Stefan Gebhardt

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor der Sommerpause 2004 wurde im Landtag das Gesetz zur Errichtung der Kunststiftung des Landes Sachsen-Anhalt verabschiedet. Im Wissen um die Probleme der Förderung von Kunst- und Kulturprojekten aus den Stiftungserlösen im Jahr 2005 hat das Kultusministerium im Herbst des vergangenen Jahres die Antragsberechtigten aufgefordert, Anträge an die Kunststiftung auf Projektfördermittel formlos zunächst an das Landesverwaltungsamt zu richten, und hat deren zügige und sachgerechte Bearbeitung auch vor der vollen Funktionsfähigkeit der neuen Stiftung zugesichert. Entsprechende Vorkehrungen für die ununterbrochene Förderung von Kunst- und Kulturprojekten im Jahr 2005 im Umfang der bisherigen Förderung aus der Stiftung Kulturfonds seien getroffen worden.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie ist der Bearbeitungsstand der bisher gestellten Anträge?
2. Gibt es Projekte, die wegen fehlender Entscheidungen in nächster Zukunft gefährdet sein könnten? Wenn ja, welche sind das?
Danke, Herr Präsident. - Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Zum einen zu der Aussage, dass sich bereits im November 2004 ein provisorischer Rat konstituiert hat, der die Anträge entgegennimmt, und dass die Arbeitsfähigkeit jetzt hergestellt ist. Wie erklären Sie sich den Umstand, dass es mehrere Kunst- und Kulturinitiativen gibt, die Anträge auf Förderung bei der Kunststiftung gestellt haben, die bisher nicht einmal einen Eingangsbescheid erhalten haben und die vom Kultusministerium auf mehrmalige Anfrage die Antwort erhielten, es wisse auch nicht, was dort los sei?
Die zweite Nachfrage, die ich habe, ist: Wie geht man aus der Sicht der Landesregierung mit Anträgen um, die sich auf Projekte, die bereits für Ende März oder Anfang
April 2005 geplant sind, beziehen? Denn Sie haben jetzt gesagt, dass die Entscheidung über eine Förderung oder eine Nichtförderung erst am 30. März 2005 gefällt werden soll.
Herr Dr. Volk, Sie sprachen eben ziemlich enthusiastisch von den zusätzlichen Mitteln, die die Hochschulen nach der Einführung von Studiengebühren erhalten würden.
Ich nehme jetzt einmal das aktuelle Beispiel SachsenAnhalt. Da gibt es die Berechung, dass den Universitäten nach der Einführung von Studiengebühren ungefähr 30 Millionen € zur Verfügung stehen würden. In dem Wissen, dass die Landesregierung in dieser Legislaturperiode in der Hochschullandschaft eine Kürzung um 10 % durchgeführt und eben diese 30 Millionen € eingespart hat, ist das ein Nullsummenspiel. Ich möchte gern von Ihnen wissen, wo Sie dabei zusätzliche Mittel für die Hochschulen erkennen können. Das ist meine erste Frage.
Die zweite Frage: Wie wollen Sie gesetzlich garantieren, dass die Mittel, die bei Studiengebühren vielleicht direkt an die Hochschulen fließen, nicht an anderer Stelle vom Finanzministerium oder von der Landesregierung den Hochschulen wieder weggenommen werden? Wie wollen Sie das gesetzlich verhindern?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Wertschätzung, die auch meine Vorredner den freien Theatern in unserem Land entgegengebracht haben, kann nicht groß genug sein; denn die Arbeit, die auf diesem Kulturgebiet geleistet wird, ist enorm und sie hat nicht nur eine Ausstrahlung in das Land Sachsen-Anhalt hinein; vielmehr ist sie, wenn ich die Theaterfestivals sehe, die in den letzten Jahren gerade in den freien Theatern durchgeführt worden sind, auch eine gute kulturelle Botschaft aus dem Land Sachsen-Anhalt in die Bundesrepublik hinein.
Ich denke auch, dass wir die Arbeit des Dachverbandes nicht unerwähnt lassen sollten, nämlich des Landeszentrums Spiel und Theater - kurz: LANZE -, ohne das ein solches breites Angebot an freien Theatern sicherlich nicht möglich wäre.
Ich unterstelle der SPD einmal, dass sie mit diesem Antrag den freien Theatern etwas Gutes tun wollte und dass sie, wie Kollege Reck gesagt hat, versuchen will, damit die Förderung für die freien Theater im Land auf sichere Füße zu stellen und die Planungssicherheit für die Spielstätten oder die Theater in freier Trägerschaft zu erhöhen.
Ich weiß aber nicht, ob das mit diesem Antrag gelingen wird; denn ich stimme ausdrücklich Herrn Olbertz zu, wenn er sagt: Das Problem, das sich in diesem Haushaltsjahr bei der Ausreichung der bereits eingestellten Mittel für die freien Theater gezeigt hat, war kein Problem der Haushaltsaufstellung und auch kein Problem der Haushaltssystematik, sondern ein Problem des Haushaltsvollzugs.
Selbst wenn wir den Haushalt in seiner Systematik so änderten, dass die freien Träger ab sofort eine Basis- bzw. Spielstättenförderung und separat eine Projektförderung erhielten, wären sie nicht davor gefeit, trotzdem bei einer eventuellen Haushaltssperre die Mittel nicht
ausgereicht zu bekommen. Daher sehe ich die Gefahr, dass diese Änderung in der Haushaltssystematik ins Leere laufen würde.
Dennoch halte ich eine Prüfung und eine Diskussion im Ausschuss für sehr wünschenswert, mit dem Ziel - darin sind wir uns über die Fraktionsgrenzen hinweg sicherlich einig -, die Planungssicherheit für die Theater in freier Trägerschaft zu erhöhen. Daher bin ich über das Zustandekommen des Kompromisses bezüglich der Terminierung für diese Berichterstattung und die Diskussionen im Ausschuss sehr erfreut; denn eine Diskussion im ersten Quartal 2005 hätte wenig Sinn gemacht, weil dann erstens die Theaterverträge mit den großen Bühnen schon abgeschlossen sind und zweitens der Haushalt schon unter Dach und Fach ist. Dann können wir nämlich nicht mehr ad hoc eingreifen und womöglich im Ausschuss dann doch auf den Vorschlag der SPD-Fraktion eingehen und eventuell überprüfen, ob die Haushaltssystematik geändert werden sollte.
Lange Rede, kurzer Sinn: Wir stimmen dem Alternativantrag aufgrund der Änderung unter Punkt 3 und der neuen Terminierung zu. Wir denken, dass wir im Ausschuss für Kultur und Medien in der gewohnt fairen Art und Weise miteinander streiten werden und eine Lösung dafür finden werden, wie die Planungssicherheit für die freien Theater im Land erhöht werden kann und wie der Abfluss der Mittel, die wir jetzt in den Haushalt einstellen, für die Theater in freier Trägerschaft verbindlich geleistet werden kann. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angeregt durch das Investitionsprogramm der Bundesregierung „Zukunft Bildung und Betreuung“ - IZBB - haben zahlreiche Schulen einen Antrag auf die Entwicklung als Ganztagsschule gestellt. Nicht alle Anträge konnten bei der Vergabe von Investitionsmitteln aus dem IZBB-Programm berücksichtigt werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Ist die Landesregierung bereit, auch Anträge auf die Entwicklung als Ganztagsschule nach den bisher in Sachsen-Anhalt geltenden Regelungen und zu den dort verankerten Konditionen zu genehmigen, das heißt, auch ohne dass Investitionsmittel zur Verfügung gestellt werden können?
2. Wenn ja, liegen ihr solche Anträge vor und in welcher Zahl?
Laut Information des Landeszentrums „Spiel und Theater“ Sachsen-Anhalt e. V. sind die freien Theater in Sachsen-Anhalt derzeit handlungsunfähig. Als Grund hierfür gibt das Landeszentrum „Spiel und Theater“ an, dass die in den Landeshaushalt eingestellten Mittel in Höhe von ca. 300 000 € nicht abfließen und damit auch keine Drittmittel von anderen Förderern abgerufen werden können.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Situation an den freien Theatern in Sachsen-Anhalt?
2. Weshalb sind die vorgesehenen und eingestellten Landesmittel bisher nicht an die freien Theater abgeflossen, und gibt es weitere Kulturbereiche, wo eine ähnliche Situation eingetreten ist?
Herr Minister, können Sie sagen, welche anderen Kulturbereiche dies betrifft? Sie haben eben gesagt, dass es durchaus auch andere Kulturbereiche betrifft. Wissen Sie aus dem Stand heraus, welche das sind?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Diskussion über die Errichtung einer landeseigenen Kulturstiftung Sachsen-Anhalt geht nun schon über eine recht lange Zeit. Angefangen hatte sie mit dem durch die Landesregierung angekündigten Ausstieg des Landes aus der Stiftung Kulturfonds. Gegen diese Ankündigung gab es zum Teil erheblichen Widerstand. Nicht nur von der PDS, sondern auch von Vertreterinnen und Vertretern aus dem Bereich der Kultur wurden laut Bedenken geäußert.
Die Stiftung Kulturfonds diente der Förderung zeitgenössischer Kunst in den neuen Bundesländern und in Berlin. Sie war demzufolge dem Solidarprinzip unterlegen und auch Künstlerinnen und Künstler aus Sachsen-Anhalt profitierten wesentlich von der Stiftung Kulturfonds.
Zeitgenössische Kunst ist eine Kunstsparte, die in der Förderung oft weit hinten angesiedelt ist und demzufolge auch benachteiligt wird. Deshalb war die Stiftung Kulturfonds aus unserer Sicht ein durchaus geeignetes Instrument, zeitgenössische Kunst stärker zu fördern. Die Künstler wussten dies auch stets zu schätzen.
In dieser Hinsicht unterschieden sich unsere Positionen von denen der Landesregierung; denn wir hätten es schon gern gesehen, wenn alle Länder an der Stiftung Kulturfonds als bewährtes Förderinstrument festgehalten hätten.
Nun ist seit den ersten Debatten über ein Jahr vergangen und damit auch eine neue Situation entstanden. Kurz nachdem Sachsen-Anhalt seinen Ausstieg aus der Stiftung Kulturfonds angekündigt hatte, zog Thüringen die Konsequenz, ebenfalls anzukündigen, aus der Stiftung Kulturfonds auszutreten. Damit ist die Stiftung, wie der Kultusminister eben schon sagte, de facto nicht mehr lebensfähig. Sie befindet sich in der Liquidation.
Also bedarf es schon deshalb neuer Förderinstrumente für zeitgenössische Kunst, wenn man sie auch weiterhin fördern möchte. Das heißt für uns, es bringt nichts mehr,
über die Stiftung Kulturfonds zu diskutieren, sondern nun gilt es, Fördermöglichkeiten für das Land SachsenAnhalt zu schaffen.
Die Landesregierung hat nun einen Gesetzentwurf zur Errichtung einer Kulturstiftung Sachsen-Anhalt vorgelegt. Ich will vorausschicken, dass der Gesetzentwurf für uns eine gute Diskussionsgrundlage bildet und wir einer Ausschussüberweisung zustimmen werden. Wir begrüßen es, dass die neue landeseigene Kulturstiftung sich ebenso wie die Stiftung Kulturfonds der Förderung zeitgenössischer Kunst widmen soll. Unsere Befürchtung war damals auch, dass dies nicht mehr so stringent wie bisher geschehen solle.
Wenn man den Gesetzentwurf des Landes Thüringen, das jetzt ebenfalls eine landeseigene Kulturstiftung ins Leben ruft, neben den aus Sachsen-Anhalt legt, stellt man fest, dass Thüringen die zeitgenössische Kunst bei weitem nicht so in den Mittelpunkt rückt. Darin sind unter dem Stiftungszweck noch viele andere Dinge - etwa Bibliotheken, Museen und Ähnliches - aufgezählt. Das ist also nicht so ausschließlich, nicht so konzentriert wie in dem Gesetzentwurf aus Sachsen-Anhalt auf die Förderung zeitgenössischer Kunst ausgerichtet. Wir begrüßen es ausdrücklich, dass dies in Sachsen-Anhalt mit diesem Gesetzentwurf bisher so passiert ist.
Ich gehe davon aus, dass im Fachausschuss eine Anhörung dazu stattfinden wird und dass im Ausschuss für Kultur und Medien in die Tiefe des Gesetzentwurfes gegangen wird. Dann haben wir sicherlich auch die Möglichkeit, die Detailfragen, die eben vom Kultusminister angesprochen wurden, nochmals zu diskutieren und zu klären.
Mit Sicherheit wird es hier und da unterschiedliche Positionen geben. Spätestens wenn über den künftigen Sitz der Kulturstiftung diskutiert wird, wird einige Kolleginnen und Kollegen der Lokalpatriotismus packen. Ich hoffe aber, dass der Sitz der Stiftung nicht der einzige Punkt sein wird, über den im Ausschuss lebhaft diskutiert wird.
Spannend ist zum Beispiel für mich, wie die finanzielle Ausstattung der Stiftung aussieht. Wir sind in diesem Punkt nach wie vor etwas skeptisch, ob sich mit dem aus der Stiftung Kulturfonds herausgelösten Betrag in Höhe von ca. 8 Millionen € eine Gewinn bringende Stiftung errichten lässt. Skepsis ist bei mir auch deshalb vorhanden, weil es in Sachsen-Anhalt verhältnismäßig viele Stiftungen im Kulturbereich gibt, die aber fast alle über viel zu geringe Mittel klagen und behaupten, sie seien für ihre eigentlichen Aufgaben unterfinanziert.
Wie gesagt, ich will mich jetzt nicht weiter in den Detailfragen zum Gesetzentwurf verlieren. Ich denke, dass wir in gewohnter Art und Weise im Ausschuss für Kultur und Medien diesen Gesetzentwurf diskutieren werden. Wir, die PDS-Fraktion, stimmen einer Überweisung zu.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren!
Ich frage die Landesregierung:
1. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten steht die Beschlussfassung zur Schulentwicklungsplanung auf der Grundlage der Verordnung zur Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung (MitSEPl-VO), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Mai 2003, noch aus und welche Gründe bestehen dafür in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten?
2. Wie viele Schulentwicklungspläne wurden bis zum heutigen Tag auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes genehmigt, wie viele im Ganzen oder in Teilen zurückgewiesen und welche Mängel waren dafür ausschlaggebend?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Bibliotheken in Sachsen-Anhalt befinden sich in einer schwierigen Situation. Das wird aber nicht erst durch die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPDFraktion deutlich. Deutlich wird es vor allem, wenn man die Entwicklung der Bibliotheken in den letzten Jahren vor Ort verfolgt, und fast jeder Nutzer bzw. jede Nutzerin einer solchen Einrichtung bekommt die Situation deutlich zu spüren. Schließungen von Bibliotheken und das Einführen von Gebühren sind nun einmal an der Tagesordnung, und das auch nicht erst seit heute.
Die Ursachen hierfür sind zwar vielschichtig, aber grundsätzlich liegt die Hauptursache fast immer im Geldmangel. Die Haushaltssituation der Kommunen hat sich in der Vergangenheit drastisch verschärft und die Landeszuweisungen für die Bibliotheken im Land Sachsen-Anhalt sind sehr stark gesunken. Bis 1993 gelang es noch, Mittel vom Bund für die Bibliotheksförderung aus dem Programm zum Erhalt der kulturellen Substanz und aus dem Infrastrukturprogramm des Bundes einzusetzen. Dieser Zeitraum war jedoch ein Ausnahmezeitraum.
Seitdem wurden die Bibliotheken hauptsächlich durch die jeweilige Kommune gefördert, sie wurden aber auch mit einer ordentlichen Landesförderung unterstützt. Heute, im Haushaltsjahr 2004, ist eine Förderung durch das Land kaum noch vorhanden. Die grundsätzliche Wertschätzung der Arbeit der Bibliotheken, die in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD zum Ausdruck kommt, wird konsequent begleitet von deutlich geringeren Fördermitteln und von sinkenden Zuweisungen an die Kommunen.
Der in der Antwort der Landesregierung ständig angebrachte Verweis darauf, dass die Kommunen für ihre
öffentlichen Bibliotheken selbst zuständig sind, ist zwar vom Grundsatz her nicht falsch, löst aber kein einziges Problem. Wenn ein dichtes Bibliotheksnetz im Interesse unseres Landes ist und wenn die kommunalen Bibliotheken so wichtig sind, dann muss man den Kommunen auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellen. Auch hierfür gilt, wie im Kulturbereich im Allgemeinen: Die wichtigste Voraussetzung für eine gute Kulturpolitik und Bibliotheksförderung ist eine solide Finanzausstattung der Kommunen.
Meine Damen und Herren! Wie fast überall, merkt man auch bei diesem Thema, dass das Geld die zentrale Angelegenheit ist, insbesondere dann, wenn keines mehr vorhanden ist oder keines vorhanden zu sein scheint.
Die Antwort der Landesregierung zu Abschnitt 5 der Anfrage zum Thema Fördermittel berechtigt zu der Hoffnung - uns zumindest -, dass das Land sich künftig wieder stärker in die Bibliotheksförderung einbringen möchte.
Wir stimmen Ihnen auch zu, wenn Sie antworten, dass der Umfang der Förderung keine statische Größe darstellen kann, sondern flexibel auf bestimmte Dynamiken der kulturellen Entwicklung reagieren muss. Die Aussage allerdings, mit möglichst geringem Mitteleinsatz ein bestmögliches Resultat zu erzielen, klingt irgendwie nach der Quadratur des Kreises; denn irgendwann sind bestimmte Grenzen nun einmal erreicht bzw. haben wir sie schon überschritten.
Deutlich wird dies auch an einem Beispiel, das Kollege Reck vorhin angeführt hat. Von fachlicher Seite wird eine jährliche Erneuerungsquote von 12 % angeregt; 12 % werden hinsichtlich der jährlichen Bestandserneuerung für notwendig befunden. Im Land Sachsen-Anhalt werden aber nur 4,7 % erreicht. Damit wird deutlich, dass die Einrichtungen gar nicht in der Lage sind, sich konsequent zu erneuern und zu modernisieren. Neue und moderne Literatur, die für die Bildung notwendig ist, kann also zum Teil gar nicht vorgehalten werden.
Bibliotheksförderung ist nun einmal auch Förderung von Bildung und Bildung liegt in der Hoheit des Landes. Die Mitwirkung von Bibliotheken hierbei sollte für das Land ein Ansporn sein, sich aus der Förderung nicht gänzlich zu verabschieden.
Um das Thema Geld abzuschließen, noch eine Nachbemerkung: Nicht nur in der praktischen und alltäglichen Politik, sondern auch bei der Beantwortung bzw. bei der Fragestellung der Großen Anfrage wird ein Unterschied zwischen Regieren und Opponieren recht deutlich. Als die CDU in der Opposition war, gab es stets Protest gegen die Kürzung der Landesmittel bei den öffentlichen Bibliotheken. Heute hat sie als Regierungspartei die Kürzung nicht nur fortgeschrieben, sondern noch wesentlich verschärft.
Ich unterstelle der SPD-Fraktion, dass sie in ihrer Fragestellung bewusst darauf verzichtet hat, zu hinterfragen, wie sich die Landesförderung und die Bibliotheken in den letzten Jahren entwickelt haben. Man hätte dann nämlich lesen können und müssen, dass die Einschnitte während der Zeit der SPD-Regierung ähnlich groß waren. Den größten Einschnitt gab es übrigens beim Übergang vom Jahr 1998 zum Jahr 1999 von 5 Millionen DM auf 3 Millionen DM. Wer war denn damals Kultusminister im Land
und hat wahrscheinlich Harry Potter gelesen?
Ich will doch bloß deutlich machen, dass die Tendenz schon vor langer Zeit eingesetzt hat und dass wir vielleicht schon früher über dieses Thema hätten nachdenken müssen, insbesondere dann, wenn man in der Exekutive gewesen ist.
Noch zu einigen inhaltlichen Punkten im Zusammenhang mit der Bibliotheksentwicklung, die in der Antwort der Landesregierung deutlich werden. Zum einen begrüßen wir als PDS ausdrücklich, dass Sie Einzelprobleme im Zusammenhang mit der Erstellung eines Landeskulturkonzeptes angehen wollen; denn als ein solches Gesamtkonzept war es auch angedacht. Bei der Diskussion über das Kulturkonzept wird die Entwicklung der Bibliotheksstruktur betrachtet werden.
Auch die Position zur Leseförderung und im Besonderen zur Zusammenarbeit von Schule und Bibliotheken teilen wir. Aber auch hierbei geht es irgendwann wieder ums Geld. Die Antwort der Landesregierung - Kollege Reck hat es angesprochen -, dass Maßnahmen wie Gebühren, Sanktionen, lange Wartezeiten, schlechtere Öffnungszeiten und Ähnliches eine Angelegenheit der Kommune sind, kann wirklich nicht befriedigen. Denn - wie bereits erwähnt - es stimmt zwar, löst aber kein einziges Problem.
Gerade beim Thema Zusammenarbeit von Schule und Bibliotheken sollte uns doch bewusst werden, dass es sich hierbei um Bildungschancen der jungen Generation in unserem Land handelt, noch dazu, wenn man weiß, dass ein Drittel aller Bibliotheksnutzerinnen jünger als 14 Jahre ist.
Diese Chancen müssen wir ausbauen und nicht behindern; denn schließlich geht es hierbei um nicht mehr und nicht weniger als um die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Ein weiteres Problem will ich kurz ansprechen: Es gibt keine Standards für die Ausstattung von öffentlichen Bibliotheken. Das hat zur Folge, dass allerorten die jeweils Verantwortlichen nach ihrem Geschmack und ihrem Verständnis bestimmen können, in welchem Umfang und mit welchem Zweck Haushaltsmittel für ihre Bibliothek bereitgestellt werden. Das gilt sowohl für die Bestandserneuerung als auch für Vernetzungsfragen. Das ist ein schwieriger Zustand, der aus unserer Sicht einer Korrektur bedarf.
Kurz etwas zum Antrag der SPD-Fraktion „Einrichtung einer Bibliothekskonferenz für das Land Sachsen-Anhalt“, der nachher - allerdings ohne Debatte - beraten wird. Die Bibliothekskonferenz soll sich mit den Perspektiven sowie der Finanzierung öffentlicher Bibliotheken, insbesondere mit Lösungsvorschlägen zur Sicherung einer flächendeckenden Bibliotheksversorgung in Sachsen-Anhalt, beschäftigen - so steht es geschrieben. Das klingt erst einmal zweckmäßig.
Ich muss allerdings eingestehen: Beim ersten Lesen dachte ich - wir haben erst vor kurzem parteiübergreifend einen Kultursenat beschlossen, der sich mit genau solchen Dingen perspektivisch beschäftigen soll -, es macht wenig Sinn, wenn wir jetzt einzelne Kultursparten herausziehen und dafür einen Extrasenat oder eine Extrakonferenz einberufen, zumal ständig betont wird, dass
es eigentlich eine kommunale Aufgabe ist, und wir jetzt dafür sorgen, dass sich das Land dies als hoheitliche Aufgabe auf den Tisch zieht.
Aber ich habe einige Dinge angesprochen, bei denen das Land durchaus eine aktive Rolle spielen sollte, Dinge, die nach wie vor inhaltlich noch ungeklärt sind. Ich denke, wir sollten die Möglichkeit nutzen - wie mein Vorredner Kollege Dr. Volk betont hat -, in bewährter Art und Weise im Ausschuss darüber zu beraten, wie eine solche Bibliothekskonferenz funktionieren könnte, welchen Sinn diese Einrichtung aus unserer Sicht haben sollte und vor allem, welche Rolle das Land dabei spielen sollte.
Ich bitte deshalb auch um eine Überweisung des Antrages in den für Ausschuss für Kultur und Medien. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es wurde schon sehr viel über die Art und Weise der Arbeit des sächsischen Kultursenats gesagt. Ich kann mich dem nur anschließen. Wir haben uns im Ausschuss darüber intensiv verständigt. Es war sehr beeindruckend zu sehen, wie die Arbeit in Sachsen vonstatten geht und was man damit erreichen und bewirken kann.
Wir, die PDS-Fraktion, haben von Anfang an signalisiert, dass wir das Anliegen dieses Gesetzentwurfes, also die Errichtung eines solchen Senats in Sachsen-Anhalt, gutheißen und unterstützen. Von meiner Fraktion ist gegen den Gesetzentwurf nie Widerspruch erhoben worden. Der einzige Widerspruch, der sich im Ausschuss zum Ende der Debatte hin aufgetan hat, war der, den wir heute wieder beseitigt haben, indem ein breiter Konsens hergestellt wurde. Hinter vorgehaltener Hand wird schon gesagt: Ab sofort kennen wir keine Parteien mehr, sondern nur noch Kultursenatoren.
Ich glaube, dass die Errichtung des Kultursenats der Kultur insgesamt sehr gut tun kann. Ich wünsche dem Kultursenat von dieser Stelle aus in seiner Arbeit viel Erfolg. Möge er mit uns als Parlamentariern und mit Ihnen als Vertretern der Landesregierung immer gut zusammenarbeiten. Ich zumindest verspreche mir eine ganze Menge von der künftigen Arbeit dieses Senats. Meine Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, muss ich erst einmal eine Vorbemerkung machen. Sie haben sehr ausführlich beschrieben, dass es aufgrund der Absage aus Brüssel eine neue Situation gibt. Sie haben weiter ausgeführt, dass das zu einer weiteren Unsicherheit in der Region geführt hat. Das ist eine logische Konsequenz daraus. Sie sagten weiterhin, dass es durchaus ein differenziertes Meinungsbild zu dem Projekt in der Region gibt.
Gerade aufgrund dieses differenzierten Meinungsbildes möchte ich wissen: Warum lehnen Sie eine solche Bürgerbefragung ab? Wir können doch nicht - - Das ist doch der Hintergrund dieses Anliegens. Wir reden über Gelder, die in den Haushalt eingestellt werden. Wir reden über Förderanträge in Millionenhöhe, ohne den Hintergrund zu haben, was die Region eigentlich will.
Ich will das anhand eines Beispiels deutlich machen. Wir haben versucht, in die Richtung zu argumentieren, dass es besser wäre, eine kostengünstigere Variante zu finden. Wir müssten dann damit leben, dass der Salzige See unter Umständen kein Badesee wird. Wir mussten diese Meinung dann revidieren, weil wir festgestellt haben, wie es mein Kollege eben geschildert hat, dass die Leute in der Region den See entweder ganz oder gar nicht wollen.
Um dieses Meinungsbild zu verdeutlichen und um weiterhin an der Sache konstruktiv arbeiten zu können, frage ich Sie: Warum lehnen Sie eine solche Bürgerbefragung ab? Sie haben es mit Emotionen begründet. Das ist die erste Frage, die ich habe.
Meine zweite Frage: Im August, bevor die schriftliche Absage aus Brüssel kam, allerdings die Informationen schon so weit bekannt waren, dass eine Absage kommen wird, wäre es noch möglich gewesen, den Förderantrag der Landesregierung zurückzuziehen. Warum haben Sie den Antrag nicht zurückgezogen? Es hätte dann die Möglichkeit bestanden, einen neuen Antrag zu stellen, ohne dass eine schriftliche Ablehnung vorliegt. Es hätte uns die Chance gegeben, das Konzept und den Antrag zu überarbeiten.
Sie haben eben gesagt, dass es bereits im Jahr 2000 für Sie klar war, dass das Kosten-Nutzen-Verhältnis nicht gestimmt hat und dass es bereits damals negative Signale gab. Wieso hat man dann, wenn man wusste, dass es einen negativen Bescheid aus Brüssel gibt, den Antrag nicht zurückgezogen, ihn überarbeitet, um ihn später neu zu stellen und dafür Fördermittel zu bekommen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann es relativ kurz machen. Wir haben uns als PDS - wie es der Kultusminister eben auch schon betont hat - im Rahmen des fraktionsübergreifenden positiven Votums im Zusammenhang dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP für die Errichtung eines solchen Senats ausgesprochen. Wir haben im Ausschuss darüber sehr sachlich und inhaltlich diskutiert und hatten dazu auch eine sehr interessante Anhörung.
Das hat uns nur in unserer Ansicht bestätigt, dass ein solcher Kultursenat sinnvoll sein kann. Ich möchte hier nicht die Detailpunkte des Gesetzentwurfes nennen. Ich denke, dass es sinnvoller ist, wenn wir im Ausschuss in die Details einsteigen und am Gesetzentwurf entlang diskutieren.
Nur zu einem Punkt möchte ich etwas anmerken. In § 3 des Gesetzentwurfes, in dem es um die Zusammensetzung des Senates geht, ist davon die Rede, dass Repräsentanten des kulturellen Erbes Sachsen-Anhalts im Kultursenat sitzen sollen. Ich habe einmal den Test gemacht und habe ein paar Leute gefragt: Wer ist für euch ein Repräsentant des kulturellen Erbes Sachsen-Anhalts? Ich habe natürlich nicht erwähnt, dass die in den Kultursenat berufen werden sollten. Als Antwort kamen die Namen Bach, Händel, Schütz, Telemann.
Das würde mit Sicherheit etwas schwierig werden. Man müsste noch lebende Repräsentanten des kulturellen Erbes des Landes finden. Es ist bedauerlich, dass die wichtigen Personen, auf die wir uns berufen, schon tot sind. Es ist aber an dieser Stelle nicht zu ändern. Da hilft kein Antrag und auch kein Gesetz.
Wir stimmen der Überweisung natürlich zu. Ich kann Ihnen versichern, dass wir seitens der PDS, ähnlich wie bei dem Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP, auch zu dem Gesetzentwurf eine sachliche und konstruktive Debatte führen werden. - Vielen Dank.
Herr Kollege Rothe, ich habe eine rein sachliche Frage, und zwar beziehe ich mich auf Ihre Begründung. Sie haben in dem Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter ausdrücklich nur die Sonntagsöffnung der Videotheken beanstandet und dies mit dem Schutz des Sonntages begründet. Ich möchte wissen - ich habe es in Ihrer Argumentation nicht erkennen können -, warum Ihnen ausgerechnet die Öffnungszeiten der Videotheken im Gegensatz zu den Punkten im Gesetzentwurf, die die Sonntagsruhe für Märkte oder Waschanlagen betreffen, ein Dorn im Auge sind.
Ferner möchte ich von Ihnen wissen, wie Sie diesbezüglich zu anderen Freizeit- und kulturellen Einrichtungen, wie zum Beispiel Kinos oder Theater, die am Sonntag geöffnet haben, stehen.
Ich fragte, wie Sie zu sonstigen Einrichtungen stehen, die am Sonntag geöffnet haben.
Herr Kollege Volk, meine Frage geht in eine ähnliche Richtung, auch was den Populismusvorwurf betrifft. Die Initiative „Schule vor Ort“ ist nicht die erste Initiative, die sich im außerparlamentarischen Raum gegründet hat und die versucht, bildungspolitisch etwas in eine bestimmte Richtung zu bewegen. Bisher war es ein guter Brauch, auch ein demokratischer Brauch, eine solche Initiative ernst zu nehmen und sich in der Sache mit ihr auseinander zu setzen. Wie wollen Sie sich mit einer solchen Initiative und deren Anliegen in der Sache auseinander setzen, wenn schon allein das Einbringen des Anliegens dieser Initiative in den Landtag als blanker Populismus abgestempelt wird?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Musikschulen in unserem Land sind in den letzten Tagen verstärkt in das öffentliche Bewusstsein gerückt. In den Medien und in mehreren Debatten und Gesprächen ging es um die Perspektive der Musikschulen in SachsenAnhalt. Auch heute bringt meine Fraktion einen Antrag in den Landtag ein, der sich mit diesem Thema beschäftigt. Der Hintergrund dieses Antrages ist, dass die Landesregierung beabsichtigt, die bisherige Förderpraxis bei den Musikschulen im Land zu ändern.
Was soll geändert werden? Bisher waren Mittel in Höhe von 3,3 Millionen € im Kulturhaushalt für eine direkte Musikschulförderung im Land fest verankert. Das Geld kam also direkt den Musikschulen zugute. Vor der Ausreichung der Fördermittel an die Einrichtungen wurden allerdings Qualitätsprüfungen durchgeführt, die das Musikschulgesetz mit einer entsprechenden Verordnung vorschreibt. Auf das Gesetz komme ich später zu sprechen.
Es ist eine Förderpraxis, die zumindest der Landesverband der Musikschulen sehr gelobt hat und die er in der Vergangenheit als sehr positiv bezeichnet hat.
Nunmehr sollen von dieser Summe - von den 3,3 Millionen € - aus dem Kulturhaushalt 1,5 Millionen € herausgenommen werden und über das Finanzausgleichsgesetz an die Kommunen ausgereicht werden. Eine Zweckbindung der Mittel entfällt, sie stehen somit zur freien Verfügung.
Die zu befürchtenden Folgen liegen auf der Hand: Die Kommunen sind aufgrund ihrer eigenen finanziellen Situation nicht in der Lage, Mittel zur freien Verfügung für freiwillige Aufgaben wie die Musikschulfinanzierung so einzusetzen, wie sie es vielleicht gern täten. Dass man den Kommunen die Mittel frei zur Verfügung stellt und damit deren finanzielle Situation verbessert, ist grundsätzlich völlig richtig. Ob dies aber auf Kosten der Musikschullandschaft geschehen muss, darf zumindest stark bezweifelt werden.
Mir sind die Argumente der Befürworter bzw. der Erfinder dieser neuen Musikschulförderung bekannt. Es heißt immer wieder, man solle doch nicht so skeptisch sein
und den Kommunen endlich einmal vertrauen; das Geld werde schon an der richtigen Stelle landen und kein Landkreis habe vor, seine Musikschule dicht zu machen. Ich will aber deutlich sagen: Es geht nicht um Vertrauen oder Misstrauen gegenüber den Kommunen; es geht darum, ob sie finanziell dazu in der Lage sind oder nicht.
Wir alle wissen, die Haushaltslage der Kommunen ist höchst dramatisch. Alle Landkreise haben, zum Teil massive, Schulden. Diese sind abzubauen, somit stehen Konsolidierungsprogramme ganz oben auf der Tagesordnung. Wir alle wissen, dass es bei der Aufstellung von Kommunalhaushalten in erster Linie um die Bewältigung von Pflichtaufgaben und eben um die Konsolidierung der Haushalte geht. Dabei stehen die Musikschulen als freiwillige Aufgabe nun einmal an letzter Stelle.
Der logische Schluss daraus ist, dass mit den Mitteln, die ursprünglich den Musikschulen zugute kommen sollten, andere Aufgaben erledigt werden müssen. Verschiedene kommunale Vertreter und auch Vertreter der kommunalen Spitzenverbände des Landes teilen diese Einschätzung.
Ein weiterer Fakt kommt bei dieser Förderpraxis hinzu. Die Ausreichung von Landesmitteln über das FAG folgt im Wesentlichen einem von der Einwohnerzahl bestimmten Schlüssel. Das bedeutet, dass selbst dann, wenn alle ehemals in den Kulturhaushalt zur Förderung von Musikschulen eingestellten Mittel wieder für die Musikschullandschaft zur Verfügung stünden, die gewachsene Musikschullandschaft aus unserer Sicht zerstört wird, weil mit dem verbindlichen Verteilerschlüssel die Mittel nicht mehr schulbezogen oder an den tatsächlichen Jahreswochenstunden orientiert bereitstünden.
Der in der aktuellen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Musikschulen im Land Sachsen-Anhalt nach der Einwohnerdichte kategorisierte Zuweisungsschlüssel je Jahreswochenstunde wird auf diese Weise unwirksam.
Ich behaupte auch, dass den Kommunen mit dieser Regelung der schwarze Peter zugeschoben wird; denn mit dieser neuen Förderpraxis kann das Land immer - von mir aus auch zu Recht - behaupten, man habe bei den Musikschulen nicht gekürzt. Letztlich sind die Kommunen dann diejenigen, die aufgrund ihrer dramatischen Haushaltssituation unter Umständen Einrichtungen schließen müssten. Ich will keine Horrorszenarien an die Wand malen, aber die Gefahr besteht durchaus.
Selbst wenn es erst zu steigenden Elternbeiträgen kommen würde und ein damit verbundener Schülerrückgang an den Musikschulen einsetzen würde, würde dies ein Sterben auf Raten für die Musikschullandschaft in Sachsen-Anhalt bedeuten.
Ich gehe auf das Musikschulgesetz ein. Das Land Sachsen-Anhalt hat ein Musikschulgesetz, welches Bestandteil des Schulgesetzes ist. Allein daran wird deutlich, dass die Musikschulen in unserem Land ein fester und wichtiger Bestandteil der Bildungslandschaft sind. Damit ist klar: Musikschulabbau ist auch Bildungsabbau. Sachsen-Anhalt hatte mit diesem Gesetz bundesweit eine Vorreiterrolle inne; denn es war das erste Bundesland, welches ein solches Musikschulgesetz verabschiedet hat.
Sinn und Zweck dieses Gesetzes ist es, dass es bei den Musikschulen eine Qualitätssicherung gibt. Die geförderten Einrichtungen müssen bestimmte pädagogische Standards nachweisen, bevor sie Fördermittel erhalten.
Dies wurde über die Verordnung zu dem Gesetz geregelt, die allerdings zum Ende dieses Jahres ausläuft.
Wenn die Mittel nunmehr über das FAG zur freien Verfügung an die Kommunen ausgereicht werden, wie soll dann künftig ein Qualitätsnachweis wie bisher erbracht werden? Wenn Mittel zur freien Verfügung stehen, können sie auch beliebig eingesetzt werden. Damit, meine Damen und Herren, wird das Gesetz leider zur Makulatur.
Ich will Ihnen auch den Standpunkt des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur beabsichtigten Änderung der Förderpraxis bei den Musikschulen nicht vorenthalten. Der GBD teilte mir auf meine Anfrage hin mit - ich zitiere -:
„Die Nennung der Übertragung von Kompetenzen an Kommunen ist abschließend im Schulgesetz behandelt. Da § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes“
- das ist der Paragraf, der die Musikschulen betrifft -
„nur das Land nennt, ist das Land nicht berechtigt, seine Entscheidung auf die Kommunen zu übertragen.“
Ich denke, wir alle im Saal wissen um die Bedeutung unserer Musikschullandschaft und können sie nicht hoch genug schätzen. Wir sollten alles für ihren Erhalt und auch für ihre Weiterentwicklung tun. Musische Bildung ist für Kinder und Jugendliche unverzichtbar.
Wir wollen mit unserem Antrag unter anderem erreichen, dass dieses Thema nicht nur anhand nackter Haushaltszahlen im Rahmen der Haushaltsdebatte behandelt wird, sondern dass wir uns im Ausschuss für Kultur und Medien gemeinsam mit der Landesregierung intensiv über die möglichen Auswirkungen einer Änderung der bisherigen Förderpraxis verständigen und abschließend zu einer gemeinsamen Lösung finden, die die Musikschullandschaft in unserem Land nicht gefährdet. - Ich bitte um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Laut der Bundesvereinigung soziokultureller Zentren besuchen bundesweit über 17 Millionen Menschen jährlich Veranstaltungen in Stadtteilzentren, Kulturläden, Bürgerhäusern und in ähnlichen Einrichtungen. Die Tendenz ist steigend. Die wenigsten sind sich bewusst, dass diese Einrichtungen, in denen sie Konzerte und Ausstellungen, Kurse und Seminare erleben oder selbst anbieten, soziokulturelle Zentren sind.
17 Millionen Menschen bundesweit und jährlich belegen, dass Soziokultur bzw. soziokulturelle Arbeit ein wichtiger und mittlerweile nicht mehr wegzudenkender Bestandteil nicht nur innerhalb der Breitenkultur, sondern der Kulturlandschaft insgesamt ist. Dies war auch ein Grund für die PDS-Fraktion, sich diesem Thema zu widmen und der Landesregierung eine umfassende Große Anfrage
zu diesem Thema zu stellen. Mit dieser Anfrage wollte die PDS-Fraktion die Problemsicht auf diesem Gebiet erweitern und für dieses Thema sensibilisieren.
Dass es Probleme bei der Ausgestaltung, der Anerkennung und der Förderung soziokultureller Arbeit gibt, ist nicht neu. Der Eindruck wird aber durch die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage verstärkt. Auf einige Probleme will ich hier eingehen.
Das erste Problem wird schon bei der Frage sichtbar, wer für die soziokulturelle Arbeit, für deren Förderung und Begleitung zuständig ist. Zweifellos ist ein Wesensmerkmal von Soziokultur, dass sich solche Einrichtungen nicht in der Trägerschaft des Landes oder des Bundes befinden, sondern eine kommunale Verankerung haben. Eine lokale Anbindung und eine starke Verankerung in den kommunalen Gemeinwesen ist ein soziokulturelles Wesensmerkmal.
Aber die soziokulturelle Infrastruktur, also das soziokulturelle Netz ist zweifellos im Landesinteresse, da das Kulturland Sachsen-Anhalt von dem Netz an soziokulturellen Einrichtungen entscheidend profitiert.
Da aber auch die Landesregierung in ihrer Antwort zugibt, dass sie nicht verkennt, dass die Soziokultur, wie andere Bereiche auch in der Kulturpolitik, aktuell mit erheblichen Finanzierungsproblemen konfrontiert ist und dass permanente Anstrengungen notwendig sind, kann ich nur schlussfolgern: Die beste Stärkung der Soziokultur durch das Land wäre eine solide Finanzausstattung der Kommunen.
Als erfreulich will ich an dieser Stelle erwähnen, dass die Landesregierung mitteilt, dass sich das in der Entstehung befindliche Landeskulturkonzept auch intensiv mit dem Thema beschäftigen wird. Wir begrüßen es, dass es konzeptionelle Vorstellungen des Landes auch zur weiteren Entwicklung von Soziokultur geben soll; denn das war auch eine wichtige Intention unseres damaligen Antrages für ein Kulturkonzept des Landes.
Umso größer ist aber die Verwunderung, wenn man feststellt, dass es kaum eine - oder besser gesagt: so gut wie gar keine - Datenlage bzw. ein mit Zahlen untersetztes Faktenwissen bei der Landesregierung gibt. Es gibt keine gesicherten empirischen Daten über die Einnahmensituation und über die Ausgabenstruktur, über die Planungssicherheit, über die ehrenamtliche Arbeit, über die Mitarbeiterstruktur und deren Qualifizierung bei soziokulturellen Zentren. Es gibt auch keine Daten zu den soziokulturellen Angeboten sowie über die Entwicklung der Besucherzahlen.
Nun kann man die Auffassung der Landesregierung durchaus teilen, dass der Aufwand für die Erhebung einer exakten Datenlage unangemessen hoch wäre. Aber wenn man zu bestimmten wesentlichen Kriterien, die die Soziokultur direkt ausmachen, keinerlei Kenntnis hat, kommt man zu der Schlussfolgerung: Der Landesregierung fehlt der Überblick über die soziokulturelle Struktur in Sachsen-Anhalt. Wenn einem der Überblick fehlt, fällt das Handeln und Agieren schwer.
Wir hoffen sehr, dass sich das ändern wird, denn spätestens bei der Erstellung eines Kulturkonzeptes und der damit verbundenen konzeptionellen Arbeit für den soziokulturellen Bereich müssen bestimmte Daten als Grundlage dienen.
Ein Beispiel in diesem Zusammenhang: Die Landesregierung nennt einerseits völlig zu Recht als ein wichti
ges Kriterium für Soziokultur, dass diese für alle Bürgerinnen und Bürger offen und zugänglich sein muss. Andererseits hat die Landesregierung aber keine Kenntnis darüber, ob die Einrichtungen bauseitig auch behindertengerecht ausgestattet sind. Wie soll dann ein Zugang für alle Bürgerinnen und Bürger überhaupt realisiert werden? Wie gesagt, es ist nicht die Aufgabe der Landesregierung, solche Mängel konkret abzustellen. Aber Konsequenzen und Schlussfolgerungen daraus muss man schon ziehen können.
Aus unserer Sicht ruft diese Situation gerade nach einer zu schaffenden kompetenten Instanz im Lande, die einen solchen Überblick über soziokulturelle Zentren und deren Arbeit im Land hat, die im Interesse des Landes und vor allem der Zentren selbst wirkt und sich beispielsweise auch um Vernetzung und Kooperationen untereinander bemüht.
Unser Antrag zur Stärkung der Soziokultur wird diesem Anliegen gerecht und deckt sich im Wesentlichen mit den der Antwort zu entnehmenden Vorstellungen der Landesregierung, wo sie ihren eigenen Handlungsbedarf für die Stärkung von Soziokultur sieht. Hierzu nennt die Landesregierung neben der Förderung von landesweiten Projekten zur Weiterbildung und der Förderung von überregional herausragenden Projekten die Unterstützung einer entsprechenden Dachorganisation.
An dieser Stelle will ich anmerken, dass wir als PDSFraktion der Auffassung sind, dass eine Vernetzung von soziokulturellen Trägern eine der Landesaufgaben sein sollte. Mit den weiteren von der Landesregierung genannten Punkten in dieser Frage gehen wir konform.
Wichtig erscheint uns die Unterstützung der entsprechenden Dachorganisation, die es in Form der Landesarbeitsgemeinschaft soziokultureller Zentren in SachsenAnhalt - kurz Lassa genannt - seit Oktober vergangenen Jahres gibt. Bis zum Jahr 1998 gab es bereits eine Anlaufstelle bzw. eine Dachorganisation für soziokulturelle Träger im Land - die damalige Landesarbeitsgemeinschaft Soziokultur, kurz LAGS genannt. Diese Landesarbeitsgemeinschaft wurde vom Land institutionell gefördert.
Die unbefriedigende Arbeitsweise und das unbefriedigende Wirken der LAGS führten im Jahre 1998 zur Abwicklung dieser Landesarbeitsgemeinschaft. Dieser Fakt wird nicht kritisiert - auch nicht von uns -, aber wir haben bereits damals darauf hingewiesen, dass eine Abwicklung noch kein Konzept für eine Neustrukturierung oder Neuorientierung der zu leistenden Arbeit darstellt.
Seit der Abwicklung der LAGS gab es keine neue landesweit agierende Koordinierungs- und Beratungsstelle für soziokulturelle Vereine im Land. Die PDS-Fraktion ist aber der Auffassung, dass es einer solchen Stelle bedarf. Die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage belegt das aus unserer Sicht recht deutlich. Die neu gegründete Landesarbeitsgemeinschaft soziokultureller Zentren in Sachsen-Anhalt - Lassa - bietet die Chance, eben diese Organisation zu etablieren.
Deshalb beantragen wir unter Punkt 1 unseres Antrages eine Prüfung seitens der Landesregierung, ob und mit welcher finanziellen Unterstützung des Landes eine soziokulturelle Dachorganisation etabliert werden kann.
Hierbei - das betone ich ausdrücklich - soll unvoreingenommen die Möglichkeit einer institutionellen Förderung geprüft werden, da eine solche Förderung auch eine hohe Planungssicherheit für die Organisation bieten kann.
Unter Punkt 2 unseres Antrages fordern wir die Landesregierung auf, die soziokulturellen Träger und die Zentren im Land künftig so zu fördern, dass ihre Arbeitsfähigkeit gewährleistet ist. Das steht nicht im Widerspruch zur Aussage der Landesregierung; denn in der Antwort auf die Große Anfrage heißt es - ich zitiere -:
„Das Land sieht seinen eigenen Handlungsbedarf darin, auch künftig eine angemessene Förderung für Projekte im Bereich Soziokultur vorzusehen, um punktuell Impulse geben zu können.“
Das sehen wir auch so.
Im Anschluss. - Nur müsste sich das in den aktuellen Zahlen widerspiegeln. Die Aussage der Landesregierung, dass das Land in den letzten Jahren die Fördermittel für Soziokultur gesenkt habe, stimmt so nicht. Durch die mitgelieferten Zahlen lässt sich belegen, dass in den letzten acht Jahren die Ausgaben für Soziokultur durchschnittlich 1,2 % - gemessen an den Gesamtausgaben für Kultur - betrugen. Im Jahr 2003 beträgt der Fördermittelansatz für Soziokultur - gemessen an den Gesamtkulturausgaben - gerade noch 0,32 %. Diese Entwicklung halten wir für sehr problematisch, wenn uns an der Arbeitsfähigkeit der soziokulturellen Zentren gelegen ist. Daher der Punkt 2 unseres Antrages.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP in Sachsen-Anhalt heißt es:
„Daneben gilt es, jene Bereiche von Kunst und Kultur zu fördern, die es in der öffentlichen Anerkennung noch schwer haben. Der Förderung der Breiten- und Volkskultur gilt in den nächsten Jahren unsere besondere Aufmerksamkeit.“
Wir teilen den Ansatz der Landesregierung, dass Soziokultur einen wichtigen Bestandteil der Breitenkultur darstellt. Insofern nehmen wir das im Koalitionsvertrag festgeschriebene Vorhaben, diesem Bereich eine besondere Aufmerksamkeit zu widmen, gern wörtlich. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Kehl, Sie wissen, in der Kulturlandschaft gibt es mehrere Bereiche. Die Soziokultur ist einer von ihnen. Für jeden Bereich gibt es eine Dachorganisation, die landesübergreifend die verschiedenen kommunalen Ebenen vernetzt, mit ihnen kooperiert, wirkt und die Verbindung zwischen Landesregierung und den jeweiligen kommunalen Einrichtungen ist.
Das ist bei der Soziokultur seit der Abwicklung der damaligen LAGS, die institutionell gefördert wurde und nicht ehrenamtlich geführt worden ist, nicht mehr der Fall. Die Soziokultur ist damit der einzige Bereich, der über eine solche Anlaufstelle im Land und über eine solche Kooperations- und Anlaufmöglichkeit nicht verfügt. Warum soll man den soziokulturellen Bereich anders bewerten als den Bereich der Musikschulen, ohne jetzt einen Kulturbereich gegen die anderen ausspielen zu wollen? Dort gibt es aber auch eine Landesvereinigung, die institutionell vom Land gefördert wird und sich dann um die Musikschulen vor Ort kümmert.
Ich denke nicht, dass bei der Fülle von soziokulturellen Zentren und Einrichtungen, die es im Land SachsenAnhalt gibt, die Arbeit ehrenamtlich wegzutragen ist. Bisher war es auch nicht möglich, sie ehrenamtlich wegzutragen. Sie ist in anderen Kulturbereichen auch nicht ehrenamtlich wegzutragen. Ich glaube nicht, dass die Soziokultur hierbei eine Ausnahme darstellt.
Wenn Sie die Antwort der Landesregierung genau lesen, dann werden Sie feststellen, dass die Landesregierung nicht der Auffassung ist, dass sich die Soziokultur im Großen und Ganzen im ehrenamtlichen Bereich abspielt; denn sie hat keine Zahlen darüber. Das hatte ich bereits erwähnt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, Fragen stellt man an die Regierung nicht, damit sie interpretiert werden oder gar, wie in diesem Fall, falsch interpretiert werden. Vielmehr stellt man sie, damit sie beantwortet werden. Das hat die Landesregierung zum Großteil nicht getan und das machen wir ihr an dieser Stelle zum Vorwurf.
Herr Minister, wenn Sie behaupten, dass die soziokulturellen Vereine und Träger bei bestimmten Fragen, wenn Sie diese an sie weitergereicht hätten, an die Decke gegangen wären, dann kann ich Ihnen sagen, dass ich Ihre Antwort an soziokulturelle Träger und Vereine weitergereicht habe. Ich kann Ihnen auch gern sagen, wie die Reaktionen darauf waren. Die Reaktion war, dass die Träger und Vereine erstaunt und entsetzt darüber sind, mit welcher Arroganz und welcher Oberflächlichkeit die Landesregierung sich dem Thema Soziokultur überhaupt widmet.
Das ist die Antwort, die ich bekommen habe. Ich kann Ihnen die Oberflächlichkeit, die ich eben angesprochen habe, an einem ganz einfachen Beispiel deutlich machen.
Sie haben der Antwort, die Sie gegeben haben, eine wunderschöne Tabelle beigefügt. In der Tabelle sind - das haben Sie darüber geschrieben - ausgewählte soziokulturelle Zentren im Land in Form einer Übersicht aufgeführt. Ich wollte darin nachsehen, ob das soziokulturelle Zentrum aus meiner Heimatstadt Hettstedt - dieses heißt Kunstzuckerhut - unter den ausgewählten soziokulturellen Zentren aufgeführt worden ist. Der Kunstzuckerhut aus Hettstedt steht nicht darunter, aber das Klubhaus, die einzige kommerzielle Kultureinrichtung, haben Sie als soziokulturelles Zentrum eingeordnet. Das finde ich ein Stück weit peinlich. Das bestätigt zumindest die Oberflächlichkeit, von der nicht nur ich, sondern auch die soziokulturellen Träger mir gegenüber gesprochen haben.
Wenn Sie sagen, Sie wollen bestimmte herausragende Projekte von Landesseite fördern, kennen aber die Projekte nicht, dann frage ich mich ganz ehrlich, welche Sie fördern und künftig - von mir aus auch kritisch - begleiten wollen, wenn Sie die Projekte nicht kennen und auch nicht gewillt sind, diese künftig kennen zu lernen.
Eine Staatspräsenz, die Sie hineininterpretiert haben, war in keiner Frage und auch in keinem Antrag enthalten. Ich habe den Antrag 6 dabei. Dieser enthält einen ganz klaren Prüfauftrag. Es ist nicht so, wie uns von der FDP vorgeworfen wurde, dass der Antrag eine finanzielle Festschreibung von Mitteln beinhalten würde. Es ist ein Prüfauftrag an die Landesregierung. Mir fehlte jegliches Verständnis dafür, wenn sich die Landesregierung mittlerweile auch einer ergebnisoffenen Prüfung verweigern sollte, während wir versuchen, eine inhaltlich Debatte darüber zu führen.
Zu der Frage, warum, wenn sich die Soziokultur sehr stark der Kinder- und Jugendarbeit zuwendet, nicht die Landesvereinigung für kulturelle Jugendbildung als Dachorganisation dienen könnte, die Herr Schomburg aufgeworfen hat. Ich glaube, die Antwort stand in der Antwort der Landesregierung, nämlich dass es die Landesregierung - in dieser Frage hat sie zum Beispiel eine andere Sichtweise als Sie - auch aufgrund der demografischen Entwicklung in Sachsen-Anhalt als durchaus positiv ansehen würde, wenn sich die Soziokultur nicht mehr vorrangig dieser Aufgabe stellt, sondern sich in Zukunft verstärkt der Arbeit mit Seniorinnen und Senioren im soziokulturellen Bereich stellen würde.
Das ist zumindest die Aussage der Landesregierung gewesen. Ich nehme diese ernst. Wir haben immer gesagt, Soziokultur ist nicht nur Kinder- und Jugendarbeit. Das war bisher zumindest in Bezug auf die Definition dieser Frage Konsens. Bei allem Respekt vor der guten Arbeit, die die LKJ insgesamt leistet, denke ich doch, dass es eine eigene Dachorganisation wie jetzt in Form der Lassa berechtigterweise geben sollte.
Ansonsten würden wir uns der Ausschussüberweisung, die Kollege Reck angesprochen hat, anschließen. Ich denke doch, dass es noch einige offene Fragen gibt und das wir im Plenum nicht so weit gekommen sind, alle Fragen umfassend zu beantworten und zu klären. Insoweit würden wir einer Ausschussüberweisung unsere Zustimmung geben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag von FDP und CDU soll sich der Landtag gegen die von der Bundesregierung geplanten Einschnitte beim Bundesprogramm „Kultur in den neuen Ländern“ aussprechen. Das ist ein absolut richtiges und völlig berechtigtes Anliegen, das auch wir in vollem Umfang unterstützen.
Das gilt ebenso für die unter Punkt 2 des Antrags formulierte Bitte an die Landesregierung, sich beim Bund für die Fortsetzung des Programms einzusetzen; denn zweifellos ist das Programm für die kulturelle Infrastruktur in den neuen Ländern und in Berlin von enormer Wichtigkeit.
Sachsen-Anhalt hat in den letzten Jahren auch beispielhaft von diesem Programm profitiert. In der Begründung zu dem Antrag der CDU und der FDP werden einige Beispiele dafür genannt, welche Projekte von diesem Programm bisher wesentlich profitiert haben.
Dennoch gibt es aus unserer Sicht einige Probleme mit dem Ursprungsantrag der FDP und der CDU, die uns zu einem Änderungsantrag bewogen haben. Wir sind der Auffassung, dass man selbstverständlich ein solidarisches Verhalten des Bundes bei der Kulturförderung der neuen Länder einfordern sollte und dass man sich deshalb für die Fortsetzung des Programms stark machen sollte. Wir teilen ausdrücklich die Auffassung, dass sich der Bund auch weiterhin diesem Solidarprinzip stellen und den Aufbau und die Erneuerung der kulturellen Infrastruktur in den neuen Ländern, also auch in SachsenAnhalt, finanziell unterstützen sollte.
Dies setzt allerdings nach unserem Verständnis voraus, dass sich auch die neuen Länder einem solidarischen Finanzierungsprinzip in der Kulturförderung nicht entziehen dürfen, insbesondere nicht bei der Förderung von zeitgenössischer Kunst.
Die Förderung zeitgenössischer Kunst wurde bisher getreu diesem Solidarprinzip durch die Stiftung Kulturfonds in den neuen Ländern geregelt. Über künftige Stiftungsmodelle gibt es unterschiedliche Vorstellungen und Auffassungen.
Wir wollen mit dem von uns vorgelegten Änderungsantrag deutlich machen, dass man eben nicht auf der einen Seite das Solidarprinzip beim Bund einfordern kann, sich aber auf der anderen Seite von einem solida
rischen Finanzierungsgrundsatz verabschiedet und Länderegoismus voranstellt. Wir wollen mit unserem Änderungsantrag erreichen, dass sich das Land SachsenAnhalt auch in Zukunft zu einem solidarischen Finanzierungsprinzip für die Förderung zeitgenössischer Kunst bekennt.
Eine abschließende Bemerkung: Wir gehen davon aus, dass dieser Antrag nicht in erster Linie dem Wohle der Landesregierung dienen soll, sondern dem Wohle der Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts.
Wer sich allerdings Kürzungen durch den Bund entschieden entgegenstellt - das ist, wie gesagt, zweifellos berechtigt -, der darf dann nicht selbst den Rasenmäher in der Kulturlandschaft ansetzen. Was ich von anderen verlange, muss ich auch selbst zu leisten bereit sein - das ist ein alter Grundsatz.
Insofern gehen wir davon aus, dass die Koalitionsfraktionen CDU und FDP die eigene Landesregierung genauso auffordern werden, bei der Erstellung des künftigen Kulturhaushalts Stabilität walten zu lassen und Einschnitte bei der Kulturförderung zu vermeiden. Ich bin angesichts des Antrags der FDP und der CDU durchaus optimistisch geworden und freue mich auf die Haushaltsdiskussion.
Deswegen hegen wir auch gewisse Sympathien für den Änderungsantrag der SPD. Wie ich soeben vom Kollegen Reck erfahren habe, wäre die SPD auch bereit, unseren Punkt 3 mit dem solidarischen Finanzierungsprinzip bei der Förderung von zeitgenössischer Kunst zu übernehmen. Wenn das der Fall sein sollte, würden wir dem Änderungsantrag der SPD zustimmen und unseren Antrag zurückziehen. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich kann es recht kurz machen. Wir haben hier schon sehr ausführlich erfahren, welche Bedeutung die Himmelsscheibe von Nebra für die touristische Vermarktung in SachsenAnhalt hat. Wir stimmen einer Berichterstattung zu. Dem steht nichts im Wege.
Ich war nur ein bisschen irritiert, dass im Antrag selbst nichts von der Landesmarketinggesellschaft zu lesen war. Ich setze allerdings voraus, dass diese in den Prozess einbezogen wird oder bereits einbezogen ist und dass die Landesmarketinggesellschaft dabei auch eine aktive Rolle spielt. Ansonsten wüsste ich nicht, warum wir uns eine solche Gesellschaft leisten.
Wir stimmen der Berichterstattung zu. Ich freue mich ebenso wie meine Vorredner auf eine anregende Debat
te und eine fundierte Berichterstattung seitens der Landesregierung. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir bleiben bei demselben Thema und ich kann ähnlich beginnen wie Frau Rotzsch eben: Das Land Sachsen-Anhalt ist ohne Zweifel ein bedeutendes Kulturland. - Ich will an dieser Stelle darauf verzichten aufzuzählen, was unser Land mit seiner Kulturlandschaft so prägt und so bedeutend macht. Tatsache ist aber: Zu der bedeutenden Kulturlandschaft Sachsen-Anhalts zählt in besonderem Maße die Dichte der Theaterlandschaft, die unser Land aufzuweisen hat.
Ich will nicht behaupten, dass die Theaterdichte in Sachsen-Anhalt bundesweit einmalig sei. Aber das Theaternetz an sich ist schon erfreulich dicht, sowohl an Musik- als auch an Sprechtheatern. Das ist auch gut so, meine Damen und Herren; denn damit wird gewährleistet, dass es für die Menschen in Sachsen-Anhalt ein umfassendes und für sie erreichbares Theaterangebot gibt, welches sie auch, wie die Erhebungen ergeben, intensiv wahrnehmen.
Grundlage der Theater- und Orchesterpolitik sind die öffentlich-rechtlichen Verträge zwischen den Theatereinrichtungen, den jeweiligen Kommunen und dem Land. Diese öffentlich-rechtlichen Verträge bildeten bisher eine stabile Grundlage in der Kulturförderung, da sie bislang von den Vertragspartnern verlässlich umgesetzt worden sind und für die jeweiligen Einrichtungen eine größtmögliche Planungssicherheit ermöglichten.
Ich formuliere diese Aussagen bewusst in der Vergangenheit, da sich die Situation und die Rahmenbedingungen im Vergleich zu dem Zeitraum, zu dem die Verträge erstmals abgeschlossen wurden, deutlich verändert haben.
Zu der neuen Ausgangssituation gehören die deutlich sinkenden Zuweisungen des Landes an die Kommunen, die gesunkenen Einnahmen bei Land und Kommunen, die gestiegenen Betriebskosten in den jeweiligen Theatereinrichtungen und auch die Tariferhöhungen bei den Theatern und Orchestern in den letzten Jahren, an deren Mitfinanzierung sich das Land nicht beteiligt. Das sind einige Punkte, die zu einer neuen Situation bei der Finanzierung der Theaterlandschaft führten. Leider gibt es schon jetzt dramatische Auswirkungen bzw. deuten sich solche an.
Bereits in der letzten Legislaturperiode kam es zur Abwicklung und Schließung des Theaters in Wittenberg, es droht die Schließung des Theaters in Zeitz und an mehreren Standorten gibt es eine Debatte über die künftige Finanzierung der jeweiligen Einrichtung oder über deren künftige Struktur.
Ich kann nur auf die Aktuelle Debatte verweisen, die nicht nur in Magdeburg, auch nicht nur im Land Sachsen-Anhalt geführt wird, sondern mittlerweile in der gesamten Bundesrepublik und der wir uns unweigerlich stellen müssen.
Unweigerlich stehen auch die Kommunen immer vor der Frage: Finanziere ich weiterhin wie bisher und mit dem gleichen Anteil mein Theater und bekomme ich eventuell dadurch meinen eigenen Haushalt von der Kommunalaufsicht nicht mehr genehmigt?
Besonders dramatisch stellt sich momentan die Situation in Stendal beim Theater der Altmark dar. Entgegen einem anders lautenden Stadtratsbeschluss hat der Oberbürgermeister von Stendal in Abwesenheit des Theaterintendanten verkündet, dass er nicht mehr bereit sei, mehr als 500 000 € für das Theater der Altmark zu geben. Das wäre weniger als die Hälfte der Mittel, die das Theater bisher von der Stadt Stendal erhält. Daraufhin hat in Stendal der Theaterintendant, Herr Goswin Moniac, seine Kündigung bekannt gegeben.
Die Folgen einer solchen Kürzung wären für das Theater dramatisch. Nach Aussagen des Intendanten wären dann nur noch 39 statt der bisher 95 Stellen im Haus realisierbar. Auf die 39 Stellen kommt man allerdings auch nur, wenn man davon ausgeht, dass die anderen Vertragspartner nicht auch ihre Zuweisungen an das Theater kürzen.
Mit diesen 39 Stellen wäre das Sprechtheater in Stendal in der bestehenden Form nicht mehr aufrechtzuerhalten. Eine Spielplangestaltung für die kommende Spielzeit ist nach den Aussagen der Theaterleitung jetzt schon nicht mehr möglich.
Dabei hatte das Theater selbst eine Konzeption für eine Strukturveränderung mit Einsparmöglichkeiten vorgelegt. Mit dem vom Theater der Altmark vorgelegten „Konzept 77“ wären von den bisher 95 Stellen 77 Stellen am Theater realisierbar. Einsparungen wären gegeben, aber die Zukunft und die künstlerische Qualität des Theaters wären vorerst gesichert. Aber wie bereits erwähnt, ist die Situation in Stendal sehr verfahren und für das Theater ungewiss.
Wenn wir diese Entwicklung weiter verfolgen und die Konsequenz aufzeigen, dass es zu einer Schließung des Theaters der Altmark kommen würde, hätten wir die Situation, dass der Norden Sachsen-Anhalts theaterfrei wäre. Dies wäre sowohl für die Region als auch für das Land und sein kulturelles Image, über das wir soeben gesprochen haben, eine große Katastrophe. Dies wäre
zweifellos auch der Anfang vom Ende der Dichte des Theaternetzes, das ich am Anfang meiner Rede beschrieben habe.
Nun setze ich nach wie vor voraus, dass die Landesregierung ein Interesse daran hat, die Theaterlandschaft in Sachsen-Anhalt zu erhalten und zu stabilisieren. Wenn es im Interesse des Landes ist, dass im Norden Sachsen-Anhalts kein theaterfreies Gebiet entsteht, sondern das Theater der Altmark erhalten bleibt, darf das Land nicht tatenlos zusehen und sich auf die Zuschauerrolle beschränken, sondern muss in diesen zugegebenermaßen nicht ungefährlichen und leider auch schon fortgeschrittenen Diskussionsprozess eingreifen, um im Landesinteresse zu helfen, dieses Theater mit seinem Ensemble zukunftsfähig zu sichern.
Ich habe das Theater der Altmark als Beispiel genommen, um aufzuzeigen, wie sich die Situation bei der Theaterfinanzierung entwickelt hat. Aber es handelt sich, wie gesagt, leider nur um ein Beispiel. In Anspielung auf die Schließung des Theaters in Wittenberg in der vergangenen Legislaturperiode wird in der Theaterpolitik Sachsen-Anhalts mittlerweile von einem „Wittenberger Weg“ für andere Einrichtungen gesprochen. Ich erwähnte zu Beginn bereits die drohende Schließung des Theaters in Zeitz und die Diskussionen über die Finanzierungsstruktur bei anderen Theatern und Einrichtungen, die ähnlich sind.
Was hierbei vordergründig auf der Tagesordnung steht, sind offene Fragen, die die Kommunen beschäftigen. Die meisten dieser Fragen aus der Sicht der Kommunen beginnen mit den Worten: „Wie verhält sich das Land, wenn...“ Beispielsweise: Wie verhält sich das Land, wenn die Kommune die Zuschüsse kürzt? Wie verhält sich das Land, wenn die Kommune die Theaterstruktur verändern will? Wie verhält sich das Land bei zukünftigen Tarifaufwüchsen?
Das Land hat an dieser Stelle ein unmittelbares Mitspracherecht. Ich will eindringlich davor warnen, sich vonseiten des Landes aus diesen Debatten herauszuhalten. Wenn die Theater und die Orchester im Interesse des Landes arbeiten, muss das Land in solchen schwierigen Situationen all seine Möglichkeiten ausschöpfen, um ein unumkehrbares Wegbrechen von Theatereinrichtungen in Sachsen-Anhalt aufgrund finanzieller Engpässe in den Kommunen zu verhindern.
Diese Forderung an die Landesregierung steht in Punkt 1 unseres Antrags. Sie war bisher auch parteiübergreifender Konsens. Auch die jetzigen Regierungsfraktionen haben in der letzten Legislaturperiode davor gewarnt, dass es bei gleich bleibenden Mitteln vonseiten des Landes ein Wegbrechen der Theaterstrukturen im Land geben könnte, und meinten, dass hier die Landesregierung aktiv werden müsse.
Damals hat man als ein Negativbeispiel das Land Brandenburg angeführt, weil dort ein massives Theatersterben eingesetzt hat. Sachsen-Anhalt soll und darf nicht der Nachfolger dieser Brandenburger Theaterpolitik werden. Deshalb fordern wir in Punkt 2 unseres Antrages die Landesregierung auf, die an mehreren Standorten akute Situation insbesondere bei dem Theater der Altmark zu entschärfen.
Zum Schluss noch eine Anmerkung. Ich behaupte nicht, dass die jetzige Theaterstruktur immer und ewig so bleibt, wie sie ist. Das Ziel sollte es sein, eine akzeptable Theaterdichte im Land aufrechtzuerhalten und die Fi
nanzierung auf breitere Schultern zu verlagern. Es gibt nachweislich Kommunen im Land, die von einem Theaterstandort wesentlich profitieren, sich aber an dessen Finanzierung nicht oder nicht angemessen beteiligen.
Bevor wir aber eine solche umfassende Strukturdebatte geführt haben, dürfen wir nicht zulassen, dass gewachsene Theaterstrukturen unkontrolliert wegbrechen; denn wenn die Einrichtungen abgewickelt worden sind und nicht mehr existieren, brauchen wir logischerweise nicht mehr über deren Zukunft zu diskutieren. Wir verlangen, dass die Landesregierung im Interesse des Kulturlandes Sachsen-Anhalt aktiv wird. Ich bitte deshalb um Zustimmung zu unserem Antrag.
Herr Minister, ich frage nur um Missverständnisse auszuräumen; ich habe Sie vielleicht missverstanden. Sie haben gesagt, dass Sie nicht möchten, dass den Theatern und den Theaterleitungen vonseiten des Landes in ihre künstlerische Arbeit und ihr inhaltliches Profil hineingeredet wird.
Nun hat das Land aber dadurch, dass es unmittelbarer Vertragspartner ist und dass es sich hierbei zum Teil auch um Landestheater und Landesbühnen handelt, auch Mitspracherechte inhaltlicher Art. Es gibt bereits mehrere Theaterverträge, in denen ein inhaltliches Profil auf Wunsch des Landes festgeschrieben wurde. Ich nenne nur das Beispiel des Theaters Zeitz. Im Theatervertrag wurde ausdrücklich festgeschrieben, dass sich das inhaltliche Profil des Theaters Zeitz auf Kinder- und Jugendtheater und einen soziokulturellen Charakter stützen soll. Das war eine inhaltliche Vorgabe.
Ich komme zur zweiten Frage. Sie haben sich jetzt nicht weiter zu dem Antrag geäußert. Ich gehe aber aufgrund Ihrer Schlussbemerkung davon aus, dass Sie gern bereit sind, darüber zu berichten.
Wir haben ja in den Antrag hineingeschrieben, dass die Landesregierung aufgefordert wird, dabei zu helfen, die
akute Situation zu entschärfen und vor dem Greifen einer Gemeindefinanzreform alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um zu verhindern, dass es ein unumkehrbares Wegbrechen von Theaterstrukturen gibt.
In Ihrem Beitrag haben Sie gesagt, das möchten Sie auch. Sie möchten als Landesregierung dazu beitragen, dass das erreicht wird. Welche Empfehlung geben Sie dann zu dem Antrag?
Herr Kollege Schomburg, Sie haben eben behauptet, dass in dem Antrag die Landesregierung aufgefordert wird, als finanzieller Lückenbüßer für die Kommunen einzuspringen. Ich habe den Antrag noch mal durchgelesen; das steht nicht drin. Es steht drin, die Landesregierung wird aufgefordert, vor dem Greifen einer neuen Gemeindefinanzreform alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um zu verhindern usw. usf.
Jetzt frage ich Sie, vorausgesetzt, wir stimmen darin überein, dass wir eine kreative Landesregierung
und einen kreativen Kultusminister haben: Wieso setzen Sie voraus, dass es sich letztendlich nur ums Geld handelt, wenn wir fordern, alle Möglichkeiten auszuschöpfen? Wieso trauen Sie dem Kultusministerium oder der Landesregierung, die aufgefordert wird, nicht zu, andere Möglichkeiten zu finden?
Das Schlimme an der Situation gerade in Stendal ist ja die Perspektivlosigkeit. Ich glaube auch, dass man den Kommunen oder dem Theater mit einer anderen Perspektive auch neue Möglichkeiten aufzeigen könnte, wie über die jetzige Spielzeit hinaus das Theater zukunftsfähig gestaltet werden kann und gesichert werden kann.
Ich habe vorhin das Beispiel gebracht, andere Kommunen mit ins Boot zu holen - ich will es mal als Theaterregion bezeichnen -, größere Zweckverbände zu bilden, also Kommunen, die von einem Theater wesentlich profitieren, wirklich zu verpflichten