Bei dem ersten Punkt „Datenschutz“ wird es Sie wohl kaum überraschen, wenn ich sage, dass Datenschutz ein ganz zentrales großes Thema ist. Auf
Hier geht es ganz konkret um den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wir stellen ausdrücklich fest: Zu Recht sagt der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, dass der Datenschutz ein Thema ist, das bei der Verabschiedung dieses Staatsvertrags im Fokus stehen muss.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU räumt dem Datenschutz einen sehr hohen Stellenwert ein. Gerade deshalb halten wir die vorgesehene Änderung des Landesdatenschutzgesetzes für richtig. Denn wir entlasten mit dieser Änderung die Datenschützer von zu viel Berichtstätigkeit. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Verlängerung des Berichtszeitraums für den Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz von einem Jahr auf zwei Jahre ist sinnvoll und ein Beitrag zum Bürokratieabbau.
„Skandale bringen den Datenschutz voran“ – so haben schon im letzten Monat die „Stuttgarter Nachrichten“ getitelt. In vielen anderen Zeitungen finden Sie beinahe täglich neue Berichte über Probleme und Schwierigkeiten mit dem Datenschutz. Es vergeht keine Woche ohne neue Schlagzeilen. Von Lidl bis Telekom liegt vieles im Argen.
Deshalb sind wir der Meinung, dass der nicht öffentliche Datenschutz weit mehr Aufmerksamkeit verdient hat und dass es nicht ausreicht, wenn er nur über einen Teilbereich des Innenministeriums kontrolliert wird. Wir wünschen uns einen nicht öffentlichen Datenschutz, wie er in anderen Bundesländern zum Teil ja schon verwirklicht worden ist, der dem öffentlichen gleichkommt, und einen unabhängigen Datenschutzbeauftragten für den öffentlichen und den nicht öffentlichen Bereich.
Wir Liberalen bleiben bei der Zustimmung zur Verlängerung des Berichtszeitraums. Es geht nicht darum, den Datenschutz irgendwie aus dem Blickfeld zu nehmen, sondern es geht um eine Entlastung des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Ich appelliere auch an die Wirtschaft, dem Datenschutz einen höheren Stellenwert einzuräumen, denn Datenschutz kann ein Wettbewerbsvorteil sein. Würden die Firmen das offensiv vertreten und damit werben, wäre es ein Vorteil.
Meine Damen und Herren, auch in den ersten Jahren in der Regierungsverantwortung in Bayern konnten wir in der Innen- und Rechtspolitik Verbesserungen erreichen. Wir wollen aber darüber hinausgehen, was den Datenschutz angeht. Wir Liberalen wollen eine Datenschutzoffensive, die dem Datenschutz im öffentlichem, aber auch im privaten Bereich einen neuen Stellenwert zuerkennt.
Dass er dort nicht zuständig ist, heißt nicht, dass in einem anderen Rechtskreis organisierter Datenschutz ohne jede Kontrolle ist. Der WDR muss seinen Datenschutz nach den Datenschutzgesetzen organisieren. Nach meinem Kenntnisstand muss der Datenschutzbeauftragte regelmäßig Bericht erstatten. Es gibt Gremien innerhalb des WDR, die sich nach der Geschäftsordnung mit dieser Angelegenheit zu befassen haben. Er ist also kein freies Radikal, das irgendwo herumschwebt und machen kann, was es will, sondern in die Satzung und das Organigramm des WDR eingebettet und mit entsprechenden Pflichten zur Berichterstattung versehen.
„Die Rechtstellung des Datenschutzbeauftragten beim WDR ergibt sich aus dem WDR-Gesetz. Da heißt es in § 53 Abs. 2: Wer zur oder zum Beauftragten für den Datenschutz des WDR bestellt ist, überwacht die Einhaltung der Datenschutzvorschriften dieses Gesetzes, des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen und anderer Vorschriften über den Datenschutz bei der gesamten Tätigkeit der Anstalt. Er oder sie kann auch weitere Aufgaben innerhalb der Anstalt übernehmen; …“
Zu den gegenwärtigen Diskussionen im Bereich Datenschutz will ich einfach betonen – das müssen wir bitte so nüchtern sehen –, dass die Gesetzesänderung weder die Informationsmöglichkeiten des Landtags noch die Handlungsmöglichkeiten des Landesbeauftragten beschneidet. Der Landtag kann auch weiterhin vom Landesbeauftragten für den Datenschutz jederzeit Gutachten und besondere Berichte anfordern. Der Landesbeauftragte kann sich seinerseits jederzeit – gegebenenfalls auch mit einem Zwischenbericht – an den Landtag wenden. Es ist ihm außerdem unbenommen, sich zu jedem datenschutzrechtlichen Thema in der Öffentlichkeit zu Wort zu melden oder die Öffentlichkeit über die Ergebnisse einzelner von ihm untersuchter Vorgänge zu unterrichten.
Wir können nicht von unseren Beamten verlangen, dass sie sich immer mehr Gefahren aussetzen und auch noch Angst um ihre Familien haben müssen, weil ihre Namen bekannt sind. Datenschutz, meine Damen und Herren von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gilt auch für Polizeibeamte. Anonymität bei bestimmten Gefahrenlagen und Datenschutz sind gerade für Polizeibeamte ein hohes Gut.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 13. März 2013 das Gesetz zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes in erster Lesung beschlossen und an den Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner Sitzung am 4. April 2013 über dieses Gesetz beraten. Bei der Änderung des Gesetzes geht es darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Datenverarbeitung in oder aus gemeinsamen Daten oder verbundenen automatisierten Daten zu regeln. Das Bremische Datenschutzgesetz enthält hierzu bisher keine Regelungen, diese sind aber dringend notwendig und geboten. Aktueller Anlass für die Ergänzung des Bremischen Datenschutzgesetzes ist die vom Senat beschlossene Einführung einer zentralen Zuwendungsdatenbank in der bremischen Verwaltung. Der Ausschuss hat darüber nur sehr kurz beraten, er war sich auch über deren Notwendigkeit einig. In dem Sinne hat er auch die vorgeschlagene Änderung einstimmig befürwortet. Deshalb schlägt der Ausschuss für Wissenschaft, Medien, Datenschutz und Informationsfreiheit der Bürgerschaft vor und empfiehlt einstimmig, sich den Anmerkungen des Ausschusses anzuschließen und dem Gesetzentwurf zur Änderung des Bremischen Datenschutzgesetzes zuzustimmen.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9: Beratung der Unterrichtung durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz – Achter Tätigkeitsbericht gemäß § 33 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern (DSG M-V), Erster Tätigkeitsbericht zum Informationsfreiheitsgesetz MecklenburgVorpommern und Dritter Tätigkeitsbericht gemäß § 38 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), auf der Drucksache 5/1440, sowie die Beratung der Unterrichtung durch die Landesregierung – Stellungnahme der Landesregierung zum Achten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz Mecklenburg-Vorpommern für die Zeit vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2007, auf der Drucksache 5/1800, hierzu die Beschlussempfehlung und den Bericht des Petitionsausschusses, auf der Drucksache 5/2162.
Meine Fraktion ist trotzdem dankbar für diesen Bericht, öffnet er doch die Augen für den Umgang mit dem Datenschutz in unserem Land. Skandale treten dabei wohl in den Hintergrund, aber jeder, der den Bericht liest, wird feststellen, dass wir noch viel tun müssen, um die notwendige Sensibilität für den Datenschutz auch in unserem Land zu erreichen.
Meine Damen und Herren, der Datenschutz galt lange Zeit als Exotenfach, als Thema, mit dem sich lediglich einige Fachleute beschäftigen. Über sie sagte man, die Datenschützer sind immer übertrieben skeptisch, überall würden sie Gefahren sehen. Es ist zu beobachten, dass es inzwischen eine breitere Front für den Datenschutz gibt. Die Datenschutzskandale – das wurde schon mehrfach gesagt – haben bewirkt, dass das Jahr 2008 so etwas wie einen Wendepunkt markiert. Es wurde öffentlich, was alles mit Daten gemacht werden kann, und zwar in einem Umfang, den sich viele hätten nicht vorstellen können. Und die nächsten Skandale werden kommen. Heute ist gerade wieder einer genannt worden.
Trotz einer Reihe von Feststellungen, denen im Übrigen in der Masse abgeholfen worden ist, hat der Datenschutz oder genießt der Datenschutz in Rheinland-Pfalz insbesondere im öffentlichen Bereich eine hohe Akzeptanz. Im privaten Bereich sind wir da sicherlich noch nicht ganz so weit.
Ebenso ist das Bestreben zu begrüßen, den Datenschutz in unseren Betrieben zu verstärken. Sie wissen, der Datenschutzbeauftragte ist seit einiger Zeit auch für den privaten Datenschutz zuständig. Dort gibt es eine Reihe von Aufgaben, die wir zu erledigen haben.
Wir haben seit einigen Wochen auf europäischer Ebene eine Entwicklung festzustellen, dass sich die Europäische Kommission mit einem europaweiten Datenschutz beschäftigt. Da müssen wir sehr genau hinschauen, was dort tatsächlich passiert; denn eigentlich ist auch das zu kurz gegriffen; denn was nützt ein europäischer Datenschutz, wenn das Internet weltweit agiert. Es ist aber ein Schritt in die richtige Richtung.
Der Bericht verdeutlicht aber neben allen Dokumentationen von Verstößen und Problemen, die mit dem Datenschutz einhergehen, die wichtige Bildungsarbeit, die der Landesbeauftragte für den Datenschutz leistet.
Eine kurze Bemerkung zum Thema Datenschutz. Ich kann nur sagen: Die Personalausstattung im Bereich des Datenschutzes ist in beiden Bereichen, die wir gegenwärtig haben – sowohl beim Landesbeauftragten für den Datenschutz als auch im Innenministerium –, miserabel.
Warum begrüßen wir das Verfahren, das von Frau Reding angeleiert worden ist? Wir begrüßen es deshalb, weil der europäische Datenschutz modernisiert und überarbeitet wird, um den neuen Anforderungen an den Datenschutz in einer sich ständig verändernden Welt einigermaßen gerecht werden zu können.
Meine Damen und Herren, was die Situation auf Landesebene anbelangt, so macht der Bericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz eindrucksvoll deutlich, welche Bandbreite der Bereich Datenschutz aufweist. Von den Empfehlungen des Datenschutzbeauftragten möchte ich hier eine einzige hervorheben, nämlich die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Durchführung eines Auditierungsverfahrens. Dies würde es ermöglichen, informationstechnische Produkte von unabhängigen Fachleuten auf ihre Datenschutzkonformität zu prüfen. Diese Auditierungen werden vor allem von solchen Unternehmen verstärkt angefragt, die ihren Kunden Dienstleistungen in besonders sensiblen Bereichen anbieten.
Es ist uns genauso wichtig, dass der Datenschutz in Europa harmonisiert wird. Darin liegt aber auch zugleich ein Kritikpunkt. Harmonisierung heißt für uns nicht, dass eine Harmonisierung auf dem geringsten Stand erfolgen soll. Daher darf nicht ein Land in Europa, das über einen wesentlich ungünstigeren Datenschutz verfügt, als das bei uns der Fall ist, der Maßstab für Europa sein.
Der Antrag befasst sich mit einer Weiterentwicklung des Datenschutzes auf der europäischen Ebene. Es ist natürlich richtig und wichtig, dass der Datenschutz auf der europäischen Ebene weiterentwickelt werden muss; denn – wie schon vor einem Monat gesagt – der Datenfluss macht natürlich nicht an Staats- und Landesgrenzen halt. Er macht im Übrigen aber auch nicht an Kontinentgrenzen halt. Daher ist es grundsätzlich begrüßenswert, dass sich die EU-Kommission diesem wichtigen Thema in der Datenschutz-Grundverordnung angenommen hat. Es geht da um die Gewährung hoher Standards auch in anderen Ländern beispielsweise für Bürger, die grenzüberschreitend Geschäfte tätigen, indem sie zum Beispiel über das Internet in einem anderen Staat etwas bestellen. Es geht um die Stärkung von Auskunfts- und Informationsrechten. Das ist im Grundsatz alles zu begrüßen.
Für ein noch besseres Entgegenwirken von Nachteilen oder auch Missständen bei der Entwicklung unserer Kinder werden wir die Angebote für Kinder noch besser verzahnen müssen. Hier geht uns ganz eindeutig der Kinderschutz vor Datenschutz. Die durchaus sinnvollen Regelungen für den Datenschutz finden da ihre Grenzen, wo Kinder in Gefahr sind.
Gehen wir einmal zum Thema Sozialdatenschutz. Ich finde es immer so interessant, wenn die CDU den Datenschutz entdeckt. Die GAL hat ihn schon länger für sich entdeckt, das ist okay, aber dass Sie jetzt auf einmal sagen, der Datenschutz sei an der Stelle die heilige Kuh, ist schon sehr interessant. Aber wenn man sich einmal genau anguckt, wie das im Einzelnen bei Anfragen und so weiter gelaufen ist – darauf komme ich gleich –, dann stellt man fest, dass Sie den Sozialdatenschutz immer dann ins Feld führen, wenn es Ihnen politisch in den Kram passt und das ist schäbig, meine Damen und Herren.
Ganz wichtig ist für uns der Artikel 10, der Schutz personenbezogener Daten. Der Datenschutz muss berücksichtigt werden. Wir versuchen hier, das Spannungsverhältnis zwischen der Information und dem Datenschutz bei personenbezogenen Daten aufzulösen. Grundsätzlich darf eine Information nicht hinausgehen, wenn sie personenbezogene Daten von Dritten enthält, es sei denn, dass einer der fünf Ausnahmetatbestände vorliegt, die wir formuliert haben. Erst dann kann eine Information fließen. Der betroffene Dritte muss dazu angehört werden und muss seine Einwilligung geben. Diese kann nur dann ersetzt werden, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen.
Herr Staatsminister Dr. Spaenle, Sie haben ausgeführt, wie schwierig der angemessene Ausgleich zwischen Datenschutz einerseits, pädagogischen Interessen und effizienter Schulverwaltung andererseits ist. In langen Verhandlungen haben Ihr Haus und die Koalitionsfraktionen der FDP und der CSU unter Einbeziehung des Landesbeauftragten für den Datenschutz einen völlig neuen Gesetzentwurf entwickelt, der diesen Ausgleich vorbildlich vornimmt. Dafür danke ich Ihnen.
Stellungnahme der Landesregierung zum 20. Datenschutz- und Informationsfreiheitsbericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit
Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen tut aber noch mehr. Die Landesregierung hat acht neue Planstellen für den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW geschaffen, der übrigens eine völlig unabhängige Behörde ist. Das sind 20 % Personal zusätzlich für ein sehr sinnvolles Anliegen. Damit unterstreichen wir noch mal, wie ernst wir, Rot-Grün, das Thema „Datenschutz“ nehmen.