Protokoll der Sitzung vom 18.02.2010

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich lege Wert auf die Feststellung, dass ich die erste Frage vollständig behandelt habe. Sie lautete: Ist das in Vienenburg auf der Klausurtagung verhandelt worden, und ist die Jugendorganisation der Linken betroffen? - Wenn das zwei Fragen waren, dann ist die Frage, die Sie eben gestellt haben, unzulässig, weil Sie ja nur zwei Fragen stellen dürfen. Sie müssen sich schon entscheiden.

(Victor Perli [LINKE]: Das muss das Präsidium entscheiden!)

Was wir mit GISMA im Jahr 2011 machen, ist den Haushaltsplanberatungen 2011 vorbehalten. Selbstverständlich ist GISMA über Kooperationsverträge in die Universität Hannover einbezogen. Das sollte im Einzelnen in den Haushaltsberatungen diskutiert werden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Zimmermann für die Fraktion DIE LINKE. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die globale Minderausgabe im Sozialetat knapp 30 Millionen Euro beträgt - das ist mehr als ein Drittel der freiwilligen Leistungen von 84 Millionen Euro -, frage ich die Landesregierung, ob Teile der Sozialpolitik gestrichen werden und, wenn ja, welche Teile und in welchem Umfang.

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Möllring.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie Sie wissen, haben wir in den letzten Jahren immer eine globale Minderausgabe ausgebracht - so auch im Jahr 2010 -, die ca. 1 % der jeweiligen Ressorts betraf. In den letzten sechs Jahren ist sie jeweils erwirtschaftet worden. Ich gehe fest davon aus, dass das auch im Jahre 2010 erwirtschaftet wird.

Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Meyer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte vor dem Hintergrund von Einsparungen und der letzten Verwaltungsreform im Bereich Naturschutz - der Landesrechnungshof hat uns ja gesagt, dass die Verwaltungsreform dort eher zu Mehrkosten und zu erheblicher Ineffizienz geführt hat; Sie müssten die Zahlungen an die Kommunen ja noch verdoppeln - fragen, ob Sie in diesem Rahmen auch diskutiert haben, diese teure Reform zurückzunehmen und den Fehler, die Zuständig

keiten beim Naturschutz vom Land auf die Kommunen zu verlagern, zu korrigieren.

Herr Minister Möllring, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diesen Einzelfall haben wir in Vienenburg nicht diskutiert.

Nun hat Herr Wenzel für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Herr Ministerpräsident Rüttgers aus Nordrhein-Westfalen nach der Debatte über das Schuldenwachstumsbeschleunigungsgesetz für seine Regierung ausgeschlossen hat, dass es künftig zu weiteren Steuersenkungen kommt, die für den Landeshaushalt nicht verantwortbar sind, frage ich Sie: Können Sie das für Niedersachsen ebenfalls ausschließen?

(Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Ministerpräsident Wulff.

Verehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich schließe jegliche Zustimmung Niedersachsens zu Beschlüssen aus, die für das Land nicht verantwortbar sind. Steuersenkungen können aber nicht nur verantwortbar, sondern geradezu notwendig sein, wenn sie z. B. einen wachstumsfördernden und mittelfristig einnahmesteigernden Effekt haben. Herr Bartling, genau so waren ja auch die Grundlegungen für die Steuersenkungsbeschlüsse der Großen Koalition. Ich darf daran erinnern, dass wir in diesem Jahr durch die Wirtschaftskrise 2,4 Milliarden Euro entbehren, 500 Millionen Euro Mindereinnahmen durch das Steinbrück-Gesetz aus der Großen Koalition haben und gut 100 Millionen Euro aus dem Gesetz der neuen Bundesregierung, d. h. in diesem Jahr insgesamt 3 Milliarden Euro fehlen.

(Vizepräsident Dieter Möhrmann über- nimmt den Vorsitz)

Natürlich sind die 600 Millionen Euro Belastung des Landeshaushalts Krisenbekämpfung, also Maßnahmen, die mittelfristig aus dieser Krise herausführen sollen, um wieder zu einer verlässlichen Einnahmebasis zu kommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die 500 Millionen Euro nicht dazu gedacht waren, die Wirtschaft anzukurbeln; denn sonst hätte man dieser Senkung nicht zustimmen dürfen. Von daher ist die Frage etwas komplexer zu beantworten, als Sie es vielleicht erwartet haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, die nächste Frage wird von Frau Reichwaldt gestellt. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass von der Heraufsetzung des Pensionsalters die Lehrkräfte als größte Gruppe am stärksten betroffen sind, dass gegenwärtig schon ein Viertel der Lehrkräfte wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig pensioniert wird und dass davon wiederum zwei Drittel Frauen sind - Frauen sind also eindeutig stärker betroffen als Männer -, frage ich die Landesregierung, wie sie solche geschlechtsspezifischen Auswirkungen beurteilt.

Herr Minister Möllring, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn gut die Hälfte der Beamten Lehrerinnen und Lehrer sind, dann ist es logisch, dass gut die Hälfte der von einem Heraufsetzen der Altersgrenze für alle Beamten Betroffenen Lehrerinnen und Lehrer sind. Das ist völlig selbstverständlich. Wenn es innerhalb der Gruppe der Lehrerinnen und Lehrer mehr Lehrerinnen als Lehrer gibt, dann ist es rechnerisch auch ganz normal und logisch, dass mehr Lehrerinnen als Lehrer betroffen sind - weil es eben mehr gibt. Das ist aber keine geschlechtsspezifische Benachteiligung der Frauen und keine Bevorzugung der Männer, wenn es eben weniger Männer als Frauen gibt.

(Christa Reichwaldt [LINKE]: Das ist eine Pensionskürzung für Frauen!)

- Nein, es geht hier nicht um eine Pensionskürzung für Frauen. Vielmehr eröffnen wir einen Korridor zwischen dem 60. und dem 70. Lebensjahr. Innerhalb dieses Korridors kann das jeder nach eigenem Gusto und natürlich auch nach dienstlichen Belangen - das kann man sich nicht sozusagen vom Abreißkalender abreißen; das kann, muss aber nicht genehmigt werden, weil auch dienstliche Belange zu berücksichtigen sind - gestalten.

Als wir die Einsparungen gemacht haben, haben wir festgestellt, dass es bei uns eine ganze Reihe von Beamten gibt, die bereit sind, schon mit weniger als 60 Jahren in Pension zu gehen und dafür Abschläge hinzunehmen, weil sie sich noch einen ganz anderen Lebensentwurf vorstellen können. Umgekehrt gibt es auch Beamtinnen und Beamte, auch Lehrer, die nicht möchten, dass mit 65 Jahren die Klappe fällt und sie dann zum alten Eisen zählen, sondern z. B. in Altersteilzeit ihre Erfahrungen und ihr Können weiter einbringen möchten. Das ist eine gute Sache. Das ist auch nichts Neues; das haben wir auch schon in den 60er-Jahren gehabt, als Lehrerknappheit herrschte und unsereins zur Schule ging. Wir hatten eine ganze Reihe von Lehrern, die eigentlich die Pensionsgrenze von 65 Jahren schon überschritten hatten und uns trotzdem noch ihr Können, ihre Erfahrung, ihre Pädagogik zur Verfügung gestellt und uns zum Abitur geführt haben. Ähnlich wird es auch in Zukunft sein.

Herr Ministerpräsident!

Ich möchte gerne zwei Ergänzungen machen.

Wir bieten den Gewerkschaften an, dieses Modell der Verlängerung der Lebensarbeitszeit mit einer Neuauflage des Altersteilzeitmodells zwischen 60 und 70 - rein theoretisch für die, die freiwillig länger arbeiten wollen - zu verbinden. Wir sind in diesen Gesprächen schon sehr weit gekommen und sind deswegen hoffnungsvoll, dass wir hier sogar zu einem Konsens mit den Beschäftigten kommen.

Zum Lehrerberuf. Wir werden Modellversuche machen müssen, wie wir Lehrern während ihrer Berufstätigkeit Phasen an der Universität, in der Wirtschaft und an anderen Orten unter Weiterzahlung der Bezüge oder eines Teils der Bezüge anbieten können. Denn die Zahl der Lehrer, die wegen Burn-out und anderer Dinge früher als eigent

lich üblich nicht mehr in der Lage sind zu unterrichten, ist schlicht zu hoch.

Diesem Thema hat man sich in der Vergangenheit zu wenig gewidmet, weil man die Lehrer natürlich zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung in der Schule benötigte. Wenn aber die Schülerzahl bis 2020 um 25 % sinkt, dann kann man die sich daraus ergebenden Effekte nicht nur zur Qualitätsverbesserung nutzen, sondern auch zu einem längerfristigen, nachhaltigeren Ansatz bei der Beschäftigung der Lehrerinnen und Lehrer.

Rein theoretisch würde man einen Lehrer vielleicht drei, vier Jahre länger in der Schule sehen können - also nicht bis 58, sondern bis 62 oder 63 -, wenn man ihm im Laufe seiner Berufstätigkeit eher Phasen zur Regeneration und auch zur Auffrischung des Studienwissens und zur Aktualisierung des pädagogischen Kenntnisstandes gäbe. Auch darüber wollen wir eine Diskussion führen; auch das war Thema. Das wird uns noch weiter beschäftigen.

Ich weise nur darauf hin, dass im Niedersächsischen Landtag niemals zuvor zu einem so frühen Zeitpunkt, im Februar, über den Haushalt des kommenden Jahres diskutiert worden ist. Wir haben gerade den Haushalt für dieses Jahr beschlossen - er befindet sich im Druck, er wird durchgeführt -, und wir reden jetzt über 2011 und die folgenden Jahre. Dazu hat die Klausur Anlass gegeben.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen einen Zwischenstand geben: Mir liegen jetzt noch 14 Zusatzfragen zu diesem Thema vor.

Die nächste Frage wird von Herrn Limburg von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt. bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass die Landesregierung 1 500 Stellen in der Landesverwaltung abbauen möchte, frage ich die Landesregierung, welche Bereiche der Landesverwaltung davon betroffen sein werden und ob es Bereiche gibt, bei denen sie ausschließt, dass es zu Stellenabbau kommt, z.B. im Bereich der Justizverwaltung oder auch in der Verwaltung im Bereich des Justizvollzuges.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte schon bei der ursprünglichen Beantwortung der Frage dargestellt, dass eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden ist, die die Verteilung genau darstellt. Es sind 1 500 Stellen auf die nächsten fünf Jahre aufzuteilen, sodass jedes Jahr 250 Stellen in Abgang zu stellen sind. Das ist mit dem jeweiligen Haushaltsplan darzustellen.

Die nächste Frage wird von Frau Twesten vom Bündnis 90/Die Grünen gestellt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Entschieden sei noch nichts, so die öffentlichen Verlautbarungen von Frau Ross-Luttmann zum Erhalt des Ressorts Frauen im Oktober letzten Jahres. Ich frage die Landesregierung: Gibt es vor dem Hintergrund der Einsparvorschläge im Personalbereich neue Erkenntnisse, die die Schließung der Abeilung 2 im Sozialministerium betreffen?

Herr Minister, bitte!

Nein.

Die nächste Frage wird von Frau Korter von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Finanzminister mich vorhin dafür gelobt hat, dass ich hier für jede einzelne Lehrerstelle kämpfe,

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

frage ich die Landesregierung: Welche Mehrkosten verursacht eigentlich das stoische Festhalten am vielgliedrigen Schulsystem in Niedersachsen gegenüber einer gemeinsamen Schule landesweit?

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Wi- derspruch bei der CDU)