Die Aussage, Datenschutz sei Nebensache und wer nichts zu verbergen habe, habe auch nichts zu befürchten, ist genauso töricht wie schädlich. Meine Damen und Herren, es geht darum, ein Problembewusstsein für Datenschutz zu vermitteln. Einmal preisgegebene oder illegal erhobene Daten können nicht mehr zurückgeholt werden. Die Betroffenen wissen oft nicht einmal, was mit ihren Daten geschieht. Aber, meine Damen und Herren, das muss nicht nur den Bürgern, sondern auch den Arbeitgebern verdeutlicht werden. Es ist in der Tat erschreckend, wie gering das Verständnis seitens mancher Arbeitgeber für die berechtigten Belange des Datenschutzes ihrer Arbeitnehmer ausgeprägt ist. Es ist auch richtig, dass wir hier die Rechtslage den veränderten Umständen anpassen müssen, um einen effektiven Datenschutz gerade auch bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durchzusetzen.
Um zum Antrag zurückzukommen: Gestern haben Sie sich hierher gestellt und mehr Datenschutz gefordert. Da war Ihnen das Gesetz nicht weitgehend genug, sondern Sie wollten viel mehr Regelungen, Sie wollten keine Entbürokratisierung und dergleichen. Heute kommen Sie daher und verlangen das Recht auf so gut wie uneingeschränkte Akteneinsicht. Nun erklären Sie uns doch bitte einmal, wie Sie auf der einen Seite Datenschutz gewährleisten wollen, wenn Sie auf der anderen Seite mit so gut wie uneingeschränktem Recht auf Akteneinsicht den Datenschutz wieder aushöhlen wollen. Darauf komme ich noch zurück. Es geht aus vielen Ihrer Punkte hervor, dass dies ein Widerspruch ist, den Sie nicht auflösen können. Das erklären Sie uns bitte einmal!
Zu Frage 3: Durch den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz wurde am 15. August 2005 eine datenschutzrechtliche Kontrolle in der ARGE SGB II Gera durchgeführt. Im Ergebnis dieser Kontrolle wurde eine Beanstandung nach § 39 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz ausgesprochen und von der ARGE SGB II Gera sowie von allen anderen Thüringer ARGEN eine Stellungnahme dazu erbeten, welche ARGEN sich an der Befragung beteiligt haben und in welcher Form sie ihrer gesetzlichen Pflicht als Auftraggeber nach § 80 SGB X nachgekommen sind. Die Reaktion darauf ist bislang lediglich durch die Zentrale der BA in Nürnberg erfolgt. Diese hält die telefonische Befragungsaktion für rechtlich zulässig. Seitens des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz wurde am 7. September 2005 erneut die ARGE Gera angeschrieben und zusätzlich um Auskunft gebeten, in welcher Form, in welchem Umfang und zu welchem Zeitpunkt Ergebnisse der Telefonbefragung vorliegen und wie diese genutzt werden sollen. Eine Stellungnahme von Seiten der Thüringer ARGEN sowie eine abschließende datenschutzrechtliche Bewertung durch den Thüringer Landesbeauftragten für Datenschutz liegen noch nicht vor.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Datenschutz. Herr Innenminister, im Rahmen der Verwaltungsreform sollte man auch beim Datenschutz über strukturelle Änderungen nachdenken. Es ist letztlich nur schwer nachvollziehbar, dass wir den öffentlichen und den privaten Datenschutz unterscheiden. Wir sollten beide Bereiche zusammenlegen. Selbst Fachleute haben es zunehmend schwer, im Einzelfall zu eruieren, welche Kontrollinstanz in welcher Situation letztlich für welchen Sachverhalt zuständig ist.
Eine dritte Baustelle. Das ist das Thema E-Government. Dazu hatten wir im Innenausschuss auch sehr brenzlige Diskussionen. Da ist noch einmal viel auf die Kommunikation zwischen dem Datenschutzbeauftragten und Ihnen zurückgeschoben worden. Deshalb ist es notwendig, um Datenschutz tatsächlich ernsthaft aufleben zu lassen, den Vorschlag von Herrn Ronellenfitsch aufzugreifen und in einer öffentlichen Diskussion hier im Hessischen Landtag über die Probleme bei der Umsetzung des E-Governments mit dem Datenschutz zu diskutieren. Das ist der Weg. Datenschutz muss öffentlich und nicht in Hinterzimmern diskutiert werden.
Herr Beuth, Sie haben gesagt, Datenschutz sei eine Materie, die sich nicht so richtig erschließt. Das haben Sie mit dem Dank dafür verbunden, dass Herr Prof. Ronellenfitsch es doch verstehe, sie den Menschen näher zu bringen. Das lasse ich mir auf der Zunge zergehen: Datenschutz sei eine Materie, die sich nicht so richtig erschließe. Jetzt weiß ich, warum die CDU mit dem Datenschutz so umgeht, wie sie es tut.
Zu Frage 2: Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat wie folgt Stellung genommen: „Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat seit dem Inkrafttreten des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes zum 1. August 2006 verschiedene Anfragen von Bürgern und Behörden, etwa zum Anwendungsbereich und zur Reichweite des Informationsanspruchs, erhalten und beantwortet. In einem Fall hat ein Bürger den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit nach Paragraf 12 Absatz 1 BremIFG angerufen, weil er sein Recht auf Informationszugang verletzt sieht. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Auch die Gebührenordnung nach Paragraf 10 Absatz 4 BremIFG war Beratungsgegenstand.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beschäftigen uns mit dem 24. Tätigkeitsbericht des Landesdatenschutzbeauftragten, der sich mit dem öffentlichen Datenschutz beschäftigt. Wir können feststellen, dass der Datenschutz weiterhin seine Bedeutung behält und sich natürlich ständig auch weiterentwickelt und neuen Abwägungen unterliegt. Gerade wenn wir an die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Informationstechnologien denken, sehen wir die Herausforderungen, die an den Datenschutz zu stellen sind.
Das Gesetz sieht unter anderem vor, dass die G10-Kommission dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Gelegenheit zur Stellungnahme bezüglich der Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz zu Vorgängen geben kann, die in der Zuständigkeit der G10-Kommission liegen. Auf diesem Weg kann die Kommission den Sachverstand des Landesbeauftragten für den Datenschutz nutzen.
Bericht über die Prüfung, ob eine Zusammenführung der Aufsicht über den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich mit der Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen Bereich bei der für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zuständigen Stelle unter Berücksichtigung der Zusammenarbeit mit Berlin finanzielle Einsparpotenziale bringen würde und ob diese daher sinnvoll wäre (gemäß Beschluss des Landtages vom 22. November 2006 - Drucksache 4/3654-B)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zur Beratung stehen heute zum Ersten der Bericht der Landesregierung über die Prüfung, ob eine Zusammenführung der Aufsicht über den Datenschutz im nichtöffentlichen Bereich mit der Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen Bereich bei der Landesbeauftragten sinnvoll wäre, und zum Zweiten der Antrag der Fraktion DIE LINKE: Zusammenführung der Aufsicht über den Datenschutz im öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich.
Wie andere Redner schon ausführten, haben einige Skandale das Thema Datenschutz bzw. Datensicherheit in den Mittelpunkt gerückt. 2008 ist, wenn man so will, das Jahr der Datenschutzskandale gewesen. Wir erinnern uns an den Lidl-Skandal im April, als bekannt wurde, dass die Mitarbeiter videoüberwacht wurden und es möglicherweise auch zur Aufzeichnung von PIN-Nummer-Eingaben bei der Kartenzahlung gekommen ist. In den Sommerferien ereilte uns der sogenannte Call-Center-Skandal. Kundendaten sind auf Abwege geraten, Kontodaten von Bürgern konnten auf diese Art und Weise missbraucht werden. Es folgte der Telekom-Skandal. Das Eingeständnis des Unternehmens, dass Handykundendaten gestohlen worden sind, hat noch einmal dokumentiert - bzw. war trauriger Höhepunkt -, wie wichtig die Datensicherheit und der Datenschutz, den wir zu gewährleisten haben, sind. Gerade diese Ereignisse führen uns sehr deutlich vor Augen, dass der Datenschutz zunehmend auch eine Frage der Datensicherheit geworden ist.
Jetzt gebe ich Ihnen in der Hinsicht Recht, wie das alles zu bewerkstelligen ist, da gibt es ein Problem, das ist der Datenschutz. Um die Kooperationen zwischen Eltern, Lehrern, Gesundheitsamt, Pädagogen und Psychologen untereinander besser vernetzen zu können, brauchen wir die Möglichkeit, dass der Datenschutz das zulässt, damit es möglich ist, wenn man feststellt, dass ein Kind ein halbes Jahr nicht zu einer Untersuchung gekommen ist, die Eltern anzuschreiben. Manche haben es vielleicht nur vergessen, wie es bereits gesagt worden ist, dann ist das Problem schnell aus der Welt geschafft. Aber es könnten möglicherweise auch Kinder darunter sein, die wir so nicht erwischen. Und da geht unser Antrag weiter, Herr Renz. Wir haben gefordert, dass ein Netz aufgebaut wird, damit Hilfe für die Eltern und für die Familie da ist. Wenn nämlich nach einem halben Jahr festgestellt wird, dass das Kind nicht da war, dann hat man die Möglichkeit nachzufragen, was da passiert ist. Da gehen wir jetzt einmal hin und gucken, wo diese Familie wirklich die Hilfe braucht. Dann sollte man sie auch unkompliziert anbinden. Das ist im Moment in der Bundesratsinitiative enthalten und ich hoffe, dass es Möglichkeiten geben wird, den Datenschutz in dieser Hinsicht auszuweiten, damit es überhaupt möglich sein wird.
Wir haben eben den Bericht des Ausschusses gehört. Viele Punkte sind noch nicht erledigt, die wir in unserem Bericht aufgenommen haben, und wir werden diese in Zukunft immer im Auge behalten. Durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und mit dem Inkrafttreten des Bremer Informationsfreiheitsgesetzes hat sich der Arbeitsumfang beim Landesbeauftragten für Datenschutz stark erhöht. Der Datenschutz ist ein wichtiges Anliegen, der Bürger vertraut auf die gute Arbeit des Datenschutzes. Deshalb müssen wir auch darauf achten, dass der Landesbeauftragte für Datenschutz auch in Zukunft personell und materiell gut ausgestattet ist,
Verlässlicher Datenschutz, und nur ein verlässlicher Datenschutz, schafft Vertrauen. Es gilt, das an dieser Stelle erst einmal zu gewährleisten, Vertrauen zwischen Bürgerinnen und Bürgern auf der einen Seite und natürlich auch zwischen der Wirtschaft und dem Staat auf der anderen Seite. In diesem Sinne sollten wir weiterhin an modernem und verlässlichem Datenschutz festhalten und ihn auch zukünftig fortschreiben.
In der Begründung des Gesetzentwurfs wird auf Defizite im Datenschutz in Brandenburg in den zurückliegenden Jahren hingewiesen. Zugleich wird darauf abgestellt, dass mit dem Gesetzentwurf die Hoffnung verbunden ist, dass vieles, das im Datenschutz im Argen liegt, in Ordnung gebracht wird, wenn man nur den öffentlichen und den nichtöffentlichen Teil des Datenschutzes bei der Landesbeauftragten für Datenschutz zusammenlegt.
Ich möchte eine verbesserte Koordination bei den Entscheidungen im konkreten Einzelfall, insbesondere bei Rückrufaktionen. Wir haben überregionale Strukturen, und wenn deutschlandweit eine Rückholaktion gestartet wird, kann das, wenn sie nicht berechtigt ist, zu gewaltigen Schadenersatzklagen führen. Hier liegt ein klassisches Spannungsfeld zwischen dem Verbraucherschutz auf der einen und dem Datenschutz auf der anderen Seite vor. Von dieser Seite des Hauses werden mir immer größere Forderungen nach Datenschutz und Persönlichkeitsschutz entgegengebracht. In dieser Frage bin ich der Auffassung, dass Transparenz bei den Lebensmitteln vor Datenschutz steht.
In diesem Zusammenhang ist es erfreulich, dass der Landtag heute wieder über den Datenschutz redet, nachdem er das erst gestern getan hat und wie das in wenigen Wochen anlässlich der Neuwahl des Datenschutzbeauftragten, der Behandlung des Datenschutzberichts und der Verabschiedung des bisherigen Datenschutzbeauftragten geschehen wird. So können wir dem, was Herr Professor Hassemer – ich habe das gestern angesprochen – vermutet, nämlich dass sich der Datenschutz eigentlich auf der abschüssigen Ebene befindet, entgegenwirken, indem wir über Datenschutz immer dann, wenn es möglich ist, reden, aber nicht nur reden, sondern auch handeln.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum Thema Datenschutz. Es ist noch gar nicht so lange her, dass das Thema Datenschutz so stark öffentlich wahrgenommen wurde. Aus meiner Sicht spielte es in der politischen Debatte eher immer eine periphere Rolle. Auch der Innenausschuss hat sich mit dem Datenschutzgesetz sozusagen öffentlich beschäftigt. Institutionen, Firmen und auch Privatleuten war der Schutz ihrer Daten eher lästig als heilig. Spätestens seit den Datenschutzskandalen um Lidl, Telekom und Co. ist das Thema Datenschutz in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Auf Abwege geratene Kontodaten haben nun auch den letzten Arglosen aufgeweckt. Selbst unsere Kinder klicken bei Jappy oder studiVZ mit Bedacht ein, seitdem bekannt ist, dass sich potenzielle Arbeitgeber auch schon einmal über das Internet über das Vorleben der Bewerber informieren.
Wir werden aufgefordert, über die Frage der Aufklärung der Öffentlichkeit stärker nachzudenken. Das machen wir. Ich glaube nicht, dass wir weitere Portale brauchen, aber ich möchte darauf hinweisen, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz unter www.datenschutz-bremen.de/newmedia/onlinebanking.php zu erreichen ist. Da kann man Tipps bekommen, wie man seine Daten besser schützt, welche Gefahren bestehen, wenn man Daten preisgibt. Insbesondere für Jugendliche gibt es auch auf der Homepage des Landesbeauftragten für den Datenschutz die Seite www.datenschutz4school.de, die darauf aufmerksam macht, wie diese Schülerseiten benutzt werden können, ohne dass für denjenigen, der sie benutzen möchte, Gefahren bestehen. Wir müssen das bekannter machen, darüber sind wir uns einig. Ich glaube auch, dass wir es in Teile von Bildungskonzepten mit einbeziehen werden, um eben sicherzustellen, dass diese guten Angebote auch wirklich von den Bremerinnen und Bremern genutzt werden.
Aber der Datenschutz ist nur eine Staatsaufgabe unter anderen. Man darf auch beim Datenschutz nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Der Staat benötigt zur effektiven Aufgabenerfüllung Kontrollmöglichkeiten, die ihm auch der Datenschutz nicht verwehren darf. Aus der Oberaufsicht ist längst die Kommunalaufsicht, die Rundfunkaufsicht, die Wirtschaftsaufsicht, die Umweltaufsicht geworden – alles unverzichtbare Rechtseinrichtungen.
Aus grüner Sicht ist dieser eingeschränkte Datenschutz, um es einmal sachte zu formulieren, eine sehr löchrige Mogelpackung. Sie schafft keine Klarheit, Datenschutz wird weiterhin geschwächt, anstatt ihn zu stärken. Als Grüne halten wir auch unsere Forderung aufrecht, dass der Datenschutz ins Grundgesetz gehört.
Hier haben wir es eindeutig mit Bürgerrechten zu tun. Die Bürgerrechte so massiv einzuschränken, dass die Bürgerinnen und Bürger sich ständig ausgeliefert fühlen und – Herr Richter, da gebe ich Ihnen recht, Sie haben es absolut treffend formuliert – es ist ein Unterschied, ob man sich freiwillig auszieht oder ob man ausgezogen wird und es nicht bemerkt. Die Bürgerrechte – da sind wir uns alle einig – haben doch eines zum Ziel, nämlich dass wir als Bürgerinnen und Bürger dieses Staates das Recht haben, bemerken zu dürfen, wann uns der Staat auszieht und mit welchen Mitteln er dies tut. Entsprechend sollte man auch dagegen angehen, und entsprechend müssen wir diese ganzen schlüpfrigen Löcher im Datenschutz endgültig stopfen, indem wir massiv dagegen protestieren, solche Tage nutzen und den Datenschutz, insbesondere den betrieblichen Datenschutz, weiter aufwerten.
Deswegen rufe ich dazu auf, dass wir im aktiven Einsatz für den Datenschutz unsere politischen Ziele weiter klar formulieren und möglichst früh den Datenschutz in unsere Überlegungen und in unsere Gesetzeserarbeitung einbeziehen, um dann auch wirklich beweisen zu können, dass Datenschutz nicht immer nur Bürokratie bedeuten muss, sondern dass in diesem Abwägungsprozess am Ende auch etwas Sinnvolles herauskommt, was den Bürgern und dem Staat dient.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um Ihnen, Herr Zimmermann, sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Namen der Fraktion der FDP/ DVP für Ihre Arbeit im letzten Berichtszeitraum zu danken. Wir als FDP/DVP halten den Datenschutz für eine wichtige Aufgabe. Meine Damen und Herren, das böse Wort vom „Datenschutz gleich Täterschutz“ muss umgekehrt werden, denn Datenschutz ist Opferschutz.
Ich kann abschließend noch einmal sagen: Wir sind froh darüber, dass es diese Institution für den Datenschutz in Baden-Württemberg gibt. Wir sind nicht der Auffassung, dass es sich beim Datenschutz um Täterschutz handelt, sondern – da hat der Kollege Theurer Recht – dass es sich um Opferschutz handelt. Wir sind sehr wohl der Auffassung, dass der Datenschutz in den kommenden Jahren noch mehr an Bedeutung gewinnen wird, weil insbesondere Sie und auch Sie, Kollege Wieser, so wie Sie sich gerade geäußert haben, weiterhin an der Zunahme des Datenaustausches interessiert sind.
„Der Landtag nimmt den Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht vom 31. Dezember 2009, Drucksache 5/714, die Stellungnahme der Landesregierung zum Tätigkeitsbericht für die Jahre 2008 und 2009 der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Drucksache 5/1804, sowie den Fünfzehnten Bericht der Landesregierung über die Tätigkeit der für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Aufsichtsbehörde an den Landtag des Landes Brandenburg, Drucksache 5/1803, zur Kenntnis.
Selbstverständlich sind wir wie immer – auch das betonen wir an dieser Stelle, wenn es um Schleierfahndung oder andere polizeiliche Maßnahmen geht – der Auffassung gewesen, dass das Bayerische Polizeiaufgabengesetz in seinen Grundzügen eigentlich überarbeitet gehört. Es ist immer denkbar, dass es eine Reihe zusätzlicher Änderungen geben kann und auch soll, gerade wenn ich an den Datenschutz denke. Der Datenschutz wird in vielen Fällen unterlaufen. Da sind wir uns, glaube ich, einig, da ja auch Sie immer wieder betonen, wie wichtig es ist, diesen Datenschutz zu unterlaufen, meine Herren und Damen von der CSU.
Insofern ist dort ein guter Schritt getan worden, der sich übrigens auch im Land Brandenburg auswirkt und der auch hier dazu führt, dass der Datenschutz mit stärkerem Einsatz gewährleistet werden muss. Gut ist die Zusammenführung des öffentlichen und des privaten Datenschutzes. So weit sind wir jetzt. Die Beschlussvorlage, die hier als Antrag von Rot-Rot gekommen ist, ist inhaltlich nicht falsch, aber es sind Akzente gesetzt worden, die eigentlich die falschen sind. Wesentlich wichtiger wäre es mir gewesen, Datenschutz nicht nur dadurch zu stärken, dass man erklärt, dass er gewährleistet werden soll, sondern eben auch dadurch, dass Personal aufgestockt wird und man dann dort mit besseren Voraussetzungen Datenschutz gewährleisten kann.
Der Innenausschuss hat die beiden Gesetzentwürfe in seiner 47. Sitzung am 5. Oktober und in seiner 49. Sitzung am 9. November 2007 beraten. Es wurden schriftliche Anhörungen zu beiden Gesetzentwürfen durchgeführt. Neben dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz äußerten sich ebenfalls die Landesbeauftragte für Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht aus Brandenburg, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, das Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein, die Staatswissenschaftliche Fakultät der Uni Erfurt, Transparency International e.V., der Thüringische Landkreistag sowie der Deutsche Journalistenbund. Die Anzuhörenden führten im Wesentlichen bekannte Positionen aus und verwiesen auf den Sachverhalt, dass bereits im Frühjahr zu den nahezu identischen Gesetzentwürfen der Fraktionen der CDU und SPD in Drucksache 4/2284 sowie Vorlage 4/1485 im Vergleich zu den jetzt vorliegenden Gesetzentwürfen bereits umfangreiche Stellungnahmen und Änderungsvorschläge eingegangen seien. Die Positionen bewegten sich von völliger Ablehnung über die Kritik eines Verweisungsgesetzes auf Bundesregelungen, beispielsweise im CDU-Gesetzentwurf, bis zur Begrüßung und der Begründung zur Notwendigkeit eines Gesetzes.
Zum Tätigkeitsbericht selbst. Insgesamt ist nach Auswertung des Berichtes festzustellen, dass der Datenschutz in den Behörden und bei ihren Mitarbeitern fest verankert ist. Der Datenschutz ist auf hohem Niveau realisiert. Grund dafür ist neben dem Wirken des Landesbeauftragten vor allem auch die Bedeutung, die die Landesregierung dem präventiven Datenschutz beimisst.