Deshalb ist es aus der Sicht meiner Fraktion absolut notwendig, einen Abschiebestopp auch über die absolute Akutsituation der Ebola-Krise hinaus auszusprechen. Wir finden es notwendig, den potenziell von Abschiebung betroffenen Menschen diese Sicherheit zu geben, dass ihnen ein halbes Jahr lang keine Ausweisung droht.
Weiterhin ist ungeklärt, ob das Ministerium doch zu der Auffassung kommt, dass einer Abschiebung nichts mehr im Wege steht, wenn die Lage in Bezug auf die Verbreitung des Virus besser wird. Angesichts der von mir soeben beschriebenen Folge- und Sekundärwirkungen von Ebola wäre das nach Auffassung meiner Fraktion verheerend.
Wir haben in der gesamten zurückliegenden Zeit nur eine Abschiebung nach Nigeria gehabt und zwar auf Wunsch des Betroffenen selbst, also nicht weil wir das wollten, sondern er selbst.
Es gibt unterschiedliche Auswirkungen dieser Abschiebung für den Betroffenen. Zunächst wird ihm eine Unterkunft verweigert, teilweise sogar Nahrung und Wasser. Geschwächte Körper sind natürlich besonders empfänglich für bestimmte Infektionen. Aber jeder Erkrankte und jeder Infizierte verschärft auch die prekäre Situation der Gesundheitseinrichtungen.
Es gibt durchaus rechtliche Grundlagen - Frau Quade und auch der Minister haben darauf hingewiesen -, die es ermöglichen, für eine kurze Zeit, also für sechs Monate, eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung auszusprechen. Wir werden dem Antrag der LINKEN zustimmen.
Ich halte es für absolut notwendig, dass bei der Diskussion über einen solchen Abschiebestopp zunächst die Frage erörtert wird, wie viele Menschen denn tatsächlich von einer Abschiebung in diese Region bedroht sind. Dem Kollegen Herbst wurde auf seine Kleine Anfrage von der Landesregierung erst kürzlich mitgeteilt, dass seit dem 8. August 2014, also seit dem Tag, an dem die WHO die Ebola-Epidemie in Westafrika zum internationalen Gesundheitsnotfall erklärt hat, keine Personen aus Sachsen-Anhalt in die von Ebola betroffenen Staaten Liberia, Sierra Leone, Guinea und den Senegal abgeschoben worden sind.
Es gibt aber auch Fälle, in denen erkennbar ist, dass es überhaupt keine Abschiebung gibt. Das sind die Fälle, in denen die Länder nicht kooperieren. Ohne ein Papier für eine Rückreise zu bekommen, sind wir hilflos. Diese Regelung ist durchaus nachvollziehbar, aber sie hat fatale Folgen, und dies haben wir nun am Beispiel Amri erlebt, dass nämlich in der Tat die Papiere nicht da waren. Konsequenterweise hat das zuständige Amtsgericht dann gesagt: Ja, dann geht das eben nicht! Deswegen müssen wir diese gesetzliche Regel verändern, damit wir künftig auch in der Lage sind, diese Personen in Abschiebehaft zu nehmen.
kann nicht sein, dass wir erst mit der Frage der Abschiebung anfangen, wenn im Grunde genommen nach einer Verurteilung das Haftende ansteht. Wir haben uns seit einigen Wochen entschieden, anders vorzugehen, zum Beispiel bei Straftätern, bei denen klar erkennbar ist, dass sie nicht in die Bundesrepublik gehören. Das gilt zum Beispiel für diejenigen, die diesen 15-jährigen jungen Syrer in Bremen-Nord ermordet haben. Da war es für uns völlig klar, dass wir mit der Aufnahme in die U-Haft bereits das Bundesamt für Migration aufgefordert haben, den bestehenden Status, das heißt den Aufenthaltstitel, zu entziehen, damit wir dann, wenn Strafhaft verhängt wird, in der Lage sind, anschließend aus der Strafhaft heraus abzuschieben. Das ist eine Sache, die wollen wir mit aller Konsequenz, und das setzt voraus, dass alle Bereiche eng zusammenarbeiten, Strafvollzug, Justiz und Inneres. Daran arbeiten wir.
in Thüringen lebenden Betroffenen, die im Moment darunter leiden, dass sie keine adäquate medizinische Betreuung haben. Zum Zweiten haben wir die Situation von sogenannten statuslosen Personen mit aufgegriffen. Diese wird im Antrag von der Fraktion DIE LINKE nicht besonders beleuchtet. Ich weiß aber, dass wir da das gleiche Anliegen verfolgen. Gerade diese Menschen sind durch die Unsicherheit, entdeckt und abgeschoben zu werden, im Zugang zu medizinischer Versorgung doppelt eingeschränkt. Wir haben mit unserem Antrag einen Vorschlag gemacht, wie es möglich sein kann, auch diesen Menschen den Zugang zu medizinischer Versorgung zu gewährleisten, da wir wissen, dass sie oft erst bei sehr ernsten Beschwerden, mitunter auch zu spät, Hilfe in Anspruch nehmen aus Angst vor Abschiebung. Wir meinen, hier braucht es wirksame Lösungen und niedrigschwellige Angebote.
Einige Punkte des Koalitionsvertrages habe ich durchaus genannt, ob es die Krankenhausfinanzierung ist, ob es die Kitabetreuung ist, ob es die Task Force für die Abschiebung straffällig gewordener Asylbewerber und viele andere Punkte sind, die hier aufgenommen wurden.
Ich frage die Landesregierung: Wie begründet sie die Abschiebung des betroffenen Geflüchteten unter oben geschilderten Umständen?
Im Rahmen der letzten Sammelabschiebung aus Deutschland nach Afghanistan wurde auch ein in Brandenburg lebender Asylsuchender abgeschoben. Laut Mitteilung des Flüchtlingsrates Brandenburg handelt es sich um einen 20-Jährigen, der als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Brandenburg gekommen war und in einer Gemeinschaftsunterkunft in Forst lebte. Die Abschiebung sei durch die Ausländerbehörde Cottbus durchgeführt worden.
Der parteipolitische Zank lohnt sich also nicht, sondern zwi schen Abschiebung und dauerhaftem Bleiberecht gibt es noch ein paar Themen. Dazu gehört z. B. das Thema Krankheit. Da zu gehört auch: Die Kinder sind auf der Schule und entwi ckeln sich dort gut.
Deswegen muss man all das zusammentun und darf nicht im mer gleich „Abschiebung!“ schreien. Mit der CDU haben wir im Bund im Koalitionsvertrag die Vereinbarung getroffen, endlich für eine Regelung zu sorgen, nach der diejenigen, die schon lange hier sind, die gut integriert sind und sich gut ent wickelt haben – die Kinder in der Schule, die Eltern im Beruf –, ein dauerhaftes Bleiberecht bekommen sollen. Das gilt es genau so umzusetzen.
gibt und dass wir über Änderungen nachdenken müssen, nicht nur mit Blick auf die Rechtsverordnung - das ist von Frau Berninger ausführlich ausgeführt worden -, sondern auch in die Praxis. Für eine ambulante Behandlung muss nämlich immer ein Krankenschein vom Sozialamt ausgestellt werden. Hier ist ein Spielraum für Willkür und auch für Schikane - ich sage das bewusst an dieser Stelle so deutlich - gegeben. Es liegen uns Berichte vor, dass Mitarbeiterinnen der Sozialämter die angegebenen Schmerzen von Flüchtlingen beispielsweise nicht für glaubhaft gehalten haben und die Ausgabe des Krankenscheines verweigerten. Auch bei der Krankenhausbehandlung wurden oft rechtswidrige Einschränkungen gemacht, weil sich auf nur lebensnotwendige oder unaufschiebbare Behandlungen zurückgezogen wurde. Bei kostenintensiven Behandlungen oder strittigen Fällen muss nämlich vom Sozialamt die Amtsärztin oder der Amtsarzt eingeschaltet werden. Teilweise werden ohne ausführliche Untersuchungen der Patientinnen oder Patienten von Ärztinnen oder Ärzten für notwendig erachtete Behandlungen abgelehnt, weil die Krankheit bei der Einreise bereits vorhanden oder nach der Abschiebung im Heimatland behandelt werden könnte. Sabine Berninger hatte hier auch schon auf die irrige Auslegung verwiesen, dass chronische Erkrankungen nicht auch akute Schmerzen mit sich bringen können und daher natürlich aus unserer Sicht auch behandelt werden müssen. Damit ein Arzt die Flüchtlinge behandelt, müssen Flüchtlinge und deren Angehörige einen Krankenschein vorlegen. Wenn durch die Sozialämter die Ausstellung der Krankenscheine aber abgelehnt wird oder die Flüchtlinge weggeschickt werden, weil ihnen unterstellt wird, die Krankheit sei nicht akut, sondern chronisch, haben sie kaum eine Chance.
Die zweite Seite der Medaille sind die sicheren Herkunftslän der. Da muss man reagieren und das umsetzen. Aber im Ein zelfall muss immer geprüft werden: Ist eine Abschiebung ge rechtfertigt oder nicht? Gibt es persönliche Abschiebungshin dernisse?
Auch aus Ihren Reihen, Herr Kollege Hauk, kommen in kon kreten Fällen – gut integrierte Familien mit Kindern, Allein erziehende, Kranke – Briefe an die Landesregierung mit der Bitte, man möge doch von der Abschiebung absehen. Das ist gut und richtig, und dabei sollte es auch bleiben, meine Da men und Herren.
Jetzt komme ich zum heutigen Stand. Sie haben gesagt, es ge be etwa 14 000 abgelehnte Asylbewerber. Die Zahlen des In nenministeriums sagen aus, dass über 12 000 dieser Personen nicht abgeschoben werden können, weil es eine Reihe von rechtlichen Regelungen gibt, die eine Abschiebung unmög lich machen.
Anlage 19: Zwangsweise Rückführung (Abschiebung) ausländischer Flüchtlinge im Land Niedersachsen bis zum 30. September 2011 Antwort des Ministeriums für Inneres und Sport auf die Frage 21 der Abg. Pia-Beate Zimmermann (LINKE)...................................................................15162
Zwangsweise Rückführung (Abschiebung) ausländischer Flüchtlinge im Land Niedersachsen bis zum 30. September 2011
Zwangsweise Rückführung (Abschiebung) ausländischer Flüchtlinge ist Beobachtern zufolge eine gängige Praxis des Landes Niedersachsen, um den Aufenthalt von Flüchtlingen im Land zu beenden.
Wird der Antrag abgelehnt und eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes erteilt, weil der Ausreise rechtliche oder tatsächliche Abschiebungshindernisse entgegenstehen, mit deren Wegfall in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist und die der Betroffene nicht selbst verschuldet hat, ist ein Familiennachzug nicht gestattet. Dies trifft ebenso auf den Fall zu, dass der unbegleitete Minderjährige zwar keinen Asylantrag gestellt hat, seine Abschiebung jedoch aufgrund der nationalen Abschiebungsverbote des Paragrafen 60 Ab- satz 5 des Aufenthaltsgesetzes (Abschiebungsverbot nach der Europäischen Menschenrechtskonvention) oder Paragraf 60 Absatz 7 des Aufenthaltsgesetzes (konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit) unzulässig ist und ihm deshalb eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird.
Am Ende sind es fünf Registrierzentren in Deutschland, wie wir vernehmen konnten, in denen die Flüchtenden, die Ausländerinnen und Ausländer, die kommen, einen beschränkten Aufenthaltsradius haben und sich solange in diesem Gebiet aufhalten müssen, bis die entsprechende Entscheidung gefallen ist. Deswegen bin ich der Überzeugung, hier geht es auch um Schleusen nach Deutschland, um zu entscheiden, wer hier reinkommen darf und wer hier nicht reinkommen darf. Wenn wir über Abschiebung reden, meine Damen und Herren, und das soll in diesen Registrierzentren organisiert werden, dann muss man auch darüber sprechen, ob diejenigen, die vor Kugeln und Bomben flüchten, etwas anderes sind als
Ich habe ganz bewusst den Bogen von der einen Seite der Medaille zur anderen gespannt. Auf der einen Seite stehen rechtsstaatliche Regularien und die Einhaltung und Umsetzung unserer Gesetzlichkeiten, die auch das Versagen des Aufenthaltes mit der letzten Konsequenz der Abschiebung beinhalten. Auf der anderen Seite stehen aber auch klare Aussagen zur Integration. Dazu gehören unter anderem die Einführung der Gesundheitskarte, die Öffnung von Integrationskursen oder die Ausweitung des Bestands der Sozialwohnungen. Da hätte
Am Freitag war in der Zeitung zu lesen, dass Bremen möglicherweise den Vorschlag der Bundesregierung zur schnelleren Abschiebung bei der Abstimmung im Bundesrat unterstützen wird. Das ist aber fast schon eine 180-Grad-Drehung der Landesregierung, die wir zwar nachvollziehen können und auch gut finden, aber so richtig verstehen, dass es auf einmal so schnell geht, können wir trotzdem nicht.
Das gilt übrigens für alle Ausländer, die kein Bleiberecht haben. Die Rückführungen werden allesamt im rechtlichen Rahmen und nach Möglichkeiten, die unsere Verwaltungseinheiten haben, durchgesetzt, und zwar konsequent. Ein übergeordneter Koordinierungsstab beim Senator für Inneres erarbeitet Lösungsansätze und legt Prioritäten fest. Polizei und Ausländerbehörde sammeln alle Informationen zusammen und stimmen ihre Maßnahmen ab. Das Ziel dieser Maßnahmen ist neben der strafrechtlichen Belangung der Täter eine möglichst schnelle Abschiebung von Tätern mit ausländischer Staatsbürgerschaft.
Sowohl die Gruppe derer, die zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurden und keinen deutschen Pass haben, als auch die Zahl derer, bei denen eine Abschiebung tatsächlich vollzogen werden könnte, ist also ziemlich klein. Wenn man die Schnittmenge aus beiden nimmt, bleiben auch im Sinne der FDP-Anfrage nur sehr wenige übrig, die man konsequent zurückführen könnte. Ihr tatsächliches Druckpotenzial auf politisches Handeln ist also begrenzt.
Der Druck hingegen, den Sie gesellschaftlich erzeugen, ist größer und tatsächlich schlimmer. Sie legitimieren die Abschiebung von straffällig gewordenen Bremerinnen und Bremern, die nicht Inhaber eines deutschen Passes sind. Legitimität ist bekanntermaßen etwas anderes als Legalität, denn legal ist das. Frau Kollegin Aulepp – sie ist gerade nicht im Raum – hat heute Morgen von der gesellschaftspolitischen Macht von Gesetzen gesprochen. Es gibt inzwischen ein regelrechtes Zusatzstrafrecht, das zusätzlich, ausschließlich oder ersatzweise, zur strafrechtlichen Ebene eine aufenthaltsrechtliche Bestrafung vorsieht. Wir lehnen das aus ganz grundsätzlichen Erwägungen ab, die ich Ihnen gern erläutern möchte.
Die zweite Frage! Wann ist eine Abschiebung rechtlich überhaupt möglich? Auch dazu sind hier im Text eine ganze Menge Punkte aufgeführt. Das gilt für Straffällige nicht in der Form, wie es im normalen Ausländerrecht gilt, das stimmt, aber auch da gibt es rechtliche Hürden.
Für die CDU-Fraktion offenbart sich in den Antworten des Senats im Gegensatz zu dem Verhalten in Bremerhaven ganz eindeutig die Verhaltensweise, wonach Abschiebungen selbst bei mehrfacher Straffälligkeit des Betroffenen nicht prioritär bearbeitet werden. Daten der Straffälligkeit beziehungsweise Verurteilung von Ausländern werden nicht proaktiv erfasst. Man verlässt sich darauf, diese Informationen – Herr Fecker hat darauf hingewiesen – von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht oder von der Polizei zu bekommen, ohne sie proaktiv weiter zu bearbeiten. Dies wäre aber erforderlich, um bei Abschiebungen möglichst aktuell Maßnahmen einleiten zu können. Konkrete Prüfungen einer Abschiebung können nicht eingeleitet werden, weil diese Informationen einfach nicht da sind.
Mit der Ausweisung hängt aber das Damoklesschwert der Abschiebung über den Jugendlichen. Damit verdirbt man die Erfolgsmöglichkeiten der sozialen Arbeit. Das ist ein Aufwand, auf den die Jugendlichen ein Recht haben, den die Stadt Bremen auch erbringt und investiert. Damit führt man diesen Aufwand ein Stück weit ad absurdum. Ich halte das nicht für nachhaltig, sondern für eine Politik, die quasi für das Schaufenster gemacht wird, und ich hoffe, dass Sie sich noch eines Besseren besinnen. – Danke!