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An der Arbeit der europäischen Grenzschutzagentur scheiden sich die Geister, und zwar über alle Fraktionen hinweg. Frontex ist eine Konsequenz aus dem Schengen-Abkommen, das 1995 in Kraft trat. Damit wurden die innereuropäischen Grenzen aufgehoben, und der Auftrag von Frontex besteht darin, die EUMitgliedstaaten darin zu unterstützen, die Außengrenzen vor illegalen Aktivitäten wie Schlepperei, Drogenhandel und illegaler Migration zu schützen. Ich vermute, nein, ich hoffe, dass wir uns zumindest bei den beiden erstgenannten Punkten dahin gehend einigen können, dass diese zu bekämpfen sind. Strittig wird es vermutlich in puncto illegaler Migration, denn allein schon die Frage, ob es die überhaupt gibt und, wenn ja, wie diese definiert wird, dürfte uns hier länger beschäftigen. Leider ist es oft schwer, dazu eine sachliche Debatte zu führen, wie das Beispiel der Armutsmigration zeigt, welches deutschlandweit, wenn man sich die Fakten ansieht, kein so großes Problem ist; in Bremen vielleicht anders, aber das werden wir noch diskutieren.

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ken um Prüfung bitten lassen, welche Maßnahmen zur Wiedereinrichtung einer Aufnahmestelle in Würzburg, die ja 2005 geschlossen worden ist, nötig sind und ob, gegebenenfalls wie und in welchem Zeitraum so etwas möglich sein wird. Hierzu hat die Regierung von Unterfranken erstmals mit Schreiben von vorgestern, 12.10.2010, berichtet und uns mitgeteilt, dass sie Gespräche geführt hat mit der Stadt Würzburg, mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, der Außenstelle Würzburg, mit der Zentralen Rückführstelle Nordbayern, mit dem Gesundheitsamt beim Landratsamt Würzburg und der zuständigen Polizeiinspektion, ebenfalls mit der Regierung von Mittelfranken und dem Landesbeauftragten des Freistaates Bayern für die Aufnahme und Verteilung ausländischer Flüchtlinge. Es ist uns dann auch berichtet worden, dass der Vertreter der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge in Würzburg, der insoweit für das Bundesamt insgesamt sprach, zum gegenwärtigen Zeitpunkt mitteilte, man könne sich die Einrichtung einer Rechtsantragsstelle beim Bundesamt vorstellen. Dieses sei in einem relativ kurzen Zeitraum zu bewerkstelligen. In der Gemeinschaftsunterkunft Würzburg wohnen - Stand 12.10., also vorgestern 404 Personen, darunter 42 rechtliche Fehlbeleger, das heißt, 42 Personen, die rechtlich zum Auszug berechtigt wären.

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Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Was meine Vorrednerin von den Grünen gesagt hat, kann ich voll und ganz unterstützen, denn wir sind genau dieser Auffassung. Das Problem ist, dass der Eingabenausschuss, auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und gleichzeitig der Senat viele Fragen zu der Situation nicht beantworten können. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gibt einen Bericht heraus, dass es den Roma und Sinti in Mazedonien schlecht gehe, schiebt aber gleichzeitig diese Menschen in das Elend ihrer Länder ab. Das ist ein Widerspruch, sonst hätten wir den Fall nicht hier gehabt.

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Ich höre sehr viele Lippenbekenntnisse. Ich höre von CDU und FDP vieles, das ich unterschreiben kann. Wenn wir uns aber so einig sind, dann frage ich: Wo liegt die Verantwortung für die Probleme, die wir unbestritten haben? - Ich glaube, sie liegt bei denjenigen, die nicht nur seit Jahren, sondern seit Jahrzehnten sparen und mittlerweile auch bei den entscheidenden Aufgaben kürzen, die die Migration betreffen. Ich will dies niemandem im Haus persönlich unterstellen, aber ich glaube, viele in diesem Haus verwechseln Migration und Integration mit Assimilation.

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der Zugang zur gesundheitlichen Versorgung. Das ist in sehr vielen Fällen, die wir im Eingabenausschuss behandeln, der Fall. Da die älteste Tochter auch unter einem Herzfehler leidet, ist diese Frage besonders dringend, noch dringender, als sie sich sonst schon stellt. Voraussetzung für eine medizinische Versorgung ist eine amtliche Registrierung, welche Roma häufig nicht erhalten; diese Information gibt auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge selbst in einer Broschüre. Die SPDFraktion ignoriert beharrlich diese offene Fragestellung nach der Gesundheitsversorgung in diesen Ländern und verweist auf die angeblich nicht gegebene Zuständigkeit. Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entscheidet, dass ein Asylantrag der Familie abzulehnen ist, weil festgestellt wird, dass die Familie nicht sehenden Auges in den Tod geschickt wird – das ist der Maßstab für die Gewährung von Asyl –, dann scheint der Fall für die SPD-Fraktion erledigt zu sein. Dabei wäre es der Ausländerbehörde möglich, ein Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen zu erteilen.

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Wie lange die Zeit vorher gewesen ist, kann ich Ihnen im Detail nicht sagen. Die Ausländerbehörde hat mitgeteilt, dass das in ausreichendem Umfang der Fall war. Was die Verfahrensweise angeht, so bestimmt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Zeitpunkt der Zustellung. Es bestimmt auch, dass diese Aushändigung erst am Tag der Rückführung erfolgt. Wir sind insofern nur Amtshilfeleister für die Anordnungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.

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Meine Damen und Herren, wir stimmen heute über einen Brandenburger Beitrag zum Resettlement-Programm des Bundes ab. Im Rahmen des deutschen Resettlement-Programms wird seit 2012 jährlich ein Kontingent besonders schutzbedürftiger Flüchtlinge dauerhaft in Deutschland aufgenommen. Resettlement stellt ein international anerkanntes flüchtlingspolitisches Instrument dar und bedeutet die Neuansiedlung von durch UNHCR anerkannten besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen in einem anderen Staat als dem Erstaufnahmestaat. Für Resettlement gibt es eine gesetzliche Grundlage. Die Schutzbedürftigkeit wird einzeln und nicht nur anhand von Erlebnisschilderungen überprüft. Die Dublin-Bestimmungen greifen bei dem Resettlement nicht. Ziel des Resettlement ist es, eine dauerhafte Lösung und Perspektive für geflüchtete Menschen zu schaffen, die langfristig weder eine Perspektive auf Rückkehr in ihr Herkunftsland noch auf Integration im Erstaufnahmeland haben. Resettlement ermöglicht damit besonders schutzbedürftigen Personen die legale und sichere Einreise in einen aufnahmebereiten Drittstaat. Bei dem Resettlement-Verfahren arbeitet die Bundesregierung eng mit dem UN-Flüchtlingskommissariat UNHCR und der internationalen Organisation für Migration zusammen. Die operative Umsetzung erfolgt durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.

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Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, habe ich einiges Geschäftliches mitzuteilen. Zum Antrag der Fraktion der CDU, Drucksache 15/433 – in der 11. Sitzung am 16. Mai 2002 federführend an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz sowie mitberatend an den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz überwiesen – über landesrechtliche Regelungen für die Errichtung von Mobilfunkanlagen erhält nunmehr der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz die Federführung. – Ich höre hierzu keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen.

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Das ist aber eine Forderung, Frau Güler, die an den Bund geht. Da muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge aktiv werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge untersteht dem Bundesinnenminister, der von Ihrer Partei ist. Der stellvertretende Bundesvorsitzende ist der Kollege Laschet. An der Stelle wär es doch ganz einfach, daranzugehen.

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Die Abschiebung einer vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerin oder eines Ausländers steht am Ende mit unter eines langen und aufwändigen Verfahrens, in dem in der Regel durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und durch mindestens eine verwaltungsgerichtliche Instanz festgestellt ist, dass den Flüchtlingen eine Gefahr im Herkunftsland nicht droht, Abschiebungshindernisse nicht vorliegen, ein Aufenthaltsrecht in Deutschland nicht gewährt werden kann und die Betroffenen zur Ausreise verpflichtet sind. Den ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern wird mehrfach Gelegenheit gegeben, freiwillig auszureisen. Sie werden von den Ausländerbehörden dahin gehend beraten, dass sie zur Vermeidung einer Abschiebung mit finanzieller und organisatorischer Unterstützung der International Organisation of Migration (IOM) in ihr Heimatland zurückkehren können. Wenn diese Unterstützungsangebote nicht aufgenommen werden und die freiwillige Ausreise nicht gesichert ist, weil sie beharrlich verweigert wird, ist die Abschiebung gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 AufenthG zwingend vorgeschrieben, ohne dass der Ausländerbehörde ein Ermessen eingeräumt ist.

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Das heißt: Mehr Migration als 2015/2016 war in unserer an Migration reichen Landesgeschichte bisher nie. Wir haben das bewältigt, weil wir in guter nordrhein-westfälischer Tradition zusammengestanden haben – Land, Kommunen und Zivilgesellschaft, alle gemeinsam – dank einer enormen Kraftanstrengung von Land und Kommunen, dank des herausragenden Einsatzes unserer Hauptamtlichen auf allen Ebenen und dank des leidenschaftlichen Engagements von Tausenden von Ehrenamtlern, denen man bei jeder Gelegenheit danken muss. Das werde ich hiermit auch wieder tun: Dank an die vielen Tausenden von Ehrenamtlern für diese herausragende Leistung!

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Gerade ohne die Migration in den Arbeits- und auch in den Ausbildungsmarkt wäre schon heute der Fachkräftemangel erheblich größer. Ich will an der Stelle nur an die sozialen Berufe erinnern, die sich tatsächlich nur durch Migration entsprechend mit Fachkräften behelfen können.

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Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die kommunalen Beiräte für Migration und Integration in Rheinland-Pfalz stellen einen wichtigen Baustein einer guten Integrations- und Migrationspolitik in unserem Land dar, und ich möchte an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, allen aktiven und engagierten Mitarbeitenden in diesen kommunalen Beiräten für Integration und Migration einmal ganz herzlich für ihr Engagement zu danken.

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Für den Bereich der Migration liegt der „‚Entwicklungsplan Migration und Bildung“ vor. Der strukturelle Rahmen für die Umsetzung der Inklusion ist mit der Einrichtung der Zentren für unterstützende Pädagogik sowie der Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren geschaffen worden. Die erreichten Ergebnisse sowie die gesammelten Erfahrungen bei der Umsetzung der Inklusion bewirkten zugleich, dass planerische Ziele modifiziert werden mussten. So musste zum Beispiel bislang für die Beschulung von Kindern mit sozial-emotionalem Förderbedarf nach wie vor ein gesonderter Beschulungsort vorgehalten werden. Von den Ergebnissen der wissenschaftlichen Begleitung werden weitere Hinweise auf Anpassungsbedarfe des Entwicklungsplans erwartet. – Soweit die Antwort des Senats!

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Das Land Bremen führt eine Reihe von Integrationsmaßnahmen für diese Zielgruppe im Rahmen des ESF-Bundesprogramms zur beruflichen Unterstützung durch. Für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit dem Zugang zum Arbeitsmarkt leistet das Bremer Integrationsnetz, BIN, eine sehr gute Arbeit. Ein Trägerverbund, bestehend aus dem Deutschen Roten Kreuz, dem Paritätischen Bildungswerk, dem Kulturzentrum Lagerhaus, dem Bereich Migration und der WABEQ, unterstützt durch vielfältige Maßnahmen Bleibeberechtigte nach der gesetzlichen Altfallregelung. Inhaltliche Schwerpunkte sind: Vermittlung berufsbezogener Deutschkenntnisse, berufliche Weiterbildung und Berufsvorbereitung. Die Volkshochschule leistet auch an dieser Stelle vieles und übernimmt die Verantwortung für diese Zielgruppe, indem sie Sprachkurse da organisiert, wo der Bund und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, BAMF, diese Verantwortung nicht übernimmt.

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Um die Rückkehrförderung zu unterstützen, hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bereits im Juli 2003, das ist jetzt inzwischen bald sieben Jahre her, diese Zentralstelle eingerichtet. Mithilfe einer speziellen Datenbank werden relevante Informationen über Rückkehrförderprogramme, Länderinformationen oder Beratungsstellen gesammelt und an die interessierten Personen, Behörden oder Beratungsstellen weitergegeben. Und auch bereits heute fördern die Länder in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration die freiwillige Ausreise und Weiterwanderung. Über das Programm REAG, über das Programm „Government Assisted Repatriation“, GARP kurz genannt, können für Rückkehrer aus unterschiedlichen Ländern finanzielle Starthilfen angeboten werden.

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Deshalb ist es das Gebot der Stunde, endlich eine Aufnahmekultur zu entwickeln. Schließlich sind die Zeiten ungelernter Gastarbeiter längst vorbei, auch wenn das einige vielleicht noch nicht bemerkt haben. Menschen, die in ein Land ein- oder auswandern, tun das selten zeitlich beschränkt. Der Großteil der Migration ist auf Dauer angelegt. Die Menschen wollen hier leben und arbeiten. Sie wollen sich einbringen und an allen Lebensbereichen der Gesellschaft teilhaben. Davon können wir profitieren; nur müssen wir die notwendigen Voraussetzungen dafür schaffen. Die Migration von hochqualifizierten Arbeitskräften wird ein dauerhaftes Phänomen unserer Gesellschaft sein. Wir brauchen die Zuwanderung hochqualifizierter Arbeitskräfte, wenn wir den Wohlstand in unserer Gesellschaft wahren wollen.

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Einwohner hinaus auf Spätaussiedler und Eingebürgerte, damit auch die Weiterentwicklung von den Ausländerbeiräten zu den Beiräten für Migration und Integration, und die Möglichkeit der Berufung von Mitgliedern in die Beiräte, womit eine bessere Verzahnung der kommunalen Beiräte und der Beiräte für Migration und Integration einhergegangen ist.

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de sich dann bei den vielen Millionen Menschen, die leider weltweit von Elend, Flucht und Vertreibung betroffen sind, herumsprechen, dass, wer auch immer Deutschland erreicht, letztlich bleiben kann, dann würden wir einen Zustrom erzeugen, der schlicht nicht mehr zu bewältigen wäre. Auch deshalb sind Abschiebungen und Abschiebungshaft als Ultima Ratio notwendige Mittel, um - wir reden dann über illegale Migration - illegale Migration zu unterbinden und keine falschen Hoffnungen zu schüren.

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Zu Frage zwei: Laut Mitteilung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge an den Senator für Inneres sind im Zeitraum 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2015 165 Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger gestellt worden. 14 der Minderjährigen, für die Asylanträge gestellt wurden, sind Mädchen. Im gleichen Zeitraum hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über 58 Anträge entschieden. 56 Perso

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Frau Abgeordnete Dickes, ich konstatiere gerne, unser Vorgehen unterscheidet sich grundlegend von dem, was Sie soeben vorgetragen haben; denn wir legen Wert darauf, nicht nur dann über Migration zu reden, wenn es ein Problem gibt, sondern Migration auch dann zum Thema zu machen, wenn es Fortschritte gibt, da aus diesen Fortschritten alle Beteiligten die Kraft ziehen, die Aufgaben, die noch vor uns liegen, anzugehen. Deshalb bin ich heute so dankbar für diese Aktuelle Stunde.

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etwas nachtragen. Folgende Vorlagen – zur Kenntnisnahme – bitte ich nach § 32, Abs. 5 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin in die zuständigen Ausschüsse zu überweisen. Das sind die Verordnungen Nr. 15/121 in den Ausschuss für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Nr. 15/122 in den Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz, Nr. 15/131 in den Ausschuss Gesundheit, Soziales, Migration und Verbraucherschutz, Nr. 15/125 in den Ausschuss Jugend, Familie, Schule und Sport, die Nr. 15/129 in den Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Immunität und Geschäftsordnung.

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Werte, das ist eine wichtige Ursache. Herr Dr. Güldner, natürlich wird auch der Faktor Migration in der Studie erwähnt. Migration ist ein Faktor, der in seiner logi schen Konsequenz – nach deren Beurteilung – dazu führt, dass es zu negativen Ergebnissen kommt. Die Studie wird aber noch differenzierter und sagt dann nämlich, dass man, so haben Sie das, glaube ich, auch ausdrücken wollen, bei den unterschiedlichen Herkunftsländern sehr unterschiedliche Ergebnisse feststellen kann.

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Nach den Erfahrungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wissen viele Asylsuchende aus diesen Staaten schon zum Zeitpunkt der Antragstellung, dass sie die Voraussetzung für eine asylrechtliche Anerkennung nicht erfüllen. So liegt die Schutzquote bei diesen Asylbewerbern auch weit unter 1 %. Die ablehnenden Entscheidungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge werden von den Verwaltungsgerichten zu über 90 % - wie gesagt, von einer unabhängigen Justiz - bestätigt.

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Damit komme ich zu den Sprachkursen. Wir unterstützen ehrenamtliche Initiativen, die zum Beispiel Deutschkurse anbieten, sowohl finanziell als auch mit konkreten Hilfestellungen und Fortbildungsangeboten. Es gibt 183 ehrenamtliche Initiativen, die wir mit einer Pauschale von 500 Euro pro Kurs unterstützen. Wir haben gemeinsam mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ein Modellprojekt "Deutschkurs für Asylbewerber" initiiert. Dieses Modell ist bundesweit einzigartig. Für Sprachkurse investieren wir im Jahr 2014 bis zu drei Millionen Euro. Wir starten jetzt auch mit einem auf dem ersten Programm aufbauenden zweiten Programm, das wir mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge initiiert haben, ab März. Wir gehen diesen Weg bereits seit Langem und kontinuierlich.

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mit der Situation. Aber wir teilen die Auffassung, dass wir die bestehenden Arbeitsansätze, Programme und Versorgungsstrukturen auch auf ihre Wirksamkeit überprüfen müssen. Das haben wir im Übrigen vor einigen Jahren – Frau Grönert, Sie machen sich das ein wenig einfach – im Ausschuss Migration und Bildung auch versucht – mit der damaligen Bildungs senatorin zusammen. Das war eine gute Arbeit, aber keine einfache, und auf dieser Grundlage und an diesem „Entwicklungsplan Migration und Bildung“ arbeiten wir auch weiter. Diese Arbeit muss auch fortgesetzt werden.

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Und jetzt ist die Frage: Wo kriegen Sie die her? Das ist Ihnen vielleicht nicht entgangen, dass der Personalrat des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge scharfe Kritik geübt hat an den Verhältnissen dort und unter anderem moniert hat, dass noch nicht mal genug Dolmetscher da sind, die in der Lage sind festzustellen, dass jemand Syrer ist. Also Sie wollen hier einen Pool von Sprachmittlern aufstellen. Wo wollen Sie das Personal herkriegen, wenn das Bundesamt für Migration es noch nicht mal hat?

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Ich finde trotzdem, dass die Europastrategie zu Recht benennt, dass die Auseinandersetzung mit den Fluchtbewegungen, mit Migration und Einwanderung eine zentrale Herausforderung in Europa und auch global gesehen ist. Wir haben das Thema auch fast jedes Mal auf der Tagesordnung. Die Strategie bekennt sich ausdrücklich zum Ziel eines weltoffenen Europas, und zwar schon auf Seite eins, das finde ich sehr begrüßenswert. Dazu gehört auch – diese Feststellung kann ich an dieser Stelle auch nur noch einmal unterstreichen – die Forderung, dass die EU verstärkt legale Migration in das Unionsgebiet ermöglichen muss. Das steht auch in der Strategie darin, und das unterstützen wir ausdrücklich.

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Ja, Herr Stahlknecht - falls er noch da sein sollte -, das haben Sie richtig erkannt: Es gibt tatsächlich einen Grundkonflikt. Der Grundkonflikt besteht darin: Begreife ich Migration und Zuwanderung als einen komplexen Prozess, der vielschichtig ist, bei dem ich aber an die Menschen, die zu uns kommen, tatsächlich die gleichen Maßstäbe anlege? Oder begreife ich Migration und Zuwanderung so, dass es zwei völlig voneinander getrennte Kreise gibt, wobei es auf der einen Seite Leute gibt, die zu uns kommen, die ich möglichst mit allen möglichen Varianten, die der Gesetzgeber vorgibt, abwehren will, und auf der anderen Seite die Gruppe steht, die ich weltweit gezielt anwerbe?

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Bis zur Migration in das neue Landesdatennetz ITN-XT erfolgt des Weiteren der Erhalt und ein zeitlich begrenzter Ausbau der Leitungskapazitäten entsprechend der Notwendigkeit der nutzenden Verwaltungen und im Rahmen der jährlich zum Betrieb bereitstehenden Haushaltsmittel. Ziel ist ein möglichst störungsfreier Datennetzbetrieb des bisherigen Landesdatennetzes mit einer zeitlich abgestimmten Migration in das neue Landesdatennetz.

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die Integration durch Beruf und Arbeit – das ist, glaube ich, der wichtigste Punkt, denn wer Arbeit hat, kann sich unglaublich gut integrieren –, die Definition und die Finanzierung von Integrationsmaßnahmen durch die Freie Wohlfahrtspflege und durch andere freie Träger, die Definition und die Finanzierung der Ziele der Jugendbildung und Jugendhilfe, die Aufgabenbeschreibung für eine Beauftragte oder einen Beauftragten für Integration und Migration des Landes, aber auch für eine Beauftragte oder einen Beauftragten für die Integration und Migration in den Landkreisen und Kommunen, die Aufgabenbeschreibung und die Zusammensetzung für einen Landesbeirat für Integrations- und Migrationsfragen, aber immer dabei berücksichtigt, dass es bereits bestehende Netzwerke, Strukturen und Beiräte im Land gibt. Das darf natürlich nicht gegeneinander ausgespielt werden.