Das Erste ist natürlich, nach den Wünschen der Betroffenen zu fragen. Bisher gibt es hierzu wenige empirische Daten. Die bisher vorliegende Befragung scheint aber zwei wichtige Punkte aufzuzeigen: Diese Menschen wollen mehrheitlich möglichst einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Das wünschen im Übrigen auch viele Senioren ohne Behinderung. Die meisten wollen auch in ihren bisherigen Wohngruppen bleiben. Diese Anforderungen entsprechen auch unseren Vorstellungen einer nach dem Normalitätsprinzip organisierten Hilfe für Menschen mit Behinderung. Ebenso wie ihre Altersgenossen sollen die älteren Menschen mit Behinderung - soweit es möglich ist einen aktiven Lebensabend genießen können. Sie sollen - soweit möglich - in ihrem Zuhause wohnen können. Das stellt die Behindertenhilfe - wie von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern gesagt - vor ganz neue Herausforderungen.
Dass diese 500 Mio. " % jetzt im Folgenden, und Ihnen auch Frau Vopel, beweisen. Ich fange an mit dem Thema "Mobilitätsgeld, Mobilitätspauschale." Von Seiten des Ministeriums wurden hier 329 Mio. & !% ist falsch. Der gewählte Ansatz von über 182.000 potenziellen Anspruchsberechtigten ist nicht korrekt, denn die Mobilitätspauschale kann nur dann gewährt werden, wenn jemand die Einzelabrechnung nach §§ 4 und 5 nicht geltend machen will. Das heißt aber auch, der jeweils behinderte Mensch muss nachweisen, dass er in diesem Monat wegen der Unterstützung der Behinderung Fahrten zur Behandlung oder zu Beratungsstellen unternommen hat und diese nicht durch andere gesetzliche Vorschriften, wie z.B. dem SGB V oder SGB IX, abgedeckt sind. Die Pauschale soll also kein genereller Zuschuss sein, sondern lediglich an die Stelle der Einzelberechtigung im konkreten Fall treten. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass zum einen die konkreten Ansprüche im Einzelfall den Betroffenen nur unter sehr bestimmten Voraussetzungen zustehen, so dass zum Beispiel der Anspruch nach § 4 Abs. 1 nur dann, wenn sie wegen Art und Schwere der Behinderung den ÖPNV, den öffentlichen Personennahverkehr, nicht nutzen können. Das betrifft nur wenige, besonders schwer benachteiligte und beeinträchtigte Menschen. Selbst der Anspruch auf Auskunft und Beratung ist eingeschränkt für Fälle der Unterstützung zur Bewältigung der Behinderung.
Ein weiteres Thema ist das Thema "Assistenz und das Assistenzgeld". Hier wurden 135 Mio. ' #rium errechnet, ein systematischer Fehler. Der Anspruch auf Assistenzgeld setzt neben einer Schwerbehinderung von 80 Prozent noch einen erhöhten, wegen Art und Schwere der Behinderung über den üblichen Bedarf hinausgehenden Assistenzbedarf voraus. Diese besonderen Anspruchskriterien treffen nur auf einen Bruchteil der Behinderten zu, die einen Grad der Behinderung von 80 oder mehr haben. Denn zum einen benötigen nicht alle, die einen Grad der Behinderung von 80 oder mehr haben, Assistenz, zum anderen müssen bei Assistenz selbst höhere Anforderungen erfüllt sein. Es ist also systematisch falsch, als Ausgangszahl für die Anspruchsberechtigten von Assistenzgeld die Zahl aller Schwerbehinderten mit einem Grad
Wer in eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen geht, wird sein Bild von der Arbeit, die da geleistet wird, total ändern. Es ist beeindruckend, was dort mittlerweile an hoch moderner Arbeit, an hoch komplexen Arbeitsabläufen stattfindet. Wir müssen deshalb noch einen Schritt weitergehen, und ich stelle die Frage - und das ist etwas, was wir mit den Trägerinnen und Trägern, vor allen Dingen aber auch mit den Betroffenen diskutieren müssen -, ob es nicht einen Mindestlohn für Menschen mit Behinderung geben soll. Wie hoch der liegen soll, darüber kann man sicherlich diskutieren. Dass wir den Mindestlohn, den wir aktuell haben und der durch den Bund vorgegeben wird, beispielsweise als WZB oder als Reha GmbH massiv überschreiten, ist eine Sache. Wir müssen uns aber auch grundsätzlich darüber unterhalten, dass, wenn wir einen Mindestlohn für Menschen ohne Behinderung fordern, es meines Erachtens nur konsequent ist, auch einen Mindestlohn für Menschen mit Behinderung zu haben. Auch da darf meiner Meinung nach in Zukunft mehr gemacht werden.
Sachkostenzuschüsse - 20,45 € pro Kind und Monat - gesprochen. Stimmen Sie mir zu, dass diese Zuschüsse dazu dienten, das Subsidiaritätsprinzip durchzusetzen, auch von Ihrer Seite? Meine Frage wäre jetzt: Was hat Sie denn bewogen, diesen Sinneswandel vorzunehmen? Die zweite Frage bezieht sich auf die von Behinderung bedrohten Kinder. Stimmen Sie mir zu, dass die Behauptung, dass zu viele Kinder, von Amtsärzten wohlgemerkt, als von Behinderung bedroht eingestuft sind, eine Unterstellung an die Amtsärzte ist? Denn Sie sagen, es gibt so viele von Behinderung bedrohte Kinder, also stimmen Sie dann der Meinung zu, dass die Amtsärzte an der Stelle ihrer Arbeit nicht gerecht werden?
Württemberg folgende Situation haben: Jeder Zehnte hat eine Behinderung, viele von ihnen sind alt; eine Million Menschen haben eine Behinderung, viele durch chronische Krankheiten. Auch meine Mutter ist darunter. 40 000 Menschen in diesem Lande sind seit der Geburt gehandicapt, haben eine angeborene Behinderung.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die derzeitige Diskussion über die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung macht deutlich, dass auch im Europäischen Jahr für Menschen mit Behinderung die Probleme noch lange nicht gelöst sind. Ziel der Eingliederungshilfe ist es doch, den Menschen mit Behinderung die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen oder zu erleichtern und sie soweit wie möglich unabhängig von Pflege zu machen.
Damit komme ich zu dem Thema der Datenbasis bzw. zu den Dingen, die Sie kritisiert haben. Sie sagten, Sie hätten sich an vielen Stellen bei den Antworten Differenzierungen gewünscht. Diese Differenzierungen sind aufgrund der bestehenden Datenlage aber nicht möglich bzw. die Daten sind wegen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht ohne weiteres zu erheben. Personenbezogene Daten können nicht lückenlos bereitgestellt werden. Zum Beispiel die Frage, wie viele junge Menschen, die in den letzten zehn Jahren eine Studienberechtigung erworben haben, eine persönliche Behinderung haben, können wir nicht beantworten und diese Daten wollen wir auch nicht abfragen. Dazu sind wir nicht berechtigt. Das ist also keine Ignoranz. Wir sehen unsere Aufgabe darin, uns darum zu kümmern, wie an unseren Hochschulen mit Studierenden mit Behinderung umgegangen wird, wie die Bedingungen für diese Studierenden sind. Das ist etwas anderes als bezogen auf die letzten zehn Jahre die Frage zu beantworten, wie hoch der Anteil derjenigen mit einer Behinderung ist. Das darf ich nicht und das mache ich auch nicht. Wenn die Studierenden das von sich aus nicht angeben wollen, dann ist das ihr gutes Recht. Das heißt, Sie verlangen hier eine differenzierte Darstellung, die weder rechtlich zulässig noch politisch gewollt ist.
Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, wie sie in Artikel 1 des Gleichstellungsgesetzes mit Blick auf die Integration von Menschen mit Behinderung beschrieben ist, ist eine Daueraufgabe. Der müssen wir uns stellen. Wir haben mit dem Gesetzentwurf das Gesetz unbefristet über den 31. Juli 2008 hinaus fortzuführen. Wir haben es jetzt in den Geschäftsgang des Landtags eingebracht, damit hier nichts versäumt wird und wir bis zum Juli kommenden Jahres Zeit haben, die Dinge ausführlich zu diskutieren. Alle Betroffenen sollten wir ausführlich zu Wort kommen lassen, damit wir mit der Integration und der gesamtgesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung sowie dem Austausch zwischen Menschen mit und ohne Behinderung ein Stück weiterkommen.
Das Sozialministerium erläutert dem Ausschuss die Umstände, die zur Untätigkeit des vom Petenten angeschriebenen Landesamtes für Soziales geführt haben. Das Landesamt habe die Eingliederungshilfe für den Jungen im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe für Kinder mit körperlicher oder geistiger Behinderung bewilligt. Inzwischen habe die medizinische Begutachtung des Falles jedoch ergeben, dass die vorliegenden Teilhabebeeinträchtigungen nicht in einer körperlichen oder geistigen Behinderung, sondern in einer seelischen Behinderung begründet lägen. Für diese Fallgruppe sei Bewilligungsbehörde nicht das Landesamt für Soziales, sondern das örtlich zuständige Jugendamt. Aufgrund eines Büroversehens habe das Landesamt die Weiterleitung des an seine Adresse gestellten Antrages leider versäumt. Inzwischen habe man aber im Sinne des Petenten reagiert. Die Integrationshilfe sei vom Landesamt im beantragten Umfang bewilligt worden. Über die Frage der Kostenträgerschaft werde mit der zuständigen Behörde das Benehmen hergestellt. - Somit hat sich auch im letzten Fall der heute angesprochenen Fälle die Einschaltung des Petitionsausschusses für den Beschwerdeführer bezahlt gemacht.
Genau deshalb wollen wir ein inklusives Wahlrecht. Genau deshalb haben wir den Antrag vor einem Jahr in diesem Haus verabschiedet. Er hatte zum Gegenstand, den automatischen Entzug des Wahlrechts aufzuheben. In diesem Haus haben wir uns damit ausdrücklich mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Fraktion DIE LINKE zu dem Verbot bekannt, Menschen wegen ihrer Behinderung zu benachteiligen. Menschen mit und ohne Behinderung haben die gleichen Rechte. Dieser Gleichheitsgrundsatz bekräftigt eben das Menschenbild in einer offenen Demokratie. Menschen mit Behinderung dürfen niemals über vermeintliche Defizite oder ihr Anderssein definiert werden. Deshalb haben alle Menschen in einer inklusiven und freiheitlichen Demokratie grundsätzlich auch das Wahlrecht.
Wir haben das Recht - jeder hat das Recht -, zur Wahl zu gehen, frei und selbstbestimmt zu wählen. Genau das ist die Statik der Demokratie. Ich weiß, es klingt etwas selbstverständlich. Es ist für uns wirklich der Kern unseres Handelns. Es ist das, was wir niemals infrage stellen. Dennoch muss es durchdacht werden. Unser Wahlrecht ist höchstpersönlich. Jeder hat den gleichen Zugang zur Wahl. Dieser Grundsatz und dieses Grundrecht werden nur dann gewährleistet, wenn das Wahlrecht auch inklusiv ist. Das heißt, niemand darf aufgrund seiner Behinderung von diesem Wahlrecht ausgeschlossen werden. Genau dieser Gleichheitsgrundsatz, der für das Wahlrecht absolut gilt, zeigt doch, welches Menschenbild wir in einer offenen und freiheitlichen Demokratie haben. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, Menschen sind nicht von vornherein behindert. Behinderung entsteht dadurch, dass man sie in ihrer Teilhabe, in ihrer Selbstbestimmung, beschränkt. Das ist die eigentliche Behinderung, die in unserer Gesellschaft erst entsteht.
Es gibt ein Missverständnis. Sie wollen mit dem Gesetzentwurf keine Teilleistungsschwächen regulieren, sondern nur die echten Behinderungen Legasthenie und Dyskalkulie. Wo aber liegt die Grenze zwischen Schwäche und Behinderung? Die Schwäche wäre nur zeitweise und therapierbar, die Behinderung ist manifest. Erschwerend kommt hinzu, dass wir nicht genug wissen, um Legasthenie oder Dyskalkulie als nicht therapierbar einzustufen. Eine therapierbare Störung wird besonders dann manifest, wenn sie nicht oder falsch therapiert wird. Die dann manifeste Behinderung braucht auch keine Therapie mehr, sondern „nur“ noch den Nachteilsausgleich.
Es mag so sein, dass die Konvention rechtlich nichts Neues bringt, aber inhaltlich enthält sie auch für die Behindertenpolitik der sogenannten entwickelten Länder wichtige Impulse. Sie überwindet das oftmals noch vorherrschende, rein auf die Defizite orientierte Verständnis von Behinderung und erkennt Behinderung als einen Teil der Vielfalt menschlichen Lebens an. Behinderung ist, wie die Konvention deutlich macht, nicht als Schicksal des Einzelnen zu charakterisieren, sondern als Unzulänglichkeit des gesellschaftlichen Lebens. Sie alle kennen den Satz: Behindert ist man nicht, behindert wird man.
Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, das Beseitigen von Barrieren für Menschen mit Behinderung, Teilhabe und Selbstbestimmung einzufordern, sind die politischen und gesellschaftlichen Aufgaben, denen wir uns stellen müssen. Gerade wir Sozialpolitiker müssen diese besonderen Herausforderungen bei der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung immer im Blick haben und sollten nicht verantwortungslos eine Verunsicherung bei den Betroffenen betreiben.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Antrag meiner Fraktion zur Stärkung der Behindertenwerkstätten und der Vereinfachung der Übergänge auf den ersten Arbeitsmarkt stammt vom Mai 2008. Er besteht aus einem Berichtsersuchen zur derzeitigen Situation der Werkstätten und der Aufforderung, in Thüringen ein Modell analog rheinland-pfälzischem Budget für Arbeit zu entwickeln. Bei diesem Modell werden Eingliederungshilfeleistungen für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit auf dem ersten Arbeitsmarkt gewährt. Unserem Anliegen, die Werkstätten zu stärken und Übergänge trotzdem auf den ersten Arbeitsmarkt zu erleichtern, wird von Betroffenen recht gegeben, denn hier liegt nun einiges noch im Argen. Die Sozialministerin Frau Lieberknecht äußerte im Mai in einer Presseerklärung - ich zitiere: „Zur umfassenden Teilhabe von Menschen mit Behinderung gehört auch die Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Menschen mit Behinderung gehören nicht an den Rand der Gesellschaft, sondern in unsere Mitte. Politik für Menschen mit Behinderung
Eine persönliche Bemerkung sei mir gestattet: Das ist das, was mich am meisten ärgert, dass wir ständig alles am Geld festmachen. Wenn wir zurückdenken, was wir seit 1990 besonders in diesem Bereich begonnen haben ins Leben zu rufen, wo Menschen sich nicht mehr verstecken mussten, wo sie auf die Straße gehen konnten, wo Eltern nicht mehr den Kopf einziehen mussten, weil sie ein behindertes Kind haben, und das hat alles kein Geld gekostet. Natürlich weiß ich auch, dass, wenn man ein Gesetz in einer ersten Lesung berät, die Finanzen sicherlich in die Diskussion mit einfließen müssen und darüber gesprochen werden muss, was finanzierbar ist. Was wir regeln können, ist ganz einfach der Versuch eines Ausgleichs für Menschen mit Behinderungen, dass sie am Alltag teilhaben können, dass sie wegen ihrer Behinderung nicht ausgegrenzt werden, sondern dass wir Möglichkeiten schaffen, sie dennoch und gerade wegen der Behinderung mit einzubeziehen. Auch wir haben unsere ganz natürlichen Grenzen, auch scheinbar nicht Behinderte. Wir sollten uns immer bewusst machen, dass Behinderte nicht schwächer oder bedauernswerter sind als andere. Sie haben das Recht auf ein selbst bestimmtes Leben und wollen von uns so genannten nicht Behinderten als gleichwertige Bürger und nicht wegen ihrer Behinderung akzeptiert werden. Ich denke, das ist ein Kernstück, das wir sichern müssen. Die kommenden Diskussionen bzw. Debatten mit Verbänden, Vereinen, Institutionen, in den Fraktionen, in den Ausschüssen, in der Öffentlichkeit werden garantiert aufzeigen, dass wir sehr differenzierte Meinungsäußerungen haben werden. Ich behaupte heute schon, es wird eine Lobbybildung geben, nämlich die eine Lobby wird mehr fordern und die andere wird Verständnis für das Machbare haben.
Im Vordergrund steht das Motto „Inklusion leben gemeinsam und gleichberechtigt Sport treiben". Die UN-Behindertenrechtskonvention, in der die Inklusion als verpflichtend festgeschrieben ist, hat uns die Aufgabe gestellt, Menschen mit und ohne Behinderung die selbstbestimmte, gleichberechtigte und gleichwertige Teilnahme und Teilhabe am Sport zu ermöglichen. Denn Sport ist besonders geeignet, das gegenseitige Kennenlernen und Zusammenwirken von Menschen mit und ohne Behinderung zu fördern, den Gedanken der selbstbestimmten, gleichberechtigten Teilhabe im Bewusstsein zu verankern und Menschen mit Behinderung in unserer Gesellschaft zu stärken. Sport bringt Menschen in Bewegung, fördert das Miteinander sowie die Mobilität. Er verbessert das körperliche und geistige Wohlbefinden, stärkt das Selbstbewusstsein und macht vor allem Spaß.
Zur Frage der Dyskalkulie: Es muss sich niemand dafür rechtfertigen, dass er eine Behinderung hat. Es ist auch nicht nötig zu sagen, woher diese kommt. Wenn jemand eine Behinderung hat – die WHO klassifiziert die Dyskalkulie als Behinderung –, ist der Staat verpflichtet, entsprechende Schutz- und Ausgleichsmaßnahmen auch im schulischen Bereich zu gewähren. Das müssen Sie einfach sicherstellen. Wenn Sie dies nicht tun und sich zurückziehen, weil Sie es nicht wissen – ich meine, da dürfte viel in diesem Land nicht passieren, nur weil Sie es nicht wissen –, und das dann einfach verweigern, das geht nicht. Ich empfehle Ihnen, das Anhörungsprotokoll noch einmal durchzulesen.
Frühförder- und Frühberatungsstellen sind Anlaufstellen für Eltern mit behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern im Alter von null bis sechs Jahren. Mit unserem Antrag, der angenommen wurde, haben wir erreicht, dass die Zeitspanne finanziell überbrückt wird, und zwar ohne Einschnitte bei den Trägern, bis durch eine Vereinbarung zur Regelung der Frühförderung eine Kostenaufteilung gemäß SGB IX und der Frühförderungsverordnung des Bundes für den Freistaat getroffen wird. Diese Frühförderung dient nicht nur behinderten Kindern, sich trotz der Behinderung möglichst gut zu entwickeln oder gar die Bedrohung einer Behinderung abzuwenden. Die Frühförderung trägt damit auch zur Stabilisierung der ganzen Familie bei. Sie weist einen Weg aus der Ohnmacht und Hilflosigkeit, meine Damen und Herren. Sie gibt den betroffenen Familien Vertrauen und Kompetenz zurück.
seinen Fähigkeiten gefordert wird. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass man selbst mit gutem Beispiel vorangeht. In meinem Ministerium haben wir z. B. einen Praktikumsplatz für Menschen mit Behinderung eingerichtet. Das hat sehr gute Erfolge gezeigt, und zwar so gute Erfolge, dass wir jetzt zwei Außenarbeitsplätze für Menschen mit Behinderung haben. Auf diesen Außenarbeitsplätzen arbeiten zwei Menschen mit Behinderung - hoch motiviert, hoch engagiert und vorbildlich für viele bei uns in der Verwaltung.
Für ältere Menschen mit Behinderung ist dieser Lebenswandel mit großen Herausforderungen verbunden. Menschen mit Behinderung verbringen in der Regel immer noch ihre Erwerbsphase in Werkstätten für Menschen mit Behinderung und leben während dieser Zeit in Heimen oder bei Familien, inzwischen auch vermehrt in ambulant betreuten Wohngemeinschaften beziehungsweise im ambulant betreuten Wohnen. Für sie bedeutet das Altwerden und der Wechsel von der Berufstätigkeit zum Rentendasein eine große Umstellung, die von qualifizierten Fachkräften eng betreut werden muss, um ihnen ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Landtag befasst sich heute nicht zum ersten Mal mit dem Thema „Menschen mit Behinderung“, vor allem auch ältere Menschen mit Behinderung. Der Landtag Mecklen burg-Vorpommern hat bereits in seiner 59. Sitzung am 19. Dezember 2008 nach Beratung des Antrages der Fraktion der FDP „Entwicklungskonzept für eine Politik für Menschen mit Behinderungen“, in welcher auch ältere Menschen mit Behinderung Berücksichtigung finden, und des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE beide Anträge an den Sozialausschuss überwiesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen es uns bei der Suche nach Ursachen nicht allzu einfach machen, wenn wir wirklich den individuellen Ansprüchen von Menschen mit Behinderung umfassend gerecht werden wollen. Wenn die Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderung kein Lippenbekenntnis bleiben soll, dann muss ihr wachsender Anteil in den schleswig-holsteinischen teil- und vollstationären Behinderteneinrichtungen berücksichtigt werden. Gerade hier müssen wir beachten, dass sich im Rahmen der demografischen Entwicklung die Altersstruktur von Menschen mit Behinderung analog zur übrigen Bevölkerung nicht nur weiter entwickelt, sondern noch sehr viel stärker ansteigen wird. Der Kollege Baasch hat dies eben erwähnt.
Unser gemeinsames Ziel ist es, den Beauftragten in seiner Unabhängigkeit weiter zu stärken. Deshalb haben wir die überparteiliche Anbindung an den Landtag vorgesehen. Der Landesbeauftragte ist der Ombudsmann für Menschen mit Behinderung in unserem Land und damit der Ansprechpartner für mehr als 10 % unserer Mitbürger. Der Beauftragte und sein Team sollen nach dem Gesetz mitwirken, „die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen und zu verhindern sowie gleichwertige Lebensbedingungen und Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung herzustellen, ihnen die gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen“. Dies gilt es - auch kurz nach dem 60. Jahrestag der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - immer noch besonders herauszustellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Minister, ich überlege jetzt die ganze Zeit bei Ihren Ausführungen, ob politischer Starrsinn, den Sie hier an den Tag legen, nicht auch eine Behinderung ist, nämlich eine Behinderung für politische Gestaltung. Das, was uns unterscheidet, Herr Minister, und was hier auch die Opposition von der CDUFraktion unterscheidet, das ist nämlich, welchen Sinn und welches Ziel hat Sozialpolitik. In dieser Definition, Herr Minister, unterscheiden wir uns grundlegend. Sie definieren Sozialpolitik als Almosenpolitik, als Versorgung von Bedürftigen, als Verwaltung von Armut, indem Sozialpolitik bei Ihnen nur dahin geführt wird. Wir müssen Bedürftigen Hilfe gewähren, damit es ihnen möglich ist, gerade so über die Runden zu kommen. Für uns ist Sozialpolitik, Herr Minister, Gestaltung, aber darauf werde ich noch zurückkommen. Sie und auch Herr Panse gehen davon aus, es gibt Nachteilsausgleiche oder Hilfe und wir entscheiden uns einmal für Hilfe und genau das ist das falsche sozialpolitische Verständnis. Ich möchte Artikel 2 Abs. 4 aus der Thüringer Verfassung zitieren: „Menschen mit Behinderung stehen unter dem besonderen Schutz des Freistaats. Das Land und seine Gebietskörperschaften fördern ihre gleichwertige Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft.“ Das bedeutet eben nicht Hilfe, das bedeutet, dass die Teilhabe ermöglicht wird, eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen, die ein Handicap haben, und Sie reduzieren das auf Hilfe. Sie, Herr Panse, haben das in Ihren Ausführungen genannt, Hilfe für Blinde. Sie haben das Wort „Auffangnetz“ benutzt oder „Netz“ zumindest, um das Leid dort aufzufangen, und das ist falsch. Sie sprachen auch, sowohl Sie, Herr Minister, als auch Sie, Herr Panse, davon: Wir hatten gesagt, nach einem Jahr wollen wir prüfen, wie kommt das neue Gesetz an. Ich glaube, meine Damen und Herren, das ist Zynismus pur. Hier werden die Belange von Behinderten als ein Testfeld missbraucht: Mal sehen, ob es klappt oder ob Protest kommt.
Gemeinsam mit dem Landesbeauftragten für Behinderte haben wir das Persönliche Budget für Arbeit erarbeitet. Wir werden es zum 1. Januar 2008 einführen, um auch Menschen mit Behinderung zu befähigen, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Wir haben außerdem jede Menge Sonderprogramme aufgelegt, die dem Abbau der Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderung dienen. Ferner ist es uns gelungen, die Integrationsfachdienste auf einen guten Weg zu bringen. Wir haben gemeinsam mit der Arbeitsagentur die Berufsförderwerke an den Standorten Bad Pyrmont, Goslar und Ganderkesee modernisiert. Darüber hinaus haben wir für Menschen mit Behinderung neue Werkstattplätze geschaffen.
Es soll darum gehen, ein Konzept für ältere Menschen mit Behinderung zu erarbeiten. Was ist denn die Zielgruppe? Ich habe gedacht, vielleicht sind es diejenigen, die nach dem Schwerbehindertenrecht mehr als 50 Prozent schwerbehindert sind, das sind Menschen, ältere Menschen mit Behinderung. Es gibt einen Behindertenbegriff im SGB IX, der ist relativ umfassend, und im SGB VII gibt es einen. Es wird an keiner Stelle deutlich gemacht, um welche älteren Menschen mit Behinderung geht es denn bei diesem Antrag? Ich habe dann mitgekriegt in der Rede des Kollegen Grabow, dass es ihm um ältere Menschen geht, die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen besuchen und dann irgendwann aus Altersgründen ausscheiden, wo die Frage zu stellen ist: Wie werden diese Menschen versorgt?
Mit den Arbeitsschwerpunkten „Arbeit für Menschen mit Behinderung“, „Barrierefreiheit“, „Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung“, „Stärkung kommunaler Beiräte von Menschen mit Behinderung“ sowie der Umsetzung der Kommunalisierung der Eingliederungshilfe sind die großen Themenblöcke des Berichts benannt. In all diesen Bereichen zeigt der Bericht auf, was sich in den letzten Jahren in Schleswig-Holstein entwickelt hat. Aber er zeigt auch da, wo das nötig ist, die deutlichen Schwachstellen auf.
Im Bericht wird der umfassende Ansatz der Inklusion aufgegriffen. Mit der Diskussion um die Leitorientierung „Inklusion“ hat die Sozialministerin die Interessen und die Anliegen von Menschen mit Behinderung stärker in den Blickpunkt genommen und Veränderungen in allen Lebensbereichen von Menschen mit Behinderung angeschoben. Diese Diskussion hat der Landesbeauftragte mit seiner Forderung nach umfassender Barrierefreiheit und der Verstärkung der Bemühungen um Integration von Menschen mit Behinderung massiv unter
Wer Inklusion will, muss dazu auch die Rahmenbedingungen sicherstellen. Inklusion fordert sowohl von den Menschen mit Behinderung als auch von der Gesellschaft Anpassungsleistungen ein. Dabei genießen Menschen mit Behinderung Schutz und Rechte durch die Gesellschaft - bei Beachtung ihrer besonderen Verletzlichkeit. Eine Anpassungsleistung von Menschen mit Behinderung kann deshalb nur dann gelingen, wenn sie ein barrierefreies Umfeld vorfinden. Die Gesellschaft ist deshalb gefordert, genau dieses barrierefreie Umfeld zu schaffen und in Vorlage zu treten.