Protokoll der Sitzung vom 17.06.2010

Protest – das gestehe ich Ihnen zu – gibt es bei jedem Ergebnis nach einem solch sorgfältigen Prozess. Irgendjemandem gefällt etwas immer nicht. Der eine hat sich an dieser Stelle nicht durchgesetzt, der andere wünschte sich mehr Bäume. Der eine wollte mehr Trockenrasen und die anderen mehr Spielfläche für die Kinder. Wenn man in einer solchen Situation Kompromisse findet, kommt es auf die breite Beteiligung an. Es kommt aber auch darauf an, dass man nach einer solchen breiten Beteiligung einfach mal sagt: So machen wir es jetzt gemeinsam. – So war das am Gleisdreieck, und so ist es.

Danke schön, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage des Kollegen Ziller.

Können Sie bestätigen, dass die projektbegleitende Arbeitsgruppe, für die Ihre Verwaltung extra eine Moderation bezahlt und die bis 13. Juli arbeitet, eigentlich nur noch eine Farce ist und dass alles schon entschieden ist?

[Lars Oberg (SPD): Das ist so peinlich!]

Frau Senatorin, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter! Wenn ein oder zwei Personen, denen wir noch dazu eine Moderation zur Verfügung gestellt haben, im Ergebnis nicht zufrieden sind, dann bedaure ich dies, aber weiterarbeiten werden wir dennoch; gegebenenfalls in eine andere Richtung.

[Vereinzelter Beifall bei der SPD]

Danke schön, Frau Senatorin!

Jetzt hat Frau Breitenbach von der Linksfraktion das Wort! – Bitte schön, Frau Breitenbach!

Meine Frage richtet sich an Senatorin Bluhm. – Frau Senatorin! Die Bundesarbeitsministerin hat angekündigt, dass sie die Bedingungen für die Leiharbeit verbessern möchte. Wie bewertet der Senat diese Vorschläge?

Frau Senatorin Bluhm, bitte schön!

Herr Präsident! Frau Abgeordnete Breitenbach! Der Vorschlag von Frau von der Leyen, den ich auch nur aus der Presse kenne, lautet folgendermaßen: Sie schlägt eine Lohnuntergrenze für die Leiharbeitsbranche vor, und sie schlägt eine Statusverbesserung für die Beschäftigten eines Leiharbeitsbetriebs vor, die in der Vergangenheit im Entleihbetrieb tätig waren. Diese sollen den gleichen Lohn bekommen wie die Stammbelegschaft. Diesen Gleichbehandlungsgrundsatz möchte sie auch umgesetzt sehen für Ausgebildete im Entleihunternehmen, die anschließend in den Status von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern kommen.

Ich bewerte zunächst diesen Vorschlag positiv, weil er einen kleinen Schritt in die richtige Richtung tut. In der Vergangenheit haben wir schon oft darüber diskutiert, dass Verbesserungen der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bzw. Vorschläge zur Verhinderung von Lohndumping bisher im Bundesrat immer an den Mehrheitsverhältnissen gescheitert sind. Wohl ist aber anzumerken, dass erstens dieser Vorschlag abzusichern wäre durch Aufnahme der Leiharbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz einerseits; dass es auf der anderen Seite zwar zu Statusverbesserungen für Leiharbeitnehmerinnen kommt, und zwar in der verleihfreien Zeit, in dieser soll dann der Branchenmindestlohn gelten, und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Leiharbeit beschäftigt sind, die im Vorfeld im Entleihbetrieb beschäftigt waren, also ich könnte jetzt mal sagen, die Lex Schlecker, obwohl man sich da auf dem tarifvertraglichen Weg anders verständigt hat. Den Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ sehe ich dadurch allerdings nicht verwirklicht. Und deshalb geht dieser Vorschlag zwar in kleinen Schritten in die richtige Richtung, dem Senat aber nicht weit genug.

Danke schön, Frau Senatorin. – Es gibt eine Nachfrage von Kollegin Breitenbach – Bitte schön!

Man kann ja vermutlich nicht davon ausgehen, dass ein Großteil der Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter vorher in dem Betrieb schon einmal beschäftigt war. Habe ich das insofern richtig verstanden, dass es für alle anderen, die vorher nicht in dem Betrieb beschäftigt waren, eigentlich gar keine großartigen Verbesserungen geben wird?

Frau Senatorin Bluhm – bitte!

Für alle anderen Beschäftigten gilt, dass dann, wenn es tatsächlich zu einem Branchenmindestlohn für die Leiharbeit kommt, für die verleihfreien Zeiten dieser Branchenmindestlohn gilt. Nur zur Information: Ab 1. Juli 2010, also in wenigen Wochen, gilt im Moment das niedrigste Entgelt der großen Arbeitgeberverbände West für 7,60 Euro und Ost 6,40 bis 6,65 Euro. Das heißt also, man müsste, um einen tatsächlichen Schritt für die Verbesserung der Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer und zur Verhinderung von Lohndumping zu tun – Frau von der Leyen hat ja auch gesagt, dass diese Initiative ihr zu diesem Zeitpunkt wichtig ist, um bei der nächsten Stufe der Freizügigkeit für den Dienstleistungsbereich im Mai 2011 tatsächlich Sicherungsleinen einzuziehen –, der gilt aber tatsächlich nur, wenn ich das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz dahingehend ändere, dass ich von der ersten Stunde der Beschäftigung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern im Entleihbetrieb an tatsächlich gleichen Lohn für gleiche Arbeit bezahle. Nur dann wäre es eine wirkliche Verbesserung. Und die sehe ich in den Vorschlägen von Frau von der Leyen nicht.

Danke schön, Frau Senatorin!

Es geht weiter mit der Frage des Kollegen Thiel von der FDP-Fraktion. – Bitte schön, Herr Thiel!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Auch meine Frage richtet sich an die Senatorin Bluhm. – Frau Senatorin! Warum benötigt der Senat für die Aufgaben, die im Rahmen der Geschäftsbesorgung der Ligaverträge fünf Mitarbeiterinnen erledigt hatten, 20 zusätzliche Mitarbeiterinnen?

[Dr. Gabriele Hiller (Linksfraktion): 25! Sie haben falsch gelesen!]

Frau Senatorin Bluhm, bitte schön!

Der Senat hat sich in der letzten Woche entschieden, die Beleihung der Geschäftsbesorgung für die Ligaverträge als hoheitliche Aufgabe, die an Teile der Ligaverbände übertragen war, zurückzuholen, gewissermaßen zu rekommunalisieren. Er hat den Geldbetrag, der dafür in den Haushalt für die Geschäftsbesorgung eingestellt wurde – da gab es logischerweise keine Personalkosten sondern einen Geldbetrag –, von knapp 900 000 Euro zur Grundlage genommen, um diese Aufgabe der Geschäftsbesorgung, der Erstellung von Zuwendungsbescheiden, der Beratung der freien Träger, der Prüfung der Verwendungsnachweise und der anschließenden Revision dieser

ganzen Angelegenheiten selbst zu regulieren. Er hat diesen Geldbetrag zugrunde gelegt, hat ihn um 75 300 Euro übertroffen. Insofern kann man das Personal nicht vergleichen, sondern man muss den Einsatz der Mittel vergleichen. Denn wir gehen davon aus, dass wir, wenn wir künftig in viel stärkerem Maße Transparenz herstellen in diesem gesamten Bereich der sozialen Arbeit, wir diese dann auch prüfen müssen, Regularien finden, die etwas aufwendig sein werden, gerade weil sie die Systematik Kostensatzfinanzierung auf der einen und die Finanzierung im Zuwendungsbereich auf der anderen überschreiten, dem ein relativ aufwendiges Procedere zugrunde legen müssen. Insofern halte ich die Entscheidung, für alle drei Verträge 75 300 Euro mehr auszugeben, eine neue Aufgabe dafür aber hinzuzugewinnen, die die öffentliche Meinung sehr interessiert, nämlich Transparenz und Kontrollmöglichkeiten zusätzlicher Art zur Verfügung zu stellen, eine Transparenzdatenbank zu speisen, für ausgesprochen gerechtfertigt.

Danke schön, Frau Senatorin! – Eine Nachfrage des Kollegen Thiel – bitte!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Frau Senatorin! Wenn ich Ihnen zuhöre und Sie richtig verstanden habe, heißt dass ja, dass Sie ohne wesentliche Mittelüberschreitung jetzt mehr Mitarbeiterinnen mit mehr Aufgaben beschäftigen. Kann ich daraus schließen, dass entweder die Mitarbeiter, die das bei der Liga bislang gemacht haben, überbezahlt waren oder aber, dass sie schlicht und einfach bei vergleichsweiser Bezahlung ihrer Arbeit nicht nachkommen konnten und deswegen bestimmte Dinge liegengeblieben sind?

Frau Senatorin Bluhm!

Wenn Sie jetzt tatsächlich Personal vergleichen wollen, dann müssen Sie natürlich den Personalaufwand für alle drei Verträge, also für den Stadtteilzentrenvertrag, für den Liga-Vertrag Soziales und für den integrierten Gesundheitsvertrag zurate ziehen, um zu vergleichen und auch die Personalien zu vergleichen. Sie müssen weiterhin hinzudenken, dass auch die Liga in der Funktion der Beleihung ruhestandsfähige Beamte für die inklusive Prüfung hinzugezogen hat. Wir haben eine veränderte Situation der Prüfung und werden sehr transparent auch mit dem Übergang der Transformation dieser Förderung umgehen.

Meine Damen und Herren! Die erste Runde mit dem freien Zugriff nach der Stärke der Fraktionen ist damit beendet. Nun können wir die weiteren Meldungen im freien Zugriff berücksichtigen.

[Gongzeichen]

Ich eröffne diese Runde wie immer. Den Rest kennen Sie schon und haben sich gemeldet. – Herr Schäfer hat das Rennen gemacht, danach kommt Herr Friederici. – Herr Schäfer, bitte Ihre Fragen – an den Regierenden Bürgermeister, vermute ich!

Ja, vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Regierender Bürgermeister! Wird der Senat wie angekündigt seinen Entwurf für das Klimaschutzgesetz noch vor der Sommerpause ins Parlament einbringen?

[Claudia Hämmerling (Grüne): Vor welcher Sommerpause?]

Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Die Antwort kann ich Ihnen heute nicht geben, weil ich nicht weiß, wie der Verfahrensstand ist.

Bitte sehr, Herr Schäfer, eine Nachfrage!

Herr Wowereit! Werden Sie sich denn in der Senatsberatung dafür einsetzen, dass es ein Gesetzesentwurf wird, der Klimaschutzziele für die Eigentümer verbindlich macht und ihnen aber gleichzeitig ermöglicht, die für sie und die Mieterinnen und Mieter günstigsten Möglichkeiten, diese festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen, umzusetzen?

Bitte schön, Herr Regierender Bürgermeister!

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Selbstverständlich, wobei ich davon ausgehe, dass sie unter günstigsten Möglichkeiten nicht nur finanziell die Betrachtung haben, sondern auch von der Wirksamkeit, der Sinnhaftigkeit und der Nachhaltigkeit her.

Vielen Dank!

Nunmehr hat für die CDU-Fraktion der Abgeordnete Friederici das Wort!

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe eine Frage an Frau Junge-Reyer. – Frau Junge-Reyer! Es geht um die S-Bahn. Die derzeitige Lage der Berliner S-Bahn ist dadurch gekennzeichnet, dass beispielsweise die S 1 immer noch mit verkürzten Zügen fährt, die S 45 gar nicht fährt und die S 85 nicht fährt. Ist Ihnen dieser Umstand bekannt? Welche Abhilfemöglichkeiten sehen Sie, und ist das Bestandteil Ihrer Verhandlungen für die Nachverhandlungen des momentanen S-Bahnvertrages?

Bitte schön, Frau Senatorin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Tatsache ist mir bekannt. Ich bedauere sie außerordentlich. Sie ist Gegenstand der Gespräche zwischen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und der S-Bahn. Allerdings ist die S-Bahn offensichtlich nicht in der Lage, die entsprechenden Wagen auf die Schiene zu stellen. Das heißt, sie verfügt nicht über das qualifizierte Wagenmaterial. Wie Sie wissen, hatte die S-Bahn beabsichtigt, bisher stillgelegte Viertelzüge so zu reparieren, dass sie verkehrstüchtig geworden wären. Dies ist bisher offensichtlich nicht gelungen.

Vielen Dank! – Eine Nachfrage, Herr Kollege Friederici?

Herr Präsident! Vielen Dank, Frau Senatorin! Ich habe noch ganz kurz die Nachfrage: Ist Ihnen denn in den momentan, ich glaube neun Monaten dauernden Nachverhandlungen zum S-Bahnvertrag von der S-Bahn einmal gesagt worden, wann damit zu rechnen ist, dass die Baureihe 485, die sogenannten Colazüge, wieder in den Dienst gestellt werden können?

Bitte sehr, Frau Senatorin!

Herr Abgeordneter Friederici! Mehrmals, aber jeweils mit anderen Zeiten!

Vielen Dank, Frau Senatorin!

Nunmehr hat der Kollege Behrendt von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. – Bitte schön, Herr Behrendt!

Danke schön, Herr Präsident! – Ich frage die Senatorin für Justiz: Wie sieht Ihr Plan B aus, wenn der Gefängnisneubau in Heidering/Großbeeren nun gestoppt wird, was ich sehr begrüße? Welche Investitionen und Pläne haben Sie für die Justiz, wenn Großbeeren nicht kommt?