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Datenschutz und Übermittlungsvorschriften nehmen in dem Gesetz einen sehr breiten Raum ein. Es gibt Einwilligungs- und Widerrufsbestimmungen für die Patienten. Der Datenschutz greift sogar für verstorbene Patienten. In diesen Fällen hat das Krebsregister bei den nächsten Angehörigen entsprechende Zustimmungen einzuholen.

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Ein Wort gestatten Sie mir noch zum Datenschutz. Der Datenschutz ist uns Sozialdemokraten ausgesprochen wichtig

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Sie haben völlig recht damit, dass wir ein Instrumentarium haben, jetzt schon haben, um zu den Fällen, wo wir Angst haben müssen um die Kinder, hinzugehen und zu helfen. Das haben wir. Was uns fehlt, ist das Instrumentarium zu sagen, wo müssen wir denn hingehen. Deshalb habe ich eine Hotline gemacht und deshalb schaffen wir die Voraussetzungen dafür, zu sagen, zu diesen Familien müssen wir gehen. Und wenn Sie, liebe Frau Gramkow, sagen, wir haben überhaupt nichts Neues gemacht, warum gab es dann eben den Aufschrei beim Datenschutz? Warum müssen wir denn dann sagen, dass das Kindeswohl vor Datenschutz geht?

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Wichtig ist mir auch folgender Punkt: Wir haben es nicht nur mit 1.400 Neueinstellungen bei der Polizei zu tun. Nichts gesagt haben Sie zum Datenschutz. Ich weiß nicht, ob es Ihnen aufgefallen ist – ich helfe Ihnen gerne –: Wir weiten die Mittel für den Datenschutz um acht Stellen plus Sachkosten aus. Kein Wort von Ihnen dazu!

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Herr Bolte hat schon die acht zusätzlichen Stellen für den Datenschutz angesprochen. Das begrüßt die Linke außerordentlich. Heute war in der „WAZ“ wieder zu lesen, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte auf die vielen, vielen Lecks und Probleme beim Datenschutz, auch Missbrauch durch staatliche Behörden, hingewiesen hat. Vielleicht können ja die neu eingestellten Datenschützer auch wieder die Scherben aufsammeln, die der Zensus, also die Volkszählung, in NRW anrichten kann.

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Wir sind im Hinblick auf den Datenschutz, glaube ich, mittlerweile auch ein Stück weiter. Der Datenschutz steht eben nicht über dem Kinderschutz. Wenn die betreffende Person den Arzt wechselt, dann müssen auch die Daten mitgenommen werden, sodass man nicht wieder von vorn anfängt. All das halte ich für relativ richtige und wichtige Schritte.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine Würdigung des Datenschutzberichts für das Jahr 2007 fällt mir weitaus leichter, als es für das Jahr 2006 der Fall gewesen ist, denn die Pressemitteilung des Unabhängigen Landeszentrums für den Datenschutz zum Tätigkeitsbereicht 2006 war mit folgender Frage überschrieben: „Verlieren Datenschutz und Informationsfreiheit in Schleswig-Holstein ihren Stellenwert?“ Begründet wurde diese Fragestellung mit den Gesetzentwürfen zum Polizeirecht, also dem Landesverwaltungsgesetz, und zum Informationsfreiheitsgesetz, und die Frage wurde auch mit einem ganz vorsichtigen „eher ja“ vom Leiter des ULD, Herrn Dr. Weichert, beantwortet.

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Herzlichen Glückwunsch! Datenschutz ist in Schleswig-Holstein kein Drangsal, sondern ein Qualitätsmerkmal. Daher schließe ich mich auch dem Dank an das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und den Leiter Thilo Weichert für 30 Jahre engagierte Arbeit an.

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In seiner Pressemitteilung vom 15. April zu seinem Tätigkeitsbericht 2008 wies Herr Dr. Weichert darauf hin, dass der Datenschutz in Schleswig-Holstein und auf Bundesebene nunmehr sein 30-jähriges Bestehen feiern kann. Ich kann Ihnen versichern: Weitere Jahre werden folgen, denn wir müssen feststellen, dass dem Datenschutz insbesondere durch den technologischen Fortschritt immer mehr an praktischer Bedeutung zukommt.

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Wir halten aber für uns fest: Trotz der Lobeshymnen auf die Landesregierung ist der Datenschutz in Schleswig-Holstein bei dem Landesdatenschützer und seinen Mitarbeitern in den besten Händen. Herr Dr. Weichert, wann immer ich außerhalb des Landes bin - ob bei Strafverteidigertagungen oder sonstigen Veranstaltungen -, bin ich stolz, dass Schleswig-Holstein unter Ihrer Führung im Datenschutz besonders gelobt wird.

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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Weichert! Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! Ich möchte darauf hinweisen, dass der Bericht nicht nur sachlich sehr gut - wie bereits dargestellt worden ist -, sondern auch sehr interessant ist. Deswegen möchte ich einmal ein paar Überschriften aus dem Bereich „Datenschutz in der Wirtschaft“ vorlesen. Da findet man Überschriften wie „Ohne Daten keine Muckis“, „Datenschutz im Tank!“, „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“, „Der Wolf im Schafspelz“, „Anonym auf die Insel?“ oder „Kreative Kundenbindung“. Das sind tolle Überschriften, die machen Lust zum Lesen. Verwaltungsberichte so zu schreiben, hat etwas.

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[Vorlage des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit über die Berichtsperiode 2008/2009 – Drs 19/5867 –]

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Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, so lautet jetzt sein vollständiger Titel, Professor Caspar, hat uns seinen ersten Tätigkeitsbericht vorgelegt. Insgesamt ist dies der 22. Bericht zum Datenschutz in Hamburg und er beweist: Es ist gut, dass wir einen senatsunabhängigen Datenschutzbeauftragten haben, der dem Senat einen Spiegel vorhält.

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All das bisher gesagte macht zwei Punkte deutlich. Wir haben zum einen einen breiten Konsens darüber, dass wir dem Datenschutz einen hohen Stellenwert einräumen wollen. Zum anderen zeigen die vielen Beispiele aber auch, wie viele unterschiedliche Beteiligte – Parlament, Senat, private Unternehmen und der unabhängige Datenschutzbeauftragte – sich in ganz unterschiedlichen Bereichen für den Datenschutz einsetzen müssen. Ich freue mich, dass wir hier so einen breiten Konsens haben. – Vielen Dank.

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Der Ministerpräsident hat mitgeteilt, dass die Staatsregierung in ihrer Sitzung am 20. Januar 2009 beschlossen hat, den Stellvertreter des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Herrn Dr. Thomas Petri, dem Landtag für das Amt des Landesbeauftragten für den Datenschutz vorzuschlagen.

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Nach Artikel 33 a der Bayerischen Verfassung ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz auf Vorschlag der Staatsregierung vom Landtag zu wählen. Die Amtszeit des Landesbeauftragten für den Datenschutz beträgt sechs Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Herr Dr. Petri wird sein Amt zum 1. Juli 2009 antreten.

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Vielen Dank, Herr Kollege. - Bevor ich jetzt Herrn Kollegen Hanisch ans Rednerpult bitte, möchte ich das Ergebnis der geheimen Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz bekannt geben. An der Wahl haben sich 167 Abgeordnete beteiligt. Alle Stimmzettel waren gültig. Auf Herrn Dr. Petri entfielen 146 Stimmen. Mit Nein haben 6 Abgeordnete gestimmt; ihrer Stimme enthalten haben sich 15 Abgeordnete. Damit hat der Landtag Herrn Dr. Thomas Petri zum Landesbeauftragten für den Datenschutz gewählt. - Ich darf Sie, Herr Dr. Petri, gemeinsam mit Ihrer Begleitung, jetzt auch offiziell begrüßen.

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Das Problem des Datenschutzes ist der Umgang mit Daten, und zwar, das hat der Kollege Müller sehr richtig betont, der eigenverantwortliche Umgang mit eigenen Daten. Jeder kennt die Fragen: Wann hast du Geburtstag? Auf welches Konto soll ich etwas überweisen? Wo wohnst du? Welche Schule besucht dein Kind? Ich habe mir letztens da und da, dort und dort das und das gekauft, meine Kreditkarte wollte nicht so wie ich. All diese Floskeln sind Aussagen, die denjenigen, der diese Information erhält, gewollt oder ungewollt dazu berechtigen, aber – und das ist das Problem – eben auch nicht berechtigen, gewisse Handlungen vorzunehmen. Datenschutz soll Missbrauch verhindern, denn Interesse an Daten kann erwünscht und legitim, aber auch missbräuchlich sein. Warum sollen zum Beispiel Versandhändler keine Bewertungsmethoden entwickeln, nach der sie die Bonität von Kunden einschätzen? Das machen wir auch, indem wir sagen, dem habe ich schon einmal Geld geliehen, das habe ich aber nicht wiederbekommen. Das ist eine Information, die wir weitergeben. Die Frage ist: Sollen wir auch berechtigt sein, diese persönliche Erfahrung, dieses Datum, das wir bekommen haben, weiterzugeben oder nicht? Wie ist es denn, wenn ein Freund mich fragt: Ist der vertrauenswürdig? In diesem Bereich wird es schwierig und ich will ganz kurz auf den Tätigkeitsbericht 2006/2007 zurückkommen. Herr Lubomierski hat dazu sehr umfangreiche Ausführungen gemacht, die in der Sache auch ein Stückweit erhellend sind. Aber diese Fragen grundsätzlich hier zu diskutieren, würde den zeitlichen Rahmen sprechen. Für die weitere Betrachtung ist entscheidend, dass Datenschutz gelernt werden muss, und zwar von allen Beteiligten. Das setzt aber zunächst eine gewisse Sensibilität dafür vor

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Datenschutz ist längst nicht mehr nur eine Frage des Schutzes der persönlichen Daten vor dem Staat und seinen Behörden, sondern auch des Schutzes der Daten gegenüber der privaten Wirtschaft und sonstigen Dritten. Datenschutz ist Bürgerrechts- und Verbraucherrechtsschutz im besten Sinne. Ich begrüße daher ganz ausdrücklich – insofern stehe ich im Einklang mit meinem Vorredner – das Projekt "Meine Daten kriegt ihr nicht!", das vom Hamburgischen Datenschutzbeauftragten durchgeführt wird und in dem es darum geht, Schülerinnen und Schülern Datenschutzkompetenz zu vermitteln. Dass es notwendig ist, auch und gerade bei jungen Menschen diese Kompetenz zu fördern, steht für mich außer Frage, denn gerade die Selbstverständlichkeit, mit der junge Menschen die neuen Kommunikationswege des Internets und des Mobiltelefons benutzen, lässt sie sorglos – zu sorglos – mit ihren eigenen Daten umgehen.

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben am Anfang des parlamentarischen Beratungsprozesses schon einmal die Gelegenheit, diesen ganz frischen und neuen Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten zu diskutieren. Es ist der erste Bericht, den der jetzige Amtsinhaber vorlegt. Herr Caspar hat einen sehr erfreulichen und erfrischenden Start hingelegt; er hat neue Schwerpunkte gesetzt, auf aktuelle Entwicklungen reagiert und scheut nicht davor zurück, sich mit Global Playern wie Google oder Facebook anzulegen. Dieses sehr mutige Eintreten in der Auseinandersetzung mit großen Unternehmen macht deutlich, welchen Stellenwert und welchen Einfluss Datenschutz hat, wie sehr jeder einzelne und jede einzelne von Datenschutz profitieren kann und wie die Dienststelle eines Hamburgischen Datenschutzbeauftragten einen wertvollen Beitrag dazu leisten kann.

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Wie schon erwähnt, beabsichtigt die CDU/FDPLandesregierung, dem Niedersächsischen Landesbeauftragten für den Datenschutz die Zuständigkeit für den Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich zu entziehen. Mit der weder sachlich belegten noch inhaltlich nachvollziehbaren Behauptung, es ließen sich durch einen Zersplitterung der Zuständigkeiten Synergieeffekte erzielen, wird vom Prinzip des kompetenten Datenschutzes aus einer Hand Abstand genommen. Das kann aus unserer Sicht nicht gehen.

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Überall scheint man sich für die vernünftige Lösung zu entscheiden. Deshalb halte ich es für umso verwerflicher, dass die offenkundige Abneigung gegen den Datenschutz auf Kosten der Landeskasse ausgelebt werden soll. Während in anderen Bundesländern die Zuständigkeit im nicht öffentlichen Bereich zunehmend auf die Landesbeauftragten für den Datenschutz übertragen wird, erfolgt in Niedersachsen nach den von CDU und

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Dies lässt sich übrigens auch mit Zahlen belegen. Im Bundesländervergleich über die Mittelausstattung der datenschutzrechtlichen Kontrollstellen zeigt sich, dass gerade die Länder besonders kostengünstig arbeiten können, in denen die Zuständigkeit für den öffentlichen und für den nicht öffentlichen Datenschutz in einer Hand liegen. Es ist so z. B. kein Zufall, dass die Kosten für den Datenschutz pro Einwohner in Niedersachsen mit großem Abstand niedriger ausfallen als etwa in Hessen, Baden-Württemberg oder Bayern, wo die Zuständigkeiten aufgesplittert sind.

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Ich will hier noch einmal betonen, dass beim Datenschutz nicht nur auf die Frage der Unabhängigkeit bei den regierungstragenden Fraktionen und in der Regierung ein hohes Augenmerk gerichtet ist. Das hängt auch damit zusammen, dass – Sie wissen das aus dem Haushalt – wir beim Datenschutz acht neue Planstellen geschaffen haben – es sind jetzt insgesamt 52 – und damit unter anderem die Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen stärken wollen, aber auch eine Task Force für verstärkte Kontrollen im nichtöffentlichen Bereich einführen.

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Ich kann für die SPD jetzt nur sagen: Ich finde das schade. Denn – das will ich auch festhalten – der Datenschutz war, egal ob zu unserer Oppositions- oder zu unserer Regierungszeit, immer ein Thema, das fraktionsübergreifend gesehen wurde. Deshalb freue ich mich auf die Beratungen im Fachausschuss und denke weiterhin, dass es uns gelingen wird, gemeinsam mit allen im Parlament sitzenden Fraktionen den Datenschutz auf die Beine zu stellen, auf die er gehört, nämlich zur Sicherheit für die

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Wir arbeiten in der nächsten Zeit und bei der Bewältigung der Aufgaben, die vor uns liegen, ganz nach der Devise, die der Landesdatenschutzbeauftragte, Herr Lepper, in der letzten Woche bei der Vorstellung des Datenschutz- und Informationsfreiheitsberichts vorgegeben hat: Wir brauchen nicht minimalen, sondern wir brauchen maximalen Datenschutz.

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neben dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz 16 Landesbeauftragte für den Datenschutz und daneben aus verfassungsrechtlichen Gründen Datenschutzbeauftragte für Kirchen, Rundfunkund Medienanstalten. Eine Vereinfachung, die den Bürgerinnen und Bürgern tatsächlich nur einen Ansprechpartner in Datenschutzfragen verschaffen könnte, ist nicht möglich. Zudem wird es immer notwendig sein, eine Eingabe an die örtlich zuständige Stelle weiterzuleiten. Eine Beschwerde einer Einwohnerin oder eines Einwohners aus Niedersachsen über ein Unternehmen mit Sitz z. B. in Hamburg muss wegen der örtlichen Zuständigkeit an die Hamburger Aufsichtsbehörde abgegeben werden, und zwar unabhängig davon, wer in Niedersachsen zuständig ist.

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Sowohl im Antrag als auch im Gesetzentwurf ist die Rede davon, dass es bei einer Datenschutzaufsicht in einer Hand beim LfD bleiben solle, damit die Bürgerinnen und Bürger einen Ansprechpartner für alle Fragen des Datenschutzes hätten. Wie ist aber tatsächlich die Lage? Tatsache ist, dass aufgrund des föderalen Aufbaus die Datenschutzaufsicht in der Bundesrepublik zersplittert ist. Neben dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz, dem z. B. die Zuständigkeit für den gesamten Datenschutz im gesamten Telekommunikationsbereich obliegt, gibt es weitere Datenschutzbeauftragte für Kirchen, daneben solche für Rundfunk- und Medienanstalten, und aufgrund der örtlichen Zuständigkeit kommt es regelmäßig vor, dass der LfD Niedersachsen Beschwerden niedersächsischer Bürger über ein Unternehmen mit Sitz außerhalb Niedersachsens an die zuständige Aufsichtsbehörde eines anderen Bundeslandes weiterleiten muss. Der Petent hat somit gar keinen Vorteil aus der gemeinsamen Wahrnehmung der Datenschutzaufgaben des öffentlichen und nichtöffentlichen Bereichs.

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Die FDP hat sich für den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung stets eingesetzt. Es ist für uns immer ein Kernanliegen gewesen. Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit des Landes NordrheinWestfalen hat jüngst in seinem aktuellen Bericht einen detaillierten Überblick über die Tätigkeit seiner Behörde und über die Entwicklungen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit gegeben. Diesen werden wir hier bald debattieren. Der Haushalt

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Wenn solche Änderungen in Bundesgesetzen durch den Landesgesetzgeber widergespiegelt und umgesetzt werden, ist es nach Ansicht meiner Fraktion Aufgabe des Landesgesetzgebers, also des Thüringer Landtags, sich nochmals kritisch mit den bundesrechtlichen Änderungen auseinanderzusetzen. Zum einen ist dies notwendig für einen verantwortungsvollen Umgang mit den rechtlichen und verwaltungslogistischen Umsetzungsmöglichkeiten auf der Landesebene. Zum anderen ist dies notwendig, um schon im Gesetzgebungsprozess einen möglichst treffenden Überblick zu bekommen, an welchen Punkten der Umsetzung Probleme aufgetreten und gegebenenfalls Nachbesserungen notwendig werden könnten. Ein Ausbau der Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation in dem Verwaltungsverfahren und Behördenangelegenheiten ist sinnvoll. Allerdings sind dabei drei Punkte unverzichtbar. 1. Datenschutz und Datensicherheit auf möglichst hohem Niveau. Das muss auch gewährleistet sein bei Zulassung weiterer Verfahren der elektronischen Kommunikation über die schon bestehenden Verfahren der Verwendung der qualifizierten elektronischen Signatur hinaus. Hier ist vor allem auf das Problem der E-Mail zu verweisen. Der Landesdatenschutzbeauftragte hat in seiner Stellungnahme zur Anhörung sehr ausführlich auf dieses Problemfeld hingewiesen. Nun würde es, praktisch gesehen, problematisch sein, Thüringen als freie Insel aus dem Länderverbund auszuklinken. Aber es ist unverantwortlich, und diese Kritik geht an den Innenminister, sich sozusagen fast sklavisch auf eine gar nicht notwendige Simultangesetzgebung der Länder bei diesem Gesetz zu berufen und Datenschutzanforderungen über den Haufen zu fahren. Auch aus diesem Grund hat sich die Fraktion DIE LINKE zu einem Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung entschlossen. In ihm werden die Änderungsforderungen des Landesbeauftragen für Datenschutz aufgegriffen, unter anderem die Forderung, bei Nutzung von sensiblen persönlichen Daten, zum Beispiel aus dem Gesundheitsbereich, das Verfahren der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung zu nutzen. Unbegreiflicherweise wird die CDU- und SPD-Koalition die Änderungsvorschläge des Datenschutzbeauftragten nicht übernehmen. Nur eine Forderung des Städte- und Gemeindebundes, die den Zugang zu Einwohnern zu elektronischen Dokumenten erschwert, ist in der Beschlussempfehlung als Änderung zu finden. Das zeugt von mangelndem Verständnis, was Informationsfreiheit als Grundrecht angeht. Die Informations, Nachweis- und Archivfunktion muss zugunsten der Beteiligten, vor allem der Bürgerinnen und Bürger, ebenso gut sein wie bei den klassischen Pa

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Bericht und Antrag des Ausschusses für Wissen schaft, Medien, Datenschutz und Informations freiheit zum 34. Jahresbericht der Landesbeauf tragten für Datenschutz vom 16. März 2012 (Drs. 18/302), und zur Stellungnahme des Senats vom