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Am Thema Klimaschutz wird übrigens auch die enorme wirtschaftliche Bedeutung von Forschung und Wissenschaft klar. Wir sind dabei, Hamburg zum Spitzenstandort für erneuerbare Energien und Umwelttechnik zu machen; der Bürgermeister hat bereits darauf hingewiesen. Dabei spielen sowohl Grundlagenforschung als auch angewandte Forschung und Technologietransfer eine herausragende Rolle. Unser Ziel ist es, Wissenschaft und Forschung auf eine dauerhafte verlässliche Grundlage zu stellen, die sie in den vergangenen Jahren nicht hatte. Das Vorgehen des Senats folgt dabei konsequent den strategischen Leitlinien unserer Politik,

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Bisher gab es im Kuratorium der Wissenschaftsstiftung – ich habe es nachgelesen – drei von der Bürgerschaft gewählte Mitglieder, fünf Vertreter der Wissenschaft und zwei Vertreter der Wirtschaft. Durch diese externe Lösung gab es gesicherte Qualität, da überwiegend Personen, die die Wissenschaft und deren Bedeutung für die Arbeitswelt kennen, bestimmt haben. Jetzt wird eine Entscheidung durch die Behörde getroffen. Es gibt zwar noch eine Beratung durch den Beirat, aber raten Sie mal, wer den Beirat besetzt – richtig, die Behörde. Wir haben am 25. Oktober im Wissenschaftsausschuss nachgefragt, ob sich der Senat oder die Behörde schon Gedanken darüber gemacht haben, wer in diesen Beirat kommen sollte. Die Antwort: gremienerfahrene Personen. Welch ein nettes Wort für roten Filz.

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Trotzdem ist uns meines Erachtens ein guter Wissenschaftshaushalt gelungen. Wir Wissenschaftspolitiker haben sehr intensiv darüber diskutiert. Ich danke dem Ministerium und Ministerin Schüle, die, als sie den Entwurf vorstellte, deutlich machte, wie wichtig die Wissenschaft auch in Pandemiezeiten ist. Das kann ich durchaus nachvollziehen, denn ohne Einschnitte in die Wissenschaft - wenn ich das so sage, dann immerhin aus zehn Jahren Erfahrung in der Wissenschaftspolitik im Land - geht es manchmal nicht. Es gab tatsächlich einmal Eingriffe in die Rücklagen, aber das war unter Rot-Rot - und nicht das, was wir hier tun, liebe Frau Vandre. Das gehört auch zur Wahrheit.

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Ich aber möchte zu Beginn meiner Rede uns alle loben, denn der überwiegende Teil der hier vertretenen Fraktionen hat sich eindeutig für die Bedeutung von Wissenschaft, Forschung und Kultur ausgesprochen, hat sich hier eindeutig für die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Kultur ausgesprochen. Ich finde,

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Seien Sie ehrlich: Jeder von Ihnen, der in diesem Hohen Hause sitzt, auch wenn er nicht Mitglied des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur ist, arbeitet auf der Grundlage von statistischen Daten und Fakten, auf der Grundlage von Szenarien, auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen, auf der Grundlage von Begutachtung und wissenschaftlicher Beratung - und das wohl wissend, dass es nicht die eine Wissenschaft gibt, wohl wissend, dass es nicht die eine Wahrheit gibt, aber mit dem einen Ziel, das Leben der Menschen besser zu machen. Das ist unsere Aufgabe.

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Sehr geehrte Damen und Herren, die Sphären von Wissenschaft und Politik müssen dennoch sorgsam getrennt sein, auch in Zeiten großer Krisen. Der Wissenschaft geht es um die Erkenntnis, der Politik um das Gemeinwohl. Fakten sind nicht verhandelbar, aber die Rahmenbedingungen für das Gemeinwohl müssen ausgehandelt werden, und das beruht im Übrigen immer auf einem Kompromiss - nicht aus Versehen, sondern per definitionem.

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Damit komme ich zum Punkt „Aufsichts- und Handlungspflichten des Thüringer Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur“: Mit der Einleitung des Verfahrens wurde ein vorläufiger Ausfuhrschutz nach dem Kulturschutzgesetz bewirkt. Nach der Verfahrenseinleitung hat das zuständige Fachreferat unseres Hauses die Stiftung dann mehrfach zur Klärung der Sach- und Rechtslage aufgefordert. Parallel hierzu hat das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eigene intensive Recherchen zur Sachlage vorgenommen. Zudem wurden in Abstimmung mit dem Thüringer Finanzministerium eigene rechtliche Prüfungen durchgeführt. Mir ist bei dieser Sache noch einmal wichtig

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Der erste Kronzeuge ist ein Institut, von dem ich gerade gehört habe, dass Sie es dann auch noch selbst beauftragt haben. Dieses Institut erklären Sie in Ihrem Antrag dann gleich zu der Wissenschaft. Die Meinung eines Institutes ist die Meinung eines Institutes, aber nicht unbedingt der gesamten Wissenschaft.

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Zu dem Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 5/1763 ist zunächst die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur beantragt worden. Gibt es dazu noch Ergänzungen? Das ist nicht der Fall. Dann frage ich, wer ist dafür, den oben genannten Antrag an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu überweisen, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. Zustimmung bei der Fraktion der FDP, teilweise BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? Gegenstimmen bei den Fraktionen der CDU und der SPD. Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt.

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Es gibt noch einen wichtigen Punkt, bei dem man sich nur wundern kann, dass er in dem Gesetz enthalten ist. Wir haben eine Tarifhoheit. Das heißt, die Tarifpartner haben das Recht, über Tarifverträge die Arbeitsbedingungen zu bestimmen. Das ist die eine Leitplanke. Die andere Leitplanke bildet die Föderalismusreform, in deren Rahmen die Verantwortung für Bildung und Wissenschaft auf die Länder übertragen wurde. Die Länder sollen sich um Bildung und Wissenschaft kümmern.

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beantragt worden. Wer dafür ist, den vorliegenden Antrag in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zu überweisen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Somit ist der Antrag zur Beratung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen worden. Ich schließe den Tagesordnungspunkt ab.

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Aber die mögliche Einflussnahme und die Motive der damaligen staatlichen Organe sind für mich ebenfalls von großem Interesse. Zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit gehört immer auch die Erforschung der Frage, inwieweit totalitäre Politik andere Gesellschaftsbereiche überformt, in diesem Fall den Bereich der Wissenschaft. Die Freiheit der Wissenschaft ist ein demokratisches Gut. Deswegen ist es unsere Verantwortung, eine Überformung dieser Gesellschaftsbereiche aufzuarbeiten.

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Meine Damen und Herren, Investitionen in die Wissenschaft sind auch Investitionen in Zukunftstechnologien. Die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft wird uns weiter nach vorn bringen. Technologietransferzentren ermöglichen es, dass Forschungsergebnisse tatsächlich zu zusätzlicher Wertschöpfung im Land führen. Zusätzliche Wertschöpfung bedeutet dauerhaften Wohlstand. Zusätzliche Wertschöpfung bedeutet Arbeitsplätze. Die Minister Wolfgang Heubisch und Martin Zeil arbeiten über Ressortgrenzen hinweg zusammen an einer gemeinsamen Forschungsstrategie. Im Haus der Forschung werden neue Wege gegangen. Auch hier haben wir den richtigen Weg eingeschlagen.

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Es muss auch in Zukunft darum gehen, dass sich der Bund an der Förderung wissenschaftlicher Exzellenz beteiligt, und zwar in allen Bundesländern. Richtig ist, wir brauchen eine langfristige Sicherung von Spitzenforschung an den deutschen Universitäten. Allerdings geht der Vorschlag von Frau Schavan davon aus, dass eine mit Bundesgeld zur Exzellenz geführte Universität dann auch stets exzellent bleibt und im Gegenzug andere Universitäten dann niemals durch harte Arbeit zu dieser Spitze aufschließen können. Sie wissen vielleicht, bereits im Jahr 2004 gab es Vorschläge vom Bund, um Spitzenleistungen von Universitäten in den Ländern zu fördern. Ich war damals Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung und unsere Vorschläge zielten darauf, die Länder beim Ausbau der Spitzenforschung in den Universitäten zu unterstützen. Es ging um die Förderung des Wettbewerbs zwischen den vorhandenen Hochschulen. Aus meiner Sicht ist eben dieser Wettbewerb eine der treibenden Kräfte in der Wissenschaft. Die Hochschulen und Forschungseinrichtungen stellen sich mit ihren Ideen und Projekten der Begutachtung im wissenschaftlichen Wettbewerb und die besten Ideen setzen sich durch. Dieser Wettbewerb ist ein Wesensmerkmal der Wissenschaft und er ist die zentrale Voraussetzung wissenschaftlicher Exzellenz. Genauso ist das Exzellenzprogramm ja auch aufgebaut.

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Das ist ungerecht. Natürlich ist das ungerecht, weil wir die Wissenschaft nicht plattmachen. Aber wir kommen gar nicht dazu, dagegen zu argumentieren. Das hat sich festgesetzt. Das ist das Problem. Wir müssen aufpassen, wie wir etwas transportieren und wie wir über unser eigenes Land und auch über die Schwerpunktsetzungen reden. Denn es darf nicht dabei herauskommen, dass von außen draufgeguckt und gesagt wird, das sind die Irren, die machen die Wissenschaft platt. - Das wollen wir ja gar nicht.

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Frau Bohn, Ihr Gesetzentwurf würde in der gegenwärtigen Situation bei drei Frauen, die jetzt Mitglied sind, Folgendes auslösen: Wenn der Personalrat Wissenschaft einen neuen Vertreter benennt, der ein Mann ist, dann müsste ich dem Personalrat schreiben: Ich kann ihn nicht benennen. Benennen Sie bitte eine Frau. Nun finde ich aber, dass der Personalrat Wissenschaft autonom entscheiden sollte, wer benannt wird. Ich bin auch der Auffassung, dass die Präsidien selbst benennen sollten, wen sie dort haben. Insofern glaube ich, dass das im Aufsichtsrat des UK S-H angelegte Prinzip richtig ist, dass sich im Aufsichtsrat des UK S-H alle Interessengruppen wiederfinden und dass die Interessengruppen ihre Vertreter selbst benennen können. Ich bin der Auffassung, wir sollten dies durchhalten.

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Minister für Wissenschaft und Kultur Staatssekretär Dr. Josef L a n g e , Lutz S t r a t m a n n (CDU) Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur

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Wir werden deshalb auch mit diesem Doppelhaushalt die Vernetzung von Wirtschaft und Wissenschaft in Clustern und Netzwerken weiter fördern, innovative Ideen, Technologiegründer und junge innovative Unternehmen weiterhin mit geeigneten Förderprogrammen und -instrumenten unterstützen, aber auch den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und kleinen sowie mittleren Unternehmen intensivieren.

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SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einverstanden, dass der Sofortbericht weiterberaten wird? Ja. Dann stimmen wir über die Überweisung des Sofortberichts zur Weiterberatung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur ab. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das ist Zustimmung bei den Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD, der CDU und der FDP. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Sehe ich keine, damit ist der Sofortbericht an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Weiterberatung überwiesen.

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Wir begrüßen außerdem, dass sich alle Hochschulen im Land Bremen eine Zivilklausel gegeben und so die Möglichkeit eines Diskurses über ethische Konsequenzen von Wissenschaft und Forschung geschaffen haben. Dieser Diskurs ist meiner Auffassung nach notwendiger Bestandteil einer kritischen und reflektierten Wissenschaft. Wir wollen diesen aktuellen Status mithilfe des Hochschulgesetzes festschreiben, lassen aber den Hochschulen bei der Ausgestaltung ihrer jeweiligen Zivilklausel freie Hand. Wir sind der Auffassung, dass die Hochschulen so die Gelegenheit bekommen, ihrem Verfassungsauftrag, an einer friedlichen Gesellschaft mitzuwirken, gerecht zu werden.

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Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute Morgen schon so viel über Wissenschaft und die Finanzierung von Wissenschaft reden, dann soll jetzt das Augenmerk auf ein vielleicht kleineres Problem gelenkt werden. Für die Universitätskliniken in unserem Land ist es aber ein massives Problem.

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Ja, es gibt unterschiedliche Auffassungen. Es gibt unterschiedliche Auffassungen darüber, was an Flexibilität notwendig ist, wo die Flexibilität aber Grenzen haben muss. Für uns als SPD ist klar, wir wollen die Flexibilität in der Wissenschaft nicht abschaffen. Darauf wären wir nicht gekommen. Wir wollen aber auch Rahmenbedingungen setzen. Wir wollen gute Arbeit auch in der Wissenschaft ermöglichen.

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Im Gegenteil. Durch die Degradierung der Wissenschaft zur Dienstleisterin der Wirtschaft - das war das Einzige, was gestern in der Sondersitzung des Hochschulausschusses wirklich ganz klar herausgearbeitet wurde - liegt der Schwerpunkt nun ganz und gar bei den MINT-Fächern. Daneben vernachlässigen Sie das, was mindestens genauso wertvoll wäre, aber eben auf dem liberalisierten Markt keinen schnellen Euro bringt: Kultur- und Sozialwissenschaften und die Etablierung und Förderung einer nachhaltigen Wissenschaft. Auch hier gibt es bei Ihnen keine Nachhaltigkeit.

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Es sind auch hier viele Ausschussüberweisungsanträge gestellt worden. Wir beginnen mit dem ersten Antrag, Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer diesem folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Gibt es auch keine. Einstimmig ist diese Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur erfolgt.

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Allerdings ist diese Geschwindigkeit in erster Linie auch dadurch möglich geworden, weil Sie sich beim Dritten Hochschulreformgesetz über alle Einwendungen einfach hinwegsetzten. Proteste der Dekane, Rektoren, des Hochschulverbands, das alles scheint nicht sonderlich zu beeindrucken. Ein rotgrünes Projekt, das Einigkeit im Senat demonstrieren soll, Einigkeit, die jedoch an so vielen anderen Stellen durchaus zu wünschen übrig lässt? In der Vorlage heißt es bereits im ersten Satz, dass es um die Umsetzung von Prüf- und Regelungsaufträgen der Bremischen Bürgerschaft geht. Dass Sie Ihren eigenen Prüfaufträgen zugestimmt haben, ist nun nicht weiter verwunderlich, gleichsam wird es Sie vermutlich nicht groß verwundern, dass wir bei unserer ablehnenden Haltung bleiben, denn unsere Bedenken, insbesondere gegenüber der gesetzlichen Verankerung der Zivilklausel und den von Ihnen angedachten Transparenzregeln, sind keineswegs ausgeräumt. Im Gegenteil, der große Widerstand aus der Wissenschaft und der Wirtschaft hat uns in unserer Position bestätigt! Wir unternehmen alle große Anstrengungen, den Transfer aus der Wissenschaft und der Wirtschaft zu fördern, und wir sind froh, dass es in Bremen zahlreiche Kooperationen und Partnerschaften zwischen der Universität, den Hochschulen und Unternehmen gibt. Die Drittmittelquote bei der Finanzierung der Hochschulen ist auch mit 30 Prozent enorm und erfreulich. Natürlich hat eine offene Gesellschaft Anspruch auf Transparenz und Offenheit, wie es die Senatorin – heute zu lesen im „Weser-Kurier“ – sagt. Wir sind auch für Transparenz, aber Grenzen der Offenlegungspflichten etwas ausgiebiger zu diskutieren, das muss ja wohl erlaubt sein. Sie täten gut daran, sich ernsthaft mit den unterschiedlichen Argumenten auseinanderzusetzen, statt einfach ein primär ideologisch gesteuertes Projekt durchzupeitschen. In der kommenden Woche tagt der Wissenschaftsausschuss mit der öffentlichen Anhörung. Wie schon beim Wissenschaftsplan 2020 darf man wahrscheinlich kurz seine Bedenken im Galopp vorstellen, Rot-Grün wird nicken, die Bedenken ignorieren und sich darüber hinwegsetzen. Wir sind ja erst in der ersten Lesung, und eine voll umfängliche, inhaltliche Auseinandersetzung und Debatte mit dem Gesetz wird mit den Erkenntnissen der Anhörungen ja im Rahmen der zweiten Lesung noch erfolgen. Aber eines ist für uns schon deutlich: Die Exzellenz der Bremer Hochschulen zu sichern und auszubauen, das geht mit diesem Gesetz sicher nicht. Das Gegenteil ist der Fall: Einschränkungen der Forschungsfreiheit, die sogar verfassungsrechtlich bedenklich sind.

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Dennoch freue ich mich auf die Diskussion im Ausschuss und schlage deswegen im Namen meiner Fraktion vor, den Antrag in Drucksache 5/58 federführend an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten zu überweisen und den Antrag in Drucksache 5/57 an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur, den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten und den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Recht herzlichen Dank.

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Ich lasse zunächst abstimmen über die Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Danke schön. Enthaltungen? Damit ist diese Überweisung einstimmig beschlossen.

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Jetzt kommt die Frage der Federführung. Ich habe jetzt richtig verstanden, Sie beantragen die Federführung für den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur? Gut. Gibt es anderweitige Vorschläge? Das ist nicht der Fall. Dann frage ich: Wer erteilt die Zustimmung, dass die Federführung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur fällt, den bitte ich um das Handzeichen. Vielen herzlichen Dank. Die Gegenprobe. Es gibt keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Bei 4 Enthaltungen so angenommen. Danke schön.

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auch in Masterstudiengängen Zulassungsbeschränkungen festzulegen. Das wird in bestimmten Bereichen notwendig, weil wir natürlich auch weiterhin Studiengänge haben, wo wir eine deutliche Überzeichnung haben. Da geht es natürlich auch darum, in adäquater Art und Weise dann auch Leute studieren zu lassen. Bislang ist dies nur bei grundständigen Studiengängen möglich laut Gesetz. Deswegen wird hier auch eine Anpassung nötig sein. Die CDU-Fraktion befürwortet diesen Vorschlag. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur und auch auf die Anhörung, die dort mit den Fachleuten stattfinden wird und votiere deswegen für eine Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Recht herzlichen Dank.

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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, durch Beschluss des Landtags vom 19. Januar 2011 ist der Antrag der Fraktion der FDP „Chancen bieten, Potentiale nutzen - Anerkennung der von Migranten im Herkunftsland erworbenen Berufs- und Hochschulabschlüsse erleichtern“ an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur federführend, den Innenausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit überwiesen worden. Der federführende Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat den Antrag in seiner 21. Sitzung am 17. Februar 2011 beraten und empfohlen, den Antrag in folgender Fassung anzunehmen:

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Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in zweiter Lesung. Nun lasse ich über den Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit abstimmen. Wer den Ausführungen des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 18/1766, beitreten möchte, den bitte ich um das Handzeichen!