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Ich habe am vergangenen Freitag zusammen mit Frau Kollegin Beilstein und Frau Kollegin Thelen die Außenstelle Trier des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge besucht. Wir haben uns dort entsprechend informiert.

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Zur Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen gilt überwiegend der Grundsatz der automatischen Anerkennung. Die Migration von Fachkräften als Arbeitnehmer wird durch die deutsche Berufsreglementierung nicht einmal berührt.

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Zu 2: Bevor es zu einer Abschiebung kommt, ist die Frage, ob jemandem im Herkunftsland politische Verfolgung oder Gefahr für Leib und Leben drohen, vom zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verneint und diese Entscheidung in aller Regel auch verwaltungsgerichtlich bestätigt worden. Wenn der gleichzeitig mit der Ablehnung des Asylantrags ergangenen Aufforderung zu Aus

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Von der Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin (LVG&AfS) ist das Internetportal Gesundheit für Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen (GeMiNie) eingerichtet worden, um den Zugang zu Gesundheitsdienstleistern mit interkultureller Kompetenz für Patientinnen und Patienten bzw. Ärztinnen und Ärzte zu erleichtern (http://mige.ix-tech.de/in- dex.php?id=239). Es bietet eine gezielte Recherche anhand der Kriterien Standort, Fachgebiet und Sprachkenntnis. Als zusätzlichen Service enthält das Internetportal eine Sammlung mit Weblinks zu fremdsprachigem Informationsmaterial und wichtigen Ansprechpartnerinnen und -partnern auf Bundes- und Landesebene in den Bereichen Gesundheit, Migration und Integration.

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Was heißt eigentlich interkulturelle Kompetenz im Hinblick auf medizinische Versorgung? Interkulturelle Kompetenz ist ein ganzes Bündel von Fähigkeiten und auch Einstellungen, die ein professionelles und integratives Verhalten gegenüber Patientinnen und Patienten ermöglichen, und zwar sowohl auf der persönlichen Ebene von Arzt, Ärztin zu Patienten als auch auf der institutionellen Ebene. Hintergrundwissen über die Folgen von Migration gehört dazu, aber auch die Akzeptanz verschiedener Lebensentwürfe, ein Wissen über kultursensible Unterschiede, über kultursensible Angebote auch in der Behandlung und der Pflege. Ich bin der Meinung, dass in einer multikulturellen Gesellschaft, wie wir sie haben, die interkulturelle Kompetenz zum professionellen Handwerkszeug aller Akteure im Gesundheitswesen gehört,

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Eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der obersten Landesbehörden und der Zentralstellen für die Passbeschaffung und Identitätsaufklärung der Länder Bayern, BadenWürttemberg, Berlin, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sowie des Bundesministeriums des Innern (BMI) und der Bundespolizei haben im April 2011 einen Bericht über die Probleme bei der praktischen Umsetzung von ausländerbehördlichen Ausreiseaufforderungen verfasst. Dem Bericht war eine Diskussion zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und den Ländern zu erkannten Defiziten beim Vollzug der Aufenthaltsbeendi

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Natürlich haben wir die Sorgenkinder. Natürlich haben wir das große Problem der Migration. Natürlich haben wir, wenn wir einmal die Punktzahlen auseinander rechnen, folgende Situation: In Mathematik haben wir im deutschen Durchschnitt 503 Punkte, deutsche Schüler ohne Migrationshintergrund kommen auf 527 Punkte, deutsche Schüler mit nur einem im Ausland geborenen Elternteil kommen auf 508 Punkte, Kinder zugewanderter Familien,die gerade erst zugewandert sind – das ist das erschreckende Ergebnis im Verhältnis zur letzten Zahl –, kommen auf 454 Punkte, und Kinder der ersten Migrantengeneration – d. h. Kinder, die schon hier aufgewachsen sind – kommen auf 432 Punkte.

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Das zeigt die Problematik vor dem Hintergrund der Migration. Das zeigt die Wichtigkeit dessen, dass wir mit den Vorlaufkursen neue Bildungsbiografien anfangen. Diese

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Nach Prognosen des Bundesamts für Migration und Flücht linge benötigen wir mehr als 4 500 Plätze. Das bedeutet, dass wir neben der Einrichtung in Karlsruhe mindestens vier wei tere Landeserstaufnahmeeinrichtungen brauchen. Meßstetten wird eine wichtige Zwischenstation sein, um diesem Ziel nä herzukommen.

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In einem Punkt muss ich doch nach dem Bund rufen: Das Land entscheidet nicht über die Asylverfahren. Die Asylver fahren werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlin ge durchgeführt. Wenn es gelingt, das durchzusetzen, was sich die Große Koalition vorgenommen hat, nämlich die Asylver fahren auf drei Monate zu verkürzen, dann können wir tat sächlich ein zweistufiges Verfahren machen. Wenn wir wis sen, dass die Prognose besagt, dass der Flüchtling voraussicht lich in Deutschland bleibt, können wir mit den Integrations maßnahmen beginnen – nicht vorher; denn natürlich kostet auch das Geld.

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Die grün-rote Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zu einer hu manitären Flüchtlingspolitik verpflichtet und hat deshalb im neuen FlüAG die Standards angehoben. Infolge der Entwick lung der Flüchtlingszahlen – in den vergangenen Jahren ha ben die Prognosen des Bundesamts für Migration und Flücht linge meist zugetroffen, in diesem Jahr wurden sie aber fünf Mal nach oben korrigiert – haben die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen reagiert und 122 Millionen € zu sätzlich in den Haushalt eingestellt.

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Deshalb möchte ich noch einmal ganz klar sagen: Es gibt gro ße Handlungsfelder, beispielsweise die Gesundheitsversor gung, beispielsweise die Unterbringung und – mit Perspekti ve auf die Zukunft – auch die Eingliederung in den Arbeits markt. Und da richte ich noch einmal die Aufforderung an Sie: Das Bundesinnenministerium ist die Aufsichtsbehörde für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Wenn Sie sich an schauen, welcher Kahlschlag bei den BAMF-Sprachkursen im kommenden Jahr in Baden-Württemberg droht, entzieht das unserem Arbeitsmarkt, der Eingliederung von Flüchtlin gen in den Arbeitsmarkt, wirklich die tragende Säule. Das gilt beispielsweise in Stuttgart; das können Sie aber auch landes weit sehen. Setzen Sie sich also bitte dafür ein.

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2015 haben wir dann erlebt, wie die Bundesregierung zunächst die Flüchtlingsbewegung nach Italien und nach Griechenland völlig ignoriert hat, und dann beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nur völlig unzureichend Vorbereitungen getroffen wurden für das, was dann auf Deutschland zukam. Wir waren strukturell insgesamt nicht vorbereitet. Ein „Wir schaffen das“ musste als Ersatz für die notwendigen Vorkehrungen dienen.

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Meine Vorredner sprechen davon, dass sie die Migration besser steuern und das Asylsystem entlasten möchten. In diesen aufgeheizten Zeiten ist das ein redliches Anliegen und auch notwendig. Mit dem vorliegenden Entwurf wird das allerdings nicht funktionieren; denn wir benötigen – noch einmal – erstens: Übergangsmöglichkeiten vom Asylrecht in ein Einwanderungsrecht, zweitens: niederschwelligere Auswahlkriterien; denn das Punktesystem funktioniert nicht, und drittens: eine Aufenthaltserlaubnis für mindestens sieben Jahre.

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In all den 70 Jahren – dieses Jahr ist ja der 70. Geburtstag gewesen – können wir darauf zurückblicken: Vertriebene in den späten 40er-Jahren und frühen 50er-Jahren, Arbeitsmigranten seit 1955, Familiennachzug seit den 60er-Jahren, Spätaussiedler, EUMigration – immer hat es hier in unserem Bundesland bereits Migration, Einwanderung gegeben.

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Blicken wir doch einmal auf die Zahlen. Das vergangene Jahr allein war stärker als je zuvor von Migration geprägt. Insgesamt 485.000 Menschen wanderten aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen. 211.000 Menschen wanderten ab. Das ist ein Wanderungsplus in der Summe von insgesamt 274.000 Menschen – das größte Wanderungsplus, das wir seit 1995 verzeichnet haben.

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Ich möchte noch einmal betonen, dass wir diese Programme auch interkulturell geöffnet haben, weil es uns wichtig ist, auch geflüchtete Kinder und Jugendliche einzubeziehen und ihnen eine kulturelle Auseinandersetzung mit den Themen „Migration“ und „Fremdheit“ zu ermöglichen. Deshalb sind die Finanzen an dieser Stelle auch noch einmal aufgestockt worden.

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Trotzdem zeigt die Antwort des Senats, dass es in Bremen eine große Vielfalt an Arbeitsansätzen, Programmen und Versorgungsstrukturen gibt, um armutsgefährdete Kinder und Jugendliche zu för dern und zu unterstützen. Es gibt zum Beispiel die Elternlotsen, Elternseminare, Angebote wie „Mama lernt Deutsch“, FIT-Migration, HIPPY, „Sprach-Kitas“, Bewegungskindergärten, Kinder- und Familienzent ren, Quartiers- und Bildungszentren, Familienklassen und noch einiges mehr.

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Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat mittlerweile die Konsequenzen gezogen und die Bearbeitung der Asylanträge afghanischer Flüchtlinge eingestellt. Überdies ist die Kontrolle bisheriger Fehlentscheidungen des Bundesamtes noch nicht abgeschlossen.

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Was folgt auf diese Einschätzung der Sicherheitslage? – Dass es jetzt in der Verantwortung der Politik liegt – das sage ich eindeutig –, wie man mit afghanischen Flüchtlingen umgeht. Ob sie vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Schutzstatus bekommen oder nicht, ob sie eine gute oder eine schlechte Bleibeperspektive haben, liegt ein Stück weit in der Verantwortung der Politik. Deswegen ist es so wichtig, dass die Sicherheitslage in Afghanistan bis Ende Juli – so ist es versprochen – erneut überprüft und bewertet wird.

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Im Übrigen vielleicht noch ein kurzer Hinweis; ich habe mich heute Morgen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erkundigt – wenn ich etwas Falsches sage, können Sie das gerne richtigstellen –: Die Asylanträge von Flüchtlingen aus Afghanistan werden weiter bearbeitet; es werden nur keine Bescheide verschickt. Das ist doch ein großer Unterschied. Sofern die Sicherheitslage – was wir alle nicht hoffen und wogegen wir hoffentlich alle unseren politischen Einfluss geltend machen – nicht wieder anders eingeschätzt wird, können Bescheide ganz schnell verschickt werden, und dann haben wir auch ganz schnell wieder das Thema Abschiebungen nach Kabul.

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Flüchtlingszug ein laues Lüftchen sein. Von 200 Millio- nen Klimaflüchtlingen bis 2050 sprach einer der Vortragenden – die mit mir zusammen in Brüssel waren, haben es gehört –, eine Zahl, die die Internationale Organisation für Migration errechnet hat.

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Muss der denn irgendwas zurückzahlen? Wenn das Bundesamt für Migration ihm nach ein/zwei Jahren Aufenthalt nachweist, dass er sich mit falschen Angaben, unter Angabe vielleicht sogar falscher Personalien, den Aufenthalt erschlichen und damit auch medizinische Leistungen erschlichen hat, die er bekommen hat, muss der irgendwas zurückzahlen? Nein, er muss nichts zurückzahlen.

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Es wurde gefragt, wer zusammenarbeitet oder ob die Program me nebeneinander laufen. Deshalb will ich auch nicht den Hinweis vergessen, meine Damen und Herren: Es gibt bei spielsweise auch die „Beratungsstelle Radikalisierung“ des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Auch dort pflegen wir eine Zusammenarbeit, und es gibt entsprechende Kontak te zwischen dem Landesamt und dem BAMF. Es bestehen Ko operationen zwischen der Polizei, dem Landesamt sowie dem BAMF.

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Ich frage Sie: Haben Sie eigentlich keine Fragen an Herrn de Maizière? – Wir hätten schon einige, zum Beispiel: Was ist denn gewesen, als das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge jahrelang meterweise Anträge aufgehäuft hat und die Mitarbeiter Hunderttausende von Anträgen nicht abarbeiten konnten? – Die Registrierung ist zusammengebrochen. Und erst Ihre eigene Kanzlerin musste die Notbremse ziehen und Herrn de Maizière den Kanzleramtsminister Peter Altmaier vor die Nase setzen, um diese Behörde wieder auf Trab zu bringen. Auch deswegen kann es sein, dass ein Mann wie Anis Amri mehrere BüMABescheinigungen bekommen konnte, ohne vom Bund identifiziert worden zu sein.

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Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Fraktion der Piraten kritisiert mit dem Antrag die Bestrebungen des Bundesinnenministers, die Zahl der Abschiebungen nach Afghanistan zu erhöhen, und verweist in diesem Zusammenhang unter anderem auf die am 2. Oktober letzten Jahres durch die Bundesregierung und die afghanische Regierung unterzeichnete gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit in Fragen der Migration.

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Umgekehrt darf die Lage dort auch nicht als grundsätzlich unsicher bezeichnet werden. Es gibt Provinzen und Distrikte, in denen die Lage vergleichsweise sicher und stabil ist. Die afghanischen Sicherheitskräfte sind weiterhin in der Lage, in den meisten Zentren – darunter fallen die Hauptstadt Kabul sowie die Mehrzahl der 33 Provinzhauptstädte – die Kontrolle auszuüben. Davon geht auch Generaldirektor Swing der Internationalen Organisation für Migration aus, der im Dezember letzten Jahres erklärte, dass Afghanistan vor dem Hintergrund der Erfahrungen mit über 3.200 freiwillig Zurückgekehrten im Jahr 2016 in einigen Regionen ausreichend sicher ist.

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Diese freiwillige Rückkehr gibt es auch im Falle von Afghanistan in großer Zahl. Die Internationale Organisation für Migration, IOM, die unter dem Dach der Vereinten Nationen steht, führt alle paar Tage solche freiwilligen Rückführungen durch. Es sind allein in den letzten zwölf Monaten mehr als 3.000 gewesen. Ich bin der Meinung: Wenn auf der einen Seite 3.000 freiwillig zurückkehren, dann können auf der anderen Seite auch diejenigen, die zwangsweise zurückkehren müssen, zurückgeführt werden.

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Für die Bewertung der Sicherheitslage in Afghanistan ist nach der Aufgabenverteilung allein der Bund verantwortlich. Der Bundesinnenminister hat sich dazu geäußert. Er hat die Länder Anfang Oktober letzten Jahres darüber informiert, dass Deutschland und Afghanistan eine gemeinsame Erklärung über die Zusammenarbeit im Bereich der Migration unterzeichnet haben.

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Alle Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie Flüchtlinge werden erkennungsdienstlich behandelt. Seit April 2016 verfügt die zentrale Aufnahmestelle für Asylbewerber und ausländische Flüchtlinge über die technischen Voraussetzungen, die erkennungsdienstliche Behandlung bereits im Rahmen der Erstregistrierung durchzuführen. Bis April 2016 erfolgte die erkennungsdienstliche Behandlung zum Zeitpunkt der Asylantragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Die erkennungsdienstliche Behandlung von unbegleiteten minderjährigen Ausländerinnen und Ausländern erfolgt in Bremen durch die Polizei.

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Ich glaube, aufgrund der Vorkommnisse in Niedersachsen wird dieses Thema jetzt sehr genau angeschaut. Ich habe jetzt noch keine Gesamtstatistik vorliegen, aber ich denke, dass die Kollegen auch aus dem Innenressort über das Bundesamt für Migration informiert werden und das natürlich auch noch einmal Regelungen nach sich ziehen wird. Aber wie gesagt: Was in Braunschweig passiert ist, kann bei uns nicht passieren.