Der zweite Punkt: Der Gesetzentwurf sei ein Verstoß gegen den Datenschutz. Wir haben uns nicht nur an den Regelungen des Bundesgesetzes orientiert, sondern alles mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz eng abgestimmt, der keine Einwände erhoben hat.
Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zum 33. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 25. März 2011 (Drs. 17/1708) und zur Stellungnahme des Senats vom 23. August 2011 (Drs. 18/37) vom 7. März 2012 (Drucksache 18/290)
Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Lühr. Meine Damen und Herren, der 33. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz vom 25. März 2011, Drucksache 17/1708, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 85. Sitzung am 11. April 2011 und die Stellungnahme des Senats dazu vom 23. August 2011, Drucksache 18/37, in ihrer 5. Sitzung am 28. September 2011 an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt mit der Drucksachen-Nummer 18/290 seinen Bericht und Antrag dazu vor. Hierfür ist eine Debatte mit einer Redezeit von bis zu fünf Minuten je Fraktion vorgesehen. Vielleicht könnten wir – wir haben es gerade im Präsidium beraten – noch den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufen, für den die gleiche Redezeit vorgesehen ist. Vielleicht könnten es die Fraktionsspitzen noch einmal klären. Die gemeinsame Beratung ist eröffnet. Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Öztürk.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute haben wir die Gelegenheit, den 34. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz kurz zu debattieren. Ich möchte mich an dieser Stelle erst einmal bei der Landesbeauftragten und ihrem Arbeitsstab im Namen meiner Fraktion für diesen sehr umfangreichen Bericht bedanken, den ich persönlich als umfangreicher als in der Vergangenheit empfunden habe. Vielleicht habe nicht nur ich es so empfunden, aber er ist fühlbar umfangreicher geworden, weil der Datenschutz auch aktueller denn je ist. Es sind neue Bereiche hinzugekommen, die mich persönlich sehr gefreut haben. Der Bereich der ge
Es gab natürlich auch Felder, um die wir uns in der Vergangenheit hin und wieder einmal gestritten haben, wie weit dort der Datenschutz vorankommen muss. Es sind immer schwierige Bereiche, die die Privatwirtschaft, die Videoüberwachung und den Arbeitnehmerdatenschutz betreffen. Wir stellen hier immer fest, dass es natürlich nicht einfach ist, auf Landesebene selbst aktiv zu werden und gültige Gesetze zu erlassen, weil Datenschutz eine Bundesangelegenheit ist und hier der Bund gefordert ist.
Der 33. Datenschutzbericht umfasst den Berichtszeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2010, nicht 2011, das ist der 34. Datenschutzbericht, der auch auf der Tagesordnung steht und – so habe ich es soeben verstanden – gleich hiermit verbunden werden soll. Das halte ich auch für klug, damit diese zeitliche Lücke, die hier entsteht, nicht immer so weit nach hinten gesetzt wird und die Wichtigkeit des Themas Datenschutz auch nach außen klar und deutlich dokumentiert wird. Wie wichtig der Datenschutz ist, haben wir anlässlich der aktuellen Diskussion soeben schon gehört.
Datenschutz jetzt verwirklichen, auch bei sozialen Netzwerken, so könnte man dies überschreiben. Gegen die informationelle Fremdbestimmung lautet eigentlich die Kernaussage des 33. und, ich kann hinzufügen, des 34. Datenschutzberichts der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, aber noch geht es nicht um den 34. Bericht.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns in der vorigen Debatte gestritten, bei dieser wird es friedlicher zugehen. Zunächst einmal bedanke auch ich mich ganz herzlich für den Bericht, Frau Dr. Sommer! Ich bedanke mich darüber hinaus auch dafür, wie Sie den Datenschutz in unserer Stadt vertreten. Sie haben dem Datenschutz ein Gesicht gegeben und durch Ihre Arbeit die Bedeutung des Datenschutzes erheblich gesteigert. Dafür ganz herzlichen Dank!
Ich halte dieses Thema auch für wichtig. Manchmal bin ich anderer Meinung als Sie, Frau Dr. Sommer, das wissen Sie auch, nicht in jedem Punkt, aber dass der Datenschutz heute eine ungleich viel größere Rolle spielt als vor zehn Jahren, hat natürlich auch etwas mit dem Internet und den Kommunikationsmöglichkeiten zu tun. Insofern verstehe ich wirklich nicht, dass wir nicht doch einen Datenschutzausschuss haben. Auch heute zum Beispiel wird am Ende der Tagesordnung der Datenschutz verhandelt, weil man das vor dem Abend noch abhandeln will. Mir tut es leid. Er hätte eine zentralerer Stelle auch im Parlament verdient.
Wir diskutieren jetzt den 33. Datenschutzbericht! Herzlichen Dank noch einmal an die Landesbeauftragte für Datenschutz, Frau Dr. Sommer, für den hervorragenden Bericht! Der Senat hat ihn gewürdigt und auch Stellung genommen, und er hat auch Fehler eingeräumt. Für uns war es schon der Auftrag, dann direkt weiter daran zu arbeiten. Es ist ja gerade auch eine offene, transparente Diskussion, die es ermöglicht, dass man es benennt und versucht, das dann auch weiterzumachen. Sie alle wissen ja, auch wenn ich jetzt nicht an die Diskussion über Werder anknüpfen will, im Fußball gilt der Leitsatz „entscheidend ist auf dem Platz“. Das heißt also, die Praxis ist auch entscheidend, also welche Kultur wir in den Dienststellen haben, wie es im Einzelnen abläuft, ob man sich dort um den Datenschutz kümmert oder ob dieser quasi ein lästiges Paket ist, das man auch noch mit transportieren muss. Daran müssen wir arbeiten, das ist auch unsere Leitlinie.
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem 33. Jahresbericht der Landesbeauftragten für Datenschutz, Drucksache 17/1708, von der Stellungnahme des Senats, Drucksache 18/37, und von dem Bericht des Ausschusses für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit, Drucksache 18/290, Kenntnis.
Der notwendige Datenschutz soll unter anderem durch die Anwendung des Rahmenbeschlusses Datenschutz in der dritten Säule gesichert werden. Das Manko ist allerdings: Dieser Rahmenbeschluss ist noch gar nicht verabschiedet wurden. Es ist auch nicht klar, wann und mit welchem Inhalt das überhaupt geschehen wird.
Das Nächste, was ich zur internationalen Ebene sagen möchte: Wir müssen unbedingt eine neue Verabredung zum Datenschutz treffen. Fakt ist: Im Bereich Datenspionage gibt es keine völkerrechtlich anerkannten Standards wie bei Folter, Sklaverei oder Diskriminierung. Es gibt kein Gesetz, das den Datenschutz weltumspannend regelt. Das ist Sache der Einzelstaaten, und das müssen wir ändern.
Daraus hat das Bundesverfassungsgericht in zahlreichen Urteilen ein Individualrecht auf Datenschutz entwickelt. Dieser Schutz des Persönlichkeitsrechts und der privaten Daten ist diesem Parlament und der Bayerischen Staatsregierung sehr wichtig. Insgesamt hat der Datenschutz in Deutschland einen sehr hohen Stellenwert und ein sehr hohes Niveau, das in nur wenigen anderen Staaten dieser Welt erreicht wird.
Damen und Herren, wem wollen Sie denn damit wirklich schaden oder was wollen Sie damit erreichen, wenn Sie die Verhandlungen aussetzen? Beim Freihandelsabkommen handelt es sich allein um einen wirtschaftlichen Aspekt im Rahmen der Zoll- und Barrierefreiheit des Handels. Also hat das eigentlich wenig mit der Datenaffäre zu tun. Das Freihandelsabkommen kann man vielleicht dazu benutzen, in den Verhandlungen auch Gespräche über den Datenschutz voranzutreiben. Ein Aussetzen würde aber nicht nur die Gespräche lahmlegen, sondern auch der Wirtschaft insgesamt schaden und nicht nur den USA, sondern auch dem europäischen Binnenmarkt und Deutschland. Wir halten es deshalb für viel wichtiger, dass es einen einheitlichen Datenschutz in der Europäischen Union geben muss mit einheitlichen Standards, die hinter unseren nicht zurückstehen. Dafür sollten wir uns einsetzen, meine Damen und Herren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben uns im Landtag der fünften Wahlperiode mehrfach mit dem Thema Datenschutz beschäftigt - manchmal positiv, manchmal eher aufgezwungen. Der Weg zum Informationszugangsgesetz - jetzt sehe ich zur Fraktion DIE LINKE - war lang. Wir haben ihn in dieser Legislaturperiode abgeschlossen. Die Videoüberwachung am Justizzentrum Magdeburg war etwas, das wir uns sozusagen aufgezwungen haben, genauso wie die Speicherung von Daten Jugendlicher unter 14 Jahren beim Verfassungsschutz. Wir haben uns - auch wenn das Ergebnis aus der Sicht der FDP-Fraktion nicht befriedigend ist - positiv mit dem Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich beschäftigt.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kosmehl, wir sind Ihnen durchaus dankbar, dass Sie diesen Antrag eingebracht haben. Dieser Antrag zeigt, dass wir uns in diesem Hohen Hause alle einig sind, dass Datenschutz in der Tat das Bürgerrecht Nr. 1 im 21. Jahrhundert ist. Und weil es so ist, wie es ist, brauchen wir insbesondere im nicht-öffentlichen Bereich eine unabhängige Stelle - ähnlich wie Gerichte -, die unabhängig und ohne Einflussnahme diese Aspekte überwachen und effektiv und konsequent dafür Sorge tragen soll, dass der Datenschutz eingehalten wird.
Aktiver Datenschutz ist wichtiger denn je. Dazu gehört, dass jeder selbst überprüft, inwieweit er verantwortungsbewusst mit seinen eigenen Daten umgeht. Dazu gehört auch, dass in den Schulen viel mehr als bisher das Datenschutzbewusstsein ausgebildet und gestärkt wird. Wir haben also auch in der nächsten Legislaturperiode sehr viel für den Datenschutz zu tun.
Immerhin wird der Datenschutz im Freistaat Sachsen in dieser kombinierten Organisationsform mit einer ähnlichen Zahl an Mitarbeitern bewältigt wie in SachsenAnhalt. Allerdings haben wir in Sachsen-Anhalt hierbei ein Ungleichgewicht; denn der Datenschutz im öffentlichen Bereich ist personell wesentlich besser ausgestattet als der im nicht-öffentlichen Bereich.
schusses zu der Mitteilung des Landesbeauftragten für den Datenschutz vom 3. Dezember 2007 – Achtundzwanzigster Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg – Drucksachen 14/2050, 14/2366
In dem Datenschutzbericht wird zu Recht darauf hingewiesen, dass Fortschritt in Sachen Datenschutz anders aussieht als das Sammeln immer weiterer Daten. Ich denke, dass wir alle uns bewusst sein müssen, dass Fortschritt in Sachen Datenschutz nicht selten bedeutet, dass wir als politisch Handelnde dem technischen Fortschritt weit hinterherhinken. Die Technik ist der Gesetzgebung vielfach voraus, und oft wird deutlich, wie z. B. jetzt beim Thema Onlinedurchsuchung, dass die Gesetzgebung auch den Anforderungen, auch den neuen Möglichkeiten, die solche Kommunikationen bieten, nicht gerecht wird. Es war bedauerlich, dass auch die badenwürttembergische Landesregierung erst durch das Verfas
Es gibt noch viel im Datenschutz zu tun, sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Wir müssen jetzt wohl leider abwarten, dass uns hier die EU auf die Sprünge hilft. Wir hätten gern einen anderen Weg beschritten, und Sie gehen jetzt diesen. Immerhin konnten wir aber zur Kenntnis nehmen, dass Sie langsam einsehen, dass Sie sich beim Datenschutz bisher auf dem Holzweg befunden haben.
Meine Damen und Herren, nach alledem erscheint es der Landesregierung angezeigt, vor etwaigen organisatorischen Änderungen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abzuwarten, und dies umso mehr, als die Arbeit der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich bei den Beratungen ihres Vierten Tätigkeitsberichts im Landtag von allen Fraktionen anerkannt wurde. Dem Landesbeauftragten für den Datenschutz wird auch ohne die Aufgaben im privaten Bereich die Arbeit nicht ausgehen. Das will ich ausdrücklich betonen. Das machen auch die jüngsten Ereignisse deutlich.
Meine Herren und Damen, der Datenschutz sichert Persönlichkeitsrechte, die wiederum Bestandteil der Privatsphäre sind. Die Privatsphäre ist aber aus unserer Sicht ein unverzichtbares Merkmal einer freien demokratischen Gesellschaft. Datenschutz schützt somit unsere Demokratie. Nur ein wirklich unabhängiges Zen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Nach unserer Ansicht ist ein unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz wichtiger denn je. Denn gerade die jüngsten Datenschutzskandale belegen in leider trauriger Weise, dass es hier ein riesiges Missbrauchspotenzial gibt und dass der Schrei nach Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich sehr laut ist. Es besteht ein erschreckend großes Potenzial an Missbrauch von Datensammlungen in der privaten Wirtschaft, sei es bei der Mitarbeiterüberprüfung bei der Deutschen Bahn oder bei der Telekom. Das reicht von unerwünschter Werbung und Werbeanrufen bis zur Weitergabe medizinischer Daten. Gerade da müssen wir genauer hinsehen. Wenn eine elektronische Gesundheitsakte eingeführt wird, besteht ein enormes und gefährliches Missbrauchspotenzial. Wir brauchen hier Stellen, die frei und unabhängig kontrollieren können.
Ich komme nun zum Gesetzentwurf der GRÜNEN. Zunächst beklagen Sie, dass in Bayern verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Zusammenlegung von öffentlichem und privatem Datenschutz bestehen. In diesem Punkt pflichte ich Ihnen durchaus bei. Auch ich finde das schade; denn ich könnte mir durchaus Synergieeffekte vorstellen. Ich meine, man sollte hier durchaus über Lösungen sprechen. Was aber die konkrete Forderung betrifft, die Sie daraus ableiten, in einem ersten Schritt ein Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz zu schaffen, stelle ich mir schon die Frage, ob dahinter mehr steckt als eine phantasievolle neue Wortschöpfung. Denn das Mehr soll wohl vor allem im Begriff der Unabhängigkeit liegen. Wenn man sich aber Artikel 6 des von Ihnen so gelobten schleswigholsteinischen Gesetzes ansieht, dann findet man dort die Aussage, dass die Rechtsaufsicht beim Staatsministerium der Justiz liegen soll. Damit haben wir nach wie vor eine Aufsicht, wenn auch eine Rechtsaufsicht.
tern genauer auf die Finger schauen müsste. Der Datenschutz bei Privatunternehmen und der übrigen Gesellschaft wurde bei vielen Diskussionen deutlich vernachlässigt. Es ist richtig und notwendig, diesem Themenbereich eine stärkere Aufmerksamkeit zu schenken. Deshalb ist es richtig, dass das Thema Datenschutz im nichtöffentlichen und privaten Bereich einen größeren Stellenwert erhält, und deswegen ist es auch gut, wenn wir für diese Tätigkeit mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einsetzen.
Ein weiterer Aspekt ist der Datenschutz; dieser ist bislang noch nicht zur Sprache gekommen. Wir waren am Montag im Landesamt für Datenschutz und haben festgestellt, dass auch dort viele Anfragen auflaufen, die sich darauf beziehen, ob Anrufe durch irgendwelche Werber erfolgen dürfen oder nicht. Auch dabei unterscheidet die Datenschutzbehörde deutlich zwischen
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema Kennzeichenscanning muss man doch etwas differenziert sehen. Wie wichtig hier ein unabhängiges Landeszentrum für den Datenschutz ist, zeigt die Tatsache, dass das unabhängige Landeszentrum für Datenschutz von Schleswig-Holstein bereits 2006 hierzu ein sehr beachtliches Papier verfasst hat.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wie wir den Medien in den letzten Wochen entnehmen konnten, hat die Telekom offenbar in unzulässiger Weise Gespräche ihrer Mitarbeiter mit Journalisten überwacht. Das Wort vom „Datenschutz“ oder wie in der Überschrift Ihres Antrages „Abhörskandal“ macht deshalb die Runde. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz fordert die striktere Einhaltung von Gesetzen beziehungsweise die Schaffung neuer Vorschriften. Das ist sein gutes Recht, mehr noch, das ist seine Aufgabe. Verwaltungstechnisch formuliert heißt das, es ist sogar seine Zuständigkeit.
Datenschutz und Übermittlungsvorschriften nehmen in dem Gesetz einen sehr breiten Raum ein. Es gibt Einwilligungs- und Widerrufsbestimmungen für die Patienten. Der Datenschutz greift sogar für verstorbene Patienten. In diesen Fällen hat das Krebsregister bei den nächsten Angehörigen entsprechende Zustimmungen einzuholen.