Wenn es aber – das ist die andere Seite der Praxis – zum Beispiel schneit, die Flugzeuge nicht fliegen können oder das Bodenpersonal streikt, dann haben sie das Problem, sie können einen Inhaftierten dann nicht einfach einmal hierbehalten, das wäre nämlich Freiheitsberaubung. Deswegen braucht man in der Tat für einige Tage so etwas wie eine Abschiebungshaft, um dann später die Abschiebung durchzuführen. Das ist eigentlich in unserem Erlassentwurf geregelt. Ich würde Ihnen den Erlassentwurf gern heute Nachmittag zustellen. Ich glaube, dass wir damit und mit der abschließenden Beratung in der Innendeputation einen vernünftigen Weg gefunden haben, und ich hoffe, Herr Hinners, dass auch Sie am Ende diesem Erlass Ihre Zustimmung geben werden. – Danke sehr!
Meine Damen und Herren, Punkt 4.3.6 des Erlasses des Innenministers vom 25. Februar 2008 über die Durchführung der Abschiebehaft sieht vor, dass bei Jugendlichen, die das 16., aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, ein Haftantrag nur dann gestellt werden soll, wenn die Haft für die Sicherung der Abschiebung unabdingbar erscheint. Die Ausländerbehörden müssen daher vorab in Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt klären, ob eine anderweitige Unterbringung im Sinne des § 42 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII möglich und geeignet ist. Trotzdem ist es in den vergangenen Jahren in Einzelfällen immer wieder vorgekommen, dass Jugendliche in Abschiebehaft gekommen sind.
staat auszunutzen“, „Die Bundesrepublik ist überfremdet“. Die Ähnlichkeit der Aussagen in Ihrem Artikel mit den von mir zitierten Aussagen ist wahrscheinlich rein zufällig. Weiterhin wird im Text pauschal Asylmissbrauch unterstellt. Wenn also jemand seinen Pass verbrennt oder sein Herkunftsland nicht angibt, weil er Angst vor der Abschiebung hat, weil ihm vermutlich in seinem Heimatland Verfolgung droht, dann wird das von Ihnen pauschal als kriminelle Tat unterstellt, der Einzelfall bleibt vollkommen unberücksichtigt. Ich muss sagen, ich werde das hier jetzt nicht wissenschaftlich einordnen, aber wie das Ganze politisch zu bewerten ist, kann jeder, glaube ich, der hier sitzt, selbst für sich bewerten.
Das ist die Essenz, um die es in diesem Antrag geht; denn eine Abschiebung in die Staaten des ehemaligen Jugoslawien bedeutet Hunger, bedeutet Verfolgung und Elend. Wir bekommen Berichte,
Im Übrigen stellt das deutsche Aufenthaltsrecht den von Abschiebung betroffenen Personen eine Vielzahl von Schutzrechten zur Verfügung.
geworden sind. Ihre Kinder gehen hier in die Schule; sie haben sich integriert. Sie stehen wegen fehlender Voraussetzungen vor der Situation der Abschiebung, weil sie an der einen oder anderen Stelle die hohen Hürden nicht erfüllen können.
Meine Damen und Herren! Bitte führen Sie sich vor Augen, was diese Menschen alles durchgemacht haben. Sie haben Schlimmes erlebt. Sie sind vor Krieg, Verfolgung, Hunger und Umweltkatastrophen geflohen. Viele dieser Menschen sind traumatisiert, sie sind nach Europa geflohen, um ihr Leben zu retten. Sie haben die Hoffnung auf eine bessere Zukunft in Deutschland. Und was bieten wir ihnen hier in Hamburg an? Wie heißen wir diese Menschen in Not willkommen? Statt über die Probleme zu reden und ihnen Hilfe anzubieten, werden diese Menschen in Polizeiwachen durchsucht und müssen sich nackt ausziehen. Anschließend pferchen wir sie in Lager weitab von der Zivilisation ein. Ihren Geschichten von Flucht und Vertreibung schenken wir keinen Glauben und bedrohen sie gleichzeitig mit der Abschiebung in die Kriegsgebiete und die schlechten Lebensverhältnisse in den Herkunftsländern.
Eine Anmerkung zu der im Antrag enthaltenen Forderung nach Verhinderung des Entstehens von Kettenduldungen - so haben Sie das genannt -: Ich denke, wir sind uns alle darin einig, dass eine über Jahre wiederholt erfolgte Verlängerung eines geduldeten Aufenthalts für die Betroffenen einen unbefriedigenden Zustand darstellt. Daher wurde schon mit dem Zuwanderungsgesetz im Jahr 2005 die Regelung in das Aufenthaltsrecht aufgenommen, dass spätestens dann, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist, eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden soll. Voraussetzung hierfür ist nach § 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes allerdings, dass der Betroffene unverschuldet an der Ausreise gehindert ist.
lassen, da die kommunalen Ausländerbehörden einen umfas senden Überblick über die betreffenden Personen hätten und diese gut kennen würden. Dem möchte ich widersprechen. Diejenigen, die in den Kommunen einen Zugang zu den von Abschiebung betroffenen Personen haben, sind wohl eher die vielen ehrenamtlichen Helfer und vor allem die Sozialpädago gen in den Einrichtungen, also diejenigen, die mehr als acht Stunden am Tag mit den Flüchtlingen verbringen. Ich möchte den ehrenamtlich Tätigen von dieser Stelle aus noch einmal ausdrücklich Dank sagen, dass sie so viel Engagement zeigen. Dennoch: Die anhaltenden Defizite bei der Umsetzung der staatlichen Rückführungspflicht machen deutlich, dass das Land Brandenburg bei dieser Aufgabe noch Nachholbedarf hat und diese nicht effektiv ausübt.
Die zuständigen Jugendämter haben neben der Inobhutnahme des Jugendlichen einem umfangreichen Katalog von Handlungsanweisungen Folge zu leisten, wie zum Beispiel: Primärzuständigkeit für die Erstunterbringung, Erstversorgung, eine jugendgerechte Betreuung nach den Jugendhilfestandards, Informierung der Ausländerbehörde, geltende ausländerrechtliche Bestimmungen mit den jugendrechtlichen Bestimmungen in Einklang bringen ich möchte gerne wissen, was daran so lustig ist, Herr Integrationsbeauftragter -, die Entscheidung für oder gegen einen Asylantrag aus humanitären Gründen gemäß Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes oder Rückkehr zur Familie ins Herkunftsland und ob entsprechend der Dublin-II-Verordnung eine Familienzusammenführung im Drittland möglich ist, ob Schiebung oder Abschiebung erforderlich ist, und, und, und.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben das sehr ernst genommen und deswegen heute diesen Antrag in den Landtag eingebracht. Wir hoffen, dass dieser natürlich auch im Rahmen der Plenarsitzung behandelt wird, denn wie Sie alle wissen, ist die Situation jetzt akut und rechtlich möglich ist es auch, einen solchen Abschiebestopp in Thüringen herbeizuführen. Gemäß § 60 a des Aufenthaltsgesetzes kann die oberste Landesbehörde aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen anordnen, dass die Abschiebung von Ausländergruppen allgemein oder in bestimmte Staaten für sechs Monate ausgesetzt wird. Insoweit hoffen wir natürlich auf eine breite Unterstützung aus allen Fraktionen und hoffen, ein humanitäres Zeichen aus Thüringen zu setzen. Wir setzen auf Ihre Zustimmung. Vielen herzlichen Dank.
Wir haben vor ungefähr vier Wochen den Fall einer jungen nigerianischen Einwanderin besprochen, die illegal nach Deutschland gekommen war, sich aber hier so gut integriert hat, insbesondere auch so gut in der Schule mitgemacht hat, dass sie, nachdem wir ihr über den Eingabenausschuss die Möglichkeit eröffnet hatten, in die Oberstufe zu wechseln, ein hervorragendes Abitur mit einem Notendurchschnitt von 1,8 hinlegen konnte. Kein Mensch in der Stadt hat anschließend verstehen können, warum es zunächst geheißen hatte, erst Abi und dann Abschiebung. Das aber war die juristisch saubere Konsequenz aufgrund der ausländerrechtlichen Verfehlung, die diese junge Dame begangen hatte. Nun ist dieser Fall über die Härtefallkommission, sozusagen im Gnadenwege, positiv gelöst worden. Aber die Frage ist, wie man jungen Menschen insgesamt helfen kann, wenn nur dieser Gnadenweg zur Verfügung steht.
Zur Aussetzung der Abschiebung von Minderheiten nach Serbien und in den Kosovo im Winter hat die Landesregierung im letzten Winter in einem Erlass festgelegt, dass diese Abschiebungen im Winter für vier Monate ausgesetzt werden.
Ich komme jetzt zum Antrag der Fraktion Die Linke und will mich mit dem Thema „Abschiebung von Roma und Minderheiten in das Rest-Jugoslawien sowie in das Kosovo“ auseinandersetzen. Eine solche Winterpause ist bei der Rückführung ausreise
Der Antrag hat ganz klar das Ziel, dass sich SPD und GRÜNE dafür einsetzen, dass die Landesregierung weiterhin die vorhandenen Handlungsspielräume des Aufenthaltsrechts zugunsten der von der Abschiebung bedrohten Flüchtlinge nutzt.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Abschiebehaft bedeutet Entzug von Freiheit. Abschiebehaft ist keine Strafhaft, sondern eine Administrativhaft, weil die Gefahr besteht, dass sich diese Menschen der Abschiebung durch Flucht entziehen wollen.
Der Rechtsbruch, der durch die Duldung in ordentlichen Gerichtsverfahren abgelehnter Asylbewerber begangen wird und der im Kern nichts anderes als eine Einladung an Schlepperbanden darstellt, sollte vom Gesetzgeber nicht noch großzügig alimentiert werden. Wie die Sächsische Ausländerbeauftragte berichtete, wurden in den Jahren 2002 bis 2004 zwischen 0,83 und 1,45 % der Asylbewerber nach Artikel 16a Grundgesetz anerkannt. Folglich, meine Damen und Herren, müssen auch die Kosten für Asylbewerber reduziert werden, da das Schengener Abkommen eine schnelle Abschiebung von Wirtschaftsflüchtlingen, die aus sicheren Drittstaaten einreisen, ermöglichen würde.
Ich muss nun feststellen, dass das finanzielle Interesse des Staates in überhaupt keinem Verhältnis zu dem rechtlichen und praktischen Schutz der Prostituierten steht. Das ist ein Missverhältnis, mit dem man sich anhand der Steuereinnahmen, die der Staat über dieses Gewerbe einnimmt, einmal befassen muss. Dies gilt nun auch für diesen schwarz-gelben Gesetzentwurf, der mehr oder weniger Hals über Kopf unter einem unglaublichen Druck erstellt worden ist, weil man festgestellt hat, dass wir ja in dieser Legislaturperiode noch darauf reagieren müssen. Deswegen haben wir uns jetzt relativ kurzfristig mit diesem ziemlich unzureichenden Gesetzentwurf zu befassen. In diesem Gesetzentwurf steht fast nichts, außer der Aufnahme des Betriebs von Prostitutionsstätten in die Gewerbeordnung und der Ermöglichung von Auflagen. Die Auflagen werden ja nicht weiter differenziert, sie werden praktisch nur erwähnt, und Auflagen, die auf einer Ebene mit dem Schutz des Kunden und der Nachbarschaftsgrundstücke stehen, finde ich natürlich nicht besonders aussagekräftig. Der Gesetzentwurf fügt außerdem den Tatbestand des Menschenhandels in das Strafgesetzbuch ein. Die Problematik der Zwangsprostitution wird in keiner Weise aufgegriffen. Insofern stimmen wir der Einschätzung der Koalition vollkommen zu, dass dieses Bundesgesetz so auf keinen Fall beschlossen werden darf. Tatsache ist, dass es seit April 2011 diese EU-Richtlinie gibt und diese großen Wert auf alle Passagen zum Opferschutz legt. DIE LINKE hatte im Jahr 2010 bereits einen Antrag eingebracht, der endlich den Opfern von Zwangsprostitution und Menschenhandel insofern gerecht geworden wäre, als sie einen Aufenthaltstitel bekommen hätten, um sie vor der Abschiebung zu schützen. SPD und Grüne teilen im Prinzip diese Auffassung. In diesen Fragen bewegt sich die Bundesregierung überhaupt nicht. Es ist nun aber so, dass der zweite Punkt des Antrags der Koalition diesen Aspekt letztendlich auch nicht besonders reflektiert hat, sondern ihn mehr oder weniger komplett ignoriert. Auf diesen Aspekt des Opferschutzes, finde ich, müssen wir aber wieder zurückkommen.
Neben den hohen sprachlichen Anforderungen kommt auf die Studierenden natürlich die Herausforderung der Integration in ein neues Umfeld in unserem Land, an unseren Hochschulen zu. Das kann zu Studienverzögerungen, aber auch zu Studienabbrüchen führen. Das ist natürlich der Weg. Wenn man zu uns kommt, sich dieser Aufgabe stellt, hat es auch die Kehrseite, dass diese Dinge eintreten können. Dafür haben wir aber bei uns im Land eine vorbildliche Hilfestellung entwickelt. In Bremen gibt es den runden Tisch für international Studierende, der von der Wohnungssuche bis zur drohenden Abschiebung ausländische Studierende berät und unterstützt. Es handelt sich um ein gemeinsames Netzwerk, zu dem sich die International Offices der Universitäten und Hochschulen in Bremen, evangelische und katholische Studentengemeinden, das Studentenwerk Bremen sowie die Vereine Innere Mission und Xenos e. V. zusammengeschlossen haben. All denen, die dort gemeinsam zusammenarbeiten, gilt unser Dank, denn sie machen das, was wir möchten.
Ein anderer Aspekt, der uns die Abschiebung nach Syrien deutlich erschwert, ist die Tatsache, dass im syrischen Strafgesetzbuch alleine die Asylantragstellung hier in Deutschland schon unter Landesverrat fällt. Das heißt, diejenigen, die hier Asyl beantragt haben, werden bei ihrer Rückkehr – dafür gibt es viele Belege – vor Gericht gestellt und abgeurteilt, und zwar wegen Landesverrates, weil sie bei dem Asylbegehren in Deutschland ihr Land sozusagen schlechtgemacht und gesagt haben, dass sie in Syrien politischer Verfolgung ausgesetzt gewesen seien. Das zeigt, welche rechtlichen, für uns nicht fassbaren Bestimmungen in Syrien neben den bürgerkriegsähnlichen Zuständen, die es da gibt, noch herrschen.
Keine Abschiebung ins Elend für Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien! – Auch mit diesem Antrag der Linkspartei haben wir es zu tun. Herr Atalan, ich kann Sie beruhigen, dass weder Grüne noch SPD den Ansporn der Linken brauchen, um in der Flüchtlingspolitik voranzugehen. Diese Regierung steht für einen anderen Umgang in der Flüchtlingspolitik. Gerade Sozialdemokraten haben in den letzten Jahrzehnten durch eigene Biografien hinlänglich bewiesen, dass sie hier glaubwürdig sind. Das betrifft Persönlichkeiten wie Heinz Kühn, der hier Ministerpräsident war. Willy Brandt, der Bundeskanzler war, musste selbst ins Ausland flüchten. Deshalb haben wir weder Nachhilfe noch Anregungen der Linkspartei nötig, um in dieser Frage für glaubwürdige Politik zu stehen.
Frau Güclü, ich weiß nicht, was Sie gelesen haben, ich habe hier noch nie eine Debatte über Abschiebung oder Abschiebehaft entfacht, darum geht es nicht. Das zeigt aber noch einmal ganz deutlich, dass Sie nichts verstanden haben und auch gar nicht verstehen wollen.
Wir glauben, dass der Antrag einigermaßen Aussicht auf Erfolg hat, eben weil es um eine besonders schlimme Situation der betroffenen Menschen geht und weil wir aus der SPD-Fraktion wissen, dass dort der Wunsch besteht - zumindest laut Pressemitteilungen und Briefen, die geschrieben wurden, beispielsweise von Frau Taubert oder Frau Kanis -, dass die Menschen vor einer Abschiebung in diese betroffenen Gebiete geschützt werden sollen. Wir bitten Sie sehr herzlich, diesen Antrag heute zu beraten. Danke.
Meine Damen und Herren, auch die Frauenpolitik hat in der Amtszeit der Vorgängerin dieser Sozialministerin schweren Schaden genommen. Wenn Frauen nur noch unter dem Label „Mütter“ oder „Gewaltopfer“ wahrgenommen werden, dann ist das eine äußerst eingeschränkte Perspektive. Daneben wurde den frauenpolitischen Strukturen schwer zugesetzt. Die Abschiebung der Frauenbeauftragten auf das Ehren- und Nebenamt wird in mehr und mehr Kommunen in Niedersachsen Wirklichkeit und schwächt dort die Einflussnahme der Frauen.
Ich habe den eben gehörten Ausführungen von Herrn Staatsminister Mackenroth entnommen, dass das Sächsische Staatsministerium des Innern konzentriert an einer Verwaltungsvorschrift arbeitet. Diese soll die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung, also die Duldung für die Übergangsfrist bis zum 30. September 2007, regeln. Ich bin optimistisch, dass das Innenministerium die Zusage halten wird und die Verwaltungsvorschrift noch im Dezember dieses Jahres in Kraft tritt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass der öffentlich gewordene Fall Kate Amayo einer war – Sie mögen sich erinnern –, dem wir im Härtefallverfahren haben abhelfen können, der nicht unter diese Bleiberechtsregelung fallen würde, weil die junge Frau nicht lange genug hier war. Heute ist ein Fall eines jungen Aserbeidschaners öffentlich geworden, dem die Ausländerbehörde die Abschiebung angedroht hat. Gleiches Modell: Eltern ohne festen Aufenthalt, der Junge hier aufgewachsen, im Sportverein beim FC St. Pauli als junger Fußballer tätig.
diesem Abkommen wird die ohnehin aus menschenrechtlicher Perspektive scharf zu kritisierende Praxis der Abschiebung von Roma gesetzlich zementiert. Insgesamt betrifft das offensichtlich 10.000 Menschen. In den nächsten Jahren sollen davon jährlich 2.500 Menschen aus Deutschland abgeschoben und an das Kosovo überstellt werden. 2.500 Menschen jährlich, auf einige Jahre verteilt, das macht die Sache in meinen Augen nicht besser.
Die Abschiebung der Roma ins Kosovo ist auszusetzen. Die Menschen müssen bleiben. Wenn etwas zurückgenommen wird, dann das Rückübernahmeabkommen. Die anstehende Innenministerkonferenz bietet dazu eine Chance.
Lassen Sie mich meine Rede verkürzen, aber noch sagen: Abschiebung ist keine Lösung. Wir sehen, dass die Menschen dort in unmenschliche Verhältnisse geraten. Sie führen dazu, dass die Menschen wieder versuchen, dort wegzukommen, dass sie wieder zurückkommen und möglicherweise bei uns wieder in die Illegalität gedrängt werden.
Die Gesetzeslage lässt keinen Alleingang Schleswig-Holsteins zu. Auch würde eine Beratung auf der Innenministerkonferenz nichts daran ändern, zumal genau die Bundesländer, in denen sich die meisten Betroffenen aufhalten, nämlich NordrheinWestfalen und Niedersachsen, keine Möglichkeit für einen generellen Abschiebestopp ohne Gesetzesänderung sehen. Die Änderung der gesetzlichen Grundlagen obliegt aber bekanntlich allein der Bundesebene. Der Bericht führt auch vor Augen, über wie viele menschliche Schicksale wir hier in Schleswig-Holstein überhaupt debattieren. Der Antrag der Oppositionsparteien könnte - ich will nichts Böses unterstellen - unbeabsichtigterweise den Eindruck erwecken, es würde allein in unserem Bundesland mindestens 10.000 Betroffenen die Abschiebung in das Kosovo drohen. Das ist vielmehr annähernd die Zahl der Fälle auf Bundesebene. In Ihrer Antragsbegründung ist dies etwas undifferenziert.
In sehr kurzem zeitlichen Abstand haben sich vor Kurzem in Hamburg zwei Häftlinge das Leben genommen. Wie verzweifelt müssen diese Menschen gewesen sein? - Wie falsch und - so möchte ich auch sagen - wie menschenverachtend müssen unsere Gesetze sein, wenn die Ausführungen dieser Gesetze dazu führt, dass sich Menschen umbringen? - Selbstverständlich sind wir gegen Abschiebungen ins Kosovo. Dies betrifft selbstredend auch die Abschiebung von Roma und Ashkali. Die Situation im Kosovo hat sich vor allem für die Minderheiten seit Jahren nicht verbessert. Herr Fischer hat darauf hingewiesen. Ihnen drohen weiterhin Diskriminierung und Anfeindungen. Für uns Deutsche kommt eine zusätzliche Bürde hinzu: Die Roma wurden seit Jahrhunderten auch bei uns benachteiligt, angefeindet, ausgegrenzt, diskriminiert, verfolgt und im Faschismus sogar ermordet. 500.000 Sinti und Roma mussten damals den Wahn der Faschisten mit ihrem Leben bezahlen.