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Erst am letzten Samstag haben Hunderte Menschen in Weimar den CSD unter der Überschrift „Grenzenlos Mensch sein“ gefeiert. Ein besseres Datum hätte es für diesen bunten und fröhlichen Protestzug der Lesben, Schwulen und Transgender für gleiche Rechte kaum geben können; genau zwei Tage nach dem Beschluss des Bundesrats, den Weg freizumachen für die Ehe für alle.

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Deshalb freue ich mich besonders – und damit schließe ich – über die Initiative der Regierungsfraktionen, zum Haushalt für Gleichstellung einen Antrag zu stellen, der uns die Möglichkeit gibt, im nächsten Jahr und im Laufe der Legislaturperiode Aktivitäten im Bereich der Gleichstellung, in der Frauenförderung, aber auch im gesamten Bereich Schwule, Lesben, Transgender und Queer Aktivitäten neu anzustoßen, neue Aktivitäten zu starten und alte, bereits bestehende Initiativen zu fördern. Dafür möchte ich meinen ausdrücklichen Dank aussprechen. Das brauchen wir, und es ist ein starkes Signal in einer Zeit, in der so vieles in Frage gestellt wird, dass dieses Haus und der Senat klar zu diesen Themen stehen. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich. – Danke.

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Hier bin ich schon bei einem weiteren wichtigen Punkt des vorliegenden Gesetzentwurfs des Thüringer Gesetzes, der Benennung eines Thüringer Vertreters. Die Fraktion der Linken im Thüringer Landtag begrüßt ausdrücklich die Entsendung eines Vertreters aus dem Bereich LSBTTIQ. Wer es nicht lesen konnte – Lesben, Schwulen, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und queere Menschen. Nicht erst die Aufzählung, sondern die gesellschaftliche Realität und die Zunahme jener Gruppe macht deutlich – lassen Sie es mich so formulieren: Dieses ist keine unbedeutende gesellschaftliche Gruppe mehr. Auch sollte mit der Entsendung eine gewisse Normalität im Umgang mit jenen Gruppen und gleichzeitig eine entsprechende gesellschaftliche Anerkennung deutlich werden.

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Thüringen ist nun dafür zuständig, dass ein Vertreter – so steht es drin –, ein Vertreter – eigenartigerweise in der männlichen Form – aus dem Bereich LSBTTIQ in den Fernsehrat kommt. Was das heißt, hat Herr Blechschmidt versucht, uns näherzubringen, ich zitiere noch mal: „Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexuelle und queere“ – was immer das sein mag – „Menschen“. Also ganz normale Männer und Frauen brauchen wir in diesen Räten scheinbar nicht mehr, habe ich den Eindruck. Wir stecken da jetzt LSBTTIQ-Typen rein, und zwar Vertreter oder Vertreterinnen oder Vertreterix – wie sagt man nun richtig? Das weiß ich auch nicht.

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Ich darf Sie daran erinnern, dass die Familie als wichtigste Einheit in unserer Gesellschaft staatstragenden Charakter hat. Da die Regierungschefs aller Länder der Änderung des Rundfunkstaatsvertrags zustimmen mussten und somit auch die CDUMinisterpräsidenten ihre Zustimmung erteilt haben, können wir alle uns auch bei der CDU bedanken, dass der Bereich LSBTTIQ, also lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender, intersexuell und queer – im Gegensatz zu Ihnen, Frau Henfling, diskriminiere ich den Rest der Gruppe nicht –,

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Die Überwindung von Ignoranz, von Vorurteilen und von Diskriminierung tut aber in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens gut. Wir reden über das Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit und auf die Freiheit von Diskriminierung, das unser Grundgesetz allen Menschen zubilligt und garantiert. Es ist an uns, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Versprechen zu verwirklichen, für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle gleichermaßen. Denn das ist eher noch Ziel denn gesellschaftliche Realität. Das ist in den Beiträgen sehr deutlich geworden.

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Und Sir Martin Narey, Berater der britischen Regierung in Adoptionsfragen, fasst die Situation gegenüber dem „Independent“ folgendermaßen zusammen: „Ich habe festgestellt, dass Lesben, Schwule, Bi oder Transgender, die eine Adoption als ihre erste Option für die Elternschaft ansehen, Entschlossenheit und Enthusiasmus für die Adoption mitbringen. Viel mehr schwule Adoptionswillige sollten ermutigt werden, diesen Schritt zu gehen.“

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Auch Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender wären vertreten. Es ist nämlich wichtig, dass Persönlichkeiten aus dieser Gruppe vertreten sind, gerade in einer Zeit, in der wir Toleranz, Vielfalt und Offenheit verteidigen und offensiv vertreten müssen. Auch die Säkularen wären vertreten. Nehmen Sie doch endlich zur Kenntnis, dass es in Bayern keine einheitlich religiös geprägte Gesellschaft mehr gibt. Die Gruppe der

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Ob schwul, lesbisch, hetero oder bisexuell, ob inter-, transexuell oder transgender oder irgendwie auch anders divers, jeder Mensch soll seinen Lebensentwurf leben können, ihn in einer inklusiven Gesellschaft verwirklichen können. Hier ist Bremen große Schritte gegangen, auch mit dem Aktionsplan, das erkennen wir an.

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Die siebte Anfrage trägt die Überschrift: „Medizinische Versorgung von Transgender-Personen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Reimers-Bruns, Frau Grotheer, Seyrek, Güngör und Fraktion der SPD.

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Erstens: Liegen dem Senat Erkenntnisse hinsichtlich der medizinischen Versorgung von Transgender-Personen im Land Bremen vor, die von den Betroffenen häufig als diskriminierend wahrgenommen werden und die sie deshalb dazu verleiten, seltener zum Arzt zu gehen oder andere therapeutische Angebote wahrzunehmen?

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Zweitens: Wie bewertet der Senat das Thema Umgang von Ärztinnen und Ärzten und Pflegerinnen und Pflegern mit Transgender-Personen in deren Berufsausbildung und welche Möglichkeiten sieht der Senat, dieses Thema in deren Berufsausbildung zu verankern?

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Ärztinnen und Ärzten sowie Pflegerinnen und Pflegern bei der medizinischen Versorgung und beim Umgang mit Transgender-Personen abzubauen?

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Zu Frage eins: Dem Senat liegen keine konkreten Erkenntnisse dazu vor, ob es zu Diskriminierungen im Rahmen der medizinischen Versorgung von Transgender-Personen kommt. Die Häufigkeit von Arztbesuchen oder die Nutzung therapeutischer Angebote wird nicht erfasst.

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Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz wird den Dialog mit der Ärztekammer in Bremen fortsetzen und intensivieren, um eine Einschätzung der ärztlichen Kompetenz im medizinischen Umgang mit Transgender-Personen zu erbitten und entsprechende Fortbildungsmaßnahmen einzuwerben. – So weit die Antwort des Senats!

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Meines Wissens gibt es leider nicht so viel in den Bundes-gebieten, wie das wünschenswert wäre. Allerdings gibt es ein Projekt, das gerade in Hamburg umgesetzt worden ist. Das Interdisziplinäre Transgender Versorgungscentrum Hamburg hat ein Modellprojekt, in dessen Rahmen eine Vernetzungsstruktur auch von Ärztinnen und Ärzten umgesetzt wird. Das finde ich einen sehr positiven Ansatz und ich hoffe, dass wir das weiter ausbauen können. Ich glaube, das wird momentan mit rund einer Million Euro gefördert, ist für den norddeutschen Raum in Arbeit, und ich fände es sehr gut, wenn wir daran partizipieren könnten, um so etwas gegebenenfalls zu übernehmen.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, homosexuelle Menschen haben in diesem Land eine sehr lange Geschichte hinter sich, die sie an den Rand dieser Gesellschaft und auch weit darüber hinaus gedrängt hat. Und auch heute noch, 40 Jahre nach der ersten deutschen Schwulendemo in Münster und elf Jahre nach Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist ein diskriminierungsfreies Leben für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle keine Selbstverständlichkeit. Die Geschichte der Emanzipation von LSBTTI ist leider noch lange nicht zu Ende erzählt.

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xuellen, transsexuellen, transgender, intersexuellen und queeren Menschen sowie eine des menschen- und bürgerrechtlichen Bereiches gehört unbedingt in den ZDFFernsehrat!

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Auch die sexuelle Gleichstellung lehnen wir konsequent ab. Der Prinz verliebt sich nicht in eine Transgender, er verliebt sich nicht einen anderen Prinzen und er verliebt sich auch nicht in einen Zwitter, er verliebt sich in eine Prinzessin, und das bleibt so.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Rauschkolb, ich kann Ihnen an dieser Stelle versichern, die CDU, wir im Landtag sowie die CDU in Rheinland-Pfalz verurteilen ausdrücklich jeglichen Hass, jegliche Hetze und Gewalt gegen Homosexuelle und Transgender-Menschen sowie gegen alle anderen, gegen die sich in unserem Land Hass, Hetze und Gewalt richten.

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Um es konkret zu machen: Im letzten Jahr gab es 300 Straftaten gegen Homosexuelle oder Transgender wegen ihrer sexuellen Orientierung. Das ist aber nur die Spitze des Eisberges; denn nicht in allen Ländern wird tatsächlich differenziert und erhoben, aus welchen Gründen bestimmte Straftaten begangen werden. Deshalb wird es Sie an

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Wir haben uns auch im Rahmen des Koalitionsvertrages dazu bekannt, dass Sachsen-Anhalt auf der Bundesebene und auch auf der Landesebene die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen sowie Transgender und intergeschlechtlichen Menschen weiter vorantreiben wird, um Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität abzuschaffen.

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Frau Ministerin Keding teilte mit, dass dieser Bundesratsinitiative mittlerweile die Länder Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Thüringen und Hamburg als Mitantragsteller beigetreten seien. Die Antragsteller wollten damit ein eindeutiges Zeichen setzen gegen die ihrer Meinung nach anhaltende Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender sowie Trans- und Intersexuellen.

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Ich möchte noch folgende Hinweise geben: Gemäß den entsprechenden Regelungen des ZDF-Staatsvertrags und des Thüringer Landesmediengesetzes sind vor dem Ablauf der Amtsperiode des ZDFFernsehrats am 5. Juli 2016 erstmals ein gesellschaftlicher Verband bzw. eine gesellschaftliche Organisation aus dem Bereich Lesbische, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender, Intersexu

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Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte nur kurz begründen, warum wir als AfD-Fraktion den Wahlvorschlag nicht unterstützen bzw. wählen können. Wir hatten das Thema „ZDF-Fernsehrat und Besetzung der Sitze“ hier schon mal diskutiert. Aus familienpolitischer Sicht hatte ich es damals angemerkt und möchte es wiederholen, dass es kontraproduktiv ist, wenn ein Vertreter aus dem schönen Bereich LSBTTIQ, also lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender, intersexuell und queer, kommt,

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Das habe ich in den letzten Tagen beim Durchlesen und in Vorbereitung der Rede wieder häufig so festgestellt. Nach dem Grundgesetz sind alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Das Grundgesetz unterscheidet die Wertigkeit eines Menschen nicht nach Religion, nach Hautfarbe und nach Herkunft. Und das Grundgesetz unterscheidet auch nicht nach Geschlecht beziehungsweise nach der sexuellen Identifikation. Das Grundgesetz gilt für Homosexuelle, für Heterosexuelle, für Bisexuelle, für Transsexuelle, für Transgender und Intersexuelle. In ihrem Alltag sind Lesben, Schwule, Bi- und Transsexuelle und Intersexuelle sicher noch nicht angemessen akzeptiert und gleichgestellt. Das ist überhaupt nicht die Frage. Diskriminierung findet mittelbar oder unmittelbar statt, durch Strukturen, wenn zum Beispiel qualifizierte Anlaufstellen fehlen, oder von Person zu Person, etwa durch herabsetzende, ehrverletzende Äußerungen.

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Wie stellt sich die Situation der vielfältigen gesellschaftlichen Gruppen in Nordrhein-Westfalen heute dar? Obwohl das strafrechtliche Verbot einvernehmlicher homosexueller Handlungen nach heutigem Verständnis in besonderem Maße verfassungswidrig ist, ist ein diskriminierungsfreies Leben für die ca. 1,25 Millionen Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender, Transsexuelle und Intersexuelle – kurz LSBTI – in Nordrhein-Westfalen immer noch keine Selbstverständlichkeit. Denn nach wie vor wird der gesellschaftliche Alltag von einer heterosexuellen Normvorstellung geprägt.

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Ich erwähnte es bereits: Inhaltlich sind wir bei Ihnen, doch bei Ihrem Anliegen für die verbesserte gesellschaftliche Akzeptanz von Lesben und Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen greift der Antrag etwas zu kurz. Deshalb hat die NRWKoalition einen Entschließungsantrag eingebracht, der folgende Punkte neben der Rehabilitierung und der Entschädigung beinhalten soll.

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Untersuchungen gehen davon aus, dass mindestens vier Prozent der Bevölkerung in Deutschland offen schwul, lesbisch oder bisexuell sind. Eine weitere nicht konkret zu benennende Zahl von Menschen lebt als Transgender, die sich mit ihrer zugeschriebenen Geschlechterrolle nicht oder nicht vollständig identifizieren können, als

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Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte an dieser Stelle dem Landesverband für die Rechte von Lesben und Schwulen in Mecklenburg-Vorpommern, „Gaymeinsam“ e. V. für seine Arbeit und sein Engagement danken, die Menschen unterschiedlicher sexueller Orientierung oder Identität in ihren Belangen zu vertreten und das Sprachrohr für Homo- und Bisexuelle, Transgender, Trans- und Intersexuelle zu sein.

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Aus diversen Gründen, wie der nach wie vor bestehenden Alltagsdiskriminierung, der rechtlichen Benachteiligung von gleichgeschlechtlichen Lebensweisen, Homophobie und homophober Gewalt sowie der Notwendigkeit der gesellschaftlichen Öffnung für das Thema ist es aus unserer Sicht dringend geboten, eine inhaltliche, administrative und damit auch personelle Zuständigkeit für die Belange der Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender, transsexuellen und intersexuellen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern, in der Landesregierung sowie in den nachgeordneten Behörden herbeizuführen.