen, so können sie auf Antrag davon befreit werden.
trag auf GU stellt oder für die ein GU angedacht ist oder der dort realisiert werden soll. Ein Unterstützungsbedarf wird dort festgelegt und dieser ist sehr individuell. Diese Individualität, denke ich, das ist unser größtes Problem. Wie soll ich einheitliche Sachen festlegen, wo doch jedes Kind einen ganz speziellen Unterstützungsbedarf mitbringt? Auch hier muss man noch einmal unterscheiden zwischen dem pädagogischen Bedarf - der heute ja nicht unser Thema ist, aber uns schon länger beschäftigt und auch noch beschäftigen wird - und dem Bedarf der Eingliederungshilfe nach der Sozialgesetzgebung. Für mich zielt der Antrag der Fraktion DIE LINKE ganz klar auf diesen individuellen Rechtsanspruch, den jedes Kind gegenüber den örtlichen Sozialhilfeträgern bzw. örtlichen Jugendhilfeträgern hat. Es geht hier um Integrationshelfer, die einen Schulbesuch und damit die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ermöglichen oder erleichtern. Dies ist die Schulbegleitung, über die wir heute reden, denn anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, wir haben es bereits gehört, gemäß § 35 a SGB VIII und § 53 und 54 SGB XII, also Kinder mit einer oder einer drohenden seelischen Behinderung oder einer körperlich oder/und einer geistigen Behinderung. Heute reden wir nicht über Kinder, die in den gemeinsamen Unterricht integriert werden sollen, weil sie Verhaltensauffälligkeiten zeigen, wir sagen ja eigentlich, eine emotionale soziale Störung aufweisen.
Aber wenn Sie wenigstens bei der Veranstaltung gewesen wären und hätten das erlebt, jawohl, dann hätte ich vielleicht Ihre Meinung verstanden - sie hat die Veranstaltung zwar erlebt, aber vielleicht nicht verstanden -, aber Sie waren noch nicht einmal dort. Da waren Jugendämter vertreten, da waren Sozialämter vertreten. Wissen Sie, was es dort für Reaktionen gab zwischen den einzelnen Besuchern aus diesen Ämtern? Als der - was war es - Beigeordnete oder Sozialdezernent oder Sozialamtsleiter von Erfurt positive Beispiele genannt hat, da haben andere Landratsämter nur den Kopf geschüttelt. Das ist die Realität. Da wollen wir eine gewisse Klarheit schaffen in Thüringen, dass wir in jedem Landkreis gleiche Voraussetzungen haben. Darum geht es. Frau Meißner, da müssen Sie sich mit der Problematik Schulbegleitung befassen. Schulbegleitung ist nicht nur „Windeln machen“, Schulbegleitung ist, dass die Kinder Beziehungen im Klassenkollektiv herstellen, dass es dort Verbindungen gibt zwischen den Schülern, die keine Behinderung haben, und zwischen dem Kind mit der Behinderung. Sie sind auch Helfer der Pädagogen und auch ein Bindeglied zwischen den Pädagogen, aber das hat Frau Stange schon alles gesagt. Bloß, wer es nicht begreifen will, dann müssen wir es eben noch mal wiederholen. Danke.
Menschen mit geistiger Behinderung haben zu alltäglichen und besonders zu außergewöhnlichen Vorkommnissen und Ereignissen ihre speziellen Zugänge. Diese Zugänge können nicht gemessen werden mit den oft zu rationalen Zugängen nicht beeinträchtigter Menschen, sondern sie unterliegen in ihren Handlungen und Reaktionen eher den von ihrer Behinderung, ihrer Entwicklung vorgegebenen Möglichkeiten, die sehr individuell und anders sein können. Dieses Anderssein zu akzeptieren, sich darauf einzustellen und es zu verstehen, ist Aufgabe einer inklusiven Gesellschaft, also, es ist normal, anders zu sein,
Zweitens: Der klassische Behindertenbegriff ist bei Fragen der Weiterentwicklung nicht zeitgemäß, und er entsprach noch nie dem Verständnis, das die Sonderpädagogik in BadenWürttemberg von ihrer Aufgabe hat. Entscheidend ist nicht die Behinderung, Schädigung oder Beeinträchtigung, wie sie im sozialmedizinischen Sinn definiert ist, sondern entscheidend sind die Auswirkungen einer Behinderung, Schädigung, Beeinträchtigung oder Benachteiligung auf das schulische Lernen.
Im Vergleich mit den anderen Bundesländern erhalten Thüringer Blinde auch künftig ein relativ geringes Landesblindengeld. Wir bewegen uns auf dem drittletzten Platz, Niedersachsen und Brandenburg sind knapp hinter uns. Aber das ist keine Entschuldigung. Um Hilfen für blinde und sehbehinderte Menschen zu verwirklichen, gilt es jedoch weiter zu denken. Wenn wir von Gemeinschaft sprechen, dann müssen wir ebenso den Blick auf die verschiedenen von Behinderung betroffenen Menschen richten. Es ist bereits in den vergangenen Jahren durch unzählige, wirklich tolle Projekte und Angebote geschafft worden, Menschen mit Behinderung Hilfen zu geben. Mit dem Platz in unserer Gemeinschaft verbindet sich stark die Frage: Wie ist es möglich, blinde Menschen vermehrt in den Arbeitsprozess einzubinden? Hier bedarf es einer vermehrten Aufklärung der Arbeitgeber; durch die Integrationsämter oder die Integrationsfachdienste muss dies geleistet werden. Mit dem Thüringer Schwerbehindertensonderprogramm erhalten auch blinde Menschen, die länger als 12 Monate arbeitslos sind, besondere Hilfe zur Eingliederung und zur Förderung in den Arbeitsmarkt. Doch nicht nur das Land, auch Unternehmen und Verbände sind aktiv. Ein eindrucksvolles und innovatives Beispiel habe ich vor Kurzem kennengelernt. Es ist die in Erfurt ansässige Würzburger Bildungseinrichtung. Sie befähigt blinde Menschen dazu, die vorhandenen Nachteile auszugleichen, und vermittelt sie gezielt in den Arbeitsmarkt. Schlagworte wie Integration und Inklusion sind hier ganz konkret verwirklicht. Ich sage, es war für mich eindrucksvoll.
Traurige Wahrheit Nummer eins ist: Menschen mit geistiger Behinderung unterliegen einem sehr hohen Risiko, traumatisierende Ereignisse, etwa durch Gewalt, zu erfahren. Wenn sie darüber hinausgehen, was in diesem Antrag steht, und einmal eine Google-Suche vornehmen oder Fachliteratur lesen, dann lesen Sie, dass insbesondere die Gefahr von Polytraumatisierung sehr hoch ist, also nicht einmalige, sondern mehrfache Ereignisse. Wenn Sie bei Ihrem Studium feststellen, dass insbesondere die Prozentzahlen bei Misshandlungen von Menschen mit geistiger Behinderung außerordentlich hoch sind, dann wissen Sie, warum Frau Schmidtke am Anfang auch mit sehr bewegenden Worten gesagt hat, wir müssen uns hierum kümmern und für eine Verbesserung sorgen.
Insofern mache ich es kurz und knapp. Wir brauchen mehr Kümmerer für eine bessere Versorgung von Menschen mit geistiger Behinderung, und wir sind alle sehr gespannt, mit welchen Daten und welchem Faktenmaterial wir dann hier im Parlament weitermachen können. Wir wissen allerdings auch, dass wir in die Therapiefreiheit der Ärzte nicht steuernd eingreifen dürfen, das ist nun einmal so, dass wir hier eine Gewaltenteilung haben und die Ärzte auch weiterhin Therapiefreiheiten haben sollen. Eines ist aber mit dem heutigen Tag auf alle Fälle erreicht: Die Menschen mit geistiger Behinderung wissen, dass wir hier im Parlament mit einer breiten Mehrheit für ihre Belange eintreten. Wir als CDU stimmen Ihrem Antrag zu! – Vielen Dank!
Bei Kindern und Jugendlichen mit einem sehr umfassenden, sehr weitreichenden sonderpädagogischen Förderbedarf im Bereich des Lernens, der Sprache und des Verhaltens wird fälschlicherweise angenommen, dass man dem Förderbedarf dieser Kinder durch einfache Zusatzangebote an allgemeinen Schulen Rechnung tragen könne. Schüler, die im sozialmedizinischen Sinn nicht als „wesentlich behindert“ gezählt werden, denen man eine Behinderung nicht ansieht, die jedoch teilweise einen Förderbedarf haben, der deutlich über das hinausgeht, was man von jungen Menschen mit einer wesentlichen Behinderung annimmt, geraten völlig aus dem Blick.
Menschen mit Behinderung – Entwicklungen seit 2011 in den Bereichen Ambulantisierung, Persönliches Budget, Erwerbstätigkeit und anderen (Große Anfrage der FDP-Fraktion), 20/10850: Taubblindheit als Behinderung anerkennen (Antrag der GRÜNEN Fraktion), 20/11522: Teilhabe durch Assistenzhunde stärken – Anerkennung von Assistenzhunden fördern (Antrag der GRÜNEN Fraktion) und 20/13347: Tätigkeitsbericht der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen 2011 – 2014 (Senats- mitteilung) – Drs 20/14299 – 8027,
Punkt 57, Drucksache 20/14299, Bericht des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration: Menschen mit Behinderung – Entwicklungen seit 2011 in den Bereichen Ambulantisierung, Persönliches Budget, Erwerbstätigkeit und anderen und Taubblindheit als Behinderung anerkennen und Teilhabe durch Assistenzhunde stärken – Anerkennung von Assistenzhunden fördern sowie Tätigkeitsbericht der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen 2011 – 2014.
[Bericht des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Integration über die Drucksachen 20/10510: Menschen mit Behinderung – Entwicklungen seit 2011 in den Bereichen Ambulantisierung, Persönliches Budget, Erwerbstätigkeit und anderen (Große Anfrage der FDP-Fraktion), 20/10850: Taubblindheit als Behinderung anerkennen (Antrag der GRÜNEN Fraktion), 20/11522: Teilhabe durch Assistenzhunde stärken – Anerkennung von Assistenzhunden fördern (Antrag der GRÜNEN Fraktion) und 20/13347: Tätigkeitsbericht der Senatskoordinatorin für die Gleichstellung behinderter Menschen 2011 – 2014 (Senatsmitteilung) – Drs 20/14299 –]
Im Interesse aller Schülerinnen und Schüler werden wir unserer Verantwortung gerecht, die UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen. Im Hinblick auf etwaige Diskussionen, welches Modell, das der Förder- oder der Schwerpunktschule, mehr oder weniger kostet, sage ich ganz klar: Wer die Beschulung und Bildung von Kindern – ob mit oder ohne Behinderung, aber ganz gewiss der Kinder mit Behinderung – unter dem Motto des Sparens und der Kosten betrachtet, versündigt sich vor allem an den Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen. Das machen wir nicht.
Der Schlüsselbegriff der UN-Konvention, der inzwischen auch das öffentliche Bewusstsein über die Fachpolitiker hinaus erreicht hat, lautet Inklusion. Ziel ist es, eine tatsächlich umfassende und gleichwertige Teilhabe und Einbeziehung von Menschen mit und ohne Behinderung in unserer Gesellschaft erleben zu dürfen. Sie soll - das gilt für alle gesellschaftlichen Bereiche - zur Selbstverständlichkeit werden. Das erfordert, gesellschaftliche Strukturen so zu gestalten, dass sie der Vielfalt menschlicher Lebenslagen besser gerecht werden, und zwar der Lebenslagen aller Menschen, ganz besonders der Menschen mit Behinderung.
Der Bericht gibt Ihnen einen exemplarischen Überblick über die in Schleswig-Holstein bislang durchgeführten und laufenden Maßnahmen und Projekte, die der fortlaufenden Umsetzung der UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung dienen. Vielschichtigkeit und Komplexität der Prozesse bringen es mit sich, dass in dem Bericht, der Ihnen vorliegt, nicht auf jede einzelne Maßnahme eingegangen wird und auch nicht jedes einzelne Projekt im Detail geschildert werden kann. Trotzdem wird deutlich, wie umfassend auf allen relevanten Handlungsfeldern Schritte zur Umsetzung der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung gegangen werden. Es wird dokumentiert, dass und wie dieser Prozess von der Landesregierung unterstützt wird. Die Bundesregierung wird zu Beginn des nächsten Jahres einen Aktionsplan vorlegen, in dem auch die Aktivitäten der Länder aufgezeigt werden, und ich glaube, wir können stolz darauf sein, dass Schleswig-Holstein - und zwar schon seit Längerem - bei einer auf Inklusion ausgerichteten Politik nach wie vor eine ganz herausragende Rolle einnimmt.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank für den Bericht. Ich kürze das ein bisschen ab. Im Dezember 2008 - Sie haben es gerade ausgeführt - ratifizierte der Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Alle Länder im Bundesrat stimmten der UN-Behindertenrechtskonvention zu. Anfang 2011 - auch das haben Sie gerade eben ausgeführt - soll jetzt der nationale Aktionsplan vorliegen. Das ist der Rahmen, in dem SchleswigHolstein konkrete Maßnahmen zur Ausgestaltung der Konvention planen und umsetzen muss. Schleswig-Holstein - so zeigt es der vorgelegte Bericht läuft bei der Gleichberechtigung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung ganz vorne weg. Mit dem Gesamtkonzept, dem Inklusionsbüro und der Kampagne „Alle inklusive“ sieht sich die Landesregierung Schleswig-Holstein ihrer Zeit voraus. Das ist auch sehr erfreulich. Schleswig-Holstein hat bereits begonnen, Inklusion umzusetzen, bevor die UN-Konvention in Kraft getreten ist. Auch das ist sehr erfreulich.
Der Bericht gibt einen guten Überblick über die Maßnahmen, die in der Vergangenheit ergriffen worden sind, aber auch einen Ausblick darauf, was angedacht ist, um die UN-Konventionen für Menschen mit Behinderung zunächst einmal in das Bewusstsein der handelnden Personen zu bringen. So sind gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Herrn Dr. Ulrich Hase, mehrere Fachtagungen geplant, um Handlungsempfehlungen auf der Grundlage der UN-Konventionen zu erarbeiten. Das Land Schleswig-Holstein ist an der Erarbeitung des Aktionsplans auf Bundesebene aktiv beteiligt.
Ich unterstütze ausdrücklich den einleitenden Gedanken des vorliegenden Berichts, dass alle Aktivitäten das Gesamtkonzept der Politik für Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein bestimmen. Darum ist es auch gut, dass in dem Bericht ganz viele unterschiedliche Initiativen und Aktionen benannt werden, dass aber auch - das ist mir besonders wichtig hervorzuheben - die Selbstvertretung von Menschen mit Behinderung einen großen Stellenwert einnimmt.
„Nicht ohne uns über uns“ gilt auch weiterhin als wichtige Forderung der Menschen mit Behinderung. Deswegen will ich auch Sie alle, meine Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, auffordern, diesen Bericht sehr aufmerksam zu lesen; denn er gibt einen hervorragenden Überblick über die Vielzahl von Aktivitäten in Schleswig-Holstein unter der Überschrift „Inklusion“. So manche Aktivität hat auch in unmittelbarer Nähe unseres jeweiligen Wahlkreises oder Wohnorts ihren Aktionsrahmen. Ich finde, es wichtig, diese Aktivitäten auch in der Zukunft zu unterstützen, zeigen sie doch, dass Menschen mit Behinderung nicht ausgegrenzt sind, sondern genau in der Mitte der Gesellschaft arbeiten.
Der „Krach-Mach-Tach“ vom 19. September 2010 war ein gutes Signal zur Öffnung des Landeshauses, und die Aktivitäten und das Engagement des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Ulrich Hase, sind vorbildlich. Aber wir sollten nicht nur politische Teilhabe auf ihn delegieren, sondern uns alle in allen unseren Gremien verpflichten, die Inklusion von Menschen mit Behinderung vollständig umzusetzen.
Selbstverständlich unterstützen wir eine Förderung, die, wenn möglich, integrativ gestaltet werden sollte, um die positiven Auswirkungen des Miteinanders von behinderten und nicht behinderten Kindern zu entfalten. Wir wollen eine verstärkte inklusive Bildung von Menschen mit Behinderung. Ist dies jedoch zum Wohle des Kindes oder aus anderen Gründen nicht möglich, soll es möglich sein, auch eine Förderschule zu besuchen. Die ist auf die jeweiligen Bedürfnisse des Kindes mit Behinderung eingestellt und kann es entsprechend seinen Begabungen unterrichten. Die Wahl der geeigneten Unterrichtsformen sollte sich ausschließlich am Wohl des Kindes orientieren.
Einkommens- und vermögensunabhängige Regelung zur Teilhabesicherung, die ein selbstbestimmtes Leben von Menschen mit Behinderung sichern, sind notwenig. Notwendig ist auch die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems von der Kindertagesbetreuung über die Schule und Berufsbildung bis zur Hochschule, in der Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen und gefördert werden.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu erzielen. Die To-do-Liste im Bereich der Politik für Menschen mit Behinderung bleibt lang. Die Landesregierung ist jetzt gefordert, diese Liste bewusst zu halten und abzuarbeiten.
Die grundlegende Zielsetzung der Konvention ist es, Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Den Frauen und Männern mit Behinderung muss ganz einfach ein angemessener Lebensstandard und sozialer Schutz gewährleistet werden. Daher ist die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ein eindeutiger Handlungsauftrag sowohl an gesellschaftliche wie auch politische Akteure.
Selbstverständlich erkennt auch der Bericht der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Konvention die daraus entstehenden Verpflichtungen für Schleswig-Holstein an. Dass das Land bereits früh die Weichen für eine Politik für Menschen mit Behinderung gestellt hat, die sich am Leitbild der Inklusion orientiert, hat der SSW schon immer begrüßt. Doch auch wenn im Bericht mit Blick auf die UN-Konvention ein Umsetzungszeitraum von rund zehn Jahren genannt wird, muss ich für den SSW deutlich sagen, dass hier schon heute keine Zeit zu verlieren ist. Denn eine umfassende Verwirklichung aller bestehenden Menschenrechte für das Leben von Menschen mit Behinderung erfordert noch enorm viel Arbeit.
Die UN-Konvention hat unter anderem damit gebrochen, dass es persönliches Schicksal sei, eine Behinderung zu haben. Sie stellt klar: Die Behinderung besteht in erster Linie in der Wechselwirkung zwischen den Beeinträchtigungen behinderter Menschen und den Barrieren in der Gesellschaft. Dies bedeutet nicht mehr und nicht weniger als: Wir haben Einfluss auf diese Barrieren in der Gesellschaft. Es steht in unserer Macht, sie einzuschränken, zu minimieren bzw. sie erst gar nicht zuzulassen. Dies ist unser aller Auftrag.