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Erstens. Wir haben das, was wir können, gemacht, nämlich eine zeitweise Aussetzung der Abschiebung, und zwar über den Winter aufgrund der besonderen Härten.

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Zweitens. Weil das so ist, werden Abschiebungen, nachdem das Asylverfahren rechtskräftig erledigt ist, auf ihre Realisierung überprüft. Es gibt viele - darunter fallen viele aus der von Ihnen genannten Gruppe -, die wir aus tatsächlichen Gründen nicht abschieben können. Tatsächliche Gründe sind z. B., wenn eine oder einer aus der Familie wegen einer schweren Erkrankung tatsächlich nicht abgeschoben werden kann. Ein weiterer Grund ist, dass das Land, in das abgeschoben werden muss, die Abzuschiebenden nicht aufnimmt. Eine dritte Gruppe bilden die Bürgerkriegsflüchtlinge. In diesen Fällen haben wir schon von vornherein mehrheitlich in Deutschland dafür plädiert, Bürgerkriegsflüchtlinge wegen der Notsituation aufzunehmen. Wir haben aber auch gesagt, dass, wenn der Bürgerkrieg im Heimatland beendet ist, diese Menschen zur möglichst freiwilligen Rückkehr verpflichtet sind. Wenn das nicht geht, müssen sie unter den Kautelen einer Abschiebung in ihre Heimat zurückkehren.

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Es gibt ein Phänomen. Wenn niemand zusieht - im Verborgenen des Fachausschusses oder jetzt neuerdings im Petitionsausschuss -, werden diese Hardliner plötzlich zu warmherzigen Menschenfreunden und kämpfen mit Händen und Füßen für das Bleiberecht einer betroffenen Familie aus dem eigenen Wahlkreis, die unmittelbar von Abschiebung bedroht ist, und das in einer Weise, dass einem manchmal die Tränen kommen. Dieses Verhalten ist zugegebenerweise legitim, aber doch sehr doppelzüngig.

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Bundesrepublik Jugoslawien vereinbarte neue Rückführungsabkommen auf die Situation in Berlin mit einer Duldung lebenden Staatsangehörigen der Bundesrepublik Jugoslawien, insbesondere die der Roma, und wie viele sind jetzt akut von Abschiebung betroffen?

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Wir haben eine Sonderregelung getroffen. Es gibt ein Programm der Europäischen Union zur „Förderung der Selbstorganisation für Roma und Sinti durch Beschäftigung und Existenzsicherung als Beitrag zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf dem Arbeitsmarkt“ – das ist der von der Europäischen Union gewählte Titel. Für Teilnehmer an diesem Förderprogramm habe ich mit Weisung vom 12. Juli 2002 entschieden, dass deren Abschiebung aus humanitären Gründen

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Dass auch nach Einschätzung der Integrationsbeauftragten des Landes und gemäß den Zahlen Ihres Hauses, Herr Minister, 90 % der Menschen, die in den letzten Wochen und Monaten angekommen sind, eine gute bis sichere Bleibeperspektive haben, erwähnen Sie logischerweise nicht. Denn das macht deutlich - unabhängig davon, wie ich das Prinzip der sicheren Drittstaaten, der sicheren Herkunftsstaaten bewerte oder wie ich die Zielstellung der höheren Abschiebequoten per se beurteile -: Die schnellere Abschiebung von angeblich nicht Schutzberechtigten ändert nichts an der Situation der Erstaufnahme im Land. Diese wurde schlichtweg unzureichend, zu spät und nicht bedarfsgerecht geplant.

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Da gab es eine kurze Verschnaufpause von 70 Jahren. Von 1496 an durften sie in deutschen Landen unbestraft getötet werden. Sie durften nach der pommerschen Polizeiverordnung von 1563, nach der Polizei- und Landesordnung von 1589 in Sachsen, Thüringen und Meißen verfolgt und vertrieben werden. 1886 ordnete man im ganzen Reich die Abschiebung von Zigeunern ohne deutsche Staatsangehörigkeit an. Der Deutsche Bundesrat beschloss 1891 eine Anweisung zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens. Bayern erließ 1926 ein Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen. Die Zigeunerpolizeileitstelle München erfasste die Fingerabdrücke aller Roma und wurde 1929 zur Zentrale der Zigeunerbekämpfung in Deutschland. Sie sehen, die Nürnberger Rassengesetze der Nazis und der Holocaust an den Roma, der 500 000 betraf, hatte seine Vorgeschichte.

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Die Gesamtschutzquote der Asylbewerber liegt nach Angaben des BAMF von Januar bis einschließlich Oktober 2015 für alle Herkunftsländer bei bundesweit 41,2 %. Daraus folgt, dass weitaus mehr als 50 % der Asylbegehrenden eben keine positiven Bescheide erhalten und somit ausreisepflichtig sind. Kommen sie dieser Ausreisepflicht im Fall vorläufig vollziehbarer bzw. bestandskräftiger Bescheide nicht nach, besteht der gesetzliche Auftrag, die Ausreise zwangsweise im Wege der Abschiebung durchzusetzen. Genau das tun wir und davon werden wir uns auch nicht abhalten lassen.

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Dann stellt sich die Frage – Ihr Lieblingsthema – der Abschiebung. Das setzt voraus, dass wir einen rechtskräftigen Beschluss haben. Den haben wir in der Regel in unserem Land nicht.

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Die Abschiebung, die für den 15. März festgesetzt war, erfolgte mit dem Einverständnis von Frau Nguyen. Sie reiste mit ihren Kindern nach Vietnam zurück und ist dort bei ihren Eltern und engeren Verwandten eingezogen.

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wir im Mai noch nicht einmal in den Mund nehmen. Das war unchristlich. Man hat von Rückführung gesprochen. Heute sprechen Sie von Abschiebung.

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Meine Damen und Herren, nur durch einen Abschiebestopp und eine humanitär begründete Aufnahme kann sichergestellt werden, dass Menschen vor einer die Lebensexistenz bedrohenden Diskriminierung geschützt werden. Eine Abschiebung bzw. Rückführung widerspricht hingegen den internationalen Vereinbarungen zum Schutz von Flüchtlingen. So heißt es in der Begründung unseres Antrags, mit dem wir in der Drucksache 5/6862 für Thüringen mindestens einen sogenannten Winterabschiebestopp für Roma, Ashkali, Ägypterinnen und Ägypter in die Balkanstaaten, zweitens die Sicherstellung adäquater, sozialer Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsstrukturen durch geeignete Fördermaßnahmen, drittens die Thüringer Unterstützung bei der Durchsetzung eines generellen Abschiebeverbots für Angehörige der Gruppen in die Balkanstaaten und viertens Berichte einfordern, dass die Landesregierung über die getroffenen Maßnahmen laufend berichtet.

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Wir erinnern an die besondere Verantwortung und die Prüfung jeder einzelnen Entscheidung, was eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Das umso mehr, nachdem mehrere Innenminister, zum Beispiel am 06.12. in Schleswig-Holstein, gestern in Mecklenburg-Vorpommern und am 17.12. in Baden-Württemberg, einen Abschiebestopp erlassen haben. Diese sind sehr unterschiedlich und sicher den Verhältnissen im jeweiligen Land entsprechend. In Baden-Württemberg zum Beispiel sollen Abschiebungen zwischen dem 20.12. und dem 07.01. grundsätzlich zurückgestellt werden. Es soll bis zum 1. März keine Sammelabschiebung nach Serbien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo und Montenegro geben sowie eine Abschiebung für Familien in diese Länder ausgesetzt werden. Ausgenommen davon sind Straftäter oder Personen, die die innere Sicherheit gefährden sowie Asylsuchende, die einen Folgeantrag gestellt haben bzw. nach dem 1. September eingereist sind. Auch hier wird der Personenkreis deutlich eingekreist.

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Ich habe sehr genau die Berichte der Delegationen gelesen, die gerade in den letzten Wochen und Monaten noch einmal im Kosovo und in den Balkanstaaten unterwegs gewesen sind. Es gibt einen umfangreichen Bericht, den ich Ihnen gerne ans Herz legen möchte, und zwar von einer Delegation der schwedischen Kirche in das Kosovo, aus dem September 2013. In diesem heißt es ganz deutlich, dass man im Kosovo aller Orten Diskriminierungen gerade der Roma, Ashkali und Ägypter beobachten muss und dass Ausgrenzungen, kein Zugang zu Bildung und Armut an der Tagesordnung sind. Jedenfalls die schwedische Kirche kommt damit zu dem Schluss, dass aus vielen Gründen und der Diskriminierung heraus eine Abschiebung von Angehörigen der Roma mitnichten begründet oder befürwortet werden kann. Ähnlich übrigens - auch diese Studie möchte ich Ihnen ans Herz legen - eine Studie der Open Society Foundations vom Juni 2013. In dieser heißt es, dass die Roma in den Balkanstaaten mit systematischen Diskriminierungen und dem Ausschluss aus vielen Sphären des öffentlichen Lebens konfrontiert sind. Dies bezieht sich auf die Bereiche der Bürgerrechte, Bildung, Arbeitsmarkt, Wohnsituation und den Zugang zu öffentlichen Sozialleistungen, die ihnen aufgrund fehlender Papiere, ein ganz großes Problem, was uns im Kosovo auch immer wieder vor Augen geführt

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Aber auch wir nehmen zur Kenntnis, und die Fraktionen der Linken und der Grünen sollten es auch zur Kenntnis nehmen, dass Abschiebung von ausreisepflichtigen Personen, auch wenn es eine bedrückende und missliche Angelegenheit ist, gleichwohl eine Aufgabe ist, die ein Land erfüllen muss.

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lichen Abschiebungen in Thüringen erfolgen. Jede Abschiebung setzt eine Einzelfallprüfung voraus. Unser Alternativantrag baut genau darauf auf und will für die Wintermonate eine Klarstellung herbeiführen und somit Personen, die nach unserer Auffassung einen besonderen Schutz benötigen, nicht Gefahren aussetzen, die für uns nicht absehbar sind und die sicherlich nicht als humanitär anzusehen wären.

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Ob Ihnen das gefällt oder nicht, es ist Fakt, dass hier in Thüringen nach Recht und Gesetz gehandelt wird. Der Innenminister hat im letzten Innenausschuss - meine ich gehört zu haben - ganz deutlich gemacht, dass er auch wie beim letzten Mal verfahren wird, dass genau hingeschaut wird, wer zur Abschiebung kommt. Ich möchte das wiederholen, was meine Kollegin Holbe gesagt hat: Gehen Sie auch zu Ihrem Bürgermeister und Oberbürgermeister, wenn Sie welche haben, und Landrätinnen und sorgen Sie dafür, dass das dort alles humanitär umgesetzt wird. Ich weise noch mal entschieden zurück, wie Sie meine Kollegin Holbe und damit uns als Rassisten hinstellen wollen.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ein Winterabschiebestopp würde die Probleme bei der Unterbringung von Flüchtlingen weiter verschärfen. Gleichzeitig steht zu befürchten, dass die Toleranz der Bevölkerung gegenüber ausländischen Flüchtlingen angesichts der Tatsache, dass die hier in Rede stehenden Personengruppen vollziehbar zur Ausreise verpflichtet sind, zurückgeht. Vor diesem Hintergrund halte ich es nicht für angezeigt, erneut Abschiebungen von Minderheiten in die Staaten der Balkanhalbinsel bis zum Frühjahr generell zurückzustellen. Ich möchte jedoch noch einmal nachdrücklich betonen, dass selbstverständlich jeder Abschiebung eine intensive Einzelfallprü

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Die Landesregierung ist eigenen Angaben zufolge angetreten, die Lebenssituation von Flüchtlingen zu verbessern. Erst am Dienstag waren Herr Grünberg von der SPD und Frau Düker auf einer Pressekonferenz am Flughafen, wo gegen die Abschiebung Dutzender Roma protestiert wurde. Das finde ich gut, das ist toll. Ich fände es sehr schön, wenn Herr Grünberg, Frau Düker und ihre Fraktionen sich auch weiterhin mit uns dafür einsetzen, von NRW aus die richtigen Wege zu gehen,

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, Abschiebungen sind nur möglich, wenn ein Ablehnungsbescheid da ist. Ohne Bescheide gibt es auch keine Abschiebung, meine sehr geehrten Damen und Herren.

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Im Fall einer drohenden Abschiebung eines Gymnasiasten aus dem Kreis Segeberg konnte sich der Petitionsausschuss allerdings nur bedingt erfolgreich für den Petenten einsetzen. Mitschüler, Lehrer sowie Schulleiter des Gymnasiums - insgesamt 34 Petenten - hatten sich für den Verbleib des Jugendlichen aus Pakistan in Deutschland engagiert. Der Jugendliche ist vorbildlich integriert und gehört zu den Klassenbesten. Die volljährigen Geschwister haben bereits die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Gleichwohl sind alle Asylanträge der Familienmitglieder abgelehnt worden. Der Petitionsausschuss darf auf Entscheidung eines Bundesamtes hin ebenso wie auf die in dieser Sache ergangenen Gerichtsentscheidungen hin zwar keinen Einfluss nehmen, angesichts der aktuell kritischen Entwicklung in Pakistan hat der Ausschuss der Familie aber geraten, sich erneut an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu wenden. Außerdem hat er den Ausländerbehörden empfohlen, aufenthaltsbeendende Maßnahmen nicht mit Priorität zu verfolgen. Ich hoffe sehr, dass wir auf diese Weise erreichen können, dass der Elftklässler seine bisher so beeindruckende schulische Laufbahn mit einem Abitur in Schleswig-Holstein abschließen kann.

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Wie Sie Integrationsbemühungen und Integrationsanstrengungen verstehen, wird nach meiner Ansicht besonders deutlich, wenn es um die Abschiebung von Menschen geht, die hier seit Jahren leben, die sehr integriert sind, die die Integrationsvoraussetzungen erfüllen und denen man es nur deshalb nicht ermöglicht hier weiterzuleben, weil sie Sozialhilfe empfangen, und sei es auch nur ergänzende Sozialhilfe. Das finde ich wirklich erschreckend.

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Wer wirklich Strafverfolgung will in diesem Bereich, braucht nicht über Abschiebung zu reden, weil er in dem Augenblick natürlich in die Situation kommt, jemanden abzuschieben, der überhaupt nicht mehr strafrechtlich verfolgt wird. Unterhalten Sie sich bitte einmal mit den Praktikern. Dann wissen Sie, dass das stimmt.

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Das große Problem ist nur, dass diejenigen, die diese Abschiebung fordern, das zum großen Teil wissen, aber meinen, mit dieser Forderung am besten populistisch anzukommen, und darauf hoffen, dass nicht nachgefragt wird. Wollen wir das

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Das unterscheidet uns eben. Und ich finde, das ist gut so. Das ist auch eine klare Wähleransprache. Sie bezeichnen die Abschiebung krimineller Ausländer als unrechtmäßige Doppelbestrafung. Ich möchte nicht näher darauf eingehen; die Frau Ministerin hat erläutert, dass es nicht so ist. Wir hingegen sorgen für notwendige Gesetzesänderungen im Ausländer-, im Aufenthalts- und im Sexualstrafrecht.

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lebenden Ausländern und auch von derzeit Geflüchteten genauso gefordert worden ist. Denn der weitaus größte Teil der hier in Deutschland lebenden Ausländer lebt friedlich hier, will sich integrieren und will sich auch rechtstreu verhalten. Deshalb verlangen auch sie eine zügige Bestrafung der Täter und sprechen sich sogar oder auch für eine schnelle Abschiebung von straffällig gewordenen Flüchtlingen aus.

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Wie gesagt, Frau Kolb-Janssen, Ihren Vorwurf habe ich verstanden, die Differenz nicht - mit einer Ausnahme. Lassen Sie uns noch einmal über die Realitäten reden. Ist Abschiebung ein probates Mittel, um das Problem zu bewältigen? - Dazu sage ich, schon aus formaljuristischen Gründen - darüber muss ich mich mit der Justizministerin nicht streiten - lehnen wir das nach wie vor ab. Ich bin an dieser Stelle aber Pragmatiker.

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Es geht um ein taubblindes Kind, das in Rheinland-Pfalz von einer Abschiebung betroffen gewesen ist. Die verantwortlichen Strukturen werden von keiner von unseren Parteien verantwortet. Der Landrat ist parteilos, deswegen müssen wir das hier jetzt nicht zu unserer Sache machen.

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Die Kommunen verlangen auch – das will ich der Vollständigkeit halber noch sagen –, dass das Land darüber nachdenken soll, dass es ein Rückführungsmanagement einführt. Über die Frage freiwillige Rückkehr oder Abschiebung hinaus soll da eine gewisse Organisationsebene entstehen.

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Wenn ich sehe, dass in der letzten Woche auch wiederum im Landkreis Trier-Saarburg Landrat Schartz zugeben musste, dass seine Ausländerbehörde ganze zwei Abschiebungen und 120 Rückführungen im Jahr 2015 durchgeführt hat, dann kann ich nur sagen, dieses Verhältnis von Abschiebung zu Rückführung finde ich absolut Spitze. Die zwei Abschiebungen hätte man auch noch sein lassen können und hätte eine Rückführung daraus machen können.

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Der frühere sächsische CDU-Innenminister Klaus Hardraht hat im Juni 2001 in einem Interview mit der Nachrichtenagentur „ap“ vorgeschlagen, Asylbewerber in Beugehaft zu nehmen, wenn sie zur Umgehung ihrer Abschiebung ihre Pässe vernichten. Damit sollte der Druck auf die Betroffenen erhöht werden, bei ihrer Identitätsfeststellung mitzuhelfen.