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Die bestehenden Tumorregister sind in das Gesetzgebungsverfahren eingebunden worden. Wir haben mehrmals mit Verbänden gesprochen. Ich selbst habe mit einigen Vertretern gesprochen. Es ist richtig, wir gehen mit sensiblen Daten um. Gesundheitsdaten sind immer sehr sensible Daten. Deswegen ist der Datenschutz auch so wichtig. Ich selbst habe auch mit dem Datenschutzbeauftragten über dieses Gesetz gesprochen. Selbstverständlich hat der Datenschutzbeauftragte gewisse Maximalforderungen und Maximalvorstellungen. Manche dieser Forderungen konnten erfüllt werden, manche auch noch mit den Änderungsanträgen der CSU-Fraktion. Wir haben bei diesen komplexen datenschutzrechtlichen Regelungen, die nötig sind, viele Absprachen getroffen. Allein mit dem Landesbeauftragten für Datenschutz gab es drei Treffen. Die Mitarbeiter haben vielfach miteinander gesprochen. Viele persönliche Gespräche wurden geführt, um Detailfragen zu klären. Wir waren in einem sehr intensiven Austausch. Allein die Vertrauensstelle darf dauerhaft Identitätsdaten speichern. Wenn wir von Datensparsamkeit reden, ist dieses Verfahren richtig.

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Aber die Bedeutung der EU ist auch im Bereich der Gesetzgebung immens. Wir haben inzwischen viele Rechtsgebiete, Wettbewerb, Binnenmarkt, Verbraucherschutz, Datenschutz, Gewässerschutz und so weiter, die ihren Rechtsrahmen von der EU bekommen. Inzwischen setzt die EU einen Rechtsrahmen in fast 70 % der Gesetze und Verordnungen. Das schränkt uns regional und national an der einen oder anderen Stelle zwar ein, aber die nationale Ebene kann viele Dinge allein nicht mehr ausreichend regeln. Wenn ich an Datenschutz denke, wenn ich an Finanzaufsicht denke; wenn ich Bereiche wie den Verbraucherschutz sehe, den Umweltschutz, den Wasserschutz, dann haben wir seit Jahrzehnten einen starken europäischen Rechtsrahmen mit guten Richtlinien. Wir würden es in der Bundes- und Landespolitik nicht annähernd hinbekommen, uns lobbyistischen Interessen zu widersetzen und so einen starken Rechtsrahmen zu setzen, der auch bei uns im Land umgesetzt werden muss.

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Die Realität heute sieht jedoch anders aus: Google, Facebook oder Apple kennen mich heute besser als Vater Staat, wahrscheinlich sogar besser, als ich mich selbst zu kennen meine. Woran liegt das? – Google, Apple und Facebook haben ein Zustimmungsmonopol. Wer ihre Dienste nutzen will, muss ihnen umfassend die Nutzung von persönlichen Daten gestatten. Das führt zu einer schizophrenen Situation, denn für die Mehrheit der Deutschen ist Datenschutz sehr wichtig. Sie weiß aber auch, dass Apple und Co. sich nicht um den Datenschutz scheren.

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Wenn wir den gläsernen Bürger auch in Zukunft verhindern wollen, dann brauchen wir einen neuen, modernen Datenschutz. Ein neuer Datenschutz wird Datenerhebung, Datenverarbeitung und Datennutzungen nicht verhindern können. Deshalb müssen wir Standards im Dialog mit Wirtschaft und auch Verbrauchern schaffen und zukünftig das Wie der Datenerhebung und -nutzung regeln, nicht das Ob. Und wir müssen diese Regelungen auch gegenüber außereuropäischen Unternehmen durchsetzen.

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Zum Ersten: Die Änderung sollte zunächst ohne jegliche Beratung im Plenum des Landtages erfolgen. Der Verzicht auf die öffentliche Begründung der Gesetzesinitiative in 1. Lesung ist für Sie von CDU und FDP inzwischen geradezu üblich. Wegen Zeitdrucks sollte nun aber auch die 2. Lesung wegfallen. Abstimmung ohne Aussprache wurde uns vorgeschlagen. Wir halten das gerade in der heutigen Situation für total unangemessen, und es zeigt einfach, welchen geringen bzw. bisher nicht vorhandenen Stellenwert trotz der Lobe von Herrn Bandmann der Datenschutz bei Ihnen genießt. Wenn Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es hier für überflüssig halten, über effektiven Datenschutz zu debattieren, dann zeigt das eben, wie stiefmütterlich Sie dieses Thema noch immer behandeln, obwohl Sie ein Datenskandal nach dem anderen einholt.

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Stefan Brink, Leiter der Abteilung privater Datenschutz beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz, stellte in der Sachverständigenanhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages fest, dass der Nachweis des Fehlschlags des Zugangs nunmehr komplett dem Nutzer aufgebürdet werde. Eine dem Gesetzentwurf entsprechende Regelung gibt es für den Empfang von Briefpost bisher nicht.

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Sie haben in Ihrem Redebeitrag suggeriert, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wäre so etwas wie eine nachgeordnete Behörde des Innenministeriums. Das ist definitiv nicht der Fall. Ich weiß das recht gut, weil wir in das Gesetzgebungsverfahren 2011 intensiv eingebunden waren, als wir den LDI in die Unabhängigkeit entlassen haben, als wir den LDI nach dem EuGHUrteil entsprechend gestärkt haben, wie das notwendig und sinnvoll ist. Insofern ist der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit eine starke Behörde, eine wichtige Behörde, die eine wichtige Arbeit macht.

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- Herr Harms, ich habe Ihnen schon letztes Mal gesagt, dass ich bei diesem Fall - beim Thema Landesbeauftragter für den Datenschutz - besonders betroffen bin. Ich habe das schon in meiner letzten Rede zu dem auf diesen Tagesordnungspunkt folgenden Tagesordnungspunkt dargelegt. Ich habe früher für das Unabhängige Landeszentrum für den Datenschutz gearbeitet.

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Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung ist aktuell seit zwei Wochen in allen Medien vertreten. Am 25. Mai wird es aber ernst. Denn ab diesem Zeitpunkt muss jedes Unternehmen, jeder Gewerbetreibende, jeder Verein, jeder Internetblogger und sogar jeder Politiker sich dieser Datenschutz-Grundverordnung unterordnen. Bei Zuwiderhandlungen wird mit hohen Strafen gedroht.

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Ist Ihnen bewusst, dass die Datenschutz-Grundordnung nicht nur den Kontakt mit Bürgern betrifft, sondern sich ebenfalls auf die Daten ihrer Mitarbeiter auswirkt? Ist Ihnen bewusst, dass sich die Datenschutz-Grundverordnung auf die Bereiche „Facebook“ und „WhatsApp“ auswirkt?

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Die Datenschutz-Grundverordnung - der Minister hat es gerade dargelegt - erfindet den Datenschutz nicht neu, sondern stützt sich auf die Grundprinzipien des Datenschutzes, die wir schon seit mehreren Jahren haben.

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Es braucht vor allem die Kontrolle der tatsächlichen Anwendung der einzelnen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung. Nur so kommen wir am Ende tatsächlich zu mehr Datenschutz.

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Der Antrag der AfD-Fraktion ignoriert mehreres, vor allem aber den Verfassungsrang, den der Datenschutz spätestens seit 1983 hat. Datenschutz gehört zu den Grundrechten und ist eben keine lässliche Nebensache.

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Es ist gut, dass mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung versucht worden ist, den bestehenden Flickenteppich aus 28 verschiedenen nationalen Regelungen zugunsten einer einheitlichen Regelung abzuschaffen. Versucht deshalb, weil - nein, nicht alles ist gut - die nationalen Umsetzungsregeln ein erneutes Einfallstor für unterschiedliche Auslegungen bieten und vor allem - das ist das wirklich Fatale - zu letztlich weniger statt mehr Datenschutz führen. Das Problem haben wir auch in Deutschland.

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Dann eine Kurzintervention. - Ja, die verehrte Frau Abg. Quade hat jetzt ein Hohelied auf den Datenschutz gesungen - in Anführungsstrichen -, was ich prinzipiell gut finde. Wenn ich aber einmal in die linke Szenerie schaue, dann ist es gar nicht unüblich, sehr locker mit den Daten umzugehen. Auf allen möglichen Seiten werden Daten für Diffamierungszwecke verwandt. Ich würde mich sehr freuen, wenn das Hohelied auf den Datenschutz in der linken Szene auch tatsächlich eingehalten und umgesetzt wird. - Vielen Dank.

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Ich hoffe auch, dass das für Datenschutz zuständige Ministerium zum Beispiel in Zusammenarbeit mit dem IMAK zu diesem Thema in der Lage und willens ist, uns weitere Unterstützung zu geben; denn die Bürgerinnen und Bürger in SachsenAnhalt haben nicht nur ein Anrecht auf tatsächlich effektiven Datenschutz, auf Schutz ihrer persönlichen Daten, sondern sie haben als Unternehmerinnen und Unternehmer, als Vereinsvorstände usw. auch ein Recht darauf, Rechtssicherheit bei der Anwendung dieser wichtigen datenschutzrechtlichen Regularien zu bekommen. Darin wollen wir sie unterstützen. - Herzlichen Dank.

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Sehr verehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Der Antrag der AfD verwundert mich ein wenig. Die AfD fordert die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat auf, in Bezug auf die Datenschutz-Grundverordnung eigene Regelungen zu schaffen. Das ist aber mit dem Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz

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Da bringt die schwarz-rote Bundesregierung auf der einen Seite eine verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung auf den Weg und legt auf der anderen Seite beispielsweise der Stiftung Datenschutz trotz der jüngsten Datenskandale aus ideologischen Gründen zunehmend Steine in den Weg. Die Unabhängigkeit der Stiftung soll ja laut Koalitionsvereinbarung aufgegeben werden. Der Haushaltsmittelansatz im Bund wurde vollständig gestrichen. Meine Damen und Herren, so schadet man dann dem Datenschutz in diesem Land.

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Punkt 50, Drucksache 21/10657, Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz: Besserer Datenschutz in der Freien und Hansestadt Hamburg bei Einsatz von RFID-Technik.

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[Bericht des Ausschusses für Justiz und Datenschutz über die Drucksache 20/9140: Besserer Datenschutz in der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) bei Einsatz von RFIDTechnik (Antrag der FDP-Fraktion) – Drs 21/10657 –]

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Jede elektronische Bezahlung hinterlässt Spuren. Klaus Müller, Deutschlands oberster Verbraucherschützer, erklärt dazu Folgendes – ich zitiere Klaus Müller: „Wer Obergrenzen für Barzahlungen oder sogar die völlige Abschaffung von Bargeld diskutiert, darf die Konsequenzen für Verbraucher nicht außer Acht lassen. Bargeld ist gelebter Datenschutz. [Dieser gelebte Datenschutz] darf nicht aufs Spiel gesetzt werden.“

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Abgesehen davon, dass dies eine der verfassungsrechtlichen Achillesfersen des Entwurfs der Bundesregierung ist, illustriert diese Regelung tatsächlich auch den Irrsinn des Vorhabens. In der Logik der Bundesregierung muss man die Daten von Berufsgeheimnisträgern nämlich speichern, also einen grundrechtswidrigen Verstoß gegen den Datenschutz ins Gesetz schreiben, damit man nicht gegen den Datenschutz verstößt. Das ist so gnadenlos absurd, dass man, selbst wenn man wie die CDU das mit den Grundrechten nicht so wichtig findet, eigentlich körperliche Schmerzen empfinden müsste, wenn man einen solchen Gesetzentwurf liest.

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Das Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung hat überall in Europa für viel Aufregung gesorgt. Ich hatte das Vergnügen, am Wochenende bei der COSAC zu sein, bei der die Vertreter aller nationalen Parlamente zusammenkommen. Dort spielte auf den Fluren und Wandelgängen eine ganz große Rolle, dass überall eine tiefgreifende Verunsicherung eingetreten ist, wie man im Detail mit all den Fragen umgeht, die durch die Datenschutz-Grundverordnung jedenfalls aus der Sicht unserer Datenschutzbeauftragten ausgelöst worden sind.

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Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Wir bleiben im Themenbereich. Ich frage den für Datenschutz zuständigen Minister Herrn Stahlknecht. Die Datenschutz-Grundverordnung hatte eine Vorgeltung von zwei Jahren und musste dann am 25. Mai definitiv angewendet werden. Sie hatte aber bereits eine Vorgeltung.

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Meine Frage an den für Datenschutz zuständigen Minister: Welche Unternehmungen hat das für Datenschutz zuständige Ministerium unternommen, um die Bürgerinnen und Bürger, konkret auch die kleinen und mittleren Unternehmen und die Vereine und Verbände wie den Museumsverband darauf vorzubereiten?

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Das Amt des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit soll und muss unabhängig sein – unabhängig, um mit höchster Kompetenz und frei von Rücksichtnahmen und Abhängigkeiten die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz bei den öffentlichen Stellen im Land sicherzustellen.

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Gerade weil mir der Datenschutz so wichtig ist, ist es mir auch wichtig, dass man den Datenschutz nicht für andere politische Zwecke missbraucht.

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Die JI-Richtlinie ist am 5. Mai 2016 in Kraft getreten. Ihre Vorgaben sollen bis zum 6. Mai 2018 in nationale Gesetze umgesetzt werden. Da Deutschland seit Jahrzehnten ein Land mit hohem Datenschutzstandard ist, ändert sich durch die neuen europäischen Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung und der JI-Richtlinie nicht viel. Dennoch haben die Änderungen im europäischen Recht Auswirkungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung. Einerseits führt die Datenschutz-Grundverordnung zur Erleichterung bei der Datenweitergabe in Wirtschaft und Verwaltung. Dem stehen andererseits mehr Rechte der betroffenen Personen und deutlich erweiterte Befugnisse der Aufsichtsbehörden in Bund und Ländern gegenüber.

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Der Bund hat mit dem neuen Bundesdatenschutzgesetz, das gemeinsam mit der Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten ist, die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverord

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Sachsen-Anhalt hat sich wie der Bund bei der Anpassung seiner datenschutzrechtlichen Regelungen an das neue europäische Datenschutzrecht für ein Verfahren mit mehreren Stufen entschieden. In einem ersten Schritt wurden die obligatorischen Spezifizierungsklauseln der Datenschutz-Grundverordnung ausgefüllt und ein Teil der JI-Richtlinie umgesetzt. Dies geschah zum einen durch das „Gesetz zur Organisationsfortentwicklung des Landesbeauftragten für den Datenschutz und zur Änderung des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt“ vom 21. Februar dieses Jahres, mit dem das Datenschutzgesetz angepasst wurde, und zum anderen durch das Sechste Medienrechtsänderungsgesetz vom 29. März dieses Jahres.

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Mit dieser Anpassung des Datenschutzrechtes des Landes, die zum Ende der Umsetzungsfrist der JI-Richtlinie am 6. Mai dieses Jahres und dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 28. Mai dieses Jahres abgeschlossen wurde, war in Sachsen-Anhalt der grundlegende Gesetzgebungsauftrag aus beiden Vorschriften erfüllt. Das Datenschutzgesetz setzt nun bis zu seiner endgültigen Ablösung die JI-Richtlinie um und füllt die Datenschutz-Grundverordnung aus. Ein